BRENNPUNKT. Keine Angst vor dem Betriebsprüfer. Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

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1 BRENNPUNKT 4. Jhg. 2. Ausgabe 13. Juni ,- Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald Keine Angst vor dem Betriebsprüfer KHS Rhein-Westerwald Montabaur PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657 Interview Staatsminister Hering Betriebsprüfung Adressbuch- und Anzeigenschwindel Informationen zum Ausbildungsbeginn

2 Seite Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2006 Inhalt 02/2006 Interview mit Staatsminister Hendrik Hering 3 Gold für Bäcker Viele Brotsorten und Brötchen ausgezeichnet Keine Angst vor dem Betriebsprüfer 4 Änderung der Beitragsfälligkeit 6 Steuern und Finanzen 7 Arbeitsrecht 8 Aus den Innungen 10 Initiative Berufsberatung 15 Bargeldlose Zahlungsvorgänge rückgängig machen 16 Neue Chancen am Arbeitsmarkt eröffnen 19 Seminare 20 Informationen zum Ausbildungsbeginn 22 Mustertexte 25 Berufsbekleidung 28 Gold überreichte Geschäftsführer Udo Runkel im Namen der Bäcker-Innung an Beckem Hehl-Manofi (Müschenbach), Hubert Quirmbach (Hundsangen) und Daniel Weber (Hachenburg). (v.l.) Drei Handwerksbetriebe erreichten, bei einer freiwilligen Qualitätsprüfung zum dritten Mal in Folge die Note sehr gut Was haben das Vollkorn-Sonnenblumenkernbrot von Daniel Weber aus Hachenburg, das Schwarzbrot von Beckem Hehl-Manofi aus Müschenbach und das Weltmeisterbrot von Hubert Quirmbach aus Hundsangen gemeinsam? Alle drei Brotsorten (und noch vier weitere) wurden bei einer freiwilligen Qualitätsüberprüfung der Bäcker-Innung des Westerwaldkreises mit der Note sehr gut bewertet. Da dies bereits die dritte Bestnote in Folge war, erhielten die Bäckermeister nun eine Goldmedaille. Dies ist die höchste Qualitätsauszeichnung, die im Bäckerhandwerk vergeben werden kann. Bäckermeister Karl-Ernst Schmalz vom Qualitätsprüf- und Beratungsdienst des Deutschen Bäckerhandwerks Bewertet wurden unter anderem die Form, die Krusteneigenschaft, die so genannte Lockerung, Struktur und schließlich auch Geruch und Geschmack. Die Bäckerbetriebe, deren Produkte mit sehr gut bewertet wurden sind: Christoph Marx (Montabaur), Frank Remy (Siershahn), Werner Weber (Hachenburg ), die Mühlenbäckerei Rudolf Jung GmbH (Westerburg), Backhaus Hehl GmbH (Müschenbach), Bäckerei Seekatz (Westerburg), Hubert Quirmbach (Hundsangen), Peter Nink (Heiligenroth) und Bernd Hofmann (Girkenroth). Die Plaketten übergab Geschäftsführer Udo Runkel als Innungsbeauftragter der Bäckerinnung. PDR bietet kostenfreien Entsorgungsservice 33 Adressbuch- und Anzeigenschwindel 36 Brennpunkt Handwerk im Internet: Erscheinungstermine 2006/07 BRENNPUNKT Erscheinungstermine: Anzeigenschluss: 5./6. September August 06 5./6. Dezember November 06 5./6. März Februar 07 6./7. Juni Mai 07 Alles Gute zum Einzug wünschte Harald Sauerbrei, Vorstandsvorsitzender der Rhein-Westerwald eg, dem Team vom Service-Büro der DBV Winterthur DBV-Servicebüro Werther/Diez in neuen Räumen Mehr Parkplätze, mehr Kundenservice! Großzügige, helle Büros und mehr Parkplätze: Das DBV Service-Büro Diez ist umgezogen. Für die Kunden der Generalagentur Klaus-Dieter Werther bedeutet das noch effizientere Kundenbetreuung durch das bewährt qualifizierte Team. Zudem finden auch größere Gruppen auf dem Gelände der Koblenzer Straße 13 Parkraum. Der Erfolg gibt uns recht, denn selbst nach so kurzer Zeit haben schon einige Handwerker den Weg zu uns gesucht und waren sehr angetan von der Arbeitsweise in unserem Service Büro. Viele neue Kunden, die in den vergangenen Jahren zur DBV-Winterthur gekommen sind, schätzen die schnelle Hilfe und die korrekte Betreuung, berichtet Agentur-Chef Klaus-Dieter Werther. Durch die Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft haben die Handwerksbetriebe hier besondere Vorteile, und das in allen Bereichen der Versicherung, betont er weiter. DBV-Generalagentur - Service-Büro Klaus - Dieter Werther Koblenzer-Str. 13, Diez, Telefon , Fax

3 Brennpunkt Handwerk 2/2006 Rhein-Westerwald Seite 3 Interview mit Staatsminister Hendrik Hering Seit wenigen Tagen ist Hendrik Hering neuer Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland- Pfalz. Kaum im Amt konnte Brennpunkt Handwerk ein Interview mit ihm führen. Brennpunkt Handwerk gratuliert zur Ernennung und wünscht Herrn Hering alles Gute zum Amtsantritt. Brennpunkt Handwerk: Ihr Vorgänger Hans-Artur Bauckhage hat ein besonderes Auge auf den Mittelstand und damit auch das Handwerk geworfen. Gedenken Sie die Politik Ihres Vorgängers fortzusetzen? Hering: Wir werden uns natürlich weiterhin in besonderer Weise dem Mittelstand und dem Handwerk widmen. Da Rheinland-Pfalz ein stark mittelständisch geprägtes Land ist, ist das Handwerk das Rückgrat der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Der Satz Wenn es dem Handwerk gut geht, geht es auch Rheinland-Pfalz gut gilt weiter. In welchen Bereichen werden Sie andere Akzente in der Wirtschaftspolitik des Landes Rheinland-Pfalz setzen? Hering: Ich will ganz bewusst auf Zukunftsmärkte setzen. Ein Beispiel ist der Gesundheitssektor. In Ergänzung zu Kliniken und auch dem Wellness- Bereich können hier viele neue Jobs entstehen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Bildung von Clustern sein, also die räumliche Konzentration von Unternehmen, die ihren Fokus auf bestimmte Sektoren oder Branchen haben. Und natürlich die Förderung von Existenzgründern. Hier wollen wir auch Frauen und über 50-Jährige ansprechen. Außerdem werden wir einen Mittelstandslotsen einsetzen, der sich speziell um die Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen kümmern wird. Für den Mittelstand ist der Bürokratieabbau unverzichtbar. Wie beurteilen Sie die Entwicklung? Wird sie forciert genug vorangetrieben? Hering: Der Bürokratieabbau ist und bleibt ein Dauerthema. Genehmigungen müssen zügiger erteilt werden. Der Abbau von Bürokratie ist mittlerweile ein Standortfaktor, den man nicht unterschätzen darf. Was das Handwerk betrifft, haben wir bereits entstaatlicht. Die Zuständigkeiten für eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen in der Handwerksordnung, die bisher beim Staat lagen, haben wir beispielsweise auf die Handwerkskammern übertragen. Diesen Weg werden wir fortsetzen. Hat Ihrer Ansicht nach der Meisterbrief noch eine Zukunft? Hering: Der Meisterbrief bürgt nach wie vor für Qualität. Er ist die beste Vorbereitung auf eine selbständige Tätigkeit im Handwerk. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund war es bei der Novellierung der Handwerksordnung ein zentrales Anliegen der Landesregierung, die Qualität gewährleistende Meisterprüfung durch die Novelle nicht gänzlich auszuhebeln, denn der Meister ist Spezialist in dreifacher Hinsicht: was Fachkenntnisse angeht, beim betriebswirtschaftlichen Know-how, das gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen wichtig ist, und beim Thema Ausbildung. Im Übrigen besteht natürlich die Möglichkeit, in Berufen ohne Meisterpflicht den Meisterbrief freiwillig zu erwerben. Gerade auch deshalb ist es sinnvoll und notwendig, die Meisterprüfung als fachliches Qualitätsmerkmal herauszustellen. Nur wenn Kunden von der besonderen Qualität der Meisterarbeit überzeugt sind, werden sie ein entsprechendes Profil verlangen und auch bereit sein, dafür einen angemessenen Preis zu zahlen. Die Kanzlerin und ihr Finanzminister bleiben beim Thema Mehrwertsteuererhöhung sehr hart. Wie stehen Sie dazu? Ist für Sie damit das Thema vom Tisch? Hering: Es gibt eine klare Entscheidung der Großen Koalition in Berlin. Die Frage ist entschieden. Es macht auch keinen Sinn, ständig über Änderungen zu diskutieren. Wirtschaft braucht Verlässlichkeit, auch in dieser Frage. Könnte die angekündigte Mehrwertsteuererhöhung den Aufschwung nicht 2007 schon wieder zu Nichte machen? Hering: In der vergangenen Woche hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erklärt, dass die Mehrwertsteuererhöhung das Wachstum in Deutschland nicht bremsen wird. Im Übrigen ist die Erhöhung immer auch im Zusammenhang mit dem Ziel der Haushaltssanierung zu sehen. Und auch hier sagen die unabhängigen internationalen Experten von der OECD, dass die Bundesregierung das am wenigsten wachstumsschädliche Paket zur Haushaltskonsolidierung geschürt hat. Halten Sie es für durchsetzbar, den Unternehmen die Steuern zu kürzen, während die Menschen im Land mit Reallohnverlusten, steigenden Sozialbeiträgen und in acht Monaten mit einer um drei Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuer belastet werden? Hering: Gleichzeitig werden die Lohnnebenkosten zum 1. Juli deutlich gesenkt. Sie dürfen auch nicht übersehen, dass gerade Familien und Geringverdiener kaum von der Mehrwertsteuererhöhung belastet werden, denn Mieten bleiben ja mehrwertsteuerbefreit und auch bei Grundbedürfnissen wie Lebensmitteln bleibt der ermäßigte Satz von 7 % bestehen. Was die Unternehmenssteuern betrifft, so sind sich alle Experten darin einig, dass eine Senkung positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt haben wird und nur das muss im Vordergrund unserer Politik stehen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert Einschnitte in das soziale Netz oder den Leistungska- Fortsetzung auf Seite 6 Hendrik Hering Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP Geburtsdatum: 13. April 1964 Geburtsort: Hachenburg/Westerwald Familienstand: verheiratet, 2 Kinder Ausbildung / Beruflicher Werdegang Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz Erstes und Zweites Staatsexamen/ dazw. Zivildienst Selbständiger Rechtsanwalt Mitglied des Landtags 2004 Stellvertretender Landesvorsitzender des SPD Landesverbandes RLP Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Forsten Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport seit Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP Ehrenamtliche Tätigkeiten: u.a Stadtbürgermeister von Hachenburg und Mitglied des Verbandsgemeinderats Hachenburg 1992 SPD-Unterbezirksvorsitzender Westerwald ab 1994 Aufsichtsrat Westerwaldbank ab 1994 Mitglied des Kreistags

