Genehmigung und Überwachung

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1 Regierungspräsidium Kassel - Umweltallianz Hessen - Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Anforderungen aus Sicht der Landwirtschaft Kassel, den Dezernat Landwirtschaft und Fischerei Corinna Grebing Jörg Schäfer Tel / Tel / corinna.grebing@rpks.hessen.de joerg.schaefer@rpks.hessen.de

2 RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

3 1. Zuständigkeit ImSchZuV vom Anlagen zum Halten von Tieren (Geflügel, Rinder, Schweine, Pelztiere) BImSchG BauGB Regierungspräsidium als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde Kreisbauaufsichtsbehörden als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde förmliches Genehmigungsverfahren vereinfachtes Genehmigungsverfahren 35 Abs.1 Nr Abs. 1 Nr. 4 Baugenehmigungsverfahren RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

4 Anlagenart Verfahren nach BauGB beim Kreis Verfahren nach 4. BImSchV beim RP ohne Öffentlichkeitsbeteiligung mit Öffentlichkeitsbeteiligung Landwirtschaftliche Produktionsanlagen (Plätze) Hennen < Junghennen, Mastgeflügel < Puten < Rinder < Mastschweine < Sauen < Ferkel < Kälber < Biogasanlagen BGA mit Verbrennungsmotoren + Feuerungswärmeleistung des BHKW.. BGA Rohgaserzeugung: BGA, mit Einsatz nicht gefährlicher Abfälle, Durchsatzleistung < 1 MW 1 bis < 50 MW 50 MW < 1,2 Mio Norm m 3 < 10 t / Tag >1,2 Mio Norm m 3 10 t bis < 50 t / Tag > 50 t / Tag BGA mit einer Gaslagerkapazität von > 3 t Windkraftanlagen Windkraftanlagen mit einer 50 m Gesamthöhe > 50 m RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

5 2. Prüfkriterien TÖB Landwirtschaft allgemein (allg. Informationen zum Antragsteller/Betrieb, Standortprüfung, Baumaßnahmen, Kompensation) Beurteilung nach Baurecht ( 35 i.v. 201 BauGB) (Prüfung Flächennachweis, Berechnung der eigenen Futtergrundlage) Verwertungskonzept (Überprüfung der Verwertungssicherheit des anfallenden Wirtschaftsdüngers / Nährstoffbilanz, Prüfung möglicher Abnahmeverträge; Lagerung Wirtschaftsdünger) RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

6 Beurteilung nach Baurecht ( 35 i. V. m. 201 BauGB) 35 Bauen im Außenbereich = Privilegierung (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es 1.einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, 201 Begriff der Landwirtschaft Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei. Nachweis des Eigenfutteranteils: Ermittlung des Flächenbedarfs, Prüfung des Flächennachweises lt. FNN RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

7 RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

8 RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

9 RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

10 RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

11 Prüfung des Verwertungskonzeptes Verwertungssicherheit - ausreichende Lagerkapazität (6 Monate) - Ausbringung auf landwirtschaftlicher Fläche (eigene Betriebsfläche und/oder fremde Betriebsflächen, Abnahmevertrag) RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

12 Ermittlung des Gesamtnährstoffanfalls: Ermittlung der erforderlichen Ausbringfläche für den anfallenden Hähnchenmist: kg N / 170 kg N = 55,2 ha kg N / 170 kg N = 46,9 ha RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

13 3. Ergebnis Privilegiertes Vorhaben nach 35 Nr.1 Abs. 1 BauGB: ja nein Rechtsanspruch kein Rechtsanspruch 35 Nr. 1 Abs Nr. 2 Vorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, UVP-(Vor)Prüfung Mastschweine Mastgeflügel Legehennen Sonstige Vorhaben können zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt (Siehe 35 Nr.3) Schaffung von Planungsrecht erforderlich: Aufstellung B-Plan RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

14 nach Erteilung der Genehmigung Die Inbetriebnahme sowie die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen ist der Genehmigungsbehörde durch den Antragsteller anzuzeigen. Bei Veränderungen wesentlicher Betriebsfaktoren (z.b. Fläche, Technik) bzw. Nichteinhaltung von Auflagen ist der Antragsteller verpflichtet, diese der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. Kontrolle der Auflagen (Nebenbestimmungen) durch die jeweilige Fachbehörde bei den Kreisausschüssen bzw. des Dezernates, welches NB formuliert. Überwachung bzw. Erstkontrolle nach 52 BImSchG RP Kassel, Dez. 25, Grebing,

