Für eine Rente mit Niveau

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1 DGB Hessen-Thüringen Kurswechsel: Die gesetzliche Rente stärken! 20. März 2017 Frankfurt Für eine Rente mit Niveau Dr. Johannes Steffen, Berlin

2 Von der ausgabenorientierten Einnahmepolitik zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik 1 maximal 22% 52,9% Kurzarbeits- Effekt Beitragssatzdeckelung Rentenniveau 20,3% 48,0% maximal 20% 44,5% 19,1% 18,7% Beitragssatzentwicklung (ab 2017: RVB 2016)

3 Durchschnittsentgelt und Standardrente Index ,9% Rentenniveau 48,0% Durchschnittsentgelt EUR/Monat 130,7 120, ,5% ,0 Standardrente (brutto) 2016 (2. Hj.) EUR/Monat

4 3 Was misst das Rentenniveau? Das Rentenniveau misst die Leistungsfähigkeit des Systems der allgemeinen Rentenversicherung über die Zeit unter der Annahme einer erwerbslebenslangen Zugehörigkeit zur Rentenversicherung also einer sogenannten Standarderwerbsbiografie mit 45 pep (45 Beitragsjahre und Durchschnittsverdienst). Das Rentenniveau setzt die Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten nach Anlage 1 zum SGB VI. Das Rentenniveau sagt nichts aus über die absolute Höhe der individuellen Renten. Aber: Im Zeitablauf unterschiedliche Werte des Rentenniveaus zeugen von der unterschiedlichen Wertigkeit der Anwartschaften verglichen mit den Löhnen.

5 4 Rentenniveau Sicherungsniveau vor Steuern (SvS) Verfügbare Standardrente Verfügbares Durchschnittsentgelt x 100 Vorläufiger Wert ,0% Verfügbare Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 persönlichen Entgeltpunkten ohne Berücksichtigung der auf sie entfallenden Steuern, gemindert um den Beitragsanteil zur Krankenversicherung und den Beitrag zur Pflegeversicherung Verfügbares Durchschnittsentgelt ist das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum SGB VI ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuern, gemindert um den durchschnittlich zu entrichtenden Arbeitnehmersozialbeitrag einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge (bav bzw. pav)

6 »Niveau der Renten«und»Rentenniveau«Nur ein in begriffliches Durcheinander? (I) Höhere Anwartschaften höheres Rentenniveau???»Rentenpaket 2014Heute ist ein guter Tag für die Rentnerinnen und Rentner und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land; denn zum ersten Mal seit vielen Jahren beschließen wir heute Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Leistungsverbesserungen sind in das Gesamtkonzept Gute Arbeit, Gute Rente der Großen Koalition eingebettet; denn wir wissen, dass auch der gesetzliche Mindestlohn und die Stärkung der Tarifparteien einen Beitrag zur Sicherung eines guten Rentenniveaus in Deutschland leisten und damit die Alterssicherung in unserem Land stärken.«martin Rosemann (SPD) während der zweiten Lesung des RV- Leistungsverbesserungsgesetzes, Plenarprotokoll 18/37 v , S

7 »Niveau der Renten«und»Rentenniveau«Nur ein in begriffliches Durcheinander? (II) Anwartschaften»Niveau der Renten«Summe der pep»leistungsverbesserungen«wie beispielsweise: -»neue Mütterrente«- Höhere Zurechnungszeit - RnMEP (Verlängerung) - Gesetzlicher Mindestlohn - Abschlagsfreie»Rente 63«und deren Bewertung»Rentenniveau«Bewertung der pep Erfolgt über den AR und dessen Entwicklung Abkoppelung von der Lohnentwicklung Niveausenkung relative Entwertung gegenüber den Löhnen Auch die»leistungsverbesserungen«selbst sind folglich von der (anhaltenden) Niveausenkung betroffen. Und: Verbesserungen des Leistungsrechts der GRV (die nicht den AR selbst betreffen) tragen ihrerseits zur (weiteren) Niveausenkung bei! 6

