In-house Seminare zum Arbeitsrecht
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- Carl Schulze
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1 Financial institutions Energy Infrastructure, mining and commodities Transport Technology and innovation Life sciences and healthcare In-house Seminare zum Arbeitsrecht
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3 Inhalt In-house Seminare zum Arbeitsrecht 04 Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht 05 Arbeitsrecht für Führungskräfte 06 Betriebsratswahl 07 Betriebsübergang 08 Bonus-Regelungen und Vergütungssysteme 09 Bring your own device ( BYOD ) 10 Einsatz von Externen 11 Interessenausgleich und Sozialplan 12 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates 13 Social Media im Arbeitsrecht 14 Teilzeit und Elternzeit 15 Umgang mit kranken Mitarbeitern 16 Kontakt 17
4 In-house Seminare zum Arbeitsrecht Unser Arbeitsrechtsteam berät sowohl internationale als auch deutsche Mandanten insbesondere bei Einstellungen, Entlassungen, Umstrukturierungen, Personalanpassungsmaßnahmen, Unternehmenstransaktionen, beim Umgang mit Arbeitnehmervertretern und bei Fragen des arbeitsrechtlichen Tagesgeschäftes. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und geben ihr Wissen in unseren Seminaren an Unternehmen weiter. Mit den folgenden, jeweils auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepassten Seminaren bieten wir Ihnen die Möglichkeit, viele Mitarbeiter praxisnah und zu attraktiven Konditionen schulen zu lassen, um das erworbene Know-How zeitnah im Unternehmen nutzen zu können. Seminar-Themen: Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht Arbeitsrecht für Führungskräfte Betriebsratswahl Betriebsübergang Bonus-Regelungen und Vergütungssysteme Bring your own device ( BYOD ) Einsatz von Externen Interessenausgleich und Sozialplan Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Social Media im Arbeitsrecht Teilzeit und Elternzeit Umgang mit kranken Mitarbeitern Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einem dieser Themen oder an einem für Sie maßgeschneiderten in-house Seminar zu einem anderen Thema an Deniz Akin ( Deniz.Akin@nortonrosefulbright.com, Tel.: ). 04 Norton Rose Fulbright Dezember 2014
5 Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht Die Mitarbeiter sind die wertvollste Ressource eines Unternehmens. Strategische Personalplanung, -führung und -entwicklung sowie der richtige Umgang mit Arbeitnehmervertretern sind entscheidend für den Gesamterfolg des Unternehmens oder die erfolgreiche Durchführung einer Transaktion. Daneben gilt es für Arbeitgeber, Risiken im Rahmen von Beschäftigung und Entlassung, Umstrukturierungen, Personalanpassungsmaßnahmen und Unternehmenstransaktionen richtig einzuschätzen und zu vermeiden. Dies wird erschwert durch die ständigen Veränderungen im Arbeitsrecht und den Wandel der Rechtsprechung. Ziel der Veranstaltung ist, den n einen Überblick über die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Urteile der letzten zwölf Monate zu verschaffen. Aktuelle Urteile zum Kündigungsrecht Aktuelle Urteile zur Gestaltung und zum Inhalt von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Urteile zum Betriebsverfassungsrecht Die Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsleitung, Führungskräfte sowie Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, die sich einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung verschaffen möchten. Norton Rose Fulbright Dezember
