Protokollauszug Sekundarschulpflege

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1 Sitzung Nr. 1 / Schuljahr 2015/2016 auf Seite September Gemeindeverschmelzungen, Änderungen im Bestand der Gemeinde Auflösung Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben IDG-Status: öffentlich teilweise öffentlich nicht öffentlich Ausgangslage Am 28. September 1832 erliess der Kanton Zürich ein zukunftsweisendes Schulgesetz. Damit wurde die Schule der Aufsicht der Kirche entzogen und dem Staat übergeben. Die Volksschule sollte nicht mehr schablonenhafte Bibelkenntnisse, sondern bürgerliche Bildungsinhalte und Wertvorstellungen vermitteln. Mit dem Volksschulgesetz von 1832 legte der Kanton Zürich den Grundstein für das heutige Schulwesen. Die Einführung der Sekundarschulen erfolgte ein Jahr später im ganzen Kanton, so auch in Wetzikon und Seegräben mit der Sekundarschule Wetzikon-Seegräben. Damit blickt diese Schule auf eine über 180- jährige Geschichte zurück. Am 27. März 2013 hat die Sekundarschulpflege Wetzikon-Seegräben entschieden, einen Zusammenschluss mit der Politischen Gemeinde Wetzikon (Einheitsgemeinde mit Primarschule) auf die Legislatur hin anzustreben. Mit Beschluss vom 3. September 2014 hat die damals neu gewählte Sekundarschulpflege diesen Entscheid bestätigt und entschieden, unter gewissen Voraussetzungen die Auflösung der Kreisschulgemeinde anzustreben. Diese Voraussetzungen sind: Der Schulbetrieb der Sekundarschule sowie der Berufswahl- und Weiterbildungsschule Zürcher Oberland ist störungsfrei gewährleistet und durch die Neuorganisation nicht tangiert. Den Mitarbeitenden der Schulverwaltungen und Bibliotheken sowie den Schulsozialarbeitenden wird zeitnah ein adäquates Anstellungsverhältnis in der Stadt Wetzikon garantiert. Die Auflösung der Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben führt zu einer für beide Gemeinden angemessenen finanziellen Lösung. Seitens des Grossen Gemeinderates hat Gemeinderat Stephan Weber (FDP) am 12. Juni 2014 ein Postulat zum gleichen Thema eingereicht, welches dann aber abgeschrieben wurde, da ja bekanntlich bereits Bestrebungen seitens der betroffenen Exekutiven nachgewiesen werden konnten. Am 20. April 2015 hat der Zürcher Kantonsrat das neue Gemeindegesetz (ngg) verabschiedet. Es tritt voraussichtlich auf die Legislatur in Kraft. In 177 ngg ist Folgendes geregelt: "Schulgemeinden, die das Gebiet von Parlamentsgemeinden ganz oder teilweise umfassen, lösen sich bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Amtsdauer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auf." Somit müsste bis spätestens Ende Legislatur eine Auflösung der Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegrä-ben auch von Gesetzes wegen vollzogen werden. Die Präsidenten der Stadt Wetzikon, der Primarschulpflege Wetzikon und der Sekundarschulpflege Wetzikon-Seegräben genehmigten am 24. November 2014 den Projektantrag "Confero 2018". Darin wird das Projekt zur Auflösung der Sekundarschulgemeinde beschrieben. Der Gemeinderat Seegräben hat dem Projektantrag mit Beschluss vom 15. Dezember 2014 zugestimmt. Die Projektgruppe hat zwischenzeitlich an Grundlagenstudien gearbeitet, mit dem Ziel, eine Basis für den Grundsatzentscheid aller involvierten Behörden bis Ende September 2015 zu erhalten. Mit der Auflösung der Sekundarschule Wetzikon-Seegräben entsteht in Wetzikon eine vollständige Einheitsgemeinde (Politische Gemeinde inkl. Primar- und Sekundarschulaufgaben). Die Schulaufgaben werden in einer Schule unter einem Dach zusammengefasst. Die Gemeinde Seegräben (selbst Einheitsgemeinde mit Primarschulaufgaben) kann für sich entscheiden, ob sie die

