KKB Bericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KKB Bericht"

Transkript

1 Blatt: 1 v 10 Genehmigungsverfahren 1. Stilllegungs- und Abbaugenehm igung Fachbericht U_15 Angaben zum A rbeitsschutz Anzahl der Anlagen 0 Schlagwörter Rückbau; Sicherheitsbericht; Arbeitsschutz Betroffene Anlagenkennzeichen Verteiler erw eiterter Verteiler MELUR; TÜV NORD ARGE Rückbau erstellt von GD-N geprüft von GD-NBUS Name: Datum: Unterschrift: Name: Prüfdatum: Unterschrift: geprüft von Name: Prüfdatum: Unterschrift: GD-NBIVI GD-NBP GD-NBQ GD-NBU GD-NBE freigegeben von Datum:) Unterschrift: 0 U

2 Blatt: 2 v 10 Änderungsverzeichnis Revision Datum Änderungsgrund Erstellung Entwurf Erstellung Finale Fassung Redaktionelle Änderung

3 Blatt: 3 v 10 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Anforderungen des Regelwerkes an den Arbeitsschutz Maßnahmen zum Arbeitsschutz Kenntnisverm ittlung Gefährdungsbeurteilungen Arbeitsfreigabeverfahren Literatur Anhang... 8

4 Blatt: 4 v 10 1 Einleitung Am 01. November 2012 hat die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. ohg den Antrag nach 7 Absatz 3 AtG auf Stilllegung und Abbau gestellt /1/, Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde der Sicherheitsbericht 121 vorgelegt. Dieser wird durch untersetzende Unterlagen weiter konkretisiert. Der vorliegende Technische Bericht stellt als Fachbericht und Genehmigungsunterlage Arbeitsschutzmaßnahmen während des Restbetriebes des KKB dar. Im Rahmen der bisherigen Rückbauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland wurden umfangreiche Erfahrungen zu den besonderen Anforderungen an die Organisation und die Prozesse zur Arbeitssicherheit im Rückbau von Kernkraftwerken gesammelt. In einer betreiberübergreifenden Arbeitsgruppe wurde gemeinsam mit den beteiligten Berufsgenossenschaften die bisherige Praxis ausgewertet und bestätigt (vgl. Kapitel 8). i.s. der geltenden Gesetze zu behandefn. Aufgrund dieser Erfahrungen und vor dem Hintergrund, dass es an den Rückbaustandorten eine bewährte Aufbau- und Abiauforganisation zur Arbeitssicherheit einschließlich der ganz besonders wichtigen Abläufe zur Arbeitsplanung und Arbeitsfreigabe gibt, wurde darauf verzichtet, wie bei Neubauprojekten, die in der Regel ohne Prozesse starten, die erforderlichen Anforderungen aus der Baustellenverordnung /23/ anzuwenden. Prozesssicherheit und bewährte Praxis machen die dort geforderten Ansätze hinfällig. Vielmehr hat man den Schwerpunkt darauf gelegt, die Organisation an den erhöhten Bedarf anzupassen und den Schwerpunkt auf eine geeignete Beurteilung möglicher Gefahren in Form von Gefährdungsbeurteilungen zu legen. Die Anforderungen an die Arbeitssicherheit im Rückbau sind direkt mit denen in einer Revision vergleichbar. Die Organisation ist in der Lage, diese sicher abzuwickeln. In der Regel wurde das durch Zertifizierungen überprüft und nachgewiesen. KKB ist im Rahmen seines Integrierten Managementsystem zertifiziert /20/ und wird die Regelungen aus der betrieblichen Praxis in die nachgeordneten betrieblichen Unterlagen inbesondere der Instandhaltungs- und Rückbauordnung einfiiessen lassen.

