LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Antwort. Drucksache 15/5331. der StändigenVertreterin des Chefs der Staatskanzlei
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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/5331 zu Drucksache 15/ Antwort der StändigenVertreterin des Chefs der Staatskanzlei auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Drucksache 15/5285 Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch Mitglieder der Landesregierung und ihre ständigen Vertreterinnen und Vertreter seit dem 18. Mai 2006 Die Große Anfrage vom 27. Dezember 2010 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: I. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch den Ministerpräsidenten 1. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Landesebene durch den Ministerpräsidenten erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 2. Wie hoch ist gegenwärtig der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Bundesebene durch den Ministerpräsidenten erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 3. Wie hoch war er während der Zeit, in der der Ministerpräsident Bundesvorsitzender seiner Partei war? 4. Nutzt/nutzte der Ministerpräsident für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in 5. Nutzt/nutzte der Ministerpräsident für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in 6. Wenn 4. und/oder 5. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in 7. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung 8. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der 9. Wie häufig nutzte der Ministerpräsident in seiner Funktion als Ministerpräsident einen Diensthubschrauber, wie häufig wurden dabei gleichzeitig auch Parteiaufgaben wahrgenommen und wie und in welchem Umfang erfolgte hierfür dem Land gegenüber ein Ausgleich? II. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur 10. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Landesebene durch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 11. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Bundesebene durch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 12. Nutzt/nutzte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in 13. Nutzt/nutzte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Februar 2011
2 Drucksache 15/5331 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode 14. Wenn 12. und/oder 13. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in 15. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung 16. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der III. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch den Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport 17. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Landesebene durch den Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 18. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Bundesebene durch den Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 19. Nutzt/nutzte der Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in 20. Nutzt/nutzte der Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in 21. Wenn 19. und/oder 20. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in 22. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung 23. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der 24. Hält die Landesregierung die Tätigkeit eines beamteten Staatssekretärs, der im Gegensatz zu einem Parlamentarischen Staatssekretär kein Abgeordnetenmandat wahrzunehmen hat, mit dem hohen Arbeitsaufwand eines Parteiratsvorsitzenden für vereinbar? 25. Wie beurteilt die Landesregierung die in Frage 24 aufgeworfene Fragestellung mit Blick auf die Tatsache, dass Staatssekretäre in Rheinland-Pfalz nicht Mitglieder der Landesregierung sind, sondern dass sich ihr Dienstverhältnis ausschließlich nach dem Landesbeamtengesetz bestimmt? IV. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch den Chef der Staatskanzlei 26. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Landesebene durch den Chef der Staatskanzlei erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 27. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Bundesebene durch den Chef der Staatskanzlei erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 28. Nutzt/nutzte der Chef der Staatskanzlei für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in 29. Nutzt/nutzte der Chef der Staatskanzlei für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in 30. Wenn 28. und/oder 29. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in 31. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung 32. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der 33. Ist es zutreffend, dass der Chef der Staatskanzlei zugleich auch Leiter der SPD-Programmkommission zur Landtagswahl 2011 ist? 34. Wenn 33. mit ja beantwortet wird: Arbeiten ihm hierbei Mitarbeiter von Landesbehörden zu und ggf. in V. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch die übrigen Mitglieder der Landesregierung und ihre ständigen Vertreter 35. Welche Parteiämter haben bzw. hatten die übrigen Mitglieder der Landesregierung und ihre ständigen Vertreter inne (bitte einzeln nach Personen aufschlüsseln)? 2
