Wie weiter nach dem Rentenpaket?

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1 Expertengespräch 16. September 2014 Bundesgeschäftsstelle der Volkssolidarität Wie weiter nach dem Rentenpaket? Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Dr. Johannes Steffen Berlin

2 1. Was misst das Rentenniveau 2. Messkonzepte für das Rentenniveau 3. Einflussfaktoren auf das Rentenniveau (SvS) 4. Einflussfaktoren auf die Rentenanpassung 5. Maßnahmen zur Niveau-Stabilisierung 6. Maßnahmen für ausgewählte»risikogruppen«

3 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Was misst das Rentenniveau? Es misst die Leistungsfähigkeit des Systems der allgemeinen Rentenversicherung im Zeitablauf unter der Annahme einer erwerbslebenslangen Zugehörigkeit (Beitragszahlung) zur Rentenversicherung also einer sogenannten Standarderwerbsbiografie, der (so die derzeitige Konvention) 45 Beitragsjahre zugrunde liegen. Die individuelle (erwerbslebensdurchschnittliche) Entgeltposition also das Verhältnis zum Durchschnittsentgelt spielt entgegen verbreiteter Auffassung keine Rolle für das Rentenniveau. Obwohl zu dessen Bestimmung durchweg auf Durchschnittsgrößen Bezug genommen wird, erreicht auch der 80%-Verdiener das gleiche Niveau dann natürlich bezogen auf 80% des Durchschnittsentgelts!

4 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Was misst das Rentenniveau? Das Rentenniveau sagt demnach nichts über die absolute Höhe einer Rente aus eine»niedrige«rente kann durchaus ein»hohes«rentenniveau erreichen.»niveau der Renten«vs. Rentenniveau»Niedrige«Rente»Hohes«Niveau Lohn Rente Rente Lohn»Hohe«Rente»Niedriges«Niveau Im Zeitablauf unterschiedliche Rentenniveaus zeugen von der unterschiedlichen Wertigkeit der Anwartschaften verglichen mit den Löhnen also im Vergleich zu der die Anwartschaften begründenden Lohnhöhe.

5 1. Was misst das Rentenniveau 2. Messkonzepte für das Rentenniveau 3. Einflussfaktoren auf das Rentenniveau (SvS) 4. Einflussfaktoren auf die Rentenanpassung 5. Maßnahmen zur Niveau-Stabilisierung 6. Maßnahmen für ausgewählte»risikogruppen«

6 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Messkonzepte für das Rentenniveau Standardrente (Standard-) Rentenniveau = x 100 Durchschnittsentgelt Standardrente Durchschnittsentgelt Bruttorentenniveau Sicherungsniveau vor Steuern (SvS) jahresdurchschnittliche Rente aus 45 pep (ARt-1 x 6 x 45) + (ARt x 6 x 45) oder (ARt-1 + ARt) x 6 x 45 Jahres-Standardrente 2014: ,50 Durchschnittsentgelt lt. Anlage 1 zum SGB VI (Vorläufiges) Durchschnittsentgelt 2014: Nettorentenniveau Sicherungsniveau nach Sozialversicherungsbeiträgen (SnSV)

7 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Messkonzepte für das Rentenniveau Brutto-Rentenniveau Brutto-Standardrente Durchschnittsentgelt Netto-Rentenniveau Netto-Standardrente Netto-Durchschnittsentgelt , , = 44,0 % = 44,3 % Seit AltEinkG (2005) mit Übergang zur nachgelagerten Besteuerung nicht mehr sinnvoll verwendbar. Beispiel: Fixer»Steuerfreibetrag«auf Brutto-Standardrente für - Renten-Bestand 2004: Renten-Zugang 2013: Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2014 lt. SGB VI Anlage 1 2 Durchschnittsentgelt 2014 lt. RVB 2013