4 Keine Angst vor dem Betriebsprüfer Erreicht einen Unternehmer per Post die Ankündigung einer Betriebsprüfung, stellt sich oft unmittelbar ein ungutes Gefühl ein. Fast alle Unternehmer gelangen einmal in die Situation, dass ihr Unternehmen einer Betriebsprüfung unterzogen wird. Hierbei unterscheidet man Prüfungen der Sozialversicherungsträger und Prüfungen durch die Finanzämter (Sonder- und allgemeine Betriebsprüfungen). Alle Bereiche eines Unternehmens unterliegen durch Betriebsprüfungen einem extrem starken behördlichen Eingriff. Diese Prüfungen haben die Aufgabe, Grundlagen für die Besteuerung des Unternehmers zu ermitteln bzw. zu überprüfen. Ebenso wird durch Betriebsprüfungen festgestellt, ob ein Unternehmer seinen Pflichten zum Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben nachkommt. Der Prüfungsrhythmus ist abhängig von der Größe eines Unternehmens. Große Unternehmen werden etwa alle drei bis vier Jahre lückenlos über so genannte Anschlussprüfungen geprüft, Kleinbetriebe laut Statistik alle Jahre und auch dann in der Regel nur über den Zeitraum der letzten drei Jahre. Sozialversicherungsprüfungen Sozialversicherungsprüfungen werden durch die Sozialversicherungsträger (Bundes- bzw. Landesversicherungsanstalten) durchgeführt. Sie sollen ermitteln, ob der Unternehmer seiner Pflicht nachgekommen ist, die entsprechenden Beiträge zu den Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung) abzuführen. Es kann sich hierbei um eine reine Belegprüfung in den Räumlichkeiten der Versicherungsanstalt handeln oder aber um eine Prüfung, welche in den Räumen des Unternehmers bzw. denen des Beraters durchgeführt wird. Sozialversicherungsprüfungen orientieren sich oftmals an den Feststellungen der Lohnsteuerprüfungen des Finanzamtes, da das Sozialversicherungsrecht in der Regel dem Steuerrecht folgt und umgekehrt. Zu beachten ist, dass im Sozialversicherungsrecht andere Verjährungsfristen gelten als im Steuerrecht und dass Arbeitnehmer nur in begrenztem Maße in Haftung genommen werden können. Im Klartext heißt dies, dass der Unternehmer für die Sozialversicherungsabgaben haftet und zwar für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile. Sonderprüfungen Sonderprüfungen lassen sich im Allgemeinen nach Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen einteilen. Lohnsteueraußenprüfungen stehen, wie bereits angedeutet, in einem engen Zusammenhang mit den Prüfungen der Sozialversicherungsträger. Bei beiden Prüfungen geht es um das ordnungsgemäße Einbehalten von Abgaben (Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern), welche ein Unternehmen auf Rechnung der Behörden abzuführen hat. Das Unternehmen haftet grundsätzlich für die Lohnsteuern, welche es von den Löhnen und Gehältern seiner Mitarbeiter einbehält. Anders als bei den Sozialversicherungsbeiträgen können die Arbeitnehmer jedoch über ihre persönlichen Einkommensteuerveranlagungen auch direkt durch die Finanzämter in Anspruch genommen werden. Geschieht dies, wird das Unternehmen von seiner Haftungsverpflichtung freigestellt. Lohnsteueraußenprüfungen umfassen regelmäßig einen geschlossenen Zeitraum. Sie schließen immer an die vorangegangene Prüfung an (Anschlussprüfungen). Umsatzsteuer-Sonderprüfungen umfassen in der Regel die Prüfung der monatlich/quartalsweise zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Sie werden vorher schriftlich angekündigt und sind nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuernachschau. Letztere ist relativ neu und kann unangemeldet vorgenommen werden. Umsatzsteuer- Sonderprüfungen werden regelmäßig angesetzt, wenn es zu einem hohen

5 Brennpunkt Handwerk 2/2006 Rhein-Westerwald Seite 5 Umsatzsteuerguthaben kommt. Außerdem bei Neugründungen von Unternehmen. Allgemeine steuerliche Betriebsprüfungen Allgemeine steuerliche Betriebsprüfungen umfassen in der Regel drei Jahre. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn der Verdacht einer Steuerstraftat vorliegt. In diesem Fall kann der Prüfungszeitraum erweitert werden. Es gelten dann auch andere Verjährungsfristen. Während Großunternehmen lückenlos geprüft werden, kann der Anlass für eine Prüfung bei kleinen Unternehmen vielfältig sein. Der häufigste Grund einer Betriebsprüfung ist das Vorliegen von besonderen Sachverhalten (z.b. Umwandlung, Betriebsaufgabe, Wechsel im Gesellschafterbestand etc.). Hierzu gehören auch Ungereimtheiten (hohe Abweichungen von Richtsätzen, fehlerhafte Umsatzverprobungen etc.) welche die Innendienstmitarbeiter des Finanzamtes nicht aufklären können. Üblich ist bei kleineren Unternehmen auch, dass sie nach einer Zufallsauswahl (die EDV gestützt erfolgt) geprüft werden. Als Prüfungsort kommen rechtlich die Geschäftsräume des Betriebes, die Wohnung des Unternehmers sowie die Räume des Finanzamtes in Frage. Tatsächlich ist es jedoch sinnvoll, mit dem Finanzamt abzustimmen, dass die Prüfung in den Räumlichkeiten des steuerlichen Beraters stattfindet. Dies ist in vielerlei Hinsicht von Bedeutung. Der Prüfer bekommt durch den Berater eine auch aus seiner Sicht sachlich vernünftige Betreuung (viele Fragen können schon im Vorfeld geklärt werden). Auch ist es sehr wichtig, dass ein Prüfer nur mit dem Berater kommuniziert. Prüft ein Beamter in den Räumlichkeiten des Unternehmers, ist es nicht zu vermeiden, dass auch Mitarbeiter befragt werden können. Allein die Möglichkeit, Arbeitnehmer ohne Anwesenheit des Unternehmers/Steuerberaters zu befragen, sollte vermieden werden. Wie wird geprüft? Neben den manuellen können Betriebsprüfer seit 2002 auch elektronische Betriebsprüfungen durchführen. Notwendiges Datenmaterial des Unternehmens wird dann zunächst mit Unterstützung eines speziellen Programms aufbereitet. Die Prüfersoftware arbeitet z.b. mit statistischen Auswertungen, die den Finanzbeamten bei Unregelmäßigkeiten auf auffällige Daten hinweist. Hierbei spielt Datenschutz eine große Rolle. Der Prüfer darf sich die ihm zur Verfügung gestellten Daten zwar ansehen, jedoch nicht ändern. Der Prüfer hat verschiedene Möglichkeiten, den Zugriff auf die Prüfungsdaten zu bekommen. Empfehlenswert ist jedoch, ihm lediglich einen Datenträger mit den zu prüfenden Daten zu übergeben. Dieser Datenträger sollte dem Prüfer auch nicht im Vorfeld überlassen werden, da mit der Übergabe die Prüfung beginnt. Sollte eine Steuerstraftat vorliegen, ist nach herrschender Meinung eine strafbefreiende Selbstanzeige dann nicht mehr möglich. Die Schlussbesprechung Eine Betriebsprüfung endet regelmäßig mit einer Schlussbesprechung. An dieser nimmt (je nach Größe des Unternehmens und Komplexität der ermittelten Sachverhalte) auf Seiten des Finanzamtes neben dem Prüfer ggf. auch sein Vorgesetzter teil. Der Steuerpflichtige sollte an dieser Schlussbesprechung zwingend mit seinem steuerlichen Berater teilnehmen. Ich empfehle, dass die Schlussbesprechung gemeinsam vom Steuerpflichtigen und seinem Steuerberater im Vorfeld vorbereitet wird. Sinn und Zweck einer Schlussbesprechung ist es, die durch den Prüfer festgestellten Sachverhalte gemeinsam zu erörtern und dem Geprüften rechtliches Gehör zu verschaffen. Die Erfahrung zeigt, dass die Beteiligten sich in der Schlussbesprechung oftmals bei strittigen Punkten noch auf ein gemeinsames Ergebnis einigen können. Ziel sollte es sein, eine Win / Win Position zu erreichen. Sollte es hierzu nicht kommen, so wird dies in den Betriebsprüfungsbericht aufgenommen. Das heißt noch nicht, dass der Unternehmer alle Ergebnisse nun klaglos hinnehmen muss. Und nach der Betriebsprüfung? Im Nachgang zu einer steuerlichen Außenprüfung hat das geprüfte Unternehmen die Möglichkeit, den Innendienst der Finanzämter noch einmal bei strittigen Punkten von seinen Standpunkten zu überzeugen. Setzt der Innendienst die Betriebsprüfungsergebnisse abweichend von der Rechtsauffassung des Unternehmers fest, so bleibt diesem die nochmalige Überprüfung über einen Einspruch. Sollte dieser keinen Erfolg haben, so kann immer noch der Gang zum Finanzgericht oder sogar zum Bundesfinanzhof nach München erfolgen, um seine Interessen zu vertreten. In den aufgezeigten Betriebsprüfungen darf der Unternehmer nicht nur das Risiko sehen, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Er hat auch Chancen. Diese könnten z.b. darin liegen, Sachverhalte, welche Risiken in sich bergen, einer Prüfung zu unterziehen und damit Rechtssicherheit zu erlangen. Es kann mit den Prüfern bei richtigem Auftreten nahezu immer ein Konsens erarbeitet werden. Ist dies nicht der Fall, so bleiben dem Geprüften weitere Rechtsmittel offen. In gar keinem Fall sollten eine Schlussbesprechung und die dann eventuell folgenden Rechtsbehelfe ohne Hilfe steuerlicher Berater vorgenommen werden. Mit dessen Hilfe kann der Unternehmer seine Interessen offensiv vertreten und es können potentielle Risiken eliminiert werden. Eric Schierholz Eric Schierholz ist Steuerberater und Partner in der Sozietät Schütz, Grimm und Schierholz aus Mainz. Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre arbeitete er unter anderem für eine internationale Steuerberatungsgesellschaft als Manager. Seit 2002 ist er selbstständig. Derzeit beschäftigt die Sozietät Schütz, Grimm und Schierholz neun Fachkräfte auf dem Gebiet des Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

