IHK-Spezial: Arbeitsmarkt INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN UMFRAGEN ZAHLEN PROGNOSEN

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1 216 IHK-Spezial: Arbeitsmarkt INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN UMFRAGEN ZAHLEN PROGNOSEN Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn - Ergebnisse der IHK- Sonderumfragen zum Jahresbeginn 215 und 216 Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 215 war mit Befürchtungen bei vielen Unternehmen verbunden. Die Auswirkungen des politischen Eingriffs in den Arbeitsmarkt auf Arbeitsplätze, Kostenstrukturen, Preise sowie der bürokratische Mehraufwand waren schwer abzuschätzen und sorgten für Verunsicherung. Bereits unmittelbar in den ersten Wochen nach Start des Mindestlohnes hat sich die IHK zu Rostock bemüht, Licht in das Dunkel zu bringen und im Rahmen der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 215 eine Sonderumfrage zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes durchgeführt. Ein Jahr später wurden die Unternehmen wiederum im Rahmen der Konjunkturerhebung zum Mindestlohn befragt. Während in der ersten Umfrage im Januar 215, mangels belastbarer Erfahrungswerte, die Erwartungen und politischen Einschätzungen der befragten Unternehmen im Vordergrund standen, konnte in der Folgebefragung bereits auf einjährige Erfahrungen mit dem gesetzlichen Mindestlohn Jahrzurückgegriffen werden. Standortpolitik Fakten zu den Umfragen Die beiden Erhebungen, die für die Struktur der gewerblichen Wirtschaft im IHK-Bezirk Rostock statistisch repräsentativ gestaltet waren, wurden als Sonderumfragen im Rahmen der IHK- Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn in der Zeit vom. bis 3. Januar 215 und vom 1. bis 29. Januar 216 durchgeführt. In der ersten Umfrage antworteten 29 von und in der zweiten Befragung 245 von angeschriebenen Unternehmen aus dem Landkreis Rostock, dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Rostock. Dies entspricht einer Rücklaufquote von,6 und 12,5 Prozent. Mit 28,6 Prozent (215: 25,9 %) war die Beteiligung der Dienstleistungsbetriebe am größten, gefolgt vom Gastgewerbe mit 18, (2,3) Prozent, dem Handel ebenfalls mit 18, (21,7) Prozent, der Verkehrs- und Logistikwirtschaft mit 16,3 (12,4) Prozent sowie der Industrie mit 12,2 (13,4) und der Bauwirtschaft mit 6,9 (6,2) Prozent. Vergütungserhöhungen im eigenen Betrieb geführt hat. sind teilweise gewichen Diese Umfrageergebnisse spiegeln sich in ähnlicher Form auch in den IHK-Konjunkturbefragungen des Jahres 215 und zum Jahresanfang 216 wider. Befragt nach den erheblichen Hemmnissen und Problemen hat sich die Risikokategorie Entwicklung der Arbeitskosten vom damals drängendsten Sorgenfaktor (Januar 215: 45 %) in der Problemrangfolge wieder auf den dritten Platz (Januar 216: 28 %) zurückbewegt und liegt damit im Durchschnitt der vergangenen Jahre. 1% Muss bzw. musste das Unternehmen aufgrund des Mindestlohns Lohnerhöhungen vornehmen? Sorgen der Unternehmen zur Einführung Anfang 215 äußerten sich viele befragte Unternehmen sehr besorgt über die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Mindestlohns auf ihr Unternehmen. Gingen im Januar des Vorhres mit 55 Prozent noch mehr als die Hälfte der Befragten von Lohnerhöhungen aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) aus, so kehrt sich dieses Verhältnis nach einem Jahr Erfahrungen mit dem Mindestlohn weitgehend um. 53 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die Mindestlohführung nicht zu 5% % 45% 53% 55% 47% Januar 215 Januar 216