5 Blatt: 5 v 10 2 Anforderungen des Regelwerkes an den Arbeitsschutz Die wesentlichen für den Arbeitsschutz geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Regelwerksunterlagen sind: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - AsiG) 141, Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) 151 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) sowie Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) /Ql Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) sowie Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) m Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) sowie Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 18/ Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) /9/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedW) /10/ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA - BV) /11/ DGUV-Regeln zur Benutzung Persönlicher Schutzausrüstung /12/ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV) /13/ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) /14/ Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrISchV) /15/ Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) /16/ Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) /17/ Arbeitszeitgesetz (ArbZG)/18/ DGUV-Vorschriften /19/ Dieses Regelwerk gijt für das Eigenpersonal (Vorgesetzte, Mitarbeiter) ebenso wie für Beschäftigte, die im Rahmen eines Werkvertrages oder im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung für KKB tätig sind - jeweils soweit zutreffend. Insbesondere gelten die Anforderungen des 8 ArbSchG 151 in Verbindung mit 6 der DGUV - Vorschrift 1 /19/ hinsichtlich der Vermeidung einer möglichen Gefährdung beim Einsatz mehrer Arbeitgeber. 3 Maßnahmen zum Arbeitsschutz Die Gefährdungen in Bezug auf den Arbeitsschutz der auf dem Betriebsgelände des KKB tätigen Personen werden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls so gering wie möglich gehalten. Übergeordnetes Arbeitsschutzziel ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden. Zur Erreichung dieses Zieles stehen im Wesentlichen folgende Maßnahmen zur Verfügung:

6 Blatt: 6 v 10 Kenntnisvermittlung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsfreigabeverfahren. KKB verfügt über ein integriertes Managementsystem. Teil dieses Managementsystems ist eine Zertifizierung nach BS OHSAS /20/ für den Arbeitsschutz. 4 Kenntnisvermittlung Arbeitsschutz ist Teil der Fachkunde, die entsprechend /21/ aufrechterhalten bzw. erworben wird. Darüber hinaus findet die Richtlinie über die Gewährleisung der notwendigen Kenntnisse der beim Betrieb von Kernkraftwerken sonst tätigen Personen 1221 Anwendung, siehe hierzu auch Kap. 4 in I2M. 5 Gefährdungsbeurteilungen Für Tätigkeiten, verwendete Arbeitsmittel und Tätigkeitsorte werden vorhandene oder mögliche Gefährdungen gern. 5 ArbSchG /5/ in Verbindung mit 3 BetrSichV /7/ und 6 GefStoffV /8/ berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Auftragnehmer. Auftragnehmer werden mit Beauftragung verpflichtet, für ihre Tätigkeiten und Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung bezogen auf den Einsatzort zu erstellen (entsprechend 5 DGUV-Vorschrift 1 /19/). Einsatzortspezifische Gefährdungen hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber KKB abzustimmen. Dies gilt sowohl für Auftragnehmer als auch für Unterauftragnehmer. Ein Kontroilschritt für die Wirksamkeit der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen seitens KKB und/oder der für KKB tätigen Auftragnehmer stellt das Arbeitsfreigabeverfahren dar. 6 Arbeitsfreigabeverfahren Tätigkeiten werden vor der Durchführung über ein Arbeitsfreigabeverfahren u.a. bezogen auf die Arbeitsschutzmaßnahmen beurteilt, indem die vorgesehenen Schutzmaßnahmen unter Einbeziehung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung von Eigenpersonal und/oder Auftragnehmerpersonal bewertet werden. Erforderliche zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen werden tätigkeitsund/oder ortsbezogen festgelegt, die neben den bereits festgelegten Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen anzuwenden sind. Für die Tätigkeiten werden Aufsichtführende vor Ort (AvO) benannt. AvO kontrollieren die Einhaltung der Schutzmaßnahmen für die durchzuführenden Tätigkeiten vor Ort vor Aufnahme der Tätigkeiten und anschließend bei der Durchführung der Tätigkeiten auf Einhaltung und auf deren Wirksamkeit.

