Qualitätsdialog Begleiteter Umgang
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- Teresa Wagner
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1 Qualitätsdialog Begleiteter Umgang Dokumentation des Gemeinschaftsdialogs 23. Februar 2011
2 Inhalt 2 Begrüßung Andreas Schulz, Der PARITÄTISCHE Berlin 4 Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin 6 Präsentation Heidrun Kohlhaas: Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger 8 Kurzreferat : Hilfeplanung für begleiteten Umgang im Kontext eines Familiengerichtsverfahren 15 Zusammenfassung und Präsentation der Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe 1: Interessen 20 Arbeitsgruppe 2: Zusammenarbeit 21 Arbeitsgruppe 3: Wirkung/Erfolg 22 Resonanz 23 Anlagen Stellungnahme des Arbeitskreises Begleiteter Umgang Berlin zur Qualitätssicherung Begleiteter Umgänge nach 18,3 SGB VIII im Zusammenhang mit festgelegten Stundenkontingenten 24 Rahmenleistungsbeschreibung 28 Jugendinformationsschreiben 6/ Jugend-Rundschreiben 4/ Handreichung Begleiteter Umgang für Mitarbeiter/innen des Jugendamtes Pankow 8/ Anhang Literatur & Literatur zum Thema 52 Impressum 53
3 23. Februar 2011 Plakat 3 Qualitätsdialog Begleiteter Umgang 23. Februar Uhr Begrüßung Andreas Schulz (PARITÄTISCHE Berlin) Heidrun Kohlhaas (SenBWF) 9.15 Uhr Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas (SenBWF) Uhr Kurzreferat: Hilfeplanung für Begleiteten Umgang im Kontext eines Familiengerichtsverfahren (SenBWF) Uhr Arbeitsgruppen zum Schlüsselprozess Hilfeplanung Interessen Zusammenarbeit Wirkung/Erfolg Uhr Ergebnissicherung und weitere Vereinbarungen
4 Begrüßung 4 Andreas Schulz Referat Jugendhilfe, Der PARITÄTISCHE Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung, der Berliner Bezirke und der 18 PARITÄTISCHEN Mitgliedsorganisationen, seien Sie herzlich willkommen zum. Ich darf Sie auch im Namen von Evelyn Selinger begrüßen, meiner Kollegin, die für das Referat Familien, Frauen, Mädchen zuständig und heute ebenfalls anwesend ist. Wir haben eine Schnittmenge inhaltlich beim Thema Familie und organisatorisch mit den Angeboten unserer Mitgliedsorganisationen und Evelyn Selinger hat mir mitgeteilt hat, dass sie hier im Verband das Thema BU mit platziert und auch die Leistungsbeschreibung mitverhandelt hat. Von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin begrüße ich besonders herz lich Frau Kohlhaas und Herrn Flemming aus dem Referat III D. Frau Kohlhaas ist, so denke ich allen bekannt; der Vollständigkeit halber erwähne ich aber gerne noch, dass Sie hier den Bereich der Qualitätsentwicklung und die AG Rahmenvertrag vertritt. Herr Flemming hat die Leitung der AG Hilfen zur Erziehung, fachliche und strukturelle Rahmenbedingungen inne. Schon eingangs möchte ich mich bei Frau Kohlhaas für die Bereitschaft bedanken, den Qualitätsdialog in dieser Form durchzuführen. Ich habe schon erwähnt, dass Vertreterinnen und Vertreter aus einigen Bezirken anwesend sind. Das freut mich sehr, seien Sie herzlich willkommen. Es gebe viel inhaltlich zu sagen, zur Bedeutung des Begleiteten Umgangs auch in Bezug auf die Berliner sozialen Rahmendaten. Ich belasse es bei Stichworten, weil ich noch etwas zum Thema Qualitätsdialog sagen möchte und weil in den Arbeitsgruppen später Zeit für inhaltliche und strukturelle Ausführungen sein wird. Nur soviel: Bei weiterhin steigenden Scheidungszahlen, einem hohen Anteil von Haushalten mit Alleinerziehenden und einer zunehmend schwierige psycho-sozialen Situation bei Menschen, die zwischen familiären und beruflichen Anforderungen in unserer schnelllebigen Zeit nicht mehr mitkommen, sind die Kinder und Jugendlichen in solchen familiären Situationen gefordert, trotzdem ihren Weg zu finden da ist gute Unterstützung nötig. Eine solche Unterstützung leistet der Begleitete Umgang. Ich möchte kurz skizzieren, wie es zu diesem Gemeinschaftsdialog gekommen ist. Auf einem Fachtag der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung im September 2009 wurde intensiv über das Instrument des Qualitätsdialogs gesprochen. In einer Zusammenfassung der Arbeitsgruppenergebnisse dort heißt es, dass die Ergebnisse in zwei große Bereiche einzuteilen sind: Qualifizierung und Weiterentwicklung der Kooperation im Dreieck Träger/ Jugendamt und Senatsverwaltung. Qualifizierung der Fachkräfte u. a. hinsichtlich Hilfeplanung, Zielformulierungen und QE-Bewertungsverfahren auf öffentlicher Seite und beim freien Träger.
5 Begrüßung 5 Und es wurden 12 konkrete Maßnahmen aufgeführt, von denen ich zwei hier erwähnen möchte: Vernetzung im Dreieck Träger/ Jugendamt und SenBWF Zusammenführen der Dialoge auf örtlicher und auf Landesebene Ich denke, dass es mit der heutigen Veranstaltung gelungen ist, einiges davon aufzugreifen. Wir hoffen, dass wir den Spagat schaffen, zwischen fachlichen Ausführungen und den Anforderungen eines Qualitätsdialogs. Sehen Sie es uns nach, wenn es bei diesem ersten Anlauf noch nicht auf Anhieb reibungslos funktionieren sollte. Abschließend an dieser Stelle schon ein Dankeschön an die PARITÄTISCHE Vorbereitungsgruppe. Frau Bornemann (FAB e.v.), Frau Wilmes (SEHstern e.v.), Herr Bub (VBU e.v.) und Herr Lüer (Kompaxx e.v.) haben wesentlich dazu beigetragen, dass dieser Qualitätsdialog heute so stattfinden kann. Ich kann nur sagen, dass es Spaß gemacht hat, mit Ihnen zu arbeiten. Vielen Dank. Uns allen wünsche ich nun einen gelingenden Qualitätsdialog.
