Amtsblatt. Öffentliche Ausschreibung. 1. Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

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1 Amtsblatt 01. April 2016 Nummer 6 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S 1. Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung 2. Bekanntmachung Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Weiden i.d.opf. 3. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr / Ä10 Neue Mitte Hammerweg 4. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr Änderung Georg- Stöckel-Straße / Wasserwerk 5. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr Im Bereich des Parkdecks nördlich der Weigelstraße 6. Bekanntmachung Satzungsänderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der 7. Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 6 Bundesimmissionsschutzgesetz 8. Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz 9. Familiennachrichten Öffentliche Ausschreibung a), Hauptamt Schulwesen Dr.-Pfleger-Straße 15, Weiden i.d.opf. Telefon: 0961 / Telefax: 0961 / , elisabeth.lange@weiden.de Internet: b) Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vergabenummer: 10/ La-002 c) Form, in der das Angebot einzureichen ist: Papierform (siehe Vergabeunterlagen) d) Art des Auftrags: Ausführung von Lieferleistungen Ort der Leistung: Europa-Berufsschule Weiden i.d.opf., Stockerhutweg 52, Weiden i.d.opf. Umfang der Leistung: Lieferung von 3 Präzisionsdrehmaschinen mit regelbarem Hauptantrieb und Zusatzausstattung e) Aufteilung in Lose: Nein f) Nebenangebote sind nicht zugelassen. g) Ausführungsfrist: bis h) Anforderung der Vergabeunterlagen: ab bis zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr, Anschrift siehe a), Abgabe Zi.Nr i) Ablauf der Angebotsfrist am um 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am j) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen k) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen l) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärungen zur Eignung (Formblatt L124 liegt den Vergabeunterlagen bei)

2 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite 2 m) Entgelt für die Vergabeunterlagen: Nein (Für die Übersendung/Abholung der Vergabeunterlagen in Papierform.) n) Wertungskriterien (Zuschlagskriterien): siehe Vergabeunterlagen Weiden i.d.opf., Kurt Seggewiß Oberbürgermeister 2 Inkrafttreten Die Änderung tritt am Tag nach deren Bekanntmachung im Amtsblatt der in Kraft. Weiden i.d.opf., Kurt Seggewiß Oberbürgermeister Ve r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Weiden i.d.opf. vom (ABl. Nr. 12 vom zuletzt geändert durch Verordnung vom (ABl. Nr. 5 vom ) Die erlässt aufgrund Art. 14 des Bayer. Immissionsschutzgesetzes (BayRS U) und Art. 19 Abs. 7 Nr.3 und Art. 42 des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (BayRS l) folgende Änderungsverordnung 1 Änderung (1) 5 Abs. 2 der Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Weiden i.d.opf. vom (Lärmbekämpfungsverordnung) erhält folgende Fassung: Geräuschvolle Vergnügungen im Freien und in nicht geschlossenen Räumen sind spätestens um Uhr zu beenden. Das jährlich stattfindende Bürgerfest der Stadt Weiden i. d. OPf. ist spätestens um Uhr des Folgetages zu beenden. (2) In 7 Abs. 1 Satz 1 ist Art. 18 Abs. 2 Nr. 5 BayImSchG durch Art. 18 Abs. 2 Nr. 3 BayImSchG zu ersetzen. Bebauungsplan Nr / Ä10 Neue Mitte Hammerweg Der Stadtrat der hat am 14. März 2016 unter Nr. 15 den genannten Bebauungsplan gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. In den Bebauungsplan sowie die Begründung kann ab 01. April 2016 im Stadtplanungsamt Weiden i.d.opf., Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 2.22, während der üblichen Dienststunden von jedermann Einsicht genommen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB sind 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

