Aus Brüssel nichts Neues Erste Anmerkungen zum Weißbuch Rente der EU Kommission
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- Harald Buchholz
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1 Nr Februar 2012 Aus Brüssel nichts Neues Erste Anmerkungen zum Weißbuch Rente der EU Kommission Die Europäische Kommission hat am die Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten (COM(2012)55), das sog. Weißbuch Rente der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit ihrem Vorschlag, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben, der in der Presse mit Schlagzeilen wie Arbeiten bis 100 aufgegriffen wurde, hat das Weißbuch Entrüstung ausgelöst. Bereits mit der Veröffentlichung des Grünbuchs Rente 1 am wurde ein EU weiter Diskussionsprozess in Gang gesetzt, der als einen wesentlichen Lösungsvorschlag lediglich den späteren Renteneintritt und die Stärkung kapitalgedeckter Vorsorgesysteme vorsah. Der Link zum Weißbuch Rente: Neues und Innovatives gibt es aus Brüssel nicht. Es sind die alten und bekannten Rezepte, die schon bisher nicht halfen, Armut im Alter zu bekämpfen. Im Gegenteil: die Altersarmut wird weiter ansteigen, wenn nur die Beschäftigten die Lasten der Alterung der Bevölkerung tragen. Einige Teilvorschläge im Weißbuch sind jedoch sinnvoll, wie die Forderung nach einer stärkeren Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Verpflichtung zur Finanzierung von vorzeitigen Ruhestandsleistungen durch Arbeitgeber/innen. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer Berlin Ressort 5 verantwortlich: Elke Hannack Mitglied des Bundesvorstandes Redaktion: Dr. Judith Kerschbaumer Bereichsleitung Bereich Sozialpolitik judith.kerschbaumer@verdi.de Die große Herausforderung ist sowohl auf EU Ebene wie auch national einen sozial ausgeglichenen Weg zu finden, der das demographische Risiko gerecht verteilt. Im Weißbuch heißt es dazu: Die Herausforderungen sind zwar massiv, können aber mit der richtigen Politik bewältigt werden. Eine einseitige Belastung ausschließlich der Erwerbstätigen, Rentner/innen und Pensionär/innen ohne Einbeziehung der Arbeitgeber/innen und des Staates führt zu sozialen Verwerfungen, Ausgrenzungen und zu Armut insbesondere im Alter. Auch wenn die Zuständigkeit für die Gestaltung der Alterssicherungssysteme bei den Mitgliedsstaaten liegt, entwickeln sich Renten und Pensionen zunehmend zu einem Thema von gemeinsamem Interesse. Ein breiter Diskurs auf EU Ebene ist deshalb richtig und wichtig. 1 / 6 1 Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Rentensysteme, KOM(2010)365 endg., auch Bundesrats Drucksache 419/10 vom Siehe dazu sopoaktuell Nr. 102 vom , ver.di Stellungnahme zum EU Grünbuch Rente.
2 Ziel sind angemessene, sichere und nachhaltige Renten und Pensionen Eine der drängendsten Fragen, die beantwortet werden müssen, ist die Bestimmung der Angemessenheit von Renten und Pensionen, also die Frage nach dem Sicherungsniveau. Das Weißbuch dazu: Pensionen und Renten überwiegend aus staatlichen Systemen stellen die wichtigste Einkommensquelle älterer Europäerinnen und Europäer dar, die einen erheblichen und steigenden Anteil an der EU Bevölkerung (120 Millionen oder 24 %) ausmachen. Pensionsund Rentensysteme dienen in erster Linie der Sicherung eines angemessenen Ruhestandseinkommens, das älteren Menschen einen würdigen Lebensstandard und wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglicht; [ ] und trotzdem liegen rund 22 % der Frauen über 75 Jahre unter der Armutsgefährdungsgrenze (Weißbuch, S. 5) Die Spanne eines angemessenen Sicherungsniveaus ist breit und geht von der reinen Armutsvermeidung bis hin zu einem lebensstandardsichernden Niveau. Die Begriffe des Weißbuchs, einen würdigen Lebensstandard und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleisten zu wollen, sprechen für ein Sicherungsniveau weit über der Grundsicherung. Im Weißbuch wird dann jedoch festgestellt, dass die Ersatzraten der Renten ohne Reformen weiter sinken werden. Es ist überaus wichtig, das Sicherungsniveau im Auge zu behalten. Der für 2012 angekündigte Bericht der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Sozialschutz