Dr. h. c. Edgar Meister Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank i. R.

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1 Sendesperrfrist: 4. Mai 2007, 12:30 Uhr MESZ Dr. h. c. Edgar Meister Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank i. R. Rede anlässlich der Verabschiedung von Herrn Dr. h. c. Meister Frankfurt am Main, Deutsche Bundesbank, Gästehaus Freitag, 4. Mai 2007 Seite 1 von 9

2 Meine Damen und Herren, liebe Freunde und Weggefährten, liebe Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich bin in den letzten Tagen verschiedentlich nach den Highlights meiner Tätigkeit bei der Bundesbank gefragt worden. Es gab derer so unglaublich viele, dass ich nur einige davon im vorgegebenen Zeitrahmen abhandeln kann. Es sind dies an erster Stelle bank- und finanzaufsichtliche Themen, wie Stabilität der Finanzmärkte, Fragen der europäischen und der deutschen Aufsichtsstruktur, das Projekt Basel II, die Einführung des Euro-Bargeldes sowie die Stellungnahme der Bundesbank zur Konvergenzlage in Europa vor Eintritt in die Währungsunion. Wenn ich mit letzterer beginnen darf, weil mir die Sitzung des Zentralbankrates der Bundesbank im März 1998 noch in guter Erinnerung ist. Die Bundesbank war von der Bundesregierung gebeten worden, die Konvergenzlage in der Europäischen Union mit Blick auf die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion darzustellen. Das besondere Problem seinerzeit war, dass die Schuldenstandsquote von Belgien und Italien mit mehr als 120 % doppelt so hoch war wie der im Vertrag vorgesehene Referenzwert. Es ist nicht übertrieben, wenn man darauf verweist, dass dem Ergebnis der Stellungnahme der Bundesbank eine erhebliche Bedeutung zugeschrieben wurde, auch wenn die Politik ähnlich wie bei Personalfragen in ihrer politischen Entscheidungsfreiheit durch Voten der Bundesbank nicht gebunden ist. Die Sitzung begann am morgens um 9:00 h und endete - praktisch ohne Unterbrechung am um 00:40 Uhr. Hinsichtlich der Seite 2 von 9

3 Voraussetzungen einer auf Dauer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand, konnten die Besorgnisse im Falle Belgiens und Italiens nicht ausgeräumt werden. Das zweiteilige Votum der Bundesbank lautete deshalb: Vor dem Hintergrund der erreichten Konvergenzfortschritte in vielen Mitgliedsstaaten und nach Abwägung der noch bestehenden Probleme und Risiken, erscheint der Eintritt in die Währungsunion ab 1999 stabilitätspolitisch vertretbar. Die Auswahl der Teilnehmer bleibt aber letztendlich eine politische Entscheidung. Auch in dieser schwierigen Phase hat sich die Bundesbank ihrem stabilitätspolitischen Auftrag gestellt und sich im Rahmen ihres politischen Mandats bewegt. Der Satz von Jacques Delors, dass zwar nicht alle Menschen an Gott, aber alle an die Bundesbank glauben, war einerseits natürlich ein Lob, andererseits hat dies der Bundesbank nicht immer genutzt. Anders als die anerkannt stabilitätspolitische Kompetenz der Bundesbank verhält es sich mit einer anderen Kernaufgabe, die immer im Schatten der Geldpolitik stand: ich spreche von der Bargeldversorgung. Eine logistische Herausforderung besonderer Art war deshalb der Übergang zum Euro- Bargeld. An der Entwicklung des gemeinsamen Konzepts zur Bargeldeinführung waren Seite 3 von 9

