Konzept zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Teilflächen des FFH-Gebiets Flugplatz Kitzingen (Nr )

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1 von Teilflächen des -Gebiets Flugplatz Kitzingen (Nr ) als fachliche Grundlage für die Anerkennung als Ausgleichs-/Ersatzflächen und deren Umsetzung

2 -Gebiet Flugplatz Kitzingen Auftraggeber: Pfarrgasse 22b Iphofen Bearbeitung: Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW Büro für Ökologie, Natur- und Artenschutz, Biotopmanagement und Landschaftspflege Wandweg Würzburg Tel. 0931/ Fax 0931/ Dipl. Biologe Bernhard Kaiser Dipl. Biologe Helmut Stumpf zusammen mit: Steigweg Kitzingen Tel / Fax 09321/ Gudrun Rentsch, Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin bdla, Stadtplanerin SRL Hiltrud Schröder-Schetelig, Dipl. Ing. (FH) Landschaftsplanung 2 arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner

3 -Gebiet Flugplatz Kitzingen 1 Anlass und Zielsetzung 4 2 Gesetzliche Grundlagen 4 3 Erhaltungsziele für das -Gebiet 5 4 Bestand 6 5 Zielgesellschaften, Maßnahmen und naturschutzfachliches Aufwertungspotenzial Magere Flachland-Mähwiese (GE 6510/LRT 6510) Sandmagerrasen (GL00BK) Seggenriede, Nasswiesen und ähnliche (GN00BK) Silbergrasrasen (LRT 2330) Zusammenfassung: Flächengrößen und Aufwertungspotenzial 9 6 Zusätzliche Maßnahmen für den Artenschutz Winterquartiere für die Zauneidechse Laichhabitate für Amphibien 10 7 Planungsempfehlungen und sonstige Hinweise Umsetzung und Monitoring Ökokonto Altlasten 11 8 Daten- und Rechtsgrundlagen, Literaturverzeichnis 12 9 Anlagen 13 arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner 3

4 -Gebiet Flugplatz Kitzingen 1 Anlass und Zielsetzung Die blumquadrat GmbH hat das gesamte ehemalige Militärgeländes der Harvey Barracks erworben, welches die Kaserne im Norden mit Verwaltungsgebäuden, Unterkünften und Maschinenhallen sowie den Flugplatz und landwirtschaftliche Flächen im Süden umfasst. Ein Großteil des Flugplatzes ist als Flora-Fauna-Habitat Gebiet Flugplatz Kitzingen (Nr ) ausgewiesen und besitzt europäischen Schutzstatus. Ziel der blumquadrat GmbH ist die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebiets im nördlichen Teil. Die Stadt Kitzingen unterstützt dieses Vorhaben und bereitet es mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 106 connekt Technologiepark Kitzingen planungsrechtlich vor. Das -Gebiet wird dabei nicht in den Bebauungsplanumgriff einbezogen. Bestehende Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs sollen nach Möglichkeit genutzt und die Neuversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Der vorhandene alte Baumbestand soll weitestgehend erhalten werden. Im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergibt sich dennoch ein Kompensationsbedarf, der auszugleichen ist. Dieser Bedarf soll durch die naturschutzfachliche Aufwertung verschiedener Flächen innerhalb und südlich des -Gebiets kompensiert werden wurde von der Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW für das - Gebiet gemäß Art. 6 Abs. 1 der -Richtlinie ein Managementplan 1 erarbeitet. Im Rahmen dieses Plans erfolgten unter anderem eine Aufnahme der europaweit bedeutsamen Lebensraumtypen (Anhang I der -Richtlinie) sowie eine Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen für diese. Der Managementplan ist Leitlinie des staatlichen Handelns, er soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen, hat jedoch keine rechtliche Bindungswirkung für die ausgeübte Nutzung durch die Grundeigentümer. Um den Vorgaben des Plans gerecht zu werden und sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele für das -Gebiet langfristig erreicht werden können, hat die blumquadrat GmbH die Erarbeitung eines Konzeptes zur naturschutzfachlichen Aufwertung für alle Flächen außerhalb der erfassten Lebensraumtypen in Auftrag gegeben. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtungsweise und gewährleistet, dass die Aufwertungsmaßnahmen zielführend sind. Dem Investor steht damit eine Auswahl an geeigneten Flächen zur Verfügung, die in Abstimmung mit den Fachbehörden als Kompensationsflächen anerkannt werden. 2 Gesetzliche Grundlagen Basis für die Ausgleichskompensation sind die Vorgaben der 33 und 34 BNatschG, die im Managementplan dargestellte Konkretisierung der Erhaltungsziele sowie die Erfordernisse, die sich aus den 21, 30 und 44 BNatSchG ergeben. Nach 33 BNatSchG sind: Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Nach 34 BNatSchG sind: Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. 1 Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg (2009): Managementplan für das -Gebiet Flugplatz Kitzingen 4 arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner

5 -Gebiet Flugplatz Kitzingen 3 Erhaltungsziele für das -Gebiet Konkretisierte Erhaltungsziele für das -Gebiet Flugplatz Kitzingen (Nr ) gemäß Managementplan sind: Erhalt bzw. Wiederherstellung eines Komplexlebensraumes auf Sand mit Sandmagerrasen und mageren Flachland-Mähwiesen als seltene und hochgradig gefährdete (kalkführende) Sandlebensräume Erhaltung bzw. Wiederherstellung der trockenen, kalkreichen Sandrasen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen unter Berücksichtigung folgender Teilaspekte: Erhalt bzw. Wiederherstellung des Offenlandcharakters in weitgehend gehölzfreier Ausprägung sowie der Nährstoffarmut der Standorte Erhalt bzw. Wiederherstellung kleinräumig offener Bodenstellen als Habitatstrukturen für Pionierarten Erhalt bzw. Wiederherstellung der Verzahnung der Sandrasen mit vegetationsfreien und vegetationsarmen, auch flechtenreichen Stellen sowie mit offenen Sandstandorten Erhalt bzw. Wiederherstellung des strukturreichen Mikroreliefs; Erhalt bzw. Wiederherstellung eines von Freizeitnutzungen ungestörten Zustands Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Flachland-Mähwiesen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen unter Berücksichtigung folgender Teilaspekte: Erhaltung bzw. Wiederherstellung des standörtlich bedingten weiten Spektrums an nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Bodenverhältnissen Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Wasserhaushalts in frischen bis feuchten Beständen Erhalt bzw. Wiederherstellung der funktionalen Einbindung in Komplexlebensräume bzw. ihres ungestörten Kontaktes mit Nachbarbiotopen wie Sandmagerrasen, Magerwiesen und -weiden, Säumen und Feuchtwiesenresten Erhalt bzw. Wiederherstellung der essenziellen Kleinstrukturen wie Rohbodenstellen Da die Lebensraumtypen Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (LRT 6210) sowie Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis subalpinen Stufe (LRT 6430) nicht auf dem Standarddatenbogen für das -Gebiet Flugplatz Kitzingen aufgeführt sind, wurden für diese erst bei der - Kartierung festgestellten Lebensraumtypen keine gebietsbezogenen Konkretisierungen der Erhaltungsziele und keine Maßnahmenvorschläge formuliert. Nach 21 BNatSchG sind NATURA-2000-Gebiete als Teile eines länderübergreifenden Biotopverbundsystems anzusehen. Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 beitragen. Nach 30 BNatSchG sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft gesetzlich geschützt. Dies sind für das -Gebiet folgende Biotope: Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen und Trockenrasen. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten: Nach 44 BNatSchG ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner 5

6 -Gebiet Flugplatz Kitzingen 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Demnach hat die Ausgleichplanung die Auswirkungen auf Lebensraumtypen, Biotope und Biotopverbundsystem sowie gesetzlich geschützte Arten zu berücksichtigen. Es gelten folgende Grundsätze: Ausgleichmaßnahmen finden nur auf solchen Flächen statt, die weder als Lebensraumtypen im Sinne der -Richtlinie noch als Biotope im Sinne des 30 BNatSchG angesprochen werden können. Zielgesellschaften der Ausgleichmaßnahmen sind Lebensraumtypen im Sinne der -Richtline (vornehmlich solche die im Standarddatenbogen genannt sind oder solche die diese ergänzen) oder Biotope im Sinne des 30 BNatSchG. Die Ausgleichmaßnahmen sollen gezielt seltene, geschützte und gefährdete Arten fördern. 4 Bestand Im -Gebiet sind folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der -Richtlinie vorhanden: Beschreibung Lebensraumtyp Trockene, kalkreiche Sandrasen LRT 6120 naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien LRT 6210 feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe LRT 6430 magere Flachland-Mähwiese LRT 6510 Diese Lebensräume gilt es zu erhalten, ein entsprechendes Maßnahmenkonzept ist Bestandteil des -Managementplans. Deshalb sind diese Flächen nicht Bestandteil des Aufwertungskonzeptes. Dies gilt auch für die kartierten Biotope. Im Rahmen der Militärbiotopkartierung wurden diese erstmals erfasst und von der ÖAW sowohl bei der Erarbeitung des Managementplans als auch mit Vorlage dieses Konzeptes aktualisiert. Darüber hinaus gibt es Flächen, die mittlerweile Biotopqualität erreicht haben und deshalb im vorliegenden Konzept als potenzielle Ausgleichsflächen ebenfalls keine Berücksichtigung finden. Auf den übrigen Flächen sind folgende Lebensgesellschaften zu finden: Beschreibung Wiesenbrache über Sand Magerweide über Sand Magerweide über Sand mit kleinen Sandmagerrasenbereichen trockene Initialvegetation über Schotter Komplex aus ruderalen Feuchtwiesen, verbuschend, fettem Grünland und kl. Magerwiesenbereichen Grünland Grünland, relativ mager, mit kleinen Magerwiesenbereichen Grünland, relativ mager, mit kleinen Sandmagerrasenbereichen Biotoptyp GB00BK GE00BK GE00BK, GL00BK ST00BK XS00BK XS00BK XS00BK, GE00BK XS00BK, GL00BK Die Verteilung dieser Lebensgesellschaften ist im Bestandsplan (Anlage 2) dargestellt. 6 arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner

