die einzelnen Argumente in einem Positionspapier zusammenzufassen und zu aktuellen Fragen Stellung zu nehmen.
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- Jakob Martin
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1 Wo es keinen Ausstieg gibt, verbietet sich der Einstieg Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising lehnt den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab Positionspapier des Vorstandes vom Der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising hat in den letzten Jahren immer wieder auf die Gefahren der Grünen Gentechnik hingewiesen und sein Nein zu dieser Technik bekräftigt. 1 Auf der Herbstvollversammlung am 4. Oktober wurde der Vorstand des Diözesanrates beauftragt, die einzelnen Argumente in einem Positionspapier zusammenzufassen und zu aktuellen Fragen Stellung zu nehmen. I. Forderungen an die politisch Verantwortlichen (1) Wir lehnen den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft ab, da wir die Risiken derzeit für nicht abschätzbar und kontrollierbar halten. Einem erhofften Mehrwert durch den Einsatz Grüner Gentechnik stehen erhebliche soziale, ökologische und strukturelle Nachteile und Gefährdungen gegenüber. Wir fordern daher ein generelles Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen. Wo es keinen Ausstieg gibt, verbietet sich der Einstieg. Den berechtigten Vorbehalten gegenüber der Gentechnik muss endlich Rechnung getragen werden. Wenn der überwiegende Teil der Bevölkerung gentechnisch manipulierte Pflanzen und Lebensmittel ablehnt, ist es nicht einsehbar, warum bei der Bundes- und EU-Gesetzgebung vor allem die Forderungen der Agrarkonzerne berücksichtigt werden. Die Sorge um unkalkulierbare und irreversible Veränderungen an den Lebensgrundlagen der jetzigen und der kommenden Generationen sollte Ansporn genug sein, der Verantwortung für die Schöpfung einen Vorrang gegenüber den Interessen einiger weniger Agrarkonzerne einzuräumen. (2) Wir treten für die Förderung einer gentechnikfreien Landwirtschaft ein. Deshalb ist die Forschung im Bereich der klassischen Züchtung und der Anbau heimischer eiweißreicher Futterpflanzen zu verstärken. Hierzu müssen von Seiten des Staates die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Viele der Zuchtziele, die mit Grüner Gentechnik angestrebt werden, können auch mit klassischen Züchtungsmethoden erreicht werden (z.b. Stresstoleranz gegenüber Trockenheit). Diese dauern zwar länger, sind aber dadurch auch besser erprobt. Und mit dem verstärkten Anbau heimischer eiweißreicher Futterpflanzen kann die Entwicklung gestoppt werden, dass Bauern aufgrund fehlender Alternativen dazu genötigt sind, gentechnisch veränderte Futtermittel zu verwenden. (3) Wir lehnen die Patentierung von Tieren und Pflanzen oder deren Merkmale ab. Leben ist keine Erfindung des Menschen und damit nicht patentierbar. Deshalb ist eine Änderung der in sich widersprüchlichen und unzureichenden EU-Bio-Patentrichtlinie und des TRIPS-Abkommens in der WTO erforderlich. Es muss eindeutig geregelt sein, dass nur bestimmte Verfahren zur gentechnischen Veränderung von Organismen, nicht aber die Organismen selbst patentrechtlich geschützt werden können. Von entscheidender Bedeutung ist auch, dass Patenrechte nicht auf Kosten der kulturellen Eigentumsrechte von indigenen Völkern beansprucht werden können. Auch die derzeit üblichen Umgehungspatente müssen ausgeschlossen werden. Da eine Änderung der EU-Patent-Richtlinie nicht in Sicht ist, ist es notwendig, das Deutsche Patentgesetz zu präzisieren. Nur so kann verhindert werden, dass die derzeitige Praxis des Patentamtes, mit der die bestehenden Verbote zur Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten komplett unterlaufen werden, sich zum Schaden der deutschen Landwirte und Verbraucher auswirken. Folgende Präzisierungen fordern wir (v. a. in 2a PatG): Es muss sichergestellt werden, dass Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung sowie die Züchtungsmethoden nicht patentierbar sind. Zusätzlich muss das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten durch einen Zusatz ergänzt werden, der besagt, dass Patente sich nie auf Sorten und Arten an sich, sondern lediglich auf Arbeits- oder technische Verfahren erstrecken dürfen : Erklärung zur Novellierung des Gentechnik-Gesetzes: Gegen Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft (Beschluss des Vorstandes); : Selbstverpflichtungserklärung der katholischen Kirche und Ihrer dazugehörigen Organisationen und Verbände gegen den Einsatz von grüner Gentechnik (vgl.