4 nicht weniger als 24 Verbände, 3 Bundesministerien und die Bundesbank mit ihren Hauptverwaltungen und Zweigstellen beteiligt. Der Bargeldtausch für die 82 Mio. Einwohner unseres Landes innerhalb weniger Wochen war ohne Beispiel und um ein Vielfaches höher als die im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung bewegten Bargeldvolumina. Nach dem Euro-Einführungsgesetz verlor die Deutsche Mark mit Ablauf des (Big Bang) ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Das Konzept sah vor, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Jahreswechsel einen direkten Tausch von D-Mark in Euro möglichst vermieden. Stattdessen sollte der Bargeldbestand für die Geschäfte des täglichen Lebens vor allem in Form von Wechselgeld über den Einzelhandel in den Zahlungsverkehr gelangen. Kreditinstitute mussten deswegen im Vorfeld im sogenannten Front-Loading mit Banknoten und Münzen versorgt werden, wobei die Kreditwirtschaft ihrerseits über Werttransportunternehmen den Handel und die Automatenwirtschaft frühzeitig mit Banknoten und Münzen belieferte. Zusätzlich wurden dem Handel 2,2 Mio. Stück Starter Kits zur Verfügung gestellt. Alles in allem wurden 2,5 Mrd. Stück -Noten im Wert von 150 Mrd. und 15,5 Mrd. -Münzen im Wert von 5 Mrd. in Umlauf gebracht. Einschließlich der zurückgeflossenen DM-Noten und Münzen entspricht dies einem Transportvolumen von insgesamt t oder LKW à 12 t. Nach gut zwei Wochen wurden bereits mehr als 90 % der Bargeldzahlungen in Euro getätigt. Am 28. Februar 2002 war die Einführung abgeschlossen. Der Handel nahm danach keine Zahlungen in D-Mark mehr entgegen. Glücklicherweise hat es bei der Umstellung keine berichtenswerten Pannen gegeben. Bei den Bürgern nachhaltig in Erinnerung Seite 4 von 9

5 geblieben ist jedoch nicht die reibungslose Einführung des Euro-Bargeldes. In einzelnen Bereichen, insbesondere im Dienstleistungssektor und in der Gastronomie, gab es z. T. kräftige Preiserhöhungen, die den Euro in der Bevölkerung zum TEuro werden ließen; dies freilich nicht ganz berechtigt, da das Niveau der Preise insgesamt stabil blieb. Eine Herausforderung von ähnlich großem Gewicht war das Projekt Basel II, das dem Zentralbereich Banken- und Finanzaufsicht mit Herrn Gerhard Hofmann in der Leitung und mich selbst in koordinierender Funktion, über viele Jahre intensiv beschäftigt hat. Auf einer Sitzung in Frankfurt am Main im Frühjahr in einer noch sehr frühen Verhandlungsphase - haben Bundesbank und BaKred vom Zentralen Kreditausschuss ein Mandat erbeten, das der deutschen Verhandlungsdelegation die Möglichkeit gab, in Basel mit einer Stimme als Vertreter der gesamten deutschen Kreditwirtschaft aufzutreten. Dies, und natürlich die verschiedenen Entschließungen des deutschen Bundestages, haben die deutsche Delegation gestärkt als es darum ging, die Interessen des Mittelstandes in die Verhandlungen in Basel einzubringen. Aber es war nicht nur die politische Rückendeckung und das in diesem Punkt geschlossene Meinungsbild der deutschen Kreditwirtschaft, die schließlich zu einem guten Ergebnis führten. Es war gleichermaßen dem Forschergeist und dem Einfallsreichtum unserer Research Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken denen es gelang, die für den Mittelstand günstige Risikogewichtung analytisch und quasi wissenschaftlich zu belegen. Gemeinsam mit den Kollegen der italienischen Zentralbank konnte der Nachweis erbracht werden, dass trotz höherer Ausfallwahrscheinlichkeit eines Seite 5 von 9

6 einzelnen Kredits für die vielen, typischerweise kleineren Kredite im Retailportfolio eine geringere Risikogewichtung angemessen ist als bei der Kalibrierung eines Portfolios mit z. B. 10 Großkrediten. Viele der Finanzpolitiker, die Basel II über die Jahre kritisch begleitet haben, haben zugleich entscheidend daran mitgewirkt, dass das Rahmenwerk die notwendige politische Akzeptanz in Deutschland findet. Einige sind heute unter unseren Gästen. Darüber freue ich mich besonders. Das nächste Thema auf meiner heutigen Agenda hat für mich überraschend einen höchst aktuellen Bezug bekommen. Erwähnen wollte ich die intensive Diskussion zwischen Bundesfinanzministerium und Bundesbank bei der Neufassung des Kreditwesengesetzes im Jahre 2002 und die der Bundesbank zugewiesene Rolle in der Banken- und Finanzaufsicht. Nach dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Errichtung der BaFin und zur Reform des KWG aus dem Jahr 2001, war in einem frühen Stadium der Vorschläge eine Beschränkung der bankaufsichtlichen Zuständigkeiten der Bundesbank ausschließlich auf den Sparkassen- und Genossenschaftssektor vorgesehen. Der Gesetzgeber hat sich seinerzeit mit guten Gründen gegen diese Überlegungen ausgesprochen und statt dessen die Bundesbank auch mit der Überwachung der systemisch bedeutsamen Institute betraut. Es gibt auch heute noch immer keinen überzeugenden Grund, die Diskussion über eine eher grundsätzliche Veränderung der Aufsichtskompetenzen für systemrelevante Institute und damit über eine Zweiteilung der deutschen Bankenlandschaft qua Aufsicht neu aufzulegen. Seite 6 von 9