7 -Gebiet Flugplatz Kitzingen 5 Zielgesellschaften, Maßnahmen und naturschutzfachliches Aufwertungspotenzial Folgende Zielgesellschaften werden angestrebt: Beschreibung Biotoptyp/ Ziel Lebensraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen GE 6510/LRT 6510 Erweiterung des Bestandes Sandmagerrasen GL00BK Erweiterung des Bestandes Seggenriede, Nasswiesen und ähnliche GN00BK Erweiterung des Bestandes Silbergrasrasen LRT 2330 Neuschaffung als Ergänzung Diese Gesellschaften sind abhängig von der Beschaffenheit der Fläche mit Hilfe unterschiedlicher Maßnahmen zu entwickeln. Zugrunde gelegt wird der Ausgangszustand der Bestandskartierung der ÖAW im Sommer Im Folgenden werden den vier unterschiedlichen Zielgesellschaften die jeweilig notwendigen Maßnahmen zugeordnet. Die räumliche Zuordnung ist im Maßnahmenplan (Anlage 5) ersichtlich, eine tabellarische Übersicht befindet sich in Anlage 1. Die Zielgesellschaften werden im Plan in Anlage 3 dargestellt. Das Aufwertungspotenzial wird in Anlehnung an den Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung 2 in Stufen angegeben. In der Regel ist zur Deckung des Kompensationsbedarfs die Verbesserung des ökologischen Ausgangswertes durch die vorgesehene Maßnahme um eine Stufe erforderlich. Bei einem geringeren Aufwertungspotenzial von bspw. 0,5 ist der doppelte Flächenumfang vorzusehen, bei einem höheren Potenzial entsprechend eine kleinere Fläche. Gültig für die Ermittlung des Aufwertungspotenzials ist der Zustand der Flächen zum Zeitpunkt der Kartierung (Sommer 2013). 5.1 Magere Flachland-Mähwiese (GE 6510/LRT 6510) : Einschürige Mahd mit Nachbeweidung Eine Fläche von insgesamt ca. 7,21 ha soll im Juni gemäht und das Mähgut abgefahren werden. Auf Flächen, auf denen bodenbrütende Vogelarten vorhanden sind, ist der Mahdtermin an die Brutzeiten anzupassen (d.h. Mahd nicht vor Ende Juli). Im Herbst sind die Flächen zusätzlich zu beweiden. Relativ mageres Grünland soll zu einer mageren Flachland-Mähwiese entwickelt werden. Das Aufwertungspotenzial beträgt 0,5 Stufen. M5: Schotterausbau, Oberbodeneinbau, Einsaat und Pflege Mähwiese Der Schotter soll auf den insgesamt ca. 0,35 ha ausgebaut und der Oberboden aus der Geländeabsenkung () eingebaut werden. Das Artenspektrum einer mageren Flächland-Mähwiese ist einzusäen und jeweils im Juni zu mähen. Auf Flächen, auf denen bodenbrütende Vogelarten vorhanden sind, ist der Mahdtermin an die Brutzeiten anzupassen (d.h. Mahd nicht vor Ende Juli). Im Herbst ist eine Nachbeweidung vorgesehen. Die bisher teilversiegelten Flächen mit trockener Initialvegetation sollen entsiegelt und zur mageren Flachland-Mähwiese entwickelt werden. Das Aufwertungspotenzial beträgt 1,5 Stufen. M12: Oberboden entfernen, Einsaat und Pflege Mähwiese Der Oberboden soll auf ca. 4,11 ha abgeschoben werden. Das Artenspektrum einer mageren Flächland-Mähwiese ist einzusäen und jeweils im Juni zu mähen. Auf Flächen, auf denen bodenbrütende Vogelarten vorhanden sind, ist der Mahdtermin an die Brutzeiten 2 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (2003): Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Ein Leitfaden. arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner 7

