LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Antwort. Drucksache 15/3357. des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur

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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/3357 zu Drucksache 15/ Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Drucksache 15/3217 Situation der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung Die Große Anfrage vom 16. März 2009 hat folgenden Wortlaut: Aktuelle U3-Betreuungssituation 1. Wie viele Kinder unter drei bzw. unter zwei Jahren werden in Rheinland-Pfalz durch Tagesmütter, in der Kinderkrippe bzw. in Kindertagesstätten betreut, aufgeschlüsselt nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und den einzelnen Betreuungsformen? 2. Wie gliedert sich die Herkunft der Kinder in den einzelnen Betreuungsformen unter dem Gesichtspunkt des Bezugs von Sozialleistungen im Vergleich zur gesamten Altersgruppe? 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Geschwisterzahl der Kinder in den einzelnen Betreuungsformen im Vergleich zur gesamten Altersgruppe? 4. Wie hoch ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege gemessen am Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in der jeweiligen Altersgruppe? 5. Wie viel Prozent der unter Dreijährigen in öffentlicher Betreuung, mit bzw. ohne Migrationshintergrund, weisen Defizite in der sprachlichen, sozialen, geistigen, emotionalen oder körperlichen Entwicklung auf und bedürfen einer zusätzlichen Förderung? 6. Wie gliedert sich die Zahl der in Kindertagesstätten betreuten Zweijährigen nach den einzelnen Gruppenformen prozentual und absolut, gegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten? 7. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren die Betreuungsrelationen in Gruppen in Kindertagesstätten und Krippen? 8. Wie hoch ist derzeit im Durchschnitt der Landesanteil für die Betreuung Zweijähriger bezogen auf einen Ganztagesplatz bei einer Betreuung in einer Krippe, in der Tagespflege bzw. in der Kindertagesstätte hier aufgegliedert nach einzelnen Gruppenformen? 9. Wie hoch wird ab dem 1. August 2010 der Eltern- bzw. Landesanteil in den o. g. Betreuungsformen sein? 10. Wie viele Kindertagesstätten haben, aufgegliedert nach den einzelnen Einrichtungen in den Kreisen und kreisfreien Städten, werktags nach 18 Uhr bzw. samstags geöffnet? 11. Wie viele Kindertagesstätten im Land öffnen, aufgegliedert nach den einzelnen Einrichtungen in den Kreisen und kreisfreien Städten, vor 7.30 Uhr? 12. Wie viele Kindertagesstätten haben, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Schließzeiten ohne Alternativbetreuung? 13. In wie vielen Kindertagesstätten im Land besteht, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten, die Möglichkeit individuelle Betreuungszeiten zu vereinbaren? 14. In wie vielen Kindertagesstätten im Land besteht die Möglichkeit, individuelle Betreuungszeiten in Verbindung mit angepassten Beiträgen zu vereinbaren gegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten? 15. Wie viele Kindertagesstätten nehmen Kinder außerhalb ihrer Zuordnungsgemeinde auf gegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten? 16. Werden die Träger dieser Kindertagesstätten von den jeweiligen Ortsgemeinden der Kinder finanziell unterstützt? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Mai 2009

2 Drucksache 15/3357 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode 17. Wie hat sich in den letzten zwei Jahren die Zahl der Kindertagesstätten, die mit einem Betrieb mit dem Ziel der arbeitsplatznahen Betreuung kooperieren, verändert? 18. Wie viele Kooperationen zwischen Betrieb und Kindertagesstätten bzw. Betriebskindergärten gibt es derzeit gegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten? Ausbau der U3-Betreuung 19. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil der Zweijährigen ein, die nach der Einführung der Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten weiter eine kostenpflichtige Krippe besuchen? 20. Ist in diesem Zusammenhang das Budget für Fort- und Weiterbildung erhöht worden? 21. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf die Krippen ein, wenn dort künftig hauptsächlich Null- und Einjährige betreut werden? 22. Plant die Landesregierung in diesem Zusammenhang den Personalschlüssel in Krippen zu erhöhen, da Kleinkinder unter zwei Jahren einen höheren Betreuungsaufwand erfordern? 23. Welche Rolle werden zukünftig die Kinderkrippen vor dem Hintergrund einnehmen, dass die Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz nur für den Besuch einer Kindertagesstätte gilt? 24. Wie will die Landesregierung die institutionellen Betreuungsplätze für Einjährige weiter ausbauen vornehmlich in Krippengruppen oder verstärkt in altersgemischten Gruppen in Kindertagesstätten? 25. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um eine verstärkte Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Unternehmen zwecks einer arbeitsplatznahen Betreuung zu fördern? 26. a) Sollen künftig auch Einjährige in geöffneten Kindertagesgruppen betreut werden? 26. b) Wenn ja, soll in diesem Zusammenhang der Personalschlüssel bzw. die Gruppengröße verändert werden? 27. Wie viele Betreuungsplätze sind vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bis 2013 neu zu schaffen, um Betreuungsplätze für 35 % eines Jahrgangs unter drei Jahren vorzuhalten? 28. Glaubt die Landesregierung, mit Betreuungsplätzen für 35 % der unter Dreijährigen den Bedarf der Eltern abzudecken? 29. Strebt die Landesregierung an, 30 % der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren durch die Tagespflege abzudecken? 30. Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie, um dieses Ziel zu erreichen und die Tagespflege attraktiver zu gestalten? 31. Inwieweit gibt es Evaluationsprogramme zur Qualitätssicherung rheinland-pfälzischer Kindertagesstätten? 32. In wie vielen Kindertagesstätten gibt es regelmäßig eine offene Sprechstunde der Erziehungsberatung aufgeschlüsselt nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und den einzelnen Betreuungsformen? 33. Werden diese Beratungsstellen vom Land unterstützt? 34. Plant die Landesregierung eine Ausweitung der Erziehungsberatungsstellen in Kindertagesstätten? Eltern 35. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die familiäre Erziehungs- und Bildungsarbeit z. B. durch Teilnahmegutscheine für außerschulische Bildungsangebote stärker zu fördern und zu honorieren? 36. Inwiefern verfügt die Landesregierung über statistische Daten aus Rheinland-Pfalz, wie hoch der von Eltern gewünschte Betreuungsgrad für unter Dreijährige ist? 37. Gibt es auch Aussagen über die gewünschte Betreuungsform? 38. Wie will die Landesregierung künftig die Eltern unterstützen, die ihre unter dreijährigen Kinder selbst betreuen? Erzieherinnen 39. Welche Rolle spielt die zunehmende Altersheterogenität der Gruppen in Kindertagesstätten in der Erzieherinnenausbildung? 40. Welche Rolle spielt die U3-Betreuung in der Ausbildung zur Erzieherin? 41. Wie viele Absolventen gab es in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren an der Fachhochschule für Erzieherinnen? 2