7 Im Gegenteil: Die heutige Realität der Märkte unterstreicht vielmehr, wie richtig und vorausschauend die Entscheidung des Gesetzgebers in 2002 war. Der hohe Grad der Integration der Finanzmärkte, die Tendenz zu immer größeren Instituten sowie die Komplexität von Finanzprodukten, mit denen vom Kreditrisiko bis zum Wetter vieles handelbar gemacht wird, sind Entwicklungen, die m. E. ohne Einschaltung der Notenbank in die Aufsicht über systemrelevante Institute nur suboptimal gelöst würden. Ich finde, das Ergebnis einer integrierten Aufsichtsbehörde unter Einbindung der Bundesbank in den operativen Teil der Bankenaufsicht kann sich sehen lassen, wie die Evaluierung durch das DIW und die Stellungnahmen der Banken gezeigt haben. Bei der verbesserten Aufgabenabgrenzung zwischen BaFin und Deutscher Bundesbank geht es deshalb in erster Linie nur um eine Klarstellung der bereits im KWG angelegten Arbeitsteilung zwischen laufender Überwachung durch die Bundesbank einerseits und hoheitlicher Befugnisse durch die BaFin andererseits. Erlauben Sie mir noch einen kurzen Ausflug nach Europa. Nicht zuletzt in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Banking Supervision Committee hatte ich das Privileg, mich seit Jahren an der Diskussion um die Europäischen Aufsichtsstrukturen beteiligen zu können. Das im wesentlichen auf Kooperation fußende dezentrale europäische Aufsichtssystem wurde z. B. durch operational networks und neue Seite 7 von 9

8 Formen der Kooperation in der grenzüberschreitenden Aufsicht ständig fortentwickelt. Die europäische Aufsicht braucht deshalb auch den internationalen Vergleich nicht zu scheuen. Gleichwohl verkenne ich nicht, dass für große, grenzüberschreitende Finanzinstitute eine dezentrale europäische Aufsichtsstruktur auf Dauer nur eine zweitbeste Lösung sein kann. Insbesondere die vielen Ansprechpartner und Entscheidungsträger sind für die Kreditinstitute kosten- und zeitaufwändig. In der Fortentwicklung der Zusammenarbeit der europäischen Bankenaufseher liegt ohne Zweifel weiteres Potential für Effizienzgewinne und Minderung der Aufsichtskosten für die Institute. Dem ist die europäische Aufsicht bereits durch eine Vielzahl von Maßnahmen begegnet. Allerdings stoßen die Aufseher bei der Frage der Schaffung eines Lead Supervisors oder einer zentralen europäischen Aufsichtsinstanz an rechtliche und politische Grenzen, da die Übertragung nationaler Souveränitätsrechte nicht der Dispositionsfreiheit von Aufsichtsbehörden und auch nicht der Exekutive unterliegt, sondern die ureigene Zuständigkeit der gewählten Parlamente darstellt. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich mit nur mit einem Satz auf die wachsende Bedeutung der Hedge Fonds Branche und ihr Risiko für das weltweite Finanzsystem eingehe: Dass dieses Thema überhaupt den G7-Gipfel in Essen durch Aufnahme in die Tagesordnung erklommen hat, darf als persönlicher Erfolg des Bundesfinanzministers gewertet werden. Ich wünsche uns, dass das Thema über den G8-Gipfel im Juni in Seite 8 von 9

9 Heiligendamm hinaus auf der internationalen Agenda bleibt mit dem Ziel, für die größeren Hedge Fonds zu einem freiwilligen Verhaltenskodex zu kommen. * * * Seite 9 von 9

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