zur Angemessenheit der Renten und Pensionshöhe (Weißbuch, S. 20) kann den Mitgliedstaaten helfen, die Angemessenheit ihrer Alterssicherungssysteme für Männer und insbesondere Frauen im Hinblick auf Altersarmut zu bewerten. Dies fördert auch die nationale Diskussion um ein angemessenes Rentenniveau. Lösungsvorschläge Wie bereits im Grünbuch wird auch im Weißbuch die Lösung in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Berufs und Ruhestandsjahren und in der Förderung einer Zusatz Altersvorsorge gesehen. Eine Stärkung der gesetzlichen zumeist umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme durch eine stärkere finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber/innen bzw. des Staates z. B. durch Anhebung der Steuerzuschüsse wird nicht angedacht. Vielmehr empfiehlt die Kommission: (a) (b) (c) (d) (e) das Ruhestandsalter an die gestiegene Lebenserwartung zu koppeln; den Zugang zu Frühpensions bzw. rentensystemen und anderen frühzeitigen Ausstiegsmöglichkeiten einzuschränken; die Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch besseren Zugang zu lebenslangem Lernen, Anpassung der Arbeitsplätze an eine Belegschaft mit höherer Diversität, Ausbau von Beschäftigungschancen für ältere Arbeitskräfte und Unterstützung des aktiven und gesunden Alterns zu fördern; das Ruhestandsalter für Frauen und Männer anzugleichen und den Ausbau der Zusatz Altersvorsorge zu fördern, um das Ruhestandseinkommen zu erhöhen. (Weißbuch, S. 11) 2 / 6
3 Dazu ist anzumerken: Später in Rente Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung Diese Diskussion findet auch im Inland statt und wird von ver.di abgelehnt. Ein Anstieg des Renteneintrittsalters führt zu Rentenkürzungen und damit zu noch mehr Armut im Alter, da die Beschäftigungssituation Älterer immer noch prekär ist. Zu Recht fordert das Europäische Parlament prioritär dafür zu sorgen, dass Erwerbstätige bis zum Regelpensions bzw. rentenalter arbeiten. (Weißbuch, S. 22) Ein Vergleich der Angaben des Erwerbsaustrittsalters auf EU Ebene (Anhang 3 zum Weißbuch) zeigt, dass es kaum ein Land gibt, in dem die Versicherten die aktuelle Regelaltersgrenze erreichen. Das Regelrentenalter lag für Versicherte, die in Deutschland im Jahr 2011 in Rente gingen, beim vollendeten 65. Lebensjahr. Tatsächlich gingen Männer in den alten Bundesländern (abl) mit 63,9 Jahren, Männer in den neuen Bundesländern (nbl) mit 62,9 Jahren, Frauen (abl) mit 63,6 Jahren und Frauen (nbl) mit 61,6 Jahren in eine Altersrente. Das Rentenzugangsalter in Altersrenten betrug damit in den abl 63,8 Jahre und in den nbl 62,2 Jahre 2. (Anmerkung: Das Weißbuch nimmt auf das Erwerbsaustrittsalter, nicht auf das Renteneintrittsalter Bezug und beziffert es bei Männern auf 62,6 und bei Frauen auf 61,9 Jahre). Solange die Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht erreicht ist, ist es sinnlos über eine Anhebung der Grenzen überhaupt nachzudenken. Vielmehr müssen bereits erfolgte Anhebungen ausgesetzt werden. Frühverrentungspraxis einschränken Seit der Reform des Erwerbsminderungsrentenrechts (EM Renten) um die Jahrtausendwende wurden diese Renten immer restriktiver bewilligt und im Niveau abgesenkt. Oftmals müssen EM Rentnerinnen und Rentner ergänzend Grundsicherungs bzw. Sozialhilfeleistungen beantragen. Frühverrentungsmodelle wie z.b. die Altersteilzeit sind in Deutschland dabei auch eine Antwort auf diese Entwicklung. Vielen Beschäftigten, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, erscheinen Frühverrentungsmodelle als einzige Möglichkeit, nicht in die Grundsicherung/Sozialhilfe abzurutschen und als einziger sozial verträglicher Weg aus dem Erwerbsleben. Ohne dass EM Renten nicht deutlich angehoben werden, sind die Einschränkungen der Möglichkeiten, vorzeitig in Rente gehen zu können, gerade für gesundheitlich beeinträchtige Beschäftigte nicht zu vertreten. Der Vorschlag, dass Arbeitgeber alle oder zumindest einen erheblichen Teil der Kosten für vorzeitige Ruhestandsleistungen übernehmen sollen, wird ausdrücklich begrüßt. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass die Entscheidung, wer vorzeitig eine Rente in Anspruch nehmen kann, von den Arbeitgeber/innen getroffen wird. Hier muss ein Rechtsanspruch für gleiche Bedingungen sorgen, wobei leistungsgewandelte Versicherte Vorrang haben müssen. Arbeitgeber/innen können verpflichtet werden, alle oder zumindest einen erheblichen Teil der Kosten für vorzeitige Ruhestandsleistungen zu übernehmen. Arbeitskräften in besonders anstrengenden oder gefährlichen Berufen können Alternativen zum vorzeitigen Ruhestand angeboten werden, z. B. Arbeitsplatzmobilität (Weißbuch, S. 12) 2 Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2011, S. 117/ / 6