6 Seite 6 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2006 Fortsetzung von Seite 3 talog der Berufsgenossenschaften einzuschränken. Dies hören die Gewerkschaften nicht gerne. Wie ist Ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften? Hering: Auch als Wirtschaftsminister sehe ich in den Gewerkschaften einen festen Bestandteil und Grundpfeiler der Demokratie. Die Gewerkschaften tragen maßgeblich zum sozialen Frieden bei. Und dass sozialer Friede herrscht, ist auch ein Standortfaktor. Immer populärer werden Dienstleistungsauktionen im Internet: Der Günstigste erhält vom Kunden den Zuschlag. Wird damit nicht Lohndumping gefördert? Hering: Umso wichtiger ist es, die qualitativ hochwertigen, innovativen und persönlichen Dienstleistungen des Handwerks herauszustellen. Dafür zu werben, betrachte ich als eine meiner Aufgaben als rheinland-pfälzischer Wirtschaftsminister. Entscheidend ist eben nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität. Impressum Brennpunkt Handwerk - Magazin der Kreishandwerkerschaft erscheint mind. 4 x jährlich. Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG, Rheinstraße 41; Höhr-Grenzhausen Telefon 02624/911-0, Fax: 02624/ ; Verantwortlich für den überregionalen Teil: Rhein-Westerwald e.g.; Andreas Brobeck, Geschäftsführer Verantwortlich für den regionalen Teil: KHS Ahrweiler: KHM Peter Gieraths; Ausgabe A: Auflage: 650 Exemplare KHS Limburg Weilburg: GF Stefan Lassmann, Ausgabe B: Auflage: Exemplare KHS Rhein-Westerwald: HGF Erwin Haubrich, Ausgabe C: Auflage Exemplare KHS Mainz-Bingen; RA Tobias Schuhmacher Ausgabe D: Auflage Exemplare KHS Birkenfeld: GF Stephan Emrich Ausgabe E: Auflage 500 Exemplare KHS Alzey-Worms: GF Rainer Borchert Ausgabe F: Auflage 650 Exemplare Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magazin kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind im Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3, e /Stück zzgl. Versandkosten. 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Der Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, bestellte Anzeigen oder Textbeiträge nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung, auch auszugsweise, sowie Vervielfältigungen jeglicher Art und Technik bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Herausgebers oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc., bestehen keine Ansprüche gegen Herausgeber und beteiligte Kreishandwerkerschaften. Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift: Rhein-Westerwald e.g., Bismarckstr. 7, Betzdorf; Telefon 02741/ Fax: 02741/ Was versprechen Sie sich vom beschlossenen Steuerbonus von 20 Prozent auf Handwerkerlohnleistungen bis 3000 Euro? Hering: Für das Handwerk verspreche ich mir ein zusätzliches Auftragsvolumen und die Einschränkung von Schwarzarbeit. Aus diesen Gründen wird der Steuerbonus ja auch vom Handwerk begrüßt. Was wäre zu tun, damit die Konjunktur dauerhaft anzieht, insbesondere im Handwerk? Hering: Die Entwicklung in Rheinland- Pfalz ist ja durchaus positiv. Wir wollen den eingeschlagenen Weg fortsetzen und Freiräume für das Handwerk schaffen. Geben Sie uns noch einen Ausblick in die Zukunft. Wo sehen Sie neue Märkte, welche Auswirkungen wird die Osterweiterung auf ein Hochlohnland wie Deutschland haben? Änderung der Beitragsfälligkeit Die bisherige Regelung zur Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist über Jahre in Fleisch und Blut übergegangen: Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, werden am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Das neue Maß der Dinge Nach dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch werden die Beiträge in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Mit dieser Neuregelung wird also nicht mehr auf die Zahlung der Entgelte, sondern auf die voraussichtliche Beitragshöhe aus der erbrachten Arbeitsleistung des Beschäftigten abgestellt. Eine eventuell verbleibende Differenz aus voraussichtlicher und tatsächlicher Beitragsschuld wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Hintergrund: Stabilisierung RV-Beitragssatz Mit der Änderung der Fälligkeit wird das Ziel verfolgt, die Liquidität der Sozialversicherung in Zeiten angespannter Finanzlage einmalig zu verbessern Zugleich soll für die Zukunft eine einheitliche Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge erreicht werden, also unabhängig von Entgeltformen und Zahlungsterminen. Nicht unproblematisch: Voraussichtliche Beitragsschuld Die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld ist zwar ein so genannter unbestimmter Rechtsbegriff, dennoch Wir wollen klar Hochlohnland bleiben und dabei noch stärker auf Innovationen setzen. Bei der EU-Osterweiterung sollte man nicht nur die Nachteile sehen. Auch für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe ergeben sich durchaus Chancen. Es bestehen günstige Einkaufsmöglichkeiten bei der Materialbeschaffung. Unternehmen die hochwertige Dienstleistungen anbieten, haben auch im osteuropäischen Ausland eine Chance. Deshalb ist es wichtig, dass sich Handwerksbetriebe weiter qualifizieren, auch dort wo kein Meisterzwang besteht. Generell wollen wir die Marktpotenziale für kleine und mittlere Unternehmen im Ausland aufzeigen und ihnen Zugänge zu diesen Märkten verschaffen. Das ist für mich auch ein Stück Zutrauen zu uns selbst - davon überzeugt zu sein, dass wir innovativere Produkte entwickeln und herstellen als andere Länder. Vielen Dank für das Interview kann der Arbeitgeber nicht willkürlich Abschlagszahlungen leisten. Insoweit gelten die Grundsätze einer gewissenhaften Schätzung. Das bedeutet, die voraussichtliche Beitragsschuld muss so bemessen werden, dass eine verbleibende Differenz zum folgenden Fälligkeitstag so gering wie möglich ausfällt, sich besser überhaupt nicht ergibt. Und nun konkret! Ablaufplan der Zahlungsfeststellung zur vorgezogenen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge 1. Feststellung des jeweils letzten regulären Bankarbeitstages im Monat. Dieser Tag ist Ausgangstag für die rückwärtige Berechnung. Beispiel: Monat April 2006: letzter Bankarbeitstag: Die Zahlungsgutschrift für den laufenden Monat hat am dritten Tag vor dem letzten Banktag zu erfolgen. Beispiel: April = letzter Bankarbeitstag ist der , damit Zahlungsgutschrift auf dem Konto der Krankenkasse am: Der Beitragsnachweis hat 5 Tage vor dem Zahlungsgutschriftstag bei der Krankenkasse vorzuliegen. Beispiel: Zahlungsgutschrift auf dem Konto der Krankenkasse am , damit Versand des Beitragsnachweises nur in elektronischer Form an die Krankenkasse am Liegt also der Beitragsnachweis des Betriebes wie im Beispiel am nicht vor, ist die Krankenkasse verpflichtet, den Zahlbetrag zu schätzen, dies wird sie im Zeitraum vom tun und am den geschätzen Betrag abbuchen.

7 Brennpunkt Handwerk 2/2006 Rhein-Westerwald Seite 7 Für Geländewagen gilt weiterhin die günstigere Besteuerung nach Gewicht Trotz der vom Gesetzgeber beabsichtigten Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen gilt für diese weiterhin wie bei LKW - die günstigere Besteuerung nach Gewicht statt die für PKW übliche Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffemission. Durch die Aufhebung von 23 Abs.6a StVZO, der den Begriff des PKW definiert hat, ist eine Gesetzeslücke entstanden. Diese ist durch die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen zu schließen, wonach Geländewagen nicht als PKW einzustufen sind. (FG Baden-Würt ) Verwechslungsgefahr türkische Lira und Euro Unbedingt genau hinschauen sollten alle Handwerksbetriebe, bei denen viel Kleingeld über den Ladentisch wandert. Bei Ein- und Zwei-Euro-Münzen könnte es sich um eine der neuen türkischen halben (50 Yeni Kuru Münze) oder Ein-Lira-Münzen (1 Yeni Türk Lira Münze) handeln, die den Euro-Münzen sehr ähnlich sehen, aber nur einen Bruchteil des Wertes haben. Doch nicht nur das: Die Münzen sind auch annähernd gleich groß und genauso schwer. Der Haken dabei ist, dass sie nur ein Fünftel des Wertes haben. Sogar bei Banken ist es keine Seltenheit, dass im Rollengeld, das an die Kundschaft herausgegeben wird, solche Münzen immer wieder dabei sind. Für Handwerker, die Wechselgeld von der Bank holen, ist es aber nahezu unmöglich, alle Münzen zu kontrollieren, zumal auf dem türkischen Geld das Wörtchen Lira relativ klein eingraviert ist. Wer trotzdem eine türkische Lira statt eines Zwei-Euro-Stückes kassiert hat, macht kein gutes Geschäft. Und wechseln lassen sich ausländische Münzen in Deutschland ohnehin nicht, also bleibt nur, die Münzen für den nächsten Türkei-Urlaub aufzuheben. Neuere Automaten fallen nicht auf das türkische Kleingeld herein, da es nicht magnetisch ist. Billigkredite für innovative Mittelständler Steuern und Finanzen Kleine und mittlere Unternehmen können ihre Produkt- und Prozessinnovationen seit dem 01. Dezember 2005 über das neu gestaltete ERP-Innovationsprogramm der KfW-Mittelstandsbank finanzieren. Das Förderprogramm kann für marktnahe Forschungsvorhaben, die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie für deren Markteinführung genutzt werden. Anträge für das Innovationsprogramm nehmen Banken und Sparkassen entgegen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt die KfW-Mittelstandsbank mit maximal 5 Millionen Euro. Für die Markteinführung von Produkten können westdeutsche Mittelständler maximal 1 Million Euro aus dem Programm beantragen, bei Unternehmen aus Ostdeutschland liegt der Förderhöchstbetrag bei 2,5 Millionen Euro. Das Finanzierungspaket besteht aus einer Kombination von Fremd- und Nachrangkapital, für das keine Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bei den Beratern der Handwerkskammer und der Hausbank. (www. kfwmittelstandsbank.de) Nachweise bei Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen Da die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen i.s.d. 35a Abs. 2 EStG durch Rechnungen und Zahlungsbelege des Kreditinstituts nachgewiesen werden müssen, ist bei Verträgen über mehrere Leistungen die konkrete Benennung der Dienstleistung und des hierfür geschuldeten Betrags erforderlich. Aus den Belegen muss erkennbar hervorgehen, welche Kosten für welche Leistungen angefallen sind. Bundesrat stimmt Steuergesetzen zu Am sind die Gesetze zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung und zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen verkündet worden und damit in Kraft getreten. Die Neuregelungen sehen insbesondere eine bessere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Handwerkerrechnungen sowie bessere Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter vor. Außerdem gelten künftig Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Das Gesetz umfast im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Unternehmen können bewegliche Wirtschaftsgüter künftig besser von der Steuer abschreiben. In den Jahren 2006 bzw wird die degressive Abschreibung von derzeit 20 auf 30 % angehoben. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz bis zu EUR im Jahr müssen die Umsatzsteuer erst abführen, wenn ihre Kunden gezahlt haben. Unternehmen, die mehr als EUR jährlich umsetzen, müssen die Umsatzsteuer mit Rechnungslegung zahlen. Familien können zukünftig Betreuungskosten für ihre Kinder besser von der Steuer absetzen. Künftig sollen Alleinerziehende und doppelt verdienende Paare 2/3 ihrer Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr des Kindes von der Steuer absetzen können. Das gilt bis max EUR pro Jahr und Kind. Paare, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, können künftig Kinderbetreuungskosten für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr von der Steuer absetzen. Abzugsfähig sind 2/3 der Kinderbetreuungskosten bis zu max EUR pro Jahr und Kind als Sonderausgaben. Der Bundesrat hat ebenfalls dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen zugestimmt. Im Wesentlichen: Anschaffungskosten für Wertpapiere und Grundstücke können künftig bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses bzw. der Entnahme steuerlich geltend gemacht werden. Die Neuregelung gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes angeschafft oder hergestellt werden. Änderung der so genannten 1 %-Regelung für die private Nutzung von Dienstwagen. Die steuerliche 1 %-Regelung ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 % (notwendiges Betriebsvermögen) dienstlich genutzt werden. Beim so genannten gewillkürten Betriebsvermögen wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen. In den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts. Fazit: Unternehmen sollten sich rechtzeitig zusammen mit ihrem Steuerberater auf die Veränderungen positiver wie negativer Art einstellen. Dies gilt vor allem für die verbesserte Abschreibungsmöglichkeit sowie die Verschärfung der Besteuerung des Unternehmer-Pkws.