2 Sitzung vom 02. September 2015 Seite 2 Sekundarschulaufgaben selbst übernimmt, sich der Schule Wetzikon mit Anschlussvertrag anschliesst oder den Anschluss an eine andere Schule sucht. Situationsanalyse der beteiligten Organisationen Mittels einer individuellen SWOT-Analyse haben zu Beginn des Projektes alle involvierten Organisationen die aktuelle Situation der Sekundarschulgemeinde resp. die Möglichkeit eines Zusammenschlusses mit der Politischen Gemeinde Wetzikon analysiert. Zusammengefasst können folgende Aussagen daraus gezogen werden: Stärken der heutigen Situation Wetzikon und Seegräben sind logische geographische Partner Klare, bewährte Lösung mit klarer finanzieller Regelung Einflussmöglichkeiten der Stimmbürger/innen Bereits heute gut funktionierende Schulen nach innen und nach aussen Ruhiges politisches Umfeld gegenüber den Schulen Schwächen der heutigen Situation Viele Parallelitäten und Schnittstellen zwischen PS und Sek. Unterschiedliche und teilweise unklare Strukturen und Prozesse zwischen PS und Sek. Grosse kulturelle Unterschiede zwischen PS und Sek. Wenig Einfluss der Gemeinde Seegräben Chancen bei einer Einheitsgemeinde Für Schüler/innen und Eltern eine Schule vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe Einheitlicher Auftritt der Schule Wetzikon Durchgängige pädagogische Konzepte Vereinfachung der Organisation und Qualitätssteigerung in der Schulverwaltung Vorgabe durch Gemeindegesetz kann frühzeitig umgesetzt werden Strukturen können überdacht/angepasst werden Finanzielle Planbarkeit durch Schulgeld (GR Seegräben) Abgeltung der bisherigen Investitionen (GR Seegräben) Grösseres politisches Gewicht der Schule Risiken bei einer Einheitsgemeinde Weniger Einfluss durch Stimmbürger/innen Grösseres Aufgabengebiet der Schulpflege (Ressourcen) Kosten (GR Seegräben) Grösserer finanzieller Druck durch Parlament Autonomieverlust der Schulpflege Stellenabbau "Grosser Laden" - unübersichtlich Kulturwandel Aufgrund der Aufgabenstellung hat die Projektgruppe "Confero 2018" entschieden, das Projekt in drei Teilprojekte "Fragen und Bedürfnisse Gemeinde Seegräben", "Finanzen und Zusammenarbeit mit dem Kanton" und "Organisation der künftigen Schule" zu gliedern. Nachfolgend die Resultate aus den Arbeiten der drei Teilprojekte. Teilprojekt Fragen und Bedürfnisse Gemeinde Seegräben Die Gemeinde Seegräben muss sich entscheiden, wo künftig die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule die Schule besuchen sollen. Die im Projekt involvierten Vertreter von Seegräben sind grundsätzlich der Meinung, dass Wetzikon der logische und geographisch geeignete Ort ist. Heute hat die Gemeinde Seegräben die Möglichkeit, direkten politischen Einfluss zu nehmen, da sie Bestandteil der Sekundarschulgemeinde ist. Dieser Einfluss geht mit einem Anschlussvertrag verloren. In einem Anschlussvertrag müssen insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

3 Sitzung vom 02. September 2015 Seite 3 Anschluss an welche Gemeinde Schulgeld Mitsprache- und Informationsmöglichkeiten Entscheide und Kostenübernahmen im Sonderschulbereich Erst wenn klar ist, wie das weitere Vorgehen aussieht, wird mit der Gemeinde Seegräben weiter geplant. Die Projektmitglieder der Gemeinde Seegräben bleiben jedoch zwecks Informationsaustauschs weiterhin in der Projektgruppe. Zeitlich ist der Entscheid Seegräben insofern kritisch, als dass bei der Urnenabstimmung (November 2016) klar sein sollte, wie die künftige Lösung für die Schüler/innen aus Seegräben aussieht. Teilprojekt Finanzen und Zusammenarbeit mit dem Kanton Im Teilprojekt Finanzen und Zusammenarbeit mit dem Kanton sind in Kooperation mit den kantonalen Stellen die wichtigsten Abklärungen (Beitrag des Kantons an das Projekt, normative Grundlagen und finanzielle Aufteilung/künftiges Schulgeld) getroffen worden. Beitrag des Kantons an das Projekt Der operative Projektleiter war seit Projektstart laufend mit dem kantonalen Gemeindeamt in Kontakt, um einerseits eine optimale Koordination der Abklärungen zu gewährleisten und andererseits auf das Knowhow des Amtes zurückgreifen zu können. Obwohl seitens des Gemeindeamtes das Projekt Confero 