Gemeinde Lippetal. Renaturierung Graben 50b und Quabbe. im Ortsteil Lippborg. Bezirksregierung Arnsberg. Antrag gemäß 68 WHG. 1.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Lippetal. Renaturierung Graben 50b und Quabbe. im Ortsteil Lippborg. Bezirksregierung Arnsberg. Antrag gemäß 68 WHG. 1."

Transkript

1 Gemeinde Lippetal 1. Ausfertigung Kreis Soest Bezirksregierung Arnsberg Renaturierung Graben 50b und Quabbe im Ortsteil Lippborg Antrag gemäß 68 WHG Die Antragstellerin: Bearbeitet: Gemeinde Lippetal, den Lippstadt, Juni Dipl. -Ing. Wolfgang Sowa Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft, Verfahrenstechnik Kulturtechnik u. Tiefbau Laboratorium für Wasser-, Abwasser- u. Abfalluntersuchungen Lippstadt Beckumer Str. 173; Telefon ( )

2 III. Landschaftspflegerischer Begleitplan

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Veranlassung Beschreibung des Vorhabens Planungsziele Nutzungskriterien Wasserwirtschaft Wohnen und Gewerbe Verkehr Landwirtschaft Erholung Forstwirtschaft Fischereiwirtschaftliche Nutzung Ver- und Entsorgung Bestand und Bewertung Abiotische Faktoren Naturräumliche Einheit Gewässer Boden und Grundwasser Landschaftsbild Biotische Faktoren Potentielle natürliche Vegetation Biotop- und Artenschutz Bewertung Wasser Boden Natur und Landschaft Wasserschutzgebiete Denkmalschutz /38

4 3. Auswirkungen Baubedingte Auswirkungen Boden Grundwasser Oberflächenwasser Arten- und Biotopschutz Klima / Luft Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Mensch und Erholung Anlagebedingte Auswirkungen Boden Grundwasser Oberflächenwasser Arten- und Biotopschutz Klima / Luft Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaftsbild Mensch und Erholung Auswirkungen auf Planungsrelevanten Arten Eingriffe in Natur und Landschaft Bilanzierung Ergebnis der Bilanzierung Bepflanzungsmaßnahmen Allgemeines Pflanzschemata Pflanzschema A: Einzelbäume/Baumgruppe Pflanzschema B: 2 bis 3-reihige Heckenbepflanzung Pflanzschema C: Extensive Wiese Kostenschätzung /38

5 7. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Allgemeines Zeitlicher Ablauf der Ausgleichsmaßnahmen /38

6 1. Veranlassung 1.1 Beschreibung des Vorhabens Die Gemeinde Lippetal plant nördlich der Ortschaft Lippborg ein neues Baugebiet zu erschließen. Der Bebauungsplan wird geteilt durch den Ilmerweg in ein östliches (Flurstück 117) und westliches (Flurstück 35) Gebiet. Das Gelände liegt zum Teil im Überschwemmungsgebiet der Quabbe / Graben 50b. Eine Bebauung ist nur im westlichen Teil, außerhalb des Überschwemmungsgebiets geplant. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Genehmigung nach 68 WHG für die ökologische Verbesserung des Grabens 50b Anstatt eines RRB soll eine Gewässeraufweitung mit Uferrandstreifen im Bezug auf das örtliche Leitbild hergestellt werden Im östlichen Teil des Baugebietes ist geplant, das Flurstück 117 als eine große Aue (Feuchtwiese) zu nutzen. Ebenfalls soll auch hier der Graben 50b aufgeweitet und ökologisch verbessert werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll auch die Quabbe entlang des Flurstückes 117 (etwa 160 m) renaturiert werden. Der 4 Abs. (4) LG NW verpflichtet den Verursacher, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen, soweit es zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Der Verursacher hat gemäß 6 Abs. (2) LG NW in einem Fachplan oder einem Landschaftspflegerischen Begleitplan, der Bestandteil des Fachplanes ist, alle Angaben zu machen, die zur Beurteilung des Eingriffes in Natur und Landschaft erforderlich sind. Die vorliegende Studie soll diesen Forderungen Rechnung tragen. 7/38

7 Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes 8/38

8 1.2 Planungsziele Die für die geplante Profilaufweitung und Auegestaltung ermittelten Planungsziele kommen aus verschiedenen Bereichen/Nutzungsansprüchen und erheben unterschiedliche Forderungen an die Planung. Es werden zunächst übergeordnete Ziele ermittelt, die im Laufe der Untersuchung zu ü- berprüfen und ggf. zu konkretisieren sind. Als übergeordnete Ziele sind zu nennen: Hochwassersicherheit für Anlieger Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen Minimierung der negativen Auswirkungen des Eingriffs Gewässerschutz Arten- und Biotopschutz 1.3 Nutzungskriterien Wasserwirtschaft Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich außerhalb wasserwirtschaftlicher Bereiche, die als Trinkwasser-, Heilquellen- oder Wasserschutzgebiete sowie Wasservorranggebiete festgesetzt, vorläufig sichergestellt oder fachbehördlich geplant sind. Eine Einleitung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation mündet in die Südseite des Grabens 50b bei Stat km (östlich des Durchlasses Ilmerweg) und bei Stat km (am westlichen Rand des UG) Wohnen und Gewerbe Die Wohngebiete "Friedlandstraße/Finkenweg" und "Nachtigallstraße" befinden sich im Abstand von ca. 100 m zum Südrand des Grabens 50b. Westlich des Plangebietes schließt sich das Wohngebiet "Gerhart-Hauptmann-Straße" an. Nördlich des Plangebietes herrscht eine offene Agrarlandschaft. Östlich des Plangebiets dominiert Grünland. Es befinden sich keine Gewerbebetriebe im Planungsbereich. 9/38

9 1.3.3 Verkehr Stark oder mittel befahrene Verkehrsverbindungen sind nicht zu verzeichnen. Der gering befahrene Ilmerweg durchkreuzt das UG von Süden nach Norden. Abbildung 2: Übersichtsplan B-Plangebiet und geplante Renaturierungsmaßnahme Landwirtschaft Der geplante Eingriffsbereich wird zurzeit als Ackerland (westlich Ilmerweg) bzw. Grünland (östlich Ilmerweg) bewirtschaftet. 10/38

10 1.3.5 Erholung Das UG ist für Erholungssuchende nicht entwickelt. Der Ilmerweg dient den Einwohnern des südlich gelegenen Wohngebietes als Wanderweg und Auslaufmöglichkeit für Hunde. Der Weg ist nicht an ein weiterführendes Wanderwegsystem angeschlossen Forstwirtschaft Forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden von der geplanten Maßnahme nicht betroffen Fischereiwirtschaftliche Nutzung Eine fischereiwirtschaftliche Nutzung des Grabens 50b ist wegen des naturfernen Zustandes des Gewässers ausgeschlossen. Der Fischereiberater des Kreises Soest und der Sportfischerverein Lippborg wurden über die geplante Renaturierungsmaßnahme an der Quabbe vom Ing. Büro Sowa in Kenntnis gesetzt. Die geplante Maßnahme wird von beiden Parteien positiv bewertet: - Eine Gefährdung der potentiell vorkommenden Fischarten ist nicht zu erwarten. - Wegen möglich vorgesehener Aufstockungsmaßnamen der Fischfauna ist der Zeitpunkt der Eingriffe mit dem Sportfischerverein Lippborg zu koordinieren Ver- und Entsorgung Eine Regenwasser-Leitung aus der Wohnsiedlung "Gerhart-Hauptmann-Straße" mündet in den Graben 50b am westlichen Rand des UG. Eine weitere RW-Leitung aus den Wohnsiedlungen "Finkenweg" und "Nachtigallstraße" mündet in den Graben 50b unmittelbar östlich des Durchlasses "Ilmerweg". 11/38

