Projekt Arche Weinberg Förderprogramme Bearbeiter: Rataj & Witzel

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1 Förderprogramme Neue Projekte wie die Arche Weinberg beginnen steht s mit einer Idee. Nun genügen Ideen zumeist nicht, um dann auch Taten folgen zu lassen. Es braucht engagierte Menschen, Zeit, den Willen durchzuhalten und Geld. Eine solide Finanzierung, in Verbindung mit all den anderen aufgezählten Voraussetzungen, lassen aus Ideen und Träumereien große Unternehmen und wundervolle Projekte werden. So ist das Teilgebiet der Förderprogramme nicht eben weniger wichtig als jedes andere welches hier zu finden war. Dabei haben wir verschiedene Förderprogramme bewertet und nach ihren Übereinstimmungen mit den Zielen und der Entwicklung der Arche Weinberg verglichen. Im Folgenden beschreiben wir die untersuchten Förderprogramme, ihre Charakteristik und Tragweite. Wir gehen auf Vor- und Nachteile ein und stellen Bedingungen für eine Förderung unter den jeweiligen Programmen dar. Am Ende sind wir zu einer Einschätzung und Empfehlung für die Arche Weinberg gekommen, die einen erfolgreichen Start dieses Projektes ermöglichen sollte. Vorhaben der Arche Weinberg Unsere Aufgabe bestand darin die Vorhaben des Projektes Arche Weinberg mit den Themen der Förderprogramme von EU, BRD und dem Land Brandenburg zu vergleichen. Wir haben uns dabei auf die größten Schnittmengen zwischen den unten aufgezählten Vorhaben und den Förderprogrammen konzentriert. Veranstaltungs- und Seminarzentrum Kräuter- und Staudengarten Streuobstwiese Bienenhaltung Weinberg Wellness & Erholung Aufrechterhaltung und Ansiedlung vergangener Handwerkmethoden Außerschulischer Lernort Natur Ökologisches Bildungszentrum Haltung seltener Tier- und Pflanzenarten Förderbereiche und programme Bei den folgenden Förderprogrammen handelt es sich Förderungen auf europäische Ebene, auf Bundesebene sowie auf Länderebene (Land Brandenburg). Die Sortierung erfolgt nach den Förderthemen.

2 Fachübergreifende Förderung Bildung für nachhaltige Entwicklung Umweltbildung, -erziehung und -information Förderung im Bereich Forst und Jagd Schwerpunkt Mischwald Erhalt von Altbäumen Zusammenschluss und effektives Wirtschaften Förderung im Bereich der ländlichen Entwicklung LEADER Förderung Flurneuordnung und Flurbereinigung Förderung von Synergien für den Landtourismus Förderung im Bereich der Landwirtschaft Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen o KULAP o Förderung einer Ausgleichszahlung für landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten o Förderung Ausgleich Kosten und Einkommensverluste für Landwirte (Natura 2000) o Förderung Ausgleichszahlung für naturbedingte Nachteile (Spreewald) Absatzförderung, Wettbewerb, Marktorientierung o Förderung von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse o EU-Schulmilchprogramm Einzelbetriebliche Förderung Innovationspartnerschaften Fischerei o Förderung des Fischereiwesens o Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei Tierzucht o Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere o Förderung der Bienenhaltung Förderung im Bereich Naturschutz Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins Teil C LIFE+ Natur und biologische Vielfalt Naturschutzgroßprojekte und Gewässerrandstreifen - ausgewählte Förderprogramme mit den größten Schnittmengen zum Projekt Arche Weinberg Ausschlusskriterien Nach der intensiven Analyse der oben aufgezählten Förderprogramme, haben wir eine Essenz gewählt, die die größten Schnittmengen zu den Vorhaben des Projektes Arche Weinberg besitzen.