2018 als Musterprojekt für andere Auflösungen von Schulgemeinden betrachtet wird, konnte leider keine aktive Projektmitarbeit zugesichert werden. Jedoch wird das Projekt finanziell unterstützt. Die entsprechende Richtlinie des Gemeindeamtes sieht vor, dass ein Projektbeitrag von Fr. 35' bis Fr. 45' und ein Zusammenschlussbeitrag von Fr. 100' ausbezahlt werden. Die externen Kosten für die Machbarkeitsstudie belaufen sich auf maximal Fr. 8' Für die weiteren Projektschritte wären demnach finanzielle Mittel für externe Begleitungen, wenn notwendig, vorhanden. Normative Grundlagen Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat mit Schreiben vom 29. Mai 2015 eingehend zur Frage der normativen Grundlagen Stellung genommen. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wesentlichsten Aussagen. Die Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben umfasst das Gebiet zweier politischer Gemeinden. Mit dem Projekt "Confero 2018" soll die Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben aufgelöst werden. Grundlage dafür bildet Art. 84 Abs. 2 der Kantonsverfassung (KV) über die Auflösung von Schulgemeinden sowie Art. 83 Abs. 1 KV, der bestimmt, dass die politischen Gemeinden alle öffentlichen Aufgaben wahrnehmen, für die weder Bund noch Kanton zuständig sind. Über die Auflösung der Sekundarschulgemeinde entscheiden allein die Stimmberechtigten dieser Gemeinde an der Urne (Art. 84 Abs. 3 KV). Es genügt die Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden der Sekundarschulgemeinde (Art. 84 Abs. 2 KV). Da allein die Stimmberechtigten der Schulgemeinde über die Auflösung ihrer Gemeinde entscheiden, über die Revision der Gemeindeordnungen der politischen Gemeinden - die nach der Auflösung der Schulgemeinde Aufgaben der Volksschule wahrnehmen werden - jedoch die Stimmberechtigten jeder einzelnen dieser politischen Gemeinden entscheiden, ist keine einheitliche Beschlussfassung über die Auflösung der Schulgemeinde und über die Revision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde, welche die Schulaufgaben übernimmt, möglich. Bloss die Revision der Gemeindeordnungen dieser Gemeinden bedarf der Zustimmung ihrer jeweils Stimmberechtigten an der Urne (Art. 89 KV). Die beteiligten politischen Gemeinden sind bei beschlossener Auflösung der Schulgemeinde nach Art. 83 Abs. 1 KV verpflichtet, die entsprechenden Schulaufgaben in ihrem Gebiet zu übernehmen, soweit sie diese nicht unmittelbar auf einen benachbarten Schulträger übertragen. Die Politische Gemeinde Seegräben wird nach der Auflösung der Sekundarschulgemeinde absehbar keine Sekundarschulaufgaben wahrnehmen wollen, sondern diese an die bisherige oder eine andere, benachbarte Sekundarschulstandortgemeinde übertragen. Als erstes haben also die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben an der Urne über die Auflösung der Gemeinde zu beschliessen (voraussichtlich am 27. November 2016). Die Auflösung ist dabei auf den Zeitpunkt der Aufgabenwahrnehmung durch die neue Schulstandortgemeinde vorzunehmen (voraussichtlich per Beginn Schuljahr 2018/2019 am 1. August 2018). Neu wird die Schulpflege der Politischen Gemeinde Wetzikon auch für die Sekundarschule zuständig sein. Dafür ist es notwendig, dass insbesondere die Aufgaben und Befugnisse der Schulpflege Wetzikon in der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wetzikon angepasst werden. Dies erfolgt mittels