2 2 (4) Wir fordern eine klare Wahlfreiheit für Erzeuger, Verarbeiter und Verbraucher zwischen gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Erzeugnissen. Gerade weil der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland bei den Verbrauchern auf breite Ablehnung stößt, muss die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln den Kriterien Wahrheit, Klarheit und Transparenz entsprechen. Die jetzigen Kennzeichnungsregeln reichen bei weitem nicht aus. Zusätzlich zu der Negativ-Kennzeichnung Ohne Gentechnik fordern wir eine verpflichtende Positiv- Labelung. Alle Lebensmittel, Futtermittel und Folgeprodukte (Fleisch, Eier, Milch), bei denen gentechnisch veränderte Organismen verwendet werden, müssen eindeutig für den Verbraucher erkennbar sein. Das heißt: Lebensmittel tierischen Ursprungs, wie Milch, Fleisch und Eier, müssen als gentechnisch gekennzeichnet werden, wenn zu ihrer Erzeugung GVO-Futtermittel verwendet werden. Dass gilt auch für die übrigen Lebensmitteln, bei denen gentechnisch veränderte Pflanzen oder Mikroorganismen verwendet werden. 2 Gekennzeichnet werden muss ab Nachweisgrenze, und nicht erst wenn ein Ausgangsprodukt einen GVO-Anteil von 0,9 % enthält. Wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik draufstehen. (5) Wir lehnen den Einsatz von grüner Gentechnik ab. Vor allem in den kleinräumigen landwirtschaftlichen Strukturen Süddeutschlands ist ein unbeschadetes Nebeneinander von landwirtschaftlichen Betrieben mit und ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht möglich. Wenn der Gesetzgeber jedoch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ermöglicht, so muss er dafür Sorge tragen, dass der gentechnik-freie herkömmliche und ökologische Landbau dadurch nicht verdrängt wird. Konkret fordern wir hier: Es ist unverständlich, dass die Abstandsregelungen von Gentech-Anbau zu ökologischem und herkömmlichem Anbau unterschiedlich sind. Unterschiedliche Abstandsregelungen zu benachbarten Flächen lehnen wir aber strikt ab. Eine Unterscheidung zwischen konventionellem und ökologischen Anbau ist hier sachlich nicht begründet. Wir fordern daher die Festsetzung eines für alle Flächen geltenden gleichen Mindestabstandes, der eine Kontamination dieser Flächen nach menschlichem Ermessen ausschließt. Dabei sind auch Wetterkapriolen hinsichtlich der Auskreuzungsproblematik sowie die Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen durch Insekten zu berücksichtigen. Ziel muss es sein, eine klare, einheitliche Regelung für alle Mitgliedsstaaten der EU durchzusetzen. Eine Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip für Schäden durch gentechnisch veränderte Pflanzen und Produkte ist einzuführen. Herkömmliches Saatgut darf nicht mit gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigt sein, damit Landwirte sich bewusst für oder gegen den Anbau gentechnisch veränderter Produkte entscheiden können. Wir fordern daher einen Grenzwert von 0,1 Prozent für die maximal zulässige gentechnische Verunreinigung von Saatgut (nicht wie bisher 0,9 Prozent). Naturschutzflächen oder ähnlich schützenswerte Flächen sind in den derzeit geltenden Abstandsregelungen überhaupt nicht berücksichtigt. Ökologisch sensible Gebiete brauchen aber einen besonderen Schutz vor der durch mögliche Auskreuzungen aus dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen ausgelösten Veränderungsdynamik (wie dies im Cartagena-Protokoll vorgesehen, aber bisher nicht hinreichend umgesetzt ist). (6) Wir treten für ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen ein. Auch Freilandversuche zu Forschungszwecken lehnen wir ab. Eine öffentliche, von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Sicherheitsforschung darf - so weit sie unbedingt erforderlich ist - nur in abgeschlossenen Labors genehmigt werden. Wenn Forschung unter natürlichen Bedingungen nötig ist, dann soll dies dort geschehen, wo gentechnisch veränderte Pflanzen seit Jahren angebaut werden. (7) Das Ziel muss sein, auf EU-Ebene den Anbau gentechnisch veränderter Organismen gesetzlich zu verbieten. Die deutsche Bundesregierung fordern wir auf, sich dafür einzusetzen. Unabhängig davon kann der deutsche Gesetzgeber aber bereits jetzt für das Gebiet der Bundesrepublik tätig werden. Gemäß Art. 23 ( Schutzklausel ) der EU-Richtlinie 2001/18 hat ein Mitgliedsstaat die Möglichkeit, den Verkauf und den Einsatz von Produkten mit gentechnisch veränderten Organismen in seinem Hoheits- 2 Es sollen die Lebensmittel im Hinblick auf gentechnische Anwendungen gekennzeichnet werden, die in der EU- Verordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel 1829/2003 festgelegt sind (vgl.