8 Seite 8 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2006 Aktuelle Themen Kritik am neuen Antidiskriminierungsgesetz Das neue Gleichbehandlungsgesetz entspricht nicht der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Verpflichtung, die innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien auf das tatsächlich Notwendige zu beschränken. Dagegen wehren sich in einer Protestnote die Verbände des Handwerks und des Handels: Anstelle einer maßvollen 1:1 Umsetzung europäischer Vorgaben, soll das alte Antidiskriminierungsgesetz, das vor der Bundestagswahl zu Recht gescheitert war, fast inhaltsgleich übernommen werden. Der Entwurf geht weit über die europäischen Richtlinienvorgaben hinaus. Er schafft neue bürokratische Lasten, entgegen aller politischen Zusicherungen. Er ist das falsche Signal an den Mittelstand und für die Zukunft. Er zerstört nachhaltig Vertrauen. Völlig unverständlich ist das Festhalten an einem eigenständigen Klagerecht für Betriebsräte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft selbst gegen den Willen der Betroffenen. Dieses faktische Verbandsklagerecht ist strikt abzulehnen. Es wird von keiner europäischen Richtlinie gefordert und vor allem nicht zum Betriebsfrieden beitragen. Ganz im Gegenteil, gütliche Einigungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden künftig erheblich erschwert. GmbH-Chefs: keine Rentenversicherungspflicht! Der Deutsche Rentenversicherungs- Bund hat entschieden, dass GmbH -Geschäftsführer von der Rentenversicherungspflicht befreit bleiben. Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2005 wird demnach als nicht generell bindende Einzelfallentscheidung angesehen. Dieses Ergebnis geht nicht zuletzt maßgeblich auf die intensive Lobbyarbeit des ZDH in Berlin zurück: In intensiven Gesprächen mit Bundesminister Franz Müntefering und Vertretern der Rentenversicherer haben sich die Vertreter des Handwerks erfolgreich dafür eingesetzt, dass für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von selbstständigen GmbH-Geschäftsführern weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft Änderungen eintreten. Das aktuelle Bundesrecht im Internet Wer aktuelle Gesetze und Rechtsverordnungen sucht hat unter Zugriff auf die Linksammlung des Bundesministeriums der Justiz. Der Zugriff auf die Gesetzesund Verordnungstexte ist kostenlos. Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung? Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Das gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hinsichtlich der pauschalierten Lohnsteuer. Nur bei einer Nettolohnabrede, die hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen muss, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer selbst zu tragen. (BAG AZR 628/04) Kündigungsfrist richtig berechnen Will ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen, muss er dies innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung tun. Will sich der Arbeitnehmer dagegen nur gegen die falsche Berechnung der Kündigungsfrist zur Wehr setzen, ohne die Kündigung an sich anzugreifen, ist er an die Dreiwochenfrist nicht gebunden. (BAG, ; Az.: 2 AZR 148/05). Sozialauswahl auf Betrieb beschränkt Spricht ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aus, beschränkt sich die Sozialauswahl auf den Betrieb bzw. Filiale, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt wird. Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber seinerseits nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages berechtigt sei, den Arbeitnehmer auch in andere Filialen oder an andere Dienstorte zu versetzen. (BAG, ; Az.: 6 AZR 199/05). Krankheitsbedingte Kündigung bei negativer Gesundheitsprognose Eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung setzt unter anderem voraus, dass bei Ausspruch der Kündigung hinsichtlich der künftigen Entwicklung eine negative Prognose objektiv begründet ist. Legt der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers kein ärztliches Attest vor, das weitere Krankheiten für unwahrscheinlich erklärt, ist eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt. (LAG SchlHol. 3 Sa 320/05) Arbeitgeber muss nicht auf Frist für Kündigungsschutzklage hinweisen Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung gerichtlich zur Wehr setzen, muss er die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Das Landesarbeitsgericht Rheinland- Pfalz ließ eine verspätet eingegangene Klage aber nicht deshalb zu, weil der Arbeitgeber den gekündigten Mitarbeiter nicht auf die gesetzliche Frist Arbeitsrecht hingewiesen hatte. Es ist vielmehr Sache des Arbeitnehmers, sich über seine rechtlichen Klagemöglichkeiten zu erkundigen. (LAG Rhl.-Pf , 10 Ta 245/05) Umsatzrückgang: Kündigung ist nicht immer gerechtfertigt Das Landesarbeitsgericht Mainz hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil betriebsbedingte Kündigungen eines Arbeitgebers wegen Umsatzrückgangs für unwirksam gehalten, weil der Arbeitgeber nur eine pauschale Aussage hierzu getroffen hatte: Er hatte nur behauptet, dass sich der Betrieb nicht mehr rentiere (LAG Rhl.-Pf., , 2 Sa 163/05). Das war dem Gericht aber zu dünn : Ein Arbeitgeber müsse vor Gericht darlegen können, wie Umsatz- und Produktionsrückgang sich konkret auf die Arbeitsmenge ausgewirkt haben und dass sich dadurch ein Arbeitskräfteüberhang gebildet hat. Das heißt für Sie: Haben Sie mal eine betriebliche Flaute, dann können Sie natürlich zur Kostenersparnis Personal abbauen. Sie müssen aber schon ins Detail gehen und genau erklären, wie sich der Umsatzrückgang auf Ihren Bedarf an Beschäftigten auswirkt. Sie müssen etwa darlegen können, welche Aufgaben überflüssig geworden sind bzw. wie Sie die übrige Arbeitsmenge auf Ihre restliche Belegschaft verteilt haben. Nur pauschal zu behaupten, dass der Umsatz eben nicht mehr ausreichend sei, um alle Arbeitnehmer zu beschäftigen, reicht also nicht. Denn sonst könnten Sie ja relativ problemlos entlassen. Der Kündigungsschutz wäre mehr oder weniger ausgehebelt. Sind Sie sich über die Kündigungsgründe und deren Wirksamkeit nicht sicher, fragen Sie vor Ausspruch der Kündigung bei der Geschäftsstelle Ihrer Innung nach. Nicht vergessen: Kündigungen sind nur noch schriftlich auszusprechen! Haftungsausschluss: Die in diesem Magazin abgedruckten Artikel, Formulare und Empfehlungen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen recherchiert und erstellt. Sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Fehler sind nie auszuschließen. Auch wird die Verfallzeit von Gesetzen und Verordnungen immer kürzer. Es wird deshalb keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in diesem Magazin bereitgestellten Informationen übernommen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haften der Herausgeber und die beteiligten Kreishandwerkerschaften nicht, sofern ihnen nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann.

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10 Seite 10 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2006 Wir begrüßen unsere neuen Innungsmitglieder: Herzlich willkommen in einem starken Verbund! Bäcker-Innung WW Thorsten Flöck, Höhr-Grenzhausen Baugewerks-Innung RWW Glässer Massivbau GmbH, Meudt Bekleidungs- und Schuhmacher -Innung RWW Arno Klaus Metzler, Hilgert Dachdecker-Innung WW Olaf Balluff, Oberhaid Elektro-Innung AK EBS Elektrotechnik GmbH, Kirchen Elektro-Innung NR Ralf Birk, Neuwied ELKOM GmbH, Neuwied Roland Middeke Elektrotechnik Limited, Raubach Neumatec e. K., Inh. Werner Neumann, Roßbach Elektro-Innung WW Kurt Decker, Montabaur Jung Elektrotechnik GmbH, Westerburg Salmon Elektrotechnik GmbH, Rennerod Irma Schuhen und Patric Schuhen, Atzelgift Heiko Simon, Hellenhahn-Schellenberg Michael Simon, Hellenhahn-Schellenberg Fleischer-Innung AK Christel Schmidt und Rudolf Bleeser, Katzwinkel Fleischer-Innung NR Heike M. Fürste-Carnemolla, Neuwied J. Menzenbach Fleischwaren und Tiefkühlkost GmbH & Co. KG, Kurtscheid Friseur-Innung NR Stefanie Girhard, Raubach Susanne Günster-Furtwengler, Neuwied Petra Henschke, Kleinmaischeid Friseur-Innung WW Christel Jung und Thorsten Zimmermann, Kölbingen Informationstechniker-Innung RLP Nord Michael Patzelt, Kemmenau Kälte- und Klimatechnik Innung RLP Josef Burghuber GmbH, Zweibrücken Kfz.-Innung AK Ginsberg Fahrzeugbau GmbH, Daaden Stefan Hehn, Katzwinkel Annelie Holzhauer, Katzwinkel Kfz.-Innung NR Bierbaum GmbH, Neuwied Sascha Honnef und Heinz Schneider, Dattenberg Autohaus Mürtz GmbH & Co. KG, Neuwied Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V., Waldbreitbach Kai Zenzen, Dernbach Kfz.-Innung WW Jerome Breitenstein, Rennerod Frank Engels, Deesen Horst Fellenberg, Meudt FTM Fahrzeugtechnik Montabaur OHG, Montabaur Handycap Spezialumbauten Kfz.-Meisterbetrieb e. K., Inh. Bernd Puderbach, Ransbach-Baumbach Andreas Vohl, Hattert Maler- und Lackierer-Innung AK Michael Grünebach, Herdorf Marcus Jung, Niederfischbach Horst Klein, Birken-Honigsessen Maler- und Lackierer-Innung NR Jürgen Runkel, Ellingen Maler- und Lackierer-Innung WW Eberhard Kettner, Ruppach-Goldhausen Metall-Innung AK JW Impressionen aus Metall GmbH, Katzwinkel Metall-Innung RLWW Sascha Schwaderlapp, Niedersayn Udo Schöffler, Herold Peter Jung, Irmtraut Schmidt und Kexel GmbH, Bad Marienberg Raumausstatter-Innung RWW Prangenberg Raumausstattung GmbH, Roßbach Sanitär-Heizung-Klimatechnik-Innung RWW P & P Energietechnik GmbH, Eichelhardt Luigi Paciello, St. Katharinen Dirk Schmidt, Bellingen Markus Damen, Neuwied Schornsteinfeger-Innung Montabaur Marco Villmann, Kaden Steinmetz-Innung WW Andreas Frensch, Selters Tischler-Innung NR Eric Schaaf, Großmaischeid Tischler-Innung WW Maik Leyendecker, Hattert Weingarten-Plasa, Inh. Frank Huff e. K., Langenhahn Zimmerer-Innung RWW Rüdiger Vohl, Maxsain Versorgungswerk Sommerzeit - Urlaubszeit mit der richtigen Vorsorge! Happy-Holiday mit der neuen Unfallversicherung der Signal-Iduna - jetzt mit Berufsunfähigkeitsschutz - In- und Ausland Rücktransport bis Euro inkl. Dolmetscherkosten sowie Reisekrankenabsicherung in allen Krankenversicherungstarifen der Signal-Iduna. Nutzen Sie meinen persönlichen Beratungsservice: Termine täglich nach telefonischer Absprache. Hugo Keck SIGNAL IDUNA Hauptagentur Haus des Handwerks Bismarckstraße Betzdorf Tel. (02741) Fax Mobil (0151) Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald Jetzt günstig modernisieren: Gemeinsame Aktion der Sparkassen und der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald Die Kreissparkassen Westerwald und Altenkirchen, sowie die Sparkasse Neuwied haben gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft-Rhein-Westerwald eine Finanzierungsoffensive für Modernisierungsmaßnahmen an privaten Wohnhäusern gestartet. Von der Aktion sollen Hausbesitzer und Handwerker gleichermaßen profitieren. Die Sparkassen bieten besondere Kompetenz in der Beratung von staatlich geförderten zinsgünstigen KfW-Darlehen. So können Haus- und Wohnungsbesitzer für Modernisierungsmaßnahmen Kredite beantragen, deren Zinssatz z.b. 10 Jahre auf 3,15 % festgeschrieben ist. Voraussetzung ist, dass eine Handwerkerrechnung vorgelegt wird. Damit sollen die heimischen Handwerksbetriebe mehr Aufträge erhalten und somit die Arbeitsplätze gesichert werden. Da in Zukunft der Energieverbrauch eine immer größere Rolle auf dem Markt spielt, sind energiesparende Maßnahmen besonders interessant, egal ob effiziente Wärmedämmung, moderne Heizung- oder Solaranlage. Noch sind die Zinsen günstig und die in 2007 steigende Mehrwertsteuer spricht für Investitionen in diesem Jahr. Ein weiterer Anreiz ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Über Zuschüsse, günstige Kredite und Energieeinsparung lassen sich die finanziellen Belastungen gering halten bzw. vielfach sogar amortisieren. Für die Immobilienberater der Sparkassen ist die aufwendige Einbindung von Förderprogrammen selbstverständlich. Sie gehört zur Philosophie der Sparkassen nach dem Motto Gut für die Region. Für Fragen und Informationen zur Aktion wenden Sie sich bitte an das Immobilien-Center Ihrer Kreissparkasse.

