Indikatorenbericht 2010 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

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1 Indikatorenbericht 21 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

2 Inhalt Der Indikatorenbericht 21 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wurde vom Bundeskabinett am 17. November 21 beschlossen. 1 2 Einleitung Indikatorenset der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 4 8 IMPRESSUM Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Referat Öffentlichkeitsarbeit 1155 Berlin service@bmu.bund.de Internet: Redaktion: Ingelore Gödeke (BMU, Referat N I 1) Dr. Ulrich Sukopp, Melanie Neukirchen (BfN, Fachgebiet II 1.3) Fachliche Beratung: Werner Ackermann, Daniel Fuchs, Dr. Jens Sachteleben, Manuel Schweiger (PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH, München) Gestaltung: Titelgestaltung: Druck: Photos: Stand: November Auflage: 2.5 Exemplare PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH, München intention Werbeagentur GmbH, Bonn Schottenheim druck&werbung, Eichenau Titel: Marko König (links), Julius Kramer / Fotolia.com (rechts oben), intention.de (rechts unten); S. 5: Götz Ellwanger, S. 7: BeneA / photocase.com, S. 1: Günther Dotzler, S. 11: Andrew Howe / istockphoto.com, S. 13: Martin Holze, S. 14 (oben + unten): Martin Holze, S. 14 (Mitte): epole / photocase.com, S. 15 (oben): Photo-Beagle / photocase.com, S. 15 (unten): Hellfirez / photocase.com, S. 16: Kjetil Rodal / istockphoto.com, S. 18: Günther Dotzler, S. 21: Pengo, S. 22: Ulrich Sukopp, S. 24: Gabriele Niclas, S. 25 (oben): Stefan Lehrke, S. 25 (unten): Ulrich Sukopp, S. 27: Torsten Rempt, S. 28: Valeriy Kirsanov / Fotolia.com, S. 3: Planungsbüro PAN GmbH, S. 31: Julius Kramer / Fotolia.com, S. 34: eyewave / Fotolia.com, S. 35: Rainer Sturm, S. 36: PeJo / Fotolia.com, S. 38: PhotoSuse / photocase.com, S. 39: Manjana / Fotolia.com, S. 4: dege, S. 42: Dariusz Paciorek / istockphoto.com, S. 43: Amriphoto / istockphoto.com, S. 44: Manuel Schweiger, S. 46: o-zero / photocase.com, S. 48: Ulrich Sukopp, S. 49: Planungsbüro PAN GmbH, S. 51: Ddxc, S. 52: Friedrich Böhringer, S. 54: Kurt Bouda, S. 56: *lahja* / photocase.com, S. 59: Kandis / photocase.com, S. 6: oli_ok / photocase.com, S. 63: Jos, S. 64: BMU / Brigitte Hiss, S. 66: rzihlman / photocase.com, S. 67: Ulrich Sukopp, S. 7: real-enrico / photocase.com, S. 71: Fotoline / photocase.com, S. 72: Manuel Schweiger, S. 75: danielschoenen / Fotolia.com, S. 76: Härtrich (transit) / BMU, S. 83: Ulrich Sukopp Komponenten der biologischen Vielfalt Artenvielfalt und Landschaftsqualität Gefährdete Arten Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten Invasive Arten Gebietsschutz Ökologischer Gewässerzustand Zustand der Flussauen Siedlung und Verkehr Flächeninanspruchnahme Landschaftszerschneidung Wirtschaftliche Nutzungen Agrarumweltmaßnahmen Ökologischer Landbau Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft Gentechnik in der Landwirtschaft Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft Eutrophierende Stickstoffeinträge Nachhaltige Forstwirtschaft Klimawandel Klimawandel und Frühlingsbeginn Gesellschaftliches Bewusstsein Bewusstsein für biologische Vielfalt Gesamtbilanz Ausblick Literatur

3 1 Einleitung Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt legt fest, dass künftig mit Hilfe von Indikatoren eine zusammenfassende Erfolgskontrolle vorgenommen werden soll. Sie enthält hierfür ein Set von 19 Indikatoren, welche an die Visionen und Aktionsfelder der Strategie gekoppelt sind und internationale Vorgaben berücksichtigen. Die Indikatoren fassen vielschichtige Sachverhalte in anschaulicher Form zusammen und zeigen Trends auf. Sie sollen in angemessenen Zeitabständen aktualisiert und publiziert werden. Die Bilanzierung der Indikatoren ist Bestandteil der Rechenschaftsberichte, die die Bundesregierung zum Umsetzungsstand der Strategie künftig einmal in jeder Legislaturperiode vorlegen wird. Der erste ausführliche Rechenschaftsbericht der Bundesregierung zur Erreichung der Ziele und zum Umsetzungsstand der Maßnahmen ist für das Jahr 212 geplant. Zuvor wird in dem vorliegenden Indikatorenbericht ein gegenüber dem Stand von Ende 27 weiterentwickeltes Indikatorenset zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erstmals in einheitlicher Form bilanziert. Die 19 Indikatoren des aktualisierten Sets verteilen sich wie folgt auf fünf Themenfelder: Die biologische Vielfalt ist eine wesentliche Grundlage für das Leben und die Gesundheit der Menschen. Sie umfasst nicht nur den Reichtum an Arten bei Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen, sondern auch die Vielfalt an Lebensräumen und die genetische Vielfalt. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung sichert langfristig die Bedürfnisse der heutigen Generation und künftiger Generationen. Sie zählt neben dem Klimaschutz zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Jahr 1992 hat die Weltgemeinschaft das UN-Über einkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) verabschiedet mit dem Ziel, weltweit dem dramatischen Verlust an Arten, Lebensräumen und genetischer Diversität zu begegnen. Deutschland hat sich international mit Nachdruck für die Ziele der CBD eingesetzt und im Jahr 27 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt vorgelegt (BMU 27). Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beinhaltet eine Vision für die Zukunft, die durch rund 33 Qualitäts- und Handlungsziele zu einer Vielzahl biodiversitätsrelevanter Themen konkretisiert wurde. Aus den Handlungszielen wurden in 16 Aktionsfeldern rund 43 konkrete Maßnahmen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure abgeleitet. Deutschland hat damit eine anspruchsvolle ressortübergreifende nationale Strategie zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt entwickelt. Zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wurde ein breit angelegter politischer und gesellschaftlicher Prozess gestartet, der staatliche wie nicht-staatliche Akteure einbezieht. Es wurden vielfältige Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung unserer Natur- und Kulturlandschaften, der Artenvielfalt sowie der genetischen Ressourcen bei Pflanzen und Tieren einschließlich Wildpopulationen eingeleitet, u. a. Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Dieser Umsetzungsprozess verlangt nach einer verlässlichen und transparenten Erfolgskontrolle. Dabei ist jedoch zu beachten, dass viele eingeleitete Maßnahmen erst mittel- oder langfristig Fortschritte zeigen werden. Komponenten der biologischen Vielfalt (7 Indikatoren) Siedlung und Verkehr (2 Indikatoren) Wirtschaftliche Nutzungen (8 Indikatoren) Klimawandel (1 Indikator) Gesellschaftliches Bewusstsein (1 Indikator) Fischotter (Lutra lutra) 4 5