7 KKB Bericht enthaltenen Informationen als Betriebs- und Geschäfts geheimnis i.s. der geilenden Gesetze zu behandeln. /1/ Blatt: Rev,: 7 v 10 2 Stand: Literatur Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. ohg: Antrag nach 7 Abs. 3 AtG auf Stilllegung und Abbau. Brunsbüttel, 01. November 2012 /2/ Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. ohg: Sicherheitsbericht - Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Brunsbüttel. Brunsbüttel, Rev. 2 vom 12. Februar 2015 /3/ entfallen 141 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist 151 Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 427 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist /6/ Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 282 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist Sowie Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - veröffentlicht jeweils im GMBI sowie auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. 171 Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert worden ist, sowie Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) - veröffentlich jeweils im GMBI sowie auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. 18/ Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49) geändert worden ist sowie Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) - veröffentlicht jeweils im GMBI sowie auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. /9/ Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBL I S. 960) geändert worden ist /10/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3882) geändert worden ist /11/ PSA-Benutzungsverordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) /12/ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Regeln für die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung - veröffentlicht als Publikation auf der Homepage des DGUV. /13/ Lastenhandhabungsverordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841, 1842), die zuletzt durch Artikel 428 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist /14/ Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841, 1843), die zuletzt durch Artikel 429 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist /15/ Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist /16/ Mutterschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist /17/ Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 8a des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1368) geändert worden ist /18/ Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist /19/ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)-Vorschriften-veröffentlicht als Publikation auf der Homepage der DGUV 1201 KKB Anweisung GF (NIP) Managementhandbuch, Rev. 8 vom 10. August 2015 /21/ U_13.1, KKB Erhalt der Fachkunde während der Stilllegung und des Abbaus 1221 Richtlinie über die Gewährleistung der notwendigen Kenntnisse der beim Betrieb von Kernkraftwerken sonst tätigen Personen vom 30. November 2000 (GMBI 2001, Nr. 8, S 153) 1281 Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BGBl I S. 1283), die durch Artikel 15 der Verordnung vom 23. Dezember 2009 (BGBl I S. 3758) geändert worden ist

8 Blatt: 8 v 10 Rev,: 2 Stand: Anhang Am wurde der sog. Leitfaden Arbeitsschutz im Rückbau von Kernkraftwerken - Lösungssätze von einer betreibergruppe, in der auch Vertreter der Berufsgenossenschaft mitwirken erarbei- Leitfaden Arbeitsschutz im Rückbau von Kernkraftwerken - Lösungsansätze Organisation des Aufbaues/Ablaufes des Arbeitsschutzes Festlegung von Verfahren: Beispielsweise im Arbeitsauftragsverfahren. Festschreibung der Integration des Arbeitsschutzes in die Projektentwicklung, -planung und - Organisation, z.b. zwangsläufige Information über das Vorhaben an den Arbeitsschutz mit BeginnA/orbereitung eines Projektes personelle Vertretung des Arbeitsschutzes in der Rückbauorganisation Bewertung der Arbeitssicherheit gemeinsam mit dem Projektleiter, hinsichtlich des Umfanges und Ablaufes der Zusammenarbeit und der Beratung die Verantwortung für den Arbeitsschutz muss eindeutig geklärt, beschrieben und kommuniziert sein (muss in Matrix- und Linienorganisation beachtet werden). Planung von Rückbautätigkeiten Beteiligung des Arbeitsschutzes, Strahlenschutzes und Brandschutzes bei der Planung und Erstellung der Rückbaumaßnahmen Aufstellen einer Gefährdungsbeurteilung durch die Projektleitung in Zusammenarbeit mit der Arbeitssicherheit und die Ableitung der entsprechenden Schutzmaßnahmen o Festlegung dieser Schutzmaßnahmen: Beschreibung in einem Ablaufplan z. B. Demontagepaket Hier: Beschreibung der Demontagetätigkeiten sowie die Darstellung der Gefährdungen und Beschreibung eines sicheren Arbeitsablaufs einschließlich der Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz, Strahlenschutz und Brandschutz. Gefährdungen können beispielsweise entstehen durch: Gefahrstoffe, nichtradiologische Kontaminationen, Restinhalte, Transport schwerer Lasten, schwierige Zugänglichkeiten, besonderer Transport, Einsatz von Seilsägen, Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, Gerüstbau Berücksichtigung der Beschaffenheitsanforderungen von Einrichtungen und Maschinen bei Eigenbauten (Inverkehrbringen als Arbeitsmittel) und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung.