15 Wohin mit Gärresten aus landw. Biogasanlagen (keine Abfallbehandlungsanlagen) / Wohin mit der Gülle und dem Mist? Was ist bei Abgabe und Ausbringung auf landw. Flächen zu beachten? Prüfaspekt im Antragsverfahren von Biogasanlagen: Schlüssiges Verwertungskonzept Einstufung: Gülle Abfall Kein Prüfaspekt im Antragsverfahren, Konsequenzen sollten aber vor dem Bau bekannt sein: Anforderungen des Düngerechts Jörg Schäfer Amtliche Düngemittelverkehrskontrolle Hessen RP Kassel, Regierungspräsidium Dez. 25, Schäfer, Kassel

16 Anforderungen des Düngerechts Biogasanlage / Tierhalter Zugelassenes (verkehrsfähiges) Düngemittel Anwender Düngemittelverordnung: Qualitätssicherung Warendeklaration Düngeverordnung: Anwendung zugelassener Dünger auf ldw. Flächen, Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger: Alle beteiligten Betriebe dokumentieren die Nährstoffzu- und abflüsse aus Wirtschaftsdüngern / Gärresten RP Kassel, Dez. 25, Schäfer,

17 Der abgebende Betrieb ist dafür verantwortlich, dass die Anforderungen an die Zulässigkeit (Verkehrsfähigkeit) eines Wirtschaftsdüngers oder Gärrests eingehalten werden Düngemittelverordnung Gefährdungen von Mensch/Tier/Umwelt vermeiden - unbedenkliche Einsatzstoffe verwenden - Schadstoffgrenzwerte einhalten (Cu, Zn, Pb, Cd, Cr-VI, Ni, Hg, As, Tl, PFT) - Seuchenhygienische Unbedenklichkeit gewährleisten (bei größerem Verbreitungsgebiet: Salmonellenfreiheit oder bei Salmonellenbelastung: - Phytohygienische Unbedenklichkeit gewährleisten Konsequenz für die Verantwortlichen: Anwendungsbeschränkungen einhalten Stoffuntersuchungen durchführen, Inputstoffe begutachten und ggf. einzelne Partien zurückweisen Anwender über Zusammensetzung, Inhaltsstoffe und über evt. Anwendungsbeschränkungen informieren Wirtschaftsdünger / Gärreste kennzeichnen! RP Kassel, Dez. 25, Schäfer,

18 Kennzeichnungsbeispiel: Gärrest WIRTSCHAFTSDÜNGER Gärrest unter Verwendung von Silomais und Schweinegülle Gesamtstickstoff (N) 0,45 % - verfügbarer Stickstoff: 0,32 % - N-Gehalt aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft: 0,25 % Gesamtphosphat (P2O5) 0,25 % Gesamtkaliumoxid (K2O) 0,43 % Kupfer (Cu) 0,05 % Zink (Zn) 0,1 % Nettomasse (oder Volumen): Hersteller / Inverkehrbinger: Betrieb xy Zusammensetzung / Ausgangsstoffe: 70 % Silomais, Schweinegülle Nebenbestandteile: Organische Substanz: 5,0 % Lagerungshinweise: Während der Lagerung sind Abtragungen in Oberflächen- oder Grundwasser zu vermeiden. Anwendungshinweise: Vom Gesamtstickstoff sind 70 % (0,32 %) sofort pflanzenverfügbar. 30 % des Stickstoffs liegen in organischer Bindung vor und werden erst durch mikrobielle Umsetzung pflanzenverfügbar. Phosphat und Kalium können in der Fruchtfolge zu 100 % angerechnet werden. Empfehlungen der amtlichen Beratung gehen vor. Angabe Wirtschaftsdünger Nährstoffgehalte Herkunft Zusammensetzung Nebenbestandteile Anwendungshinweise RP Kassel, Dez. 25, Schäfer,