3 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/ Wie viele Leitungen von Kindertagesstätten haben die Fachhochschule für Erzieherinnen besucht? 43. Spiegelt sich die höhere Ausbildung auch in der Bezahlung wider? 44. Wie hat sich die Zahl der Absolventen der Erzieherinnenschulen in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen? 45. Wie wird sich langfristig der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern entwickeln? 46. Wie hoch wird die Zahl der Ein-, Zwei-, Drei-, Vier-, Fünf- und Sechsjährigen in den kommenden fünf, zehn und 20 Jahren geschätzt? 47. Wie groß wird der geschätzte Stellenbedarf unter der Annahme des geschätzten Betreuungsbedarfs der einzelnen Jahrgänge? 48. Wie hat sich das durchschnittliche Bruttogehalt einer Erzieherin in den vergangenen zehn Jahren gemessen an der allgemeinen Lohnsteigerung entwickelt? 49. Nehmen alle Leitungen von Kindertagesstätten an speziellen Fortbildungen teil, um auf die Leitungsaufgaben vorbereitet zu werden? 50. In welchem Stadium befindet sich die im Februar 2009 angekündigte Überprüfung zur Umsetzung der Leitungsfreistellung? 51. Plant die Landesregierung, die Kosten für die Fachberatung aus dem Gesamtbudget für Fortbildung auszugliedern? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 28. April 2009 wie folgt beantwortet: Aktuelle U3-Betreuungssituation 1. Wie viele Kinder unter drei bzw. unter zwei Jahren werden in Rheinland-Pfalz durch Tagesmütter, in der Kinderkrippe bzw. in Kindertagesstätten betreut, aufgeschlüsselt nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und den einzelnen Betreuungsformen? Kreis/Stadt Kinder in Kinder- Kinder in tageseinrichtungen Tagespflege (Stand: unter unter unter unter 15. März 2008) zwei Jahre drei Jahre zwei Jahre drei Jahre Ahrweiler Altenkirchen (Westerwald) Alzey-Worms Bad Dürkheim Bad Kreuznach Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Cochem-Zell Donnersbergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Frankenthal (Pfalz) Germersheim Kaiserslautern Kaiserslautern, kreisfreie Stadt Koblenz, kreisfreie Stadt Kusel Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz, kreisfreie Stadt Mainz-Bingen Mayen-Koblenz Neustadt an der Weinstraße Neuwied Pirmasens, kreisfreie Stadt Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

4 Drucksache 15/3357 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Kreis/Stadt Kinder in Kinder- Kinder in tageseinrichtungen Tagespflege (Stand: unter unter unter unter 15. März 2008) zwei Jahre drei Jahre zwei Jahre drei Jahre Speyer, kreisfreie Stadt Südliche Weinstraße Südwestpfalz Trier, kreisfreie Stadt Trier-Saarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Worms, kreisfreie Stadt Zweibrücken, kreisfreie Stadt Rheinland-Pfalz Wie gliedert sich die Herkunft der Kinder in den einzelnen Betreuungsformen unter dem Gesichtspunkt des Bezugs von Sozialleistungen im Vergleich zur gesamten Altersgruppe? 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Geschwisterzahl der Kinder in den einzelnen Betreuungsformen im Vergleich zur gesamten Altersgruppe? Weder der Bezug von Sozialleistungen durch die Eltern (oder die Kinder) noch die Geschwisterzahl von Kindergartenkindern sind Gegenstand der amtlichen Statistik. Seit 2005 wird im Mikrozensus das Merkmal Besuch von Kindergarten, -krippe, -hort nicht mehr erhoben, weshalb der Landesregierung keine statistischen Daten zur Beantwortung der Fragen 2 und 3 vorliegen. 4. Wie hoch ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege gemessen am Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in der jeweiligen Altersgruppe? Bei den in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreuten Kindern lässt sich ein Migrationshintergrund anhand der Merkmale mindestens ein im Ausland geborenes Elternteil und überwiegende Familiensprache nicht Deutsch festmachen. Eine analoge Erfassung des Migrationshintergrundes der nicht in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder liegt in der amtlichen Statistik nicht vor, weshalb die Absolutzahlen nur zur Zahl der betreuten Kinder und nicht zur Zahl aller Kinder der Altersgruppe ins Verhältnis gesetzt werden können. Kinder mit Migrationshintergrund in (absolut und in v. H. der Kinder in der jeweiligen Betreuungsform) Kindertagesstätten Kindertagespflege Unter Dreijährige ,9 % 80 6,6 % Von drei Jahren bis Schuleintritt ,2 % 56 8,7 % Schulkinder ,6 % 50 5,6 % insgesamt ,8 % 186 6,8 % 5. Wie viel Prozent der unter Dreijährigen in öffentlicher Betreuung, mit bzw. ohne Migrationshintergrund, weisen Defizite in der sprachlichen, sozialen, geistigen, emotionalen oder körperlichen Entwicklung auf und bedürfen einer zusätzlichen Förderung? Für die Beantwortung dieser Frage kann wie in der Fachliteratur üblich nur auf das in der Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasste Merkmal erhöhter Förderbedarf zurückgegriffen werden, das auf die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe abstellt. Kinder unter drei Jahren mit besonderem Förderbedarf in öffentlicher Kindertagesbetreuung alle Kinder davon: Kinder mit Migrationshintergrund Eingliederungshilfe wegen absolut in v. H. absolut in v. H. Ohne Eingliederungshilfe ,45 % ,61 % körperlich/geistige Behinderung 69 0,47 % 5 0,32 % körperlich/geistige und seelische Behinderung 5 0,03 % 1 0,06 % seelische Behinderung 7 0,05 % 0 0,00 % Gesamtergebnis ,00 % ,00 % 4

5 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/ Wie gliedert sich die Zahl der in Kindertagesstätten betreuten Zweijährigen nach den einzelnen Gruppenformen prozentual und absolut, gegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten? Krippe KAG- HfK- Geöffneter Gering- Viertel integrativer Summe Platz Platz Kinder- fügigkeits- vor Drei Platz garten regelung SJA Andernach SJA Bad Kreuznach KJA Bernkastel-Wittlich KJA Birkenfeld KJA Bitburg-Prüm KJA Cochem-Zell KJA Donnersbergkreis SJA Frankenthal KJA Germersheim SJA Idar-Oberstein SJA Landau SJA Mayen SJA Neustadt SJA Neuwied SJA Pirmasens KJA Rhein-Hunsrück KJA Rhein-Lahn SJA Speyer KJA Südliche Weinstraße SJA Südwestpfalz SJA Trier KJA Vulkaneifel KJA Westerwald SJA Worms SJA Zweibrücken Gesamtergebnis ,1 % 19,7 % 1,6 % 32,3 % 22,0 % 12,1 % 0,2 % 100,0 % Erläuterung: KJA = Kreisjugendamt, SJA = Stadtjugendamt, KAG = Kleine Altersgemischte Gruppe, HfK = Haus für Kinder-Gruppe, Geringfügigkeitsregelung = Aufnahme von bis zu zwei Kindern anderen Alters in eine Kindergartengruppe, Viertel vor Drei = Aufnahme von Kindern im Rahmen der Eingewöhnung ab einem Alter von zwei Jahren, neun Monaten. 5