2 2 IHK-Spezial: Arbeitsmarkt Auswirkungen des Mindestlohns auf die Unternehmen Der erste Teil des Fragebogens widmete sich den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Mindestlohführung auf die befragten Unternehmen. Sowohl hinsichtlich des Anteils der betroffenen Mitarbeiter als auch in Bezug auf das Ausmaß der Beeinflussung betrieblicher Kostenstrukturen und der diesbezüglichen Reaktionsmöglichkeiten der Unternehmen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen. Anteil der Unternehmen nach Branchen, die aufgrund des Mindestlohns Lohnerhöhungen vornehmen mussten. (Januar 216, Angaben in %) 18% 47% 43% 84% 3% 53% Anteil der von Lohnerhöhungen betroffenen Mitarbeiter? (geschätzt, Januar 216, Angaben in % (Rundungsdifferenzen), in Klammern Anzahl betroffener Umfragegteilnehmer) 1 bis 25 % mehr als 25 bis 5 % mehr als 5 bis 75 % mehr als 75 % Bauwirtschaft (3) Industrie () Handel () Gastgewerbe (37) Dienstleistungen (21) Verkehr (21) Gesamtwirtschaft (115) Über alle befragten Unternehmen betrachtet, gaben im Januar Prozent an, dass aufgrund der Mindestlohführung Lohnerhöhungen in der Belegschaft vorgenommen wurden. Eine Aufgliederung des Ergebnisses nach Wirtschaftszweigen zeigt erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen. Die geringe Betroffenheit des Baugewerbes ist auf die bestehenden Mindestlohnvorschriften aufgrund der Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zurückzuführen. Auch für Dienstleister im Bereich der Gebäudereinigung galt bereits vor dem 1. Januar 215 ein allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag. Besonders stark betroffen von der Einführung des MiLoG sind das Gast-und das Verkehrsgewerbe. In beiden Branchen mussten (deutlich) mehr als die Hälfte der befragten Betriebe Lohnerhöhungen vornehmen (Gastgewerbe: 84 %, Verkehr: 53 %). Es zeigt sich jedoch auch, dass in den meisten Betrieben höchstens ein Viertel der Belegschaft von den MiLoG-induzierten Vergütungserhöhungen betroffen ist. Branchenübergreifend betrifft dies 63 Prozent der befragten Betriebe. Lohnerhöhungen in den unteren Vergütungsgruppen können auch zu einer Verschiebung des Lohngefüges im Unternehmen führen, wenn Unternehmen zum Beispiel bestehende Qualifika- Besteht durch den Mindestlohn die Gefahr einer generellen Steigerung der Lohnkosten durch eine Verschiebung des Lohngefüges im Unternehmen? (Angaben in %) 52 Januar 215 Januar

3 IHK-Spezial: Arbeitsmarkt tionsunterschiede im Entlohnungssystem durch Lohnabstandsregelungen darstellen. Mit 46 Prozent sahen im Januar 216 weniger befragte Unternehmen als im Vorhr (52 %) dieses Risiko. Einfluss auf die Kostenstrukturen weniger gravierend Befragt nach einem möglichen negativen Einfluss des gesetzlichen Mindestlohns auf die eigenen Kostenstrukturen fallen die Ergebnisse weniger gravierend aus als von den Umfrageteilnehmern zum Jahresbeginn 215 erwartet. Im Januar 216 geben 58 Prozent der Unternehmen an, dass durch das MiLoG kein bzw. eher kein negativer Einfluss auf die Kostenstrukturen des Unternehmens entsteht. Ein Jahr zuvor waren es lediglich 45 Prozent. Personalabbau ist keine Option Die Unternehmen, bei denen ein negativer Einfluss auf die Kostenstrukturen vorliegt (Antwort: / eher ) reagierten auf den Kostendruck, wie