8 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Messkonzepte für das Rentenniveau Sicherungsniveau vor Steuern 154 SGB VI Verfügbare Standardrente Verfgb. Durchschnittsentgelt = 47,8 % = 47,9 % 1 Durchschnittsentgelt 2014 lt. RVB 2013 bei einer NQ vor Steuern von 0,8312 (RV-BS 18,3%) 2 dito bei einer NQ vor Steuern von 0,8294 (RV-BS 18,9%) eigene Berechnungen nach RV-LVG Verfügbare Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten ohne Berücksichtigung der auf sie entfallenden Steuern, gemindert um den allgemeinen Beitragsanteil zur Krankenversicherung und den Beitrag zur Pflegeversicherung (ohne Beitragszuschlag für Kinderlose) tatsächliche Beitragssätze zur KV/PV. Verfügbares Durchschnittsentgelt ist das Durchschnittsentgelt ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuern, gemindert um den durchschnittlich zu entrichtenden Arbeitnehmersozialbeitrag einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge (Bruttoentgeltumwandlung zur bav und Eigenbeiträge zur geförderten pav) Sozialbeitragsquote nach VGR.

9 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Messkonzepte für das Rentenniveau Sicherungsniveau nach SV-Beiträgen (SnSV) Standardrente nach SV Durchschnittsentgelt nach SV = 49,7 % 1 Jahres-Standardrente 2014 unter Abzug von 10,25% (KV-/PV-Beitragsanteil der Rentner) 2 Durchschnittsentgelt 2014 lt. RVB 2013 unter Abzug von 20,175% (AN-Anteil zur SV) Jahr Brutto-Rentenniveau SvS SnSV ,2 52,9 56, ,0 52,6 55, ,3 52,9 56, ,5 53,3 56, ,6 53,0 56, ,3 52,6 55, ,8 52,2 55, ,2 51,3 53, ,6 50,5 52, ,6 52,0 53, ,2 51,6 53, ,0 50,1 52, ,4 49,4 51, ,0 48,7 50, ,2 47,9 49,7

10 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Messkonzepte für das Rentenniveau 53,5 53,0 52,5 52,0 51,5 51,0 50,5 50,0 49,5 49,0 48,5 48,0 47,5 47,0 46,5 46,0 45,5 45,0 44,5 44,0 43,5 43,0 2009/2010: Kurzarbeits-Effekt Entwicklung des Sicherungsniveaus vor Steuern 2000 bis 2030 Bis 2012: Ist-Werte Ab 2013: RVB 2013 bzw. RV-LVG 44,4% 43,7%

11 1. Was misst das Rentenniveau 2. Messkonzepte für das Rentenniveau 3. Einflussfaktoren auf das Rentenniveau (SvS) 4. Einflussfaktoren auf die Rentenanpassung 5. Maßnahmen zur Niveau-Stabilisierung 6. Maßnahmen für ausgewählte»risikogruppen«

12 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Einflussfaktoren auf das Rentenniveau (SvS) Aktueller Rentenwert KVdR-Anteil PVdR-Anteil evtl. Beitragssatz- Erhöhung Verfügbare Standardrente Verfgb. Durchschnittsentgelt AN-Anteile zur SV sowie Prämien zur privaten KV/PV (nach VGR) Lohn- und Gehaltsentwicklung Beitragsfreie Entgeltumwandlung sowie Eigenbeiträge zur pav (nach VGR)

13 1. Was misst das Rentenniveau 2. Messkonzepte für das Rentenniveau 3. Einflussfaktoren auf das Rentenniveau (SvS) 4. Einflussfaktoren auf die Rentenanpassung 5. Maßnahmen zur Niveau-Stabilisierung 6. Maßnahmen für ausgewählte»risikogruppen«

