Das Rütli Wiese mit Kuhdreck oder Wiege der Schweiz?
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- Charlotte Kramer
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Schweizerisches Bundesarchiv BAR Ressort Vermittlung / Frma, Kg Das Rütli Wiese mit Kuhdreck oder Wiege der Schweiz? Im Sommer 2007 erwähnte der Politiker Ueli Maurer, das Rütli sei nur eine Wiese mit Kuhdreck 1. Diese Aussage kontrastiert scharf die Vorstellung vom Rütli als Gründungsort der Eidgenossenschaft. Ist doch das Rütli wohl der Erinnerungsort der Schweiz. Eine Kuhwiese, sicherlich, aber vor allen Dingen ein Ort mit Symbolkraft und des Nationalgefühls. Wie kam das Rütli zum Bund? Was bedeutet es uns? Nachfolgend ein spannendes Kapitel zur Geschichte der berühmtesten Wiese der Schweiz, des Nationalfeiertags und eines aufrührenden Armeerapports sowie ein kurzer Blick auf die Gemeinnützige Gesellschaft, welche vor 150 Jahren eine wichtige Rolle in der Rütli-Saga spielte und 2010 ihr 200-jähriges Jubiläum feiert. Am 18. April 1860 schrieb die Zentralkommission der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) an den Bundesrat: In ihrer Jahresversammlung zu Schwyz am 23. September 1858 hat die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft in gehobener Feststimmung den Beschluss gefasst, das Rütli, das als Geburtsstätte unserer freien Eidgenossenschaft allen Schweizern theuer ist, als Nationaleigenthum zu erwerben, weil es in Gefahr stand, durch die Errichtung eines Gasthofes auf demselben in seiner ländlichen Stille und seiner ehrwürdigen geschichtlichen Bedeutung entweiht zu werden. 2 Um die Kaufsumme von 55'000 Franken aufzubringen, hatte die Gesellschaft im März 1859 einen Spendenaufruf lanciert. Darin wandte sie sich speziell an die Jugend des Vaterlandes : es liege an ihr, zum Erwerb der geweihten Stätte einen wichtigen Beitrag zu leisten. 3 Die Sammlung war äusserst erfolgreich sie brachte 95'000 Franken ein. Den grössten Beitrag leisteten allerdings nicht die Jugendlichen, sondern die verschiedenen Sektionen der Gesellschaft. 4 Ein Jahr später, am 2. Juli 1860, schenkte sie dem Bundesrat das Rütli als unveräusserliches Nationaleigentum. Die Verwaltung der Wiese verblieb indes in ihrer Obhut. 5 Das Rütli als Wiege der Schweiz? Die Gemeinnützige Gesellschaft bezeichnete das Rütli als Geburtsstätte der Eidgenossenschaft und knüpfte damit an facettenreiche Erzählungen der Befreiungstradition an: Chroniken über die Gründung der Eidgenossenschaft im Zentrum der Rütlischwur, Burgenbruch und Volksaufstand gegen die Habsburger Vögte. 6 In einer ausgestalteten Form tauchte diese Erzählung zum ersten Mal in dem um 1470 verfassten Weissen Buch von Sarnen auf. Darin wird das Rütli zum Ort, wo die ersten eidgenössischen Bünde und die Befreiung von den Vögten heimlich vorbereitet wurden. 7 Diese Erzählung hat aber kaum einen realen historischen Bezug zu den Geschehnissen um Vielmehr diente sie zur Rechtfertigung der staatlichen Sonderexistenz der damaligen Eidgenossenschaft. 8 1 Zitiert nach Kreis, Erinnerungsorte, Seite BAR E4, Dossier 537, Erwerbung des Rütli durch die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, BAR E4, Dossier 537, Erwerbung des Rütli durch die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, Kreis, Mythos Rütli, BAR K3 1000/1417, Dossier 927, Schenkungsurkunde, 2. Juli 1860; Kreis, Mythos Rütli, Sablonier, Gründungszeit, 105; Eidgenossenschaft, 11; e-hls, Befreiungstradition, Peter Kaiser; Wiget, Rütli-Memo, Georg Kreis, Mythos Rütli, 77 78; e-hls, Befreiungstradition, Peter Kaiser; Sablonier, Eidgenossenschaft, Sablonier, Gründungszeit, 105; Eidgenossenschaft, 11; Rütli.