bereits in der Vorhresumfrage beabsichtigt, vorwiegend durch Preiserhöhungen. Annähernd sechs von zehn Betroffenen griffen zu diesem Mittel. Allerdings können besonders die Industrie, der Handel und die Dienstleistungswirtschaft nur sehr eingeschränkt Preissteigerungen durchsetzen, da 4 Werden bzw. wurden die Kostenstrukturen im Unternehmen durch den Mindestlohn negativ beeinflusst? (Angaben in %) 25 Januar 215 Januar eher eher die Intensität des Wettbewerbes hier kaum derartige Potenziale zulässt. Mehr Preissetzungsspielraum besteht im Gastgewerbe und der Verkehrswirtschaft. Geringer als erwartet stellen sich die Möglichkeiten für Kostesparungen beim Personaleinsatz dar. Gingen noch im Januar bzw. 31 Prozent der Betriebe davon aus, durch Stellenabbau und/oder Arbeitszeitreduzierung hier Entlastung zu schaffen, reduzieren sich die Anteile zu Jahresbeginn auf 22 bzw. 26 Prozent. Besonders die durch den Fachkräftemangel gekennzeichnete Industrie und die Logistiker verzichten auf einen Stellenabbau. Ein Viertel der Befragten sieht keine Möglichkeiten zu einer Kompensation der Mindestlohnbelastungen Mit welchen Mitteln reagieren die betroffenen Unternehmen auf die zusätzliche Kostenbelastung? (Angaben in %, Mehrfachnennung möglich) keine Möglichkeit der Kostenkompensation 2 24 bislang keine Maßnahmen geplant/umgesetzt 5 8 Erhöhung der Preise 56 geringerer Personaleinsatz durch Stellenabbau geringerer Personaleinsatz durch Arbeitszeitreduzierung Kürzung von Sonderzahlungen Kostesparung an anderer Stelle 2 Januar 215 Januar 216

4 4 IHK-Spezial: Arbeitsmarkt % Mit welchen Mitteln reagieren die betroffenen Unternehmen auf die zusätzliche Kostenbelastung? (Januar 216, Angaben in %, Mehrfachnennung möglich) keine Möglichkeit der Kostenkompensation bislang keine Maßnahmen geplant/ umgesetzt Erhöhung der Preise geringerer Personaleinsatz durch Stellenabbau geringerer Personaleinsatz durch Arbeitszeitreduzierung Kürzung von Sonderzahlungen Kostesparung an anderer Stelle Bauwirtschaft Industrie Handel Gastgewerbe Dienstleistungen Verkehrswirtschaft Gesamtwirtschaft Mindestlohkommen statt Ausbildung? Im Vorfeld der Mindestlohführung wurde intensiv darüber diskutiert, ob durch die Einführung des Mindestlohns eine Anreizverzerrung in Bezug auf die Ausbildungsentscheidungen von Schulabgängern derart einhergeht, dass das Mindestlohkommen vielen Jugendlichen deutlich attraktiver als die Ausbildungsvergütung erscheinen könnte. Die Erfahrungen des vergangenen Jahres zeigen, dass diese Befürchtungen bei den befragten Betrieben abgenommen haben. Nach 56 Prozent zu Vorhresbeginn beträgt der Anteil der Unternehmen, die diese Sorgen äußern, im Januar 216 noch 46 Prozent. Mitverantwortlich dafür kann der gegenläufige Effekt einer tendenziellen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen sein. Prozent der Befragten sehen im Januar 216 Erhöhungstendenzen bei den Ausbildungsvergütungen. Ein Jahr zuvor waren es noch 48 Prozent. Geringqualifizierte, Aushilfen und Praktikanten haben das Nachsehen Spürbar sind die Auswirkungen des MiLoG auf bestimmte Arbeitnehmergruppen. Besonders für geringqualifizierte Beschäftigte, die mit ihren niedrigen Einkommen im Fokus der Mindestlohngesetzgebung stehen, besteht die Gefahr, dass ihre Produktivität nicht ausreicht, die mindestlohninduzierten Lohnerhöhungen zu erwirtschaften. Fast die Hälfte der befragten Unternehmen (46 %), die Geringqualifizierte