6 Drucksache 15/3357 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode 7. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren die Betreuungsrelationen in Gruppen in Kindertagesstätten und Krippen? Verwiesen wird u. a. auf die 1996 veröffentlichten 40 Qualitätsziele des Netzwerkes Kinderbetreuung und andere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer der Europäischen Kommission, insbesondere Ziel 21 (siehe: Martin R. Textor, Qualität der Kindertagesbetreuung: Ziele des Netzwerks Kinderbetreuung der Europäischen Kommission, aus: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 1999, 79, S. 17 bis 24, Der Personalschlüssel für die Gruppenbetreuung sollte die Ziele der Einrichtung und ihren Gesamtkontext widerspiegeln, sowie direkt mit dem Alter der Kinder und der Gruppengröße verknüpft sein. Die personelle Besetzung sollte üblicherweise über folgenden Zahlen liegen, diese aber nicht unterschreiten: ein Erwachsene/-r: vier Plätze für Kinder unter zwölf Monaten, ein Erwachsene/-r: sechs Plätze für Kinder im Alter von zwölf bis 23 Monaten, ein Erwachsene/-r: acht Plätze für Kinder im Alter von 24 bis 35 Monaten, ein Erwachsene/-r: 15 Plätze für Kinder im Alter von 36 bis 71 Monaten. Weiterhin sei die Empfehlung der Bertelsmann-Stiftung zum Personalschlüssel und zu Gruppengrößen genannt, veröffentlicht im Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2008 (vgl. Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt im Krippenbereich eine Erzieher-Kind-Relation von 1 : 4 und im Kindergartenbereich von 1 : 10. In rheinland-pfälzischen Krippen kommen nach gleicher Quelle in Krippengruppen 4,2 Kinder auf eine Erziehungsperson, in Kindergartengruppen 8,8 Kinder. Ergänzend wird auf die schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Sell, Fachhochschule Koblenz, Campus Remagen, Fachbereich Betriebs- und Sozialwirtschaft zur Anhörung zum Landesgesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes, Gesetzentwurf der Faktion der CDU (Drucksache 15/1929) im Ausschuss für Bildung und Jugend des Landtags Rheinland-Pfalz am 29. Mai 2008 verwiesen (vgl. Protokoll der 17. Sitzung des Landtagsausschusses für Bildung und Jugend am 29. Mai 2008, Tagesordnungspunkt 1). Bezüglich der wissenschaftlichen Grundlagen verweist Prof. Dr. Sell auf amerikanische und EU-weite Standards und merkt einschränkend mit Blick auf die ausgewiesenen Werte an, dass es sich um normative Vorgaben handelt, die zwar mit einer gewissen Plausibilität aufgestellt worden sind, aber nicht auf einer empirischen Ableitung basieren. 8. Wie hoch ist derzeit im Durchschnitt der Landesanteil für die Betreuung Zweijähriger bezogen auf einen Ganztagesplatz bei einer Betreuung in einer Krippe, in der Tagespflege bzw. in der Kindertagesstätte hier aufgegliedert nach einzelnen Gruppenformen? Das Land beteiligt sich gemäß 12 Kindertagesstättengesetz (KitaG) an den Personalkosten des Trägers einer Kindertagesstätte. Die Förderung orientiert sich nicht am Alter der Kinder, sondern an Gruppenformen. Gruppenformen mit Plätzen für Zweijährige sind Kindergartengruppen, Kindergartengruppen mit Ganztagsplätzen und Krippenangebote. Nach 12 Abs. 4 KitaG gewährt das Land folgende Zuweisungen: für Kindergartengruppen für Ganztagsgruppen für Krippengruppen in freier in kommunaler in freier in kommunaler in freier in kommunaler Trägerschaft Trägerschaft Trägerschaft Trägerschaft Trägerschaft Trägerschaft 30 % 27,5 % 32,5 % 30 % 45 % Zusätzlich gewährt das Land für Zweijährige nach 12 a KitaG einen Betreuungsbonus, sofern in einer Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde, einer großen kreisangehörigen oder einer kreisfreien Stadt am 31. Dezember eines Jahres mehr als 10 v. H. der zweijährigen Kinder in Kindertagesstätten nach 1 Abs. 2, 4 oder 6 KitaG betreut werden. Der Betreuungsbonus für jedes betreute zweijährige Kind beträgt Werden in einer Gebietskörperschaft mehr als 40 v. H. der zweijährigen Kinder betreut, erhöht sich der Betreuungsbonus für jedes betreute zweijährige Kind über diesem Vomhundertsatz auf Eine Landesförderung der Zweijährigen in Kindertagespflege erfolgt über den Betreuungsbonus. Nach 12 a Abs. 4 KitaG erhält das eine Bonuszahlung in Höhe von 700 für zweijährige Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden und für die das eine Geldleistung im Sinne des 23 Abs. 2 SGB VIII gewährt. 9. Wie hoch wird ab dem 1. August 2010 der Eltern- bzw. Landesanteil in den o. g. Betreuungsformen sein? Das Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot ist für Zweijährige ab dem 1. August 2010 im Kindergarten beitragsfrei. Der Landesanteil an den Personalkosten erhöht sich gemäß 12 Abs. 5 KitaG im Umfang der Zuweisungen an die Träger der Jugendämter zum Ausgleich der Beitragsfreiheit des Kindergartens. Die Elternbeiträge für Betreuungsangebote in Krippengruppen werden gemäß 13 Abs. 4 KitaG vom nach Anhörung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege festgesetzt. Wie sich entsprechend der Elternanteil im Jahr 2010 genau darstellen wird, ist der Landesregierung heute nicht bekannt. Gemäß 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII können seitens der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege Kostenbeiträge festgesetzt werden. Wie sich der Elternanteil im Jahr 2010 darstellen wird, ist der Landesregierung heute nicht bekannt. 6