4 Sitzung vom 02. September 2015 Seite 4 Teilrevision der Gemeindeordnung. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wetzikon an der Urne. Da ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen der Auflösung der Sekundarschulgemeinde und der Teilrevision der Gemeindeordnung besteht, ist es zweckmässig, die Abstimmungen auf das gleiche Datum (voraussichtlich 27. November 2016) zu legen. Für die Beschlussfassung der Politischen Gemeinde Seegräben und der Sitzgemeinde der Sekundarschule über den Anschlussvertrag bleibt auf das noch geltende Gemeindegesetz abzustellen. Dabei richtet sich die Beschlussfassung politischer Gemeinden über Anschlussverträge im Volksschulbereich nach den Gemeindeordnungen beider Vertragsgemeinden. Gemäss Art. 8 lit. b GO Seegräben entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über jährlich wiederkehrende Ausgaben von über Fr. 150' Es ist davon auszugehen, dass die jährlichen Betreffnisse zur Übergabe der Sekundarschulaufgaben an eine andere Schulstandortgemeinde diesen Betrag übersteigen werden, weshalb die Vorlage in Seegräben der Urnenabstimmung zu unterbreiten wäre. Auch diese Urnenabstimmung wäre idealerweise auf den gleichen Zeitpunkt zu terminieren, wie die Vorlagen zur Auflösung der Sekundarschulgemeinde und die Teilrevision der Gemeindeordnungen. Das geltende Recht lässt den Gemeinden erhebliche Spielräume zur Regelung ihrer Beschlussbefugnisse über Anschlussverträge. Nach dem Gemeindegesetz vom 20. April 2015 (ngg, noch nicht in Kraft) bestimmen sich die Beschlussbefugnisse der Gemeinden für Anschlussverträge generell nach der Frage, ob hoheitliche Befugnisse abgegeben werden. Im Übrigen wird auf die durch den Vertrag bedingten Ausgaben abgestellt. Mit dem Anschlussvertrag werden die Aufgaben der Sekundarschule der Politischen Gemeinde Seegräben übernommen. Kommt für die damit verbundenen Ausgaben die Politische Gemeinde Seegräben kostendeckend auf und wird im Anschlussvertrag die Kostendeckung auch für die inskünftige Entwicklung vereinbart (notwendige Kündigungsklausel bzw. Kostenanpassung), sollten mit dem Anschlussvertrag für die Stimmberechtigten der Sitzgemeinde (bisher Wetzikon) keine neuen Ausgaben generiert werden. Auf Seiten der Sitzgemeinde bedarf der Anschlussvertrag daher der Zustimmung der Stadtrates (Wetzikon: Art. 33 lit. b GO), sofern sich aus dem Vertrag die gegenwärtige und inskünftige Kostendeckung der Aufgabenerfüllung für Seegräben ergibt. Finanzielle Aufteilung und künftiges Schulgeld Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat mit einer kurzen Abhandlung zum Thema "Vermögensaufteilung bei Fusionen und Grenzbereinigungen" erstmals in dieser Sache Stellung bezogen. Zusammenfassend wird erwähnt, dass bei Bestandesänderungen von Gemeinden im Wesentlichen Zusammenschlüsse von Gemeinden und Auflösungen von Schulgemeinden (Bildung von Einheitsgemeinden) unterschieden werden. In beiden Fällen kommt - wie gemeinhin bei Fusionen - der Grundsatz der Universalsukzession (durch Universalsukzession gehen alle Rechtsverhältnisse samt Gemeindevermögen auf den neuen Rechtsträger über) zur Anwendung. Den an einem Zusammenschluss beteiligten Gemeinden oder der sich auflösenden Schulgemeinde steht es grundsätzlich offen, dies anders zu regeln. Leider finden sich im Gesetz keine näheren Vorgaben zur Vermögensaufteilung bei der Auflösung von Schulgemeinden, die das Gebiet mehrerer politischer Gemeinden umfassen. Im entstehenden Kommentar zum neuen Gemeindegesetz (Glättli, 154 ngg) wird vertreten, dass das Vermögen im öffentlichen Interesse einer optimalen Aufgabenerfüllung an den oder die zukünftigen Rechtsträger der Schulaufgaben übergeht. Am Beispiel der Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben, wäre das die Politische Gemeinde Wetzikon, sofern ein Anschlussvertrag mit der Gemeinde Seegräben zustande kommt. Aus Optik der Aufgabenwahrnehmung durch die Sitzgemeinde erscheint es zweckmässig, dass in diesen Fällen keine Vermögensaufteilung erfolgt. Würde eine Vermögensaufteilung stattfinden, obwohl beteiligte politische Gemeinden gar keine Schulaufgaben wahrnehmen werden, würde die Standortgemeinde solche Vermögensabgänge im Anschlussvertrag über einen Fixbeitrag ("Investitionsbeitrag" o. ä.) wieder zurückverlangen, was objektiv und im Sinn einer optimalen Aufgabenerfüllung nicht zweckmässig erscheint. Eine Vermögensteilung im Sinne einer partiellen