3 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite 3 unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiden i.d.opf. den Kurt Seggewiß, Oberbürgermeister (Siehe Skizze Seite 4) Bebauungsplan Nr Änderung Georg-Stöckel-Straße / Wasserwerk Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung/ Erörterung Der Bau-/ und Planungsausschuss der Stadt Weiden i.d.opf. hat in seiner Sitzung vom 04. Februar 2016 unter Nr. 26 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 200 einer ersten Änderung zu unterziehen. Durch diese erste Änderung soll das notwendige Baurecht, für die geplante Modernisierung des Wasserwerks geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet Nord, nahe der nördlichen Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Altenstadt. Es wird wie folgt begrenzt: Im Norden und Osten durch die Georg-Stöckel-Straße; im Süden durch die Verlängerung der Neustädter Straße (Fuß-/ und Radweg in Richtung Schätzlerbad); im Westen durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 2988/74. Das Plangebiet ist in der nebenstehenden Anlage dargestellt. Um der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben, liegt der vom Stadtplanungsamt am erstellte Entwurf des Bebauungsplanes mit der zugehörigen Begründung in der Zeit vom 11. April 2016 bis einschließlich 22. April 2016 im Stadtplanungsamt Weiden i.d.opf., Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.-Nr. 2.16, zur Einsichtnahme aus. Die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans Nr Ä1 Georg-Stöckel-Straße/ Wasserwerk ( 30 Abs. 1 BauGB) wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Weiden i.d.opf., Kurt Seggewiß, Oberbürgermeister (Siehe Skizze Seite 5) Bebauungsplan Nr Im Bereich des Parkdecks nördlich der Weigelstraße Beschluss zur Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens Der Bau-/ und Planungsausschuss der Stadt Weiden i.d.opf. hat in seiner Sitzung vom 04. Februar 2016 unter Nr. 26 beschlossen, einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr "Im Bereich des Parkdecks nördlich der Weigelstraße aufzuheben. Der aufzuhebende Teilbereich des o.g. Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt: im Norden und Westen durch den Stadtmühlbach; im Süden durch die Weigelstraße; im Osten durch die Dr.-Pfleger-Straße. Das Plangebiet ist in der nebenstehenden Anlage dargestellt. Weiden i.d.opf., Kurt Seggewiß, Oberbürgermeister (Siehe Skizze Seite 6)

4 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite m NORDEN NORDEN m "NeueMitteHammerweg"

5 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite m StadtplanungsamtWeideni.d.OPf., wn

6 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite 6 NORDEN m Bebauungsplan Nr Teilaufhebung StadtplanungsamtWeideni.d.OPf.,

7 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite 7 Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Die kreisfreie erlässt auf Grund des Art. 28 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung: 1 Änderung Die Satzung über den Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der (FeuerwehrGebS) vom (Amtsblatt der Nr. 12 vom ), zuletzt geändert durch Satzung vom (Amtsblatt der Nr. 20 vom ) wird wie folgt geändert: (1) 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit Tätigwerden der Feuerwehr. (2) In 1 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte Anlagen I und II durch das Wort Anlage ersetzt. (3) In 1 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte Anlagen I und II durch das Wort Anlage ersetzt. (4) In 1 Abs. 4 wird nach dem zweiten Komma der Halbsatz sowie wegen überörtlicher Hilfeleistung nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen eingefügt (5) In 1 Abs. 5 wird das Wort Einsatzpflichtige durch das Wort Kostenersatzpflichtige ersetzt. (6) Die Anlagen I und II werden durch folgende neue Anlage ersetzt: Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Verzeichnis der Pauschalsätze für Leistungen (Aufwendungsersatz) Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten und Personalkosten zusammen. 1. Streckenpauschale Gebühr Die Streckenpauschale wird für jeden angefangenen Fahrkilometer berechnet Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 4, Löschgruppenfahrzeuge LF 16/12, LF 16/TS, HLF, HLF 20, Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25, TLF 20/40 SL u. Vergl. 9, Drehleiter DLK 23/12 7, Pkw oder Mehrzweckfahrzeug, Mannschaftstransportfahrzeug 5, Rüstwagen RW 8, Gerätewagen Gefahrgut 4, Versorgungslastkraftwagen 5, Einsatzleitwagen 4,74