6 Begrüßung 6 Heidrun Kohlhaas SenBWF III D 33, Grundsatz und Koordinierung Qualitätsentwicklung Sehr geehrte Damen und Herren, vorab meinen Dank an den PARITÄTISCHEN Berlin: Der Verband hat für die räumlichen, leiblichen und inhaltlichen Voraussetzungen gesorgt und so können wir heute in der Tat eine kooperative Qualitätsentwicklung umsetzen und mit Leben füllen. Begrüßen möchte ich vor allem die zahlreichen Fachkräfte der beteiligten Träger, die mit ihren Qualitätsberichten und der Bereitschaft zur Transparenz die Voraussetzungen und den Stoff für diesen Gemeinschaftsdialog geschaffen haben. Zum anderen freue ich mich über die Beteiligung der Fachkräfte aus neun Jugendämtern, dort überwiegend aus den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten und aus den Erziehungs- und Familienberatungsstellen, ich begrüße Sie herzlich. Nun wünsche ich uns allen einen interessanten und vitalen Dialog zu dem Leistungsangebot Begleiteter Umgang und möchte hiermit gleich in den fachlichen Teil überleiten. Anmerkungen zum Feedbackbericht Bevor ich mit dem geplanten Feedback zu den Qualitätsberichten beginne, hier eine kurze Einleitung in das Verfahren. Der Berliner Rahmenvertrag (BRVJug/ Anlage B), insbesondere der Leitfaden für Qualitätsdialoge gibt uns die Möglichkeit, die Bewertung der Qualität von Erziehungshilfen auch in Gruppendialogen mit dem Charakter von Fachtagen durchzuführen. Der Leitfaden und der Muster-Qualitätsbericht wurden im August 2008 Bestandteile des Rahmenvertrags und gelten seither als Berlin weite Instrumente der Qualitätsentwicklung im Vertragswesen der Hilfen zur Erziehung. Wir befinden uns also im Gebäude des SGB VIII und erproben mit den verschiedenen Formen und Settings, die uns die Berliner Vorgaben eröffnen, die Stockwerke der Qualitätsentwicklung. Unsere fachliche Orientierung erkennt man unschwer an dem Muster-Qualitätsbericht: Wir haben uns an dem EFQM-Modell¹ und an dem für den öffentlichen Bereich übersetztem CAF-Modell² orientiert. Beides sind anspruchsvolle Modelle, wobei es uns nicht um die Perfektionierung dieser Formen, sondern um einen sinnvollen und professionellen Bezugsrahmen geht, der ausreichend Raum für die vielen Ansätze von Qualitätsentwicklung bietet, die sich im Bereich der Berliner Erziehungshilfen finden lassen. Bei aller fachlichen Breite und Offenheit geht es uns um systematisches Vorgehen und um die Bewertung der Qualität der Leistungserbringung in den Erziehungshilfen mit professionellem ¹European Foundation for Quality Management ²Common Assessment Framework
7 Begrüßung 7 Anspruch. Zum anderen ist uns der Dialog, bzw. das Dialogverfahren für den Prozess der Qualitätsentwicklung wichtig, insbesondere dort, wo es um die Bewertung der Ergebnisse und messbare Wirkungen von den Hilfen zur Erziehung geht. In der Bewertung der eingebrachten Qualitätsberichte geht es insgesamt um die Wertschätzung der Darstellungen zum jeweiligen Stand der Qualitätsentwicklung der Leistungserbringer. Der Entwicklungscharakter und die Prozesshaftigkeit von Qualitätsentwicklung als solcher steht zunächst im Vordergrund, in der Folge schließt sich eine strukturierte Herangehensweise zur Überprüfung und systematischen Weiterentwicklung der Qualität der Hilfen an. Im Einzelnen heißt das auch, dass wir Qualitätssicherung umsetzen, bspw. indem wir Bereiche der Strukturquali tät, insbesondere Standards der Leistungsbeschreibungen, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen überprüfen und bewerten. Ich wünsche einen konstruktiven gemeinschaftlichen Qualitätsdialog.
8 Präsentation Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas 8 Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am Hilfen im Berichtszeitraum ( ) Gesamte Hilfen im Berichtszeitraum: Hilfen pro Träger 5 Träger unter 10 Hilfen 10 Tr. unter Tr. unter 50 4 Tr. Mehr als 50 Hilfen Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am
9 Präsentation Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas 9 Abgeschlossene Hilfen Gesamtzahl abgeschlossene Hilfen: 253: Was wissen wir über die abgeschlossenen Hilfen und damit über die Ergebnisse der Hilfen? Was kann und was muss ausgewertet werden, um die Wirkung und Wirksamkeit von Hilfen einschätzen zu können? Werden Ergebnisse systematisch gemessen? Werden sie teilweise gemessen? Werden sie in Kooperation mit dem Jugendamt gemessen? Wird die Zielerreichung, die sich aus der Hilfeplanung ergibt, überprüft? Zeigen sich positive Tendenzen? Werden die meisten Ziele erreicht? Zeigt sich nachhaltiger Fortschritt? Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am Aktualität von Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen Die Aktualität von Konzeptionen und/oder Leistungsbeschreibungen ist mit 72% sehr hoch, d.h. nicht älter als 1-2 Jahre; bei 11% ergibt sich der Bedarf eines Checks, ggf. einer Aktualisierung, weil sie älter als 4-5 Jahre sind. = Ziel für den nächsten Check sollte 100% Aktualität sein. Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am
10 Präsentation Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas 10 Abschlussjahr der Trägerverträge 67% der Träger sind alte Hasen im Leistungsangebot BU 17% neu im LA (TV aus ) Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am Organigramme Organisationsstrukturen können anhand eines Organigramms auf Transparenz und Schlüssigkeit hin überprüft werden. Der BRVJug/ Anlage B sagt aus, dass transparente Organisations- und Entscheidungsstrukturen Merkmale für Strukturqualität sind, daher sind dem Qualitätsbericht Organigramme beizufügen. 9 x liegt ein aktuelles Organigramm vor 7 x wurde nur das Datum des beim Träger vorliegenden Organigramms angegeben Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am