einsetzen, beschäftigen weniger oder keine geringqualifizierten Arbeitskräfte mehr. Ähnlich sieht die Situation im Bereich der Aushilfen aus. 41 Prozent der Betriebe planen mit Setzt der Mindestlohn für Schulabgänger falsche Anreize, einen Mindestlohnjob anzunehmen, statt einer geringer vergüteten Ausbildung? (Angaben in %) 56 Januar 215 Januar Führt der Mindestlohn zu einer tendenziellen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen? (Angaben in %) 48 Januar 215 Januar 216 weniger oder keinen Aushilfen. Auch der Einsatz von mindestlohnpflichtigen Praktikanten mit einer Praktikumsdauer von mehr als drei Monaten wurde von 46 Prozent der Befragten, die in der Vergangenheit derartige Stellen angeboten haben, zurückgefahren

5 IHK-Spezial: Arbeitsmarkt Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern (Januar 216, Angaben in %, Mehrfachnennungen möglich) Geringqualifizierte Saisonkräfte Aushilfen Ferienarbeiter Praktikanten (über 3 Monate) keine Auswirkung Ausweitung der Beschäftigung Reduzierung der Beschäftigung Keine weitere Beschäftigung trifft nicht zu (bisher kein Einsatz) Gute Dokumentation unabdingbar Wie im Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits seit Jahren gültig, wurde auch im MiLoG die unmittelbare Haftung des Auftraggebers von Werkbzw. Dienstleistungen für die Zahlung des Mindestlohns gegenüber den Arbeitnehmern seiner Subunternehmer geregelt. Dadurch können erhebliche Haftungsrisiken auch für Unternehmen entstehen, deren Löhne bereits auf oder über dem gesetzlichen Mindestlohnniveau liegen. Auftraggeber haften im Grundsatz nicht mehr nur ihren eigenen Arbeitnehmern gegenüber für die Einhaltung des Mindestlohns, sondern auch für die Arbeitnehmer der von ihnen beauftragten Betriebe. Während zur Einführung des Mindestlohns Anfang 215 noch vier von zehn befragten Unternehmen davon ausgingen, nicht von der Auftraggeberhaftung betroffen zu sein, steigt dieser Anteil nach einem Jahr gesammelter Erfahrungen mit dem MiLoG auf 6 Prozent. Mehr als zwei Drittel der befragten Betriebe haben auf die neuen Haftungsbedingungen reagiert und die Auftraggeber haften für die Einhaltung des Mindestlohnes durch Subunternehmer. Ist das Unternehmen von der Auftraggeberhaftung betroffen? (Angaben in %) Januar Dokumentationsanforderungen gegenüber Subunternehmen erhöht. Ein Drittel der Unternehmen haben ihre Ausschreibungsbedingungen entsprechend angepasst. Keine Maßnahmen zu treffen, scheidet im Januar 216 für fast alle Umfrageteilnehmer aus (94 %). Prozent wollen Maßnahmen noch umsetzen Januar 216 Maßnahmen, von der Auftraggeberhaftung betroffener Unternehmen, zur Umsetzung der (neuen) Haftungsbedingungen im Unternehmen (Angaben in %, Mehrfachnennungen möglich), erhöhte Dokumentationsanforderungen für Subunternehmer 62 69, Anpassung der Ausschreibungsbedingungen 32 34, noch nicht umgesetzt 23, nicht geplant 6 7 Januar 215 Januar 216