8 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite 8 2. Ausrückestundenkosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. Die Ausrückestundenkosten betragen berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bzw. der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens je Stunde für: 2.1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 152, Löschgruppenfahrzeuge LF 16/12, LF 16/TS, HLF, HLF 20, Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25, TLF 20/40 u. Vergl. 159, Drehleiter DLK 23/12 131, Pkw oder Mehrzweckfahrzeug, Mannschaftstransportfahrzeug 59, Rüstwagen RW 3 131, Gerätewagen Gefahrgut 272, Versorgungslastkraftwagen 38, Einsatzleitwagen 103, Verkehrssicherungsanhänger 16,07 3. Arbeitsstundenkosten Für den Einsatz von Geräten, die nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehören (und ist der Gerätesatz somit nicht bereits mit den Ausrückestundenkosten des Fahrzeuges abgegolten), werden dafür Arbeitsstundenkosten berechnet. Die Arbeitsgeräte werden nach tatsächlicher Abnutzung und Verbrauch an Hilfs- und Betriebsstoffen berechnet. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. 4. Personalkosten 4.1. Personalkosten werden nach den Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus der Feuerwache oder aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im Übrigen die ganzen Stunden erhoben Im einzelnen werden Personalkosten einschließlich Steuern und Abgaben als Stundenansätze in folgender Höhe erhoben: hauptamtliche Feuerwehrleute 31, ehrenamtliche Feuerwehrleute 20,97 5. Brand- und Sicherheitswachen Für Brand- und Sicherheitswachen wird Aufwendungsersatz für Personalkosten in Höhe der Entschädigung nach 11 Abs. 5 der jeweils geltenden Fassung der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayRS I) erhoben.

9 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite 9 Die Erstellung der Personalkosten für Theater-, Zirkus-, Ausstellungs- und Frühlingsfest- bzw. Volksfestwachen kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse durch Vereinbarung geregelt werden. 6. Leistungen der Atemschutzpflegestelle 8. Verbrauchsgebühren Ölbinder, Chemikalienbinder, Schaummittel, Löschpulver Schutzanzüge, Reparaturmaterial, Wespenbeseitigungsmittel, Schließzylinder, Prüfröhrchen, u.s.w Pressluftatmer, reinigen, prüfen (ohne Flasche) sofern kein Wartungsvertrag abgeschlossen ist 30, Atemanschluss, reinigen, prüfen sofern kein Wartungsvertrag abgeschlossen ist 8, Chemikalienschutzanzug, Vollreinigung mit Dicht- und Berstprüfung 39, Füllen von Pressluftflaschen, je Flasche 3, Grundüberholung Lungenautomat (vfdb 0804) 23, Aufwandspauschale für Fahrt zur Atemschutzpflegestelle Schwarzenfeld 6,29 7. Leistungen der Schlauch- und Prüfwerkstätte 7.1. Waschen, Prüfen und Trocknen je einer Schlauchlänge 5, Beschriften eines Schlauches je Orts- oder Firmenname 1, Einbau je Kupplung bei Druckschläuchen, ohne Kupplung 4, Einbau je Kupplung bei Druckschläuchen, mit Kupplung 5,45 9. Einsatzpauschalen 9.1. BMA-Alarm 300,00 Für Einsätze, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehören, aber aufgrund besonderer Umstände von der Feuerwehr durchgeführt werden, gelten folgende Einsatzpauschalen einschließlich Grundpauschale, Streckenpauschale und Personalkosten, jedoch ohne Material (siehe unter 8.): 9.2. Türöffnungen 73, Wespenbeseitigungen (nur in begründeten Fällen) 57, Hornissenumsetzungen (nur in begründeten Fällen) 57,79 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am in Kraft. Weiden i.d.opf., Kurt Seggewiß Oberbürgermeister 7.5. Luftheber-Druckprüfung nach DruckbehVO pro Hebekissensatz 94,32

10 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite 10 Gemäß 10 Abs. 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit 12, 16 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV ergeht folgende Ö F F E N T L I C H E Die Mittel-Europäische-Gasleitungsgesellschaft mbh Co. KG (MEGAL), Kallenbergstraße 7, Essen, hat bei der am einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 BImSchG in Verbindung mit 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr und des Anhangs 1 der 4. BImSchV zum Ausbau der Verdichterstation Rothenstadt um drei Gasturbineneinheiten sowie die Errichtung einer Hochtemperaturfackel auf den Grundstücken der FlNrn. 1192, 1195, 1196, 1197 und 1162 der Gemarkung Rothenstadt gestellt. Die Antragsunterlagen wurden am vervollständigt. Das Verfahren wird nach 10 BImSchG durchgeführt. Die Antragsunterlagen waren in der Zeit vom bis einschließlich beim Umweltamt der zur Einsichtnahme ausgelegen. Ob ein Erörterungstermin stattfindet, entscheidet die nach Ablauf der Einwendungsfrist ( ) im Rahmen einer Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung des 14 der 9. BImSchV ( 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG). Es sind keine Einwendungen gegen das Vorhaben bei der eingegangen. Ein Erörterungstermin findet nicht statt ( 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV). Hinweis: Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet auf der Homepage der Stadt Weiden i.d.opf. ( unter der Rubrik Bekanntmachungen. Weiden i.d.opf., Kurt Seggewiß Oberbürgermeister Vollzug des Bayer. Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) sowie des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz für das Haushaltsjahr 2016 Die Regierung der Oberpfalz hat mit Schreiben vom 23. Februar 2016 Az. ROP-SG festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 3/2016, S. 30 am Weiden, den gez. Hermann Hubmann Berufsm. Stadtrat Standesamt Weiden i.d.opf. Auszug aus den Beurkundungen des Standesamtes Weiden i.d.opf. Familiennachrichten ( bis ) Die Beteiligten sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Geburten: , Paulina Frank, weiblich, Susanne Kerstin Frank, Nelkenstr. 1, Floß und Markus Heinrich Häupler, Kleeberg 10, Flossenbürg; , Marcus James Ashley, männlich, Dolaureen Renae Ashley geb. Keith und Marcus