7 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/ Wie viele Kindertagesstätten haben, aufgegliedert nach den einzelnen Einrichtungen in den Kreisen und kreisfreien Städten, werktags nach 18 Uhr bzw. samstags geöffnet? Eine für die Beantwortung dieser Anfrage durchgeführte Befragung der Jugendämter ergab folgendes Ergebnis: 14 Einrichtungen haben werktags nach Uhr geöffnet, drei am Wochenende. Im Einzelnen: Einrichtung Einrichtung Einrichtung hat hat am werktags nach Wochenende Uhr geöffnet. geöffnet. KJA Birkenfeld Kindergarten Hl. Schutzengel, In der Seiters 4, Heimbach Ja Nein Protestantischer Kindergarten, Am Hirtenacker 3, Stelzenberg Nein Ja Katholischer Kindergarten, Bergstraße 5, Krickenbach Nein Ja Kinderkrippe Schloß Wichtelmann, Lauterstraße 6, Otterbach Ja Nein SJA Andernach Spiel- und Lernstube St. Hildegard, Tannenstraße 3, Andernach Ja Nein SJA Frankenthal Kindergarten Kindergarten & Hort Mahlerstraße, Mahlastraße 35, Frankenthal Ja Nein Kindergarten Hokuspokus, Hartmannstraße 8, Kaiserslautern Ja Nein Kommunaler Kinderhort, Mannheimer Straße 33, Kaiserslautern Ja Nein Haus für Kinder Kemperhof, Koblenzer Straße 157, Koblenz-Moselweiß Ja Nein Betriebskindergarten Städt. Klinikum, Bremserstraße 79, Ludwigshafen Ja Nein Kommunales Kinderhaus, Bretzenheimer Straße 1, Mainz-Zahlbach Nein Ja SJA Neuwied AWO Kindertagesstätte, Am Schloßpark 40, Neuwied Ja Nein SJA Pirmasens Haus des Kindes Husterhöhe, Delaware-Avenue 4-8, Pirmasens Ja Nein SJA Speyer Kindertagesstätte Rulandstraße, Ruland-/Hilgardstraße, Speyer Ja Nein SJA Trier Krabbelstube Pusteblume, Liebfrauenstraße 5-6, Trier Ja Nein SJA Worms Kindertagesstätte und -krippe Am Klinikum, Gabriel-von-Seidel-Straße 77, Worms-Herrnsheim Ja Nein SJA Zweibrücken Protestantischer Kindergarten, Wallstraße 31, Zweibrücken Ja Nein 7

8 Drucksache 15/3357 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode 11. Wie viele Kindertagesstätten im Land öffnen, aufgegliedert nach den einzelnen Einrichtungen in den Kreisen und kreisfreien Städten, vor 7.30 Uhr? Eine für die Beantwortung dieser Anfrage durchgeführte Befragung der Jugendämter ergab folgendes Ergebnis: Einrichtung öffnet werktags vor 7.30 Uhr KJA Bernkastel-Wittlich 8 KJA Birkenfeld 18 KJA Bitburg-Prüm 13 KJA Cochem-Zell 18 KJA Donnersbergkreis 25 KJA Germersheim KJA Südliche Weinstraße KJA Vulkaneifel 7 84 SJA Andernach 12 SJA Bad Kreuznach 13 SJA Frankenthal 1 SJA Idar-Oberstein SJA Landau SJA Mayen 5 SJA Neustadt 6 SJA Neuwied 23 SJA Pirmasens 16 SJA Speyer 18 SJA Trier 20 SJA Worms 14 SJA Zweibrücken 13 insgesamt Für die erbetene Auflistung nach Kindertagesstätten (und ergänzende Erläuterungen der befragten Jugendämter) wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. 12. Wie viele Kindertagesstätten haben, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Schließzeiten ohne Alternativbetreuung? 13. In wie vielen Kindertagesstätten im Land besteht, gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten, die Möglichkeit individuelle Betreuungszeiten zu vereinbaren? 14. In wie vielen Kindertagesstätten im Land besteht die Möglichkeit, individuelle Betreuungszeiten in Verbindung mit angepassten Beiträgen zu vereinbaren gegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten? 15. Wie viele Kindertagesstätten nehmen Kinder außerhalb ihrer Zuordnungsgemeinde auf gegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten? 8

9 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/ Werden die Träger dieser Kindertagesstätten von den jeweiligen Ortsgemeinden der Kinder finanziell unterstützt? 17. Wie hat sich in den letzten zwei Jahren die Zahl der Kindertagesstätten, die mit einem Betrieb mit dem Ziel der arbeitsplatznahen Betreuung kooperieren, verändert? 18. Wie viele Kooperationen zwischen Betrieb und Kindertagesstätten bzw. Betriebskindergärten gibt es derzeit gegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten? Eine für die Beantwortung dieser Anfrage durchgeführte Befragung der Jugendämter ergab folgendes Ergebnis: zu zu zu zu zu zu Frage 12 Frage 13 Frage 14 Frage 15 Frage 16 Frage KJA Bernkastel-Wittlich KJA Birkenfeld KJA Bitburg-Prüm KJA Cochem-Zell KJA Donnersbergkreis KJA Germersheim KJA Südliche Weinstraße KJA Vulkaneifel SJA Andernach SJA Bad Kreuznach SJA Frankenthal SJA Idar-Oberstein SJA Landau SJA Mayen SJA Neustadt SJA Neuwied SJA Pirmasens SJA Speyer SJA Trier SJA Worms SJA Zweibrücken Ausweislich der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU Betriebliche Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz (Drucksache 15/1671) gab es 2007 insgesamt 20 Kooperationen von Betrieben und Kindertagesstätten (in Form von Belegplätzen). Nach der aktuellen Erhebung werden 43 Kooperationen gezählt. Für ergänzende Erläuterungen und Anmerkungen der Jugendämter wird auf Anlage 2 verwiesen. 9