14 AR BE bbe Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Einflussfaktoren auf die Rentenanpassung AR t BE AVA RVB RQ α ÄR ÄB Entgelt-Faktor Riester-Faktor Nachhaltigkeits-Faktor BE 100 AVA RVB RQ AR t t 1 t 1 t 1 1 α 1 BE t AVA RVB 2012 t 2 RQ t 2 BE BE t - 3 t 2 * bbe t - 2 bbe t - 3 = = = = = = = = = = aktueller Rentenwert Durchschnittsentgelt nach VGR beitragspflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme je ArbN gemäß Versichertenstatistik der DRV Bund vorl. Durchschnittsentgelt nach SGB VI Altersvorsorgeanteil Beitragssatz zur allgemeinen RV Rentnerquotient 0,25 Äquivalenzrentner Äquivalenzbeitragszahler ÄR RQ t 1 t 1 ÄB t 1 RQ t 2 ÄR t 2 ÄB t 2 Rentenvolumen t -1 Standardrente t -1 Beitragsvolumen t -1 Beiträge auf BE t -1 Rentenvolumen t - 2 Standardrente t - 2 Beitragsvolumen t - 2 Beiträge auf BE t - 2

15 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Einflussfaktoren auf die Rentenanpassung Fiktives»Riestern«(AVA2012 = 4%) Beitragsfreie Entgeltumwandlung Leistungsausweitungen* * Dies gilt nicht für zu erstattende Aufwendungen (Bsp.: steuerfinanzierte»mütterrente«) BE 100 AVA RVB RQ AR t t 1 t 1 t AR t 1 1 α 1 BE t AVA 2012 RVB t 2 RQ t 2 BE BE t - 3 t 2 * bbe t - 2 bbe t - 3»Rentenpaket«: AR2030 fällt etwa 1,6 % niedrigerer aus zu etwa 1/3 wg. Riester-Faktor (RVB) und zu 2/3 wg. Nachhaltigkeits- Faktor. Eine Steuerfinanzierte»Mütterrente«(Erstattung) würde das Nettorentenvolumen nicht erhöhen, AR2030 wäre etwa 1,1% höher als im Rentenpaket und der Beitragssatz läge bei 22,8% (RV-LVG: 22,0%) Quelle: DRV Bund ÄR RQ t 1 t 1 ÄB t 1 ÄR RQ t 2 t 2 ÄB t 2 Leistungsausweitungen, die beitragsfinanziert sind Rentenvolumen t -1 Standardrente t -1 Beitragsvolumen t -1 Beiträge auf BE t -1 Rentenvolumen t - 2 Standardrente t - 2 Beitragsvolumen t - 2 Beiträge auf BE t - 2 Leistungsausweitungen, die nicht den AR betreffen unabhängig von deren Finanzierung. Bsp.: RnMEP

16 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Zwischenfazit Kräftiges»Riestern«und beitragsfreie Entgeltumwandlung erhöhen das ausgewiesene Rentenniveau (SvS) beim SnSV ergeben sich hingegen keine Auswirkungen auf die Niveauhöhe Zusätzliche beitragsfreie Entgeltumwandlung mindert den Anpassungssatz (Entgelt-Faktor und Nachhaltigkeits-Faktor evtl. auch Riester-Faktor) Leistungsausweitungen, die nicht (vom Bund) erstattet werden, mindern den Anpassungssatz über den Nachhaltigkeits-Faktor, soweit die Leistungsausweitung nicht den AR betrifft und Riester-Faktor, sofern die Leistungsausweitung zu einer Beitragssatzsteigerung führt (gilt auch beim SnSV) Bei geltender Anpassungsformel werden Leistungsausweitungen (für einen evtl. nur begrenzten Kreis) immer von allen Rentnerinnen und Rentnern über geringere Anpassungssätze (mit-) finanziert

17 1. Was misst das Rentenniveau 2. Messkonzepte für das Rentenniveau 3. Einflussfaktoren auf das Rentenniveau (SvS) 4. Einflussfaktoren auf die Rentenanpassung 5. Maßnahmen zur Niveau-Stabilisierung 6. Maßnahmen für ausgewählte»risikogruppen«