11 Brennpunkt Handwerk 2/2006 Rhein-Westerwald Seite 11 Barrierefreies Wohnen Ausstellung der Westerwälder Tischler-Innung im ICE-Bhf. Montabaur Mit einem rheinland-pfälzischen Pilotprojekt rückten die Tischler im Westerwald von 18. bis 27. März ihre Arbeit ins Zentrum des öffentlichen Interesses: In der Ausstellung Barrierefrei. Wohnen mit Komfort präsentierten und erklärten Westerwälder Tischler im Montabaurer ICE-Bahnhof mehr als 200 interessierten Besuchern neun Tage lang individuelle Wohnlösungen, die nicht nur Älteren und Menschen mit Behinderung den Alltag erleichtern. So ein höhenverstellbarer Waschtisch ist auch für Haushalte mit Kindern prima. Sind die Kinder aus dem Haus, dauert es nicht mehr lange, dann ist man froh über die Erleichterung, erklärte Tischlermeister Olaf Wolf aus Ötzingen bei der Eröffnungsfeier. In seinem kurzen Fachvortrag erläuterte er, dass barrierefreies Wohnen nicht nur dem Zweck diene: Diese Art Wohnen ist bequemer und komfortabler, betonte der Fachhandwerker. Barrierefrei. Wohnen mit Komfort hieß deshalb die Ausstellung der Tischler-Innung im Westerwald, deren Exponate von der Firma Häfele zur Verfügung gestellt worden waren. Eine Aktivmeisterreise nach Nagold, bei der ein Besuch der Firma Häfele auf dem Programm stand, brachte die Initiatoren der Ausstellung auf die Idee, die Exponate im Westerwald zu zeigen. Barrierefreiheit in Haus und Wohnung ist ein Thema, das in der Zukunft immer wichtiger werden wird, weiß Tischler Bernd Wünsche aus Nistertal: Es gibt bereits in vielen Wohnungen Wasserbetten und Schiebetüren alles Lösungen, die auch beim barrierefreien Wohnen verwendet werden. Gemeinsam mit Alexander Dupp aus Girod und Thomas Herold aus Hachenburg hatten Wolf und Wünsche die Ausstellung im Schaufenster der Region organisiert. Der Stand war während der gesamten neun Tage stets von mindestens zwei Innungsmitgliedern besetzt, die kompetent Fragen beantworteten und Exponate erklärten. Beleuchtete Türen, ein höhenverstellbarer Kochblock inklusive Dunstabzugshaube, elektrisch zu öffnende Türen und Fenster und absenkbare Hängeschränke zu sehen und auszuprobieren. Dem stimmten die Besucher, darunter Architekten, Planer, Wohnheimbetreiber, Menschen mit Behinderung und Senioren, gerne zu. Da wurde an Griffen gezogen und per Funk die Haustüre geöffnet. Die Antwort auf die Frage nach dem Preis solcher Einrichtungen erntete allerdings häufig lange Gesichter. Doch Bernd Wünsche machte deutlich: Wir bauen hier lauter Prototypen. Würde man das auf die Forschung und Industrie anwenden, sind unsere Preise sehr moderat. Die Tischler-Innung im Westerwald sei die erste in Rheinland-Pfalz, die sich des sensiblen Themas Barrierefreies Wohnen angenommen hätte, betonte Siegfried Schmidt, Obermeister der Tischler-Innung im Westerwald, bei seiner Begrüßung am Eröffnungsabend. Besonders beim barrierefreien Umbau ist die Flexibilität und Fachberatung unseres Berufsstandes gefragt und von großer Bedeutung, brachte der Welschneudorfer die Kernaussage auf den Punkt. Metall-Innung Rhein-Lahn-Westerwald besichtigt Weißblechhersteller Großes Interesse zeigten die Teilnehmer der Metall-Innung RLWW bei einer Werksbesichtigung des Weißblechherstellers Rasselstein Anfang März in Andernach. Hier wurde neben neuen Schmelzöfen, ausgestattet mit moderner Glühtechnik, auch ein innovativer Coilkippstuhl mit Wickelmaschine und automatischer Palettenzuführung besichtigt. Ein gemeinsamer Imbiss im Werk beschloss die informative Innungsfahrt. Ehrengast Peter Paul Weinert, Landrat des Westerwaldkreises, richtete ein Kompliment an die Initiatoren: Durch den Rückgang der geborenen Kinder zeichne sich eine Verschiebung in der Altersstruktur ab. Deshalb sei es vorbildlich, dass die Tischler aus dem Westerwald sich dieses Themas angenommen haben und das aus eigener Initiative, lobte der Landrat.

12 Seite 12 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2006 Der E-CHECK für Gewerbe und Industrie Die Wirtschaft unter Strom: Die Elektrotechnik ist im Gewerbe heute nicht mehr wegzudenken. Ob Kopierer, Computer, Maschinen, Antriebe oder Lüftungstechnik, überall sind elektronische Helfer am Werk. Wenn diese ausfallen, ist oft der gesamte Ablauf im Betrieb gestört und das kann teuer werden! Steht Ihr Betrieb unter Strom? Gut, wenn damit Engagement, Teamgeist und Leistung gemeint sind. Weniger gut, wenn es den Zustand der Elektroinstallation betrifft. Es muss ja nicht immer gleich ein Brandschaden sein. Laut einem der größten Sachversicherer in Deutschland gehen Elektronikschäden zu über 30% auf Überspannung zurück. Ihre Verantwortung. Als Geschäftsführer und/oder Betriebsinhaber tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Angestellten und Kollegen. Daher sollte deren Sicherheit oberste Priorität genießen. Sollte aber wider Erwarten doch ein Schadensfall eintreten, ist das er- ste, was Ihre Versicherung fragt: Ist die Elektroinstallation laut VDE-Norm geprüft? - Ist die Prüfung regelmäßig erfolgt? Deshalb gibt es strenge gesetzliche Vorschriften für regelmäßige Prüfungen in Gewerbebetrieben. Im Schadensfall muss der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden. Bei Gewerbetreibenden gilt diese Nachweispflicht gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen. Der E-CHECK für Informationsund Kommunikationstechnik: Die E-CHECK Experten prüfen nicht nur die Elektroinstallation, sondern die gesamte Kommunikationstechnik und alle elektrischen Geräte im Büro auf ihren einwandfreien Zustand: vom PC bis zum Monitor, vom Telefax bis zur Türöffneranlage. Übrigens: Viele Versicherungen erkennen den E-CHECK an und ermäßigen Ihre Prämien. Ganz abgesehen von den vielen Energiesparmöglichkeiten. Ihr E-CHECK Experte berät Sie dazu gern. Auf einen Blick die 6 wichtigsten Vorteile, die geprüfte E-CHECK Sicherheit für Gewerbetreibende bietet: Sie vermeiden hohe Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung. Ihr Betrieb ist vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Antrieben geschützt. Sie können im Schadensfall Versichrungen oder der Berufsgenossenschaft den korrekten Zustand von Anlagen und Geräten nachweisen. Sie sparen mit Strom Energiekosten. Bei vielen Versicherern erzielen Sie Prämienvorteile! Und: Sie motivieren Ihre Mitarbeiter durch vorbildliche Arbeitssicherheit. Anzeige Höhr-Grenzhausen brennt Keramik! Erlebnisveranstaltung mit tiefen und vielfältigen Einblicken. Am 2. April diesen Jahres war es soweit: Wie jedes Jahr am ersten Sonntag im April, luden die Keramiker zum Tag der offenen Tür in ihre Werkstätten ein und viele interessierte Besucher sind gekommen. Von 11 bis 18 Uhr hatten die Keramikwerkstätten, das Keramikmuseum und die keramischen Fachschulen geöffnet. In den Produktionsstätten der Handwerksbetriebe erwartete die Besucher ein umfangreiches Programm: Kennen lernen von Produktionsweisen der kreativen Keramikkunst und der Sortimentsvielfalt. Die Fachschulen vermittelten in Workshops wichtige theoretische Grundlagen und zukünftige Ausblicke über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der keramischen Werkstoffe, um die eigenen Kompetenzen für zukünftige Studenten sichtbar zu machen. Das Keramikmuseum präsentierte die ganze Tradition unseres alten, aber immer jung gebliebenen Handwerks, mit dem gesamten Spektrum zeitgenössischer Keramikprodukte. Interessierten wurde damit ein umfassender Einblick in die Arbeitsabläufe einer Töpferei, unsere Handwerksgeschichte und der großen Leistungsfähigkeit in unserer Stadt gegeben. Getreu dem Motto: Höhr- Grenzhausen brennt Keramik, waren viele Brennöfen aktiv. Der besondere Reiz dieser Veranstaltung liegt wohl darin, dass in den Werkstätten ein realistischer Einblick in unsere tägliche Arbeit gegeben wird, so wie an jedem Arbeitstag im Jahr: Handwerk pur. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass dieser Tag gerade bei Fachleuten, Liebhabern, Neuinteressierten und Gästen der Stadt große Beachtung findet. Das kommt in vielen Gesprächen mit den Besuchern und den guten Verkaufszahlen zum Ausdruck, bemerkt Joachim Ermert. Zu dem Erfolg dieses Keramikerlebnisses trägt im großen Maße die Unterstützung der Stadt Höhr-Grenzhausen bei. Ohne dieses wichtige Engagement wäre die Veranstaltung kaum möglich.