11 Abbildung 3: Luftbild des Untersuchungsgebiets mit der Grenze der geplanten Umgestaltung 12/38

12 2. Bestand und Bewertung 2.1 Abiotische Faktoren Naturräumliche Einheit Das UG liegt im Grenzbereich zwischen der Liesborner Platte (541.43) und dem Herzfelder Tal (541.60) Gewässer Graben 50b Der Graben 50b entwässert ein weit verzweigtes landwirtschaftlich geprägtes Hinterland nordwestlich der Gemeinde Lippborg. Unmittelbar östlich des Dalmerweges und südlich des Baugebietes Roggenkamp befindet sich ein Regenrückhaltebecken im Nebenschluss. Im UG stellt der Graben ein naturfern begradigtes Gewässer mit baum- und strauchlosen Ufern dar (siehe Fotos, Kapitel 2.1.4: Landschaftsbild). Die Quabbe Die Quabbe besitzt ein Einzugsgebiet von ca. 74 km². Die Hauptfließrichtung ist überwiegend nach Südwest. In Lippetal-Lippborg mündet die Quabbe in die Lippe aus. Die Quabbe bzw. der Bröggelbach entspringt östlich von Beckum in Höhe der Bauernschaft Düllo (Kreis Warendorf) und fließt anschließend in NO/SW-Richtung auf Lippborg zu. 1 ( ) Insgesamt dürfte die Quabbe 1839, außerhalb der waldnahen Bereiche, durch eine von Feuchtwiesen geprägte Bachaue geflossen sein, durch ihre dynamische Wechselwirkung (zwischen Gewässer und Umland) kleinräumig Mäander ausgebildet und durch permanente Erosionstätigkeit ihren Lauf ständig verändert haben. ( ) Somit ist die Quabbe bzw. der Bröggelbach schon aus dem reinen Kartenvergleich heraus - heute als ein gleichmäßiges, sanft gezwungenes, sprich durchweg begradigtes und nivelliertes Gewässer anzusprechen. 1 Korte, H. u. Greiwe, A., (Datum unbekannt): Quabbe / Bröggelbach, Konzept zur naturnahen Unterhaltung und Entwicklung von Fließgewässern. ökon, Angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH, Münster 13/38

13 Weitere Beeinträchtigungen sind i. d. R. in kleinräumigen Veränderungen wie z. B. Teilverbau, -verrohrung zu finden, doch der gravierendste Einschnitt in das Gewässersystem dürfte in dem Verlust der natürlichen Flussaue mit seinen ehemalig vorhandenen Gewässerschlingen und schleifen zu sehen sein Boden und Grundwasser Im Bereich des Grabens 50b und der Quabbe mitsamt seiner Aue befinden sich Gley- und Pseudogley- Bodentypen (Tabelle 1, unten). Weitere Planungsflächen werden durch Pseudogley, stellenweise Braunerde-Pseudogley Böden von unterschiedlichen Vernässungsgraden (Tabellen 2 u. 3) charakterisiert. sg2 Abbildung 4: Ausschnitt aus der Bodenkarte L 4314 Beckum 14/38

14 Tabelle 1: Gley und Pseudogley stellenweise Anmoorgley (sg2). Bodenschätzung Mittel (40-55) Bodenart Verbreitung Geländelage Nutzung Ertrag Bearbeitbarkeit Sorptionsfähigkeit Nutzbare Wasserkapazität Wasserdurchlässigkeit Tonige Lehmböden, z. T. kalkhaltig In Bachtälern des Gebiets nördlich der Lippe In den Talniederungen der Alme, Lippe, Pader und Dubeloh Grünland stellenweise Acker und Wald Mittlerer Ertrag, jedoch unsicher Durch zeitweilige Vernässung erschwert Mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit Meist mittlere nutzbare Wasserkapazität Nach Grundwasserabsenkung geringe Wasserdurchlässigkeit Besonderheiten Überwiegend mittlere Staunässe bis in den Oberboden. Grundwasser zw. 4-8 dm, z. T. zw. 8 u. 13 dm unter Flur Tabelle 2: Pseudogley, stellenweise Braunerde-Pseudogley. Grad der Vernässung: mittel (S4) Bodenschätzung Mittel (45-60) Bodenart Verbreitung Geländelage Nutzung Ertrag Bearbeitbarkeit Sorptionsfähigkeit Nutzbare Wasserkapazität Sandiger, z. T. toniger Lehmboden, steinig Großflächig, stellenweise kleinflächig, im Blattgebiet nördlich der Lippe In ebener bis schwachwelliger Lage, z. T. an Hängen Acker und Grünland, stellenweise Wald Mittlerer Ertrag, jedoch unsicher Durch zeitweilige Vernässung erschwert Mittlere Sorptionsfähigkeit Geringe nutzbare Wasserkapazität Wasserdurchlässigkeit Geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit. Überwiegend mittlere Staunässe, z. T. bis in den Oberboden Besonderheiten Meist ausgeprägter Wechsel von Vernässung und Austrocknung 15/38

15 Tabelle 3: Pseudogley, stellenweise Braunerde-Pseudogley. Grad der Vernässung stark (S2) Bodenschätzung Mittel (40-45) Bodenart Verbreitung Geländelage Nutzung Ertrag Bearbeitbarkeit Sorptionsfähigkeit Nutzbare Wasserkapazität Wasserdurchlässigkeit Besonderheiten Toniger Lehmboden, z. T. steinig Großflächig, im Blattgebiet nördlich der Lippe In ebener bis schwachwelliger Lage, z. T. an Hängen Grünland und Wald, z. T. Acker Geringer bis mittlerer Ertrag, jedoch unsicher Durch zeitweilige Vernässung erschwert Mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit Meist mittlere nutzbare Wasserkapazität Geringe Wasserdurchlässigkeit. Überwiegend starke Staunässe, bis in den Oberboden Ausgeprägter Wechsel von Vernässung und Austrocknung 16/38

16 2.1.4 Landschaftsbild Foto 1: Graben 50b westlich Ilmerweg Foto 2: Graben 50b östlich Ilmerweg Foto 3: Geplantes Baugebiet (hinter Graben 50b), westlich Ilmerweg Foto 4: Mündung Graben 50b in die Quabbe (in Fließrichtung) Foto 5: Graben 50b im Flutrasen östlich Ilmerweg Foto 6: Quabbe oberhalb Mündung Graben 50b, (gegen Fließrichtung), 17/38

17 Das Landschaftsbild wird stark von der Landwirtschaft geprägt. Im Auenbereich ist wertvolles Grünland noch vorhanden. Außerhalb der Aue herrscht eine intensive Ackerwirtschaft. Kleinere Waldparzellen wirken gliedernd und belebend, wobei die dominante Baumart von der Hybridpappel gestellt wird. 2.2 Biotische Faktoren Potentielle natürliche Vegetation Das UG entspricht den Standortbedingungen der natürlichen Waldgesellschaft: Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, vorwiegend artenreich Bäume und Sträucher dieser Gesellschaft sind: Quercus robur (Stieleiche), Carpinus betulus (Hainbuche), Fraxinus excelsior (Esche), Fagus sylvatica (Buche), Acer campestre (Feldahorn), Prunus avium (Vogelkirsche), Cornus sanguineum (Bluthartriegel), Corylus avellana (Hasel), Lonicera xylosteum (Heckenkirsche), Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen), Crataegus monogyna und oxyacantha (Weißdorn), Viburnum opulus (Schneeball), Rubus spec. (Brombeeren). Gehölze der Pionier- und Ersatzgesellschaften (darüber hinaus): Prunus spinosa (Schlehe), Salix caprea (Salweide), Rosa canina (Hundsrose), Rhamnus cathartica (Kreuzdorn), Clematis vitalba (Waldrebe). Die heutige potentielle natürliche Vegetation stellt einen konstruierten Zustand der Vegetation dar, der sich unmittelbar nach Einstellung der menschlichen Wirtschaftsmaßnahmen ergeben würde. Sie entspricht der heutigen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Standortes und ist somit der zuverlässigste Ausdruck des biotischen Potentials einer Landschaft. Die oben aufgelisteten Arten bilden gleichzeitig die Grundlage für alle zu realisierenden Bepflanzungsmaßnahmen im UG Biotop- und Artenschutz Das UG liegt außerhalb der Grenzen von Landschaftsschutz-, Vogelschutz- und FFH- Gebieten. 18/38