2 Der nächste wichtige Beitrag zur Entwicklung dieser erzählerischen Tradition war Aegidius Tschudis Chronicon Helveticum Mitte des 16. Jahrhunderts. Er legte den Zeitpunkt des Rütlischwurs auf Mittwoch vor Martini, d.h. den 8. November und machte aus dem Bundesschwur die grundlegende Tat zur Befreiung von Tyrannen und zur Gründung der Eidgenossenschaft. Tschudis Darstellung ab 1734/36 gedruckt verfügbar prägte bis weit ins 19. Jahrhundert das schweizerische Geschichtsbild. 10 Eine wichtige Rolle bei der Verbreitung des Gründungsmythos spielte aber auch Johannes von Müller. Seine Schilderung der mittelalterlichen Eidgenossenschaft in den Geschichten der Schweiz (1780) beeinflusste sowohl die historische Forschung als auch die volkstümliche Wahrnehmung stark. 11 An ihm orientierte sich Friedrich Schiller 1804 für seinen Wilhelm Tell. 12 Im Volksbewusstsein nirgends lebendig Der 1. August 1291 und die Bundesfeier von 1891 Verschiedene historische Staatsanlässe bezeugen, dass die Gründung der Eidgenossenschaft bis heute zum politischen Selbstverständnis der Schweiz gehört. So wurde 1991 das 700-Jahr-Jubiläum begangen und seit 1993 ist der 1. August als Bundesfeiertag in der Verfassung verankert an diesem arbeitsfreien Tag wird alljährlich die Geburtsstunde der Schweiz gefeiert. Das historische Fundament dieser Anlässe bildet der sogenannte Bundesbrief von Anfang August Dieses Dokument war lange Zeit unbekannt. Es wurde im 18. Jahrhundert (wieder)entdeckt, zunächst jedoch nicht als Schweizer Gründungsurkunde interpretiert. Denn bis tief ins 19. Jahrhundert galt der 8. November 1307 als Ausgangspunkt der Eidgenossenschaft. 14 Zwar ging der Brief von 1291 bald in die schweizerische Geschichtsschreibung ein, während mehrerer Jahrzehnte wurde aber weiterhin 1307 favorisiert. Erst 1891, im Rahmen der ersten Bundesfeier, wurde 1291 als Gründungsjahr gleichsam offiziell. 15 Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Botschaft des Bundesrats zur 600-Jahr-Feier vom 14. Dezember 1889: Die schweizerische Eidgenossenschaft, welche die Völkerschaften der zwei und zwanzig Kantone unter dem Bunde von 1874 vereinigt, hat ihren Anfang genommen mit dem ewigen Bunde, welcher von den Leuten von Uri, Schwyz und Unterwalden zum Schutze gegen äussere Feinde, zur Erringung grösserer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, sowie zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung am 1. August 1291 unter sich errichtet worden ist. Das säkulare Herannahen dieses Tages, welcher als Gründungstag der Eidgenossenschaft angesehen werden muss, hat die Frage wachgerufen, ob nicht bei dessen Wiederkehr am 1. August 1891 auf eine würdige nationale Feier des hochwichtigen geschichtlichen Tages Bedacht genommen werden solle. 16 Der Bundesrat räumte zwar ein, dass bis anhin noch nie eine solche Gedenkfeier begangen wurde, betonte aber, dass eine Feier zur Erinnerung an den 1. August 1291 eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Dass dies nicht überall so empfunden wurde, zeigt ein Artikel im Winterthurer Landboten von Anfang 1890: Im Gemüth und Bewusstsein des Schweizervolkes lebt das Datum des 1. August 1291 als Gründungstag der schweizerischen Eidgenossenschaft gar nicht, es müsste durch die in Aussicht genommene Feier erst künstlich in dasselbe hineingetragen werden. 17 Und die Züricher Post dop- 9 Sieber, Tschudi. 10 Wiget, Rütli-Memo, 68; Sieber, Tschudi, 28 29; e-hls, Befreiungstradition, Peter Kaiser; Kreis, Mythos Rütli, Kreis, Mythos Rütli, 93; e-hls, Johannes von Müller, André Weibel. 12 Kreis, Mythos Rütli, 93; Sieber, Tschudi, 29; Sablonier, Rütli. 13 Sablonier, Gründungszeit, 103; Eidgenossen, 7. Der Bundesbrief befindet sich im Staatsarchiv Schwyz (StASZ, Nr. 27). 14 e-hls, Bundesfeier, Georg Kreis; Kreis, Mythos 1291, 58 73; Sablonier, Eidgenossen, Kreis, Mythos 1291, 11 12; Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Veranstaltung einer nationalen Säkularfeier der Gründung der Eidgenossenschaft (1. August 1291) vom 14. Dezember 1889, in: BBl 1889 IV, S Winterthurer Landbote Nr. 5, 5. Januar 1890, zitiert nach Kreis, Mythos 1291, 39. 2/6