10 Drucksache 15/3357 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Ausbau der U3-Betreuung 19. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil der Zweijährigen ein, die nach der Einführung der Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten weiter eine kostenpflichtige Krippe besuchen? Die Entwicklung des Krippenbesuchs hängt von Faktoren ab, deren Gestaltung in den jeweiligen sbereichen in Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe liegt. Dazu zählen die sich vor Ort entwickelnde Angebotsstruktur, die Ausgestaltung der Elternbeiträge und die gegebenenfalls vorgesehene konzeptionelle Differenzierung der Angebote. Vor diesem Hintergrund ist eine seriöse Einschätzung des Besuchsverhaltens nicht möglich. 20. Ist in diesem Zusammenhang das Budget für Fort- und Weiterbildung erhöht worden? Nach 6 Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes werden die nachgewiesenen Kosten der Fortbildung und Fachberatung bis zur Höhe von 0,8 v. H. der zuwendungsfähigen Personalkosten berücksichtigt. Dementsprechend steigt das Budget für Fortbildung in Analogie zu dem Einsatz von Mehrpersonal, wie er für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder unter drei Jahren gemäß den rechtlichen Vorgaben gefordert ist. Allein aus dem Verhältnis der Personalausstattung in Kindergarten (1,75 je Gruppe) und Krippe (2,0 je Gruppe) folgt für Krippengruppen ein um rd. 14 Prozent höheres Fortbildungsbudget. Darüber hinaus stellt das Land im Rahmen des Landesfortbildungsprogramms für Erzieherinnen und Erzieher, das die Qualifizierung im Themenfeld Kinder unter drei Jahren sowohl in eigenen Modulen als auch als Querschnittsthema vorsieht (vgl. Qualifizierung), jährlich ca. 1,2 Mio. für die Qualifizierung der Fachkräfte zur Verfügung. Alle beantragten Fortbildungsmaßnahmen (zurzeit jährlich rund 1 600) können bewilligt werden. 21. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf die Krippen ein, wenn dort künftig hauptsächlich Null- und Einjährige betreut werden? 22. Plant die Landesregierung in diesem Zusammenhang den Personalschlüssel in Krippen zu erhöhen, da Kleinkinder unter zwei Jahren einen höheren Betreuungsaufwand erfordern? Die Entwicklung, inwieweit zukünftig in den Krippen hauptsächlich unter Zweijährige betreut werden, wird unter Berücksichtigung der damit verbundenen Einflussfaktoren (z. B. konzeptionelle Ausgestaltung, bedarfsplanerische Akzentuierungen, Beitragsgestaltung) seitens der Landesregierung beobachtet werden. Krippen, die sich auf diese Altersgruppen spezialisieren, werden ihr pädagogisches Konzept entsprechend anpassen. 23. Welche Rolle werden zukünftig die Kinderkrippen vor dem Hintergrund einnehmen, dass die Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz nur für den Besuch einer Kindertagesstätte gilt? Die Entwicklung, inwieweit Krippenangebote in der Bedarfsplanung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Deckung des Bedarfs herangezogen werden, kann die Landesregierung nicht prognostizieren, sie wird sie jedoch aufmerksam beobachten. 24. Wie will die Landesregierung die institutionellen Betreuungsplätze für Einjährige weiter ausbauen vornehmlich in Krippengruppen oder verstärkt in altersgemischten Gruppen in Kindertagesstätten? Gemäß 9 KitaG liegt die Verantwortung für die Sicherstellung und die Ausgestaltung eines den Bedarf für die Betreuung von Einjährigen deckenden Angebotes bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Entsprechend unterliegen Akzentuierungen bezüglich des institutionellen Ausbaus dem Gestaltungswillen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. 25. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um eine verstärkte Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Unternehmen zwecks einer arbeitsplatznahen Betreuung zu fördern? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 77 der Großen Anfrage der Fraktion der FDP Pädagogische Entwicklung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (Drucksache 15/2048) verwiesen: Demnach sind Betriebe und Unternehmen in Rheinland-Pfalz zunehmend motiviert, ihren betrieblichen Alltag familienbewusst auszurichten und sich an betriebsnahen oder betrieblichen Kinderbetreuungsangeboten auch finanziell zu beteiligen. Dies schließt Krankenhäuser und Hochschulen mit ein. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hatte zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen 2007 gemeinsam mit den Kammern der Wirtschaft und den Wirtschaftsjunioren in Mainz, Ludwigshafen, Koblenz und Trier Regionalkonferenzen durchgeführt, bei denen vor Ort mit den Unternehmen überlegt wurde, wie eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie realisiert werden kann. Dabei spielte neben vielfältigen anderen Gestaltungsmöglichkeiten auch der Aspekt einer betriebseigenen bzw. betriebsnahen Betreuung der Kinder eine Rolle. Durch die Vorstellung von guten Beispielen, die Weitergabe von Informationen und durch den Austausch von Erfahrungen konnten den Unternehmen Ideen an die Hand gegeben werden, wie sie praxisgerechte Schritte für ihren Betrieb entwickeln können allesamt dokumentiert in den beiden Bänden der Regionalkonferenzen Beruf und Familie, hrsg. von MWVLW und MASGFF. Netzwerke zur Unterstützung von Familien auf örtlicher, regionaler und auf Landesebene Netzwerke, in denen rheinland-pfälzische Betriebe und Unternehmen eine ganz zentrale Rolle spielen bringen diesen Prozess voran. Mit der im Jahr 2005 errichteten Servicestelle für Lokale Bündnisse für Familien hat die Landesregierung den lokalen Bezug aller familienpolitischen Aktivitäten verstärkt. Die Servicestelle berät die örtlichen Initiativen, kreative Ideen und Handlungsmöglichkeiten zu den verschiedensten Anliegen von Familien zu entwickeln und 10

11 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/3357 umzusetzen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nimmt dabei eine bedeutsame Rolle ein. Gegenwärtig gibt es in Rheinland- Pfalz 37 Lokale Bündnisse für Familien, in denen auch Unternehmen und Kammern der Wirtschaft vertreten sind. Ebenfalls seit 2005 fördert die Landesregierung das Audit berufundfamilie der gemeinnützigen Hertiestiftung mit dem Ziel, eine familienbewusste Personalpolitik der Unternehmen zu erreichen. In einem Informationsschreiben (Februar 2008) des MBWJK wurde den Verantwortlichen der Jugendämter mit Blick auf die Bedarfsplanung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und ihre Beratung bei Anfragen aus dem Bereich der Betriebe und Unternehmen aufgezeigt, welche Chancen die Absätze 3 und 4 von 10 KitaG für den Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung und die Verzahnung von betrieblichem Engagement und kommunalem Bedarfsplan bieten. Seitens der Landesregierung wurden die Voraussetzungen für Kommunen geschaffen, sowohl eine an einer modernen Lebensgestaltung von Familien ausgerichtete Bedarfsplanung gestalten zu können, die neben einem wohnortnahen Angebot auch am Arbeitsort gelegene Betreuungsangebote insbesondere für Kleinstkinder als bedarfsgerecht erkennt, als auch Betriebe und Unternehmen entsprechend zu beraten oder einzubeziehen. Laut Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten vom 15. September 2008 werden nach Ziffer Baumaßnahmen privater oder öffentlicher Einrichtungsträger, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Programms Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung gefördert werden, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen bei der Investitionskostenförderung der Plätze für Kinder unter drei Jahren berücksichtigt. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II werden den Studierendenwerken der Universitäten Trier, Mainz, Kaiserslautern, Koblenz-Landau sowie der Fachhochschulen Mainz, Koblenz und Kaiserslautern Mittel für den Ausbau von Kindertagesstättenplätzen im Umfang von insgesamt zur Verfügung gestellt, um Studierende wie Bedienstete der Hochschulen bei der Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung bzw. Erwerbsleben zu unterstützen. 26. a) Sollen künftig auch Einjährige in geöffneten Kindertagesgruppen betreut werden? 26. b) Wenn ja, soll in diesem Zusammenhang der Personalschlüssel bzw. die Gruppengröße verändert werden? Nein. 27. Wie viele Betreuungsplätze sind vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bis 2013 neu zu schaffen, um Betreuungsplätze für 35 % eines Jahrgangs unter drei Jahren vorzuhalten? Eine Prognose des Ausbaubedarfs enthält die zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung zur Umsetzung des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau vom 4. März Sie basiert auf den Vereinbarungen des Krippengipfels von Bund und Ländern und sieht den Ausbau für ein Drittel der unter Dreijährigen mit unterschiedlichen Bedarfsquoten in den einzelnen Jahrgängen vor. unter Ein- Zwei- Summe Einjährige jährige jährige U3 Ist 2007 Kindertagesstätte absolut Kindertages- absolut betreuung Kinderzahl Zielgröße 2015 Kindertages- v. H. 2,60 % 20,60 % 55,00 % 26,10 % stätte absolut Kindertages- v. H. 2,60 % 11,20 % 5,00 % 6,30 % betreuung absolut Ausbau Kindertages- absolut bis 2013 stätte Kindertages- absolut betreuung Das hohe Tempo des Ausbaus der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren lässt sich daran ablesen, dass zwischen August 2007 und Februar 2009 rd zusätzliche U3-Plätze in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten genehmigt wurden. Das entspricht fast 30 Prozent des für die Periode 2007 bis 2013 für erforderlich angesehenen Ausbaus der U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen. 28. Glaubt die Landesregierung, mit Betreuungsplätzen für 35 % der unter Dreijährigen den Bedarf der Eltern abzudecken? Die Landesregierung sieht keinen limitierten Ausbau vor. Entscheidend ist der jeweilige örtliche Bedarf. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet nach 9 Abs. 1 KitaG, dass in seinem Bezirk die erforderlichen Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung stehen. 11