11 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite 11 James Ashley, US-Army, Grafenwöhr; , Leon Florian Dippl, männlich, Daniela Karin Margot Dippl geb. Thiede und Alexander Albert Dippl, Am Graben 12, Weiherhammer, GT Kaltenbrunn; , Julia Fritz, weiblich, Ulrike Fritz geb. Scherer und Michael Xaver Fritz, Hinterm Rebühl 39, Weiden i.d.opf.; , Sebastian Reinhard Uschold, männlich, Andrea Maria Uschold geb. Balk und Martin Uschold, Woppenrieth 3, Tännesberg; , Stella Iris Merold, weiblich, Anja Merold geb. Fürtsch und Jürgen Helmut Merold, Ernst- Michl-Str. 20, Eslarn; , Leonie Bauer, weiblich, Brigitte Rosina Bauer geb. Berger und Christian Josef Bauer, Rottendorfer Str. 38, Niedermurach; , Hannah Amelie Denise Bayer, weiblich, Daniela Evelyn Bayer geb. Kraus und Dietmar Bayer, Am Ententrat 4 a, Weiden i.d.opf.; , Lea Fütterer, weiblich, Kerstin Margit Fütterer geb. Lindner und Johannes Fütterer, Oberndorf 3, Floß; , Leyla Marie Horn, weiblich, Stephanie Angelika Sperer und Alexander Horn, Johann- Dietl-Str. 28 a, Neustadt a.d.waldnaab; , Tiana Jähring, weiblich, Heidrun Kristin Baranowski und Dennis Jähring, Am Weiher 18, Irchenrieth; , Timo Reinhard Kellner, männlich, Corinna Marianne Kellner geb. Varnhold und Michael Günter Kellner, An der Hofstatt 1, Leuchtenberg; , Emil Ernst Engelhardt, männlich, Maria Ramona Engelhardt geb. Pascu und Jan Milo Engelhardt, Eibenweg 29, Weiden i.d.opf.; , Nina Nadine Klier, weiblich, Birgit Waltraud Forster und Markus Jürgen Andreas Klier, Riedhof 1, Freihung; , Marlene Meixner, weiblich, Nina Silke Meixner geb. Tummuscheit und Sascha Werner Meixner, Fliederstr. 18, Konnersreuth; , Sarina Reichl, weiblich, Simone Karin Reichl geb. Weiner und Stefan Erwin Reichl, Badstr. 28, Pechbrunn; , Alisa Lenk, weiblich, Ina Schütz und Ernst Michael Lenk, Sandstr. 24, Schirmitz; , Alexander Schulz, männlich, Jana Schulz geb. Bankovskaja und Artur Schulz, Hardenbergstr. 8, Marktredwitz; , Clara-Caroline Barbara Brigitte Heidi Butzkamm, weiblich, Elisabeth Augusta Karolina Hammer-Butzkamm geb. Hammer und Claudius Butzkamm, Glasern 14, Kirchendemenreuth; , Oliver Lee Jaynes, männlich, Samantha Nicole Jaynes geb. Yates und William Robert Jaynes, Henry-Kissinger- Str. 4, Eschenbach i.d.opf., GT Netzaberg; , Milena Hittich, weiblich, Olga Hittich geb. Veselova und Sergej Hittich, Pfeifferstr 6, Weiden i.d.opf.; , Justin Dorian Bălucea, männlich, Ramona Bălucea geb. Săcălus und Cristian Bălucea, Karl-Heilmann-Block 1, Weiden i.d.opf.; , Jakob Grünbauer, männlich, Tina Angelika Grünbauer geb. Winterstein und Benjamin Artur Grünbauer, Eichenstr. 