18 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Maßnahmen zur Niveau-Stabilisierung Leistungsverbesserungen (außerhalb des AR) führen nicht zu einer Niveaustabilisierung, sondern unter Status-quo-Bedingungen i.d.r. zu einer zusätzlichen Rentenniveausenkung. Andererseits führen sie aber sehr wohl zu einer Verbesserung des»niveaus der (betroffenen) Renten«! Kräftiges»Riestern«und Entgeltumwandlung senken das verfügbare Durchschnittsentgelt und erhöhen c.p. das Rentenniveau allerdings wird durch zusätzliche Entgeltumwandlung auch die Anpassung gedämpft. Streichung des Nachhaltigkeits-Faktors sowie evtl. auch des AVA2012 BE 100 AVA RVB RQ AR t t 1 t 1 t AR t 1 1 α 1 BE t AVA 2012 RVB t 2 RQ t 2 BE BE t - 3 t 2 * bbe t - 2 bbe t - 3 AR(O) Entgelt- Riester Faktor Faktor Beispiel: Rentenanpassung (Ost) 2014 AR(O) 2014 Nachhaltigkeits-Faktor Veränderung 25,74 1,0178 1,0092 0, ,39 +2,53% 25,74 1,0178 1, ,43 +2,68%

19 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Maßnahmen zur Niveau-Stabilisierung Streichung des Nachhaltigkeits-Faktors sowie evtl. auch des AVA2012 BE 100 AVA RVB RQ AR t t 1 t 1 t AR t 1 1 α 1 BE t AVA 2012 RVB t 2 RQ t 2 BE BE t - 3 t 2 * bbe t - 2 bbe t - 3 Aber: Der Anwartschaftserwerb erfolgt auf Basis des BESGB und das wird weiterhin mit BEVGR dynamisiert. Und beim Rentenniveau wird die durch den Entgelt-Faktor (Gewichtung mit bbe)»gedämpfte«standardrente auf das mit BEVGR und nicht auf das mit bbe dynamisierte BESGB bezogen. Folgerung: Auch das BESGB müsste entsprechend der bbe-entwicklung fortgeschrieben werden. Nachrichtlich: Unter Berücksichtigung des Ausgleichsbedarfs läge der AR2014 bei 28,65 (statt 28,61 ) keine messbaren Auswirkungen auf das Rentenniveau Eine Niveau-Stabilisierung ist damit allerdings nicht zwingend gewährleistet. Der Entgelt-Faktor ist an Entwicklung des bbe gebunden. Dies ist gerechtfertigt, weil das bbe und nicht das BEVGR für die Entwicklung der Beitragseinnahmen maßgeblich ist.

20 Möglichkeiten zur Sicherung des Rentenniveaus Maßnahmen zur Niveau-Stabilisierung Verfügbare Standardrente Rentenniveau = x 100 Verfgb. Durchschnittsentgelt Neue Anpassungsformel [(ARt-1 x 6 x 45) + (ARt x 6 x 45)] x NQRt RNt = x 100 BEt x NQBEt RNt x BEt x NQBEt 100 ARt = - ARt-1 6 x 45 x NQRt RN = Rentenniveau (Zielgröße) NQR = Renten-Nettoquote NQBE = Nettoquote des Arbeitsentgelts Bei den Größen BE, NQR und NQBE handelt es sich um prognostizierte Werte Der Lohnbezug der Renten wird fundamental geändert Niederschlag findet er nicht mehr im Anpassungsverfahren (»Die Renten folgen den Löhnen«) sondern nur noch im Sicherungsziel (in Gestalt des vorgegebenen Prozentsatzes für das Rentenniveau)

21 Gesamtversorgungsniveau»Riestern«kann Rente nicht ersetzen 53% 52% Rentenniveau (pav-zugang) 51% 50% 49% 48% 47% 46% 45% 44% Rentenniveau (allgemeine RV Zugang und Bestand) 43% Quelle: RVB % er