Universalsukzession kann insbesondere dann zur Diskussion stehen, wenn die Gemeinde Seegräben sich für die Sekundarschulaufgaben einer anderen Gemeinde als Wetzikon anschliesst. In einem solchen Fall besteht ein nachvollziehbares Interesse von Seegräben zu wissen, wie gross ihr Vermögensanteil an der aufzulösenden Schulgemeinde wäre. Im Rahmen des Teilprojektes haben sich die Projektbeteiligten intensiv Gedanken über mögliche Szenarien der Vermögensaufteilung gemacht. Einerseits stellte sich die Frage der Bewertung des Vermögens und andererseits die Frage des Verteilschlüssels. Dies immer vor dem Hintergrund, dass die Wetziker und Seegräbner Steuerzahler/innen in den vergangenen rund 180 Jahren stets solidarisch und im Rahmen ihrer Steuerkraft die Aufwendungen und Investitionen der Sekundarschulgemeinde mitfinanziert haben. Daraus ergibt sich ein Verteilschlüssel nach Einwohnerzahl. Alle anderen möglichen

5 Sitzung vom 02. September 2015 Seite 5 Verteilschlüssel (Anzahl Schüler/innen aus Seegräben oder Anzahl Jugendliche im Sekundarschulalter) weisen in den vergangenen Jahren eine sehr grosse Volatilität auf und sind als Messgrössen ungeeignet. Bei einem Anschluss der Gemeinde Seegräben an die Schule Wetzikon würde, ginge man nach der Stellungnahme des Gemeindeamtes, auf eine Vermögensteilung verzichtet. Sollte die dannzumal aufzulösende Sekundarschulgemeinde über ein Nettovermögen (Finanzvermögen > Fremdkapital) verfügen, wäre eine Aufteilung desselben allenfalls vorzusehen. Das Nettovermögen wäre nämlich das Vermögen, welches nicht direkt der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen würde und demzufolge per Stichtag von den Steuerzahlenden der Sekundarschulgemeinde zuviel bezahlt wurde. Per Ende 2014 verfügte die Sekundarschulgemeinde über ein negatives Nettovermögen (Nettoschuld) von rund 5,5 Mio. Franken. Nach Ausgleich des bisher vereinbarten Investitionsanteils der Politischen Gemeinde Wetzikon an der Mehrzweckturnhalle Egg (9 Mio. Franken) würde sich das Nettovermögen auf 3,5 Mio. Franken belaufen. Sollte sich die Gemeinde Seegräben einer anderen Gemeinde für die Erfüllung der Sekundarschulaufgaben anschliessen, wäre eine Vermögensaufteilung sinnvoll. Die bisherige Finanzierung der Schule basierte stets auf der Rechnungslegung nach HRM1. Es ist angezeigt, auch eine Vermögensaufteilung nach HRM1 zu vollziehen, indem die Schlussbilanz per Bilanzstichtag (Eigenkapital) pro Einwohner/in aufgeteilt wird. Das Schulgeld, welches die Gemeinde Seegräben bei einem Anschluss an die Schule Wetzikon zu entrichten hätte, richtet sich in erster Linie nach den Vollkosten der Schule. Ein Vergleich von Vollkosten pro Sekundarschüler/in aus dem Jahr 2013 der Firma Swissplan AG, Zürich, zeigt eine grosse Streuung solcher Vollkosten zwischen Fr. 16' und Fr. 40' pro Schüler/in. Die Kosten der Sekundarschule Wetzikon betrugen im Jahr rund Fr. 23'000. pro Schüler/in (ohne Kostenstelle 220 "Sonderschulung"). Dabei noch nicht berücksichtigt sind allfällige künftige Investitionen. Teilprojekt Organisation der künftigen Schule Auf Basis einer eingehenden Situationsanalyse der Organigramme, Geschäftsordnungen, Funktionsbeschreibungen der Primar- und Sekundarschule wie auch anderer Einheitsgemeinden und der Ergebnisse aus den SWOT-Analysen der Schulpflegen und Schulverwaltungen hat die Teilprojektgruppe "Organisation der künftigen Schule" einen Vorschlag der neuen Schulorganisation ausgearbeitet. Der Organisationsvorschlag orientiert sich an einer bürgernahen Schulorganisation. Vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe ist der Auftritt der Schule einheitlich und die pädagogischen Konzepte sind durchgängig. Sowohl für das Milizsystem als auch für den Betrieb sind die Strukturen grundsätzlich praxistauglich und so gestaltet, dass mittelfristig keine Mehrkosten entstehen und Anschlussverträge mit anderen Gemeinden möglich sind.