8 -Gebiet Flugplatz Kitzingen anzupassen (d.h. Mahd nicht vor Ende Juli). Im Herbst ist eine Nachbeweidung vorgesehen. Durch das Abschieben des Oberbodens der aktuellen Wiesenbrache und die Einsaat entsprechender Arten wird eine magere Flächland-Mähwiese entwickelt und durch die vorgesehenen Pflegemaßnahmen erhalten. Das Aufwertungspotenzial beträgt 1 Stufe. 5.2 Sandmagerrasen (GL00BK) M1: Beweidung und Mahd Eine Fläche von insgesamt ca. 10,65 ha soll extensiv beweidet werden. Im Herbst ist die Hälfte der Flächen, jeweils jährlich wechselnd, zu mähen und zu mulchen. Magerweiden über Sand sowie mageres Grünland, in denen jeweils bereits kleinere Sandmagerrasenbereiche vorhanden sind, sollen zu reinen Sandmagerrasen entwickelt werden. Das Aufwertungspotenzial beträgt 0,5 Stufen. : Verfilzung entfernen, mehrmaliger Sandauftrag, Beweidung Auf einer Fläche von insgesamt ca. 6,75 ha ist mit Hilfe von Mahd zunächst die Verfilzung durch bestimmte beweidungsresistente Gräser zu entfernen. Anschließend soll in 3 Stufen im Abstand von einem Jahr jeweils 2-3 cm Sand aufgebracht werden. Die Flächen sind zu beweiden. Relativ mageres Grünland sowie Magerweide über Sand sollen zu Sandmagerrasenflächen entwickelt werden. Das Aufwertungspotenzial beträgt 1 Stufe. M6: teilweise Oberboden abschieben, mehrmaliger Sandauftrag, Beweidung Der Oberboden soll in Teilbereichen (Gesamtfläche 0,66 ha) abgeschoben werden und anschließend in 3 Stufen im Abstand von einem Jahr jeweils 2-3 cm Sand aufgebracht werden. Danach ist die Fläche extensiv zu beweiden. Durch das Abschieben des Oberbodens und den Auftrag von Sand werden die Flächen ausgehagert, aus Grünland wird Sandmagerrasen entwickelt, der zu beweiden ist. Das Aufwertungspotenzial beträgt 1,5 Stufen. M8: Oberbodenabtrag, einmaliger Sandauftrag, Beweidung Der Oberboden soll auf ca. 1,02 ha abgeschoben werden und anschließend ca. 40 cm Sand aufgebracht werden. Danach ist die Fläche extensiv zu beweiden. Durch das Abschieben des Oberbodens und den Auftrag von Sand wird aus der aktuellen Wiesenbrache Sandmagerrasen entwickelt, der zu beweiden ist. Das Aufwertungspotenzial beträgt 2 Stufen. 5.3 Seggenriede, Nasswiesen und ähnliche (GN00BK) : Geländeabsenkung, Beweidung Entlang der vorhandenen Gräben und in feuchten Bereichen soll das Gelände auf einer Fläche von ca. 1,57 ha um bis zu ca. 50 cm abgesenkt werden. Es erfolgt eine extensive Beweidung. Durch die Absenkung des Geländes soll eine Vernässung erzielt werden und somit die derzeitige Wiesenbrache zu seggen- und binsenreichen Feucht- und Nasswiesen entwickelt werden. Das Aufwertungspotenzial beträgt 1,5-2 Stufen. 8 arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner

9 -Gebiet Flugplatz Kitzingen 5.4 Silbergrasrasen (LRT 2330) Zur Neuanlage der Silbergrasfluren werden Samen aus angrenzenden Beständen benötigt. Die Entnahme erfolgt in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden und die Einbringung in die vorgesehenen Flächen im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. M7: Oberboden entfernen, einmaliger Sandauftrag Auf einer Fläche von 0,35 ha soll der Oberboden abgeschoben und anschließend ca cm Sand aufgebracht werden. Durch das Abschieben des Oberbodens und den Auftrag von Sand werden die Flächen ausgehagert, aus Magerweide über Sand wird Silbergrasrasen entwickelt. Die Einbringung der Samen typischer Arten erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Fachbehörden. Das Aufwertungspotenzial beträgt 1,5 Stufen. M9: Platten entfernen, einmaliger Sandauftrag Die Stahlplatten, die auf einer Fläche von ca. 0,80 ha liegen, sind zu entfernen. Anschließend ist ca cm Sand aufzubringen. Durch die Entsiegelung der Fläche und den Auftrag von Sand wird die Grundlage für die Entwicklung von Silbergrasrasen geschaffen. Die Einbringung der Samen typischer Arten erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Fachbehörden. Das Aufwertungspotenzial beträgt 2 Stufen. M10: Oberboden entfernen, einmaliger Sandauftrag Der Oberboden soll auf ca. 0,14 ha abgeschoben und anschließend ca. 50 cm Sand aufgebracht werden. Durch das Abschieben des Oberbodens und den Auftrag von Sand wird aus Grünland ein Silbergrasrasen entwickelt. Die Einbringung der Samen typischer Arten erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Fachbehörden. Das Aufwertungspotenzial beträgt 2,5 Stufen. M11: Schotter-Asphalt ausbauen, einmaliger Sandauftrag Der Schotter-Asphalt soll auf einer Fläche von insgesamt ca. 0,44 ha ausgebaut und werden und anschließend Sand mit einer Deckschicht von 50 cm aufgetragen werden. Die bisher versiegelte Fläche mit trockener Initialvegetation soll entsiegelt und zu Silbergrasrasen entwickelt werden. Die Einbringung der Samen typischer Arten erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Fachbehörden. Das Aufwertungspotenzial beträgt 3 Stufen. 5.5 Zusammenfassung: Flächengrößen und Aufwertungspotenzial Die Summe aller Maßnahmenflächen beträgt ca. 34,11 ha. Im Folgenden sind sie nach ihrem Aufwertungspotenzial zusammengefasst: Aufwertungs- Potenzial Gesamtfläche Anrechenbarkeit anrechenbare Kompensationsfläche Aufwertungsstufe 0,5 17,87 ha 50 % 8,93 ha Aufwertungsstufe 1,0 10,87 ha 100 % 10,87 ha Aufwertungsstufe 1,5 2,35 ha 150 % 3,52 ha Aufwertungsstufe 2,0 2,42 ha 200 % 4,84 ha Aufwertungsstufe 2,5 0,14 ha 250 % 0,35 ha Aufwertungsstufe 3,0 0,44 ha 300 % 1,32 ha Deckung eines Kompensationsbedarfs von insgesamt rd. 30 ha Ein Plan mit Darstellung der Aufwertungsstufen ist in Anlage 4 zu finden. arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner 9