3 Die Ausschlussgründe von Förderprogrammen sind vielfältig. Da wir nicht für jedes Programm erwähnen wollen, weshalb bestimmte Förderprogramme nicht für das Projekt Arche Weinberg geeignet sind, haben wir folgend die zumeist auftretenden Ausschlusskriterien aufgelistet. -Antragsfrist verstrichen -Haushaltsmittel aufgebraucht Bildung für nachhaltige Entwicklung Umweltbildung, -erziehung und -information -zu geringere Schnittmengen kein deckungsgleiches Konzept unterschiedliche Zielstellungen Förderthema im Projekt Arche Weinberg zu gering vertreten Dimension des Geförderten wird im Projekt nicht erreicht -Förderprogramm fordert Eigenkapitalanteile, die nicht vorhanden sind -Förderprogramm fördert bestehende Grundlagen, die im Projekt Arche Weinberg nur gering vorhanden sind -Geförderte sind oftmals nur Gemeinden, Landkreise und Vereine; keine Privatpersonen und Gemeinschaften -Förderprogramme mit einem zu strengen Anforderungsprofil Förderprogramme mit den größten Schnittmengen / Potenzialen Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins Teil C Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins Ziel dieser Förderung sind das Minimieren des Rückgangs der biologischen Vielfalt. Vorhaben der dem Zwecke europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie dienen, werden dabei bevorzugt. Allerdings gibt es auch Potenziale für Vorhaben die außerhalb der oben genannten Gebiete geplant sind. Für den Richtlinienteil C Umweltbewusstsein stehen 5,0 von 37,22 Mrd. (Gesamtbudget) zur Verfügung. Wer wird gefördert? Je nach Förderschwerpunkt können die Antragsteller juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts i. S. d. 52 AO oder natürliche Personen sein.

4 Was wird gefördert? Vorhaben, Projekte, Veranstaltungen und Materialien zur Umweltbewusstseinsbildung und Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit, von Kindern und Jugendlichen im außerschulischen Bereich oder von lokalen Akteuren. Wie wird gefördert? Je nach Förderschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabensausgestaltung und/oder Investitionsort können unterschiedliche Zuwendungen gewährt werden: Zuschüsse in Höhe von 100 %, Zuschüsse in Höhe von 85 % oder Zuschüsse in Höhe von 75 %. Gemeinkosten können in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden. Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratungen, Betreuung von baulichen Investitionen sind zuwendungsfähig, wenn nachgewiesen kann, dass ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb (mindestens drei Angebote) vorab erfolgt ist. Diese Kosten sind bis zu einer Höhe von insgesamt 20 von Hundert der förderfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig. Allgemeine Informationen: - Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 5000 betragen soll - Projektauswahl erfolgt anhand eines Punktesystems, Bewilligung erfolgt absteigend in Reihenfolge der Punkte bis zur Ausschöpfung der Mittel - Verwendungsnachweis erforderlich: Sachbericht nach Abschluss des Vorhabens Informationen zur Antragsstellung: - Frist für die erste Beantragung bis zum 15. Januar Potenzial auf weitere Mittel: Stehen nach Abschluss der ersten Beantragungsrunde weitere Haushaltmittel zur Verfügung, wird ein weiterer Antragstermin veröffentlicht. - Anträge sind an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen - Antragsformulare sind auf der Internetseite der ILB zu finden - Dokumentation des Ausgangszustandes beim Antrag beifügen Link: ml#meldung Kontakte: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 43

5 Adrian Stadtaus Tel.: 0331/ und Detlef Herbst Tel.: 0331/ Wichtige Dokumente: Alle Programminformationen, ergänzende Informationen und Antragsformulare sind auf der Internetseite der ILB zu finden und sind als ZIP-Datei beigefügt! - Richtlinie für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Berlin Link: - Projektauswahlkriterien (PAK) für Naturschutzmaßnahmen in der Förderperiode Link: -Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes im Land Brandenburg Link: Einschätzung des Potenzials: Der Ansatz der Bildung eines außerschulischen Lernortes spielt eine entscheidende Rolle im Projekt Arche Weinberg. Da bereits eine erste Kooperation mit einer Schule in Berlin besteht, existiert hier eine gute Grundlage um darauf aufzubauen. Dieses Förderprogramm zielt auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen bzgl. des Umweltbewusstsein und der Umweltsensibilisierung ab. Da im Projekt Arche Weinberg praxisnah Erfahrungen zum Thema Umwelt gesammelt werden können, sobald erste Maßnahmen umgesetzt wurden, bestehen zu diesem Förderprogramm deckungsgleiche Zielstellungen. Hinzu kommt die Kombination zur Förderung der biologischen Vielfalt. Dieses indirekte Ziel wird im Projekt Arche Weinberg selbst verfolgt und Wissen darüber soll vermittelt werden. Eine wichtige Voraussetzung für diese Förderung ist der Erstellung eines Bildungskonzeptes, um einen verantwortungsvollen und vor allem sinnvollen Nutzen aus dem außerschulischen Lernort für Kinder und Jugendliche zu erhalten. Hinzu kommt, dass die erste Antragsfrist bereits verstrichen ist. Allerdings dauert die Förderperiode bis 2020 an, weshalb weitere Fördergelder und Antragsfristen vermutet werden. Es uss für dieses Förderprogramm abgewartet werden, trotzdem besteht hier ein hohes Potenzial. LIFE+ Natur und biologische Vielfalt Teil LIFE+ Biodiversität