22 Gesamtversorgungsniveau»Riestern«kann Rente nicht ersetzen 53% 52% 51% 50% 52,9% 2010: 53,0% Rentenniveau plus pav (Zugang) 2013: 50,8% 2026: 51,4% pav-bestand nach Zugangsjahr 51,2% 2026: 50,9% 49% 48% 47% 46% 45% Rentenniveau allgemeine RV 45,4% : 47,3% 2010: 46,6%

23 1. Was misst das Rentenniveau 2. Messkonzepte für das Rentenniveau 3. Einflussfaktoren auf das Rentenniveau (SvS) 4. Einflussfaktoren auf die Rentenanpassung 5. Maßnahmen zur Niveau-Stabilisierung 6. Maßnahmen für ausgewählte»risikogruppen«

24 Gesetzlicher Mindestlohn und Rente Wie weit reichen 8,50 Euro? Ein Mindestlohn wirkt immer nur auf künftige Anwartchaften Niedriglohnzeiten der Vergangenheit: Verlängerung der RnMEP 1. Monatliches Existenzminimum 2014 (1/12 Grd.-FB EStG) 696,16 2. Aktueller Rentenwert 2014 (brutto) 28,61 3. Aktueller Rentenwert 2014 (netto) 25,61 4. Existenzminimale Entgeltpunkte-Summe (1. / 3.) 27, Nötige Entgeltposition bei 45 Beitrags-Jahren (4. / 45) 60,4 % 6. Vorläufiges Durchschnittsentgelt ,4% des Durchschnittsentgelts Ergibt bei einer 37,7-Stunden-Woche pro Stunde 10, ,50 /Stunde ergeben bei 37,7 W-Std. aufs Jahr Das entspricht einer Entgeltposition von 48,0 %

25 Gesetzlicher Mindestlohn und Rente Die 8,50 Euro werden aber doch steigen?! Jahr Durchschnittsentgelt (lt. RVB) Mindestlohn pro Stunde Jahres-Brutto bei 37,7 Std-W. Entgeltposition , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 in % + 40,8 + 40,8 + 40,8 ± 0

26 Gesetzlicher Mindestlohn und Rente Mindestbeiträge für die Rente! Leitgedanke»Jede versicherte Arbeitsstunde muss für sich genommen einen adäquaten Vorsorgebeitrag zur Existenzabsicherung im Alter leistet adäquat bedeutet: Mindestens entsprechend dem erforderlichen Entgeltpunkte-Anteil einer Arbeitsstunde an der zur Existenzsicherung notwendigen Entgeltpunkte-Summe.«1. Notwendige Entgeltpunkte-Summe , Lebensarbeitsstunden bei 45 Jahren und 37,7 Std-W EP-Summe dividiert durch Lebensarbeitsstunden 0, Vorläufiges Durchschnittsentgelt Mindestbemessungsgrundlage/Std. (3. x 4.) 10,70 6. Abzüglich gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 2,20 7. Darauf fälliger RV-Beitrag (nur vom ArbGeb zu zahlen) 0,42

27 Zeiten der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit Beitragszeiten oder Anrechnungszeiten? Fragen: Wie soll Arbeitslosigkeit außerhalb des ALG-Bezugs nach SGB III rentenrechtlich bewertet werden? Welches Ziel soll damit explizit oder implizit verfolgt werden? Soll es hierbei bezogen auf die erwerbbaren Rentenanwartschaften eher um Egalität gehen [alle ALG-II- EmpfängerInnen erwerben gleich hohe Anwartschaften pro Zeiteinheit] oder soll es vorrangig um einen Beitrag zur Kontinuität des Einkommensflusses im Lebensablauf [Erwerbsphase Nacherwerbsphase] gehen?