11 Präsentation Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas 11 Überblick über andere Leistungsspektren Angeboten werden weitere Hilfen nach: 76% = SGB VIII/ HzE amb. soz.päd. 24% = SGB VIII/ HzE amb. therap. 24% = SGB VIII/ HzE stat. 35% = SGB VIII/ Hilfen nach 11, 13, 16, 17, 20, 27 (2) 35% = Nennung von Schulsozialarbeit 53% = SGB XII/ Eingliederungshilfen 6% = interkulturelle Ausrichtung 12% = keine Angaben Schwerpunkte liegen zum einen mit 76% bei den ambulanten sozialpädagogischen Hilfen nach SGB VIII und zum anderen mit 53% bei den Eingliederungshilfen nach SGB XII. Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am (Zusatz-)Qualifikationen/ Profile Berufabschlüsse Therapeutische Zusatzausbildungen (mehrjährig) Methodische Zusatzausbildungen (mehrjährig) Pädagogische und fachbezogene Fortbildungen Gesundheit und Pädagogik Sprachkenntnisse Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am
12 Präsentation Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas 12 Supervision Es wird 6 x angegeben, dass es sich um externe Supervision handelt; 11 x sind keine Angaben dazu vorhanden; Rückschlüsse sind nicht möglich. Beim Turnus ergibt sich 8 x 14-tägige Supervision 1 x 3-wöchentlich 8 x monatlich Verbesserungsbedarf besteht hinsichtlich einer genaueren Abfrage im Bericht, um Aussagen darüber zu bekommen, ob Supervision extern oder intern stattfindet um die Verteilung von Supervision auf die Teams, bzw. Mitarbeiter/innen zu ersehen. Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am Fortbildungen Die Anzahl der Fortbildungsthemen ist mit 54 Themenangaben Beachtlich und die Breite ist vielfältig und klar fachbezogen. Eine Gewichtung ist wie folgt festzustellen: (35%) 19 Themen: Fachübergreifend methodisch, pädagogischpsychologisch und diagnostisch (28%) 15 Themen: BU-spezifisch (24%) 13 Themen: Bereiche, wie Krise, Kinderschutz, Gewalt, sexueller Missbrauch (6%) 3 Themen: Bereiche, wie Kooperation und Interdisziplinarität (2%) 1 Thema mit interkulturellem Schwerpunkt Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am
13 Präsentation Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas 13 Qualitätsentwicklung Sozialräumliches Arbeiten und Vernetzung in bezirklichen AG-78 wird 3 x, Evaluation wird 2 x, 4 x wird regelmäßige Arbeit in einem Qualitätszirkel, 3 x ISO-Orientierung (ohne weitere detaillierte Inhalte und Schritte), 1 x die Planung von QM-Maßnahmen angegeben. 1 x keine Angaben zur QE Die inhaltliche Arbeit der Qualitätszirkel erstreckt sich bspw. auf die Bereiche. Angebotsbezogene fachliche und methodische Vorgehensweisen Rechtliche Aspekte Migrationsfamilien und binationale Partnerschaften Überarbeitung von Schlüsselprozessen, Formblättern, interne QE-Prozesse Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am Weiterentwicklungsbedarf im Bereich Supervision, Fortbildungen und QE kann hierzu in einer systematischen Planung bestehen, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem Besprechungswesen und den Möglichkeiten zur Reflexion und fachlichen Weiterentwicklung aussehen sollte; wie und ob der Bedarf an Supervision, Fortbildung und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen ermittelt wird; welche Umsetzungsschritte davon realisiert werden; wie die Überprüfungsprozesse aussehen. Heidrun Kohlhaas, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Qualitätsentwicklung/ AG Rahmenvertrag am
14 Präsentation Feedback zu den Qualitätsberichten der Träger Heidrun Kohlhaas 14 Eine abschließende Zusammenfassung der Stärken und Entwicklungspotenziale erstellt die Senatsjugendverwaltung zur verbindlichen weiteren Qualitätsentwicklung nach folgenden Kriterien:
15 Kurzreferat Hilfeplanung für Begleiteten Umgang im Kontext eines Familiengerichtsverfahren 15 Hilfeplanung für Begleiteten Umgang im Kontext eines Familiengerichtsverfahren Kurzreferat Hilfeplanung für Begleiteten Umgang im Kontext eines Familiengerichtsverfahren Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung Leitung/ AG Hilfen zur Erziehung, fachliche und strukturelle Rahmenbedingungen Überblick Hilfeplanverfahren und Beschleunigtes Familienverfahren Verfahrensherrschaft vs. Steuerungsverantwortung Verantwortungsgemeinschaft in Rollenklarheit gemeinsame Verfahrensplanung und Verlaufskontrolle Die Verschränkung der Verfahren - Hilfe im Kontext familiengerichtlicher Maßnahmen am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Das Hilfeplanverfahren Beteiligung als Arbeits-,, Organisations- und Steuerungsprinzip Steuerung der Hilfe interdisziplinäre re Zusammenarbeit Die Hilfekonferenz Vorschläge zur Verbesserung Die Hilfeplangemeinschaft Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