6 Arbeitsrecht für Führungskräfte Führungskräfte sind in der Regel der erste Ansprechpartner für ihre Mitarbeiter und daher im Arbeitsalltag häufig unbewusst mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Um rechtliche Stolpersteine zu vermeiden, schulen wir Führungskräfte in Grundlagen des arbeitsrechtlichen Tagesgeschäftes. Ziel der Veranstaltung ist es, Führungskräften das notwendige Wissen zu vermitteln, um mögliche arbeitsrechtliche Probleme zu erkennen, rechtzeitig die Personalabteilung hinzuzuziehen und die entsprechenden Weichen für das weitere Vorgehen richtig stellen zu können. Rechtsquellen und Grundlagen des Arbeitsrechts Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Gestaltung des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Störungen im Arbeitsverhältnis Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Arbeitsgerichtsverfahren Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, die im Arbeitsalltag mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden (können). 06 Norton Rose Fulbright Dezember 2014
7 Betriebsratswahl Sowohl bei der alle vier Jahre regelmäßig stattfindenden Betriebsratswahl als auch bei einer etwaigen irregulären Betriebsratswahl stellen sich nicht nur für den Wahlvorstand, sondern auch für die Personal- und Rechtsabteilung zahlreiche Fragen. Ziel der Veranstaltung ist, die Hintergründe und wesentlichen Aspekte der Wahl zu erläutern. Die erfahren, welche Aspekte auf Arbeitgeberseite primär zu beachten sind, um eine zügige Durchführung zu unterstützen und Wahlanfechtungen so weit wie möglich zu vermeiden. Hintergrund Größe des Betriebsrats Besondere Mitarbeitergruppen: Wahlrecht und Wählbarkeit Exkurs: Leitende Angestellte Wahlverfahren Überblick: Das normale Wahlverfahren Fehler im Wahlverfahren Kosten der Wahl Sonderkündigungsschutz Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilung, die in die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl involviert sind. Norton Rose Fulbright Dezember
8 Betriebsübergang Insbesondere bei M&A-Transaktionen sowie beim Out- und Insourcing von Dienstleistungen stellen sich regelmäßig Fragen rund um das Thema Betriebsübergang. Ziel der Veranstaltung ist, die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte zu erläutern, um Fallstricke zu vermeiden. Vorliegen eines Betriebsübergangs Folgen eines Betriebsübergangs Im Überblick: Dos und Don ts Unterrichtung und Widerspruch der Arbeitnehmer Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen Kündigung Arbeitnehmervertretungen: Information und Beteiligung Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilung, die in M&A Transaktionen, Out- und Insourcing involviert sind. 08 Norton Rose Fulbright Dezember 2014
9 Bonus-Regelungen und Vergütungssysteme Die rechtlichen Anforderungen an Bonus-Regelungen und Vergütungssysteme unterliegen einem ständigen Wandel. Um als Arbeitgeber bei der Gewährung von variablen Vergütungsbestandteilen so flexibel wie möglich zu sein, ist die Kenntnis der aktuellen Rechtslage unerlässlich. Ziel der Veranstaltung ist es, Arbeitgebern einen Überblick über die aktuellen Anforderungen zu vermitteln, um Bonus- und Vergütungssysteme rechtssicher gestalten zu können. Übersicht zu variablen Vergütungsbestandteilen Allgemeine Aspekte bei Sonderzahlungen und Boni Zielvereinbarungen Ermessensbonus Flexibilisierungsinstrumente Exkurs: Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten Ausblick Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführung und Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilung, die in die Gestaltung von Bonus-Regelungen und Vergütungssystemen involviert sind. Norton Rose Fulbright Dezember
10 Bring your own device ( BYOD ) Der Einsatz von privatem IT-Equipment der Mitarbeiter wie Smartphones und Tablet PCs für berufliche Zwecke ist zunehmend auf dem Vormarsch. Arbeitgeber möchten dies zwar einerseits aus Gründen der Mitarbeiterzufriedenheit erlauben, sehen sich aber anderseits mit arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragen konfrontiert. Ziel der Veranstaltung ist es, Lösungen aufzuzeigen, die es Arbeitgebern ermöglichen die Vorteile von BYOD zu nutzen und zugleich die erforderliche Rechtssicherheit gewährleisten. Was ist BYOD? Alternativen zu BYOD Lizenz- und datenschutzrechtliche Aspekte Arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Aspekte Regelungsalternativen Checkliste für BYOD-Vereinbarungen Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilung sowie Datenschutz- und Compliance-Beauftragte. 10 Norton Rose Fulbright Dezember 2014