10 -Gebiet Flugplatz Kitzingen 6 Zusätzliche Maßnahmen für den Artenschutz Im Rahmen der naturschutzfachlichen Aufwertung des -Gebietes und der südlich angrenzenden Flächen ist nicht nur die Entwicklung hochwertiger Pflanzengesellschaften sinnvoll und anzustreben, sondern auch die Förderung bestimmter Tierarten möglich und sinnvoll. 6.1 Winterquartiere für die Zauneidechse Die Zauneidechse tritt aktuell nur in den eher verfilzten Bereichen und entlang von nassen Gräben mit höherer Vegetation und Versteckmöglichkeiten auf. Zur Stärkung der Population der Zauneidechse werden im Bereich der neu angelegten Sand-Lebensraumtypen und in den Randbereichen der Gräben pro ha 4-5 ca. 1 m tiefe Gruben (ca. 2 m²) angelegt und mit einer groben Steinschüttung ebenerdig verfüllt (Versteck und Winterquartier). Dabei ist darauf zu achten, dass an der Basis der Grube Bereiche entstehen, die trocken bleiben (Steinplatte). Für die Steinschüttung ist frostfestes Material zu nehmen. Die Größe und Lagerung der Steine ist so zu wählen, dass Spalten entstehen, die für die Zauneidechse durchkriechbar sind, aber nicht für größere Beutegreifer. Zudem sind auch oberirdisch Lesesteinhaufen als Ruhestätten anzulegen. Diese können über den o.g. Winterquartieren angelegt werden, bzgl. Beschaffenheit des Materials und Anordnung gelten die gleichen Vorgaben. An die Steinhaufen angebaut oder auch separat können Holzhaufen (aus natürlichem groben Astmaterial, Stamm und Wurzelmaterial) angelegt werden. Teilweise kann auch angerottetes Holzmaterial eingebaut werden, da sich darin als Futter geeignete Kleintiere entwickeln können. Diese Maßnahmen können neben der Aufwertung durch Lebensraumentwicklung als zusätzliche Maßnahme für eine artenschutzrechtliche Ersatzverpflichtung für die Zauneidechse angerechnet werden. 6.2 Laichhabitate für Amphibien Die Erweiterungen der Feuchtlebensräume werden so durchgeführt, dass zusätzliche Laichhabitate für Amphibien entstehen (Ausbuchtungen). Es wird geprüft inwieweit in bestimmten Bereichen ein Aufstauen der Gräben möglich ist. Bei der Erweiterung der Gräben werden die dort auftretenden Pflanzenarten der Roten Listen gezielt gefördert. Sofern geeignete Flächen vorhanden sind, sollten auch durch Pflege dauerhaft vegetationsarm gehaltene Kleingewässer für die Kreuzkröte geschaffen werden. Diese dürfen im Hochsommer durchaus austrocknen, wenn sie von etwa Mitte April bis ca. Anfang Juli Wasser führen. Versteckmöglichkeiten am Rande der Gewässer (vgl. Zauneidechse) sind sinnvoll. 7 Planungsempfehlungen und sonstige Hinweise 7.1 Umsetzung und Monitoring Vor Umsetzung der Maßnahmen ist in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden jeweils eine detaillierte Ausführungsplanung zu erstellen. Für die Realisierung sind Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung der landschaftspflegerischen Maßnahmen erforderlich. Zusätzlich ist eine ökologische Baubegleitung während der Bauzeit notwendig. Für die Umsetzung des gesamten Konzeptes wird diese grob mit ca. 400 h veranschlagt. Die praktische Umsetzung vor Ort hat unter Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde statt zu finden. Die Vorher-/Nachher-Situationen sind zu protokollieren und ein Bericht nach Abschluss der Maßnahmen zu fertigen und der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Einige Maßnahmen haben einen Herstellungszeitraum von bis zu 3 Jahren. Für die Pflegemaßnahmen wird der allgemein übliche Zeitraum von 25 Jahren nach Abschluss der 10 arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner

11 -Gebiet Flugplatz Kitzingen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege angenommen. Generell ist eine kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll und wünschenswert. Im Rahmen der Berichtspflicht nach Art. 11 der -Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten den Erhaltungszustand der -Gebiete überwachen und dokumentieren, ein so genanntes Monitoring nach einem bundeseinheitlichen Konzept durchführen. Dabei liegt der Fokus jedoch auf den Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V). Umsetzung und Erfolgs-Monitoring des vorliegenden Aufwertungskonzeptes können über die Zuordnung von einzelnen Flächen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder über ein Ökokonto erfolgen. 7.2 Ökokonto In 16 Abs. 2 BNatschG in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 BayNatschG ist die Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels Ökokonten (Maßnahmen oder Flächenpools) oder anderer Maßnahmen rechtlich verankert. So können Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege im Vorgriff auf zukünftige Eingriffe durchgeführt diese zu einem späteren Zeitpunkt den geplanten Baugebieten zugeordnet und durch Vorhabenträger / Bauherren finanziert werden. Ein Vorteil der zeitlich vorgezogenen Umsetzung von Maßnahmen besteht in der Verringerung des zeitlichen Entwicklungsdefizits (time-lag) eines Biotops, welches bei der Berechnung des Kompensationsbedarfs zu berücksichtigen ist. Diese Verringerung ergibt sich durch die Zeitspanne zwischen der Einbuchung und Abbuchung von Maßnahmen und kann in Form einer Verzinsung gutgeschrieben werden. Die Vorgehensweise zur Buchung und Anerkennung vorgezogener Maßnahmen als Ökokontoflächen und -maßnahmen richtet sich nach den Regelungen der 13 bis 17 der Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische Kompensationsverordnung BayKompV, ). 7.3 Altlasten Aufgrund der zahlreichen verschiedenen früheren Nutzungen der ehemaligen Harvey Barracks zeigt das gesamte Gebiet ein weites Belastungsspektrum an schädlichen Bodenveränderungen auf. Von 2006 bis 2012 wurden im Auftrag der vorigen Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Untersuchungen der Altlastenbearbeitung der Phase I bis IIb durchgeführt, d.h. alle Untersuchungsschritte von der historischen Erkundung bis zur Detailuntersuchung. Es sind jedoch bisher nicht auf der gesamten Fläche alle Untersuchungsschritte abgeschlossen worden. Der überwiegende Teil dieser Untersuchungen wurde vom Büro Roos Geo Consult durchgeführt, welches von der blumquadrat GmbH mit der weiterführenden Untersuchung beauftragt wurde (vgl. Altlastenbeurteilung des Büros Roos Geo Consult, Würzburg, ). Hinsichtlich des vorliegenden Konzeptes und die Umsetzung der Maßnahmen ist, abhängig von den vorhandenen Altlasten, die Beachtung abfallrechtlicher Belange notwendig. Demnach ist z.b. der Wiedereinbau von abgeschobenem Oberboden nicht möglich, sondern eine fachgerechte Entsorgung vorgeschrieben. Im Bereich der ehemaligen Tontauben-Schießanlage ist sogar eine Altlastensanierung durchzuführen. Eine vorläufige Abschätzung der abfallrechtlichen Relevanz des Büros Roos Geo Consult ist im Plan (Anlage 6) dargestellt. Die Konsequenzen sind im Rahmen der Ausführungsplanung und nach Abschließung der Untersuchungen zu ermitteln. arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner 11

12 -Gebiet Flugplatz Kitzingen 8 Daten- und Rechtsgrundlagen, Literaturverzeichnis BAUGESETZBUCH (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.) (2003): Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. Ein Leitfaden. Januar München GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ DER NATUR, DIE PFLEGE DER LANDSCHAFT UND DIE ERHOLUNG IN DER FREIEN NATUR (Bayerisches Naturschutzgesetz BayNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2011, zuletzt geändert durch 2 Abs. 19 des Gesetzes vom , 174 GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154). STADT KITZINGEN (2012): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Kitzingen, rechtsgültig mit Bekanntmachung vom (39. Änderung) ÖKOLOGISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT WÜRZBURG (2009): Managementplan für das -Gebiet Flugplatz Kitzingen (Landkreis Kitzingen). Würzburg. Dez ÖKOLOGISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT WÜRZBURG (2013): Bestandsplan und Ausgleichskonzeption ROOS GEO CONSULT (2013): Altlastensituation Bereich B-Planfläche ehem. Harvey Barracks. Würzburg. Fassung vom VERORDNUNG ÜBER DIE KOMPENSATION VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFT (Bayerische Kompensationsverordnung BayKompV) vom 07. August arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner

13 -Gebiet Flugplatz Kitzingen 9 Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Tabellarische Übersicht zu Maßnahmen Lageplan Bestandsbiotope Lageplan Zielgesellschaften Plan mit Aufwertungspotenzialen Maßnahmenplan Plan zur Einordnung abfallrechtlicher Relevanz in Bereichen geplanter Aufwertung, Büro Roos Geo Consult, arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner 13