8 7 AR t AR BE bbe BE AVA RVB RQ α ÄR ÄB Wie viele Standardrenten AVA 2012 könnten mit einem 100 vorgegebenen AVA t Rentenvolumen t - finanziert 3 werden? t - 2 t - 3 BE t RVB t 1 RQ t 1 AR t 1 1 α + 1 BE RVB t 2 RQ t 2 Faktoren der Rentenanpassung (I) Entgelt-Faktor Riester-Faktor Nachhaltigkeits-Faktor BE t 2 * BE bbe bbe aktueller Rentenwert Durchschnittsentgelt nach VGR Wie viele beitragspflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme je ArbN gemäß Versichertenstatistik der DRV Bund vorl. Durchschnittsentgelt nach SGB VI Altersvorsorgeanteil vorgegebenes (ab %) Beitragssatz zur allgemeinen RV Rentnerquotient 0,25 Durchschnittsverdiener wären nötig, um ein Beitragsvolumen zu erzielen? Äquivalenzrentner Äquivalenzbeitragszahler RQ t 2 ÄR RQ t 1 t 1 ÄB t 1 ÄR t 2 ÄB t 2 Rentenvolumen t-1 Standardrente t-1 Beitragsvolumen t-1 Beiträge auf BE t-1 Rentenvolumen t-2 Standardrente t-2 Beitragsvolumen t-2 Beiträge auf BE t-2

9 »Rentenpaket 2014«: AR2030 fällt etwa 1,6% niedrigerer aus zu etwa 1/3 wg. Riester-Faktor (RVB) und zu 2/3 wg. Nachhaltigkeits-Faktor. Eine vom Bund erstattete»mütterrente«würde das Nettorentenvolumen nicht erhöhen, AR2030 wäre etwa 1,1% höher als im Rentenpaket ausgewiesen und der Beitragssatz läge bei 22,8% (RV-LVG: 22,0%) Quelle: DRV Bund, 2014 Faktoren der Rentenanpassung (II) Betriebsrentenstärkungsgesetz Beitragsfreie Entgeltumwandlung Individuelle Anwartschaften Rentenniveau für alle ÄR 2015: 15,4 Mio. 8 ÄB 2015: 29,5 Mio. Leistungsausweitungen* * Dies gilt nicht für zu erstattende Aufwendungen - 68 (4) SGB VI (Bsp.: Erstattung der Aufwendungen für die»mütterrente«durch den Bund) AR neu AR alt x x RV-BS x Entgelt- Faktor Riester- Faktor Betriebsrentenstärkungsgesetz: Die Verbreiterung der bav im Wege zusätzlicher Entgeltumwandlung trägt ihrerseits zur weiteren Senkung des Rentenniveaus bei Beitragsfinanzierte Ausweitung der Leistungen Rentner-Quotient Leistungsausweitungen, die nicht den AR betreffen unabhängig von deren Finanzierung

10 9 Sinkendes Rentenniveau?»Macht nix!«(i)»ein sinkendes Rentenniveau bedeutet nicht, dass die Renten gekürzt werden, sie steigen»nur«weniger stark an als die Löhne. Trotzdem wird auch künftig ihr Abstand zu den Leistungen der Grundsicherung größer, weil sie stärker als diese steigen.«franz Ruland: Plädoyer für eine nachhaltige Rentenpolitik auch über 2030 hinaus, NZS 2016, S. 725.

11 10 Sinkendes Rentenniveau?»Macht nix!«(ii)»eine zunehmende Altersarmut mit dem absinkenden Rentenniveau zu begründen ist ( ) falsch. Die Gründe für eine zunehmende Altersarmut liegen ausschließlich in den Veränderungen in der Struktur der Erwerbstätigkeit, deren negative Auswirkungen zielgenau mit arbeitsmarkt-, bildungs- und integrationspolitischen Maßnahmen bekämpft werden müssen.«axel Börsch-Supan, Ausschussdrucksache 18(11)903, v , S. 48

12 11 Sinkendes Rentenniveau!»Macht nix?«altersarmut»ein versus»armutsrentenein steigendes Rentenniveau hilft wenig im Kampf gegen steigende Altersarmut.«sinkendes Rentenniveau erhöht das Risiko des Grundsicherungsbezugs im Alter.«

13 12 Altersarmut versus»armutsrenten«altersrenten ab Regelalter und Grundsicherung Ende ,5% 2,3% 2,7% 3,2% 50,5% ,6% Bevölkerung ab Regelaltersgrenze Altersrenten ab Regelaltersgrenze insgesamt Altersrenten ab Regelaltersgrenze im Inland 790 durchschnittlicher Bedarf Älterer ave Zahlbetrag unter 790 mit Altersrente ave SGB-XII-GruSi-EmpfängerInnen ab Regelalter ave mit Altersrente ab Regelalter gesamt Zahlbetrag unter 790 * * unterstellt ist eine Zahlbetragsschichtung wie bei den Altersrenten ab Regelalter insgesamt