11 Einsatz von Externen Im letzten Jahr stand das Thema des externen Personaleinsatzes nicht nur aufgrund neuer Gerichtsentscheidungen zur Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch aufgrund der Praxis einiger Unternehmen verstärkt im Fokus der Großen Koalition und auch der Presse. Um andere Unternehmen vor ähnlich negativer Publicity zu schützen, machen wir in diesem Praxis-Workshop auf Fallstricke beim Einsatz von Dienstleistern und Fremdpersonal aufmerksam. Zugleich wird den n ein Leitfaden für die Beschaffung externer Leistungen an die Hand gegeben. Ziel der Veranstaltung ist, dass Mitarbeiter bereits bei der Leistungsanforderung die entscheidenden Weichen so stellen können, dass sie den Bedürfnissen des Unternehmens bestmöglich gerecht werden und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen einhalten. Vertragstypen, deren Inhalt und Rechtsfolgen Werkvertrag Dienstvertrag (einschließlich Exkurs zum Arbeitsvertrag und zur Scheinselbständigkeit) Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Rechte des Betriebsrates bei Arbeitnehmerüberlassung Stolpersteine bei der Abgrenzung der einzelnen Vertragstypen voneinander Folgen einer fehlerhaften Handhabung/Einordnung Leitfaden zur Auswahl des geeigneten Vertragstyps und Durchführung des Personaleinsatzes in der Praxis Die Veranstaltung richtet sich an die Rechts- und Personalabteilung sowie an alle Mitarbeiter, die an der Beschaffung von Fremdpersonal beteiligt sind. Norton Rose Fulbright Dezember
12 Interessenausgleich und Sozialplan Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan beinhalten nicht nur für Betriebsräte und Mitarbeiter, sondern häufig auch für Arbeitgeber vielfältige Herausforderungen. Ziel der Veranstaltung ist es, nicht nur einen Überblick über die rechtlichen Aspekte, sondern auch über die erforderliche Vorbereitung und zeitliche Planung zu geben, um die Weichen für effektive Verhandlungen rechtzeitig stellen zu können. Überblick Formen einer Betriebsänderung Personalabbau und Stillegung Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan Vorbereitung der Verhandlungen Zeitlicher Ablauf Die Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsleitung sowie die Rechts- und Personalabteilung. 12 Norton Rose Fulbright Dezember 2014
13 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Nach dem Betriebsverfassungsgesetz stehen Betriebsräten zahlreiche Mitbestimmungsrechte zu. Für Unternehmen, in denen z.b. erstmals ein Betriebsrat gewählt wurde und für Mitarbeiter, die bislang noch nicht mit einem Betriebsrat gearbeitet haben, sind die gesetzlichen Regelungen anfangs oft ein Buch mit sieben Siegeln. Ziel der Veranstaltung ist es nicht nur einen Überblick über das Betriebsverfassungsrecht zu geben, sondern auch die einzelnen Mitbestimmungsrechte anhand von Beispielen aus der Praxis zu erläutern. Dabei wird den n ein Leitfaden an die Hand gegeben, wie die Mitbestimmungsrechte in der Praxis umgesetzt und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erfolgreich gestaltet werden können. Allgemeines zum Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrates Beschwerdeverfahren nach 83, 84 BetrVG Die Veranstaltung richtet sich an die Rechts- und Personalabteilung sowie Führungskräfte. Norton Rose Fulbright Dezember
14 Social Media im Arbeitsrecht Viele Mitarbeiter nutzen soziale Netzwerke wie Facebook während der Arbeitszeit oder verbreiten Äußerungen über Nachrichtendienste wie Twitter teilweise sogar rufschädigend. Viele Arbeitgeber fragen sich daher, was im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media durch ihre Mitarbeiter zu beachten ist und wie sie sich vor missbräuchlicher Nutzung schützen können. Ziel der Veranstaltung ist es, Arbeitgebern Lösungen an die Hand zu geben, wie die Nutzung von Social Media, und Internet durch die Mitarbeiter am Arbeitsplatz gestaltet werden kann, um rechtssicher und zugleich so flexibel wie möglich zu sein. Einführung Datenschutzrechtskonforme Nutzung von Social Media Social Media-Accounts im Arbeitsverhältnis Datenerhebung über Social Media im Bewerbungsverfahren Private - und Internet-Nutzung am Arbeitsplatz Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilung sowie Datenschutz- und Compliance-Beauftragte. 14 Norton Rose Fulbright Dezember 2014