13 Brennpunkt Handwerk 2/2006 Rhein-Westerwald Seite 13 Rahmenabkommen mit PCS PayCard Service GmbH...sichert Innungsmitgliedern günstige Konditionen beim Einsatz von ec-cash-terminals Viele Kunden nennen zum Thema Karte zwei Stichworte: bequemes Bezahlen und Sicherheit. Das Mitführen von Banknoten und Schecks ist nicht mehr erforderlich, das Diebstahl- und Verlustrisiko wird für die Kunden vermindert. Außerdem können Verbraucher mit Kartenzahlung freier disponieren, sie kaufen spontaner. Steuerbonus für Handwerksleistungen Ein Steuerbonus für Gebäude-Erhaltung, Modernisierung oder Renovierung von bis zu 600 Euro im Jahr kommt Handwerkskunden rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 zugute: Der Steuervorteil für Mieter oder Eigentümer selbst genutzter Wohnungen und Häusern wurde nun von der Bundesregierung beschlossen. Die Regelungen dafür finden sich im 35 a Abs. 2 EstG. Ganze 20 Prozent der Handwerkerrechnungen können steuerlich geltend gemacht werden. Die Obergrenze beim Rechnungsbetrag beträgt Euro inklusive Mehrwertsteuer, so dass pro Haushalt maximal 600 Euro jährlich steuersenkend wirken können. Berechnungsbeispiel: Ein Handwerker berechnet für eine Modernisierungsmaßnahme 2000 Euro zuzüglich 16 Prozent Mehrwertsteuer. Die Gesamtrechnung beträgt 2320 Euro. Die Materialkosten belaufen sich auf 500 Euro, die Arbeitskosten auf 1500 Euro. Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt: 1500 Euro zuzüglich 16 Prozent Mehrwertsteuer sind insgesamt 1740 Euro. Davon 20 Prozent ergeben 348 EUR Steuerbonus. Das hat auch für Handwerker Vorteile: Die Kasse klingelt auch ohne Münzen. Dank der Elektronik wird auch das Kassieren angenehmer: Wechselgeld muss nicht mehr herausgegeben werden. Die Karte wird vom Terminal gelesen, der Kunde gibt je nach gewähltem System die Geheimzahl ein und das System überprüft die Zahlung. Die Gutschrift auf Ihr Konto erfolgt nach Kassenschnitt automatisch. Bei autorisierten Electronic-Cash-Zahlungen und bei Kreditkarten-Zahlungen haben Sie keinerlei Ausfallrisiko. Damit brauchen Sie sich auch über Falschgeld keine Sorgen mehr zu machen. Damit auch Sie schon bald Ihren Kunden das elektronische Bezahlen anbieten können, benötigen Sie lediglich ein Zahlungsverkehrsterminal und einen Vertrag mit einem Netzbetreiber. Die Rhein-Westerwald eg als Waren- und Dienstleistungsgenossenschaft des Handwerks hat in PCS einen Anbieter bargeldloser Zahlungssysteme gefunden, den sie gerne empfiehlt: Die Firma PCS ist einer von Deutschlands größten netzunabhängigen Unternehmen im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Vorteile für Innungs-Mitglieder gegenüber den Standardpreisen der PCS Paycard Service GmbH: - auf den Kaufpreis & Leasingrate ein Nachlass von 7,5 % - die einmalige Leasingbearbeitungsgebühr von 75,00 EUR entfällt - 20 % Nachlass auf jeden Transaktionspreis - die einmalige Einrichtung in Höhe von 60,00 EUR ist frei - Optional Clearing für nur 0,05 EUR je Transaktion Durch die Unabhängigkeit der PCS ist sie in der Lage, entsprechend Ihrer Bank und den technischen Anforderungen die einfachste und beste Lösung anzubieten. Persönliche, individuelle Beratung und Informationen erfolgen bereits im Vorfeld auch durch einen Ansprechpartner der PCS in Ihrer Nähe. Zur Nutzung des Rahmenabkommens wenden Sie sich an: PCS PayCard Service GmbH Rathenaustraße 19, Mannheim, Tel , Fax Mail: info@pcs-paycardservice.de, Web: Der Kunde reicht die Rechnung im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung ein. Der Steuerbonus wird dann im nachhinein mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet, also in 2007 für das Jahr Um den Steuerbonus bei der Einkommenssteuer geltend machen zu können, müssen Arbeitsleistungen und Material auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein; ebenso die jeweilige Mehrwertsteuer. Der Steuerbonus gilt ausschließlich für Arbeitsleistungen, nicht für aufgewendetes Material oder sonst gelieferte Ware. Voraussetzungen für den Erhalt des Steuervorteils sind folgende Punkte: - Vorlage der Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer - Ausweis der Arbeitskosten als separatem Betrag. Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen sein. - Nachweis der Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes (Überweisung oder Bankauszug) - Erbringung der Leistung nach dem Den Steuerbonus gibt es nicht bei Geltendmachung der Aufwendungen als Betriebsausgaben ( 4 Abs. 2 EstG), Mit dem Rad zur Arbeit Eine gemeinsame Aktion der AOK Rheinland-Pfalz und des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) belohnt Menschen, die vom 1. Juni bis 31. August 2006 mindestens 20 Mal mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. So geht s: Drei Personen aus einem Betrieb oder einer Uni bilden ein Team. Jedes Teammitglied tauscht während des Aktionszeitraums an wenigsten 20 Tagen das Auto, den Bus oder die Bahn mit dem Fahrrad. Für jeden erfolgreichen Tag gibt es im Aktionskalender ein Kreuz. Natürlich gehören auch Pendler dazu, die zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof fahren. Anmeldeschluss bei der AOK ist der 14. Juli Nach Abschluss der Aktion schickt der Team-Manager die drei Aktionskalender seiner Crew an die AOK. Jeder Aktive nimmt einzeln und mit seinem Team an der Verlosung zahlreicher Preise teil. Darunter sind unter anderem eine Heißluftballonfahrt für 5 Personen, eine Städtereise nach Leipzig für 2 Personen, 4 Marken-Fahrräder Natur, hochwertige Rucksäcke, Fahrradhelme und -schlösser. Nähere Infos gibt es im kostenlosen Faltblatt bei den AOK-Geschäftsstellen und unter www. mit-dem-rad-zur-arbeit.de in der Rubrik Rheinland-Pfalz. Werbungskosten ( 19 EstG), Sonderausgaben (z.b. 10 f EstG Denkmalschutz), außergewöhnliche Belastungen ( 33 EstG) oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des 8 Viertes Buch SGB. Der Steuerbonus ist wird zusätzlich zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gem. 35 aabs. 1 EstG gerechnet. Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls maximal 600 Euro pro Jahr. Nutzen Sie diese Maßnahme für Ihren Umsatz, indem Sie jedes Angebot und jede Rechnung mit einem Hinweis darauf versehen. Zum Beispiel: Wichtiger Hinweis für unsere Kunden! Seit dem 1. Januar können Sie 20 Prozent unserer Rechnungen für alle Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen bis maximal 600 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen, also bis zu einem Rechnungsbetrag von 3000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Das gilt nur für Arbeitsleistung; Materialkosten sind davon ausgenommen. Einen Informations-Flyer erhalten Sie im Internet unter diesem Link:

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15 Brennpunkt Handwerk 2/2006 Rhein-Westerwald Seite 15 Initiative Berufsberatung war voller Erfolg Die Initiative Ausbildungs- und Berufsberatung der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald, unterstützt von den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer Koblenz in Kooperation mit der Westerwald Bank wandte sich mit persönlichen Gesprächterminen und viel Information an Schüler und Eltern im Westerwald. Eröffnet wurde die Ausstellung in Dierdorf. Welche Handwerksberufe gibt es? Welcher Beruf ist das richtige für mich? Wo finde ich Ausbildungsbetriebe in meiner Nähe? Das waren Fragen, die Schülern in Dierdorf, Selters, Bad Marienberg und Horhausen in der Aktion Ausbildungs- und Berufsberatung beantwortet wurden. Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Koblenz nahmen sich in den Räumen der Bank viel Zeit für Gespräche mit Jugendlichen und Eltern. Eltern seien bei der Ausbildung ihrer Kinder wichtige Ansprechpartner, deshalb richte sich das Angebot der Aktion ausdrücklich mit an sie. Hier können die Jugendlichen feststellen, welcher Beruf der richtige für sie ist oder wo und wie sie in einem Betriebspraktikum Erfahrung sammeln können, erklärte Kurt Krautscheid, Vorsitzender Kreishandwerksmeister, bei der Eröffnung. Die Jugend ist unsere Zukunft. Deshalb stellen wir unsere Räume gerne zur Verfügung, betonte Wilhelm Höser, Vorstandsmitglied der Westerwald Bank. Über den Auftakt der Initiative Ausbildungs- und Berufsberatung freuten sich Westerwaldbank- Vorstandsmitglied Wilhelm Höser, Vorsitzender Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid, Geschäftsstellenleiter Johannes Lücker und Personalbereichsleiter Karl-Peter Schneider. (von links) Zahlreiches Informationsmaterial lag aus, das Interessierte mitnehmen konnten. Ganz wichtig dabei war das Handwerkerverzeichnis, in dem die Meisterbetriebe aller Branchen der Kreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwald aufgeführt sind. Sucht jemand eine Lehrstelle, so kann er sich einfach die Betriebe in seiner Nähe heraussuchen, stellte Hauptgeschäftsführer Erwin Haubrich fest. Wir wollen mit solchen Aktionen die Hemmschwelle senken, die noch zu viele Jugendliche vor einem Besuch der Bundesagentur für Arbeit zurückschrecken lässt. Hier bekommen die Schüler erste Informationen. Zudem arbeiten wir mit den zuständigen Arbeitsagenturen zusammen, erklärt Haubrich weiter. Derzeit werden 3564 Lehrlinge in den Kreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald zum Handwerker ausgebildet. Mehr als ein Fünftel davon sind Frauen. Auch ihnen sollen die Handwerksberufe nahe gebracht werden, betont Haubrich. Im Vorfeld der Aktion wurden die Schulleiter der örtlichen Schulen informiert. Die Weiterbildungsmöglichkeiten sind nach einer Ausbildung im Handwerk enorm. Viele nutzen das umfangreiche Weiterbildungsangebot, um sich nach der Ausbildung fortzubilden, so etwa zum Betriebsassistenten, Betriebswirt des Handwerks, Meister oder Techniker, erklärt Kurt Krautscheid. Froh ist der Dachdeckermeister über die positive Resonanz der Aktion. Einer Wiederholung steht nichts im Weg. Ohne Verbot dürfen Ihre Mitarbeiter Telefon und Internet auch privat nutzen Immer wieder wird in der Presse über die private Nutzung von betrieblichen Telefon- und Internetanschlüssen berichtet. Da hierzu einige Nachfragen in der Geschäftsstelle gekommen sind, gehen wir auf die Problematik anhand eines aktuellen Urteils ein. Ein Arbeitgeber hatte eine Mitarbeiterin auf Schadensersatz verklagt. Sie hatte Telefon und Internetzugang am Arbeitsplatz für private Zwecke genutzt. Vor Gericht erlitt der Arbeitgeber Schiffbruch (LAG Köln Az: 4 Sa 1018/04). Die Begründung der Richter: Die private Nutzung von Telefon und Internet am Arbeitsplatz ist mittlerweile sozialtypisch. Das bedeutet: Ist die Nutzung durch Sie als Arbeitgeber nicht ausdrücklich verboten, dürfen Ihre Mitarbeiter diese Einrichtungen im üblichen Umfang auch nutzen. Was heißt üblichen Umfang bei der Internetnutzung? Als Obergrenze für eine nicht übermäßige Internetnutzung sehen die Kölner Richter einen Richtwert von 80 bis 100 Stunden im Jahr an. Das entspricht, umgerechnet auf eine Arbeitswoche, etwa 2 Stunden!!! Tipp: Bei der privaten Nutzung des Internets zahlen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern deren Freizeitvergnügen. Deshalb können Sie privates Surfen ganz verbieten. Besteht keine klare Regelung, dürfen Sie nur im Ausnahmefall unmittelbar mit arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen den betreffenden Mitarbeiter vorgehen und müssen dann dem Mitarbeiter nachweisen können, dass er während der Zeit, die er privat im Netz unterwegs war, seine Arbeitspflicht verletzt hat. Lassen Sie sich am besten von jedem Mitarbeiter schriftlich bestätigen, dass er die folgende Musteranordnung zur Kenntnis genommen hat. Die Klausel kann auch von vornherein in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen werden. Musterformulierung: Private Internetnutzung Der Zugang zum Internet und die Nutzung von betrieblichen -anschlüssen und EDV-Systemen ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch insbesonders zu privaten Zwecken ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anordnung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert und führen, besonders bei Nutzung von kriminellen, pornographischen, rechtsoder linksradikalen Inhalten, zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zur Überwachung dieses Verbotes ist der Arbeitgeber berechtigt Kontrollen durchzuführen.