16 Kurzreferat Hilfeplanung für Begleiteten Umgang im Kontext eines Familiengerichtsverfahren 16 Schritte in der Hilfeplanung 1. Beratung im Vorfeld der HzE 2. Kollegiale Beratung im SRO-Fallteam 3. Kostenplan 4. Hilfekonferenz und Entscheidung 5. Hilfeplan 6. Bescheid an HE und KÜ an den Leistungserbringer 7. Verlaufskonferenz (Prüfung der Hilfe) am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Steuerungsverantwortung 36a SGB VIII Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe nur, wenn eine Entscheidung des Jugendamtes nach Maßgabe des Hilfeplanes selbst wenn Anordnung durch den Jugendrichter oder das Familiengericht am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 155 I FamFG Verfahren betreffend Aufenthalt des Kindes Umgangsrecht Herausgabe des Kindes Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. hren. Ziel des gerichtlichen Termins Anhörungstermin ( ( 155 II FamFG) vs. Erörterungsgespr rterungsgespräch ( ( 157 II FamFG) Hinwirken auf Einvernehmen ( ( 156 FamFG) Analyse der Situation des Kindes Definition des Bedarfs des Kindes Einwirken auf Eltern, 157 II FamFG Identifizierung notwendiger und möglicherm Hilfen Festlegung konkreter Maßnahmen und Hilfen Festlegung konkreter Verfahrensschritte am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Was ist für die Fachkräfte zum Anhörungstermin überhaupt möglich? vordergründige Kenntnis von der Sicht der Parteien auf den Streit ein erster Kontakt mit einer der beiden Parteien ( und vielleicht auch mit den betroffenen Kindern) eine erste vorläufige und teilweise Einschätzung über eine mögliche Gefährdung... Ggf. ein erster Eindruck über Möglichkeiten und Hindernisse der Zusammenarbeit Gefahr: Das Verschieben Gefahr: von Verantwortung Gefahr: Das Verschieben von Verantwortung Cartoon: Gartenfreunde am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
17 Kurzreferat Hilfeplanung für Begleiteten Umgang im Kontext eines Familiengerichtsverfahren 17 Partner in zwei Rollen Jugendamt 8 a SGB VIII fachliche Autorität Beteiligung Hilfe und Unterstützung tzung Kontrolle Familiengericht 1666 BGB Staatl. Autorität Grenzen setzen Druck/Zwang Maßnahmen Kontrolle Verschiedene Institutions- und Fachwelten und verschiedene Verfahren treffen aufeinander... und treffen auf die Lebenswelt einer Familie am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Hilfe im Kontext eines Familiengerichtsverfahrens Hilfe und Zwang schließen sich scheinbar aus Die Wirklichkeit findet aber auf einem Kontinuum statt Notwendig ist ein durchgängiges Konzept, das Hilfe und die Anwendung von Zwang fein abgestimmt in Einklang bringt. Exkurs: Kinderschutz Das Jugendamt nutzt die richterliche Autorität und sichert damit die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für seine Arbeit. Kinderschutz bzw. Zusammenarbeit unterhalb der Eingriffsschwelle (z.b. in einem Erörterungsgespräch gem. 157 FamFG) am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Sorge- und Umgangsverfahren Das Familiengericht sieht einen evtl. Unterstützungsbedarf, tzungsbedarf, denn... wichtige Belange des Kindes sind Gegenstand im Elternstreit (sog. Antragsverfahren z.b. auf Regelung der e.s. nach 1671 BGB) Das Jugendamt ist zu beteiligen ( 162 I FamFG) Familiengerichtliche Verfahrensebene: Mitwirkung des Jugendamtes ( ( 162 FamFG / 50 SGB VIII) Das Jugendamt wirkt mit durch Anregungen nämlich Sachanregungen Verfahrensanregungen am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
18 Kurzreferat Hilfeplanung für Begleiteten Umgang im Kontext eines Familiengerichtsverfahren 18 Verfahrensebene der Jugendhilfe: Die Fachkraft ist in die Organisation des Jugendamtes eingebunden Hilfeplanung gem. 36 SGB VIII und AV Hilfeplanung Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Die Aussagen der Fachkraft vor Gericht müssenm gültig und belastbar sein Organisatorische Anforderungen an eine verantwortlich handelnde Jugendhilfe ( Prokura ) Familiengerichtliche Verfahrensebene: Mitwirkung des Jugendamtes 1. Sachanträge bzw. -anregungen gerichtet auf konkrete Sachentscheidung gerichtet auf bestimmte Rechtsfolge z.b. konkrete Auflagen Ggf. Einschränkungen nkungen bzw. Entzug der elterlichen Sorge Andere Maßnahmen nach 1666 Abs. 3 BGB am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Vorbereitung des Anhörungstermins durch das Jugendamt Konkrete Handlungsempfehlungen vorbereiten! Z.B.: Für r nächsten n Donnerstag um 15:45 Uhr habe ich den ersten Termin in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Caritasverbandes reserviert. am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Funktionen des RSD in beiden Verfahrensebenen Jugendhilfe Familiengerichtsverfahren EFB z.b. Hilfeplanverfahren z.b. Antrag auf Umgangsrecht Beratung nach 17 und Leistungserbringung, Grafik: AK Reinickendorf 18, 28 SGB VIII Träger im Sozialraum Leistungserbringung nach 18 ff. 27 ff. SGB VIII Vermittlung Beauftragung Berichterstattung Berichterstattung an RSD am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung RSD Jugendamtsrolle im Familienverfahren 50 SGB VIII Familiengericht unterstützt das JA mit notwendigen Maßnahmen und Beschlüssen 162 FamFG Verfahrensanträge bzw. -anregungen In verschiedenen Rollen gemeinsam zum Ziel Verfahrensbeistand Sachverhaltsermittlung Anhörungen: zu ladende Personen Kindesanhörung Andere Ermittlungen Gutachten (ggf. gem. 163 II FamFG) Regelungsform Endentscheidung einstweilige Anordnung protokolliertes Einvernehmen ( 156 Abs. 2 FamFG) Nicht betreiben am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Das Familiengericht nutzt die fachliche Autorität und die Leistung des Jugendamtes und sichert damit eine nachhaltige Ziellerreichung in der Konfliktlösung.