12 Drucksache 15/3357 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode 29. Strebt die Landesregierung an, 30 % der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren durch die Tagespflege abzudecken? 30. Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie, um dieses Ziel zu erreichen und die Tagespflege attraktiver zu gestalten? Gemäß 9 KitaG liegt die Verantwortung für die Sicherstellung und die Ausgestaltung eines den Bedarf an Betreuung von Kindern unter drei Jahren deckenden Angebotes bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Dabei haben sie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu beachten. Entsprechend unterliegen Akzentuierungen bezüglich des Anteils der Betreuungsplätze in Kindertagespflege dem Gestaltungswillen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Dabei unterstützt das Land die Jugendämter durch eine finanzielle Beteiligung im Rahmen des Betreuungsbonus nach 12 a KitaG und durch Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen der Kindertagespflegepersonen. Mit dem von der Landesregierung gestarteten Programm wurden in der Förderperiode 2005/2006 in 42 Maßnahmen 592 Tagesmütter und -väter weiterqualifiziert, in der Förderperiode 2006/2007 wurden bereits 54 Maßnahmen für 855 Tagespflegepersonen durchgeführt und im Zeitraum 2007/2008 erfolgte eine weitere Steigerung mit 61 Maßnahmen für 917 Tagespflegepersonen. Für die neue Förderperiode 2008/2010 liegen bis jetzt 48 Anträge für 698 Tagespflegepersonen vor. Diese Entwicklung zeigt, dass es sowohl bei den Eltern als auch bei den Jugendämtern und den Tagespflegepersonen ein großes Interesse an der Weiterbildung gibt, und zwar überwiegend für die Gesamtqualifizierung (ca. 80 %). Darüber hinaus unterstützt das Land regionale Fachveranstaltungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege, an denen bislang ca. 200 Personen teilgenommen haben. 31. Inwieweit gibt es Evaluationsprogramme zur Qualitätssicherung rheinland-pfälzischer Kindertagesstätten? Gemäß 22 a Abs. 1 und 5 SGB VIII richtet sich der Auftrag, die Qualität der Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und weiterzuentwickeln, an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Landesregierung steht in kontinuierlichem Austausch mit Trägern bzw. Trägerorganisationen, bei denen Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zum Qualitätsmanagement zum Einsatz kommen, so zum Beispiel den Landeskirchen der evangelischen Kirche (vgl. z. B. Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, den Diözesen der katholischen Kirche (vgl. z. B. KTK-Gütesiegel, hrsg. vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder [KTK]) oder der Stadt Ludwigshafen ( Im Rahmen des 3. Kita-Tag der Spitzen am 26. Februar 2008, einem halbjährlichen Zusammentreffen der Verantwortungsträger für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz unter Moderation des MBWJK, wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich Fragen der Qualitätssicherung in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten landesweit annimmt. Im Diskurs werden aktuell Aspekte der Qualitätssicherung und Instrumente in den Blick genommen. Mit einer gemeinsamen Ergebnissicherung ist Ende 2009 zu rechnen. Zur Evaluation des Sprachförderprogramms der Landesregierung wird das Forschungsprojekt Was wirkt wie? Evaluation von Sprachfördermaßnahmen der Universität Koblenz-Landau unter Leitung von Frau Prof. Dr. Kammermeyer und Frau Dr. Roux gefördert. Vorrangiges Ziel dieser Studie ist es herauszufinden, unter welchen Bedingungen Sprachförderung im Vorschulalter am besten gelingt. Das Projekt hat eine Laufzeit bis In wie vielen Kindertagesstätten gibt es regelmäßig eine offene Sprechstunde der Erziehungsberatung aufgeschlüsselt nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und den einzelnen Betreuungsformen? Eine Aufschlüsselung in dieser Form ist nicht möglich, da zum einen nicht alle Beratungsstellen in der Kürze der Zeit mit ihren spezifischen Angeboten erfasst werden konnten, zum anderen auch die erfragte klassische offene Sprechstunde von vielen Beratungsstellen modifiziert wird: Diese Modifikation erfolgt mit dem Ziel, entwicklungsgefährdete Kinder möglichst frühzeitig zu erreichen, eine Einschränkung von Personalkapazitäten durch formal festgelegte Präsenzzeiten zu reduzieren und gleichzeitig die Ressourcen der Beratungsfachkräfte besser einzusetzen. Die Erziehungsberatungsstellen bieten je nach örtlichen Gegebenheiten folgende Palette für die verschiedenen Betreuungsformen und Altersstufen an: offene Sprechstunde in der Kindertagesstätte, offene Sprechstunde in der Erziehungsberatungsstelle mit Verweis oder Vermittlung durch die Kindertagesstätte, Sprechstunde nach Bedarf in der Kindertagesstätte, Erstgespräche mit Familien in der Kindertagesstätte statt in der Erziehungsberatungsstelle, Elternabende in der Kindertagesstätte, Einzeltermine in der Kindertagesstätte nach Absprache mit Eltern und Leitung, z. B. Verhaltensbeobachtung, Einzelförderung, offene Angebote für Krippenkindereltern, z. B. thematische Elternnachmittage in der Kindertagesstätte, Elterncafé als offenes Angebot mit Austausch- und Gesprächsmöglichkeit, Fallberatungen und anonyme Fallbesprechungen für Erzieherinnen und Erzieher der Kindertagesstätten, Fachkräfte der Erziehungsberatungsstellen stehen als insoweit erfahrene Fachkräfte nach 8 a SGB VIII zur Verfügung. 33. Werden diese Beratungsstellen vom Land unterstützt? Ja. Eine Landesförderung erfolgt als Zuwendung zu den Kosten des Fachpersonals der Erziehungsberatungsstellen bis zu einer Höhe von 25 v. H. 12