20, Weiherhammer; , Korbinian Stefan Johannes Tretter, männlich, Deborah Raya Inka Tretter geb. Gerlach und Stefan Karl Tretter, Hauxdorf 10, Erbendorf; , Anna Keil, weiblich, Jasmin Isolde Keil geb. Weiß und Michael Keil, Am Friedhof 3, Theisseil; , Moritz Schrepel, männlich, Christina Monika Rodler-Schrepel geb. Rodler und Michael Schrepel, Ullersrichter Str. 27, Weiden i.d.opf.; , Hannah Schrepel, weiblich, Christina Monika Rodler-Schrepel geb. Rodler und Michael Schrepel, Ullersrichter Str. 27, Weiden i.d.opf.; , Andi Bodensteiner, männlich, Stefanie Bodensteiner geb. Ahl und Thomas Bodensteiner, Edeldorf 2, Theisseil; , Emelie Fenzl, weiblich, Jasmin Zenger, Binnerstraße 50, Weiden i.d.opf. und Sebastian Johann Fenzl, Trippach 57, Weiherhammer; , Addison Grace Cole, weiblich, Kassandra Ellen Cole geb. Booher und Daniel Christian Cole, Creußenaue 26, Grafenwöhr; , Leni Julia Hartmann, weiblich, Francesca Katharina Hartmann und Florian Hans-Peter Beck, Zimmermannstr. 14, Pfreimd; , Benedikt Thomas Schaumberger, männlich, Vanessa Gertrud Schaumberger geb. Niemerg und Thomas Johann Fritz Schaumberger, Lämmerstr. 20, Waldsassen; , Franka Martina Elisabeth Kraus, weiblich, Carolin Rabea Kraus geb. Müller und Tobias Kraus, Siedlerweg 2 a, Tirschenreuth; , Jonas Christian Kraemer, männlich, Stephanie Maria Dora Kraemer geb. Fritsch und Joachim Georg Kraemer, Hauptstr. 25, Altenstadt a.d.waldnaab; , Kathleen Höreth, weiblich, Kerstin Rita Krämer-Höreth geb. Krämer und Thomas Johann Höreth, Siedlungstr. 3, Eslarn; , Ella Anna Maier, weiblich, Tina Theresia Maier geb. Wittmann und Robert Gottfried Maier, Altenparkstein 23, Kirchendemenreuth; , Sam Luber, männlich, Sabine Gisela Luber geb. Heuberger und Thorsten Luber, Herderstr. 15, Weiden i.d.opf.; , Luisa Wölfl, weiblich, Sabrina Luise Wölfl geb. Bauer und Rainer Rudolf Wölfl, Sudetenstr. 32, Waidhaus; , Ben Tyler, männlich, Jennifer Katja Tyler geb. Thiem