19 Kurzreferat Hilfeplanung für Begleiteten Umgang im Kontext eines Familiengerichtsverfahren 19 Wechselseitige Unterstützung tzung Durch die wechselseitige Einbindung sichert das Jugendamt die Rahmenbedingungen seiner Planung und Leistungserbringung Gegenseitige Verschränkung Hilfe im (Zwangs-)kontext des Familiengerichtsverfahrens Durch die Einbindung und Beteiligung des Familienrichters sichert das Jugendamt die Hilfeplanung und Leistungserbringung Durch Einbindung und Beteiligung des Jugendamtes sichert der Richter die familienrechtliche Zielerreichung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Gemeinsamer Prozess Familiengericht, Jugendamt und Leistungserbringer wirken in einem gemeinsamen Prozess Familiengericht, Jugendamt und Leistungserbringer wirken in einem gemeinsamen Prozess Gegenseitige Verschränkung Hilfe im (Zwangs-)kontext des Familiengerichtsverfahrens Die uneingeschränkte Steuerung des Fachprozesses liegt zu allen Zeitpunkten beim Jugendamt. Die uneingeschränkte Verfahrensherrschaft liegt zu allen Zeitpunkten beim Richter. Die richterliche Unabhängigkeit ist sichergestellt. am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung In verschiedenen Rollen gemeinsam handeln Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit am Veranstalter: Der Paritätische Berlin, Referat Jugendhilfe und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
20 Zusammenfassung und Präsentation der Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe 1 Interessen 20 Zusammenfassung und Präsentation der Arbeitsgruppe 1 Interessen Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Interessen der an der Hilfeplanung beteiligten Akteure beim begleiteten Umgang? Umgangsber. Finanzen JA Standardisierung Umgangsgew. Träger Unterschiedliche Interessen führen zu Rollenklärung Interesse des Kindes wahren! Kind Gericht/Gesetzgeber Spannungsfelder(n) JA Entw. d. Kindes Ausschl. Gefährd. Gesellschaftliches Interesse KE: Funkt. Systeme Perspektiven/ Lebenswelten der familiären Systeme finden sich durch Auseinandersetzung/ Prozessergebnis Zerbrechendes Familiensystem schafft divergierende Interessenlagen Hochkomplexes System unterschiedlicher Interessenparteien Jeder einzelne Beteiligte hat eine eigene Position und eine eigene Perspektive, will eigene Strukturen erhalten Freie Träger brauchen ausreichende Ausstattung mit Fachleistungsstunden Gedeckelte Stundenkontingente aufgrund des Kostendrucks. Denjenigen Eltern, die den Umgang verhindern wollen, kommt das Kürzen der Leistung gerade recht Unterscheidung von Interessen und gesetzlichen Aufträgen Allparteilichkeit für die Eltern, Einparteilichkeit für das Kind Bei jedem Begleiteten Umgang spielt die Gefährdung des Kindeswohls eine Rolle Auftrag muss deutlich beschrieben sein, keine verdeckten Aufträge, smarte Ziele Eltern sollten dabei unterstützt werden, in der Hilfekonferenz ihre Positionen und Interessen zu benennen. Die einzelnen Akteure brauchen Rollen- und Auftragsklarheit
21 Zusammenfassung und Präsentation der Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe 2 Hilfeplanung 21 Zusammenfassung und Präsentation der Arbeitsgruppe 2 Hilfeplanung Wie sieht erfolgreiche Zusammenarbeit beim Begleiteten Umgang zu Beginn der Hilfeplanung aus? Hindernis Widerspruch gerichtlicher Beschluss Hindernis Keine Rollenklärung, mangelnde Aufklärung kraft der gerichtlichen Beschlüsse Schwierige Beteiligung JA aufgrund kurzfristiger Terminierung Hilfeziele im JA Konflikt Eltern ausführender Träger Notwendig Rollenklärung (Dreieck) zwischen Gericht Jugendamt Träger Schritte hin zu Verfahrensabläufen a) Bestandsaufnahme b) Erarbeitung Zielebene c) Umsetzung mit Zeitschiene d) Überprüfung (Ergebnisse) e) Standardentwicklung (Handlungsleitfaden) der Kooperation f) Leitbild wie gelingt Träger in Kooperation mit dem Jugendamt die Rollenklärung? Vorabstimmung Träger Jugendamt Verfahrensabstimmung Verfahrensabläufe Entwicklung von Vorlagen Wo? UAG AG 78 KJHG Im AK des PARITÄTISCHEN Berlin
22 Zusammenfassung und Präsentation der Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe 3 Wirkung/Erfolg 22 Zusammenfassung und Präsentation der Arbeitsgruppe 3 Wirkung/Erfolg Wie kann aus Sicht der einzelnen Akteure (Jugendamt, Eltern, Kind, freier Träger) im Ergebnis die Wirkung/ der Erfolg eines Hilfeprozesses im Begleiteten Umgang definiert werden? Ziele verändern sich häufig im Verlauf des Prozesses. Es gibt auch andere Erfolge, wenn z.b. die Beteiligten gemeinsam entscheiden, dass das Kind bzw. der Umgangssuchende zurzeit mit dem BU überfordert sind und eine Pause vereinbart wird oder die Fachkräfte zu der Einschätzung gelangen, dass ein Umgang zur Zeit nicht dem Kindeswohl dient. Quantitative Kriterien (Beratungsgespräche, Umgänge, usw.) werden im Evaluationsbogen abgefragt und gemessen. Offensichtlich ist der Bogen noch wenig bekannt und wird nur von einigen Trägern angewandt. Meist wird nur die Verselbständigung eines BU als Erfolg angesehen Manche BU lassen sich nicht verselbständigen. Kriterien: Beratungsfrequenz Umgangsfrequenz Befinden des Kindes Qualität der Kommunikation gemeinsame Elterngespräche Empathie der Eltern bezogen auf das Kind Ziele im Hilfeplanverfahren: Offensichtlich wird in den Bezirken sehr unterschiedlich verfahren. Manche beschreiben im Verlauf des Prozesses Ziele, andere notieren nur die Rahmenbedingungen des BU, manche fertigen auch ein Arbeitskonzept an, Problem hier sind die wenigen Stunden für BU. Aufgrund der Diskussionen und der Tatsache, dass immer noch viele nicht genau wissen was BU heißt, wünschen sich die Teilnehmer ein BU-Leitfaden Es gibt Qualitätsstandards im BU. Viele Träger orientieren sich an den deutschen Standards zum BU oder an den vorläufigen Standards von Prof. Dr. Fthenakis
23 Resonanz 23 Die Beteiligten werteten diesen 1. Gemeinschaftsdialog als positiv und verständigten sich darauf, den Qualitätsdialog in dieser Form zweijährlich fortzusetzen.