18 Im Biotopkataster des LANUV ist im unmittelbaren Planungsbereich der schutzwürdige Biotop BK Quabbebachaue ausgewiesen. Die gleiche Fläche im UG wird auch als NSG Quabbeaue / Berkenkamp bezeichnet. Der Planungsbereich östlich des Ilmerweges wird komplett von diesem geschützten Biotop erfasst. Auszug aus der Objektbeschreibung Es handelt sich um ein ausgesprochen requisitenreiches Bachtal. Die Quabbe ist ein 2 m breiter begradigter und ausgebauter Bachlauf. Der Auecharakter wird jedoch durch Grünlandbereiche und Feldgehölze geprägt und hebt sich landschaftlich reizvoll von der sonst ackerbaulich genutzten und strukturarmen Umgebung ab. Das Grünland besteht meist aus intensiv bewirtschafteten Mähweiden. (.) Der Südwesten des Gebietes wird von einem kleineren Feldgehölz entlang der Quabbe geprägt. Eichenbestand und Pappel-Buchengehölz mit sporadischer Krautschicht prägen diesen Bereich. Entlang der Quabbe stehen Pappelreihen. Schutzziel Erhaltung einer requisitenreichen Bachaue mit Kleingewässern, Feldgehölzen, extensiven Feuchtwiesen, Brachen und gliedernden und belebenden Kopfbäumen, Baumreihen in der münsterländischen Parklandschaft nördlich der Lippeniederung. 2.3 Bewertung Wasser Die Strukturgüte des Grabens 50b ist als "sehr stark verändert" zu bezeichnen. Kriterien die zu dieser Bewertung führen sind: - Das Gewässer ist begradigt - Es besitzt ein Regelprofil, - Es fehlen Ufergehölze bzw. Randstreifen - Die landwirtschaftliche Nutzung reicht bis an die Oberkante des Gewässers Die Bewertung des ökologischen Zustandes wird als "naturfern" eingestuft: Die Bewertungsmerkmale liegen in einer vom Menschen weitgehend veränderten Ausprägung vor. 19/38

19 Die Strukturgüte der Quabbe ist als "stark verändert" zu bezeichnen. Kriterien die zu dieser Bewertung führen sind: - Das Gewässer ist nivelliert - Es besitzt ein Regelprofil, - Es fehlen nutzfreien Randstreifen - Die vorhandenen Ufergehölze sind nicht standortgerecht (Hybridpappeln) Die Bewertung des ökologischen Zustandes wird als "naturfern" eingestuft: Die Bewertungsmerkmale liegen in einer vom Menschen weitgehend veränderten Ausprägung vor Boden Gleyböden gelten als Bodentypen mit Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung Natur und Landschaft Es gibt keinen gültigen Landschaftsplan für das zu untersuchende Gebiet. Der Auenbereich der Quabbe gilt als schützenswürdiger und entwicklungsfähiger Landschaftsraum. Die Eingliederung der fertig gestellten Maßnahmen in die Landschaft wird im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung festgelegt Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete gemäß 19 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete gemäß 32 des Wasserhaushaltsgesetzes kommen im UG nicht vor Denkmalschutz In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind, kommen im UG nicht vor. 20/38

20 3. Auswirkungen 3.1 Baubedingte Auswirkungen Als baubedingte Auswirkungen gelten alle Beeinträchtigungen, die sich in unmittelbaren Umgestaltungsbereich ergeben. Sie sind in der Regel zeitlich auf die Umgestaltungsphase begrenzt Boden Wegen der baubedingten Auskofferung des Bodens findet ein Wertverlust des zum Teil auengleyhaltigen Bodens statt. Gleyböden gelten als Bodentypen mit Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung. Eine merkbare Beseitigung vorhandener morphologischer Strukturen findet nicht statt, da prägnante geomorphologische Sonderformen nicht betroffen werden Grundwasser Baubedingte negative Auswirkungen auf den Umweltbereich Grundwasser sind nicht zu erwarten Oberflächenwasser Negative baubedingte Auswirkungen können durch die Umgestaltung hervorgerufen werden. Sie sind aber in der Regel zeitlich begrenzt. Die baubedingten Auswirkungen auf den Umweltbereich "Oberflächenwasser" sind wegen der Zielsetzung der Maßnahme als unerheblich und nicht nachteilig zu bewerten Arten- und Biotopschutz Die baubedingten Auswirkungen auf den Umweltbereich "Arten- und Biotopschutz" sind wegen: - der begrenzten Umfang des Vorhabens, - des allgemeinen Fehlens von gliedernden und belebenden Landschaftselementen im unmittelbaren Planungsbereich, - der vorgesehenen Schutzmaßnahmen als nicht erheblich und nicht nachteilig zu bewerten. 21/38

21 3.1.5 Klima / Luft Weder positive noch negative baubedingte Auswirkungen sind zu erwarten Kultur- und sonstige Sachgüter Weder positive noch negative baubedingte Auswirkungen sind zu erwarten Landschaftsbild Mögliche negative baubedingte Auswirkungen sind auf die Dauer der Bauzeit beschränkt. Sie sind als unerheblich und nicht nachhaltig zu bewerten Mensch und Erholung Mögliche negative baubedingte Auswirkungen z. B. Straßensperrungen, sind auf die Dauer der Bauzeit beschränkt. Sie sind als unerheblich und nicht nachhaltig zu bewerten. 3.2 Anlagebedingte Auswirkungen Boden Die Wiederherstellung natürlicher und stabiler Verhältnisse kann als positive anlagebedingte Auswirkung bewertet werden Grundwasser Die Wiederherstellung natürlicher und stabiler Verhältnisse kann als positive anlagebedingte Auswirkung bewertet werden Oberflächenwasser Primäre Zielsetzung der geplanten Maßnahmen ist die Wiederherstellung einer natürlichen Flusslandschaft. Die anlagebedingten Auswirkungen sind allein deshalb als durchweg positiv zu betrachten. 22/38

22 3.2.4 Arten- und Biotopschutz Die Ziele des Arten- und Biotopschutzes werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen positiv unterstützt Klima / Luft Die begleitende Bepflanzung wird einen positiven Einfluss auf den lokalen Klimaschutz leisten Kultur- und sonstige Sachgüter Nicht relevant Landschaftsbild Das Landschaftsbild wird durch die Wiederherstellung einer natürlichen Flussaue positiv beeinflusst Mensch und Erholung Für Erholungssuchenden wird die renaturierte Flusslandschaft eine positive Entwicklung darstellen. 3.3 Auswirkungen auf Planungsrelevanten Arten Die erweiterte Auswahl planungsrelevanter Arten in den Lebensraumtypen Fließgewässer, Äcker und Feucht-/Nasswiesen listet die folgenden Artengruppen für das Messtischblatt 4314 auf (s. Anhang: 1) Amphibien 2 Arten Status: vorhanden Fledermäuse 9 Arten Status: vorhanden Vögel 33 Arten Status: sicher brütend 6 Arten Status: beobachtet zur Brutzeit 11 Arten Status: Wintergast 9 Arten Status: Durchzügler 23/38

23 Amphibien Das UG bietet günstige Überlebenschancen für den Laubfrosch und den Kammmolch. Die vorgesehen Umgestaltung wird die Lebensräume für diese Arten deutlich verbessern. Fledermausarten Zu den von den potentiell vorhandenen Fledermausarten bevorzugten Biotopen gehören Fließgewässer" und Feuchtwiesen". Beide Biotoptypen werden durch die geplanten Maßnahmen nur positiv verändert. Die Veränderung ist als dauerhaft" zu bezeichnen. Avifauna Für die Mehrheit der aufgelisteten Vogelarten sind die Biotoptypen Fließgewässer" und Feuchtwiesen" ausschlaggebend. Mehrere Arten gelten als besonders geschützten Arten des Anhangs 1" der Vogelschutzrichtlinie. Die vorgesehen Umgestaltung wird die Lebensräume für diese Arten deutlich verbessern. Fazit Insgesamt sind die vorhandenen Biotoptypen als im hohen Maß entwicklungsfähig und als potentieller Lebensraum und Brutplatz für viele der aufgelisteten Arten einzustufen. Die geplante Maßnahme wird - keine erhebliche Störung der lokalen Populationen hervorrufen, - keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten verursachen sowie - keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikante erhöhtes Tötungsrisiko verursachen. - Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art- Betrachtung rechtfertigen würden. 24/38