4 Gegenüber dem in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 27 beschlossenen Indikatorenset ergeben sich folgende Veränderungen: Der Indikator Natura 2-Gebietsmeldungen erfasste bisher die Fortschritte bei der Errichtung des Schutzgebietsnetzes Natura 2. Nach Abschluss des Meldeverfahrens für Natura 2-Gebiete ist er entbehrlich geworden und wird nun nicht mehr berichtet. Der Indikator Anzahl gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten wird durch den Indikator Invasive Arten ersetzt, der sich nur auf die gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten erstreckt, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die biologische Vielfalt darstellen (invasive Arten). Der neue Indikator ist so konzipiert, dass künftig Aussagen zu Erfolgen von Bekämpfungsmaßnahmen gegen diese Arten möglich sind. Der bisherige Indikator Gewässergüte wird durch den neu entwickelten Indikator Ökologischer Gewässerzustand abgelöst, der auf einer umfassenden ökologischen Bewertung der Naturnähe von Gewässern basiert. Der Indikator Zustand der Flussauen wird neu in das Indikatorenset eingefügt. Er beschreibt erstmals für ganz Deutschland Veränderungen der größeren Auen durch den Menschen. Ebenfalls neu aufgenommen wird der Indikator Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (High Nature Value Farmland). Er soll den Umfang der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert an der gesamten Landwirtschaftsfläche bilanzieren. Der neue Indikator Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft ermöglicht erstmals Aussagen für den Bereich der genetischen Vielfalt. Er bilanziert das Ausmaß der Gefährdung genetischer Ressourcen am Beispiel ausgewählter einheimischer Nutztierrassen. Eine weitere Ergänzung stellt der Indikator Eutrophierende Stickstoffeinträge dar. Er bilanziert Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt infolge der Überschreitung von Stickstoff-Belastungsgrenzen (Critical Loads of Nutrient Nitrogen). Der Indikator Marine Trophic Index reagiert nach neueren Erkenntnissen nicht ausreichend sensibel auf negative Auswirkungen der Fischerei, weil er ausschließlich auf fischereiliche Anlandungen abstellt, d. h. nur kommerzielle Fangtätigkeiten beleuchtet. Er wird daher nicht mehr berichtet. Die Entwicklung des für den Themenbereich Nachhaltige Meeresfischerei nach der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt neu zu entwickelnden Indikators (Bestände ausgewählter kommerziell genutzter Meeresarten) ist noch nicht abgeschlossen. Auf diesen neuen Indikator wird in Kapitel 4 (Ausblick) kurz eingegangen. Auch die Entwicklung des Indikators Zersiedelung der Landschaft ist noch nicht abgeschlossen. Ausführungen hierzu sind ebenfalls in Kapitel 4 zu finden. Das Jahr 21 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt ausgerufen. Es fordert uns alle heraus, international und national Bilanz zu ziehen, wie es heute um den Schutz der biologischen Vielfalt bestellt ist. Der hierzu erstmals vorgelegte Indikatorenbericht zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zeigt die Entwicklungstrends für Deutschland auf und stellt insbesondere dar, wo Deutschland in Hinblick auf das 21-Ziel der CBD bzw. das weitergehende 21-Ziel der EU steht, den Verlust an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren bzw. zu stoppen. Er macht Fortschritte und Handlungsbedarf deutlich und zeigt damit die Wege auf, die künftig von der Naturschutzpolitik und anderen Politikbereichen mit Bezug zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Deutschland beschritten werden müssen. Mäandrierender Bachlauf in Oberbayern Die Indikatoren der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt informieren in zusammenfassender Form über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland. Sie geben weiterhin Auskunft über Belastungen und Maßnahmen zur Erhaltung und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Im Ergebnis werden Fortschritte und Handlungsbedarf für die Gestaltung der Naturschutzpolitik und anderer Politikbereiche mit Bezug zum Schutz der biologischen Vielfalt deutlich. 6 7

5 2 Indikatorenset der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt Bei bestimmten Indikatoren wurden keine quantitativen Zielwerte, sondern nur allgemeine Qualitätsziele festgelegt. Liegen hingegen quantitative Zielwerte vor, so können Aussagen zum Grad der aktuellen Zielerreichung (Status) getroffen werden. Für den Status wird der Abstand zwischen dem letzten Datenpunkt und dem Zielwert ermittelt und in eine von vier Klassen eingeordnet. Das Ergebnis wird mit Hilfe von vier Symbolen visualisiert. Dabei gelten folgende Klassengrenzen für den Grad der Zielerreichung: Zielerreichungsgrad 9 % Zielerreichungsgrad 8 % bis < 9 % Zielerreichungsgrad 5 % bis < 8 % Zielerreichungsgrad < 5 % Der aktuelle Wert liegt innerhalb des Zielbereiches. Der aktuelle Wert liegt in der Nähe des Zielbereiches. Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. Der aktuelle Wert liegt noch sehr weit vom Zielbereich entfernt. Außerdem werden entsprechend der Datenverfügbarkeit Aussagen zum Trend getroffen. Der Trend wird nach einem statistischen Verfahren (Rangkorrelationskoeffizient nach Spearman) über einen Zeitraum von 1 Jahren ermittelt unter Verwendung der letzten 11 Datenpunkte. Ausgenommen sind hiervon der Indikator Klimawandel und Frühlingsbeginn (Trendberechnung über den Zeitraum von 1951 bis 29 mit 59 Datenpunkten), der Indikator Gebietsschutz (2 bis 28 mit 9 Datenpunkten) und der Indikator Nachhaltige Forstwirtschaft (2 bis 29 mit 1 Datenpunkten). Die Ergebnisse der Berechnungen werden folgendermaßen klassifiziert: ~ Statistisch signifikanter Trend hin zum Ziel bzw. Zielwert Kein statistisch signifikanter Trend feststellbar (keine Signifikanz für ansteigenden oder abfallenden Trend) Statistisch signifikanter Trend weg vom Ziel bzw. Zielwert Im Folgenden werden gegliedert nach den fünf übergreifenden Themenfeldern Komponenten der biologischen Vielfalt, Siedlung und Verkehr, Wirtschaftliche Nutzungen, Klimawandel und Gesellschaftliches Bewusstsein die 19 Indikatoren des aktualisierten Indikatorensets nach einem einheitlichen Schema bilanziert und interpretiert. Dabei werden Bezüge zur konkreten Vision (Kapitel B) und den Aktionsfeldern (Kapitel