6 Ziel dieses Förderprogrammes ist ein Beitrag zur Umsetzung bestimmter Ziele der EU- Biodiversitätsstrategie. Das Budget der Förderperiode beträgt 3,4 Mrd.. Wer wird gefördert? Je nach Förderschwerpunkt können die Antragsteller natürliche und juristische Personen, z. B. Naturschutzverwaltungen, Landkreise, Gemeinden, Zweckverbände, nichtstaatliche Naturschutzorganisationen und auch Privatpersonen sein. Was wird gefördert? Demonstrationsvorhaben oder innovative Projekte: Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Lebensumwelt auf dem Land und im Meer außerhalb des NATURA 2000-Status Vorhaben müssen sich von denen im Bereich NATURA 2000 unterscheiden Waldbrandschutz Wie wird gefördert? Die Finanzhilfe der Gemeinschaft erfolgt durch maßnahmenbezogene Zuschüsse. Der Höchstsatz für die Kofinanzierung beträgt 50 % der in Betracht kommenden Kosten, in Ausnahmefällen bis zu 75 % (bei prioritären Lebensräumen oder Arten). Allgemeine Informationen: -Maßnahmen, die den Kriterien der Förderungswürdigkeit anderer Finanzierungsinstrumente entsprechen, werden nicht gefördert -Maßnahmen, die für den gleichen Zweck schon Unterstützung erhalten, werden nicht gefördert Informationen zur Antragsstellung: -die Frist zur Antragsstellung im Jahr 2016 ist vom 19. Mai 2016 bis zum 15. September Antragsdokumente sind u. a. online vorzufinden, allerdings in englischer Sprache Link: Kontakte: MLUL, Abteilung Naturschutz Referat 43 Brigitta Haase Tel.: 0331/ Brigitta.Haase@MLUL.Brandenburg.de Wichtige Dokumente: Alle Programminformationen, ergänzende Informationen und Antragsformulare zu dem Teilprogramm LIFE Nature & Biodiversity sind als ZIP-Datei beigefügt! -LIFE+ Richtlinie Link:

7 -Biodiversitätsstrategie bis 2020 Link: Einschätzung des Potenzials: Dieses Förderprogramm zielt stark auf die Verbesserung der Biodiversität ab. Dieses Ziel ist deckungsgleich mit der geplanten Thematik der Haltung seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Einige Tiere, wie das Wollschwein, sind bereits angesiedelt. Mit der Förderung besteht die Möglichkeit diesen Bestandteil des Projektes auszubauen. Einen großen Wert legen die Förderer auf den innovativen Ansatz zur Verbesserung der natürlichen Lebensumwelt. Da bei der Grundidee kein Alleinstellungsmerkmal vorhanden ist, müsste man ein Demonstrationsvorhaben aus dem Projekt gestalten. Die Formulierungen der geförderten Inhalte sind sehr allgemein und unspezifisch. Das verschafft eine gewisse Freiheit bei der Konzeptgestaltung, die dem Antrag hinzugefügt werden muss. Das Förderprogramm hat ein mittleres Potenzial, aufgrund der breiten Zielsetzung der Ziele und der fehlenden Innovation im Projekt. Förderung der Bienenhaltung Ziel der Förderung ist es, bei der Erzeugung marktfähiger Qualitätshonige und wettbewerbsfähiger Vermarktungsstrategien finanzielle Hilfe zu gewähren. Die Förderung dient der Stabilisierung der Bienenwirtschaft und der für die ökologische Bestäubung notwendigen gesunden Bienenbestände. Wer wird gefördert? Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.v. (LIB), Landesverband der Brandenburgischen Imker e.v. (LVBI), Landesverband der Buckfastimker Berlin-Brandenburg e.v. (LBBB), Interessengemeinschaft Berlin-Brandenburgische Imker e.v. (IGBBI) Was wird gefördert? Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Honige gegenüber Importhonigen aus Drittländern verbessern, der Erzeugung und Vermarktung qualitativ hochwertiger Honige dienen, die Bestäubungsleistung zur Sicherung der Vielfalt von Kultur- und Wildpflanzenbeständen im Rahmen einer standortgebundenen und umweltverträglichen Bienenhaltung fördern. Gegenstand der Förderung Schulung, Fortbildung und Beratung der Imker Ausbildung und Weiterbildung von Bienensachverständigen Aufbau, Einrichtung und Ausstattung von Lehrbienenständen Technische Geräte Zuwendungen für die Erstausstattung von Neuimkern zur erstmaligen Einrichtung einer Imkerei Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroose Maßnahmen der Bienenwanderung und Trachtbeobachtung