19 Kennzeichnungsbeispiel: Schweinegülle WIRTSCHATSDÜNGER - Schweinegülle - 0,44 % N Gesamtstickstoff 0,26 % verfügbarer Stickstoff 0,44 % N-Gehalt aus tierischer Herkunft 0,19 % P 2 O 5 Gesamtphosphat 0,25 % K 2 O Gesamtkaliumoxid 0,036 % Cu Kupfer 0,072 % Zn Zink Nettomasse / Volumen: Hersteller / Inverkehrbringer: Betrieb xy (mit Anschrift) Gehaltsangaben werden erforderlich, wenn bestimmte Kennzeichnungsschwellen nach der Düngemittelverordnung überschritten Zusammensetzung / Ausgangsstoffe: werden 100 % Schweinegülle Nebenbestandteile: 5,0 % Organische Substanz Anwendungshinweise: Vom Gesamtstickstoff sind 60 % (0,26 % verfügbarer Stickstoff) sofort pflanzenverfügbar. 40 % des Stickstoffs liegen in organischer Bindung vor und werden erst durch mikrobielle Umsetzung pflanzenverfügbar. Phosphat und Kalium können in der Fruchtfolge zu 100 % angerechnet werden. RP Kassel, Dez. 25, Schäfer,

20 Wirtschaftsdünger / Gärprodukte kennzeichnen! Bei jeder Abgabe muss dem Abnehmer eine düngemittelrechtliche Deklaration ausgehändigt werden Inhalte: Zusammensetzung, Herkunft, Anwendungshinweise Nährstoffgehalte Nebenbestandteile Deklaration entspricht einer Qualitäts- Garantie zum Zeitpunkt der Abgabe Stoffuntersuchungen auf die kennzeichnungspflichtigen Parameter sind zu empfehlen und ggf. mit einer gewissen Regelmäßigkeit zu wiederholen RP Kassel, Dez. 25, Schäfer,

21 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV) vom Dokumentation von Nährstoffströmen aus Wirtschaftsdüngern - Gülle, Mist, Jauche oder Gärprodukte mit Gülle-, Mist-, Jaucheanteil (auch Gärprodukte aus 100 % Nawaro sind Wirtschaftsdünger) - Gülle- Mist-, Jauche-Input von BGA Die Verbringungsverordnung gilt nicht bei: - Verbringungen von Mengen < 200 Tonnen / Jahr / Betrieb - Nawaro-Lieferungen an eine BGA (ggf. länderspezifisch abweichende Auslegungen) RP Kassel, Dez. 25, Schäfer,

22 Verbringungsverordnung Abgeber Beförderer Empfänger Aufzeichnung Meldung Mitteilung Abgeber X -- X Beförderer X -- Empfänger X (X) -- Mitteilung (beim RP Kassel) Sofortige, einmalige Registrierung Meldung (beim RP Kassel) (bei grenzüberschreitender Verbringung) Jährlich bis Aufzeichnungen Jede Verbringung eigene Unterlagen Aufzeichnungen Jede Verbringung eigene Unterlagen Aufzeichnungen Jede Verbringung eigene Unterlagen RP Kassel, Dez. 25, Schäfer,

23 Wirtschaftsdünger-Verbringung zu/aus Biogasanlagen Betrieb A Betrieb B Betrieb A Substratlieferung Gärrestabnahme Aufzeichnung Meldung Mitteilung Betrieb B Substratlieferung Gärrestabnahme X (X) Betrieb C Substratlieferung Gärrestabnahme Betrieb D (BGA) Annahme Mais Annahme Gülle Gärrestabgabe X X X X (X) (X) X X Betrieb C Mais RP Kassel, Dez. 25, Schäfer, Gülle Betrieb D Biogasanlage