C) der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hergestellt. Die Benennung der Indikatoren in den Überschriften gibt das behandelte Thema so knapp wie möglich wieder. Ein einleitender Text informiert über den Bezug des Indikators zur biologischen Vielfalt. Im folgenden Abschnitt wird unter der Zwischenüberschrift Indikator eine Definition des Indikators gegeben und das mit dem Indikator verbundene Ziel der nationalen Strategie vorgestellt. Unter der Zwischenüberschrift Aufbau finden sich Angaben zur Herkunft der Daten sowie in zusammenfassender Form zur Berechnung der Indikatorwerte. In einem letzten Abschnitt unter der Zwischenüberschrift Aussage wird der Verlauf des Indikators interpretiert. Dabei wird insbesondere der künftige Handlungsbedarf deutlich gemacht. Reicht die Zahl der Datenpunkte nicht aus oder ist die Vergleichbarkeit der Daten in den Zeitreihen eingeschränkt, können keine Angaben zum Trend gemacht werden. Der Verlauf des Indikators und ggf. von Teilindikatoren wird in einem einheitlich gestalteten Diagramm dargestellt. Neben dem Diagramm werden die wesentlichen Informationen zum jeweiligen Indikator in Hinblick auf die Themenfelder der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), die Definition des Indikators, quantitative Zielwerte bzw. allgemeine Qualitätsziele und die Kernaussage kurz zusammengefasst. Hintergrundinformationen und Zitate insbesondere aus der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt stehen in der Marginalspalte und ergänzen die Aussagen der Indikatorentexte. Am Ende des Berichtes wird eine Gesamtbilanz der Aussagen aller 19 Indikatoren der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gezogen und in Form eines Indikatorenspiegels dargestellt. Danach folgt ein Ausblick auf weitere in der konkreten Entwicklung befindliche Indikatoren. Der Bericht schließt mit einem Verzeichnis wichtiger weiterführender Literaturquellen. 8 9

6 Artenvielfalt und Landschaftsqualität 2.1 Komponenten der biologischen Vielfalt Eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Die Artenvielfalt ist dabei eng verbunden mit der Vielfalt an Lebensräumen und Landschaften. In Deutschland sind Natur und Landschaft durch jahrhundertelange Nutzungen geprägt, was zur Entstehung artenreicher Kulturlandschaften geführt hat. Zur Erhaltung der auf diese Weise entstandenen und der natürlich gewachsenen biologischen Vielfalt sind nachhaltige Formen der Landnutzung, eine Begrenzung von Belastungen und ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich. Um den Zustand von Natur und Landschaft unter dem Einfluss vielfältiger Nutzungen auf der gesamten Fläche Deutschlands in zusammenfassender Kiebitze (Vanellus vanellus) Form zu bewerten, wurde ein Indikator entwickelt, der die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten darstellt, welche die wichtigsten Landschafts- und Lebensraumtypen in Deutschland repräsentieren. Die Größe der Bestände (nach Anzahl der Reviere bzw. Brutpaare) spiegelt die Eignung der Landschaft als Lebensraum für die ausgewählten Vogelarten wider. Da neben Vögeln auch andere Arten an eine reichhaltig gegliederte Landschaft mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen gebunden sind, bildet der Indikator indirekt auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die Nachhaltigkeit der Landnutzung ab. Steigt die Qualität der Lebensräume in Folge einer Verringerung von Belastungen, einer Verbesserung der Nachhaltigkeit von Nutzungen oder einer erfolgreichen Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes, drückt sich dies in der Regel in zunehmenden Bestandszahlen der ausgewählten Vogelarten und damit in einer positiven Entwicklung des Indikators aus. Der Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität wurde als Schlüsselindikator für die Nachhaltigkeit von Landnutzungen im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Bundesregierung 22) entwickelt und in die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt übernommen. Er wird aktuell auch im Indikatorenbericht 21 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie berichtet (Statistisches Bundesamt 21). Der Indikator liefert Informationen zur Artenvielfalt, Landschaftsqualität und Nachhaltigkeit der Landnutzungen. Laubfrosch (Hyla arborea) Der Indikator liefert Informationen zur Artenvielfalt, zur Landschaftsqualität und zur Nachhaltigkeit der Landnutzungen. Der Berechnung des Indikators liegt die Entwicklung der Bestände von 59 Vogelarten zu Grunde, die die wichtigsten Landschafts- und Lebensraumtypen in Deutschland repräsentieren (Agrarland, Wälder, Siedlungen, Binnengewässer, Küsten und Meere sowie die Alpen). Dabei werden zwei Indikatorarten der Wälder auch beim Teilindikator zu den Alpen verwendet. Für die Zielwertbildung hat ein Expertengremium für jede einzelne Vogelart einen Bestandswert für das Jahr 215 festgelegt, der erreicht werden kann, wenn europäische und nationale rechtliche Regelungen mit Bezug zum Naturschutz und die Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die Zielwerte der Indikatorarten für das Jahr 215 wurden zunächst als Vielfaches der damals bekannten Bestandsgrößen des Jahres 22 bestimmt. Die resultierenden Indexwerte wurden nachfolgend einheitlich auf 1 % normiert. Daher ergeben sich für die Teilindikatoren und den Gesamtindikator Zielwerte von 1 %. Indikator Die Bundesregierung hat beschlossen, für die Berichterstattung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt den Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität mit einem Zielwert von 1 % im Jahr 215 beim Gesamtindikator und bei den sechs Teilindikatoren zu verwenden. 1 11