24 Anlagen Stellungnahme des Arbeitskreises Begleiteter Umgang Berlin 24
25 Anlagen Stellungnahme des Arbeitskreises Begleiteter Umgang Berlin 25
26 Anlagen Stellungnahme des Arbeitskreises Begleiteter Umgang Berlin 26
27 Anlagen Stellungnahme des Arbeitskreises Begleiteter Umgang Berlin 27
28 Anlagen Rahmenleistungsbeschreibung 28 Anlage D.3 (Rahmenleistungsbeschreibung: Begleiteter Umgang) zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder und Jugendhilfe (BRV Jug) Anlage D.3 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der inder und ugendhilfe BRV ug vom Rahmenleistungsbeschreibung Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII (in der Fassung vom , Fachleistungsstunde mit Wirkung ab dem ) Präambel Begleiteter Umgang soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine entwicklungsfördernde Kontinuität ihrer Beziehung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen auch nach der Trennung von ihnen wahrzunehmen, sofern es ohne diese Beratung und Unterstützung nicht möglich ist. Der Begleitete Umgang hat das Ziel, die Umgangsgestaltung so bald wie möglich zu verselbstständigen. Dies setzt eine von allen getragene Absprache über den Umgang mit dem Kind voraus. Der Umfang, die Dauer und die Gestaltung des Begleiteten Umgangs orientieren sich am Bedarf des Einzelfalls und sind analog dem Hilfeplanverfahren festzulegen und zu vereinbaren. Dabei soll ein Kontingent für einen definierten Zeitraum festgelegt werden. Die Fachleistungsstunde umfasst 60 Minuten. Mit der Fachleistungsstunde sind alle fallbezogenen Leistungsanteile und die in der Rahmenleistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen zur Qualitätsentwicklung abgegolten. Fallunspezifische Leistungen, die im Rahmen der Sozialraum orientierung von bestimmten Trägern erbracht werden, sind nicht Bestandteil der auf der Hilfeplanung im Einzelfall bezogenen Rahmenleistungsbeschreibungen. 1 Es ist Aufgabe des Trägers, nach den Regeln fachlichen Könnens die vereinbarte Hilfe zu erbringen und innerhalb des Stundenkontingents die notwendigen fachlichen Schwerpunkte zu setzen. Zielstellungen: Sicherstellen der Beziehungskontinuität zu beiden Elternteilen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen Klärung der Voraussetzung für begleiteten Umgang Kontaktaufnahme, Wiederherstellen der Bindung zwischen Kind, Elternteil und Bezugspersonen Herstellen einer tragfähigen Vereinbarung über den begleiteten Umgang ZeitnaheUnabhängigkeit von externer Beratung und Unterstützung Zeitnahe Verantwortungsübernahme für den Umgang durch die Eltern Organisationsformen: Die sozialpädagogische Arbeit umfasst neben der unmittelbaren Umgangsbegleitung insbesondere Einzelgespräche mit dem Kind, Eltern und Elternteilen (getrennt und gemeinsam), anderen Bezugspersonen. Die Ausgestaltung der Leistung orientiert sich am notwendigen Hilfebedarf. Sie wird in einem Hilfeplan festgelegt und verbindlich vereinbart. 1 Fallunspezifische Leistungen sind insbesondere die Mitwirkung an der sozialen Infrastrukturentwicklung, die Aneignung von Kenntnissen über den sozialen Raum sowie Aufbau und Pflege von Kontakten bzw. Netzwerken ohne unmittelbares einzelfallbezogenes Verwertungsinteresse, die Teilnahme an Fachgruppen und ressort übergreifenden Arbeitsgruppen im Sozialraum sowie die Teilnahme an einzelfallübergreifenden Fachgesprächen. 1
29 Anlagen Rahmenleistungsbeschreibung 29 Anlage D.3 (Rahmenleistungsbeschreibung: Begleiteter Umgang) zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder und Jugendhilfe (BRV Jug) Leistungen: kontinuierliche Abstimmung zu den Fallverläufen und Klärung des Rahmens zwischen allen Beteiligten im Leistungszeitraum Anbahnen von Kontakten zwischen den Familienmitgliedern und dem Umgangsbegleiter/der Umgangsbegleiterin Begleitende Beratung von Eltern und anderen Bezugspersonen Anbahnen und/oder Begleiten der Umgangskontakte auch außerhalb der Trägerräume und elterlichen Haushalte Kontrollierter Umgang zur Sicherstellung von Kontakten bei gleichzeitigem Schutz des Kindes Fallbezogene Erschließung, Nutzung und Einbeziehung im Sozialraum vorhandener Hilfe und Unterstützungsstrukturen zur Verselbstständigung des Umgangs Erarbeiten von Vereinbarungen für einen selbstständigen Umgang Fallbezogene Dokumentation, Evaluation, Berichterstattung gegenüber dem Jugendamt Sicherstellung der Qualitätsentwicklung, Koordination und Leitung Teambesprechungen beim Träger, kollegiale Beratung, Fortbildung und Supervision Individuelle Zusatzleistungen: In Einzelfällen können im Hilfeplanverfahren konkret festgelegte individuelle Zusatzleistungen gewährt werden. Qualität: Zur Vereinbarung der Qualität auf den drei Qualitätsebenen Struktur, rozess und Ergebnis qualität wird ein Schlüsselprozess, z. B. Gestaltung der Umgangsbegleitung und Verselbstständigung im Prozess ausgewählt. Entwicklung von Prozessqualität anhand eines ausgewählten Schlüsselprozesses: Qualitätskriterien: Fallbezogene lanung und Durchführung der Umgangsbegleitung, operationalisierbare Ziele, Überprüfung und Anpassung an veränderte Bedingungen. Entwicklung von Strukturqualität anhand eines ausgewählten Qualitätsmerkmals: Arbeitsansätze sind konzeptionell beschrieben und fachlich fundiert, Verlässlichkeit des Leistungserbringers, Kontinuität und Kultur in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Qualifikationsniveau der Fachkräfte. Ergebnisqualität bezogen auf die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Ziele: Qualitätskriterien: Erreichte Ziele und Wirkung. Personal und Leistungsorganisation: Es werden (in der Regel) staatlich anerkannte DiplomSozialpädagogen/DiplomSozialpädagoginnen eingesetzt. 0,1 Stellenanteil für Leitung, Koordination und Qualitätssicherung in Trägerstrukturen. Es werden je vollbeschäftigte Fachkraft Mittel für Qualitätssicherung, wie die Durchführung von externer Supervision, Fortbildung bereitgestellt. 2