9 Blatt: 9 v 10 Gewerkspezifische Arbeitsvergabe an Fremdfirmen oder eigene Arbeitsgruppen Festlegung unter Beteiligung der Arbeitssicherheit Einbindung des Arbeitsschutzes beim Auswahlverfahren von Partnerfirmen und eigenen Arbeitsgruppen Aufstellung einer konkreten Leistungsbeschreibung mit detaillierten Anforderungen im Arbeitsschutz und Anforderungen an die Qualifikationen z. B. sichere Arbeitsverfahren hinsichtlich Trennverfahren, Seilsägen Hochdruckreinigung, Gerüstbau, Transport schwerer Lasten, besondere Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung Qualifizierung des Eigenpersonals für neue Aufgaben auch in Bezug auf Arbeitsschutz. Partnerfirmen mit Nachweis der Arbeitsschutzorganisation, Qualifikationsnachweise für die beauftragten Tätigkeiten, Dokumente vor Ort verfügbar Wahrnehmung der Kontrollverantwortung bei Werkverträgen Meldung über Einsatz von Subunternehmern und Leiharbeitnehmern sowie gleiche Arbeitsschutzanforderungen an Subunternehmer (z.b. Sprache, Qualifikation, Eignung) Auftragsabwicklung vor Ort Übergabegespräche und regelmäßige projektabhängige Arbeitssicherheitsgespräche mit allen Verantwortlichen o an Hand einer Sicherheitsbeurteilung wie Pre-Job Briefing o unter Berücksichtigung der vorgelegten Gefährdungsbeurteilung, der Qualifikationen, Unterweisungen usw. Berücksichtigung gegenseitiger Gefährdungen durch unterschiedliche Gewerke z.b. durch: Einbindung der Arbeitssicherheit in jede relevante Besprechung zum Status der einzelnen Rückbaumaßnahmen und deren Arbeitsschutzmaßnahmen Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen durch die Verantwortlichen der Partnerfirma vor Ort (Bauleiter, Vorarbeiter) o Erstellung tätigkeitsbezogener Gefährdungsbeurteilungen o Einweisung/Unterweisung Überwachungskonzept (Vor-Ort) Festlegung eines Überwachungskonzeptes Wahrnehmung der Aufgaben nach DGUV V1 6 durch verantwortliche Projektleiter oder Koordinatoren (mindestens tägliche Begehung) tägliche Begehungen durch Koordinatoren (benannte Beauftragte in Arbeitssicherheit) mit Qualifikation einer Sicherheitsfachkraft zyklisch durch Vorgesetzte im Rahmen der verhaltensorientierten Begehung, Tätigkeitsbeobachtungen tägliche Kontrolle von Heißarbeitsplätzen durch Beauftragte des Brandschutz z. B. Mitarbeiter Feuerwehr Sicherheitsfachkräfte mehrmals wöchentlich

10 Blatt: 10 v 10 Aufbauorganisation Abteilung Arbeitssicherheit Festlegung des personellen Bedarfes der Abteilung Arbeitssicherheit und der Hinzuziehung externer Sicherheitsfachkräfte z. B. durch: Berücksichtigung des Arbeitsschutzes mit Beginn der Planung bei relevanten Rückbautätigkeiten (ausreichende Dimensionierung) eventuelle Anpassung des Personals an laufende Projekte durch Aufstockung der Abteilung Arbeitssicherheit z.b. durch externe Sicherheitsfachkräfte Sicherstellung einer dauerhaften Präsenz der Arbeitssicherheit vor Ort, d.h. bei den Rückbauarbeiten (zum einen, um schnell Lösungen vor Ort zu finden, zum anderen Schaffung einer dauerhaften Kontrolle )

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Einsatz vom Fremdfirmen

Einsatz vom Fremdfirmen Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Arbeitsschutzgesetze 2015

Arbeitsschutzgesetze 2015 Beck`sche Textausgaben Arbeitsschutzgesetze 2015 Textausgabe mit Verweisungen, Sachverzeichnis und einer Einführung 56. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN

Mehr

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen

Mehr

Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen

Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Arbeitsschutz und ehrenamtliche Kräfte Begriffsklärung

Mehr

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.

Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,

Mehr

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-

Mehr

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ralf Pieper, Prof. Dr. Bergische Universität Wuppertal Institut ASER e.v., Wuppertal Fachzeitschrift

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb ecomed Sicherheit Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb Handbuch für erfolgreiches Arbeitsschutz-Management - Rechts- und Praxishilfen Bearbeitet von Sönke Kurth, Michael Schultis Loseblattwerk mit

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG

Mehr

Arbeitsschutzgesetze

Arbeitsschutzgesetze Beck`sche Textausgaben Arbeitsschutzgesetze Arbeitszeit, Ladenschluß, Sonntagsarbeit, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Erziehungsgeld, Schwerbehindertenrecht, Beschäftigtenschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil: Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und

Mehr

Staatliche. Arbeitsschutzvorschriften

Staatliche. Arbeitsschutzvorschriften Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe

Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe René Brünn MEBEDO Consulting GmbH BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik 1 Rev2_29.05.2015 Warum Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick"

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick Reutlingen - 26. 7. 2017 IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick" 3. Forum: Physische Belastungen im Schatten der psychischen Belastungen die

Mehr

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ

Mehr

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst

Mehr

Arbeits- und Umweltschutz in Produktionsstätten

Arbeits- und Umweltschutz in Produktionsstätten Arbeits- und Umweltschutz in Produktionsstätten Chancen für den TGA-Anlagenbau? Dr. Falko Wittorf 1 Themenfelder Aerosole Dämpfe Gase Gerüche Stäube Wärme/Kälte Produktionswärme 2 Definition Arbeitsschutz

Mehr

Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung

Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung Anhang 1 Zusammenfassung arbeitsrechtlich relevante Gesetze und Verordnungen Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ArbZG (Arbeitszeitgesetz)

Mehr

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten

Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze Christian Menz und Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.v. Projekt Service-Hotline

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA 1. Sächsisches Arbeitsschutz-Forum am in Dresden Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA Betriebssicherheitsverordnung Verordnung

Mehr

ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN

ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSCHUTZ SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ VON MITARBEITERN HABEN PRIORITÄT Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Mehr

Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB / Stand ) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung

Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB / Stand ) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB 08.05.2012 / Stand 24.07.2012) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 16.08.2012 Die Grundlage GDA-Leitlinienpapier vom 31. August

Mehr

Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Inhalte und Umsetzung der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Inhalte und Umsetzung der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Inhalte und Umsetzung der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Dresden, 17./18. September 2015 Gliederung GDA-LL Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Mehr

1. ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

1. ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ 1. ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz handelt es sich um ein sehr komplexes Themengebiet, da viele gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen und zu erfüllen sind. Das

Mehr

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Aufstehen für die Pflege 13. und 14. Juni 2016, Göttingen Bernd Fischer Aufsichtsperson BGW Dresden Inhalt 1. Was ist

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Sicherheitsstandards der Kunststoffverarbeitung

Sicherheitsstandards der Kunststoffverarbeitung KU110095 Sicherheitsstandards der Kunststoffverarbeitung Karsten Anger Dieter Krimphove (Kunststoffe 99 (2009) 4, S. 26) Aktuelle Arbeitnehmerschutzrechte für die kunststoffverarbeitende Industrie Nachfolgende

Mehr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch

Mehr

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten:

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: - Name und Anschrift des Betriebes : Betriebsnummer: Anzahl Beschäftigte: männl.: weibl.: Jugendl.:

Mehr

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Ansprechpartner: Guido Schwabe Tel.: +49 201 8128 272

Mehr

Übersicht. Gefährdungsbeurteilung

Übersicht. Gefährdungsbeurteilung Übersicht Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln,

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte 99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8

Mehr

DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus

DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus FKC Management-System-Beratung GmbH Leitung Schulung & Seminare Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkraft für Explosionsschutz

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3

Mehr

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 01 Name des Unternehmens: 02 Firmenanschrift: 03 Telefon:

Mehr

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens

Mehr

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015

Mehr

ttenverordnung 7. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, BLUME ARBEITSSICHERHEIT

ttenverordnung 7. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, BLUME ARBEITSSICHERHEIT 1 ttenverordnung 7. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, 17.11.2004, 17.11.2003, Magdeburg Umsetzung von EU-Richtlinien nach Art. 137 EG-Vertrag 2 Artikel 137 EG-Vertrag

Mehr

Arbeitsschutzvereinbarung (Seite 1)

Arbeitsschutzvereinbarung (Seite 1) vereinbarung (Seite 1) Gemäß 11 Absatz 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers den für den Betrieb des s geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften

Mehr

Arbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen

Arbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen TIPP Schulungen Allgemeine rechtliche Grundlagen -Staatliches Recht -Berufsgenossenschaftliches Recht Aufbau des deutschen Rechtssystems Europa National Berufsgenossenschaften. Gesetzliches Regelwerk EU-

Mehr

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter - Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter - Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht?

