Das Parkpflegewerk Schadau ein Leitfaden für die Verwaltung

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1 Das Parkpflegewerk Schadau ein Leitfaden für die Verwaltung Foto: Hans Mischler, Amt für Stadtliegenschaften

2 2 Vorwort des Gemeinderates Historische Parkanlagen und Gärten sind Teil unseres kulturellen Erbes. Dazu zählen auch der Schadaupark und seine Umgebung mit dem Schloss Schadau, dem Thun-Panorama, der Schadaugärtnerei und der Scherzligkirche. Deshalb sind sie im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgeführt. Es gibt in der Schweiz kein anderes, auch nur annähernd so bedeutendes Ensemble aus dem 19. Jahrhundert mit allen für den eigenständigen Betrieb einer Schlossanlage notwendigen Nebenbauten. Der Einbezug von See und Alpenpanorama macht die englische Parkanlage einzigartig. Der Schadaupark mit seinen grosszügigen Grünflächen hat deshalb auch in der Thuner Bevölkerung als Naherholungsraum einen hohen Stellenwert. Ein achtsamer und bewusster Umgang mit dieser wertvollen Parkanlage ist unumgänglich. Deshalb will der Gemeinderat zukünftige Entscheide in diesem Gebiet sehr sorgfältig und umsichtig erarbeiten. Das vorliegende Parkpflegewerk soll als Richtschnur für die Verwaltung dienen, wie der Schadaupark in den nächsten Jahren gepflegt werden muss. Im Sinne eines Idealplans soll der ursprüngliche Zustand der Parkanlage von 1889 (sog. Plan Gerber) angestrebt werden. Das Parkpflegewerk dient der Fachstelle Stadtgrün als verwaltungsanweisende Pflegegrundlage für den Unterhalt. Es definiert die Pflege der Rasenfläche, legt die Baumstandorte und Baumarten fest und bestimmt die einzelnen Pflanzenarten. Die Gartengestaltungsarbeiten (z.b. Baumpflege, Rasenunterhalt, Unterhalt von Wegen und Plätzen) sollen im Rahmen der laufenden Unterhaltsarbeiten in den nächsten fünf bis zehn Jahren ausgeführt werden. Ziel des Parkpflegewerkes ist es, die einzigartige englische Parkanlage für kommende Generationen möglichst natürlich zu erhalten. Das Parkpflegewerk dient auch als wertvolle Grundlage zur denkmalpflegerischen und ortsbildmässigen Beurteilung einzelner Bauvorhaben im Umfeld des Schadauparks. Es soll allerdings keine Entscheide für einzelne, eigenständige Bauprojekte präjudizieren. Jede grössere Veränderung, welche über die Parkpflege im engeren Sinn (Grünpflege) hinausgeht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Dies benötigt einen separaten Entscheid des Gemeinderates und falls erforderlich der zuständigen Baubewilligungsbehörde. Der Gemeinderat will mit dem vorliegenden Parkpflegewerk Schadau einen Beitrag zum Erhalt und sorgsamen Umgang mit diesem einzigartigen kulturellen Erbe leisten. Thun, 27. Juni 2013 Für den Gemeinderat der Stadt Thun Der Stadtpräsident Raphael Lanz Der Stadtschreiber Bruno Huwyler Müller