7 Artenvielfalt und Landschaftsqualität Zielerreichungsgrad in % Aufbau Themenfelder der NBS Fast alle Themenfelder, insbesondere C 1 Biotopverbund und Schutzgebietsnetze, C 6 Land- und Forstwirtschaft und C 12 Ländlicher Raum und Regionalentwicklung Definition Index (Maßzahl in %) über die bundesweiten Bestandsgrößen ausgewählter repräsentativer Vogelarten in sechs Hauptlebensraum- und Landschaftstypen Für die sechs Hauptlebensraum- und Landschaftstypen (Agrarland, Wälder, Siedlungen, Binnengewässer, Küsten und Meere, Alpen) wurden in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Vogelschutzwarten der Länder und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) jeweils 1 bzw. bei den Wäldern 11 repräsentative Vogelarten als Indikatorarten ausgewählt. Aus der Anzahl der Reviere bzw. Brutpaare in statistisch repräsentativen Probeflächen wird für jede Art jährlich ein indizierter Wert für die deutschlandweite Bestandsgröße errechnet. Die aktuelle Bestandsgröße wird für jede Art in Relation zur Größe des für das Jahr 215 festgelegten Zielbestandes gesetzt. Dadurch ergibt sich ein jährlicher Zielerreichungsgrad in Prozent. Für jeden Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstyp wird anschließend der arithmetische Mittelwert der Zielerreichungsgrade über alle 1 bzw. 11 ausgewählten Vogelarten gebildet. Diese Mittelwerte erlauben als Teilindikatoren differenzierte Aussagen zum Zustand der sechs Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstypen. Der Gesamtindikator errechnet sich aus einer gewichteten Summierung der Teilindikatoren. Die Gewichtung bezieht sich dabei auf den Flächenanteil des jeweiligen Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstyps an der Fläche Deutschlands. Die historischen Werte für 197 und 1975 sind rekonstruiert. Die Werte einiger Vogelarten in den Lebensräumen der Binnengewässer, Küsten und Meere sowie der Alpen wurden in einzelnen Jahren extrapoliert. Die Werte für zwei Vogelarten der Alpen wurden geringfügig korrigiert Zielwert von 1 % im Jahr ~ Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. Kein statistisch signifikanter Trend feststellbar Für den Hauptindikator und die sechs Teilindikatoren: Grafik: BfN (21), Daten: DDA (21) Zielwert Bis zum Jahr 215 sollen die sechs Teilindikatoren und der Gesamtindikator jeweils einen Zielwert von 1 % erreichen. Kernaussage Die Indikatorwerte liegen nach wie vor weit vom Zielwert entfernt. Einzig der Teilindikator für die Wälder liegt knapp über 8 % und damit in der Nähe des Zielbereiches. Bei gleichbleibender Entwicklung kann das Ziel von 1 % im Jahr 215 nicht ohne erhebliche zusätzliche Anstrengungen von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen Politikfeldern erreicht werden. Hauptlebensraumbzw. Landschaftstyp Gewichtungs - faktor Agrarland,5 Wälder,27 Siedlungen,11 Binnengewässer,6 Küsten und Meere,3 Alpen,3 Ausgewählte repräsentative Vogelarten Braunkehlchen, Feldlerche, Goldammer, Grauammer, Heidelerche, Kiebitz, Neuntöter, Rotmilan, Steinkauz, Uferschnepfe Grauspecht, Kleiber, Kleinspecht, Mittelspecht, Schreiadler, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sumpfmeise, Tannenmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise Dohle, Gartenrotschwanz, Girlitz, Grünspecht, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Wendehals Eisvogel, Flussuferläufer, Haubentaucher, Kolbenente, Rohrdommel, Rohrweihe, Seeadler, Teichrohrsänger, Wasserralle, Zwergtaucher Austernfischer, Eiderente, Flussseeschwalbe, Kornweihe, Küstenseeschwalbe, Mittelsäger, Rotschenkel, Sandregenpfeifer, Trottellumme, Zwergseeschwalbe Alpenbraunelle, Auerhuhn, Berglaubsänger, Dreizehenspecht, Kleiber, Ringdrossel, Rotkehlchen, Steinadler, Waldbaumläufer, Weidenmeise Der Wert des Indikators für die Artenvielfalt lag im Jahr 199 deutlich unter den Werten, die für die Jahre 197 und 1975 rekonstruiert wurden. Dies ist auf Bestandseinbrüche bei vielen Indikatorarten der Agrarlandschaft, der Siedlungen und der Binnengewässer vor 199 zurückzuführen. Die Teilindikatoren der Wälder, der Küsten und Meere sowie der Alpen blieben hingegen über diesen Zeitraum stabil. In den letzten zehn Beobachtungsjahren (1998 bis 28) hat sich der Indikatorwert kaum verändert und zeigte keinen statistisch signifikanten Entwicklungstrend. Im Jahr 28 lag er bei 69 % des Zielwerts. Bei gleich bleibender Entwicklung kann das Ziel von 1 % im Jahr 215 nicht ohne erhebliche zusätzliche Anstrengungen von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen Politikfeldern erreicht werden. Im Trend entwickelten sich die Teilindikatoren für Agrarland (66 % des Zielwertes im Jahr 28), für Siedlungen (59 %) sowie für Küsten und Meere (56 %) in den letzten 1 Jahren bis 28 statistisch signifikant weg vom Ziel, während für die Binnengewässer (73 %) und die Alpen (57 %) statistisch kein signifikanter Trend nachweisbar war. Allein der Teilindikator für die Wälder zeigte einen statistisch signifikanten positiven Trend. Mit 81 % des Zielwertes im Jahr 28 war die Situation in den Wäldern zudem vergleichsweise am günstigsten. Zielerreichungsgrad in % Im Agrarland ist die Bestandssituation vieler Vogelarten kritisch. Vögel, die auf Äckern, Wiesen und Weiden brüten, gehen regional unterschiedlich aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Bestand zurück. Der regional zunehmende Grünlandumbruch und der steigende Energiepflanzenanbau können Auswirkungen auf Landschaftsqualität und Artenvielfalt haben. Es bleibt darüber hinaus abzuwarten, wie sich die eingeleiteten Agrarumwelt- und Naturschutzmaßnahmen mittel- und langfristig auf die Bestandssituation auswirken werden Agrarland Zielwert von 1 % im Jahr Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. 66 Statistisch signifikanter Trend weg vom Zielwert Aussage

8 Komponenten der biologischen Vielfalt Siedlung und Verkehr Wirtschaftliche Nutzungen Klimawandel Gesellschaftliches Bewusstsein Zielerreichungsgrad in % Wälder Der aktuelle Wert liegt in der Nähe des Zielbereiches. Zielwert von 1 % im Jahr 215 Wälder haben trotz der früheren Kahlschlags- und Fichtenwirtschaft derzeit den besten Teilindikatorwert. Die Förderung naturnaher Waldbewirtschaftung dürfte sich hier positiv auswirken. Um den statistisch signifikanten positiven Trend zu erhalten bzw. künftig zu verstärken, müssen staatliche Fördermöglichkeiten (z. B. Waldumweltmaßnahmen) ausgeweitet und noch konsequenter genutzt werden. Trotz einer im Vergleich zu den anderen Teilindikatoren günstigeren Situation ist der Zielwert auch in Wäldern aber noch nicht erreicht. Hierfür bedarf es einer konsequenten Fortführung des naturnahen Waldbaus sowie der fortgesetzten Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte bei der forstlichen Bewirtschaftung. In Siedlungen zeigen sowohl Gebäudebrüter als auch Arten, die auf Brachen, Obstwiesen und bäuerliche Strukturen in Dörfern und Ortsrandlagen angewiesen sind, einen negativen Trend. Gründe hierfür dürften in erster Linie bei der zunehmenden Versiegelung von Flächen sowie dem Verlust naturnaher Lebensräume und dörflicher Strukturen liegen. Zielerreichungsgrad in % Siedlungen Statistisch signifikanter Trend hin zum Zielwert Zielwert von 1 % im Jahr Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. Der Indikatorverlauf für Zielerreichungsgrad in % die Binnengewässer 12 weist über die letzten 1 Jahre hinweg deutliche Schwankungen auf, 8 ein signifikanter Trend zeichnet sich nicht ab. 6 Eine wichtige Rolle für die zukünftige 4 Entwicklung dieser 2 Lebensräume spielen Maßnahmen zur Renaturierung von Flüssen und Auen, die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verstärkt durchgeführt werden sollen. Binnengewässer 59 Statistisch signifikanter Trend weg vom Zielwert Zielwert von 1 % im Jahr Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. ~ 73 Kein statistisch signifikanter Trend feststellbar Zielerreichungsgrad in % Küsten und Meere Zielwert von 1 % im Jahr Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. Zielerreichungsgrad in % Fazit Alpen ~ 56 Statistisch signifikanter Trend weg vom Zielwert Zielwert von 1 % im Jahr Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. 