24 4. Eingriffe in Natur und Landschaft 4.1 Bilanzierung Die Bilanzierung erfolgt in zwei unabhängig voneinander verschiedenen Etappen: - Tabelle 4: Ausgleichsberechnung für das B-Plan Gebiet Beckkamp (westlich Ilmerweg) - Tabelle 5: Bilanzierung des Eingriffs / Planung Quabbeaue (östlich Ilmerweg) Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt in Anlehnung an das vereinfachte Bewertungsverfahren nach der Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW" des LANUV (März 2008). Zur Neu-Bilanzierung werden die überplanten den neu geschaffenen Biotoptypen gegenübergestellt (s. Lagepläne: Blatt 7.1 u. Blatt 7.2). 4.2 Ergebnis der Bilanzierung Die Tabelle 4 A gibt einen Überblick über der ökologischen Wertigkeit der Gesamtfläche in dem derzeitigen Zustand. Die Tabelle 4 B dagegen, zeigt wie die ökologische Wertigkeit der Gesamtfläche sich erwartungsgemäß verbessern wird nach Fertigstellung der geplanten Maßnahme. Die Tabellen 5 A u. B stellen eine Bilanzierung auf, die das für das Baugebiet Beckkamp errechnete Punktedefizit (ca Punkte) in dem Gebiet westlich Ilmerweg wieder ausgleicht ( Punkte). Dabei wird eine überschüssige Fläche (50m x 50 m, 1a und 1b) abgezogen und dem Gebiet östlich des Ilmerweges zugerechnet. Die Tabellen 6 A u. B stellen eine Bilanzierung für die Restfläche auf, die sich aus dem Gebiet östlich des Ilmerweges zuzüglich der Fläche 1a und 1b zusammenstellt. Insgesamt verbleibt nach Fertigstellung der Neugestaltung westlich Ilmerweges ein Überschuss von ca Wertzahl-Punkten (Tabelle 5, A u. B). Diese Zahl kann das vom Planungsbüro Tischmann Schrooten ermittelte Punktedefizit für das B-Plangebiet Beckkamp (ca Defizitpunkte) mit Spielraum ausgleichen. Auch bei der Ausgleichsberechnung für das Gebiet östlich Ilmerweg verbleibt ein Überschuss von Wertzahl-Punkten Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. 25/38

25 Tabelle 4: Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft (Gesamtbilanz) Tabelle A: Ausgangszustand im Plangebiet Fläche Code Biotoptyp gemäß Fläche Grund- Gesamt- Gesamt- Einzel- Nr. Biotoptypenbeschreibung (m²) wert A korrektur- wert flächen- Faktor wert 1.1 Ackerfläche westlich Ilmerweg 3.1 Acker Ackerfläche westlich Ilmerweg 3.1 Acker Fläche des NSG Quabbeaue/Berkenkamp (östlich Ilmerweg) (1-5) 3.6 Flutrasen Graben 50b (1-2) 9.1 Graben naturfern Quabbe ca. 160 m 9.3 Gewässer bedingt naturnah , Gesamtfläche: Gesamtflächenwert A: Tabelle B: Planungszustand Fläche Code Biotoptyp gemäß Fläche Grund- Gesamt- Gesamt- Einzel- Nr. Biotoptypenbeschreibung (m²) wert A korrektur- wert flächen- Faktor wert 1.1 Überflutungsaue, renaturierter Graben 50b 3.6 Flutrasen Überflutungsaue, renaturierter Graben 50b 3.6 Flutrasen Fläche des NSG Quabbeaue/Berkenkamp (1-5) 3.6 Flutrasen Renaturierter Graben 50b (1-2) 8.3 bedingt naturnah , Renaturierter Quabbe 8.3 bedingt naturnah , Gesamtfläche: Gesamtflächenwert B: Ergebnis C: Gesamtbilanz (Flächenwert Planung B - Flächenwert Bestand A): /38

26 Tabelle 5: Bilanzierung Westseite, abzüglich Fläche 1a u. 1b Tabelle A: Ausgangszustand im Plangebiet Fläche Code Biotoptyp gemäß Fläche Grund- Gesamt- Gesamt- Einzel- Nr. Biotoptypenbeschreibung (m²) wert A korrektur- wert flächen- Faktor wert 1.1 Ackerfläche westlich Ilmerweg 3.1 Acker Ackerfläche westlich Ilmerweg 3.1 Acker a Ackerfläche westlich Ilmerweg 3.1 Acker Fläche des NSG Quabbeaue/Berkenkamp (östlich Ilmerweg) (1-5) 3.6 Flutrasen Graben 50b (westlich Ilmerweg) 9.1 Graben naturfern b Graben 50b (westlich Ilmerweg) 9.1 Graben naturfern Graben östlich Ilmerweg 9.1 Graben naturfern Quabbe ca. 160 m 9.3 bedingt naturnah Gesamtfläche: Gesamtflächenwert A: Tabelle B: Planungszustand Fläche Code Biotoptyp gemäß Fläche Grund- Gesamt- Gesamt- Einzel- Nr. Biotoptypenbeschreibung (m²) wert A korrektur- wert flächen- Faktor wert 1.1/2 Renaturierter Graben 50b: Überflutungsaue 3.6 bedingt naturnah a Renaturierter Graben 50b: Überflutungsaue 3.6 bedingt naturnah Fläche des NSG Quabbeaue/Berkenkamp 3.6 naturnahe Aue Renaturierter Graben 50b 9.3 bedingt naturnah , a Renaturierter Graben 50b 9.3 bedingt naturnah Graben östlich Ilmerweg 9.1 Graben Renaturierter Quabbe 8.3 bedingt naturnahes Gew Gesamtfläche: Gesamtflächenwert B: Ergebnis C: Gesamtbilanz (Flächenwert Planung B - Flächenwert Bestand A): /38

27 Tabelle 6: Bilanzierung Ostseite, zuzüglich Fläche 1a u. 1b Tabelle A: Ausgangszustand im Plangebiet Fläche Code Biotoptyp gemäß Fläche Grund- Gesamt- Gesamt- Einzel- Nr. Biotoptypenbeschreibung (m²) wert A korrektur- wert flächen- Faktor wert 1.1 Ackerfläche westlich Ilmerweg 3.1 Acker Ackerfläche westlich Ilmerweg 3.1 Acker 250 1a Ackerfläche westlich Ilmerweg 3.1 Acker Fläche des NSG Quabbeaue/Berkenkamp (östlich Ilmerweg) 3.6 Flutrasen Graben 50b (westlich Ilmerweg) 9.1 Graben naturfern 750 1b Grabenfläche westlich Ilmerweg 9.1 Graben naturfern Graben östlich Ilmerweg 9.1 Graben naturfern Quabbe ca. 160 m 9.3 bedingt naturnah , Gesamtfläche: Gesamtflächenwert A: Tabelle B: Planungszustand Fläche Code Biotoptyp gemäß Fläche Grund- Gesamt- Gesamt- Einzel- Nr. Biotoptypenbeschreibung (m²) wert A korrektur- wert flächen- Faktor wert 1.1/2 Renaturierter Graben 50b: Überflutungsaue 3.6 bedingt naturnah a Renaturierter Graben 50b: Überflutungsaue 3.6 bedingt naturnah Fläche des NSG Quabbeaue/Berkenkamp 3.6 naturnahe Aue Renaturierter Graben 50b 9.3 bedingt naturnah 750 1b Renaturierter Graben 50 b 9.3 bedingt naturnah , Graben östlich Ilmerweg 9.3 Graben , Renaturierter Quabbe 8.3 bedingt naturnahes Gew , Gesamtfläche: Gesamtflächenwert B: Ergebnis C: Gesamtbilanz (Flächenwert Planung B - Flächenwert Bestand A): /38