12 Amtsblatt 01. April 2016, Nummer 6, Seite 12 und Steven Jaime Tyler, Adalbert-Stifter-Str. 1, Weiden i.d.opf.; , Nanna Elke Fendler, weiblich, Annica Fendler und Till Holzmann, Niederland 5, Moosbach; , Kalkidan Tulu, weiblich, Azede Tulu, Bärnauer Str. 4, Tirschenreuth; , Emilia Franziska Lindner, weiblich, Tanja Heidi Lindner geb. Ermer und Matthias Michael Lindner, Remmelberg 9, Theisseil; , Lukas Herbert Hoch, männlich, Theresia Anna Hoch geb. Argauer und Andreas Richard Hoch, Maistr. 3, Luhe-Wildenau; , Franziska Manuela Buhr, weiblich, Daniela Veronika Buhr geb. Hero und Andreas Norbert Buhr, Bergweg 10, Luhe-Wildenau; , Erik Schramm, männlich, Marie Schramm geb. Ordeltová und Hartmut Schramm, Auf der Hut 8, Nagel, GT Mühlbühl; , Konstantin Lukas Lang, männlich, Lena Maria Lang geb. Hösl und Christian Heribert Lang, Baptist-Kraus- Str. 12, Altenstadt a.d.waldnaab; , Mira Angelika Hösl, weiblich, Petra Erna Hösl geb. Herdegen und Wolfgang Otto Hösl, Forst 7, Oberviechtach; , Mawupemo-Leaticia Clemence Adjoyi, weiblich, Essivi Akpenè Doh und Komivi Adjoyi, Wernher-von-Braun-Str. 80, Eschenbach i.d.opf., GT Netzaberg; , Liese Erl, weiblich, Constanze Erl-Höning geb. Höning und Georg Uli Erl, Frauenrichter Dorfplatz 6 c, Weiden i.d.opf.; , Johanna Elisabeth Plödt, weiblich, Regina Franziska Plödt geb. Lukas und Robert Georg Franz Plödt, Am Fuchssteinach 10, Vohenstrauß; , Tahlia Noelle Simonetti, weiblich, Amber Marie Simonetti geb. Montes und Titus Scott Simonetti, Haselbrunner Weg 14, Eschenbach i.d.opf.; , Ava-Imani Leeana Smith, weiblich, Eva-Maria Elke Smith geb. Wulfänger und Lee Andrew Smith, Elsternweg 9, Bechtsrieth, GT Trebsau Eheschließungen: , Lena Krauter und Patrick Johann Wolfgang Eismann, Mooslohstr. 130, Weiden i.d.opf.; , Alina Dmitrìvna Krysenko und Andreas Tarasenko, Tulpenstr. 23, Weiden i.d.opf.; , Verena Birgit Winkler und Waldemar Welsch, Moltkestr. 14, Weiden i.d.opf. Sterbefälle: , Max Johann Weigl, Weinstr. 23, Mantel; , Johann Anton Göppl, Wiesendorf 2 a, Weiden i.d.opf.; , Adolf Josef Haider, Hebbelstr. 1 b, Weiden i.d.opf.; , Anna Margareta Hedwig Brunner geb. Irl, Dachsweg 2, Weiden i.d.opf.; , Andreas Christian Gröbner, Danziger Str. 7, Weiden i.d.opf.; , Regina Frenzel geb. Nirschl, Erhardstr. 9, Weiden i.d.opf.; , Karolina Seibold geb. Gottsammer, Heinrich-von-Kleist- Str. 2, Weiden i.d.opf.; , Anna Elise Market geb. Scheiderer, Jägerstr. 11, Weiden i.d.opf.; , Rudolf Anton Rindler, Berliner Str. 21, Weiden i.d.opf.; , Johann Troidl, Blütenstr. 9, Schirmitz; , Robert Arthur Linke, Rotkreuzplatz 8, Weiden i.d.opf.; , Michael Georg Lichtl, Maistr. 21, Weiden i.d.opf.; , Maria Trisl geb. Nurtsch, Bahnhofstr. 6 a, Floß; , Margareta Faderl geb. Fischer, Erhardstr. 9, Weiden i.d.opf.; , Johanna Maria Bedall, Heinrich-von-Kleist-Str. 2, Weiden i.d.opf.; , Anna Maria Neumann geb. Gessl, Tulpenstr. 20 b, Weiden i.d.opf.; , Herbert Kurt Jung, Bärnauer Str. 7, Bärnau, GT Thanhausen; , Günter Werner Jenke, Leimbergerstr. 44, Weiden i.d.opf.; , Leonie Richter, Moosfurtsiedlung 20, Weiden i.d.opf.; , Martha Hofmann geb. Kühnl, Kemnather Str. 1, Nabburg; , Waltraud Mathilde Zabiegly geb. Hamann, Am Dukatenacker 9, Konnersreuth; , Martha Frieda Niedermayer geb. Gollwitzer, Erhardstr. 9, Weiden i.d.opf.; , Hermann Josef Cabla, Goethestr. 3, Neustadt a.d.waldnaab; , Josef Looben, Schulstr. 17, Fuchsmühl; , Hermann Schieder, Doeberlstr. 15, Weiden i.d.opf.; , Erika Schwab geb. Löw, Birkenstr. 3 a, Weiherhammer; , Maria Theresia Niepel geb. Lutz, Waldsassener Str. 7, Mitterteich Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt sind die einzelnen Fachämter der Stadt bzw. bei Amtshilfe die in der Bekanntmachung genannten Stellen. Zusammenstellung und Koordination: Stabsstelle Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit und Statistik. Layout und Satz: Digitalsatz Lidl, Bad Feilnbach. Druck: Internes Servicebüro der

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