Amt für Denkmalpflege Pfyn 1925
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- Alke Rosenberg
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1 Pfyn
2 Pfyn: Revision NHG-Schutzplan Stephan Kraus, Denkmalpfleger Christian Coradi, Leiter Gebäudeinventarisation Birgit Seidenfuss, Inventarisatorin Pfyn, 12. Mai 2015
3 Wann ist ein Haus ein Kulturobjekt bzw. ein Baudenkmal? 3
4 Baudenkmäler: Nicht nur die Kirche St. Bartholomäus, die Schlosstrotte und das Bauernhaus 4 Steckbornstrasse 32
5 sondern auch «gewöhnliche» Riegelhäuser als wichtige Vertreter des typischen Thurgauer Bauernhauses und... 5
6 ... bescheidenere Wohnbauten, die Teil des Ortsbildes sind und... 6
7 ... Funktions- und Kleinbauten: ehem. Schützenhaus, Bienenhaus, Scheunen etc.... 7
8 ... Industriebauten und einfaches Chalet. 8
9 Eigenschaften eines Baudenkmals Originalsubstanz geschichtlicher Zeugniswert Denkmaleigenschaft Informationen über Originalsubstanz: Hinweisinventarrevision: äusserlich begutachtet Schutzplanbegleitung: mehr Informationen beschaffen durch Besichtigung des Innern 9
10 Eigenschaften eines Denkmals Zeugniswert: ein Kernbegriff für Einstufung Kriterien: Geschichtliche Qualitäten Gestalterische Eigenschaften Handwerkliche Eigenschaften Ausstattung Volkskundliche Eigenschaften Ortsbauliche Eigenschaften Seltenheit Herausragende Situation 10
11 Eigenschaften eines Denkmals Dichte und Qualität dieser Eigenschaften entscheiden über Einstufung Achtung: nicht jede Eigenschaft muss vorhanden sein! Gegensatz: Disneyland Schlosstrotte Baudenkmäler mit ihren Eigenschaften finden sich im Hinweisinventar (zusammen mit weniger bedeutenden Objekten) 11
12 Hinweisinventar Thurgau Begonnen 1972 Flächendeckende Erfassung der historischen Gebäude nach einheitlichen Kriterien Revision seit Gemeinden revidiert 4 Gemeinden in Revision Stand Hinweisinventar TG: bestehende Bauten Stand versicherte Bauten TG: Schützenswerte Bauten: 7,3% (7 202) 12
13 Bedeutung des Hinweisinventars Einheitliche Grundlage für eine lokale bis überregionale Beurteilung der historischen Bauten Rechtsgleichheit Planungs- und Arbeitsinstrument für die Gemeinden Beurteilung von Baugesuchen Grundlage der Schutzplanung Reichhaltige Informationsquelle und Ausgangspunkt für weitergehende Forschungen Im interkantonalen Quervergleich einzigartiges Instrument für denkmalpflegerische Anliegen 13
14 Einstufungskategorien 14
15 Hinweisinventar Pfyn 1. Fassung 1984/1988, Revision 2007 Stand 2015 besonders wertvoll: 3 (0,3 %) wertvoll: 49 (4,9 %) Gesamtform erhaltenswert: 161 (16,3%) aufgenommen: 130 (13,1%) bemerkenswert nach 1959: 0 (-) Stand versicherte Bauten: 990 Anteil schützenswerte Bauten: 5,3% (Kanton: 7,3%) 15
16 Hinweisinventar kommunaler Schutzplan: Ablauf Kontaktnahme durch Gemeinde beim Amt für Denkmalpflege, Abteilung Gebäude-Inventarisation. Liste der schutzwürdigen Objekte wird anhand fachlicher Kriterien kontrolliert und ggf. angepasst. Es erfolgt eine erste kritische Prüfung. Gemeinsam erarbeiten Vertreter von Gemeinde und Denkmalpflege eine Zusammenstellung von Gebäuden, deren Einstufungen zu prüfen sind. Gemeinsame Besichtigungen bereinigen Divergenzen. Eine den neuen Erkennntnissen entsprechend angepasste Liste der potentiellen Schutzobjekte geht an Gemeinde. Entscheid der Gemeinde. Bewilligungsverfahren des Schutzplans durch das DBU. Eigentümer und Heimatschutz sind einspracheberechtigt. 16
17 Revision des Schutzplans von Pfyn Rechtskräftiger Schutzplan von 2003: 25 (alt 21) Objekte sind geschützt. Alle drei «besonders wertvoll» eingestuften sowie 22 «wertvoll» eingestufte Objekte. In mehreren Besprechungen wurde von Vertretern der Politischen Gemeinde und des Amtes für Denkmalpflege eine Auswahl von 21 «wertvoll» eingestuften Gebäuden zur eingehenderen Prüfung zusammengestellt und besichtigt. In 15 Fällen erfolgte aufgrund fachlicher Kriterien eine Rückstufung in die Kategorie «Gesamtform erhaltenswert». In sechs Fällen wurde die Einstufung beibehalten. Damit ist derzeit der Schutz von 27 «wertvoll» eingestuften Gebäude pendent. 17
18 Aufgaben des Denkmalpflegers Beratung für Eigentümer, Bauherren, Architekten/Planer und Gemeindebehörden im Kontext von Bauvorhaben bei historischen Liegenschaften und klassifizierten Ortsbildern gemäss NHG Fachliche Begleitung und Unterstützung bei Restaurierungsvorhaben Abklärungen betreffend finanzieller Beiträge des Kantons zum Erhalt originaler Bausubstanz Auskünfte an Lokalhistoriker, interessierte Laien und Wissenschaftler 18
19 Hinweisinventar im Internet Seit 2011 auf der kantonalen GIS-Plattform ThurGIS Denkmaldatenbank (DDB) 19
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