13 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/ Plant die Landesregierung eine Ausweitung der Erziehungsberatungsstellen in Kindertagesstätten? Die Möglichkeit der Ausweitung von Angeboten der Erziehungsberatungsstellen in Kindertagesstätten ist durch die dafür zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die jeweiligen Jugendämter vor Ort im Rahmen der bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung nach 80 SGB VIII zu prüfen. Im Rahmen der derzeit in der Vorbereitung befindlichen neuen Verwaltungsvorschrift zur Förderung sozialer Beratungsstellen wird das Land grundsätzlich auf eine Verbesserung der Geh-Strukturen von Beratungsstellen hinwirken. Ziel ist es, dass Beratungsdienste nicht nur von Seiten der Ratsuchenden aufgesucht werden, sondern ihre Dienste verstärkt auch bürgernah, z. B. an zentral gelegenen Kindertagesstätten oder Häusern für Familien, anbieten. Eltern 35. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die familiäre Erziehungs- und Bildungsarbeit z. B. durch Teilnahmegutscheine für außerschulische Bildungsangebote stärker zu fördern und zu honorieren? Eltern und Erziehungsberechtigten stehen vielfältige oftmals gebührenfreie Angebote der Eltern- und Familienbildung zur Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsverantwortung offen. 36. Inwiefern verfügt die Landesregierung über statistische Daten aus Rheinland-Pfalz, wie hoch der von Eltern gewünschte Betreuungsgrad für unter Dreijährige ist? 37. Gibt es auch Aussagen über die gewünschte Betreuungsform? Solche Daten liegen nicht nur der Landesregierung vor, sondern sind auch als Buchveröffentlichung zugänglich: Walter Bien, Thomas Rauschenbach, Birgit Riedel (Hrsg.), Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Betreuungsstudie, Weinheim und Basel 2006 (Beltz Verlag), ISBN 10: Besonders informativ und seit der Veröffentlichung Grundlage der fachpolitischen Debatte ist Tabelle 16.2 auf Seite 277. Für die Umsetzung des U3-Ausbauprogramms hat das MBWJK zusätzlich eine landesspezifische Auswertung der DJI-Betreuungsstudie erbeten, die nachfolgend abgedruckt wird: Wünsche für einen Betreuungsbedarf in den ersten drei Lebensjahren nach den Ergebnissen der DJI-Kinderbetreuungsstudie nach Bundesländern und Hochrechnung daraus resultierender Plätze im Jahre 2013 Wünsche für einen Betreuungsbedarf in den ersten drei Lebensjahren nach Ergebnissen der DJI-Kinderbetreuungsstudie Referenzgröße für das Ausbau- Realistische ziel im Jahre 2013 Tagespflege Erwartung (10. Koordinierte ohne Über- der Um- Variante Zielgröße schneidung setzung nach Länder- Ein- zu Einrich- der Betreuungs- Wanderungs- spezifischen richtungen tungen Zusammen wünsche 1) saldo) 2) Bedarfsquoten %-Anteil an den unter Dreijährigen am 31. Dezember 2005 absolut absolut Rheinland-Pfalz Deutschland ) ) Westliche Länder ohne Berlin Östliche Länder mit Berlin ) Aufgrund vielfältiger Erfahrungen bei Befragungen zum Betreuungswunsch ist bekannt, dass der geäußerte Wunsch aus den unterschiedlichsten Gründen nicht immer umgesetzt wird. Aus der Differenz zwischen geäußertem Wunsch und Realisierung bei einem ausreichenden Angebot in der DJI-Kinderbetreuungsstudie kann geschlossen werden, dass ca. 14 % nicht ihren Wunsch realisieren. 2) Die Ergebnisse der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes liegen bisher nur für Gesamtdeutschland vor. Die Länderergebnisse befinden sich in der Abstimmung mit den Ländern. Deshalb muss hier auf die Ergebnisse der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zurückgegriffen werden. Aufgrund der gesamtdeutschen Ergebnisse ist zu erwarten, dass die Anzahl der Kinder in der Status-quo-Variante um ca. 4 % geringer ausfällt als in der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Geht man allerdings davon aus, dass aufgrund der familienpolitischen Maßnahmen die Anzahl der Geburten von 1,4 auf 1,6 Kinder pro Frau steigt (Variante 3-W1), ist im Jahre 2013 mit Kindern unter drei Jahren zu rechnen. Bei einer Versorgungsquote von 36 % würde sich ein Gesamtbedarf von Plätzen ergeben. Quelle: DJI-Betreuungsstudie 2005; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. 13