3 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/ Wie hoch ist/war in etwa der durchschnittlich hierfür erbrachte Zeitaufwand pro Monat (bitte einzeln nach Personen aufschlüsseln)? 37. Nutzen/nutzten Mitglieder der Landesregierung oder ihre ständigen Vertreter hierfür die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte einzeln nach Personen aufschlüsseln)? 38. Nutzen/nutzten Mitglieder der Landesregierung oder ihre ständigen Vertreter hierfür Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte einzeln nach Personen aufschlüsseln)? 39. Wenn 37. und/oder 38. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in 40. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung 41. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der Die Ständige Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei hat die Große Anfrage namens der Landesregierung Zuleitungsschreiben der Ständigen Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei vom 25. Januar 2011 wie folgt beantwortet: Zunächst mache ich folgende Vorbemerkung zu dem die Große Anfrage umfassenden Personenkreis. Mitglieder der Landesregierung: In einer parlamentarischen Demokratie, in der die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG), ist die Landesregierung insgesamt und sind die jeweiligen Ressortminister zur Wahrnehmung ihrer politischen Planungs- und Gestaltungsaufgaben und zur Umsetzung ihrer politischen Vorstellungen auf ständige Kontakte zu der Regierungsfraktion im Parlament sowie zu der durch sie parlamentarisch repräsentierten Partei angewiesen. Ungeachtet der rechtlichen Trennung von Regierung und Partei ist die Verzahnung von politischem Staatsamt und Parteifunktion eine Realität in demokratischen politischen Systemen parteienstaatlicher Prägung und entspricht einem verfassungsintendierten Näheverhältnis. Regierungsämter werden fast immer unter maßgeblicher Mitwirkung von politischen Parteien erreicht. Insoweit ist einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis aus einem Amt als Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung eine Parteinähe immanent. Der durch demokratische Wahlen begründete politische Gestaltungsauftrag erfordert fortwährendes Streben nach Parlamentsmehrheiten. Die Mitglieder der Landesregierung müssen daher bemüht sein, fachliche und politische Meinungen mit Regierungsfraktion und Regierungspartei schon im Vorfeld von Entscheidungen zu klären und abzustimmen. Die Mitglieder der Landesregierung bewegen sich deshalb auch insoweit im Rahmen ihrer Amtspflichten, als sie die Haltung und Ziele ihres Ressorts oder der Landesregierung insgesamt in Partei- oder Fraktionsgremien vertreten und sich an der entsprechenden Willensbildung von Fraktion und Partei beteiligen. Angesichts der engen Verflechtung von Bundes- und Landespolitik sowie von Bundes- und Landesgesetzgebung im föderalen System erfolgt dies auch über die Landesebene von Rheinland-Pfalz hinaus auf Bundesebene. Die Mitglieder der Landesregierung bewegen sich im Rahmen ihrer Amtspflichten und kommen ihrem politischen Auftrag nach, wenn sie die Positionen ihres Ressorts und der Landesregierung insgesamt auch auf bundespolitischer Ebene vertreten. Dies schließt auch die Beteiligung an der Willensbildung ihrer Partei auf Bundesebene und von deren Bundestagsfraktion ein. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Antwort der Bayerischen Staatskanzlei zu der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Ulrike Grote (Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Oktober 2009 Bayerischer Landtag, 16. Wahlperiode Drucksache 16/2547 vom 25. November 2009), in der ganz grundsätzliche Aussagen zu Regierungsamt und Parteiarbeit gemacht werden. Ergänzend wird auch auf die gemeinsam von den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder in 2001 formulierten Grundsätze zur Abgrenzung dienstlich veranlasster Reisen von nicht dienstlich veranlassten Reisen von Regierungsmitgliedern hingewiesen, die auch den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder zur Verfügung gestellt und deren Anregungen und Bedenken bei der Aufstellung dieser Grundsätze berücksichtigt wurden. Mit den gemeinsam formulierten Grundsätzen sollen länderübergreifend Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen privaten und dienstlich veranlassten Reisen von Regierungsmitgliedern vermieden werden. Die Mitglieder der Landesregierung orientieren sich bei der Einordnung von Reisen an diesen Grundsätzen. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre: Sie gehören in Rheinland-Pfalz zu dem Personenkreis der sogenannten politischen Beamten. Dabei handelt es sich um Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, von denen erwartet wird, dass sie sich in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Zielen und Ansichten der Landesregierung befinden. Sie stehen an den Schnittstellen zwischen Politik und Administration und transformieren Politik in Administration. Wenn Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in Partei und Gesellschaft Aufgaben über- 3
4 Drucksache 15/5331 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode nehmen, so ist dies ausdrücklich gewünscht. Es handelt sich dabei aber ausschließlich um ein ehrenamtliches Engagement im privaten Bereich. Dieser Bereich unterliegt nicht der Verantwortlichkeit der Landesregierung. Parlamentarische Anfragen nach Artikel 89 a der Verfassung für Rheinland-Pfalz sind ein Instrument der Kontrolle der Landesregierung. Aus diesem Kontrollzweck ergibt sich nach den einschlägigen Kommentierungen zur Landesverfassung, dass die Anfragen auf den Verantwortungsbereich der Landesregierung gerichtet sein müssen. Unzulässig sind insbesondere Fragen nach dem Verhalten von Privatpersonen, wenn ein Bezug zur Verantwortung der Landesregierung nicht besteht. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Bracht und Dr. Josef Rosenbauer (CDU) durch Herrn Staatsminister Karl Peter Bruch zur Trennung zwischen der Tätigkeit als Staatssekretär und SPD-Parteiarbeit (Plenumsprotokoll Landtag Rheinland-Pfalz 15. Wahlperiode 50. Sitzung, 28. August 2008). Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet: I. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch den Ministerpräsidenten 1. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Landesebene durch den Ministerpräsidenten erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 2. Wie hoch ist gegenwärtig der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Bundesebene durch den Ministerpräsidenten erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 3. Wie hoch war er während der Zeit, in der der Ministerpräsident Bundesvorsitzender seiner Partei war? Der zeitliche Aufwand wurde und wird nicht festgehalten. Dies ist vor dem Hintergrund der Ausführungen in den Vorbemerkungen auch nicht angezeigt. Anfallende Aufgaben, die im Zusammenhang mit den besonderen Funktionen in der Partei anfielen bzw. anfallen, wurden bzw. werden außerhalb der Amtspflichten wahrgenommen. 4. Nutzt/nutzte der Ministerpräsident für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in Der Ministerpräsident nutzt und nutzte Telekommunikationsmittel und Sachmittel etc. nur im Rahmen der Ausführungen in der Vorbemerkung. Das personengebundene Dienstfahrzeug wird im Rahmen der Nummern 11. und 12. der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie KfzR (Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und des Ministeriums der Finanzen vom 5. November 2002 in der Fassung vom 5. Dezember 2006 H 4221 A 411) genutzt. Danach stehen den Mitgliedern der Landesregierung Dienstkraftfahrzeuge zur uneingeschränkten Benutzung zur Verfügung. Sie haben Dauerdispositionsbefugnis über ihr Dienstkraftfahrzeug und sind berechtigt, Privatpersonen mitzunehmen. Bei der Nutzungszuordnung erfolgt eine Orientierung an den Grundsätzen zur Abgrenzung dienstlich veranlasster Reisen von Regierungsmitgliedern. Darüber hinaus wird jede private Nutzung des Dienstkraftfahrzeuges als geldwerter Vorteil erfasst und mit den Amtsbezügen versteuert. Besondere, über die Antwort zu Frage 6 hinausgehende Erstattungsregelungen waren und sind nicht angezeigt. 5. Nutzt/nutzte der Ministerpräsident für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in welchem Umfang? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbehörden wurden und werden nur im Rahmen der Ausführungen in der Vorbemerkung eingesetzt. 