3 3 gebiet zu verbieten. 3 Dies ist für die transgene Maissorte MON 810 unbedingt notwendig. Aufgrund der ungeklärten Risikolage muss diese sofort verboten werden. 4 In diesem Zusammenhang sollten auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um zu einem europaweiten Verbot von MON 810 zu kommen. Darüber hinaus muss darauf hingewirkt werden, dass im EU-Recht ein Selbstentscheidungsrecht von Regionen über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen verankert wird. II. Forderungen und Empfehlungen an die kirchlich Verantwortlichen (8) Wir begrüßen es, dass die Liegenschaftsverwaltung der bayerischen Diözesen mit Dienstsitz in Regensburg den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf landwirtschaftlichen Flächen in kirchlichem Besitz und Eigentum verboten hat. 5 (9) Die deutsche Bischofskonferenz als Vertretung der katholischen Kirche in Deutschland bitten wir, zum Einsatz der Grünen Gentechnik eindeutig öffentlich Stellung zu beziehen. 6 Unseren Erzbischof Reinhard Marx bitten wir, uns in unserem Anliegen zu unterstützen. (10) Sämtliche kirchliche Einrichtungen, zum Beispiel Bildungshäuser sowie Sozial- und Verwaltungseinrichtungen, fordern wir auf, auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln 7 zu verzichten und diese Haltung öffentlich erkennbar zu machen. Diese Forderung kann am besten umgesetzt werden, wenn auf saisonale Grundnahrungsmittel aus der Region zurückgegriffen wird. Um so weniger ein Lebensmittel von der Agrarindustrie bearbeitet worden ist, um so unbedenklicher ist seine Verwendung. (11) An die Pfarrgemeinden appellieren wir, beim Einkauf (zum Beispiel für den Kindergarten, Pfarrfest etc.) auf Lebensmittel zurückzugreifen, für die keine gentechnisch veränderten Organismen verwendet worden sind. III. Begründung Unser Maßstab ist: Die Ehrfurcht vor dem von Gott geschaffenen Leben fordert Behutsamkeit im Umgang mit der Schöpfung Mit Blick auf den Menschen und alle Mitgeschöpfe und mit Rücksicht auf die zukünftig lebenden Menschen und Mitgeschöpfe gilt für uns: Beim Einsatz von Techniken, die- wie die grüne Gentechnik in ganz gravierender Weise in die Struktur menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens eingreifen, darf nicht das technisch-wissenschaftlich Machbare und der größtmögliche Ertrag Maßstab für das Handeln sein, sondern eine ethisch orientierte Beurteilung durch eine umfassende Abschätzung und Bewertung der Folgen. Die Grüne Gentechnik hat vielfältige Resistenzbildungen zur Folge Mit dem Anbau von Pflanzen, die entweder widerstandsfähig gegen die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln gemacht worden sind (Herbizidresistenz), oder die selbst Giftstoffe gegen Insekten produzieren (Insektenresistenz), gehen ökologische Risiken einher, deren Ausmaß und Folgen erst langfristig angemessen beurteilt werden können. So gibt es Beispiele für das Auftreten widerstandsfähiger Unkräuter bzw. Insekten und für negative Auswirkungen auf die Mikroorganismen des Bodens. 3 Ein Mitgliedstaat kann diese Schutzklausel anwenden, wenn er aufgrund neuer oder zusätzlicher Informationen [ ] oder aufgrund einer Neubewertung der vorliegenden Informationen [ ] berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass ein GVO [ ] eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. 4 Österreich, Luxemburg, Frankreich und Griechenland haben dies bereits getan. 5 Eben dies hat der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising in einer Stellungnahme vom 9. Oktober 2004 gefordert. 6 Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat bereits im Jahr 2003 in seinem Positionspapier Agrarpolitik muss wieder Teil der Gesellschaftspolitik werden ein Kapitel den Risiken der Grünen Gentechnik gewidmet (vgl. ebd., S ). Das ebenfalls im Jahr 2003 von der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland veröffentlichte Papier Neuorientierung für eine nachhaltige Landwirtschaft hat in einem kurzen Absatz (Nr. 10) in abwägender Form die Entwicklungen im Bereich der Grünen Gentechnik beschrieben. Eine ethisch-theologische Bewertung und Positionierung fehlt allerdings bisher. 7 Im Sinne der EU-Verordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel 1829/2003 (