57 Kein statistisch signifikanter Trend feststellbar Von dem negativen Trend bei den Küsten und Meeren sind vor allem die Brutbestände der Vogelarten der Strände und Dünen betroffen. Die an den Küsten ergriffenen Schutzmaßnahmen konnten noch keine Trendumkehr bewirken. Obwohl bei einigen Arten der Alpen negative Bestandsveränderungen auftreten, ist statistisch kein signifikanter Trend nachweisbar. Neben einer zunehmenden Erschließung entlegener Gebiete gelten als Hauptursachen einerseits die Intensivierung von Landnutzungen, anderseits die Aufgabe traditioneller Bewirtschaftungsformen. Die wichtigsten Ursachen für den Rückgang der Artenvielfalt sind regional unterschiedlich die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Versiegelung von Flächen sowie Stoffeinträge (z. B. Säurebildner oder Nährstoffe). Im Siedlungsbereich wirken sich Verluste an naturnahen Flächen und dörflichen Strukturen aufgrund von Bautätigkeit und Flächenversiegelung negativ aus. Gefährdungsfaktoren für Lebensräume an der Küste sind Störungen durch eine gestiegene Freizeitnutzung und die Verbauung, z. B. durch Küstenschutzmaßnahmen. Um beim Gesamtindikator und bei allen Teilindikatoren einen positiven Trend zu erreichen bzw. beim Teilindikator Wälder den positiven Trend zu verstärken, sind weitere Anstrengungen von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen Politikfeldern erforderlich

9 Gefährdete Arten Komponenten der biologischen Vielfalt Siedlung und Verkehr Wirtschaftliche Nutzungen Klimawandel Gesellschaftliches Bewusstsein Luchs (Lynx lynx) Indikator Der Indikator bilanziert das Ausmaß der Gefährdung von Arten ausgewählter Artengruppen. Aufbau Bis 22 hat sich für den größten Teil der Rote Liste- Arten die Gefährdungssituation um eine Stufe verbessert. (BMU 27: 27) Maßnahmen zum Schutz von Arten sind ein zentrales Thema der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Sie zielen darauf, die Gefährdung von Arten zu verringern und den Rückgang der Artenvielfalt aufzuhalten. Rote Listen gefährdeter Arten enthalten wichtige Informationen zur Gefährdungssituation der bewerteten Arten. Ihr Stellenwert als Dokumentationsmedium des Artenschutzes ist stetig gewachsen, seit vor fast 4 Jahren die ersten Roten Listen veröffentlicht wurden. Heute sind sie weithin bekannte und vielfältig genutzte Instrumente des Naturschutzes. Die bundesweiten Roten Listen werden in etwa 1-jährigem Turnus aktualisiert. Der Indikator Gefährdete Arten stellt die Artengefährdung in Deutschland auf der Basis der Bewertungen in den Roten Listen anschaulich dar. Der Indikator fasst die Angaben zur Gefährdung der Arten in den bundesweiten Roten Listen in einer einfachen Maßzahl zusammen. Datengrundlage sind die Einstufungen der Arten in die Rote-Liste-Kategorien, die ein System abgestufter Gefährdungsgrade bilden bis hin zum Aussterben von Arten. Der resultierende Index liefert einen einzelnen Wert, der das Ausmaß der Gefährdung aller bilanzierten Arten wiedergibt. Zum Schutz der Artenvielfalt wird in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt als Ziel festgelegt, dass sich bis 22 für den größten Teil der Rote Liste-Arten die Gefährdungssituation um eine Stufe verbessern soll. Auf Grundlage dieser Vorgabe kann ein konkreter Zielwert für das Jahr 22 berechnet werden. Dabei wird eine Verbesserung der Gefährdung aller aktuell bestandsgefährdeten Arten um eine Stufe angenommen. In Zukunft sollen zusätzlich zum Hauptindikator Teilindikatoren gebildet werden u. a. zur Gefährdung der Arten, für deren Erhaltung Deutschland eine besondere Verantwortung trägt und deren Populationen gemäß den Zielen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bis 22 eine überlebensfähige Größe erreichen sollen. Weiterhin kann künftig ein Teilindikator den Stand des Wissens zur Artengefährdung in Deutschland beleuchten. Datengrundlage für die Berechnung des Indikators sind die von Expertengremien erstellten bundesweiten Roten Listen. Für die Berechnung stehen derzeit die Roten Listen der Pflanzen und Pilze von 1996 (Ludwig & Schnittler 1996) und der Tiere von 1998 (Binot et al. 1998) zur Verfügung, weiterhin die 29 veröffentlichten aktuellen Fassungen der bundesweiten Roten Listen für die Wirbeltiere (ohne Meeresfische) (BfN 29a). Der Indikator Gefährdete Arten wird vorläufig nur für die Gruppe der Wirbeltiere (ohne die Meeresfische) bilanziert, für die Daten zur Gefährdung aus dem Jahr 29 vorliegen. Das Bundesamt für Naturschutz plant, die aktualisierten bundesweiten Roten Listen für weitere Artengruppen in den Jahren 21 und 211 herauszugeben. Die Bilanzierung des Indikators wird künftig auch die Daten aus diesen Roten Listen umfassen. In die Berechnung des Indikators fließen die Arten mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren ein. Dabei gilt: Je stärker eine Art gefährdet ist, desto stärker beeinflusst sie den Indikatorwert. Aus der Bildung des Indexes resultiert eine Skala, auf der % erreicht würden, wenn keine der Arten bestandsgefährdet, ausgestorben oder verschollen wäre. Bei 1 % wären sämtliche betrachteten Arten ausgestorben oder verschollen. Für das Jahr 29 beträgt der vorläufig nur für die Gruppe der Wirbeltiere (ohne die Meeresfische) berechnete Indikatorwert 23 %. Verringert sich in Zukunft das Ausmaß der Gefährdung von Arten, wird dieser Wert sinken. Vom Zielwert, der bei 16 % liegt, ist der aktuelle Indikatorwert noch weit entfernt. Gegenüber den entsprechenden Roten Listen von 1998 ist eine geringfügige Verbesserung des Indexwertes festzustellen. Aufgrund zahlreicher methodischer Veränderungen bei der Einstufung der Arten der Wirbeltiere in Rote-Liste-Kategorien nach 1998 ist ein direkter Vergleich allerdings nur sehr eingeschränkt möglich. Bei den Bilanzierungen muss darauf hingewiesen werden, dass die hier betrachteten Wirbeltiere deutlich weniger als 1 % aller in Deutschland