6. Wenn 4. und/oder 5. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in Die Nutzung des Dienstfahrzeuges für Fahrten zu Parteiterminen außerhalb der Amtspflichten wurde und wird als private Nutzung deklariert. So wurde mit der Bundespartei der SPD eine pauschale Erstattungsregelung vereinbart, der der damalige Präsident des Landesrechnungshofes seine Zustimmung erteilt hat. Mit dem SPD-Landesverband erfolgt eine sogenante Spitzabrechnung, indem im Rahmen der Führung des Fahrtenbuches diese Fahrten besonders gekennzeichnet werden. 7. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung von Parteiaufgaben angefallenen Aufwendungen, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben 8. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der Die Beantwortung der Fragen 7 und 8 ist im Hinblick auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 entbehrlich. 9. Wie häufig nutzte der Ministerpräsident in seiner Funktion als Ministerpräsident einen Diensthubschrauber, wie häufig wurden dabei gleichzeitig auch Parteiaufgaben wahrgenommen und wie und in welchem Umfang erfolgte hierfür dem Land gegenüber ein Ausgleich? In dem Zeitraum von 2006 bis 2010 nutzte der Ministerpräsident den Polizeihubschrauber für 51 Flüge. Dabei wurden ausschließlich Amtspflichten im Rahmen der Ausführungen in der Vorbemerkung wahrgenommen. Gemäß den Richtlinien für den Einsatz von Hubschraubern der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz vom 22. Dezember 1989 (Min.Bl. 1990, S. 21), ergänzt am 14. Juli
5 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/5331 (Min.Bl. 1993, S. 369), kann der Polizeihubschrauber von dem Ministerpräsidenten, den Ministerinnen und Ministern, den Staatssekretärinnen und Staatssekretären und dem Präsidenten des Landtags im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte genutzt werden, wenn die Bereitstellung ohne Beeinträchtigung polizeilicher Aufgaben möglich ist. Nach den geltenden Richtlinien werden für diese Flüge keine Kosten erhoben. II. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur 10. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Landesebene durch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 11. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Bundesebene durch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur erbrachte Zeitaufwand pro Monat? Der zeitliche Aufwand wurde und wird nicht festgehalten. Dies ist vor dem Hintergrund der Ausführungen in der Vorbemerkung auch nicht angezeigt. Anfallende Aufgaben, die im Zusammenhang mit den besonderen Funktionen in der Partei anfallen, werden außerhalb der Amtspflichten wahrgenommen. 12. Nutzt/nutzte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur nutzt und nutzte Telekommunikationsmittel und Sachmittel etc. nur im Rahmen der Ausführungen in der Vorbemerkung. Das personengebundene Dienstfahrzeug wird im Rahmen der Nummern 11 und 12 der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie KfzR (Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und des Ministeriums der Finanzen vom 5. November 2002 in der Fassung vom 5. Dezember 2006 H 4221 A 411) genutzt. Danach stehen den Mitgliedern der Landesregierung Dienstkraftfahrzeuge zur uneingeschränkten Benutzung zur Verfügung. Sie haben Dauerdispositionsbefugnis über ihr Dienstkraftfahrzeug und sind berechtigt, Privatpersonen mitzunehmen. Bei der Nutzungszuordnung erfolgt eine Orientierung an den Grundsätzen zur Abgrenzung dienstlich veranlasster Reisen und von nicht dienstlich veranlassten Reisen von Regierungsmitgliedern. Besondere Erstattungsregelungen waren und sind nicht angezeigt. Darüber hinaus wird jede private Nutzung des Dienstkraftfahrzeugs als geldwerter Vorteil erfasst und mit den Amtsbezügen versteuert. 13. Nutzt/nutzte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbehörden wurden und werden nur für Aufgaben im Rahmen der Ausführungen in der Vorbemerkung eingesetzt. 14. Wenn 12. und/oder 13. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in Die Nutzung des Dienstfahrzeuges für Fahrten zu Parteiterminen außerhalb der Amtspflichten wurde und wird als private Nutzung deklariert. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 12, die Nutzung des personengebundenen Dienstfahrzeuges betreffend, verwiesen. 15. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung von Parteiaufgaben angefallenen Aufwendungen, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben 16. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der Die Beantwortung der Fragen 15 und 16 ist im Hinblick auf die Antworten zu den Fragen 12 bis 14 entbehrlich. III. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch den Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport 17. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Landesebene durch den Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 18. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Bundesebene durch den Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 19. Nutzt/nutzte der Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in 20. Nutzt/nutzte der Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in 21. Wenn 19. und/oder 20. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in 22. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung von Parteiaufgaben angefallenen Aufwendungen, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben 5
6 Drucksache 15/5331 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode 23. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der Der Staatssekretär nahm und nimmt keine Parteiaufgaben während seiner Dienstzeit wahr. Im Übrigen betreffen die Fragen das private ehrenamtliche Engagement des Staatssekretärs in seiner Freizeit. Hierzu erteilt die Landesregierung keine Auskünfte. Die Nutzung des personengebundenen Dienstfahrzeugs erfolgt im Rahmen der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie KfzR vom 5. November 2002 in der Fassung vom 5. Dezember 2006 (H 4221 A 411). Danach stehen den Staatssekretärinnen und Staatssekretären Dienstkraftfahrzeuge zur uneingeschränkten Benutzung zur Verfügung. Sie haben Dauerdispositionsbefugnis über ihr Dienstkraftfahrzeug und sind berechtigt, Privatpersonen mitzunehmen. Besondere Erstattungsregelungen waren und sind nicht angezeigt. Jede private Nutzung des Dienstkraftfahrzeugs wird als geldwerter Vorteil erfasst und mit den Amtsbezügen versteuert. Die private Nutzung der Telekommunikationsmittel erfolgt im Rahmen der in 7 der Dienstvereinbarung über die ISDN-Telekommunikationsanlage der Landesregierung für Zwecke des Telefonverkehrs bei der Staatskanzlei und den Ministerien getroffenen Regelungen. Die private Nutzung des Internets erfolgt im Rahmen der Dienstvereinbarung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Bereitstellung und Nutzung von Internet und Intranetzugängen und -angeboten. 24. Hält die Landesregierung die Tätigkeit eines beamteten Staatssekretärs, der im Gegensatz zu einem Parlamentarischen Staatssekretär kein Abgeordnetenmandat wahrzunehmen hat, mit dem hohen Arbeitsaufwand eines Parteiratsvorsitzenden für vereinbar? Eine Beeinträchtigung der Amtspflichten des Staatssekretärs ist für die Landesregierung nicht erkennbar. 25. Wie beurteilt die Landesregierung die in Frage 24 aufgeworfene Fragestellung mit Blick auf die Tatsache, dass Staatssekretäre in Rheinland-Pfalz nicht Mitglieder der Landesregierung sind, sondern dass sich ihr Dienstverhältnis ausschließlich nach dem Landesbeamtengesetz bestimmt? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist das ehrenamtliche Engagement des Staatssekretärs in einer Partei dessen Privatsache. IV. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch den Chef der Staatskanzlei 26. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Landesebene durch den Chef der Staatskanzlei erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 27. Wie hoch ist/war der durchschnittlich für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben auf Bundesebene durch den Chef der Staatskanzlei erbrachte Zeitaufwand pro Monat? 28. Nutzt/nutzte der Chef der Staatskanzlei für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in 29. Nutzt/nutzte der Chef der Staatskanzlei für die Wahrnehmung von Parteiaufgaben Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in 30. Wenn 28. und/oder 29. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in 31. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung von Parteiaufgaben angefallenen Aufwendungen, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben 32. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der Der Chef der Staatskanzlei nahm und nimmt keine Parteiaufgaben während seiner Dienstzeit wahr. Im Übrigen betreffen die Fragen das private ehrenamtliche Engagement des Chefs der Staatskanzlei in seiner Freizeit. Hierzu erteilt die Landesregierung keine Auskünfte. Die Nutzung des personengebundenen Dienstfahrzeugs erfolgt im Rahmen der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie KfzR vom 5. November 2002 in der Fassung vom 5. Dezember 2006 (H 4221 A 411). Danach stehen den Staatssekretärinnen und Staatssekretären Dienstkraftfahrzeuge zur uneingeschränkten Benutzung zur Verfügung. Sie haben Dauerdispositionsbefugnis über ihr Dienstkraftfahrzeug und sind berechtigt, Privatpersonen mitzunehmen. Besondere Erstattungsregelungen waren und sind nicht angezeigt. Jede private Nutzung des Dienstkraftfahrzeugs wird als geldwerter Vorteil erfasst und mit den Amtsbezügen versteuert. Die private Nutzung der Telekommunikationsmittel erfolgt im Rahmen der in 7 der Dienstvereinbarung über die ISDN-Telekommunikationsanlage der Landesregierung für Zwecke des Telefonverkehrs bei der Staatskanzlei und den Ministerien getroffenen Regelungen. Die private Nutzung des Internets erfolgt im Rahmen der Dienstvereinbarung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Bereitstellung und Nutzung von Internet und Intranetzugängen und -angeboten. 33. Ist es zutreffend, dass der Chef der Staatskanzlei zugleich auch Leiter der SPD-Programmkommission zur Landtagswahl 2011 ist? Die Frage betrifft das ehrenamtliche Engagement des Chefs der Staatskanzlei in seiner Freizeit. Hierzu erteilt die Landesregierung keine Auskünfte. 6
7 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/ Wenn 33. mit ja beantwortet wird: Arbeiten ihm hierbei Mitarbeiter von Landesbehörden zu und ggf. in Die Beantwortung der Frage ist im Hinblick auf die Antwort zu Frage 33 entbehrlich. V. Wahrnehmung von Parteiaufgaben durch die übrigen Mitglieder der Landesregierung und ihre ständigen Vertreter 35. Welche Parteiämter haben bzw. hatten die übrigen Mitglieder der Landesregierung und ihre ständigen Vertreter inne (bitte einzeln nach Personen aufschlüsseln)? Staatsminister Dr. Heinz Georg Bamberger kein Parteiamt Staatsminister Karl Peter Bruch kein Parteiamt Staatsministerin Margit Conrad Mitglied im Regionalverbandsvorstand der SPD Pfalz (bis 31. Januar 2009) Staatsministerin Malu Dreyer Vorsitzende der SPD Trier Staatsminister Dr. Carsten Kühl kein Parteiamt Staatsminister Hendrik Hering Stellvertretender Vorsitzender des SPD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz Vorsitzender des SPD-Regionalverbandes Rheinland Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Westerwald Bei den Staatssekretärinnen und Staatssekretären handelt es sich, wenn sie Parteiämter übernehmen, ausschließlich um ein ehrenamtliches Engagement im privaten Bereich, zu dem die Landesregierung keine Auskünfte erteilt. 36. Wie hoch ist/war in etwa der durchschnittlich hierfür erbrachte Zeitaufwand pro Monat (bitte einzeln nach Personen aufschlüsseln)? 37. Nutzen/nutzten Mitglieder der Landesregierung oder ihre ständigen Vertreter hierfür die Infrastruktur der Landesregierung (z. B. Telekommunikationsmittel, Dienstfahrzeuge, Sachmittel etc.)? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte einzeln nach Personen aufschlüsseln)? 38. Nutzen/nutzten Mitglieder der Landesregierung oder ihre ständigen Vertreter hierfür Mitarbeiter der Landesbehörden? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte einzeln nach Personen aufschlüsseln)? 39. Wenn 37. und/oder 38. mit ja beantwortet werden: Erfolgt/erfolgte hierfür gegenüber dem Land ein Ausgleich und ggf. wie und in 40. Wie regelt/regelte die Landesregierung ggf. die Erstattung von im Rahmen der Wahrnehmung von Parteiaufgaben angefallenen Aufwendungen, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben 41. Welche Abgrenzungskriterien legt/legte die Landesregierung ggf. bei der Berechnung der Der zeitliche Aufwand wurde und wird für die Mitglieder der Landesregierung nicht festgehalten. Dies ist vor dem Hintergrund der Ausführungen in der Vorbemerkung auch nicht angezeigt. Anfallende Aufgaben, die im Zusammenhang mit der besonderen Funktion in der Partei anfallen, werden außerhalb der Amtspflichten wahrgenommen. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen zu II. 12, 13, 14, 15 und 16. Die dort gemachten Ausführungen gelten auch für die übrigen Mitglieder der Landesregierung. Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nehmen keine Parteiaufgaben während ihrer Dienstzeit wahr. Im Übrigen betreffen die Fragen das private ehrenamtliche Engagement der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in ihrer Freizeit. Hierzu erteilt die Landesregierung keine Auskünfte. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen zu IV. 26, 27, 28, 29, 30, 31 und 32. Monika Fuhr Ministerialdirigentin 7
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