28 Zeiten der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit Beitragszeiten oder Anrechnungszeiten? Bemessungsgrundlage: 50% des Durchschnittsentgelts Monatliche Bemessungs- Grundlage bei ALG-II-Bezug*: Ansatzpunkt der Beitragsentrichtung wäre»hilfebedürftigkeit«, nicht Arbeitslosigkeit (0,4759 EP/Jahr auf Basis des vorl. Durchschnittsentgelts 2014) * Auf Basis von 50% der monatlichen Bezugsgröße (West) 2014: Hilfebedürftigkeit (exakter: Leistungsberechtigung) wird u.a. beeinflusst von Höhe der regional sehr unterschiedlichen KdU Größe der Bedarfsgemeinschaft anrechenbarem Einkommen/Vermögen Aufteilung evtl. Erwerbseinkommens (Paare) Ausgestaltung von Wohngeld und Kinderzuschlag

29 Zeiten der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit Beitragszeiten oder Anrechnungszeiten? Erfasster Personenkreis Nicht erfasster Personenkreis beschäftigte Aufstocker ALG-Aufstocker nicht arbeitslose Hilfebedürftige arbeitslose Hilfebedürftige Nicht hilfebedürftige Beschäftigte mit einer monatlichen Bemessungsgrundlage von weniger als 50% des Durchschnittsentgelts Nicht hilfebedürftige ALG- Beziehende mit monatlichem Bemessungsentgelt von weniger als 62,5% des Durchschnittsentgelts Nicht hilfebedürftige Arbeitslose (ohne ALG- Bezug) Ergebnis: Nicht arbeitslose Hilfebedürftige erwerben einen höheren Rentenanspruch als nicht hilfebedürftige Arbeitslose

30 Zeiten der (Langzeit-) Arbeitslosigkeit Beitragszeiten oder Anrechnungszeiten? Beitragszahlung (auf Basis des ½ Durchschnittsentgelts) Anwartschaften genießen Eigentumsschutz Gleich hohe Anwartschaften pro Zeiteinheit (Egalität) Summe der EP steigt linear mit Zeiten der Alo Mindert evtl. den Wert der Zurechnungszeit und löst dadurch evtl. GruSi-Abhängigkeit aus Gewinner: EP-Positionen < 0,5 (Alo: 0,6) EP/Jahr Verlierer: EP-Positionen > 0,5 (Alo: 0,6) EP/Jahr Auslöser: Hilfebedürftigkeit und nicht Alo Ausgrenzung nicht hilfebedürftiger Arbeitsloser Einbeziehung nicht arbeitsloser Hilfebedürftiger ALG-II-Bezug bringt mehr Rente als vers.-pfl. Beschäftigung unter ½ des Durchschnittsentgelts Eine EP-Position von 0,5 EP/Jahr ergibt keine armutsfeste Rente (Höhere) Beiträge könnten nur für künftige Zeiten entrichtet werden ALG-II-Zeiten fallen unter eine evtl. verlängerte Regelung zur RnMEP Anrechnungszeiten (Wert: 80% des Gesamtleistungswerts) Die Bewertung beitragsfreier Zeiten unterliegt keinem Eigentumsschutz Anwartschaften sind abhängig von der Beitragsdichte [versicherungsferne Personen erwerben eine geringere Anwartschaft als versicherungsnahe Personen] Orientierung: Lohnersatzprinzip (Kontinuität) Keine Minderung der Zurechnungszeit Auslöser: Alo und nicht Hilfebedürftigkeit Einbeziehung nicht hilfebedürftiger Arbeitsloser Ausgrenzung nicht arbeitsloser Hilfebedürftiger Altersarmutsfeste Beitragspositionen erhalten auch bei längerer Arbeitslosigkeit (meist) eine armutsfeste Rente Verteilungspolitische Verwerfungen wie bei der Beitrags-Variante treten nicht auf Die Gesamtleistungsbewertung ließe sich auch auf zurückliegende Zeiten der Alo übertragen

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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