28 5. Bepflanzungsmaßnahmen 5.1 Allgemeines Nach Fertigstellung der Bauarbeiten wird das Landschaftsbild neu gestaltet. Die Art und Auswahl der Gehölzpflanzung erfolgt in der Regel unter Berücksichtigung des natürlichen Standortes, der dazugehörigen Baum- und Straucharten und der hier zugeordneten Pionier- und Ersatzgesellschaften. Bei natürlichen, unveränderten Bodenverhältnissen besteht die potentielle natürliche Vegetation im Bereich des UG aus einem artenreichen Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald. Bäume und Sträucher der artenreichen Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald-Gesellschaft sind: Quercus robur (Stieleiche), Carpinus betulus (Hainbuche), Fraxinus excelsior (Esche), Fagus sylvatica (Buche), Acer campestre (Feldahorn), Prunus avium (Vogelkirsche), Cornus sanguineum (Bluthartriegel), Corylus avellana (Hasel), Lonicera xylosteum (Heckenkirsche), Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen), Crataegus monogyna und oxyacantha (Weißdorn), Viburnum opulus (Schneeball), Rubus spec. (Brombeeren). Gehölze der Pionier- und Ersatzgesellschaften (darüber hinaus): Prunus spinosa (Schlehe), Salix caprea (Salweide), Rosa canina (Hundsrose), Rhamnus cathartica (Kreuzdorn), Clematis vitalba (Waldrebe). In unmittelbarer Wassernähe können auch Erlen (Alnus glutinosa) vorkommen. 5.2 Pflanzschemata Die geplante Bepflanzung wird die nachstehenden Funktionen übernehmen: Abgrenzung des Gewässerbereiches von der benachbarten Bebauung, Bodenschutz, ökologische Optimierung der geplanten Anlage. Vorgesehene Pflanzschemata: Pflanzschema A: Einzelbäume/Baumgruppe Pflanzschema B: 2 bis 3-reihige Hecke Pflanzschema C: Extensive Wiese 29/38

29 5.2.1 Pflanzschema A: Einzelbäume/Baumgruppe Entwicklungsziel Die Einzelbäume bzw. Baumgruppen sollen sich ungehindert entwickeln können, um sich nach und nach in die vorhandenen Strukturen einzugliedern. Herstellung Die Einzelbäume/Baumgruppen bestehen aus Bäumen erster Ordnung. Als Pflanzgut werden grundsätzlich Solitäre/Hochstämme (2 xv., mit Ballen, St.-Umf: 8-10 cm) verwendet. Tabelle 7: Pflanzschema A: Zusammensetzung der Einzelbäume und Baumreihen Bez. Deutscher Name Botanischer Name Pflanzgut Stammumfang Stück SE Stieleiche Quercus robur Hochstamm 2xv, m B 8-10 cm 20 HB Hainbuche Carpinus betulus Hochstamm 2xv, m B 8-10 cm 5 ES Esche Fraxinus excelsior Hochstamm 2xv, m B 8-10 cm 10 VK Vogelkirsche Prunus avium Hochstamm 2xv, m B 8-10 cm 10 Insgesamt: 45 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Zur Pflege und Unterhaltung der Bäume sollten in den ersten zwei Jahren Kontrollbegehungen durchgeführt werden. Den Eichen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um nach den ersten Anzeichen eines Befalls durch den Eichensplintkäfer rigorose Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Zu überprüfen und gegebenenfalls auszubessern sind in diesem Zeitraum die Anbindungen der Bäume. Nötigenfalls sollten bei relativ trockenen Vegetationsperioden Bewässerungsgänge vorgesehen werden Pflanzschema B: 2 bis 3-reihige Heckenbepflanzung Entwicklungsziel Die Pflanzschemen B1 und B2 und die Pflegemaßnahmen sind auf einen dicht gewachsenen Gebüschcharakter hin abgestimmt. Dabei entspricht die Artenauswahl der "heutigen potentiell natürlichen Vegetation und bietet somit optimale Voraussetzungen für eine an die vorhandenen Standortfaktoren angepasste ökologische Entwicklung. 30/38

30 Herstellung Eine Aufgliederung des Pflanzmaterials nach verwendeten Arten (mit der im Pflanzschema verwendeten Kürzelbezeichnung), Pflanzqualitäten und Größen befindet sich in Tabelle 6. Soweit möglich, erfolgt die Bepflanzung gemäß dem vorgegebenen Rasterverhältnis (Tabellen 8 u. 9). Dabei beträgt der Reihenabstand 1,5 m und der Pflanzabstand 1,0 m. Bei Ausfällen sollte noch in derselben oder folgenden Pflanzperiode eine Nachpflanzung erfolgen, da sich Lücken ansonsten nur schwer schließen lassen. Pflege und Entwicklungsmaßnahmen Die Entscheidung einzugreifen oder nicht, soll flexibel gehandhabt und abhängig von einer optimalen ökologischen Entwicklung getroffen werden. Um die durch die Pflegemaßnahmen bedingten, vorübergehenden Beeinträchtigungen der Lebensgemeinschaft möglichst gering zu halten, sollten die Sträucher- / Heistergruppen nur von November bis Februar zurückgeschnitten werden. Bei zu starker Konkurrenz durch Kräuter und Gräser kann in den ersten zwei Jahren eine ein- bis zweimalige Mahd erforderlich werden. Biozide dürfen nicht angewendet werden. Tabelle 8: Pflanzschema B1: 2-reihige Heckenbepflanzung, Artenzusammensetzung Bez. Deutscher Name wiss. Name Pflanzgut Größe Stk/ Schema SW Salweide Salix caprea Sträucher 2 x v., o.b GS Gem. Schneeball Viburnum opulus Sträucher 2 x v., o.b PF Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Sträucher 2 x v., o.b HK Heckenkirsche Lonicera xylosteum Sträucher 2 x v., o.b WD Weißdorn Crataegus monogyna Sträucher 2 x v., o.b HA Hasel Corylus avellana Sträucher 2 x v., o.b SL Schlehe Prunus spinosa Sträucher 2 x v., o.b HU Hundsrose Rosa canina Sträucher 2 x v., o.b BH Bluthartriegel Cornus sanguinea Sträucher 2 x v., o.b Insgesamt: Stk Ges. Tabelle 9: Pflanzschema B1: 2-reihige Heckenbepflanzung 30 m HA SL WD HK GS HU PF SW HA SL WD BH GS HU PF HK HA SL WD BH GS HU PF BH HA SL WD BH GS HU PF HK HA SL WD SW GS HU PF BH 31/38

31 Das Pflanzschema wird auf einer Gesamtfläche von m² umgesetzt. Dabei werden 560 Pflanzen eingesetzt. Tabelle 10: Pflanzschema B2: 3-reihige Heckenbepflanzung, Artenzusammensetzung Bez. Deutscher Name wiss. Name Pflanzgut Größe Stk/ Schema SW Salweide Salix caprea Sträucher 2 x v., o.b GS Gem. Schneeball Viburnum opulus Sträucher 2 x v., o.b PF Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Sträucher 2 x v., o.b HK Heckenkirsche Lonicera xylosteum Sträucher 2 x v., o.b WD Weißdorn Crataegus monogyna Sträucher 2 x v., o.b HA Hasel Corylus avellana Sträucher 2 x v., o.b SL Schlehe Prunus spinosa Sträucher 2 x v., o.b HU Hundsrose Rosa canina Sträucher 2 x v., o.b BH Bluthartriegel Cornus sanguinea Sträucher 2 x v., o.b Insgesamt: Stk Ges. Tabelle 11: Pflanzschema B2: 3-reihige Heckenbepflanzung 30 m HA SL WD HK GS HU PF SW HA SL WD BH GS HU PF HK HA SL WD BH GS HU PF BH HA SL WD BH GS HU PF HK HA SL WD SW GS HU PF BH WD HA GS HU SL PF WD GS HA HU PF SL SW PF SW HA GS WD HU SL Das Pflanzschema wird auf einer Gesamtfläche von m² umgesetzt. Dabei werden 600 Pflanzen eingesetzt Pflanzschema C: Extensive Wiese Entwicklungsziel Eine artenreiche Hochstaudenflur mit Pflanzengesellschaften der feuchten, wechselfeuchten und trockenen Bereiche wird in den freien Flächen und unter den Großbäumen angestrebt. Besonders für viele Großinsekten entstehen dadurch eine wichtige Nahrungsquelle und ein Eiablageplatz. 32/38