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? Herzlich Willkommen zum Seminar am 20.03.2012 (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? 1 Inhalt des Seminars Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweisen

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

DPVT Siegel ZERTIFIZIERT. Das Zertifikat in der Veranstaltungsbranche. Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik GmbH

DPVT Siegel ZERTIFIZIERT. Das Zertifikat in der Veranstaltungsbranche. Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik GmbH ZERTIFIZIERT DPVT Siegel Das Zertifikat in der Veranstaltungsbranche Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik GmbH Fuhrenkamp 3-5, D-30851 Langenhagen Tel.: 0511 27074762 info@dpvt.org dpvtorg 1/5

Mehr

Arbeitssicherheit. Kompetenter Service für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Arbeitssicherheit. Kompetenter Service für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeitssicherheit. Kompetenter Service für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeitssicherheit als Chance Alle sprechen über Sicherheit. Wir tun was dafür. DEKRA. Alles im grünen Bereich. Gesunde Mitarbeiter,

Mehr

Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Steffen Röddecke

Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Steffen Röddecke Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Steffen Röddecke Potsdam, 23.11.2016 Agenda Beurteilungen der Gefährdungen - ein sinnvoller und erfolgreicher Ansatz? Was war vor

Mehr

Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer Seite 1 Rechtsgrundlagen für die Praxis BGR 128 Kontaminierte Bereiche + (???) TRGS 524 Seite 2 Gefährdungspotential

Mehr

Der Weg zur gerichtsfesten Organisation!

Der Weg zur gerichtsfesten Organisation! Vortrag Der Weg zur gerichtsfesten Organisation! Referent:, Göttingen 1 von 18 Zertifikat = Sicherheit? Erlangt man durch zertifizierte Systeme automatisch die Rechtssicherheit? 2 von 18 Managementsysteme

Mehr

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin

Mehr

Arbeitsschutz. Mitarbeiterunterweisung. Stefan Bernhard Diplom Informatiker (FH) Seite Arbeitsschutz. Arbeitsschutz in der Zahnmedizin

Arbeitsschutz. Mitarbeiterunterweisung. Stefan Bernhard Diplom Informatiker (FH) Seite Arbeitsschutz. Arbeitsschutz in der Zahnmedizin in der Zahnmedizin Referent : Dipl.Infom (FH). Der Arbeitsplatz Gefahren am Arbeitsplatz lauern überall!!! 2 Seite 1 Gesetze und Verordnungen Gesetzgeber durch Gesetze und Verordnungen Vorsorge getroffen

Mehr

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016

Mehr

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Baustellenverordnung BaustellV 817a Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), zuletzt geändert am 15. November

Mehr

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Evaluation der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Evaluation der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Evaluation der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Iris Eberth - Referat 36 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

Mehr

DEKRA Automobil GmbH. Arbeitssicherheit. Kompetenter Service für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

DEKRA Automobil GmbH. Arbeitssicherheit. Kompetenter Service für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. DEKRA Automobil GmbH Arbeitssicherheit. Kompetenter Service für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sicherheit am Arbeitsplatz Alle sprechen über Sicherheit. Wir tun was dafür. DEKRA. Alles im grünen Bereich.

Mehr

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung

Mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische

Mehr

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit

Mehr

Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*

Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI Ursula.Aich@rpda.hessen.de *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der

Mehr

Die Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung Die Baustellenverordnung Mit Wirkung zum 1.7.1998 tritt die nachfolgend abgedruckte Baustellenverordnung in Kraft. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung

Mehr

Anforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes

Anforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes Anforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes Regionalforum - Workshop 1 - Gefährdungsbeurteilung - ein Instrument für guten Arbeitsschutz Andrea Krönung