8 Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Bienenhonig Angewandte Forschungsprojekte, die der Bienenzucht sowie der Verbesserung der Qualität der Bienenerzeugnisse dienen Wie wird gefördert? Höhe der Zuwendungen max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Nicht mehr als 1000 je Zuwendungsempfänger Bagatellgrenze von mind. 250 je Antrag Genaue Förderhöhen sind den Anlagen der Verwaltungsvorschrift zu entnehmen (siehe wichtige Dokumente) Allgemeine Informationen: Von der Förderung ausgeschlossen sind: Umsatzsteuer, wenn die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht Erwerb von Fahrzeugen und Fahrzeuganhängern Gebrauchte Ausrüstungsgüter Förderung ist nur möglich, wenn bisher keine anderen Mittel für diese Maßnahme beantragt wurden Informationen zur Antragsstellung: -Antrag ist einzureichen beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat 45 -Anträge auf Förderung von Neuimkern sind beim Landesverband Brandenburgische Imker e.v. einzureichen Kontakte: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) Agrarbildung und -forschung, Agrarmarkt, Tierzucht Referat 33 Jürgen Köhnke Tel.: juergen.koehnke@mil.brandenburg.de Landesamt für landliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Tierzucht Förderung von Neuimkern Birgit Springsguth Tel: / Birgit.Springsguth@lelf.brandenburg.de

9 Wichtige Dokumente: -Verwaltungsvorschrift des Ministeriums fr Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse Link: -Anlage 1 bis 5 der Verwaltungsvorschift Link: %20und%20Vermark-tungsbedingungen%20f%C3%BCr%20Bienenzuchterzeugnisse.pdf Einschätzung des Potenzials: Da die Bienenhaltung Bestandteil des Projektes Arche Weinberg sein soll, gibt es über dieses Förderprogramm die Möglichkeit Unterstützung zu erhalten. Eine Ungewissheit besteht in der Frage, ob der Imker, der für die Bienen zuständig ist, Teil einer der folgenden Vereine ist, da dies eine Voraussetzung darstellt. Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.v. (LIB) Landesverband der Brandenburgischen Imker e.v. (LVBI) Landesverband der Buckfastimker Berlin-Brandenburg e.v. (LBBB) Interessengemeinschaft Berlin-Brandenburgische Imker e.v. (IGBBI) Sollte dies der Fall sein, so besteht das Potenzial der Förderung. Die Förderhöhe ist vergleichsweise gering, aber sollte nicht vernachlässigt werden. Aufgrund der Höhe des Fördervolumens sowie der oben erwähnten Ungewissheit, besteht für dieses Förderprogramm ein mittleres Potenzial. Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ab 2015 Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen. Dabei gilt es zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen. Wer wird gefördert? Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Die im Nebenerwerb die Definition des aktiven Landwirts erfüllen Natürliche und juristische Personen Landkreise