14 -Gebiet Flugplatz Kitzingen Anlage 1: Tabellarische Übersicht zu Maßnahmen Aufwertungspotenzial Bestand Entwicklungsziel Anrechenbare Flächengröße Biotoptyp/ Anre- Maßnahme Einstu- Einstusationsfläche Kompen- (ha) Biotoptyp Beschreibung Lebensraumtybarkeit Beschreibung Stufen chen- fung fung (ha) M1 10,65 XS00BK, Grünland mit kl. Magerwiesenbereichen GE00BK II+ GL00BK Sandmagerrasen III 0,5 50 % 5,32 7,21 XS00BK Grünland II- LRT 6510 magere Flachland-Mähwiese II+ 0,5 50 % 3,60 6,75 XS00BK Grünland II- GL00BK Sandmagerrasen III 1,0 100 % 6,75 0,98 XS00BK Grünland I+ GN00BK seggen- und binsenreiche Feucht- und Nasswiese III 1,5 150% 1,47 0,59 GB00BK Wiesenbrache I- GN00BK seggen- und binsenreiche Feucht- und Nasswiese III 2,0 200% 1,18 M5 0,35 ST00BK Schotter mit Initialvegetation, trocken I- LRT 6510 magere Flachland-Mähwiese II+ 1,5 150% 0,52 M6 0,66 XS00BK Grünland I+ GL00BK Sandmagerrasen III 1,5 150% 0,99 M7 0,35 GE00BK Magerweide II- LRT 2330 Silbergrasrasen III+ 1,5 150% 0,52 M8 1,02 GB00BK Wiesenbrache I- GL00BK Sandmagerrasen III 2,0 200% 2,04 M9 0,80 GE00BK Grünland (auf Stahlplatten) I+ LRT 2330 Silbergrasrasen III+ 2,0 200% 1,60 M10 0,14 XS00BK, GL00BK Grünland I+ LRT 2330 Silbergrasrasen III+ 2,5 250% 0,35 M11 0,44 ST00BK Vollversiegelung mit Initialvegetation, trocken I- LRT 2330 Silbergrasrasen III+ 3,0* 300% 1,34 M12 4,11 GB00BK Wiesenbrache I+ LRT 6510 magere Flachland-Mähwiese II+ 1, ,11 gesamt 34,05 29,79 *Zuschlag für Entsiegelung von 0,5 Stufen 14 arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner

15 Aufwertungskonzept für das -Gebiet und die südlich angrenzenden Flächen - Bestand erstellt von der Ökolog. Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW Flächen mit Aufwertungspotenzial Wiesenbrache über Sand (GB00BK) Magerweide/-wiese über Sand (GE00BK) Magerweide/-wiese über Sand mit kl. Sandmagerrasenbereichen (GE00BK, GL00BK) trockene Initialvegetation über Schotter bzw. Asphalt (ST00BK) Komplex aus ruderalen Feuchtwiesen, verbuschend, fettem Grünland und kl. Magerwiesenbereichen (XS00BK) Grünland (XS00BK) Grünland, relativ mager, mit kl. Magerwiesenbereichen (XS00BK, GE00BK) Grünland, relativ mager, mit kl. Sandmagerrasenbereichen (XS00BK, GL00BK) Biotope und -Lebensraumtypen, nicht aufwertbar LRT 6120 trockene, kalkreiche Sandrasen LRT 6210 naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien LRT 6430 feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe LRT 6510 magere Flachland-Mähwiese im Rahmen der Biotopkartierung 2007 erfasstes Biotop, überprüft 08/2013 nicht im Rahmen der Biotopkartierung erfasst, jedoch aktuell mit Biotopqualität (Stand 08/2013) sonstige Planzeichen Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Vogelschutzgebiet des -Gebietes "Flugplatz Kitzingen" Meter

16 Aufwertungskonzept für das -Gebiet und die südlich angrenzenden Flächen - Zielgesellschaften - erstellt von der Ökolog. Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW LRT 2330 Silbergrasrasen LRT 6510 magere Flachland-Mähwiese Sandmagerrasen (GL00BK) seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN00BK) sonstige Planzeichen Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Vogelschutzgebiet des -Gebietes "Flugplatz Kitzingen" Meter

17 Aufwertungskonzept für das -Gebiet und die südlich angrenzenden Flächen - Aufwertungspotenzial - erstellt von der Ökolog. Arbeitsgemeinschaft Würzburg (ÖAW) Aufwertungspotenzial* und Kompensationsfläche Aufwertungspotenzial 0,5 Stufen Anrechenbarkeit 50 % Gesamtfläche ca. 17,87 ha Kompensationsfläche ca. 8,93 ha Aufwertungspotenzial 1 Stufe Anrechenbarkeit 100 % Gesamtfläche ca. 10,87 ha Kompensationsfläche ca. 10,87 ha Aufwertungspotenzial 1,5 Stufen Anrechenbarkeit 150 % Gesamtfläche ca. 2,35 ha Kompensationsfläche ca. 3,52 ha Aufwertungspotenzial 2 Stufen Anrechenbarkeit 200 % Gesamtfläche ca. 2,42 ha Kompensationsfläche ca. 4,84 ha Aufwertungspotenzial 2,5 Stufen Anrechenbarkeit 250 % Gesamtfläche ca. 0,14 ha Kompensationsfläche ca. 0,35 ha Aufwertungspotenzial 3 Stufen Anrechenbarkeit 300 % Gesamtfläche ca. 0,44 ha Kompensationsfläche ca. 1,32 ha sonstige Planzeichen Vogelschutzgebiet Flora-Fauna-Habitat-Gebiet * in Anlehnung an den Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (2003): "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" des -Gebietes "Flugplatz Kitzingen" Meter