14 Drucksache 15/3357 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Wünsche für einen Betreuungsbedarf in den ersten drei Lebensjahren nach den Ergebnissen der DJI-Kinderbetreuungsstudie nach Altersjahren der Kinder und Bundesländern (in v. H.) 38. Wie will die Landesregierung künftig die Eltern unterstützen, die ihre unter dreijährigen Kinder selbst betreuen? Die Landesregierung hat sich seinerzeit für die Einführung des Elterngeldes eingesetzt und begrüßt sehr die Inanspruchnahme durch Mütter und Väter. Darüber hinaus sind keine strukturellen Änderungen gegenüber den bisherigen Formen Familien unterstützender Angebote geplant. Erzieherinnen 39. Welche Rolle spielt die zunehmende Altersheterogenität der Gruppen in Kindertagesstätten in der Erzieherinnenausbildung? 40. Welche Rolle spielt die U3-Betreuung in der Ausbildung zur Erzieherin? Rheinland- Deutsch- Westl. Östliche Pfalz land Länder Länder unter Einjährige Einrichtungen Tagespflege ohne Überschneidung zu Einrichtungen Zusammen Da nicht alle Wünsche realisiert werden, minus 14 % des geäußerten Bedarfs Einjährige Einrichtungen Tagespflege ohne Überschneidung zu Einrichtungen Zusammen Da nicht alle Wünsche realisiert werden, minus 14 % des geäußerten Bedarfs Zweijährige Einrichtungen Tagespflege ohne Überschneidung zu Einrichtungen Zusammen Da nicht alle Wünsche realisiert werden, minus 14 % des geäußerten Bedarfs Quelle: DJI-Betreuungsstudie 2005; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. Die Betreuung der unter Dreijährigen und die dadurch entstehende Altersheterogenität der Gruppen sind eng miteinander verwobene Themenfelder auch in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Da die Lehrpläne der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung derzeit überarbeitet und aktualisiert werden, wird hier auf die sich in der Anhörung befindenden Lehrpläne Bezug genommen. Im bisherigen Lehrplan sind die Themen der Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie der Altersheterogenität nicht wörtlich genannt. Gleichwohl werden unabhängig von den Lehrplänen die Inhalte des Landesprogramms Zukunftschance Kinder Bildung von Anfang an im Unterricht der Fachschulen berücksichtigt. Zudem finden, getragen durch den Anspruch, einen aktuellen, an Veränderungen im Kindertagesstätten-Bereich angelehnten Unterricht zu entwickeln, diese genannten Themen in der derzeitigen Erzieherinnen- und Erzieherausbildung Berücksichtigung, wenngleich noch nicht in dem komplexen und inhaltlich klar thematisierten Umfang wie dies in den neuen Lehrplänen vorgesehen ist. Bei der Erarbeitung des neuen Lehrplans sind aktuelle Entwicklungen im elementarpädagogischen Bereich in den Inhalten der Lernmodule berücksichtigt worden. So wird zum Beispiel in die Inhalte der Entwicklungspsychologie im Unterricht das Alter von null bis drei Jahren explizit einbezogen. Gleiches gilt für die Inhalte Situationsansatz, offene Arbeit, pädagogische Konzepte der Erziehung von unter Dreijährigen, Partizipationsmöglichkeiten, neue sozialpädagogische Arbeitsfelder und vieles mehr. Hier werden immer wieder die unterschiedlichen Notwendigkeiten und die daraus zu folgernden pädagogischen Zielsetzungen gerade der zunehmenden Altersheterogenität in den neu konzipierten Lernmodulen thematisiert. 14

15 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/3357 Des Weiteren unterstützen Themen wie das Einsetzen ausgewählter Verfahren zur Beobachtung, die Hypothesenbildung und Planung pädagogischer Handlungsschritte oder die Erstellung von Bildungs- und Lerndokumentationen die besondere Berücksichtigung der zunehmenden Altersheterogenität in der Praxis. Das zentrale Lernmodul für diese Aspekte ist das Lernmodul 10. Die Altersheterogenität bildet sich hier in der besonderen Akzentuierung im Lehrplan durch die Nennung des Themas der unter Dreijährigen ab. Im Lernmodul 10 werden alle anderen im Kindertagesstättengesetz von Rheinland-Pfalz und ebenso in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen genannten Altersgruppen (Kinder im Krippenalter, Kinder im Vorschulalter, Kinder im Schulalter) thematisch bearbeitet. Die Inhalte des Lehrplans thematisieren demzufolge die Erziehung, Bildung und Betreuung der unter Dreijährigen, deren Besonderheiten (Bindungstheorie und Eingewöhnung, zunehmende Autonomie, Exploration, selbstgestaltetes Lernen etc.) und deren angemessenen pädagogischen und entwicklungspsychologischen Zielsetzungen. Darüber hinaus findet die Erziehung, Bildung und Betreuung der unter Dreijährigen in den Lernmodulen vier bis zehn Berücksichtigung. 41. Wie viele Absolventen gab es in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren an der Fachhochschule für Erzieherinnen? Mit Fachhochschule für Erzieherinnen verweist die Frage vermutlich auf die Studienangebote der Fachhochschule Koblenz, die sich an ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher richten. Die ersten Studierenden konnten ihr Studium im Jahr 2008 abschließen. Seither gab es 79 Absolventinnen und Absolventen. 42. Wie viele Leitungen von Kindertagesstätten haben die Fachhochschule für Erzieherinnen besucht? An der Fachhochschule Koblenz gibt es zwei Studiengänge, die sich an Erzieherinnen und Erzieher richten. Dabei hat der Studiengang Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt Frühe Kindheit explizit die Qualifizierung von Leitungskräften oder von Erzieherinnen und Erziehern, die Leitungsfunktionen anstreben, zum Ziel. Als Leitungskraft oder stellvertretende Leitung einer Kindertageseinrichtung waren 52 der bisherigen Absolventinnen und Absolventen tätig. Von den derzeit eingeschriebenen 227 Studierenden sind 115 Leitungskraft oder stellvertretende Leitung. Der Studiengang Pädagogik der Frühen Kindheit, der zum Sommersemester 2009 gestartet ist, richtet sich an Erzieherinnen und Erzieher unabhängig von einer Funktion als Leitungskraft, sodass zur Berufsfunktion keine Daten vorliegen. 43. Spiegelt sich die höhere Ausbildung auch in der Bezahlung wider? Tageseinrichtungen für Kinder werden in der Regel von kommunalen oder kirchlichen Trägern errichtet und betrieben. Kirchliche Träger wenden die jeweiligen für sie geltenden Tarifverträge an. Die Beschäftigungsverhältnisse der Erzieherinnen und Erzieher der kommunalen Träger und deren Entgelt richten sich nach dem TVöD, der den BAT zum 1.Oktober 2005 weitestgehend abgelöst hat. Allerdings gelten die Eingruppierungsrichtlinien insbesondere der 22, 23 des BAT bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD (mit Entgeltordnung) über den 30. September 2005 hinaus fort. Diese Regelungen finden auf übergeleitete und ab dem 1. Oktober 2005 neu eingestellte Beschäftigte Anwendung. Hieraus folgt, dass die Eingruppierung der ehemaligen Angestellten nun Beschäftigten sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der nach wie vor anzuwendenden Vergütungsordnung der Anlagen 1 a und 1 b zum BAT richtet. Angestellte bzw. Beschäftigte sind gem. 22 Abs. 2 BAT in der Vergütungsgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihnen nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Vergütungsgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen. In Bezug auf die Fragestellung bedeutet dies, dass das Absolvieren des o. g. Bachelor-Studienganges für den Anspruch auf ein höheres Entgelt allein nicht ausreicht, wenn nicht die entsprechende Tätigkeit z. B. Leitung einer Kindertagesstätte nach dem Arbeitsvertrag auszuüben ist. Allerdings eröffnen sich für die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs neue Perspektiven und somit die Möglichkeit der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten verbunden mit einem höheren Entgelt. Ferner besteht gem. 17 Abs. 2 TVÖD die Option, bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils zu verkürzen, auch wenn keine ausreichende Zahl weiterer Leitungsstellen vorhanden sein sollte. 15

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