16 Seite 16 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2006 Bargeldlose Zahlungsvorgänge rückgängig machen Ein großer Teil der Zahlungsvorgänge in Deutschland wird inzwischen bargeldlos abgewickelt. Diese Form der Zahlung ist an sich unproblematisch, solange keine Leistungsstörungen auftreten. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, bargeldlose Zahlungsvorgänge nachträglich wieder rückgängig zu machen und sich somit vor finanziellen Schäden zu schützen. Der Vermieter erhält die monatliche Wohnungsmiete per Dauerauftrag, die Telefonrechnung wird per Einzugsermächtigung beglichen, der Sportverein zieht die Mitgliedsbeiträge im Wege des Abbuchungsauftrags ein, der Auslieferungsfahrer des Möbelhauses erhält einen Verrechnungsscheck, der Preis für die Urlaubsreise wird überwiesen und die Rechnung im Restaurant wird mit der Kreditkarte bezahlt. Seit einiger Zeit gibt es darüber hinaus auch noch die sogenannte Geldkarte, mit der insbesondere kleinere Beträge bargeldlos bezahlt werden können. Sind jetzt allerdings zum Beispiel die gelieferten Möbel mangelhaft, will der Käufer den Zahlungsvorgang stoppen und die Auszahlung verhindern gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten: 1. Überweisungsauftrag Die klassische Form der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Weisung an das kontoführende Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Konto zu transferieren. Ein Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen werden, jedoch nur solange, bis die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen rückgängig gemacht werden sollen, ist daher Eile geboten. Der Widerruf der Überweisung ist dabei gegenüber der beauftragten Bank zu erklären. Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde. Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurück haben will. 2. Lastschrittverfahren Beim Lastschriftverfahren gibt es zwei grundlegend unterschiedliche Konstruktionen, nämlich die Einzugsermächtigung und die Abbuchungsermächtigung. Hier bestehen für den Auftraggeber gravierende Unterschiede; insbesondere bei den Möglichkeiten, nicht gewünschte Zahlungsvorgänge wieder rückgängig zu machen. 2.1 Einzugsermächtigung Von der Einzugsermächtigung wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn regelmäßig Zahlungen in unterschiedlicher Höhe getätigt werden sollen, also zum Beispiel Telefonrechnungen, wiederholte Bestellungen bei einem Versandhaus. Hier gewährt der Auftraggeber dem Gläubiger Zugriff auf sein Konto, der vom Grundsatz her beliebige Beträge abbuchen lassen kann. Die Kreditinstitute prüfen dabei nicht, ob die Zahlungen materiell gerechtfertigt sind. Zum Ausgleich für dieses Risiko gewähren die Kreditinstitute ihren Kunden eine Frist von sechs Wochen, um eventuelle unberechtigte Abbuchungen zu reklamieren und eine Rücklastschrift zu veranlassen. Der Kunde ist nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen also gezwungen, seine Kontoauszüge regelmäßig auf mögliche unberechtigte Lastschriften hin zu überprüfen. Der Bund e s g e - r i c h t s h o f hat im übrigen inzwischen entschieden, dass diese Sechs-Wochen-Frist zur Beanstandung von Abbuchungen im Lastschriftverfahren keine zwingende Ausschlussfrist darstellt (BGH, Urteil vom XI ZR 258/99). Wer also erst nach diesem Zeitraum bei seinem Kreditinstitut vorstellig wird, hat daher dennoch gute Chancen, eine Rückbuchung durchzusetzen. Dieses Urteil ist jedoch kein Freibrief für Bankkunden, die Kontoauszüge nur sporadisch zu überprüfen. Denn der BGH hält diese Sechs-Wochen-Frist nicht generell für unwirksam, verlangt von den Kreditinstituten jedoch, dass sie die Kunden künftig deutlicher als bisher auf die Folgen einer Fristversäumung hinweisen. Derartige geänderte AGB-Bestimmungen sind in Vorbereitung und teilweise bereits in Kraft getreten. Die Banken und Sparkassen sind im übrigen nicht befugt, den Widerspruch ihrer Kunden gegen Lastschriftzahlungen auf seine sachliche Berechtigung hin zu prüfen. Auch wenn die Zahlungspflicht des Widersprechenden außer Zweifel steht, müssen die Kreditinstitute den Widerspruch ihrer Kunden daher beachten und eine Rückbuchung vornehmen (LG Duisburg, Urteil vom S 108/93). 2.2 Abbuchungsermächtigung Die Abbuchungsermächtigung unterscheidet sich grundlegend von der zuvor beschriebenen Einzugsermächtigung. Hier wird dem Gläubiger das Recht eingeräumt, bei dem kontoführenden Kreditinstitut vom Schuldner Geld einzuziehen. Die Abbuchungsermächtigung wird auch als Abbuchungsgenehmigung, Abbuchungsauftrag oder als Abbuchung zur Lastschrift bezeichnet. Die Gefahr für den Auftraggeber besteht darin, dass es hier für den Kontoinhaber keine Möglichkeit gibt, getätigte Zahlungsvorgänge zu widerrufen. Insbesondere gilt die von der Einzugsermächtigung her bekannte Sechs-Wochen-Frist nicht bei der Abbuchungsermächtigung. Wer eine Abbuchungsermächtigung unterschreibt, legt sein Kontoguthaben somit in die Hände anderer Personen und muss sich dann gegebenenfalls mit diesen vor Gericht über die Rückzahlung unberechtigter Abbuchungen auseinandersetzen. Ein Widerruf der Abbuchungsermächtigung gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut wirkt somit lediglich für die Zukunft, kann aber bereits erfolgte Kontobelastungen nicht mehr rückgängig machen.

17 Brennpunkt Handwerk 2/2006 Rhein-Westerwald Seite 17 Urlaub beginnt schon vor dem Packen Experten des Kfz-Gewerbes geben wieder Tipps für die große Fahrt Für die einen endet gerade der Pfingsturlaub, für die anderen beginnen die Vorbereitungen für die Sommerfahrt. Der Autourlaub sollte schon vor dem Packen beginnen, sagte jetzt ein Sprecher des Kraftfahrzeuggewerbes, denn auch die Terminplanung für den Urlaubscheck des Autos bedürfe einiger Zeit. Die Experten des Kraftfahrzeuggewerbes haben vor den großen Reisewellen wieder einige Tipps zusammengestellt, die die Reiseplanung erleichtern. Ist der Wagen urlaubsfit? Das Fahrzeug sollte vor der großen Fahrt gründlich gewartet und überprüft werden. Sind Bremsanlage, Reifen, Beleuchtung, Kühlsystem, Vergaser und Kupplung in Ordnung? Sind noch ausreichend Öl und Bremsflüssigkeit vorhanden? Ist die Ausrüstung komplett und funktionsfähig? Verbandkasten und Warndreieck müssen griffbereit im Fahrzeug liegen. Ausrüstung komplett? Man sollte auch ein Abschleppseil, Werkzeug, Ersatzlampen und Reservesicherungen mitführen. Empfehlenswert sind auch die Mitnahme von Motorenöl zum Nachfüllen und ein Ersatzkeilriemen. Gesamtgewicht Auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs muss geachtet werden. Mit Hilfe des Kraftfahrzeugscheins kann man ausrechnen, wie hoch die erlaubte Zuladung ist. Zu beachten ist, dass schweres Gepäck das Fahrverhalten des Autos beeinflusst. Abweichende Regeln Der Autofahrer sollte sich über die Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbe- grenzung in Gast- und Transitländern erkundigen. Selbst innerhalb Europas gibt es viele voneinander abweichende Regeln. Die Reiseroute sollte rechtzeitig ausgearbeitet werden. Ratsam ist zu überprüfen, ob man klassische Staustrecken umfahren kann. Der Tag für den günstigsten Start muss gut überlegt werden. Wenn möglich, nicht am Wochenende losfahren. Mittwoch ist der beste Tag, die Reise zu beginnen. Gültigkeit überprüfen Vor Fahrten ins Ausland müssen die notwendigen Papiere (Personalausweis, grüne Versicherungskarte, Auslandsschutzbrief) auf Gültigkeit überprüft beziehungsweise neu besorgt werden. Ist sichergestellt, dass Tiere und Pflanzen gut versorgt sind? Der Hausmeister sollte informiert werden, dass niemand da ist und wo er eventuell jemanden erreichen kann. Ersatzbox schützt vor Bußgeld Ersatz-Lampen und Tagfahrlicht ist in vielen Urlaubsländern Pflicht In vielen europäischen Ländern ist die Lichtpflicht auch am Tag bereits Wirklichkeit. Wer dort mit seinem Auto Urlaub macht oder diese Länder im Transit benutzt, ist gut beraten, die Beleuchtung seines Fahrzeugs entsprechend anzupassen. Darüber hinaus gilt: Auch eine Ersatz-Lampenbox darf an Bord in einigen wichtigen Urlaubsländern nicht fehlen. Auch wenn es manche Autofahrer immer noch nicht wahrhaben wollen, das Fahren mit Licht tagsüber kann Menschenleben retten. Daher ist es auch bereits in nahezu 20 europäischen Ländern immer oder je nach Jahreszeit, Straßenzustand, -kategorie sowie Wetterbedingungen vorgeschrieben oder empfohlen. Laut der Auswertung von 24 nationalen Tagfahrlicht-Studien könnten jährlich europaweit knapp zwei Millionen Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzten durch das Einschalten des Abblendlichtes am Tag vermieden werden. In Frankreich, Spanien, Holland und in fast allen osteuropäischen Ländern ist ebenfalls das Mitführen von Ersatz- Lampen für alle Autofahrer Pflicht. Denn schon der Ausfall eines Lämpchens kann die Sicherheit nicht nur nachts erheblich gefährden. Mit dem Erwerb einer Ersatz-Lampenbox im Meisterbetrieb der Kfz-Innung vermeidet der verantwortungsbewusste Autofahrer diese und andere Probleme wie zum Beispiel geschlossene Werkstätten nachts oder am Wochenende. Zu den leicht zu verstauenden Boxen gehören sofern sie von einem der führenden Erstausrüster stammt nicht nur die wichtigsten Ersatzlampen. Auch die gängigsten Flachsicherungen sind bereits in der Grundausstattung vorhanden. Strompool Handwerk - Rahmenvereinbarung fortgesetzt Die Strompreise in unserer Region seit dem letzten Vertragsabschluss im Jahr 2005 weiter gestiegen sind. Um unseren Innungsmitgliedern weiter den günstigeren Stromeinkauf zu ermöglichen, haben wir nach umfassenden Verhandlungen vereinbart, die Rahmenvereinbarung Strompool zwischen der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald (vertreten durch die Rhein-Westerwald eg) und den Energieversorgern RWE, KEVAG und SÜWAG bis zum zu verlängern. Dadurch sichern wir den Mitgliedsbetrieben ein weiteres Jahr den günstigeren Strombezug. Die neu vereinbarten Preise für Lieferstellen ohne 1/4- h-leistungsmessung entsprechen dem behördlich genehmigten Allgemeinen Tarif für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf ohne Schwachlast. Wegen der unterschiedlichen Preisbasis unterscheiden sich erstmalig die prozentualen Nachlässe in den unterschiedlichen Versorgungsgebieten. Bei Lieferstellen mit Leistungsmessung bleibt der Nachlass von 252 EUR/Jahr bestehen. Nach wie vor ist in der Jahresrechnung der Versorger der Nachlass durch den Eindruck Berechnung nach KHS-Kooperationsvereinbarung o. ä. ausgewiesen. In den letzten Tagen wurden Sie von Ihrem Energieversorger über die Neuregelung durch Zusendung eines neuen Vertragsangebotes informiert. Wollen Sie weiter die Vorteile des Strompools nutzen schicken sie das von ihnen unterzeichnete Vertragsangebot einfach zurück. Möchten Sie dagegen Ihre Teilnahme an der Rahmenvereinbarung beenden, so können Sie dies durch Ausspruch einer Kündigung gegenüber Ihrem Versorger mit einer Frist von zwei Monaten zum tun. Nutzen Sie bisher noch nicht den günstigeren Strombezug über den Rahmenvertrag, wenden Sie sich bitte unter Telefon-Nr an Frau Tanja Groth in der Geschäftsstelle Montabaur oder direkt an Ihren Energieversorger.