3 pelte am 19. Januar 1890 nach: Der 1. August 1291 ist wohl Denjenigen bekannt, welche sich mit dem Studium unserer Vergangenheit eingehender befasst haben, und vielleicht erwähnt man ihn neuestens auch in manchen Schulen des Landes; im Volksbewusstsein aber ist er nirgends lebendig. 18 Dennoch fand am 1./2. August 1891 die 600-Jahr-Feier des Bundes statt. Veranstaltungsorte waren Schwyz und natürlich das Rütli. 19 Fortan wurden die befreiungsgeschichtlichen Erzählungen von 1307 in der Nationalfeier mit der Bundesurkunde von 1291 verknüpft. Bis heute besteht denn auch mancherorts fälschlicherweise die Vorstellung, der Bundesbrief sei 1291 auf dem Rütli vielleicht sogar unter Mitwirkung Wilhelm Tells feierlich beschworen und so die Eidgenossenschaft gegründet worden. Die moderne Geschichtswissenschaft zeigt indes, dass die Eidgenossenschaft über die Jahrhunderte in mehreren Schritten entstanden ist. 20 An eine jährliche Wiederholung der Nationalfeier wurde 1891 übrigens noch nicht gedacht. Erst 1899 forderte der Bundesrat die Kantone auf, jeweils am Abend des 1. August die Glocken läuten zu lassen. Es wurde dem Gutdünken der Kantone überlassen, weitere Feierlichkeiten zu veranstalten. 21 Nach 1891 war das Rütli Schauplatz einer Vielzahl von patriotischen Veranstaltungen. Sie alle nutzen den Symbolgehalt dieses Erinnerungsortes und tragen damit zur mythischen Aufladung der Wiese bei. Erinnert sei hier nur an die nationalen Gedenkfeiern von 1907 (zweite 600-Jahr-Feier), 1941 (650- Jahr-Feier) und 1991 (700-Jahr-Feier), an das seit 1860 stattfindende Rütlischiessen oder an die von der Gemeinnützigen Gesellschaft jährlich veranstaltete und in jüngerer Zeit von verschiedenen Seiten verstärkt instrumentalisierte und medial begleitete Bundesfeier am 1. August. 22 Ein historisch besonders wichtiger Nutzungsmoment (Georg Kreis) der Rütliwiese soll im folgenden Abschnitt näher betrachtet werden. General Guisans Rütlirapport von 1940 Nach der Kapitulation Frankreichs im Juni 1940 war die Schweiz von den Achsenmächten vollständig umschlossen. Das Land geriet unter starken militärischen, politischen und wirtschaftlichen Druck. In Teilen der Bevölkerung wie auch der Armee machten sich Verunsicherung und Entmutigung breit. 23 Die Armeeführung sah sich mit der drängenden Frage nach den richtigen strategischen Konsequenzen konfrontiert. Die Antwort gab General Henri Guisan am berühmten Armeerapport vom 25. Juli 1940 auf der Rütliwiese. In diesem sogenannten Rütlirapport verkündete Guisan den versammelten Truppenkommandanten das neue Verteidigungsdispositiv die operative Konzeption des Reduits und beschwor den Willen der Armee zum Widerstand. 24 In seiner als Manuskriptentwurf überlieferten Rede 25 sprach der General die Befreiungstradition und den Bundesbrief an. Seinem persönlichen Mitarbeiter Bernard Barbey zu Folge sagte Guisan: Ich habe Wert darauf gelegt, euch an diesem historischen Ort, auf dem für unsere Unabhängigkeit symbolischen Boden zu versammeln, um euch über die Lage zu orientieren und mit euch als Soldat zu Soldat zu reden. Wir befinden uns an einem Wendepunkt unserer Geschichte. Es geht um die Existenz der Schweiz. Hier werden wir als Soldaten von 1940 aus den Lehren und dem Geist der Vergangenheit Kraft schöpfen, um Gegenwart und Zukunft des Landes entschlossen ins Auge zu fassen und um den geheimnisvollen Ruf zu vernehmen, der 18 Züricher Post Nr. 16, 19. Januar 1890, zitiert nach Kreis, Mythos 1291, Kreis, Mythos 1291, 74 80; Mythos Rütli, Sablonier, Rütli; Eidgenossen, 195; Kreis, Mythos 1291, 11; Gründungsdatum, e-hls, Bundesfeier, Georg Kreis; Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag vom 20. Mai 1992, in: BBl 1992 III, S Die Initiative wurde mit 83% der Stimmen angenommen. 22 e-hls, Rütli, Hans Stadler; Kreis, Erinnerungsorte, 15, Gautschi, General Guisan, S. 205, 230, Gautschi, General Guisan, 216, 233, 267, BAR E5795 / 173; Bundesarchivar Oscar Gauye publizierte und kommentierte 1984 das Manuskript: Gauye, Au Rütli. 3/6