4 Erwerbstätigkeit Älterer anheben Die Anhebung der Erwerbsquote von Frauen und älteren Arbeitskräften hält die Kommission für dringend erforderlich: [ ] Die Erwerbsquote der Altersgruppe kurz vor dem Ruhestandsalter ist noch immer zu niedrig und die Fortschritte sind zu gering. [ ] Der Erfolg von Reformen, die auf die Erhöhung des Renten bzw. Pensionsalters abzielen (darunter das Auslaufen Lassen von Optionen für den vorzeitigen Ruhestand), setzt jedoch bessere Chancen für ältere Frauen und Männer für den Verbleib am Arbeitsmarkt voraus. Dazu zählen Anpassung von Arbeitsplätzen und Arbeitsorganisation, Förderung des lebenslangen Lernens, kostenwirksame Strategien zur Vereinbarkeit von Berufs, Privat und Familienleben, Maßnahmen zur Förderung des gesunden Alterns sowie gegen geschlechterspezifische Ungleichheiten und Altersdiskriminierung. Zudem hängt die politische Akzeptanz derartiger Reformen davon ab, ob die Bevölkerung sie für fair hält. Es muss also die Tatsache berücksichtigt werden, dass die Fähigkeit zu arbeiten und Arbeit zu finden individuell sehr verschieden ist und dass Arbeitskräfte, die schon früh ins Berufsleben eingestiegen sind, mit 60 oder 65 Jahren meist eine geringere Lebenserwartung haben und einen schlechteren Gesundheitszustand aufweisen. (Weißbuch, S. 7/8) Die Erwerbsquoten für ältere Arbeitskräfte (55 64) betrugen in den Mitgliedstaaten im Jahr 2010 (für Deutschland doch erstaunlich hohe Werte, die kaum nachvollziehbar sind): Quelle: ESTAT (Weißbuch, S. 8) 4 / 6
5 Die Kommission schlägt vor: Viele Länder haben beträchtlichen Spielraum bei der Verbesserung der zukünftigen Angemessenheit und Nachhaltigkeit ihrer Pensions und Rentensysteme, indem sie die Erwerbsquote steigern, und das nicht nur in der Gruppe der Älteren, sondern auch in Gruppen mit geringeren Erwerbsquoten wie Frauen, Migrantinnen und Migranten sowie junge Menschen. [ ] könnten sie die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die BIP Belastung durch Pensionen und Renten fast neutralisieren. (Weißbuch, S. 8) Misslich ist, dass die Kommission zwar die stärkere Erwerbsbeteiligung Älterer und auch von Frauen anmahnt, jedoch keine Aussagen zur Qualität der Beschäftigung trifft. Hier muss verstärkt dafür gesorgt werden, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei fairer Bezahlung entstehen. Eine Aussage über einen Mindestlohn wäre angebracht. Zu begrüßen ist, dass sich die Kommission dem Abbau der Pensions bzw. Rentenschere zwischen den Geschlechtern widmet und kritisch anmerkt: Die Angleichung des Ruhestandsalters ist im größeren Kontext geschlechterspezifischer Unterschiede bei Pensionen und Renten zu betrachten, die sich aus Unterschieden zwischen Frauen und Männern in den Bereichen Erwerbstätigkeit, Einkommen, Beiträgen sowie Berufsunterbrechungen und Teilzeitarbeit aufgrund von Betreuungspflichten ergeben. Da diese Unterschiede am Arbeitsmarkt weiterbestehen, erwerben Frauen geringere Pensions und Rentenansprüche. Die Frage der Angemessenheit und Nachhaltigkeit von Renten und Pensionen kann deshalb nur mit einem Mix aus pensions /renten und beschäftigungspolitischen Maßnahmen gelöst werden und das Ziel verfolgen, geschlechterspezifische Unterschiede beim Ruhestandseinkommen abzubauen. Notwendig sind wirksamere, nicht von spezifischen Geschlechterrollen ausgehende Lösungsansätze, wie Betreuungsgutschriften, die sowohl Frauen als auch Männer in Anspruch nehmen können und die Nachhaltigkeit der Renten und Pensionssysteme sichern, u. a. dadurch, dass die Rückkehr in den Beruf erleichtert wird. (Weißbuch, S. 13) Um dieses Ziel zu fördern, sind