18 Seite 18 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2006 Einladung und Bewirtung von Mitarbeitern und Gesprächspartnern In Anbetracht der bevorstehenden Fußball-WM hat das Bundesfinanzministerium (Schreiben vom , IV B 2 S /05) festgelegt, welche steuerlichen Konsequenzen es hat, wenn Sie Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu Sportveranstaltungen einladen und in VIP-Logen bewirten. Für Ihre Mitarbeiter gilt: Die Zuwendungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings liegt hier ein Sachbezug vor, der steuerfrei ist, sofern die Freigrenze von 44 EUR/Monat nicht überschritten wird. Für Geschäftspartner gilt: Steuerfrei für das Unternehmen sind Einladungen, wenn sie im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgen etwa wenn Sie anlässlich eines Geschäftsabschlusses die Geschäftspartner oder Ihre leitenden Angestellten einladen. Unabhängiges Brandschutzforum im Internet Der vorbeugende bauliche Brandschutz hat im Baugeschehen einen besonderen Stellenwert erlangt. Der Architekt, Fachplaner und Ausführende ist in der Verantwortung. Bauherren und Hauseigentümer können sich umfassend informieren. Aussagen, Behauptungen und marketingorientierte Interpretationen sowie Zulassungen im Spiegel vor Normen und Richtlinien machen es dem Praktiker nicht leicht, für seine Anforderungen die richtige Lösung zu erhalten. Die Erfahrungen von Fachleuten, gleich welcher Art, ist der größte Wissensstand. Um diesen Wissensstand zu nutzen, ist eine Plattform notwendig, die unabhängig und unvoreingenommen funktioniert. So ist entstanden, eine auf nicht kommerziellen Füßen gegründete und stehende Informationsplattform. Die heutige Informationstechnologie setzt eine gezielte und seriöse Information voraus, um erfolgreich den Nutzen daraus zu ziehen. Das Ziel des Internetauftritts ist es, unabhängig vom Industrie, Verbänden, Industriegutachtern oder anderen Interessengruppen Hilfe bei der Beantwortung von Brandschutzfragen zu bieten. Die Hilfe soll von Fachleuten kommen, die ähnliche Situationen schon erlebt oder erfahren haben und damit auch Hilfestellung für Andere bieten können. Dafür wird ein Forum zum Austausch zwischen interessierten und engagierten Fachleuten angeboten. Das Ziel ist nicht, Produkte, Systeme oder Hersteller bevorzugt vorzustellen oder hervorzuheben. Infos im Internet unter Meistervorbereitungskurs für Handwerker Teilzeitkurs Teile III + IV beginnt im September 2006 Neu: T-Punkt Business Außendienst Jetzt Beratung auch bei Ihnen vor Ort Dienst am Kunden vor Ort Außendienst heißt die neue Dienstleistung von T-Punkt Business Mülheim-Kärlich. Ein Anruf genügt und schon haben Sie einen Termin für eine fachkompetente Beratung in Ihren eigenen Geschäftsräumen. Dieser Service, speziell geschaffen für die Fragen und um Telefonanlagen, IT-Beratung und mobile Lösungen, bringt nicht nur zeitliche Vorteile für Sie, sondern hilft Ihnen auch schneller und präziser ein maßgeschneidertes Angebot zu erhalten. Die genaue Lagebeurteilung durch einen Experten vor Ort ist eben letztlich nur schwer zu ersetzen. Erreichen können Sie uns unter: Tel / , Fax: / , T-Punkt Business, Industriestr. 15, Mülheim-Kärlich Handwerksmeister = Chancen für die Zukunft. Der Meistertitel ist nach wie vor das personengebundene Gütesiegel für handwerkliche Arbeit. Egal ob man sich selbstständig machen will oder später leitend angestellt ist, durch die Meisterausbildung wird man zum Fachmann. Eine Qualifikation, die für den beruflichen Aufstieg wichtiger ist denn je. Im September 2006 beginnt wieder der Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung in Teilzeitform. Unterrichtet werden die allgemeinen Teile der Meisterausbildung, Teil III - Wirtschaft und Recht und Teil IV - Arbeits- und Berufspädagogik. Der Vorbereitungskurs beginnt im September in den Räumen der Dualen Oberschule in Hachenburg. Er findet jeweils dienstags und donnerstags von 18:00 bis 22:00 Uhr statt. Die Schulung dauert 9 Monate und endet mit einer Abschlussprüfung vor der HWK Koblenz. Die Kosten für den kompletten Kurs belaufen sich auf 1682 EUR (inkl. MwSt.) Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen des Meister-BaföG möglich. Voraussetzungen: Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer in dem Handwerk, in dem er die Prüfung ablegen will, eine Gesellenprüfung bestanden hat oder in einem verwandten Handwerk bzw. einem entsprechenden Beruf eine mehrjährige Tätigkeit nachweist. Anmeldung und weitere Informationen in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft in Betzdorf, Neuwied und Montabaur oder unter Telefon: /

19 Brennpunkt Handwerk 2/2006 Rhein-Westerwald Seite 19 Neue Chancen am Arbeitsmarkt eröffnen Agentur für Arbeit Montabaur fördert Ältere und Geringqualifizierte mit Euro Wer über 50 Jahre ist oder nur eine niedrige Qualifikation vorweisen kann, hat denkbar schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt. Für diese Klientel hat die Bundesagentur für Arbeit ein Sonderprogramm aufgelegt, das der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen dient. Auch die Arbeitsagentur Montabaur zuständig für die Landkreise Rhein-Lahn und Westerwald - setzt es um Euro stehen ihr zur Verfügung; bundesweit fließen insgesamt 200 Millionen Euro. Das Sonderprogramm soll nicht nur dazu beitragen, dass Menschen wieder Arbeit finden bzw. ihren Job behalten können. Es will auch einer alarmierenden Entwicklung gegensteuern: Die Bevölkerungspyramide steht im wahrsten Sinne des Wortes kopf; es gibt immer weniger junge Menschen in Deutschland. Dieser demographische Wandel wird sich schon bald auf dem Arbeitsmarkt deutlich bemerkbar machen. Der Anteil älterer Arbeitnehmer in den Unternehmen wird sich allein deshalb erhöhen müssen, weil es nicht mehr genügend Nachwuchs gibt. Zugleich ist kaum noch Raum für ungelernte Kräfte, denn die Abläufe in den Betrieben werden immer komplexer, die Tätigkeiten immer anspruchsvoller. Ein Mangel an fachlich versierten Mitarbeitern ist programmiert. Obwohl dies alles längst bekannt ist und immer wieder publik gemacht wird, wird viel zu wenig dagegen unternommen. Im Gegenteil: Wer die 50 überschritten hat, wird auf dem Arbeitsmarkt oft schon zum alten Eisen gerechnet und hat bei einer Kündigung kaum eine Chance auf einen adäquaten neuen Job, weiß Heike Strack, Geschäftsführerin operativ bei der Agentur für Arbeit Montabaur. Zudem geistere in den Köpfen vieler Unternehmer das Bild des teuren, aber wenig leistungsfähigen älteren Arbeitnehmers, der eher einen Kostenfaktor als einen Gewinn für den Betrieb darstelle. Wenn ältere Arbeitnehmer mit den Entwicklungen in ihrem Betrieb nicht Schritt halten können, liegt das jedoch oft weniger am Alter als an mangelnder Weiterbildung, erklärt Heike Strack. Die fehlende Qualifikation wiederum ist es, die auch jüngeren Menschen den (Wieder)Einstieg ins Arbeitsleben sehr schwer macht. Mit den Mitteln des Sonderprogramms will die Arbeitsagentur beide Gruppen unterstützen. Neben der so genannten Einzelfallhilfe, mit der Arbeitslose gezielt gefördert werden, gibt es Einstellungs- prä- m i e n für Arbeitgeber, die älteren bzw. gering qualifizierten Menschen in ihrem Unternehmen eine Chance geben. In der Ausgestaltung des Programms haben die einzelnen Arbeitsagenturen einen relativ großen Spielraum. Wir setzen das Konzept in Abstimmung mit unserem Verwaltungsausschuss um, in dem die Kommunen ebenso wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer repräsentiert sind, betont Strack. Sie hofft, dass das Programm Impulse gibt: Es nützt letztlich nicht nur den Menschen, die wir fördern, sondern auch den Betrieben: Mit gut ausgebildetem Personal sichern sie ihre Zukunft! Infos zum Sonderprogramm bekommen interessierte Bewerber direkt bei ihrem Arbeitsvermittler, Betriebe über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Montabaur, Telefon 02602/ Verkehrsrecht Änderung des Bußgeldkatalogs Zum sind verschiedene Änderungen in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung betrifft die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes: Bei der Nichteinhaltung des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt das Bußgeld jetzt bis zu e 250,- (bisher e 150,-). Ein Regelfahrverbot wird künftig bereits bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h verhängt (bisher 2/10). Das Fahrverbot beträgt bei weniger als 2/10 des halben Tachowertes zwei Monate, bei weniger als 1/10 des halben Tachowertes drei Monate statt wie bisher stets ein Monat Regelfahrverbot. Reißverschlussverfahren gilt nicht beim Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen Ist auf Straßen mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet dieser, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf die benachbarte Spur in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können. Dieses in 7 Abs. 4 StVO geregelte Reißverschlussverfahren ist jedoch auch bei zäh fließendem Verkehr nicht auf das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn auf die rechte Fahrspur anwendbar. Einfahrende Kraftfahrzeuge sind vielmehr wartepflichtig und dürfen sich nur mit größter Sorgfalt auf die rechte Fahrspur eingliedern. (OLG Köln, 16 U 25/05)

20 Seminare +++ Seminare +++ Seminare +++ Seminare +++ Seminare +++ Seminare +++ Se Grundlagenseminar Arbeitsrecht 1. Wie erstelle ich einen Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung? 2. Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3. Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Die arbeitsrechtlichen Details können und müssen, wie in allen Berufsfeldern, nur die Spezialisten kennen. Aber manche Fehler, die im Betriebsalltag zu Zeitverlust und Ärger führen und oft auch beachtliche Kosten verursachen, passieren nur, weil mögliche Stolpersteine gar nicht als solche erkannt werden. Deswegen muß heute jede Führungskraft zumindest über ein aktuelles arbeitsrechtliches Grundwissen verfügen und ein Gespür für Zusammenhänge und Strömungen besitzen. Unser betont praxisorientiertes Seminar wendet sich an alle: - Führungskräfte - die sich Grundkenntnisse über das Arbeitsvertragsrecht erstmals aneignen oder die ihre Kenntnisse wirksam auffrischen möchten und - die sich noch mehr dafür sensibilisieren wollen, was sie selbst entscheiden können und in welchen Fällen sie besser den Rat eines Spezialisten einholen sollten. Kursinhalt: Rechtsquellen und ihre Rangfolge Ausschreibung und Vertragsanbahnung Abschluß des Arbeitsvertrages Dauer des Arbeitsverhältnisses Arbeitsleistung Urlaub, Freistellung und Weiterbildung Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und Aufhebungsvertrag Arten der Kündigung / Vorrang der Änderungskündigung Kündigungserklärung / Zugang der Kündigung / Kündigungsfristen und Allgemeiner Kündigungsschutz Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen Kündigungsschutzprozeß und Anspruch auf Weiterbeschäftigung Abfindung und Aufhebungsvertrag Kosten je Teilnehmer aus Innungsbetrieb: 145 c, dto. je Teilnehmer aus Nichtinnungsbetrieb: 190 c (jeweils zzgl. MwSt.) Lehrgangsnummer: 370 Termin: 16. September 2006, Ort: Geschäftsstelle Montabaur Zeit: von Uhr

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