6 6 IHK-Spezial: Arbeitsmarkt Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen des Mindestlohns Im zweiten Teil der Erhebung wurden die Unternehmen gebeten, ergänzend zu den betrieblichen Einschätzungen, eine Beurteilung des Mindestlohns aus volks- und gesamtwirtschaftlicher Sicht vorzunehmen. Die große Mehrheit der Unternehmen befürwortet demnach den Mindestlohn. Große Zustimmung von den Unternehmen Waren Anfang 215 die befragten Unternehmen in ihrer gesamtwirtschaftlichen Beurteilung der Einführung des Mindestlohns noch gespalten ( positiv / eher positiv : 48 %, negativ / eher negativ : 52 %), befürwortet ein Jahr danach eine deutliche Mehrheit von 71 Prozent den Mindestlohn. Selbst bei den stark betroffenen Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben ist eine klare Mehrheit von 6 Prozent dem Mindestlohn gegenüber aus gesamtwirtschaftlichen Gründen (eher) positiv eingestellt. Sozialer Frieden als Standortvorteil Dominierendes Argument der Mindestlohnbefürworter unter den Umfrageteilnehmern ist die Sicherung eines Mindesteinkommens mit dem Ziel der Verbesserung des sozialen Friedens. Nahezu drei Viertel der befragten (eher) positiv eingestellen Unternehmen sehen eine sozial befriedende Wirkung als wichtigsten Effekt der Mindestlohführung. An zweiter Stelle ( %) nennen die Fürsprecher die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen gegenüber Anbietern mit deutlich niedrigeren Vergütungen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Schutz vor vermeintlichem Lohndumping genannt. Die Hälfte der Befürworter geht von positiven Nachfragewirkungen im Inland aufgrund höherer Einkommen der Arbeitnehmer im Niedriglohnsegment aus. Die höhere Konsumquote dieser Haushalte kann dafür sorgen, dass die zusätzliche Kaufkraft unmittelbar umgesetzt wird. 18 Wie beurteilen die Unternehmen die Einführung des Mindestlohns aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive? (Angaben in %, Rundungsdifferenz) Zusätzliche Kostenbelastung und internationale Wettberbsnachteile Das wichtigste Argument der Umfrageteilnehmer, die dem Mindestlohn negativ oder eher negativ gegenüberstehen, ist die Verschlechterung der Kostenstruktur der Unternehmen (76 %). Viele skeptische Unternehmen sehen im Mindestlohn einen Wettbewerbsnachteil, der in einer Verlagerung heimischer Produktion ins Ausland münden (53 %) und zu einer Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit führen kann (44 %). Etwas mehr als die Hälfte der befragten Kritiker geht davon aus, dass der Mindestlohn für die arbeitsmarktpolitischen Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen schlechtere Chancen bedeutet. Mehr Bürokratie stellt nur für ein Fünftel der skeptischen Betriebe eine negative Auswirkung dar. 33 Januar 215 Januar 216 positiv eher positiv eher negativ negativ 18 1 Positiven Auswirkungen des Mindestlohns aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive (Januar 216, Angaben in %, Mehrfachnennungen möglich) Negative Auswirkungen des Mindestlohns aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive (Januar 216, Angaben in %, Mehrfachnennungen möglich) Verbesserung des sozialen Friedens (Armutsbekämpfung) 72 Verschlechterung d. Kostenstruktur der Unternehmen 76 Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen (z. B. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge) Verbesserung der Inlandsnachfrage durch höhere Einkommen Entlastung der Staatsfinanzen aufgrund geringerer Beihilfen zur Existenzsicherung 51 Gefahr der Produktionsverlagerung ins Ausland Schlechtere Chancen für Langzeitarbeitslose Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit mehr Bürokratie Sonstiges 4 Sonstiges 11