4 von dieser Wiese ausgeht. Indem wir klar in die Zukunft blicken, werden wir die immer gegenwärtigen Schwierigkeiten meistern, die schon der Bund von 1291 die Arglist der Zeiten nannte. 26 Bereits im Tagesbefehl vom 3. Juni 1940 hatte der General die aktuelle Lagebeurteilung mit der Befreiungslegende verknüpft, indem er der Entmutigung die kämpferisch-fromme Gesinnung der Bergleute von Uri, Schwyz und Unterwalden vom 1. August 1291 entgegenstellte. 27 So wählte der General die Wiese am Vierwaldstättersee überaus bewusst für den Armeerapport aus, wie er selber betonte: Ich hätte das ja in irgendeinem Lokal oder auf irgendeiner anderen Wiese tun können, bei Morgarten vielleicht oder bei Sempach doch nein, es musste hier geschehen, auf der Rütliwiese, an der Wiege unserer Unabhängigkeit, auf dem Boden, der jedem so vieles vor dem geistigen Auge heraufbeschwören musste. Ich war überzeugt, dass dort jeder mich besser als irgendwo anders verstehen würde. 28 Guisan stützte sich im Sommer 1940 also voll und ganz auf die Befreiungstradition. Er steht damit unter dem Eindruck der Geistigen Landesverteidigung, welche z.b. an der Landesausstellung von 1939 ein Geschichtsbild evozierte, das den Widerstand und die Eigenständigkeit in den Vordergrund rückte. Der Gegenwartsbezug war offenkundig: In den Augen Guisans und seiner Mitstreiter korrespondierte die Lage um 1940 mit dem Bild der hunderte Jahre zuvor erfolgreich gegen übermächtige Gegner ankämpfenden Eidgenossen. 29 Das Echo auf den Rütlirapport blieb vorerst aber verhalten. Es brauchte einige Zeit, um einen Stimmungswandel herbeizuführen. Nach Meinung des Guisan-Biografen Willi Gautschi war dennoch der Rütlirapport die entscheidende Wende, welche die Armee aus der tiefen Krise herausführte: Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass sich eine Art Rütli-Wunder ereignet hat. Vom Rütli ging eine geradezu magische Wirkung aus. Der Rapport des Generals führte zu einer grundlegenden Wende der inneren Haltung des Grossteils der Armee und des Volkes: an die Stelle von Verzagtheit und Resignation trat die ruhige, bis fanatische Entschlossenheit, komme was wolle, einem noch so überlegenen Angreifer zu trotzen und, falls nötig, die Haut so teuer als möglich zu verkaufen. Der Rütlirapport ist zu Recht zum Begriff eines historischen Wendepunktes geworden. 30 Mit der Beschwörung des Rütlis schuf Guisan einen neuen Mythos der Rütlirapport prägte im Nachhinein die Erinnerung einer ganzen Generation. Dies zeigte sich etwa anlässlich des zweiten Rüttlirapports vom 25. Juli 1960 oder auch der sogenannten Diamant -Feiern vom 1. September 1989 zum 50. Jahrestag der Generalmobilmachung. 31 Um zum Schluss auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen: Das Rütli ist weder einfach eine Wiese mit Kuhdreck noch der Gründungsort der Eidgenossenschaft. Es ist vielmehr ein Erinnerungsort, der um es in den Worten von Georg Kreis auszudrücken, die Schweiz oder das Schweizerische repräsentiert. 32 Aus diesem Grund trägt die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft Sorge zu dieser Wiese und bemüht sich, dass ihr Symbolgehalt nicht von radikalen Kräften missbraucht wird. Bis heute vermengen sich in den Geschichtsbildern erzählerische Befreiungstradition und urkundliche Überlieferung zu einem Mythos, für den das Rütli eine Art Platzhalterfunktion übernimmt. Das Rütli ist Wilhelm Tell, 1291, Schweizer Staatsgründung imaginierte Geschichte (Roger 26 Barbey, Tagebuch, BAR E27 / 9081, Tagesbefehl vom 3. Juni Guisan, Gespräche, Marchal, Gebrauchsgeschichte, Gautschi, Guisan, e-hls, Rütli-Rapport, Hans Senn; Kreis, Mythos Rütli, Kreis, Erinnerungsorte, 11. 4/6