6 Sitzung vom 02. September 2015 Seite 6 Schulpflege Die Schulpflege Wetzikon wird vom Volk gewählt und ist als Kommission mit selbstständiger Verwaltungsbefugnis weitgehend unabhängig. Sie wird durch ein vom Volk gewähltes Schulpräsidium im Stadtrat vertreten. Der/die Präsident/in und acht Schulpflegemitglieder bilden die Schulpflege. Diese führt die Schule strategisch und beaufsichtigt die Schuleinheiten. Eine vernünftige Führungsspanne und schlanke Organisationsstrukturen machen es möglich, dass sämtliche Funktionen der Schulpflege im Milizamt geführt werden können. Geschäftsleitung Schule Die Geschäftsleitung Schule als oberstes operatives Gremium der Schule Wetzikon fördert eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Verwaltung. Sie setzt sich zusammen aus Vertretungen des pädagogischen und nicht-pädagogischen Bereichs, wovon ein Mitglied in der Geschäftsleitung der Stadtverwaltung vertreten ist. Die Gesamtschulleitung ist Vertreter/in des pädagogischen Bereichs. Sie ist dem Schulpräsidium unterstellt und führt die Schulleitungen fachlich und personell. Den nichtpädagogischen Bereich vertritt die Schulverwaltungsleitung, die personell dem Stadtschreiber unterstellt ist. Während dieser sie im Verwaltungsbereich auch fachlich führt, wird sie im pädagogischen Bereich fachlich durch das Schulpräsidium geführt. Schulleitungskonferenz Die Schulleitungskonferenz umfasst jeweils eine Vertretung der Volksschulen/Schuleinheiten und wird von der Gesamtschulleitung geleitet. Sie sorgt für durchgängige pädagogische Konzepte, einheitliche Reglemente und die optimale Raumnutzung in den Schulen. Aufgrund der Besetzung über alle Stufen der Volksschule (inkl. Heilpädagogische Schule) werden Innovation und Schulentwicklung gefördert. Schulverwaltung Die Schulverwaltung ist Bestandteil der Stadtverwaltung Wetzikon. Idealerweise befindet sie sich im Stadthaus oder in nächster Nähe. Die Dienstleistungen der Schulverwaltung sind schulspezifisch und erstrecken sich über alle Stufen der Volksschule. Die ressortbezogene Organisation gewährleistet Knowhow-Transfers, funktionsfähige Stellvertretungen sowie einheitliche Abläufe und Reglemente und führt somit zu einer Qualitätssteigerung in der Verwaltung. Berufswahl- und Weiterbildungsschule (BWSZO) Die BWSZO ist Bestandteil der heutigen Sekundarschule Wetzikon-Seegräben, verfügt über eine eigene Schulkommission und über ein Globalbudget. Künftig soll die BWSZO durch einen Ausschuss der Schulpflege strategisch geführt werden und weiterhin über ein Globalbudget verfügen, welches unternehmerische Freiheiten garantiert. Fazit aus den Machbarkeitsabklärungen Die Machbarkeitsabklärungen zu Finanzen und Schulorganisation haben klar ergeben, dass ein Zusammengehen der Politischen Gemeinde mit der Sekundarschulgemeinde machbar ist. Obwohl die gesetzliche Grundlage (Gemeindegesetz) mit grosser Wahrscheinlichkeit erst eine Auflösung auf Beginn der Legislatur fordert, macht es Sinn, den offensichtlichen Willen aller beteiligten Parteien zu nutzen, um die sowieso mittelfristig unumgängliche Reform bereits frühzeitig umzusetzen. Nach Auflösung der Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben ist es aufgrund der bisherigen, hervorragenden Zusammenarbeit, den geografischen Verhältnissen und den gewachsenen Strukturen wünschenswert, dass ein Anschlussvertrag für die Übernahme der Sekundarschulaufgaben der Gemeinde Seegräben abgeschlossen werden kann. Dieser Entscheid wird aber keinen direkten Einfluss auf die Auflösung der Sekundarschulgemeinde haben. Die Sekundarschulpflege wird bei der Weiterbearbeitung des Projektes ein besonderes Augenmerk auf die Kulturentwicklung der neu zu bildenden Schulorganisation richten. Beim Zusammengehen der Primarschule Wetzikon mit der Sekundarschule prallen Betriebskulturen aufeinander, welchen mit Vorsicht und grossem Respekt zu begegnen ist. Alle involvierten Behörden, Mitarbeitenden und Beteiligten sollten diesem Umstand Rechnung tragen und zu einer tragfähigen neuen Organisation beitragen. Mit Beschluss vom 3. September 2014 hat die Sekundarschulpflege den Strategieentscheid zur Bildung einer Einheitsgemeinde mit der Politischen Gemeinde Wetzikon auf Beginn der Amtsdauer bekräftigt. Dieser Entscheid wurde an folgende Voraussetzungen geknüpft: Der Schulbetrieb der Sekundarschule sowie der Berufswahl- und Weiterbildungsschule Zürcher Oberland ist störungsfrei gewährleistet und wird durch die Neuorganisation nicht tangiert.