3 3 1. Was ist ein Parkpflegewerk? Ein Parkpflegewerk ist ein wichtiges planerisches Mittel der Gartendenkmalpflege. Es ist ein Instrument zur Analyse, zur Dokumentation, zur Pflege, zur Erhaltung sowie zur Restaurierung historischer Gärten. In diesem Planungswerk werden im Rahmen der Inventarisation alle verfügbaren Informationen über das Objekt gesammelt und ausgewertet (z.b. alte Darstellungen, Bilder und Pläne), alle künftigen Planungen in einem detaillierten Konzept dargestellt. Parkpflegewerke sind Fachgutachten, von deren Autorinnen und Autoren besondere fachliche Qualifikationen in der Geschichte der Gartenkunst sowie Erfahrungen in der Gartendenkmalpflege verlangt werden. Massgebende Grundlage in der Bearbeitung eines historischen Gartens sind die Bestimmungen der Charta von Venedig (1964) und der Charta von Florenz (1981), das anerkannte Instrument ihrer Umsetzung ist das Parkpflegewerk. 2. Warum braucht es ein Parkpflegewerk? Historische Grünanlagen und Freiräume sind Bestandteil unseres kulturellen Erbes. Sie sind Bau- und Kunstwerke ihrer Zeit, gestaltet nach architektonischen und gartenkünstlerischen Ideen und Gestaltungsprinzipien. Sie sind damit ein mit baulichen und pflanzlichen Mitteln geschaffenes Werk, an dem aus historischen oder künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Ziel der Gartendenkmalpflege ist es, historische Gärten als lebendige Zeugen unserer Geschichte und Kultur zu erhalten. Bei geplanten baulichen Eingriffen und Pflegemassnahmen, die den historischen Garten in seiner Substanz berühren, soll eine vorgängige Untersuchung zur Selbstverständlichkeit werden. Erst in der Kenntnis seiner denkmalpflegerisch relevanten baulichen, pflanzlichen und ideellen Ausstattungen, Elementen und Konzeptionen lassen sich Fehlentwicklungen und vermeidbare Verluste verhindern. 3. Die Ausgangslage im Schadaupark Das Schloss Schadau ist ein wichtiges nationales Baudenkmal. Zwischen 1954 und 1996 wurde das Schloss für mehr als 20 Millionen Franken umfassend und mit viel Fachkompetenz renoviert. Das Schloss ist umgeben von einer einzigartigen englischen Parkanlage. Diese wurde immer gut gepflegt. Gartendenkmal-pflegerischen Kriterien wurde aber in der Vergangenheit nur wenig Beachtung geschenkt. Durch die wachsende Bevölkerung und deren vielseitigen Nutzungsansprüche geriet der Park immer mehr unter starken Nutzungsdruck. Der Park wurde zum wichtigen Naherholungsgebiet und Seeanstoss der Thuner Bevölkerung. Dadurch wurden dem englischen Park immer mehr Flächen abgerungen. Durch Spiel, Sport- und Erholungsaktivitäten wurden auch Schäden verursacht. Dazu gehören bauliche Veränderungen, Schäden an Vegetation und Belagsflächen, aber auch temporäre Störungen im Erleben des Parks. Die typischen Eigenheiten des Landschaftsparks sind heute vielerorts gestört oder gar nicht mehr vorhanden so etwa die wunderbare Abfolge von Raumerlebnissen, Klein- und Weiträumigkeit, eng und offen, Blickachsen in andere Landschaftsräume, einmalige Sichterlebnisse über den See zu Eiger, Mönch und Jungfrau, das Erleben von offenen Rasen- und Wiesenflächen, Baumgruppen, Staudenrabatten und Lustwäldchen. Das ehemals wunderbare Bild des englischen Parks ist durch diese Übernutzung oft nur noch beschränkt wahrnehmbar. Der Erlass einer Parkordnung bewirkt bereits gewisse Nutzungseinschränkungen, vermag aber die Übernutzungsprobleme nicht wirklich zu regeln. Das Schloss als Baudenkmal von nationaler Bedeutung geniesst einen hohen Schutzstatus, der auch umgesetzt und gelebt wird. Die gesamte Anlage der Schadau ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Ortsbilder von nationaler Bedeutung, ISOS) aufgeführt und steht damit unter Schutz. Der Park als Gartenkunstwerk und Umgebung des Schlosses braucht aber auch einen Schutz, der die ausserordentliche Qualität des gesamten Erscheinungsbildes von Schloss und Park nachhaltig gewährleistet. Durch den Erlass eines Parkpflegewerks soll Klarheit geschaffen werden, wie sich der Schadaupark in Zukunft entwickeln soll.

4 4 4. Historische Aufarbeitung der Schadau und des Schlossparks Im Rahmen der Erarbeitung des Parkpflegewerks wurde von den beigezogenen Spezialisten (Firma Moeri & Partner AG, Landschaftsarchitekten) als Erstes die Geschichte der Schadau aufgearbeitet. Diese Bestandesaufnahme war die Grundlage für die folgenden gartendenkmalpflegerischen Untersuchungen (vgl. Beilage: Die Schadau im Wandel der Zeit). Gestützt auf diese Bestandesaufnahme wurden Vergleiche der bestehenden Anlage mit historischen Plänen gemacht: So können alte Elemente mit grösster Wahrscheinlichkeit bestimmt werden. Erhärten lassen sich diese Erkenntnisse noch durch gartendenkmal-pflegerische Grabungen. 5. Der Plan Gerber als Grundlage Im Laufe der Arbeiten zeigte sich, dass der Plan von Geometer Gerber aus dem Jahr 1889 eine gute Grundlage für die weiteren Arbeiten darstellt. Der Plan Gerber stammt aus der Zeit, als die Familie de Rougemont den Schlossneubau und den Park realisierte (1838 bis 1871). Der Zustand auf dem Plan entspricht der Gestaltung von Es ist bekannt, dass die Geometer in dieser Zeit auch bei der Aufnahme von Gärten sehr genau arbeiteten. Insbesondere wurden auch vegetative Elemente aufgenommen und in den Grundbuchplänen festgehalten. Es kann angenommen werden, dass das renovierte Schloss Schadau heute weitgehend dem Erscheinungsbild nach der Fertigstellung von 1852 entspricht. Somit ist es aus denkmalpflegerischer und gartendenkmalpflegerischer Sicht sinnvoll, zum Erscheinungsbild des historischen Schlosses von 1852 auch wieder das ursprüngliche Erscheinungsbild des Parks von 1871 möglichst authentisch herzustellen und zu entwickeln. Die Überlagerungen des Plans Gerber 1889 mit der Bestandaufnahme von 2009 geben Auskunft über das Mass der Veränderung des Parks seit seiner Fertigstellung Plan von Geometer Gerber aus dem Jahre 1889 (Ausschnitt aus: Flur B / Originalplan 4, 1889 / Gemeinde Strättligen, Stadtarchiv Thun)