10 Gemeinden Zweckverbände Was wird gefördert? Einführung ökologischer Anbauverfahren Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau Nutzung Ackerfläche als extensives Grünland Umwandlung Ackerland in extensives Grünland Extensive Bewirtschaftung ohne Stickstoffdünger Umweltgerechte Bewirtschaftung Pflege von Heide, Trockenrasen und sensible Grünlandstandorte Nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen Pflege extensiver Obstbestände Erhaltung pflanzlicher und tierischer Genetikressourcen Wie wird gefördert? Zuschuss / Projektförderung 209 je Hektar Ackerland 210 je Hektar Dauergrünland 415 Gemüse und Zierpflanzen 750 Kern- und Steinobstanlage 665 andere Dauerkulturen Tiere je Großvieheinheit Allgemeine Informationen: Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhalt der Kulturlandschaft Länder Brandenburg und Berlin Es ist jährlich ein Nachweis der Ernte auf den geförderten Flächen sowie eine Schlagdokumentation zu liefern. Eine Doppelförderung der Flächen wird durch die zugrundeliegende Richtlinie ausgeschlossen. Informationen zur Antragsstellung: Der Antrag ist bis zum vor Verpflichtungsbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft zu stellen. Kontakte: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), Referat 32 Frau Irene Kirchner Telefon: 0331 / , Telefax: (0331) Wichtige Dokumente oder Voraussetzungen: Zu förderndes Vorhaben in Fläche einer Kulisse Schlagbezeichnung Pflanzenschutzmaßnahmen Tierarten und Anzahl Anzahl ertragsfähiger Baume/Sträucher Link zum Programm:

11 Link zur Richtlinie: pdf Einschätzung des Potenzials: Der Grundcharakter des Förderprogrammes passt zum hier skizzierten Projekt. Es werden verschiedene nachhaltige und ökologische Anbauverfahren gefördert. Auch der Erhalt von selten Tieren und Pflanzen findet hier eine Förderung. Leider ist für einen förderfähigen Pflanzenbestand eine mindesten 2 jährige Kultur vorgesehen. Eine solche Kultur, gleich ob es sich um Wein oder Obstanbau handelt, müsste erst geschaffen werden. Auch fallen hier die zur Verfügung stehenden Flächen und Anzahl der Tiere ins Gewicht. Bei einer maximalen Fläche von 8 ha können keine großen Förderbeträge generiert werden. Auch die Bestandszahl an Tieren generiert keine größeren Summen. Beide Möglichkeiten sollten jedoch nicht vernachlässigt werden so sie etwaige laufende Kosten decken könnten.

12 Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER Brandenburg fördert mit LEADER Vorhaben zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume. Wer wird gefördert? Gemeinden und Gemeindeverbände Kommunen Privatpersonen Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts Teilnehmergemeinschaften nach 16 FlurbG Juristische Personen des öffentlichen Rechts (außerhalb der Landes- und Bundesverwaltung) Lokale Aktionsgruppen Rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren, Gemeinden oder Verbänden Was wird gefördert? Regionalmanagement Unterstützung und Sensibilisierung der lokalen Akteure Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen Wie wird gefördert? für Regionalmanagement: 80% der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal EUR pro Jahr für die Unterstützung und Sensibilisierung der lokalen Akteure: bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben

13 für die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen maximal 30% und maximal 80% der förderfähigen Gesamtausgaben Die Höhe der Zuwendung an Gemeinden bzw. Gemeindeverbände muss mehr als EUR und an andere Zuwendungsempfänger mehr als EUR betragen Allgemeine Informationen: Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung Informationen zur Antragsstellung: Anträge sind vollständig und formgebunden einzureichen beim Kontakte: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Müllroser Chaussee Frankfurt (Oder) Tel. (03 35) Fax (03 35) Poststelle@LELF.Brandenburg.de Internet: Wichtige Dokumente oder Voraussetzungen: Das zu fördernde Vorhaben muss in der durch das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) definierten Fördergebietskulisse liegen und durchgeführt werden. Grundlage einer Förderung von Vorhaben ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) und die Vorlage eines positiven Votums der lokalen Aktionsgruppe (LAG) für das jeweilige Vorhaben. Link zum Förderprogramm: DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=886610c ac95d25294e01a5b;views;doc ument&doc=8190 Link zur Richtlinie: pdf Einschätzung des Potenzials: Das LEADER Programm bietet gegenüber den bisher betrachteten Förderprogrammen einen entscheidenden Vorteil. LEADER fördert Projekt die im Entstehen sind. Die zuvor vorgestellten Programme fördern und unterstützen bereits etablierte Strukturen bzw. bereits in Betrieb befindliche Anbauflächen und Viehbestände. Das LEADER Programm ermöglicht hier also ein Grundhafte Projektförderung und Finanzierung.