7 Sitzung vom 02. September 2015 Seite 7 Den Mitarbeitenden der Schulverwaltungen und Bibliotheken sowie den Schulsozialarbeitenden wird zeitnah ein adäquates Anstellungsverhältnis bei der Stadt Wetzikon garantiert. Die Auflösung der Sekundarschulgemeinde führt zu einer für beide Gemeinden angemessenen finanziellen Lösung. Mit dem bereits vorliegenden Organisationsvorschlag, welcher durch die beiden Schulpräsidenten und die Leiterinnen der Schulverwaltungen ausgearbeitet wurde, konnten die wichtigsten Punkte bezüglich Behördenorganisation und Führungsebene abgebildet werden. Oberstes Ziel des Projektes muss es sein, dass die künftige Schule Wetzikon einwandfrei funktioniert. Der pädagogische Betrieb soll so wenig wie möglich von den organisatorischen Anpassungen tangiert werden. Den fest angestellten Mitarbeitenden soll ein adäquates Anstellungsverhältnis garantiert werden. Die Detailplanungen werden in den nächsten Monaten an die Hand genommen und die Stellenbeschriebe konkretisiert. Erst dann können konkrete Aussagen zu den Stellenbesetzungen gemacht werden. Aus heutiger Sicht ist aber die Sicherung der Anstellungsverhältnisse in der Stadt Wetzikon gut möglich und machbar. Die finanzielle Lösung für die involvierten Gemeinden richtet sich stark nach den Richtlinien des kantonalen Gemeindeamtes. Der nun vorliegende Lösungsvorschlag, welcher alle Optionen abdeckt, ist fair und basiert auf gesicherten Grundlagen. Weiteres Vorgehen Sämtliche involvierten Behörden, also die Sekundarschulpflege, die Primarschulpflege, der Gemeinderat Seegräben und der Stadtrat Wetzikon werden von der Projektgruppe eingeladen, ihr grundsätzliches Einverständnis zum vorliegenden Projekt, zu den bereits getätigten Abklärungen und zum geplanten weiteren Vorgehen abzugeben. Das weitere Vorgehen sieht wie folgt aus:

8 Sitzung vom 02. September 2015 Seite 8 Stadt Wetzikon und Sekundarschule Wetzikon-Seegräben Meilenstein Kommunikation Behördenentscheide - Brief an alle Mitarbeitenden der PS und Sek WS betr. Behörden-entscheide und Vorinformation zur Mitarbeitenden-Veranstaltung im November Medieninformation zu Behördenentscheiden Mitarbeitenden-Veranstaltung - Information der Mitarbeitenden PS und SekWS Umsetzungskonzept (Ziel: Urnenabstimmungs-Vorlage fertig) - Politische Arbeit (Behörden, Parteien, Organisationen) - Kommunikation intern und extern - Einbezug der Anspruchsgruppen - Offertverfahren/Anschlussvertrag Seegräben - Entwurf Gemeindeordnung mit Vorprüfungsverfahren abgeschlossen - Entwurf gemeinsame Personalverordnung - Entwurf weitere Verordnungen/Reglemente - Urnenabstimmungsvorlage fertig Verabschiedung Urnenabstimmungsvorlage durch Sekundarschulpflege - Vorlage: Auflösung der Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben Verabschiedung Urnenabstimmungsvorlage durch den Stadtrat - Vorlage: Teilrevision Gemeindeordnung bezüglich Bildung einer Einheitsgemeinde inkl. Aufgaben der Sekundarschule Verabschiedung Urnenabstimmungsvorlage durch den GGR - Vorlage: Teilrevision Gemeindeordnung bezüglich Bildung einer Einheitsgemeinde inkl. Aufgaben der Sekundarschule Urnenabstimmung - Vorlage 1 der Sekundarschulpflege: Auflösung der Sekundarschul- gemeinde Wetzikon-Seegräben - Vorlage 2 des Stadtrats: Teilrevision Gemeindeordnung Stadt Wetzikon Umsetzungskonzept intern - Detailplanung der Umsetzung (Organisation Verwaltung, Organisation pädagogischer Teil, Organisation Behörden) Datum bis bis bis bis bis bis Ende 2016 Gemeinde Seegräben Die Gemeinde Seegräben ist grundsätzlich frei, wie sie das weitere Vorgehen in Bezug auf einen allfälligen Anschlussvertrag und die Teilrevision der Gemeindeordnung plant. Für die Beschlussfassung über den Anschlussvertrag bleibt auf das noch geltende Gemeindegesetz abzustellen. Dabei richtet sich die Beschlussfassung politischer Gemeinden über Anschlussverträge im Volksschulbereich nach der Gemeinderordnung. Nach Art. 13 Abs. 2 lit. b GO Seegräben ist dafür die Gemeindeversammlung zuständig. Vorbehalten bleibt die erforderliche Zustimmung der Stimmberechtigten an der Urne für den Fall, dass die jährlichen Aufwendungen für die mit dem Anschlussvertrag vereinbarte Aufgabenerfüllung Fr. 150' übersteigen würde. Vorliegend dürfte das der Fall sein. In diesem Fall wäre es wünschenswert, dass die Stimmbürgerschaft ebenfalls am 27. November 2016 über den neuen Anschlussvertrag abstimmen könnte, um die Koordination zwischen der Auflösung der Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben und der Nachfolgelösung sicherzustellen. Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Seegräben bedarf nicht zwingend einer vorgängigen Revision. Die Abbildung der neuen Verhältnisse kann auch mit der nächsten Revision der Gemeindeordnung erfolgen.