5 Sablonier). Der Mythos lebt ungeachtet der Forschungsergebnisse der modernen Geschichtswissenschaft auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts fort. In den populären Geschichtsvorstellungen überlagert er das tatsächliche historische Geschehen. Damit wird der Mythos selbst zu einem Stück schweizerischer Mentalitätsgeschichte. 33 Quellen- und Literaturverzeichnis Dokumente (1) Schreiben der Zentralkommission der SGG an den Bundesrat, 18. April 1860; in: E 4, Dossier 537, Erwerbung des Rütli durch die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, (2) Aufruf an das Schweizervolk für den Ankauf des Rütli; in: E 4, Dossier 537, Erwerbung des Rütli durch die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, (3) Schenkungsurkunde, 2. Juli 1860; in: K3 1000/1417, Dossier 927. (4) Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Veranstaltung einer nationalen Säkularfeier der Gründung der Eidgenossenschaft (1. August 1291), 14. Dezember 1889; in: Bundesblatt 1889, Band IV, S (5) Allgemeines Programm für die Eidgenössische Bundesfeier in Schwyz 1891; in: E 4, 1000/781, Dossier 269, Einladungen. (6) Wein- und Speise-Karte der Eidgenössischen Bundesfeier in Schwyz, 1891; in: E 4, 1000/781, Dossier 278, Protokolle, Festprogramm, (7) Armeebefehl, 25. Juli 1940; in: E 5795, 1000/951, Dossier 173, Rapport des Generals vom 25. Juli 1940 auf dem Rütli. (8) Rütli, 25. Juli 1940, Foto Theo Frey; in: E 5792/19823 (0708). Literatur Barbey, Tagebuch e-hls Guisan, Gespräche Gautschi, General Guisan Bernard Barbey, Fünf Jahre auf dem Kommandoposten des Generals. Tagebuch des Chefs des persönlichen Stabes General Guisans , Bern Historisches Lexikon der Schweiz, URL: General Guisan. Gespräche. Zwölf Sendungen von Radio Lausanne geleitet von Major Raymond Gafner, deutsch von Major H. R. Schmid und Dr. G. Kummer. Mit einem Vorwort von alt Bundesrat Rudolf Minger, Bern Gautschi Willi, General Henri Guisan. Die schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg, Zürich Sablonier, Gründungszeit, /6
6 Gauye, Au Rütli Kreis, Bundesfeier 1891 Kreis, Das Rütli Kreis, Erinnerungsorte Kreis, Gründungsdatum Kreis, Mythos 1291 Kreis, Mythos Rütli Marchal, Gebrauchsgeschichte Sablonier, Eidgenossen Sablonier, Gründungszeit Sablonier, Rütli Sieber, Tschudi Gauye Oscar, Au Rütli, 25 juillet Le discours du général Guisan: nouveaux aspects, in: Schweizerisches Bundesarchiv (Hrsg.), Studien und Quellen, Bd. 10, Bern 1984, S Kreis Georg, Die Bundesfeier von 1891, in: Studien und Quellen. Zeitschrift des Schweizerischen Bundesarchivs, Bd. 24, Bern 1998, S Kreis Georg, Das Rütli, URL: Kreis Georg, Schweizer Erinnerungsorte. Aus dem Speicher der Swissness, Zürich Kreis Georg, 1291 oder 1307 oder: Das Datum als Quelle. Zum Streit über das richtige Gründungsdatum, in: Der Geschichtsfreund 160 (2007), S Kreis Georg, Der Mythos von Zur Entstehung des schweizerischen Nationalfeiertags, Basel Kreis Georg, Mythos Rütli. Geschichte eines Erinnerungsortes, mit zwei Beiträge von Josef Wiget, Zürich Marchal, Guy P., Schweizer Gebrauchsgeschichte. Geschichtsbilder, Mythenbildung und nationale Identität, Basel, Sablonier Roger, Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300, Baden Sablonier Roger Gründungszeit um 1300? Die Anfänge einer neuen Schweizergeschichte, in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte Vol. 59/1 (2009), S Sablonier Roger, Das Rütli: von der Verschwörung zur Beschwörung, URL: Sieber Christian, Geschichtsschreibung als gelehrte Konstruktion. Aegidius Tschudi und seine Datierung der Befreiungstradition in die Jahre 1307/08, in: Der Geschichtsfreund 160 (2007), S Wiget, Rütli-Memo Wiget Josef, Rütli-Memo, in: Kreis, Mythos Rütli, S /6
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