24 Welche Unterlagen benötigt ein Betrieb, der WD oder Gärreste abgibt? Aufzeichnung über die Verbringung von Wirtschaftsdüngern WIRTSCHAFTSDÜNGER Gärrest unter Verwendung von Silomais und Schweinegülle Gesamtstickstoff (N) 0,45% - verfügbarer Stickstoff: - N-Gehalt aus WD tierischer Kennzeichnung Herkunft: 0,25 % Gesamtphosphat: (nach DüMV) 0,25% Gesamtkaliumoxid: 0,43% Kupfer: 0,05% Zink: 0,1% Nettomasse (oder Volumen): An: Regierungspräsidium Kassel Dezernat Landwirtschaft und Fischerei Steinweg Kassel Telefon (0561) / Fax (0561) Mitteilung über das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern (hessische Betriebe) 1 ) (nach 5 der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern, WDüngV) 2 ) - Mitteilung einen Monat vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit Ich bin / wir sind gewerbsmäßige(r) Inverkehrbringer von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten. Die Verbringung erfolgt innerhalb Hessens Angaben zum Betrieb: Name / Vorname / Fa.: Strasse, Hausnummer: PLZ, Ort: Mitteilung / Registrierung (nach WDüngV) in andere Bundesländer/Staaten aus anderen Bundesländern / Staaten nach Hessen (nach 3 der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern, WDüngV) Aufzeichnung als: Abgeber Beförderer Empfänger Abgeber: Name / Vorname: Anschrift: Bundesland: Beförderer: Name / Vorname: Anschrift: Empfänger: Aufzeichnungen Bundesland: Name / Vorname: Anschrift: (nach WDüngV) Bundesland: Bringt der Empfänger die nachgewiesene Lieferung erneut in Verkehr, ist auch diese Abgabe aufzeichnungspflichtig. Art des Wirtschaftsdüngers: Rindergülle Rindermist Schweinegülle Schweinemist Geflügeltrockenkot Geflügelmist Pferdemist Biogas-Gärreste aus Nawaro-Anlage Sonstiges (Art). Abgabemenge in t Frischmasse (FM) Hersteller / Inverkehrbinger: Betrieb xy ( ) Landkreis: Staat: Telefon/Telefax: Inhaber(in)/Geschäftsführerin: PI bzw. Betriebs-Ident: Datum bzw. Zeitraum (max. 1 Monat) der/s Abgabe / Beförderns / Übernahme Inhaltsstoffe in kg / m 3 bzw. Tonne FM: (nicht anzugeben von Beförderern, die im Auftrag anderer befördern) Stickstoff (Gesamt-N) davon Stickstoff (N) aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft Phosphat (P2O5). Ort, Datum, Unterschrift 1) Abgeber, die über keinen inländischen Sitz verfügen, haben diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde des Landes anzuzeigen, in das sie zum ersten Mal abgeben. 2) Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern vom , BGBl. I Nr. 40/2010. Ort, Datum, Unterschriften Abgeber Beförderer Empfänger Die Aufzeichnungen nach der WDüngV sind für drei Jahre ab dem Datum der Abgabe aufzubewahren - bei jeder Abgabe an jeden Abnehmer überreichen - aktuelle Informationen über Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Anwendungshinweise - Qualitätsgarantie RP Kassel, Dez. 25, Schäfer, Einmalige Registrierung beim RP Kassel Nährstoffzu- und abgänge müssen regelmäßig dokumentiert werden (keine Formvorgaben, auch digital möglich) Aufbewahrung: 3 Jahre Vorlage auf Verlangen der Behörde

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 25

26 Quelle: ml

27 Anzahl GV (BImSchG-Anlagen)

28 Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Landwirtschaft und Fischerei Betriebsgrößenstruktur Hessen % 12% 5% 18% 25% 22% RP Kassel, Dez. Dez. 25, 25, Grebing/Schäfer, Quelle: Statistisches Landesamt 2 bis 5 5 bis bis bis bis

29 Gewinne hess. Haupterwerbsbetriebe nach Betriebsformen im 10-Jahresdurchschnitt (WJ 2003/ /13)

30 Hessen: Ø 45 ha Betrieb Flächenausstattung (HE + NE) Ø Gewinn/Jahr (HE) Zukunftsfähiger LWB > Gewinn/Jahr (./. 1/3 Nettoinvestitionen, Steuern, Versicherungen, Vorsorge, Lebenshaltung ) Wachstum nur begrenzt über Fläche möglich 120 ha x 400 /ha = plus MS x 2,6 U/a x 10 /MS = plus HMA x 7,4 U/a x 0,15 /MH =

31 Kennzeichnungsbeispiel: Schweinegülle WIRTSCHATSDÜNGER - Schweinegülle - 0,44 % N Gesamtstickstoff 0,26 % verfügbarer Stickstoff 0,44 % N-Gehalt aus tierischer Herkunft 0,19 % P 2 O 5 Gesamtphosphat 0,25 % K 2 O Gesamtkaliumoxid 0,036 % Cu Kupfer 0,072 % Zn Zink Nettomasse / Volumen: Hersteller / Inverkehrbringer: Betrieb xy (mit Anschrift) Gehaltsangaben werden erforderlich, wenn die Kennzeichnungsschwellen nach Düngemittelverordnung Zusammensetzung / Ausgangsstoffe: überschritten werden 100 % Schweinegülle Nebenbestandteile: 5,0 % Organische Substanz Anwendungshinweise: Vom Gesamtstickstoff sind 60 % (0,26 % verfügbarer Stickstoff) sofort pflanzenverfügbar. 40 % des Stickstoffs liegen in organischer Bindung vor und werden erst durch mikrobielle Umsetzung pflanzenverfügbar. Phosphat und Kalium können in der Fruchtfolge zu 100 % angerechnet werden.

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