14 Ausgenommen von der Förderung durch LEADER sind sämtliche Erschließungsmaßnahmen. Aber das Schaffen von touristischen Angeboten, das Entstehen eines Lernortes, Anbau von Kulturpflanzen und die Stärkung des ländlichen Raums, sind Hauptförderpunkte von LEADER. Damit sehen wir hier ein sehr großes Potential. Angefertigt werden müsste eine Entwicklungsstrategie, welche der zuständigen lokalen Aktionsgruppe (LAK) vorgelegt werden kann. Förderung Synergien für den Landtourismus Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Entwicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen. Schaffung einer Wertschöpfungskette im ländlichen Raum. Erschließung ländlicher Strukturen. Wer wird gefördert? Überregionale Vereine und Verbände Natürliche und juristische Personen als Kleinstunternehmer Was wird gefördert? Enteicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen Wie wird gefördert? Zuschuss Sachkosten des Arbeitsplatzes max p.a. Gemeinkosten 15% der förderfähigen Gesamtsumme Sachkosten der Vernetzung und Vermarktung 45% der förderfähigen Gesamtausgaben bei natürlichen oder juristischen Personen 75% der förderfähigen Gesamtausgaben bei Verbänden Allgemeine Informationen: Förderung über maximal 3 Jahre Informationen zur Antragsstellung: bis 31.Mai.16 Kontakte: Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LEFL)

15 Wichtige Dokumente oder Voraussetzungen: Konzept zur Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land- Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus Sowie ein Konzept der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen Weniger als 10 Mitarbeiter Maximal 2 Mio. Umsatz p.a. Einschätzung des Potenzials: Dieses Förderprogramm ist sehr vielversprechend. Die Rahmenbedingungen würden auf die Arche Weinberg zutreffen. Die Arche dürfte nicht sehr stark wachsen. Maximal 10 Mitarbeiter*innen und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr, limitieren den Kreis der förderfähigen Projekte. Wo nach bisheriger Planung diese Vorgaben eingehalten werden würden. Schaffung von Wertschöpfungsketten und Entwicklung landtouristischer Angebote steht im Zentrum dieses Förderprojektes und auch der Arche selbst. Der Auf drei Jahre begrenzte Förderzeitraum ist derzeit nicht mehr abrufbar. Die Frist für eine Antragstellung lief leider mit dem 31. Mai 2016 aus. Es ist jedoch eine zweite Förderperiode 2020 vorgesehen. Somit empfehlen wir Mittel aus diesem Förderprogram rechtzeitig im Jahr 2020 zu beantragen, da wir das Potential dieses Programms als sehr hoch einschätzen. Link zum Programm: Link zur Richtlinie: df Empfehlung Zur Schaffung einer Grundlage empfehlen wir das Förderprogram LEADER. LEADER bietet den Akteuren die Möglichkeit einer Grundfinanzierung und Förderung der geplanten Vorhaben. So auch bei dem Projekt Arche Weinberg. Mittel aus diesem Fördertopf würde eine breite Palette an Möglichkeiten zur Finanzierung einzelner und zusammenhängender Teilaspekte der Arche bieten.

16 Angefangen bei einem landtouristischen Angebot, über nachhaltigen und ökologischen Anbau, bis zur Schaffung eines außerschulischen Lernorts, gibt LEADER bei positivem Votum der lokalen Aktionsgruppe, den Akteuren zahlreiche Möglichkeiten und Sicherheit für eine Realisierung ihres Projektes. Zum Ausbau und zur Weiterentwicklung von Grundlagen empfehlen wir nachfolgend und ergänzend das Programm Förderung des Umweltbewusstseins. Durch LEADER kann die Arche Weinberg grundlegend finanziert werden. Nach ein paar Jahren, in denen das Konzept weiter ausgebaut und Strukturen geschaffen worden sind, kann mit dem Programm Förderung des Umweltbewusstseins eine Weiterfinanzierung erreicht werden. Insbesondere wenn ein anerkannter Bildungsträger für den außerschulischen Lernort gefunden wurde. Dort können dann Mittel zugeteilt werden. Wir haben zwei Förderprogramme, mit denen wir mittelfristig ein großes Potential ausmachen können. Gestaffelt nutzbar bieten sie dem Projekt Arche Weinberg eine Grundlage für Finanzierung und später eine Förderung der entstandenen Strukturen. Quellen Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Übersicht der Förderprogramme: Link: Ausgewählte Förderprogramme: Förderung des Umweltbewusstseins Link: LIFE+ Förderung Link: Förderung der Bienenhaltung Link: LEADER

17 Link: KULAP Link: Synergien für den Landtourismus Link:

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