7 IHK-Spezial: Arbeitsmarkt Mindestlohn keine Belastung im innerdeutschen Standortwettbewerb Nach Angaben des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder lagen die durchschnittlichen Bruttolöhne und gehälter je geleisteter Arbeitsstunde in Mecklenburg- Vorpommern im Jahr 215 bei nur 75,9 Prozent des Bundesdurchschnitts. Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns stand zu befürchten, dass der bestehende Lohnkostenvorteil als Standortfaktor bei Unternehmensansiedlungen abnimmt und es zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg- Vorpommerns im Vergleich zu anderen Bundesländern kommt. Diese Sorge wird von den Unternehmen zu Jahresbeginn 216 nicht geteilt. Drei Viertel der Umfrageteilnehmer gehen davon aus, dass der Mindestlohn keine Auswirkungen auf die innerdeutsche Wettbewerbsfähigkeit hat (47 %) oder gar eine Verbesserung (27 %) darstellt. Arbeitsmarkteingriff und Tarifbindung Der gesetzlich geregelte Mindestlohn stellt einen staatlichen Eingriff in die Lohnfindung auf dem Arbeitsmarkt dar. Sowohl einzelvertragliche Vereinbarungen als auch Tarifabschlüsse unterhalb des gesetzlich vorgeschriebenen gegenwärtigen Niveaus von 8,5 Euro sind nicht zulässig (bis Ende 216 bestehen Ausnahmen für allgemeinverbindliche Tarifverträge). Die befragten Unternehmen sind gespalten in der Beurteilung dieser arbeitsmarktpolitischen Intervention des Staates. Knapp die Hälfte der Befragten (48 %) beurteilt diese positiv bzw. eher positiv. Die verbleibenden 52 Prozent kommen zu einer negativen oder eher negativen Einschätzung. Befragt nach der Gültigkeit eines Tarifvertrages für das eigene Unternehmen gaben 7 Prozent der Betriebe an, dass für sie kein Tarifvertrag gilt. 13 Prozent sind über die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband tarifgebunden. Weitere 17 Prozent unterliegen aufgrund einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Gültigkeit eines Tarifvertrages. Wie beeinflusst der Mindestlohn die Position Mecklenburg-Vorpommerns im deutschen Standortwettbewerb? (Januar 216, Angaben in %, Rundungsdifferenz) Verbesserung der innerdeutschen Wettbewerbsfähigkeit Verschlechterung der innerdeutschen Wettbewerbsfähigkeit 47 keine Auswirkungen Wie beurteilen die Unternehmen den staatlichen Eingriff in die Lohnfindung auf dem Arbeitsmarkt? (Januar 216, Angaben in %) positiv eher positiv eher negativ negativ Wie beurteilen die Unternehmen die Höhe des Mindestlohns von 8,5 Euro pro Stunde aus gesamtwirtschaftlicher Sicht? (Januar 216, Angaben in %) zu niedrig angemessen zu hoch Höhe des Mindestlohns ist angemessen Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ist gegenwärtig durch den Gesetzgeber auf 8,5 Euro je Zeitstunde festgelegt. Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission kann dieser jedoch durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung verändert werden. Dies ist erstmalig zum Jahresbeginn 217 möglich. Die Frage nach der gesamtwirtschaftlichen Beurteilung der Mindestlohnhöhe von 8,5 Euro ergibt zu Jahresbeginn 216 ein eindeutiges Bild. Zwei Drittel der befragten Unternehmen geben an, dass die Höhe des Mindestlohns angemessen sei. Weitere Prozent schätzen diesen als zu niedrig ein. Lediglich 16 Prozent der Betriebe halten 8,5 Euro je Zeitstunde für zu hoch gegriffen. Selbst unter den Befragten, die aufgrund des MiLoG Lohnerhöhungen vornehmen mussten, sind 8 Prozent der Meinung, dass die Höhe des Mindestlohns angemessen oder zu niedrig festgelegt wurde. Sogar die überdurchschnittlich stark vom MiLoG betroffenen Unternehmen des Gastgewerbes, die Lohnerhöhungen vornehmen mussten, schließen sich zu 73 Prozent dieser Aussage an.