30 Anlagen Rahmenleistungsbeschreibung 30 Anlage D.3 (Rahmenleistungsbeschreibung: Begleiteter Umgang) zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder und Jugendhilfe (BRV Jug) eenngen ngelallan Eine Fachleistungsstunde umfasst 60 Minuten. Darin sind alle Aufwendungen für fallspezifische Leistungen und Leistungen zur Qualitätssicherung enthalten. Einheitliche Sachkostenpauschale in Hhe von für: Verwaltungskosten insgesamt (Personal Miete Sachaufwand) irtschaftsaufwand Betreuungsaufwandpädagogische Sachmittel Miete für Beratungs und Betreuungsräume bei Erfordernis und auf Nachweis der Kosten 00 pro Fachleistungsstunde. Personalkosten 0 % festangestellte Fachkräfte 20 % nicht festangestellte Fachkräfte DiplomSozialpädagogeDiplomSozialpädagogin E 9 VL Berlin 0 Leitungsanteil DiplomSozialpädagogeDiplomSozialpädagogin E 0 VL Berlin Pauschale für Qualitätssicherung eterne Fortbildung und Supervision in Hhe von je vollbeschäftigte Fachkraft. Auslastung: 95 % 2 Der Betrag unterliegt der Preisanpassung gemäß Beschlussfassung in der Vertragskommission Jugend (s. nachfolgende Kalkulation). 3
31 Anlagen Rahmenleistungsbeschreibung 31 Anlage D.3 (Rahmenleistungsbeschreibung: Begleiteter Umgang) zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder und Jugendhilfe (BRV Jug) Fachleistungsstundensatz gemäß Rahmenleistungsbeschreibung Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII für Dienste in Trägerstrukturen (Tarifgebiet des TVL Berlin Kalkulation auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 11/2011 vom der Vertragskommission Jugend mit Wirkung ab dem m i t Leitungsanteilen Berechnungsbasis ab 2012 TVL Berlin est TVL Berlin st Ermittlung Jahresarbeitsstunden Jahresarbeitsstunden 1,0 Vollstelle 2.035,02 abzüglich vereinbarter Ausfallzeit 420,81 Divisor bei 100% Auslastung 1.614,21 Divisor unter Berücksichtigung der zeitlichen Anteile für Qualitätssicherung 1.291,37 gemäß Beschluss Nr. 1/2009 der Vertragskommission Jugend vom davon vereinbarte Auslastungsrate 95% 1.226,80 gerundet 1.227,00 durchschnittliche Personalkosten 2012, bestehend aus ,10 Stelle Leitung, Koordination, Qualitätssicherung, EG 10 0,80 Stellen DiplomSozialpädagoge/pädagogin, EG 9 0,20 Stellen nicht fest angestellte Mitarbeiter/innen, 20 % der Jahresarbeitszeit in EG 9 VL Berlin (23,70 /Std. 22,87 /Std.) Pauschale für Qualitätssicherung, externe Supervision und Fortbildung (845 im Jahr / vollbesch. MA) Anteil Personalkosten je Fachleistungsstunde 42,64 41,18 Sachkostenpauschale Anteil Sachkosten je Fachleistungsstunde 7,34 7,34 Fachleistungsstundensatz *,8 8,2 * Bei Erfüllung der Voraussetzungen des Beschlusses Nr. 2/2009 der Vertragskommission Jugend vom (Investitionsentgelt für Gruppenräume) erhöht sich der Fachleistungsstundensatz um 1. 4 Anlage D.3 (Rahmenleistungsbeschreibung: Begleiteter Umgang) zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder und Jugendhilfe (BRV Jug) Fachleistungsstundensatz gemäß Rahmenleistungsbeschreibung Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII für Dienste in Trägerstrukturen (Tarifgebiet des TVL Berlin Kalkulation auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 11/2011 vom der Vertragskommission Jugend mit Wirkung ab dem o h n e Leitungsanteile Berechnungsbasis ab 2012 TVL Berlin est TVL Berlin st Ermittlung Jahresarbeitsstunden Jahresarbeitsstunden 1,0 Vollstelle 2.035,02 abzüglich vereinbarter Ausfallzeit 420,81 Divisor bei 100% Auslastung 1.614,21 Divisor unter Berücksichtigung der zeitlichen Anteile für Qualitätssicherung 1.291,37 gemäß Beschluss Nr. 1/2009 der Vertragskommission Jugend vom davon vereinbarte Auslastungsrate 95% 1.226,80 gerundet 1.227,00 durchschnittliche Personalkosten 2012, bestehend aus ,80 Stellen DiplomSozialpädagoge/pädagogin, EG 9 0,20 Stellen nicht fest angestellte Mitarbeiter/innen, 20 % der Jahresarbeitszeit in EG 9 (23,70 /Std. 22,87 /Std.) Pauschale für Qualitätssicherung, externe Supervision und Fortbildung (845 im Jahr / vollbesch. MA) Anteil Personalkosten je Fachleistungsstunde 38,21 36,90 Sachkostenpauschale Anteil Sachkosten je Fachleistungsstunde 7,34 7,34 Fachleistungsstundensatz *,,2 * Bei Erfüllung der Voraussetzungen des Beschlusses Nr. 2/2009 der Vertragskommission Jugend vom (Investitionsentgelt für Gruppenräume) erhöht sich der Fachleistungsstundensatz um 1. 5
32 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/
33 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/
34 34 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/2008
35 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/
36 36 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/2008
37 37 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/2008
38 38 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/2008
39 39 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/2008
40 40 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/2008
41 Anlagen Jugendinformationsschreiben 6/
42 42 Anlagen Jugend-Rundschreiben 4/2009
43 Anlagen Jugend-Rundschreiben 4/
44 Anlagen Jugend-Rundschreiben 4/
45 Anlagen Jugend-Rundschreiben 4/
46 Anlagen Handreichung Begleiteter Umgang für Mitarbeiter/innen des Jugendamtes 8/ Bezirksamt Pankow von Berlin August 2010 Abteilung Jugend und Immobilien Jugendamtsdirektorin Handreichung Begleiteter Umgang für Mitarbeiter/innen des Jugendamtes Inhaltsverzeichnis: Handreichung S. 1 2 Verfahren zur Umsetzung eines Begleiteten Umganges S. 3 Ablaufdiagramm Begleiteter Umgang gem. 18 Abs. 3 SGB VIII S. 4 Erläuterungen zu den Phasen S. 5 Informationsblatt für Eltern, Kinder und Jugendliche S Der begleitete Umgang ist eine Leistung gem. 18 SGB VIII, die manchmal im Zwangskontext erfolgt, aber immer mit einer wirksamen Selbstverpflichtung der Eltern einhergehen muss! In diesem Leistungsbereich haben wir es mit einer Häufung von hoch strittigen Elternschaften zu tun. In der Arbeit mit hoch strittigen Elternschaften begegnen uns oft auffällige Persönlichkeiten. Diese Menschen sind häufig derart auf den Kampf gegen den Expartner fixiert, dass sie das Jugendamt oder die Helfer nicht als neutrale Personen wahrnehmen können, sondern die Umwelt in ein Freund-Feind-Schema einteilen. Manche sind darunter, die versuchen, um fast jeden Preis einen Vorteil des Expartners zu verhindern. Der Focus auf das Wohl des betroffenen Kindes ist hier meist verloren gegangen. Deshalb ist ein besonders klares und eindeutiges Hilfesetting erforderlich. Diese sollte durch transparente Verwaltungsabläufe, hier insbesondere durch korrekte Bescheiderteilung flankiert werden. Bitte beachten Sie, dass Bescheide in weiteren Rechtsstreitigkeiten eine Rolle spielen könnten! 