Mehr

Handbuch für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt im Betrieb

Handbuch für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt im Betrieb Handbuch für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt im Betrieb Name des Betriebes: Anschrift: Verzeichnis der Dokumentationsblätter 1 Unternehmensgrundsätze 2 Beschreibung des Unternehmens 3 Aufgaben und Zuständigkeiten

Mehr

Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz

Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.7 vom Dezember 2014 Udo Burkhard Arbeitsschutz-Fachberater www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de Creative Commons Lizenzvertrag Diese Veröffentlichung

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006

Mehr

Inhalt. Vorwort 5. Geleitwort 6 1 Einleitung 13

Inhalt. Vorwort 5. Geleitwort 6 1 Einleitung 13 Inhalt Vorwort 5 Geleitwort 6 1 Einleitung 13 2 Welche Risiken gibt es? 17 2.1 Was sind Risiken? 17 2.2 Der Unterschied zwischen inneren und äußeren Risiken 18 2.2.1 Die Organisation 18 2.2.2 Der Mensch

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen

Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Vorstellung der neuen Betriebssicherheitsverordnung und Gegenüberstellung mit der

Mehr

1/3 Inhaltsverzeichnis

1/3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Handbuch 1/3 Seite 1 1/3 Inhaltsverzeichnis Teil 1/1 Vorwort 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Inhalte der Software 1/5 Neue Systematik beim Vorschriften- und Regelwerk

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz für Betriebs- und Personalräte

Arbeits- und Gesundheitsschutz für Betriebs- und Personalräte Arbeits- und Gesundheitsschutz für Betriebs- und Personalräte Von Gerd Nickel und Jörg Feldner ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek

Mehr

Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand

Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand 39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen in der HAW Hamburg, 26. bis 28. Mai 2014 Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand Marlies

Mehr

Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit

Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit Entwicklung der Gesetzgebung Vater unser 56 Worte 10 Gebote 297 Worte Amerikanische Unabhängigkeitserklärung EG-Norm für den Import von Caramelerzeugnissen

Mehr

Richtiger Umgang mit Asbestzement

Richtiger Umgang mit Asbestzement Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Tel.: 07131/994-8415 E-Mail: elke.bindl@landratsamt-heilbronn.de Folie 2 New York,

Mehr

Arbeitsschutz in der EKD

Arbeitsschutz in der EKD Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber

Mehr

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl TÜV NORD GROUP Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Gemäß DIN EN 15635 Ihr Nutzen Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige

Mehr

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI 0.50 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN 2 ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) Themenübersicht 1. Allgemeines 4 2. Zusammensetzung 4 3. Aufgaben 6 4. Geschäftsordnung

Mehr

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl TÜV NORD GROUP Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach DIN EN 15635 Ihr Nutzen Nach dem Besuch des Lehrgangs sind Sie in der

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Ausschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten

Ausschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Stefan Gryglewski ehem. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten Leiter zentr. Personalwesen TRUMPF GmbH +

Mehr

CHECKLISTE für die Beurteilung von Partnerfirmen

CHECKLISTE für die Beurteilung von Partnerfirmen Firmenangaben: Name der Firma: Straße: PLZ, Ort: Geschäftsführer: Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Anzahl Beschäftigter -Gewerblich- Fax: Homepage: Anzahl Beschäftigter -Verwaltung- Leistungsangebot:

Mehr

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012 Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit

Mehr

Referat. Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen

Referat. Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen Referat 25. Windenergietage MÄCHTIG GEWALTIG Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen Teil 1 Mathias Jäniche Industriemeister Elektrotechnik Fachkraft für Arbeitssicherheit / SiGeKo 1995

Mehr

Teil I Grundlagen rt a ttg tu r, S e m m a lh h o. K W

Teil I Grundlagen rt a ttg tu r, S e m m a lh h o. K W Teil I Grundlagen 1 Historie Die historische Entwicklung [1], [2], [3] des Arbeitsschutzes in Deutschland ist eng mit dem Aufbau der industriellen Strukturen ab dem Anfang des 19. Jahrhunderts verbunden.

Mehr

Ausbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz

Ausbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz Ausbildung der Benutzer der PSA gegen Absturz Sicher arbeiten in Höhen und Tiefen 034601 24688 info@sicheres-befahren-schubert.de Inhalt Rechtliche Situation Warum immer noch PSA gegen Absturz? Ausbildung

Mehr