4 4 Die Grüne Gentechnik führt zu einer irreversiblen Reduzierung der Artenvielfalt Durch den Anbau von herbizidresistenten oder insektenresistenten Pflanzen finden Eingriffe in die Nahrungskette und die Artenvielfalt im Ökosystem Acker statt, deren Tragweite für die Landwirtschaft bisher schwer abzuschätzen ist. Natürliche ökologische Gleichgewichte zwischen Schädlingen und Nützlingen werden gestört. Zusätzliche Gefahren gehen von der Gen-Erosion durch die extreme Homogenität des Saatguts und dem großflächigen Anbau aus. Und weil bei der Grünen Gentechnik die Ertragssteigerung und Produktivität im Vordergrund steht, werden schon aus diesem Grund nicht so ertragreiche Arten ausgelesen. Jahrtausend alte Kulturpflanzen werden dadurch verdrängt und verschwinden unwiderruflich aus unserer Umwelt. Ein unbeschadetes Nebeneinander von landwirtschaftlichen Betrieben mit und ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen ist nicht möglich Das Auskreuzen von gentechnisch veränderten Organismen auf verwandte Nutz- und Wildpflanzen ist nicht zu verhindern. Der Pollenflug und das Übertragen von Pollen durch Insekten sind nicht eingrenzbar. Die Folgen sind Verunreinigungen von nicht gentechnisch veränderten Nutzpflanzen und Veränderungen im Ökosystem. So kann sich z. B. der Durchwuchs von gentechnisch verändertem Raps auf einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren erstrecken und auch dann noch wirksam werden, wenn auf dem Acker kein gentechnisch veränderter Raps mehr angebaut wird. Die unkontrollierbaren Auskreuzungen gentechnisch veränderter Pflanzen macht eine neutrale Koexistenz zwischen Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen und solchen, die darauf verzichten wollen, unmöglich. Hierzu trägt auch die EU-Saatgutrichtlinie bei, nach der herkömmliches Saatgut ohne Kennzeichnung bis zu 0,7 Prozent gentechnisch verändertes Saatgut enthalten darf. Insbesondere der ökologische Landbau, der für seine Produkte die Freiheit von Gentechnik garantieren will, ist in seiner Existenz bedroht. Die Festlegung von Abstandsflächen und Haftungsregelungen sind hier letztlich keine Lösung. Die Grüne Gentechnik führt mittel- bis langfristig zu keinen Betriebsmitteleinsparungen in der Landwirtschaft. Sie hat keine Pestizid- und Herbizideinsparungen zur Folge. Die von den Biotechnologiekonzernen angeführte ökonomische Überlegenheit ihrer Sorten durch Ertragssteigerungen und Betriebsmitteleinsparungen bewahrheitet sich kaum, wie das Beispiel des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais und Soja in Nordamerika zeigte. Die teilweise auftretenden Ertragszuwächse werden meist mehr als kompensiert durch die steigenden Betriebskosten. Während die Preise für gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel weltweit fallen, steigen die Kosten für zusätzliche Managementmaßnahmen erheblich an. Die versprochene Einsparung beim Einsatz chemischer Mittel gegen Insekten und Unkraut kann oft nur kurzfristig erzielt werden. Neben der Gefahr der Resistenzbildung bei Schadorganismen und Unkräutern wird beobachtet, dass in den Feldern andere Schädlinge und Unkräuter vermehrt auftreten. Der Einsatz anderer kostspieliger und umweltbelastender Chemikalien macht die erzielten Einsparungen vielfach wieder zunichte. Die Grüne Gentechnik fördert den Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft. Sie führt zu einer Monopolisierung der Nahrungsmittelerzeugung und wirtschaftlichen Abhängigkeit der Bauern von Großkonzernen Die bisher in Anwendung befindlichen Konzepte gentechnisch veränderter Pflanzen sind nicht für die Bedürfnisse einer bäuerlichen Landwirtschaft ausgelegt. Die globale Ausbreitung der einzelnen Techniken der Grünen Gentechnik heizt den weltweiten Konkurrenzkampf unter den Landwirten an und gefährdet die Existenz und die Marktfähigkeit von lokal angepassten, standortgerechten Landbausystemen. Mit dem Vordringen der Gentechnik geht auch die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten einher, Pflanzen und ihre Gene zu patentieren. Patente auf Nahrungsmittel bergen die Gefahr in sich, dass einige wenige multinational agierende Weltkonzerne Ausschließungsrechte erwerben, die es ihnen ermöglichen, die gesamte Kette der Nahrungsmittelherstellung von den Genen bis auf den Esstisch zu kontrollieren. Die Patentierung von gentechnisch veränderten Organismen und das Angebot von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln aus einer Hand machen aber die Landwirte zunehmend abhängig von wenigen großen Konzernen. Konflikte um die Ausübung dieser Schutzrechte in Nordamerika zeigen, dass durch gentechnische Veränderung und Patentierung viele Bäuerinnen und Bauern das Recht ver-