9 Sitzung vom 02. September 2015 Seite 9 Weitere Projektschritte Die Ausarbeitung der Urnenabstimmungsvorlage bedingt eine Fortführung des bereits laufenden Projektes "Confero 2018". Unter Mithilfe von externen Projektbegleitungen soll die Detailplanung der Schul- und Behördenorganisation weitergehen, um möglichst rasch Klarheit für alle involvierten Mitarbeitenden der Primar- und Sekundarschule über die künftigen Aufgaben zu erhalten. Darin enthalten ist auch die Konkretisierung der Zusammenlegung der beiden Schulverwaltungen. Zudem sind die normativen Grundlagen zu Handen der Urnenabstimmung auszuarbeiten. Wesentlich ist auch, dass dem Einbezug aller Anspruchsgruppen und der Kommunikation nach innen und nach aussen grosse Bedeutung beigemessen wird. Nach einem positiven Ergebnis der Urnenabstimmung vom November 2016 wären die Zusammenlegung der Schulverwaltungen und die Kulturentwicklung in der neuen Schule Wetzikon vordringende Massnahmen, um auf den Sommer 2018 mit der neuen Organisation starten zu können. Dafür würde der kantonale Projektbeitrag von total rund Fr. 135' bis Fr. 145' zumindest teilweise zur Verfügung stehen. Es ist aber davon auszugehen, dass bereits vorher externe Projektkosten anfallen werden (Vorbereitung Urnenabstimmungsvorlage, Konkretisierung der Organisation etc.). Im Voranschlag 2016 der Politischen Gemeinde Wetzikon und der Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben werden je Fr. 20' für externe Projektbegleitungen vorgesehen. Mit diesem Betrag sollten die Vorarbeiten zur Urnenabstimmung im November 2016 finanziert werden können. Erwägungen Die Sekundarschulpflege nimmt die bisherigen Abklärungen der Projektgruppe zur Kenntnis und anerkennt dankend die bisher geleistete Arbeit. Die involvierten Parteien sind offen in den Prozess für die künftige Einheitsgemeinde eingestiegen. Die vorliegenden Abklärungen zeigen auf, dass die Bildung einer Einheitsgemeinde mit der Sekundarschule auf die Legislatur hin gut machbar ist. Es ist sinnvoll, die laufenden Arbeiten fortzuführen und den Schritt zur Einheitsgemeinde möglichst rasch zu vollziehen. Die Sekundarschulpflege sieht im Zusammenschluss die Chance, die bereits gute Zusammenarbeit unter einem Dach fortzuführen. Ein Anschluss der Gemeinde Seegräben an die neue Schule Wetzikon wäre wünschenswert und ist im Rahmen des Projektes weiter zu verfolgen. Die Sekundarschulpflege b e s c h l i e s s t : 1. Die Sekundarschulpflege nimmt die bisherigen Abklärungen und Resultate des Projektes "Confero 2018" zur Kenntnis. 2. Die Sekundarschulpflege ist mit dem vorgeschlagenen Projektfahrplan einverstanden. Der Antrag zur Auflösung der Sekundarschulgemeinde Wetzikon-Seegräben wird den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung im November 2016 unterbreitet. Mitteilung an: Stadtrat Wetzikon Primarschulpflege Wetzikon Gemeinderat Seegräben RPK der Sek WS Sekundarschulpflege Wetzikon Carmen Wolff Leitung Schulverwaltung Versandt am: 8. September 2015

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