5 5 6. Der Idealplan Der Idealplan zeigt auf, in welche Richtung sich der Park entwickeln soll. Er basiert im Wesentlichen auf dem Plan Gerber von 1889, den Erkenntnissen des Parkpflegewerkes von Steffen Roth (Diplomarbeit 1996) und der weiterführenden historischen Analyse des vorliegenden Parkpflegewerks. In ihm sind die mit der Stadt Thun (Tiefbauamt, Stadtgrün, Amt für Stadtliegenschaften) und der Kantonalen Denkmalpflege erarbeiteten Gedanken und Zielsetzungen für die Pflege und Weiterentwicklung des Schlossparkes planerisch festgehalten. Gestützt auf den Idealplan wurde der Handlungsbedarf konkretisiert, und es wurden Pflege- und Entwicklungsziele formuliert. Für die folgenden Bereiche müssen Massnahmen erarbeitet werden: Korrekturen, Berichtigungen und Weiterentwicklungen am Wegnetz nach neuen Bedürfnissen, aktuellen Gegebenheiten und historischer Argumentation. Lösung der Probleme der heutigen zum Teil wilden Parkierung. Es müssen genügend geregelte Veloabstellplätze, Abstellmöglichkeiten für Mofa, Roller und Motorräder, PW-Parkplätze, Car- Umschlagplätze und -Parkplätze sowie Containerstellen in nützlicher Nähe geschaffen werden, ohne aber den Park zu stören. Entwicklung der Vegetation im Sinne des ursprünglichen Parks (Plan Gerber, 1889) Wiederherstellung der Hauptwegverbindung vom Park über die Seestrasse zur Gärtnerei mit Dependancen, Wirtschaftsgebäuden und Anbauflächen. Die Rückführung / Weiterentwicklung der räumlichen Verhältnisse Blickbeziehungen und Blickachsen im ursprünglichen Sinn des englischen Landschaftsgartens (Plan Gerber, 1889). Bestmögliche Integration des Erweiterungsbaus des Thun-Panoramas im Park.

6 6 7. Die Umsetzung Der Idealplan dient der Fachstelle Stadtgrün Thun als Leitbild und Arbeitshilfe für die permanenten Pflegearbeiten am Schadaupark. Die Umsetzung der Massnahmen kann weitgehend im Rahmen der ordentlichen Unterhaltsarbeiten oder bei anstehenden Sanierungsarbeiten erfolgen. Grundsätzlich sollen weiterhin alle Nutzungen möglich sein. Kurzfristig realisierbare Massnahmen (in den nächsten ein bis fünf Jahren): Blumenbeete Baumfällungen und Neupflanzungen Schnitt- und Holzarbeiten Kleine Weg- und Platzkorrekturen Kleine Anpassungen im Rahmen des Anbaus des Thun-Panoramas Mittel- bis langfristig realisierbare Massnahmen (in den nächsten fünf bis zehn Jahren): Rück- oder Teilrückbau des Steinhauermagazins Verlegen der Boulebahn Aufheben und Korrigieren von Wegstücken Sanierung, ev. Verlegung des Spielplatzes 8. Kontakt Für fachliche Fragen zum Parkpflegewerk stehen die folgenden Personen als Ansprechpersonen zur Verfügung: Markus Weibel Leiter Stadtgrün Daniel Moeri Moeri & Partner AG, Landschaftsarchitekten Mühlenplatz 3 Postfach Bern info@moeripartner.ch Beilage: Die Schadau im Wandel der Zeit

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