vorkommenden bekannten Arten der Tiere, Pflanzen und Pilze stellen. Zudem handelt es sich um Gruppen mit überwiegend gut untersuchten Tierarten, von denen überdurchschnittlich viele bereits seit langer Zeit im Brennpunkt von Artenschutzbemühungen stehen. Eine Verallgemeinerung der hier vorgestellten Indikatorwerte auf die gesamte Artenvielfalt in Deutschland und deren Gefährdung ist daher nicht möglich (Pauly et al. 29). Nach Erscheinen weiterer aktueller Roter Listen wird sich die Zahl der in den Index eingehenden Arten sehr stark vergrößern, und die Aussagen zur Bilanzierung können sich deutlich ändern. Für besonders gefährdete Arten müssen Einzelmaßnahmen ergriffen werden, die das Überleben dieser Arten sichern. Dabei sollten insbesondere solche bestandsgefährdeten Arten prioritär behandelt werden, für deren Erhaltung Deutschland eine hohe oder eine besonders hohe Verantwortlichkeit besitzt. Für einen erfolgreichen Artenschutz ist es außerdem notwendig, das Wissen um alle in Deutschland vorkommenden Arten und deren Gefährdung zu verbessern. Gefährdete Arten Indexwert in % Der Indikator wird vorläufig nur für die Gruppe der Wirbeltiere ohne die Meeresfische bilanziert. 23 Zielwert von 16 % im Jahr Themenfelder der NBS B Artenvielfalt, C 2 Artenschutz und genetische Vielfalt Definition Der Indikator fasst die Gefährdung der Arten der bundesweiten Roten Listen in einer einfachen Maßzahl zusammen. Datengrundlage sind die Einstufungen der Arten in die Rote-Liste-Kategorien. Aussage Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. Aufgrund zahlreicher methodischer Veränderungen bei der Einstufung der Arten der Wirbeltiere in Rote-Liste- Kategorien nach 1998 ist ein direkter Vergleich mit dem Indikatorwert von 1998 nur sehr eingeschränkt möglich. Indikatorwert nach Roter Liste 1998 Indikatorwert nach Roter Liste 29 Grafik: BfN (21), Daten: Rote Liste 1998, Rote Liste 29 Zielwert Zum Schutz der Artenvielfalt wird bis 22 eine Verringerung der Gefährdung aller aktuell bestandsgefährdeten Arten um eine Stufe angestrebt. Für die Gruppe der Wirbeltiere (ohne die Meeresfische) ergibt sich daraus ein Zielwert von 16 %. Kernaussage Für das Jahr 29 beträgt der vorläufig nur für die Gruppe der Wirbeltiere ohne die Meeresfische berechnete Indikatorwert 23 %. Um den Zielwert von 16 % bis 22 zu erreichen, sind große Anstrengungen im Artenschutz notwendig

10 Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten Heidschnucken in Heidelandschaft Der Indikator gibt eine zusammenfassende Aussage zum Erhaltungszustand der Lebensräume gemäß Anhang I und der Arten gemäß den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie in Deutschland. Indikator In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist als Ziel formuliert: Bis 22 weisen alle Bestände der Lebensraumtypen (gem. Anhang I der FFH-Richtlinie), der geschützten ( 3 BNatSchG) und gefährdeten Biotoptypen sowie solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat bzw. die eine besondere Bedeutung für wandernde Arten haben, einen gegenüber 25 signifikant besseren Erhaltungszustand auf, sofern ein guter Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist. (BMU 27: 29) Für die Küsten und Meere ist in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel formuliert, bis 22 für alle Arten und Lebensräume eine signifikante Verbesserung des Erhaltungszustandes zu erreichen (BMU 27: 33). Der FFH-Richtlinie verdankt die Naturschutzarbeit in Deutschland zahlreiche positive Impulse. Diese reichen von der Ausweisung neuer Schutzgebiete über die stringentere Prüfung bei Eingriffen bis hin zu einer verbesserten Ausgestaltung von Agrarumweltmaßnahmen. Darüber hinaus repräsentieren die in den Anhängen genannten Arten und Lebensraumtypen einen wichtigen Ausschnitt der biologischen Vielfalt in Deutschland und der EU. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Schutzgüter, die Bestandteil sehr unterschiedlicher Ökosysteme sind, korrespondieren die Vorgaben der FFH-Richtlinie mit fast allen Aktionsfeldern der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Daher spielt die Bewertung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der für 21 vereinbarten Biodiversitätsziele der EU und der Erfolge der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Der Indikator wird als Indexwert errechnet, in den die Bewertung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter der FFH-Richtlinie eingeht. Im nationalen Bericht 27 wurden für Deutschland die Bewertungsergebnisse zu den 91 Lebensraumtypen des Anhangs I und zu 272 von insgesamt 282 Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V erstmals zusammengestellt (BfN 29b). In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist als Ziel festgelegt, bis 22 den Erhaltungszustand aller Bestände der FFH-Lebensraumtypen signifikant zu verbessern, sofern ein guter Erhaltungszustand noch nicht erreicht wurde. Ebenso soll eine signifikante Verbesserung des Erhaltungszustandes sämtlicher Arten und Lebensräume der Küsten und Meere bis 22 erreicht werden. Dieses Ziel wird für die Berechnung eines Zielwertes für den Indikator auf alle Schutzgüter übertragen, somit auch auf alle Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie. Dies korrespondiert mit der Zielsetzung der Richtlinie, einen günstigen Erhaltungszustand aller Lebensräume und Arten der Anhänge zu bewahren oder wiederherzustellen. Verbessert sich der Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand um mindestens eine Bewertungsstufe, so wird dies als signifikante Verbesserung betrachtet. Zielwert ist demzufolge der Indexwert, der sich ergibt, wenn die Bewertungen aller Schutzgüter, deren Erhaltungszustand im vorliegenden Bericht nicht als günstig eingestuft wurde, um genau eine Stufe verbessert werden. Im Sinne einer einfachen Kommunizierbarkeit wurde der so ermittelte Wert anschließend gerundet. Es resultiert somit ein Zielwert von 8 % für das Jahr 22. Derzeit wird auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer neuen EU-Biodiversitätsstrategie für die Zeit nach 21 ebenfalls ein Indikator zum Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten entwickelt. Um die Zielerreichung beider Indikatoren vergleichen zu können, soll nach Vorliegen des EU-Indikators die Berechnungsmethode des nationalen Indikators an diesen angeglichen und der Zielwert überprüft werden. Grundlage für die Berechnung des Indikators ist die Bewertung des Erhaltungszustandes für jedes Schutzgut differenziert nach den drei in Deutschland vorkommenden biogeographischen Regionen. Diese