14 13 Altersarmut versus»armutsrenten«zwei Seiten einer Medaille»Niveau der Renten«Rund ein Viertel der heutigen Grundsicherungsempfänger bezieht keine Versichertenrente der GRV. Bei weiteren 40 Prozent liegt der Rentenzahlbetrag unter 400 Euro und damit (weit) unterhalb des (individuellen) Bruttobedarfs der Grundsicherung.»Selbst eine ganz erhebliche Erhöhung des Rentenniveaus würde in diesen Fällen nicht dazu führen, dass die Betroffenen auf ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsanspruchs kämen.«drv Bund, 2017»Rentenniveau«Der Zahlbetrag des AR bleibt über die Zeit hinter dem Anstieg des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter (außerhalb von Einrichtungen) zurück. Die Renten steigen demnach langsamer als der Bedarf der Grundsicherung im Alter. Rente und Grundsicherung befinden sich in einem schleichenden Prozess der systemischen Verschmelzung. Da wächst in erstaunlichem Tempo zusammen, was nicht zusammengehört.

15 14 Grundsicherungsbedarf und Rente Mit dem Abstand schrumpft die Legitimation 145,0 Durchschnittlicher Bruttobedarf bei der Grundsicherung im Alter (ave) : + 45,0% Index ,3 EP 54,0% 116,3 Aktueller Rentenwert (Zahlbetrag im Jahresdurchschnitt) : + 16,3% 30,3 EP Für einen bedarfsdeckenden Rentenzahlbetrag nötige Entgeltpunkte : + 24,7% 67,3% Für einen bedarfsdeckenden Rentenzahlbetrag nötige Entgeltposition in Prozent des Durchschnittsentgelts nach 45 Beitragsjahren : + 24,7%

16 15 Nahles»Haltelinie«für das Rentenniveau Dringend nötig aber längst nicht ausreichend Berechnung unter der Annahme, dass der Grundsicherungsbedarf im Alter in den elf Jahren bis 2027 pro Jahr um rund 0,5%-Punkte stärker steigt als das Durchschnittsentgelt nach SGB VI so wie dies in den vergangenen elf Jahren ( ) der Fall war. Die Werte wurden unter Rückgriff auf den AR im zweiten Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres (und nicht mit dem jahresdurchschnittlichen AR vorhergehende Folie) ermittelt.

17 16 SvS Verschiedene»Haltelinien«beim SvS BMAS-Modellrechnungen 2016 bis 2045 SvS / BS 53,0% / 29,4% BMAS-Vorschlag: + Demografie-Zuschuss des Bundes in Prozent der Rentenausgaben bzw. in Euro nach heutigen Werten Ab 2030: 1,5% (4,2 Mrd. ) Ab 2040: 2,5% (7,8 Mrd. ) + Versicherungspflicht für Selbständige BS ,8% RV ArbN + 4,0% pav 15,8% ArbN Bei pav-absicherung alleine des Langlebigkeitsrisikos! 50,0% / 27,9% 48,0% / 26,9% 46,0% / 25,8% 45,0% / 25,4% 46,0% / 24,9% 43,0% / 24,3% 41,7% / 23,6% Geltendes Recht 14,7% RV ArbN + 0,0% pav 14,7% ArbN Bei Absicherung aller drei biometrischer Risiken!

18 17»Niveau der Renten«und»Rentenniveau«Zusammenfassung Zur Erhöhung der Rentenanwartschaften (Niveau der Renten) altersarmutsgefährdeter Personengruppen sind zwei instrumentelle Ebenen zu unterscheiden (und zu kombinieren): A. Rentenversicherungsexterne Instrumente (einschließlich Versicherungsrecht). Diese haben allerdings eine lange»inkubationszeit«und wirken daher nur auf die lange Frist. B. Rentenversicherungsinterne Maßnahmen. Sie bleiben notwendig, um auch niedrige Anwartschaften im Rentenbestand sowie in»rentennahen«versichertenbiografien zu erreichen. Hier nämlich liegt das Altersarmutspotenzial der kommenden Jahrzehnte. Instrumente nach A. können da nicht oder kaum noch greifen. Auch um zu vermeiden, dass Leistungsverbesserungen (B.) zu einer weiteren (zusätzlichen) Absenkung des Rentenniveaus beitragen und Altersarmutsbekämpfung so ihrerseits das Grundsicherungsrisiko im Alter noch erhöht bedarf es einer geänderten Rentenanpassungsformel und einer (Wieder-) Anhebung des Rentenniveaus.

19 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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