32 Herstellung Eine natürliche Entwicklung der neu profilierten, nicht mit Oberboden abgedeckten Böschungen und Randstreifen ist vorgesehen. Um das zu erreichen, wird die Mahd auf ein Minimum beschränkt. Pflege und Unterhaltung Es wird einmal pro Jahr abgemäht (ab dem ) und das Schnittgut abtransportiert. 33/38

33 6. Kostenschätzung Lfd. Nr. Menge Gegenstand Preis je Einheit (Euro) Betrag (Euro) 1 45 Stück Hochstämme (Pflanzschema A) xv., m B., 8-10 cm St.U., einschl. Bepflanzung Stück Sträucher/Heister (Pflanzschemen B1 u. B2) xv., o.b cm, einschl. Bepflanzung 3 42 Stück Heister (Schwarzerlen) xv., m B., cm., einschl. Bepflanzung Stück Dreiböcke für die Hochstämme Stück Baumpfähle für die Erlen 3, Stück Nageschutzspiralen für die Sträucher m² Fertigstellungspflege in den Grünbereichen, (3 Jahre). 0, Stück Fertigstellungspflege - Einzelbäume (3 Jahre) Summe (netto): /38

34 7. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 7.1 Allgemeines Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen Gemäß dem Naturschutzgesetz ist bei Eingriffen dem Grundsatz der Vermeidung in erster Linie Rechnung zu tragen. Somit können sowohl die Eingriffsintensität als auch die Ausgleichsmaßnahmen insgesamt auf ein Minimum reduziert werden. Für die Durchführung der Baumaßnahme gilt daher generell: Um Bodenverdichtungen zu vermeiden, sind innerhalb des Wurzelraumes der an den Arbeitsbereich angrenzenden Gehölze Boden- und Materialablagerungen zu unterlassen. Bäume und Sträucher, die sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsraumes befinden, sind durch geeignete Maßnahmen wirkungsvoll zu schützen. Beim Entfernen von Bewuchs sind die Vogelbrutzeiten zu beachten. Laut 64 Abs. 1 LG ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Die Beschränkung der erforderlichen Arbeitsräume auf das notwendige Maß dient ebenfalls zur Minimierung des Eingriffs während der Bauzeit. 8. Zeitlicher Ablauf der Ausgleichsmaßnahmen Die zeitliche Abfolge von Ansaaten und Gehölzpflanzungen ist vor allem vom Zeitpunkt abhängig, zu dem die Baustelle ansaat- und pflegebereit ist. So es die Witterung und die Jahreszeit zulässt, wird unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahmen mit den Begrünungsmaßnahmen begonnen. Die Rekultivierung der beanspruchten Geländeflächen erfolgt unmittelbar im Anschluss nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Beim Entfernen von Bewuchs sind die Vogelbrutzeiten zu beachten. Es soll vermieden werden, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche sowie Röhrichte und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. 35/38

35 Anlage 1 Planungsrelevanten Arten

36

37

38 Anlage 2 Artenschutzprüfung: Protokoll A

39

Ing.-Büro Wolfgang Sowa, Lippstadt / Lünen

Ing.-Büro Wolfgang Sowa, Lippstadt / Lünen 1. Ausfertigung Gemeinde Lippetal Renaturierung Graben 50b und Quabbe im Ortsteil Lippborg Antrag gemäß 68 WHG Vorprüfung der Umweltverträglichkeit Ing.-Büro Wolfgang Sowa, Lippstadt / Lünen E-Bericht

Mehr

GEMEINDE EVERSWINKEL

GEMEINDE EVERSWINKEL GEMEINDE EVERSWINKEL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan 56 Königskamp II Vorentwurf, Mai 2014 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann

Mehr

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2

Mehr

Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp. Forstwirtschaftlicher Ausgleich. bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße Legden

Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp. Forstwirtschaftlicher Ausgleich. bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße Legden Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp Forstwirtschaftlicher Ausgleich bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße 1 48739 Legden bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr. 13 48155 Münster Tel.:

Mehr

1 / 1. Hochwasserschutz / Gewässer. Informationen für Gewässeranlieger. Hinweise und Empfehlungen

1 / 1. Hochwasserschutz / Gewässer. Informationen für Gewässeranlieger. Hinweise und Empfehlungen 1 / 1 Hochwasserschutz / Gewässer Informationen für Gewässeranlieger Hinweise und Empfehlungen Hochwasserschutz / Gewässer Hinweise und Empfehlungen zu Funktion, Gestaltung und Pflege von Fließgewässern

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -

Mehr

Liste einheimischer Heckenpflanzen

Liste einheimischer Heckenpflanzen Liste einheimischer Heckenpflanzen Dornbüsche Weissdorn Crataegus sp. 4 5 m Heckenrose canina Gewöhnliche Berberitze Stachelbeere Ribes uvacrispa Purgier- Kreuzdorn Schwarzdorn Feld-Rose Hecken-Rose Wein-Rose

Mehr

GEMEINDE BEELEN. Eingriffsbilanzierung. zum Bebauungsplan Nr. 35 Seehusen 3. Entwurf, Dezember 2017

GEMEINDE BEELEN. Eingriffsbilanzierung. zum Bebauungsplan Nr. 35 Seehusen 3. Entwurf, Dezember 2017 GEMEINDE BEELEN Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplan 35 Seehusen 3 Entwurf, Dezember 2017 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner

Mehr

STADT VERL. Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum. Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg. Mai 2017

STADT VERL. Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum. Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg. Mai 2017 STADT VERL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg Mai 2017 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner Straße

Mehr

Landschaftspflegerischer Kurzbeitrag. zum. Hochwasserschutz Hönze. in der Samtgemeinde Sibbesse. (Landkreis Hildesheim)

Landschaftspflegerischer Kurzbeitrag. zum. Hochwasserschutz Hönze. in der Samtgemeinde Sibbesse. (Landkreis Hildesheim) Landschaftspflegerischer Kurzbeitrag (Eingriffs-/Ausgleichsplanung gem. NNatSchG) zum Hochwasserschutz Hönze in der Samtgemeinde Sibbesse (Landkreis Hildesheim) Auftraggeber/Antragsteller: Samtgemeinde

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung) Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 28.06.2000 05.09.2000 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil

Mehr

Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation Eingriff Größe Maßnahme Größe Verlust von Hecke durch Anlage eines Gehweges bzw. Baunebenfläche 40 m² A1: Entsiegelung von Straße/ Gehweg, Anlage von Landschaftsrasen

Mehr

GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende

Mehr

Konfliktstärke (vor Ausgleich) extrem hoch sehr hoch Eingriff meist nicht ausgleichbar. 4 stark verarmt gering sehr gering meist nicht notwendig

Konfliktstärke (vor Ausgleich) extrem hoch sehr hoch Eingriff meist nicht ausgleichbar. 4 stark verarmt gering sehr gering meist nicht notwendig Tabelle 1: Bewertungstufen und Ausgleichsbedarf (KAULE) verbale Bewertung der Schutzgüter Tier- und Pflanzenwelt (KAULE & RECK 1993) verbale Bewertung der abiotischen Schutzgüter Konfliktstärke (vor Ausgleich)

Mehr

Gemeinde Steinhagen. Erläuterungen

Gemeinde Steinhagen. Erläuterungen Ergänzungssatzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich des Flurstücks 26/48 (Flur 1, Gemarkung Negast, ) Erläuterungen Planausarbeitung: ingenieurgemeinschaft majcher, scheidt und partner lärchenring

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit 1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen

Mehr

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e

Mehr

24a 24 LEGENDE. FFH-Gebiet Herrschinger Moos und Aubachtal. Hasel, H = 6 m DU = 10 m. Fichtenhecke H = 8-12 m. Ausstellungsfläche - Kies 317/1.