2. Die Leistung wird vom JA ausschließlich dann gewährt, wenn Anträge beider Eltern vorliegen. Dies ergibt sich daraus, dass hier oft der sorgeberechtigte Elternteil der Umgangsverweigernde ist, so dass eine Antragstellung nur durch den sorgeberechtigten Elternteil nicht ausreichend wäre. Vielmehr muss in jedem Fall der umgangssuchende Elternteil, auch und gerade wenn er nicht sorgeberechtigt ist, einen Anspruch auf die Leistung erwerben können. Dies kann er nur, wenn er einen Antrag stellt und auf diesen Antrag in jedem Fall einen Bescheid erhält. Beiden Elternteilen ist (ggf. in Einzelgesprächen) das Procedere der Hilfe zu erklären und sie sind darüber hinaus in Kenntnis zu setzen, dass sie sich mit Stellung eines Antrages zur Mitarbeit verpflichten (das Informationsblatt ist von beiden Eltern zu unterschreiben) und dass im Falle mangelnder oder ausbleibender Mitarbeit die Leistung auch vorzeitig beendet werden kann. In diesem Fall erhalten die beiden Elternteile jeweils einen Bescheid über die vorzeitige Beendigung, in dem die Gründe für die Beendigung benannt sind. Vor einer Bescheiderteilung müssen die Gründe für die vorzeitige Beendigung genau ermittelt und aktenkundig sein (insbesondere die vorhergegangenen Versuche des Trägers und des Jugendamtes, die Mitarbeit des verweigernden Elternteiles doch noch sicherzustellen). Wenn die Eltern über das Procedere und die Implikationen aufgeklärt sind, wird ein freier Träger angesprochen und ein Termin für die Hilfekonferenz vereinbart. Wenn Elternteile ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben wollen, muss eine Einigung mit dem anderen Elternteil herbeigeführt werden und erst dann wird der Träger angesprochen. Es ist dem freien Träger ein schriftlicher, im Einzelfall auch mündlicher, Auftrag mit kurzer Problembeschreibung zu übermitteln. Der Auftrag wird wirksam, wenn die Hilfekonferenz entsprechend beschlossen hat. In der Hilfekonferenz, bei der die Eltern, die Vertreter des durchführenden Trägers und der/die fallzuständige Sozialarbeiter(in) anwesend sind, werden ausschließlich die Eckpunkte der Leistung, das sind die Umgangszeiten und Frequenzen, Ziele und Regeln, festgelegt. Ein Elternbrief der Pankower Träger (siehe Anlage) wird hier den Eltern zur Verfügung gestellt. 1
47 Anlagen Handreichung Begleiteter Umgang für Mitarbeiter/innen des Jugendamtes 8/ Die Beteiligten der Hilfekonferenz sind schriftlich einzuladen. Die Erfahrung zeigt, dass mündliche oder telefonische Einladungen zu einer auffälligen Häufung von Missverständnissen führen. Die genaue Einhaltung des Verwaltungsverfahrens schützt hier vor Mehrarbeit und ist im Zusammenhang mit der Bescheiderteilung auch wegen der Nachweispflicht gegenüber den Gerichten notwendig. Teilt man in der Einladung bereits mit, wer die Beteiligten der Hilfekonferenz sein werden, so vermeidet man z.b. Aktionen, bei denen Elternteile ihre neuen Partner mitbringen wollen. Den Hilfeplan kann man in weiten Teilen schon vor der Hilfekonferenz fertig stellen, so dass in der Hilfekonferenz nur noch eine Einigung über die Zeiten und Frequenzen des BU und die Zeiten und Frequenzen der Elternberatung erfolgen muss. Zwischenbilanz soll nach ca. 3 Monaten in einer Hilfekonferenz gezogen werden. Zum Ende des Bewilligungszeitraums findet eine Hilfekonferenz zur Beendigung bzw. zur Fortschreibung der Hilfe statt. Die Termine der Hilfekonferenzen werden zu Beginn der Hilfe vereinbart. Die Trägerberichte werden dem Jugendamt 14 Tage vor der Hilfekonferenz übergeben. Obwohl die Träger mit den Klienten eigene Vereinbarungen schließen, wird in den Hilfeplan grundsätzlich aufgenommen: a) dass die Leistung 18 der Verselbständigung des Umgangs dient und dass alle Beteiligten sich diesem Ziel verpflichten. Daraus folgt u. a. auch, dass in Fällen, bei denen sich Eltern weigern, miteinander zu sprechen, in der Regel keine Leistung gem. 18 erfolgen kann. Das gleiche gilt für Fälle, in denen eine Verselbständigung des Umgangs bereits durch die Sozialarbeiter ausgeschlossen werden kann. b) eine Erkrankung eines Beteiligten des Begleiteten Umganges ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, wenn dadurch Termine ausfallen müssen, c) dass ausgefallene Termine grundsätzlich innerhalb des Bewilligungszeitraumes nachgeholt werden. Das führt z.b. dazu, dass urlaubsbedingte Ausfallzeiten durch eine Erhöhung der Frequenz in der restlichen Bewilligungszeit ausgeglichen werden. Diese Klauseln können bereits vor der Hilfekonferenz in den Hilfeplan geschrieben werden, wenn man die Eltern entsprechend gründlich im Einzelgespräch vorinformiert hat. Es ist erfahrungsgemäß hilfreich, den Eltern (und Umgang suchende Eltern sind oft sehr ungeduldig) zu erklären, dass nach der Hilfekonferenz auch die Verwaltung noch ein paar Tage Zeit braucht, um ihre Arbeit zu machen. 3. Wie bekannt, kommt es in diesem Bereich vermehrt zu Beschwerden. Werden nach Beginn der Leistung im Jugendamt Beschwerden über Mitarbeiter des Trägers vorgebracht, so ist es notwendig, die Beschwerdeführer an die Fachaufsicht der freien Träger ( in der Regel die Koordinatorin für den Bereich BU oder die pädagogische Leitung ) zu verweisen. In fast allen Fällen können die Probleme gelöst werden. Nur wenn eine Befriedung nicht gelingt und die Leistung selbst gefährdet ist, sollte in Abstimmung mit der Leitung des Trägers eine Hilfekonferenz einberufen werden. Hinweis bei anderen Leistungen des SGB VIII und der Umsetzung des Begleiteten Umgangs Grundsätzlich ist der Begleitete Umgang (als familiengerichtliche Folge oder auf Antrag der Umgangssuchenden) auch bei einer Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie möglich. Die gilt auch bei einer Unterbringung für Mütter/Väter mit Kind. Im Rahmen des Hilfeplanes sowie den Qualitätsstandards einer Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie ist Elternarbeit des Leistungserbringers ein wesentlicher Bestandteil. Hiervon hebt sich die Umgangsgestaltung bei Pflegekindern (gerade bei Dauerpflege) ab. Die fachliche Begleitung durch die Pflegekinderhilfe des Jugendamtes in der Planung und Auswertung eines Umgangs ist sicherzustellen. 2
Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII
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