18 Aufwertungskonzept für das -Gebiet und die südlich angrenzenden Flächen - Maßnahmen - erstellt von der Ökolog. Arbeitsgemeinschaft Würzburg (ÖAW) Maßnahmen und Aufwertungspotenzial M6 M10 M1: Extensive Beweidung, Mahd und Mulchen auf 50 % der Fläche im Herbst (Gesamtfläche ca m², Aufwertungspotenzial 0,5 Stufen) : Einschürige Mahd mit Nachbeweidung (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 0,5 Stufen) : Verfilzung entfernen, mehrmaliger Sandauftrag, extensive Beweidung (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 1 Stufe) : Gelände absenken, extensive Beweidung (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 1,5-2 Stufen) M5: Schotter ausbauen, Material von einbauen, Einsaat Magerwiese, Mahd, Nachbeweidung (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 1,5 Stufen) M6: Oberboden teilweise abschieben, mehrmaliger Sandauftrag, extensive Beweidung (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 1,5 Stufen) M7: Oberbodenabtrag, Sandauftrag (ca cm) (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 1,5 Stufen) M7 M8: Oberbodenabtrag, Sandauftrag (ca. 40 cm), Beweidung (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 2 Stufen) M9: Platten entfernen, Sandauftrag (ca cm) (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 2 Stufen) M9 M10: Oberbodenabtrag, Sandauftrag (ca. 50 cm) (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 2,5 Stufen) M11: Schotter ausbauen, Sand einbauen (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 3 Stufen) M12: Oberbodenabtrag, Einsaat Magerwiese, Mahd, Nachbeweidung (Gesamtfläche ca m² Aufwertungspotenzial 1 Stufe) abfallrechtliche Relevanz M12 M8 M12 M5 M5 abfallrechtliche Relevanz festgestellt abfallrechtliche Relevanz nicht auszuschließen keine Hinweise in Phase IIb M11 M1 M12 M8 M12 M1 M1 sonstige Planzeichen Vogelschutzgebiet Flora-Fauna-Habitat-Gebiet M1 des -Gebietes "Flugplatz Kitzingen" Meter

19 KVF V-014 Abfallrechtl. Relevanz: ja Teilweise abschieben- Sandauftrage- extensiv beweiden ± KVF V-104 Abfallrechtl. Relevanz: ja Verfilzung entfernen- Sand aufbringen- extensiv beweid KVF V-082 Abfallrechtl. Relevanz: keine Hinweise in Phase IIb Verfilzung entfernen- Sand aufbringen- extensiv beweid KVF III-021 Abfallrechtl. Relevanz: abfallrechtliche Relevanz nicht auszuschliessen Extensive Beweidung- Mulschen im Herbst auf 50% der Fl KVF III-015 Abfallrechtl. Relevanz: ja Verfilzung entfernen -Sand aufbringen -extensiv beweid KVF V-019 Abfallrechtl. Relevanz: ja Gelände Absenken KVF IV-020 (KMVF) Abfallrechtl. Relevanz: abfallrechtliche Relevanz nicht auszuschliessen Verfilzung entferne- Sand aufbringen- extensiv beweid KVF III-021 Abfallrechtl. Relevanz: abfallrechtliche Relevanz nicht auszuschliessen Extensive Beweidung- Mulchen im Herbst auf 50% der Fl KVF V-021 KF Abfallrechtl. Relevanz: ja Einschürige Mahd (Juni) mit Nachbeweidung KVF V-022 Abfallrechtl. Relevanz: ja Einschürige Mahd (Juni) mit Nachbeweidung KVF V-076 Abfallrechtl. Relevanz: ja Gelände Absenken Meter Legende Abfallrechtliche Relevanz festgestellt? ja abfallrechtliche Relevanz nicht auszuschliessen keine Hinweise in Phase IIb Aufwertungsbereiche KVF V-129 Abfallrechtl. Relevanz: keine Hinweise in Phase IIb Extensive Beweidung- Mulchen im Herbst auf 50% der Fl KVF III-016 KVF V-073 Abfallrechtl. Relevanz: abfallrechtliche Relevanz nicht auszuschliessen Abfallrechtl. Relevanz: keine Hinweise in Phase IIb Einschürige Mahd (Juni) mit Nachbeweidung Extensive Beweidung- Mulschen im Herbst auf 50% der Fl KVF III-019 Abfallrechtl. Relevanz: abfallrechtliche Relevanz nicht auszuschliessen Einschürige Mahd (Juni) mit Nachbeweidung KVF IV-019 (KMVF) Abfallrechtl. Relevanz: ja Extensive Beweidung- Mulchen im Herbst auf 50% der Fl KVFV-070 Abfallrechtl. Relevanz: abfallrechtliche Relevanz nicht auszuschliessen Einschürige Mahd (Juni) mit Nachbeweidung ROOS GEO CONSULT Beratende Ingenieure und Geologen BDG Sachverständige und Untersuchungsstelle nach 18 BBodSchG Am Wandberg 40 Projekt Nr: AL Harvey Barracks Kitzingen Planinhalt: Einordnung abfallrechtlicher Relevanz in Bereichen geplanter Aufwertung Datum : gez. bre Würzburg ges. pet tel. 0931/ info@roos-geoconsult.de Zum Bericht - Az. Nr. Plan Nr.: / Anlage Nr.: web Maßstab 1:6.600

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