24a 24 LEGENDE. FFH-Gebiet Herrschinger Moos und Aubachtal. Hasel, H = 6 m DU = 10 m. Fichtenhecke H = 8-12 m. Ausstellungsfläche - Kies 317/1. Biotop 7933-0158 Gehölze am und Mühlgraben in hart nördlich Oberalting 24a 24 LEGENDE Fischteich FFH-Gebiet Herrschinger Moos und tal 04 60 Baum Bestand zu erhalten Baum Bestand zur Fällung beantragt Fischteich

Mehr

Preisliste Pflanzgarten 2018

Preisliste Pflanzgarten 2018 Preisliste Pflanzgarten 2018 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 info@frwd.ch Besuchen Sie uns auf unserer Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten 2018 2/15

Mehr

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO

Mehr

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: info@frwd.ch oder

Mehr

Gemeinde Herzebrock-Clarholz - LBP Nördliche Entlastungsstraße Herzebrock Maßnahmenblätter 1. Maßnahmenblatt 1

Gemeinde Herzebrock-Clarholz - LBP Nördliche Entlastungsstraße Herzebrock Maßnahmenblätter 1. Maßnahmenblatt 1 - LBP Maßnahmenblätter 1 Anlage 19.6 Baukilometer 1+025-1+425, 1+810-2+260 Maßnahmenblatt 1 1.1 G Neubegründung einer durchgehenden straßenbegleitenden V Vermeidungsmaßnahme Baumreihe im Abschnitt westlich

Mehr

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth

Mehr

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Bettina Kre GmbH Landschaft AArchitektur Unterdorfstr. 37 + 76889 Oberotterbach +

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

Ergänzung des Grünordnungsplans. Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe

Ergänzung des Grünordnungsplans. Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage der Kreisstadt Olpe Ergänzung des Grünordnungsplans Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe Kreisstadt Olpe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2.

Mehr

Anlage Bebauungsplan Pflegecenter und Verbrauchermarkt am Rhein, Sankt Sebastian

Anlage Bebauungsplan Pflegecenter und Verbrauchermarkt am Rhein, Sankt Sebastian Anlage Bebauungsplan Pflegecenter und Verbrauchermarkt am Rhein, Sankt Sebastian Bewertung und Darstellung externer Ausgleichsflächen und -maßnahmen (E 1 bis E 4) E 1 Lage: Gemarkung: St. Sebastian Flur:

Mehr

Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1. SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning

Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1. SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1 Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning A) Festsetzungen durch Planzeichen

Mehr

FFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung:

FFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung: FFH-Vorprüfung zum Einfluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht auf das FFH-Gebiet DE-5110-301 Brölbach Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

Merkblatt zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Merkblatt zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Stadt Osnabrück Fachbereich Umwelt und Klimaschutz Untere Naturschutzbehörde Merkblatt zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung hat das Ziel, Natur und Landschaft

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche

Mehr

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB)

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB) Schriftliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Ziffer 1.4.) zum Bebauungsplan Golfplatz Tiefenbach, 2. Änderung, Stadt Ö, Ortsteil Tiefenbach Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der

Mehr

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG STADT SINZIG BAULEITPLANUNG BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG - TEXTFESTSETZUNGEN - Stadt Sinzig 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax: 02654/964574 west-stadtplaner@t-online.de

Mehr

Flecken Nörten-Hardenberg Bebauungsplan Nr. 19 Hofbreite Der Bebauungsplan trifft zwar keine Vorgaben zur Ausnutzung von Sonnenenergie. Es wird aber empfohlen, solche Anlagen zu installieren. Es wird auf

Mehr

Gestaltungshinweise für Ausgleichsmaßnahmen - Flurbereinigung Dollern-Horneburg (1. Änderung des Planes nach 41 FlurbG)

Gestaltungshinweise für Ausgleichsmaßnahmen - Flurbereinigung Dollern-Horneburg (1. Änderung des Planes nach 41 FlurbG) E.Nr. Maßnahme Fläche Beschreibung 500 Naturnaher Laubwald 3,2 ha Aufgabe der Nutzung und Vernässung der Fläche durch Aufhebung von Dränagen und Verfüllung der Grabenausmündungen. Anpflanzungen Waldmantel

Mehr

Preisliste Pflanzgarten 2017

Preisliste Pflanzgarten 2017 Preisliste Pflanzgarten 2017 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 info@frwd.ch Besuchen Sie uns auf unserer neu gestalteten Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten

Mehr

D 08 a Aufwertung des Lochbrunnengrabens für seltene Libellenarten

D 08 a Aufwertung des Lochbrunnengrabens für seltene Libellenarten Interreg-Projekt C32 Realisierung eines grenzüberschreitenden Naturkorridors 60 D 08 a Aufwertung des Lochbrunnengrabens für seltene Libellenarten Kurzbeschreibung: Aufwertung des Lochbrunnengrabens in

Mehr

Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs

Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs Anlage zum Umweltbericht Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Grundschule Am Siedlerweg" der Stadt Bad Berka Mai 2017 Bebauungsplan Am Siedlerweg

Mehr

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN 1. geplante Einzelbäume 2. Allee, Pflanzabstand 7 m 3. Privates Grün r.'-.: 1 :-'-'-'.-.^-'-.^ 4. Grün im Vorgartenbereich t 5. Grün in parkartiger Weise ED 6. Deckpflanzung

Mehr

Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen

Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen 1. Ziel und Zweck Hegebüsche sind kleinere Flächen, die frei in der Feldflur liegen. Sie bestehen aus Kräutern, Sträuchern und im Endbestand aus einzelnen mittelwüchsigen

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG STADTTOR WANGENER STRASSE FLURSTÜCKE 1951/1, 1951/4, 1951/6, 1984 Auftraggeber: Betz und Weber BauPartner GmbH Ensisheimer Strasse 8 88677 Markdorf

Mehr

Merkblatt. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen

Merkblatt. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen Der Landrat Merkblatt Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen Die Verlegung von Leitungen im baulichen Außenbereich stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im

Mehr

Stadt Wiesensteig Bebauungsplan " Schöntal Süd"

Stadt Wiesensteig Bebauungsplan  Schöntal Süd Stadt Wiesensteig Bebauungsplan " Schöntal Süd" Externer Ausgleich des Schutzgutes Boden - Bodenauftrag auf Ackerflächen - AUFTRAGGEBER Stadt Wesensteig 73349 Wiesensteig AUFTRAGNEHMER mquadrat kommunikative

Mehr

Wallhecken im Ammerland. Entstehung Pflege Nutzung Neuanlage

Wallhecken im Ammerland. Entstehung Pflege Nutzung Neuanlage Wallhecken im Ammerland Entstehung Pflege Nutzung Neuanlage Vorwort Wallhecken sind wertvolle Bestandteile unserer Kulturlandschaft. Sie prägen unsere Landschaft und durchziehen das intensiv von Menschen

Mehr

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg Gemeinde Lehre Ortschaft Flechtorf Bebauungsplan Vorderer Westerberg Stand 10 BauGB 500 m Luftbild: Google Earth Schütz Büro für Stadtplanung Braunschweig Gemeinde Lehre Bebauungsplan Vorderer Westerberg

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1974 der Landeshauptstadt München Scharinenbachstraße (beiderseits) Wichnantstraße (nördlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Samtgemeinde Holtriem

Samtgemeinde Holtriem Samtgemeinde Holtriem Auricher Straße 9 26556 Westerholt Zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 Baugesetzbuch zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teil B Blomberg West BCH Verfasser: Dr. Born

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 07.07.2005 13.09.2005 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote

Mehr

STADT DORFEN 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 66 "BIOMASSEKRAFTWERK MIT SCHLAMMTROCKNUNGSANLAGE BEI RINNING" Lageplan M 1 : 3.