8 8 IHK-Spezial: Arbeitsmarkt Zusammenfassung 1. Auswirkungen des Mindestlohns auf die Unternehmen Im Januar 216 gab fast die Hälfte der befragten Unternehmen (47 %) an, dass sie Lohnerhöhungen aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vornehmen mussten. Ein Jahr zuvor rechneten noch 55 Prozent der Betriebe mit mindestlohninduzierten Vergütungserhöhungen. Besonders stark betroffen von der Einführung des MiLoG sind das Gast- und das Verkehrsgewerbe. In beiden Branchen mussten (deutlich) mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen Lohnerhöhungen vornehmen (Gastgewerbe: 84 %, Verkehr: 53 %). In den meisten befragten Betrieben (63 %) ist höchstens ein Viertel der Belegschaft von Vergütungserhöhungen aufgrund des Mindestlohns betroffen. Zu Jahresbeginn 216 sahen 46 Prozent der Befragten die Gefahr, dass der Mindestlohn zu einer Verschiebung des Lohngefüges im Unternehmen führt (Januar 215: 52 %). Fast sechs von zehn Unternehmen geben zu Jahresbeginn an, dass durch das MiLoG (eher) kein negativer Einfluss auf die Kostenstrukturen des Unternehmens besteht (215: 45 %). Die meisten der Unternehmen, bei denen ein negativer Einfluss auf die Kostenstrukturen vorliegt, reagierten mit Preiserhöhungen auf den Kostendruck (Januar 215: 56 %, 216: %). Geringer als im Vorhr erwartet stellen sich die Möglichkeiten für Kostesparungen beim Personaleinsatz dar. Im Januar 216 gaben 22 bzw. 26 Prozent (jeweils minus 6 %) der Betriebe an, mit Stellenabbau und/oder Arbeitszeitreduzierung auf die Belastung zu reagieren. Weniger Unternehmen (46 %) befürchten zu Jahresbeginn 216, dass der Mindestlohn falsche Anreize für Schulabgänger setzt, einen Mindestlohnjob statt einer geringer vergüteten Ausbildung aufzunehmen (Januar 215: 56 %). Spürbar sind die Auswirkungen des MiLoG auf bestimmte Arbeitnehmergruppen. Fast die Hälfte der im Januar 216 befragten Unternehmen (46 %), die Geringqualifizierte einsetzen, beschäftigen weniger oder keine geringqualifizierten Arbeitskräfte mehr. 41 Prozent der Betriebe planen mit weniger oder keinen Aushilfen. Während zur Einführung des Mindestlohns Anfang 215 noch vier von zehn befragten Unternehmen davon ausgingen, nicht von der Auftraggeberhaftung betroffen zu sein, steigt dieser Anteil nach einem Jahr Erfahrungen mit dem MiLoG auf 6 Prozent. 2. Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen des Mindestlohns Waren Anfang 215 die befragten Unternehmen in ihrer gesamtwirtschaftlichen Beurteilung der Einführung des Mindestlohns noch gespalten, befürwortet ein Jahr danach eine deutliche Mehrheit von 71 Prozent den Mindestlohn (Antwort: positiv oder eher positiv ). Zwei Drittel der Umfrageteilnehmer geben an, dass die Höhe des Mindestlohns angemessen sei. Weitere Prozent schätzen diesen als zu niedrig ein. Lediglich 16 Prozent der Betriebe halten 8,5 Euro je Zeitstunde für zu hoch gegriffen. Drei Viertel der befragten Betriebe gehen davon aus, dass der Mindestlohn keine Auswirkungen auf die innerdeutsche Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns hat oder sogar eine Verbesserung im Standortwettbewerb darstellt. Die Unternehmen sind gespalten in der Beurteilung des staatlichen Eingriffs in die Lohnfindung auf dem Arbeitsmarkt. Knapp die Hälfte der Befragten (48 %) beurteilt diesen (eher) positiv. Die verbleibenden 52 Prozent kommen zu einer (eher) negativen Einschätzung. Ansprechpartner: Diplom-Volkswirt Mario Rothaupt Fachbereichsleiter Volkswirtschaft/International/Europa Tel.: (381) Fax: (381) rothaupt@rostock.ihk.de Stand:

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