wie die Kommission zu Recht anführt auch beschäftigungspolitische Maßnahmen erforderlich. Konkrete Vorschläge (außer die Forderung nach Betreuungsgutschriften) fehlen jedoch. Es wäre der Hinweis auf flächendeckende gesetzliche Mindestlöhne, die bessere Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Erwerbsarbeit sowie die Abschaffung bzw. Reduzierung von prekären Beschäftigungsverhältnissen zielführend. Hier vergibt sich die Kommission die Chance, die Erwerbschancen von Frauen maßgeblich zu verbessern. Angleichung des Rentenalters von Frauen und Männern Mit dem ersatzlosen Auslaufen der Altersrente für Frauen bereits mit der Rentenreform 1992 für Geburtsjahrgänge ab 1952 gibt es keine direkten rechtlichen Unterschiede mehr beim Rentenzugangsalter von Männer und Frauen. Mit der Einführung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und den dafür erforderlichen 45 Versicherungsjahren findet eine mittelbare faktische Frauendiskriminierung statt, da nur sehr wenige Frauen diese Zugangsvoraussetzung erfüllen. Förderung des Ausbaus kapitalgedeckter Zusatz Altersvorsorge Die Finanzkrise hat das Vertrauen in kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte schwer beschädigt. Die Krise hat gezeigt, wie anfällig kapitalgedeckte Vorsorgemodelle gegenüber Finanzkrisen und Wirtschaftsabschwüngen sind. (Weißbuch, S. 14) 5 / 6
6 Dennoch schlägt die Kommission vor: Der ergänzenden Altersvorsorge muss bei der Sicherung der zukünftigen Angemessenheit der Renten und Pensionshöhe eine größere Rolle zukommen. Daher werden die Mitgliedstaaten Wege zur Verbesserung des Kosten Nutzen Verhältnisses, der Sicherheit und des gleichberechtigten Zugangs zu Zusatz Altersvorsorgesystemen finden müssen. Steuerliche und andere finanzielle Anreize sowie Kollektivverhandlungen spielen hier eine wichtige Rolle. (Weißbuch, S. 14) Anstatt die Leistungen der staatlichen Alterssicherungssysteme zu verbessern, schlägt die Kommission dennoch den Ausbau der Zusatz Altersvorsorge. Dies ist widersprüchlich. Gerade vor dem Hintergrund von Geschlechteraspekten. Dazu das Weißbuch: Wenn die Kluft zwischen den Geschlechtern nicht noch größer werden soll, weil Frauen derzeit weniger Möglichkeiten haben, zusätzlich für ihr Alter vorzusorgen als Männer, müssen Gleichstellungsaspekte behandelt werden. (Weißbuch, S. 14) Hier wäre die richtige Stelle für eine Interpretation der Kommission zur Entscheidung des EuGH zum sog. Unisex Urteil vom (siehe sopoaktuell Nr. 107 vom ). Die betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein wichtiges Gestaltungselement. Deshalb begrüßt ver.di, dass die EU den Rahmen für die betriebliche Altersversorgung stärken will. Dabei sind die nationalen Besonderheiten zu beachten. Das Weißbuch sieht dazu u. a. folgende Vorschläge vor: - Die Richtlinie zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (IORP) soll überarbeitet und die Konsumentinnen und Konsumenten sollen besser informiert werden, um die Sicherheit von Zusatz Vorsorgesystemen zu erhöhen. - Die Zusatz Altersvorsorge muss mit Mobilität vereinbar gemacht werden, und zwar durch Rechtsvorschriften, die die Ruhestandsansprüche mobiler Arbeitskräfte schützen, und durch die Förderung der EU weiten Einrichtung von Pensions und Rentenaufzeichnungsdiensten. Auf diese Weise können den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu ihren Ruhestandsansprüchen und Voraussagen zu ihrem Einkommen im Ruhestand geboten werden. - Die Angemessenheit, langfristige Finanzierbarkeit und Sicherheit der Renten und Pensionen soll weiterhin einem Monitoring unterzogen und die Renten und Pensionsreformen in den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Das Weißbuch fällt in das Europäische Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012 und baut auf den Ergebnissen einer breit angelegten Konsultation auf, die im Juli 2010 gestartet wurde. Zum Europäischen Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012 und zum Leitantrag Alterssicherung des Bundeskongresses 2011 siehe die 21. Ausgabe der Sozialpolitischen Informationen, die im Februar 2012 erscheint. 6 / 6
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