STADT DORFEN 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 66 BIOMASSEKRAFTWERK MIT SCHLAMMTROCKNUNGSANLAGE BEI RINNING Lageplan M 1 : 3. STADT DORFEN 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 66 "BIOMASSEKRAFTWERK MIT SCHLAMMTROCKNUNGSANLAGE BEI RINNING" Lageplan M MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM MMMM

Mehr

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d - 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten

Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: S. 1 A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB) WA Allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass

Mehr

- UR 8 - Satzung. über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide

- UR 8 - Satzung. über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide -6- Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide Aufgrund der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts

Mehr

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Oheweg Ost

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Oheweg Ost Gemeinde Lehre Ortschaft Wendhausen Bebauungsplan Oheweg Ost Stand 10 () BauGB Urschrift Unterdorf Schunter Schloss Schunter Baugebiet Oheweg Ost Oberdorf L 29 00 m Luftbild: Google Earth Schütz Planungsbüro

Mehr

Gemeinde Alsbach-Hähnlein

Gemeinde Alsbach-Hähnlein Gemeinde Alsbach-Hähnlein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 BauGB i.v.m. 13a BauGB Hindenburgstraße 8a Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen - E n t w u r f - Stand: 21. Februar 2018

Mehr

GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen

GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen Teil 2 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1.0 Bäume im Straßenraum: Im Straßenraum sind

Mehr

Gehölzbestimmung im Winter

Gehölzbestimmung im Winter Gehölzbestimmung im Winter Selbstständige Arbeit Autor: Konstantin von Gunten (kvgunten@ethz.ch) Datum: 26.11.2013; korrigiert 26.02.2014 1. Waldstück Das ausgewählte Waldstück befindet sich nordwestlich

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Biogasanlage Lachendorf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Biogasanlage Lachendorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Biogasanlage Lachendorf Stand 12.08.2011 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen

Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum B-Plan Nr. 077 Im Rosenberg in Neuwied-Feldkirchen Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Parkplatzes

Mehr

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung

Mehr

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 39 C Montanusstraße Maßstab 1:2.500 Textliche Festsetzungen und Hinweise Stand: April 2016 Bebauungsplan Nr. 39 C Montanusstraße Textliche

Mehr

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan GL 44 Im Holzmoor der Stadt Braunschweig

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan GL 44 Im Holzmoor der Stadt Braunschweig Planungsbüro Landschaftsarchitekt B D L A Beratender Ingenieur IngK Nds Braunstraße 6a 30169 Hannover Tel.: (0511) 123 139-0 Fax: (0511) 123 139-10 info@wirz.de www.wirz.de Grünordnungsplan zum Bebauungsplan

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1702 a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - Bitte beachten

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Maßnahmenblatt * nach Thüringer Leitfaden

Maßnahmenblatt * nach Thüringer Leitfaden Maßnahmen-Nr.: A1 in der Winzerlaer Straße: - Pflanzung 16 hochstämmiger, großkroniger Winterlinden entlang des Fußweges auf privatem Grund (Abstand 10,00 m, StU. 18-20 cm, 3 x v, mdb) Maßnahmenumfang:

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine

Mehr

Maßnahmeblatt Maßnahmen-Nr.: V 1

Maßnahmeblatt Maßnahmen-Nr.: V 1 blatt n-nr.: V 1 Gemarkung: Ilmnitz Flur: 1 Flurstück(e): 63/1 - Vermeidung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und von Lebensräumen Einzelne Jungbäume auf extensiver Grünfläche -Verpflichtung zur

Mehr

ALLGEMEINES WOHNGEBIET

ALLGEMEINES WOHNGEBIET ALLGEMEINES WOHNGEBIET OSTERHOFEN SATZUNGSFASSUNG VOM 24.09.2014 DGENDORF ENTWURF VOM 17.07.2014 NIEDERBAYERN VORENTWURF VOM 17.10.2013 M 1:10.000 PLANINHALT ENTWURF ARCHITEKTUR LANDSCHAFT VORSTADT 25

Mehr

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N TRUNKELSBERG-OST 99 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU Rechtsverbnic F Bekannt gemacht am Memmingen, i AUFTRAGGEBER: Gemeinde Trunkelsberg Schulstraße 1 87779

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59 Externe Maßnahme zur Kompensation verlorengehender Naturhaushaltswerte im Geltungsbereiches des Bebauungsplans

Mehr

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42

Mehr

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Westerburg. Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee. Punktuelle

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Westerburg. Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee. Punktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Westerburg mit integriertem Landschaftsplan Punktuelle Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee Beschreibung der Änderungspunkte in den Ortsgemeinden (Teil

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Gewerbegebiet Amerika

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Gewerbegebiet Amerika Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Amerika ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK AITERHOFEN AITERHOFEN STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 29.08.1990 26.11.1990

Mehr

Kirchberg 1. Änderung

Kirchberg 1. Änderung Anlage 2 Bebauungsplan Kirchberg 1. Änderung Gemarkung Ernsbach Textlicher Teil: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Hinweise Satzung Planstand: 29.04.2019 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU

Mehr

Zwischen. und. wird der nachstehende. Gestattungsvertrag. geschlossen:

Zwischen. und. wird der nachstehende. Gestattungsvertrag. geschlossen: Zwischen der Stadt Aurich, Fischteichweg 10, 26603 Aurich, vertreten durch die Niedersächsische Landgesellschaft mbh, Arndtstraße 19, 30167 Hannover (NLG) nachstehend Stadt genannt, Mustervertrag und wird

Mehr

3. A B R U N D U N G S S A T Z U N G

3. A B R U N D U N G S S A T Z U N G 3. A B R U N D U N G S S A T Z U N G der Stadt Jülich über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Barmen (Rechtskraft: 16.03.2007) Aufgrund des 34 Absatz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Satzung. der Ortsgemeinde Langenhahn über den Bebauungsplan Gewerbegebiet - Buchholz

Satzung. der Ortsgemeinde Langenhahn über den Bebauungsplan Gewerbegebiet - Buchholz Satzung der Ortsgemeinde Langenhahn über den Bebauungsplan Gewerbegebiet - Buchholz Der Ortsgemeinderat von Langenhahn hat in seiner Sitzung am 25. November 1996 aufgrund der 2 und 10 des Baugesetzbuches

Mehr

1. Eingriffsermittlung

1. Eingriffsermittlung Gemeinde Taching a. See, BP Erweiterung Tengling Südwest II Hier: Abarbeitung der Eingriffsregelung 14.06.16 / ergänzt am 25.10.16 1. Eingriffsermittlung Eingriffsschwere: niedriger bis mittlerer Versiegelungs-

Mehr

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen E R L Ä U T E R U N G Die Bepflanzung ist im Oktober 2012 vorgesehen (Liefertermin ab 42. KW) Gepflanzt werden generell einheimische Gehölze in Anlehnung an das bisher ausgewählte Sortiment der sog. Bäume

Mehr

über den Bebauungsplan "Campingplatz Wiesensee" der Ortsgemeinde

über den Bebauungsplan Campingplatz Wiesensee der Ortsgemeinde S A T Z U N G über den Bebauungsplan "Campingplatz Wiesensee" der Ortsgemeinde Stahlhofen a.w. vom Der Ortsgemeinderat von Stahlhofen a.w. hat in seiner Sitzung am 1..1984 aufgrund der und 10 des Bundesbaugesetzes

Mehr

Landschaftspflegerischer Begleitplan. zum Vorhaben Maria Veen. Errichtung einer Biogasanlage und. eines Boxenlaufstalls

Landschaftspflegerischer Begleitplan. zum Vorhaben Maria Veen. Errichtung einer Biogasanlage und. eines Boxenlaufstalls Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Maria Veen Errichtung einer Biogasanlage und eines Boxenlaufstalls - Neufassung nach veränderter Planung - bearbeitet für: Verein f. kath. Arbeiterkolonien

Mehr

Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. -

Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. - IAB 4a Sachgebiet Kulturlandschaft & Kulturlandschaftstag am 5. Oktober 2016 in Freising E. Schweiger

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 49808 Lingen (Ems), 23.06.2013 Lin_Hueved-B18_Artens-festsetz_23.6.2013.doc/os Lingen: Stadt Lingen, T Bramsche, B-Plan Nr. 18, Baugebiet Erweiterung GE-Gebiet

Mehr

Bebauungsplan Nr. 52 Wolfert Im Äuelchen

Bebauungsplan Nr. 52 Wolfert Im Äuelchen Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 52 Wolfert Im Äuelchen 1. Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO. 1.2 Dorfgebiet (MD) gemäß 5 BauNVO. Betriebe nach 5,

Mehr

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.:

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.: Ergebnis der Vorprüfung nach 5 Abs. 2 UVPG für die 2. Planänderung für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom

Mehr

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung" PLANZEICHEN Art der baulichen Nutzung Gemarkung Gorxheim, Flur 3, Flurstücke 12/13, 12/14 und 12/39 9 Abs. 1 Nr.

Mehr