Bewertungen werden im Rahmen des nationalen Berichts zur Umsetzung der FFH-Richtlinie alle sechs Jahre zusammengestellt. Der erste vollständige Bericht wurde 27 über die Berichtsperiode verfasst (BfN 29b). Der nächste nationale Bericht wird die Berichtsperiode abdecken. Bei der Bewertung der Erhaltungszustände werden drei Stufen unterschieden und mit den Farben einer Ampel visualisiert: günstig ( grün ), ungünstig-unzureichend ( gelb ), ungünstig-schlecht ( rot ). Zusätzlich wird die Kategorie unbekannt vergeben, wenn eine Bewertung aufgrund mangelnder Daten nicht vorgenommen werden kann. Bei der Indexberechnung werden die Schutzgüter gemäß der Bewertung und dem Anteil des jeweiligen Verbreitungsgebietes in einer biogeographischen Region am Gesamtverbreitungsgebiet in Deutschland gewichtet. Sofern Schützgüter in mehreren biogeographischen Regionen vorkommen, geht ihre Bewertung mehrfach in den Index ein. Der Indikatorwert beträgt für die Berichtsperiode %. Der Anteil der Schutzgüter mit günstigem Erhaltungszustand beträgt dabei 23 %, der Anteil der Schutzgüter, deren Erhaltungszustand als unbekannt eingestuft wurde, 19 %. Die Werte der Teilindikatoren, die jeweils nur aus einer Teilmenge aller Schutzgüter gebildet werden, liegen zwischen 4 % und 65 %. Teilindikatoren Anteil der jeweils mit rot, gelb und grün bewerteten Schutzgüter sowie Anteil der mit der Gesamteinschätzung unbekannt eingestuften Schutzgüter Erhaltungszustand von Schutzgütern verschiedener Formationen Die Bundesregierung strebt auch in Hinblick auf den Schutz der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie an: die dauerhafte Sicherung der Natura 2-Gebiete inkl. Bereitstellung der erforderlichen Finanzierung (Aktionsfeld C1 Biotopverbund und Schutzgebietsnetze ), die Erarbeitung und Durchführung von Artenschutzprogrammen zur Erhaltung und Wieder ansiedlung spezifischer Arten und Artengruppen (Aktionsfeld C2 Artenschutz und genetische Vielfalt ), die Überprüfung agrar- und umweltpolitischer Maßnahmen auf Nachhaltigkeit und wirtschaftlich zumutbare Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Naturverträglichkeit im Rahmen der EU-Agrarförderung sowie der nationalen und europäischen Agrar- und Umweltpolitik (Aktionsfeld C6 Land- und Forstwirtschaft ). Erhaltungszustand nutzungsabhängiger bzw. durch landwirtschaftliche Nutzung stark geprägter Schutzgüter (nur landwirtschaftliches Offenland inkl. historische Nutzungsformen) Wert rot : 27 % gelb : 31 % grün : 23 % unbekannt : 19 % Küsten und Meere: 51 % Stillgewässer: 46 % Fließgewässer und Auen: 47 % Moore: 44 % Gebirge: 65 % 4 % Erhaltungszustand waldgebundener Schutzgüter 52 % Aufbau Aussage 18 19

11 Komponenten der biologischen Vielfalt Siedlung und Verkehr Wirtschaftliche Nutzungen Klimawandel Gesellschaftliches Bewusstsein Invasive Arten Der Indikator zeigt den großen Handlungsbedarf in Hinblick auf eine oft nur mittel- bis langfristig erreichbare Verbesserung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter der FFH-Richtlinie in Deutschland und damit auch den Schutz der biologischen Vielfalt insgesamt. Dabei ist der Handlungsbedarf bei Schutzgütern mit Bindung an landwirtschaftlich geprägte Ökosysteme, Moore, Stillgewässer oder Fließgewässer und Auen größer als bei Schutzgütern mit Bindung an Küsten und Meere, Wälder oder Gebirge. Folgende Konsequenzen lassen sich daraus ableiten: Damit das Schutzgebietsnetz Natura 2 seine Wirkung im gewünschten Umfang entfalten kann, muss nach Abschluss der Gebietsmeldungen darauf hingearbeitet werden, den Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten zu verbessern. Auch außerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2 sind besondere Schutzbemühungen vor allem für zahlreiche Arten und Offenland-Lebensräume weiterhin erforderlich. Um geeignete Maßnahmen z. B. im Rahmen von FFH-Managementplänen, Artenschutzprogrammen oder Agrarumweltmaßnahmen abzuleiten, ist die spezifische Betrachtung jedes einzelnen Schutzgutes notwendig. Der Erhaltungszustand vieler Schutzgüter hängt von der Art der Flächennutzung ab, die nicht im direkten Einflussbereich des Naturschutzes liegt. Zur Verbesserung der Erhaltungszustände können daher Naturschutz und Flächennutzer nur gemeinsam beitragen. Als invasiv gelten Arten, deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes für die dort natürlich vorkommenden Ökosysteme, Biotope oder Arten ein erhebliches Gefährdungspotenzial darstellt. Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen invasiver Arten werden weltweit nach der Zerstörung von Lebensräumen als die zweitgrößte Gefährdungsursache für die biologische Vielfalt angesehen. Deutschland zeigt aber eine lange Geschichte der Besiedlung und Landnutzung, in deren Verlauf bereits ein umfangreicher Austausch an Arten mit anderen Gebieten der Welt vom Menschen angestoßen wurde. In den allermeisten Fällen haben sich diese neu nach Deutschland gelangten Arten als nicht invasiv erwiesen. Im weltweiten Vergleich hat sich gezeigt, dass das Gefährdungspotenzial bei bestimmten invasiven Arten in Deutschland zwar hoch ist, insgesamt aber als weitaus geringer zu bewerten ist als beispielsweise im Falle isolierter Inseln. Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme gelangen Arten nach Deutschland, die natürlich vorkommende Arten und Lebensräume gefährden können. Neben diesen negativen Auswirkungen aus Sicht des Naturschutzes können invasive Arten zusätzlich negative ökonomische Auswirkungen (z. B. für die Forst- und Landwirtschaft) oder negative gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen (z. B. die Herkulesstaude als Auslöser von Hautverbrennungen) haben. Der Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella) ist eine Art auf der Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten. Der Indikator bilanziert die Anzahl invasiver Arten, die zu einer Gefährdung von Ökosystemen, Lebensräumen oder Arten in Deutschland führen können. Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten Index in % Zielwert von 8 % im Jahr Themenfelder der NBS Insbesondere B 1.1 Biodiversität, B 1.2 Lebensräume, C1 Biotopverbund und Schutzgebietsnetze, C2 Artenschutz und C6 Land- und Forstwirtschaft Definition Index (Maßzahl in %) über den nach Bewertungsergebnis und Verbreitungsgebiet gewichteten Erhaltungszustand der Bestände der 91 Lebensraumtypen und der 272 Arten der FFH-Richtlinie in den drei biogeographischen Regionen Deutschlands Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. Grafik: BfN (21), Daten: BfN (29) Zielwert Bis 22 hat sich der Erhaltungszustand aller mit ungünstig bewerteten Schutzgüter um mindestens eine Stufe verbessert (Indexwert von 8 %). Kernaussage Für die letzte Berichtsperiode (21-26) beträgt der Indikatorwert 48 %. Er liegt noch weit vom Zielwert entfernt. Bei einem Großteil der Schutzgüter sind daher erhebliche Anstrengungen erforderlich, um deren Erhaltungszustand zu verbessern. Der hier bilanzierte Indikator basiert auf der Schwarzen Liste invasiver Arten. Dabei handelt es sich um eine Auflistung von Tier- und Pflanzenarten, die nachgewiesenermaßen negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bestimmter Lebensräume in Deutschland oder in vergleichbaren Regionen haben. Innerhalb der Schwarzen Liste wird unterschieden zwischen Arten der Warnliste (Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, Art in Deutschland noch nicht vorkommend, aber in vergleichbaren Regionen invasiv), Aktionsliste (Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, kleinräumige Vorkommen in Deutschland bekannt, geeignete Sofortmaßnahmen bekannt) und Managementliste (Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, kleinräumige Vorkommen in Deutschland bekannt, geeignete Sofortmaßnahmen unbekannt oder Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, großräumige Vorkommen in Deutschland bekannt, Maßnahmen nur noch in Einzelfällen sinnvoll). Berichtet werden zwei Teilindikatoren: Erster Teilindikator ist die absolute Anzahl der Arten auf der Aktionsliste der Schwarzen Liste invasiver Arten. Diese Zahl ist ein Maß für die Dringlichkeit, Sofortmaßnahmen gegen invasive Arten zu ergreifen. Als zweiter Teilindikator wird die absolute Anzahl der Arten auf der Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten berichtet. Diese Zahl beschreibt das Ausmaß der Gefährdung von Ökosystemen, Lebensräumen oder Arten durch invasive Arten in Deutschland. Sowohl bei der Aktionsliste als auch bei der Managementliste besteht das Ziel, dass die Anzahl invasiver Arten in Zukunft nicht weiter zunimmt. Für die Aktionsliste wäre es bei Erfolg der durchgeführten Maßnahmen sogar möglich, dass die Anzahl der Arten wieder bis auf Null abnimmt. Dies ist bei den in der Regel bereits weit verbreiteten Arten der Managementliste aber nicht möglich. Indikator Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme gelangen nichtheimische Arten (Neobiota) nach Deutschland, die heimische Arten gefährden bzw. verdrängen können. (BMU 27: 27f) 2 21

12 Komponenten der biologischen Vielfalt Siedlung und Verkehr Wirtschaftliche Nutzungen Klimawandel Gesellschaftliches Bewusstsein Bekämpfung der Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) Zum Schutz der biologischen Vielfalt vor negativen Auswirkungen invasiver Arten strebt die Bundesregierung Folgendes an (BMU 27): Berücksichtigung der Problematik der als invasiv bekannten Arten in Managementplänen (S. 28), Vermeidung der Einschleppung invasiver Arten insbesondere in aquatischen Lebensräumen (Meere, Stillund Fließgewässer) (S. 34, 35 und 37), Überwachung, Früherkennung und Prävention (S. 66), Anwendung der gesetzlichen Grundlagen aus Naturschutz und Pflanzenschutzrecht (S. 67), Entwicklung von Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten (S. 68). Die beiden Teilindikatoren werden für das Jahr 21 vorläufig anhand der Entwürfe Schwarzer Listen für drei Artengruppen (Gefäßpflanzen, Fische und Makrofauna des Gewässergrundes) berechnet. Aktuell stehen demnach 4 invasive Arten auf der Managementliste der Schwarzen Liste. Auf der Aktionsliste sind insgesamt sechs invasive Arten verzeichnet, gegen die Sofortmaßnahmen zu ergreifen sind. In Zukunft ist die Differenzierung möglicher Abgänge von der Aktionsliste von Interesse: Abgänge infolge einer Beseitigung der Arten weisen auf erfolgreiche Sofortmaßnahmen hin. Abgänge von der Aktionsliste in die Managementliste bedeuten, dass Sofortmaßnahmen die Ausbreitung der Arten nicht stoppen konnten bzw. nicht ergriffen wurden. Um die Aussagen des Teilindikators zur Artenzahl der Aktionsliste künftig im Falle von Veränderungen des Indikatorwertes richtig zu interpretieren, müssen die Gründe für ein Herausfallen von Arten aus dieser Liste bekannt sein und ausgewertet werden. Die Bundesregierung hat in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind, die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch invasive Arten zu verringern. Nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das am 1. März 21 in Kraft getreten ist, muss besonderer Wert auf die Prävention gelegt werden, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten durch invasive Arten entgegenzuwirken. Gelangen invasive Arten nach Deutschland, ist durch Früherkennung und Sofortmaßnahmen deren Ansiedlung oder weitere Ausbreitung zu verhindern. Invasive Arten Aussage Anzahl der Arten der vorläufigen Aktionsliste und der vorläufigen Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten Ausgewertet wurden die Entwürfe der Schwarzen Listen für folgende Artengruppen: Gefäßpflanzen, Fische und Makrofauna des Gewässergrundes. 3 Aufbau Für die Berechnung der beiden Teilindikatoren stehen derzeit als vorläufige Datengrundlage lediglich die vom Bundesamt für Naturschutz erstellten Entwürfe (Stand: März 21) der Aktionsliste und der Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten für Gefäßpflanzen und Fische zur Verfügung. Zusätzlich wurde eine weitere im Internet publizierte Liste invasiver Arten der Makrofauna des Gewässergrundes ausgewertet ( de), die alle der Managementliste zuzuordnen sind. Die Anzahl der Arten der Aktionsliste und der Managementliste werden jeweils über alle betrachteten Artengruppen summiert. Das Bundesamt für Naturschutz wird künftig die Schwarzen Listen für die genannten und für weitere Artengruppen herausgeben. Damit wird sich die Datengrundlage für die beiden Teilindikatoren erweitern Themenfelder der NBS B Artenvielfalt, C 3 Biologische Sicherheit und Vermeidung von Faunen- und Florenverfälschung Definition Anzahl der Arten der Schwarzen Liste invasiver Arten getrennt nach der Aktions- und der Managementliste Anzahl der Arten der Aktionsliste Anzahl der Arten der Managementliste Grafik: BfN (21), Daten: BfN (21), Qualitätsziel Die Anzahl der Arten der beiden Listen ist zu minimieren. Kernaussage In 21 gefährden 4 Arten der vorläufigen Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten die biologische Vielfalt. Gegen sechs Arten der vorläufigen Aktionsliste sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen

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