5 5 lieren können, Saatgut aus ihrer eigenen Ernte und Züchtung zu verwenden. Dies widerspricht fundamental ihrem Recht auf freien Zugang zu Saatgut. 8 Vor allem Landwirte in Entwicklungsländern sind darauf angewiesen. Auch die kulturellen Eigentumsrechte von indigenen Völkern sind ansonsten bedroht. Mit Grüner Gentechnik wird nicht der Hunger in der Welt beseitigt. Vielmehr werden in den Ländern Asiens, Afrikas, Süd- und Mittelamerikas kleinbäuerliche Strukturen gefährdet. Das Versprechen, mit Hilfe der Gentechnik den Hunger in der Welt zu besiegen, ist unglaubwürdig. Mit diesem Argument werden die Ärmsten der Menschheit dazu missbraucht, in den Industrieländern eine Technologie durchzusetzen, die nur einigen Monopolisten nützt. Die Gentechnikforschung und - entwicklung liegt in der Hand weniger Großkonzerne des Nordens, die ihre pflanzengenetischen Produkte durch Patente schützen. Auch die derzeitigen Anwendungen der grünen Gentechnik dienen zum großen Teil den reichen Ländern des Nordens. Vor allem diese können sich das gentechnisch veränderte Saatgut leisten, vor allem diese brauchen den Mais und den Soja zur Fütterung, vor allem diese benötigen die gentechnisch veränderte Baumwolle. Für den größten Teil der armen Bevölkerung in den Ländern des Südens ist die Grüne Gentechnik keine Hilfe. Diese Menschen können das gentechnisch veränderte Saatgut nicht bezahlen und werden durch die Patentierung noch mehr in die Abhängigkeit gedrängt. So weisen nicht nur kirchliche Entwicklungsorganisationen, z. B. Misereor und Missio, sondern auch der Welternährungsgipfel von Rom 2002 auf die Gefahr hin, dass durch den Einsatz von Grüner Gentechnik in den Entwicklungsländern kleinbäuerliche Strukturen in neue Abhängigkeiten geraten, lokale Märkte zerstört und angepasste Kultursorten verdrängt werden. Das Problem weltweiten Hungers und Armut kann nicht durch Gentechnik, die Patentierung von Saatgut oder andere ausschließlich technische Lösungen bekämpft werden. 9 Die Beseitigung des Hungers ist viel Erfolg versprechender, wenn die Kleinbauern auf die seit Generationen praktizierten traditionellen Anbauund Bewirtschaftungsformen setzen und für Ernährungssicherheit sorgen. Zudem ist für den Hunger in der Welt nicht die mangelnde landwirtschaftliche Produktion verantwortlich, sondern unter anderem Kriege, Bürgerkriege, mangelnder Eigentumsschutz, schlechte Ausbildung und ungerechte Landverteilung.. Die Ursachen von Hunger und Armut können nur dann nachhaltig bekämpft werden, wenn die Bauern durch eigene Arbeit ihr Überleben sichern können. Der Zugang zu den produktiven Ressourcen Saatgut, Wasser und Land ist dabei von zentraler Bedeutung. Essenziell sind auch der Zugang zu E- nergie, zu erschwinglichen Krediten, die Erschließung lokaler Märkte sowie eine intakte Infrastruktur. 8 Vgl. dazu die Kampagne der internationalen Katholischen Landjugendbewegung (MIJARC) Saatgut Grundlage globaler Ernährungssouveränität ( 9 Zu diesem Schluss kommt auch die vor kurzem von evangelischen Entwicklungsorganisationen und dem Umweltverband BUND veröffentlichte Studie Zukunftsfähiges Deutschland in einer globalisierten Welt (eine Studie des Wuppertaler Instituts für Klima, Umwelt, Energie, hrsg. vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Brot für die Welt" und Evangelischer Entwicklungsdienst); vgl. auch Daniel G. De La Torre Ugarte and Sophia Murphy; The Global Food Crisis: creating an Opportunity for Fairerand More Sustainable Food and Agriculture Systems Worldwide, hrsg. v. MISEREOR und die grünnahe Heinrich-Böll-Stiftung (
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