15 Teilzeit und Elternzeit Für Unternehmen rückt im Kampf um die besten Mitarbeiter die Frage nach flexiblen Arbeitsbedingungen und insbesondere nach Teilzeitmodellen sowohl während als auch unabhängig von einer Elternzeit immer weiter in den Vordergrund. Durchsetzen werden sich am Ende diejenigen Unternehmen, die nicht nur für Mitarbeiter und Bewerber attraktiv sind, sondern auch bislang zu wenig genutzte Personalpools, z.b. das vorhandene Potenzial hochqualifizierter Mütter, mobilisieren. Ziel der Veranstaltung ist es, den n die rechtlichen Rahmenbedingungen der Teilzeit, Elternzeit und Teilzeit während der Elternzeit zu erläutern und ihnen praktische Lösungen zur Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitmodellen an die Hand zu geben. Anforderung und Voraussetzungen der Teilzeit Anforderung und Voraussetzungen Elternzeit Besonderheiten der Teilzeit während der Elternzeit Die Veranstaltung richtet sich an die Rechts- und Personalabteilung sowie Führungskräfte. Norton Rose Fulbright Dezember
16 Umgang mit kranken Mitarbeitern Arbeitgeber profitieren von gesunden Mitarbeitern. Doch wie kann Erkrankungen vorgebeugt werden und was ist zu tun, wenn Mitarbeiter krank werden? Ziel der Veranstaltung ist es, diese und andere Fragen rund um das Thema Gesundheit und Krankheit im Arbeitsverhältnis zu besprechen und den n einen Leitfaden zur Vorbeugung von Erkrankung der Mitarbeiter sowie den rechtlichen Anforderungen im Umgang mit kranken Mitarbeitern an die Hand zu geben. Arbeitsschutz und Vorbeugung von Krankheit im Arbeitsverhältnis Rechte und Pflichten bei Krankheit im Arbeitsverhältnis Aktuelle Rechtsprechung zur Krankheit im Arbeitsverhältnis Betriebliches Eingliederungsmanagement Kündigung von kranken Mitarbeitern Die Veranstaltung richtet sich an die Rechts- und Personalabteilung sowie Führungskräfte. 16 Norton Rose Fulbright Dezember 2014
17 Kontakt Für weitere Information zu den Themen oder für sonstige arbeitsrechtliche Fragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung. Dr. Cornelia Marquardt Head of employment and labour Europe, Middle East and Asia, München Tel Dr. Frank Weberndörfer Partner, Hamburg Tel Katrin Scheicht Partner, München Tel Dr. Anja Lingscheid Of Counsel, Frankfurt Tel Annegret Müller-Mundt Associate, München Tel Bettina Goletz Associate, München Tel Lydia Dorn Associate, München Tel Dr. Daniela Loy Associate, München Tel Dr. Wiebke Mattern Associate, Hamburg Tel Dr. Philipp Raben Associate, Hamburg Tel Dr. Andreas Reuther Associate, München Tel Über aktuelle arbeitsrechtliche Themen informieren wir regelmäßig in unserem globalen Employment and Labour Law Blog. Melden Sie sich hier an: Norton Rose Fulbright Dezember
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19 n Rose Fulbright e Fulbright ist eine globale Wirtschaftskanzlei. Mit mehr als Rechtsanwälten t über 50 Städten in Europa, den USA, Kanada, Lateinamerika, Asien, Australien, Nahen Osten und in Zentralasien beraten wir führende national wie auch Norton Rose Fulbright al tätige Unternehmen. ndnis für unsere Norton Mandanten Rose Fulbright und ist die eine Anforderungen globale Wirtschaftskanzlei. ihrer Branchen Mit mehr und als Rechtsanwälten von grundlegender in weltweit Bedeutung über 50 Städten für uns. in Wir Europa, teilen den dieses USA, Verständnis, Kanada, Lateinamerika, unser Asien, Australien, d unsere Erfahrungen Afrika, im Nahen Osten und Zentralasien beraten wir führende national wie auch Norton Rose über Fulbright Grenzen ist eine hinweg, globale um Wirtschaftskanzlei. unsere Mandanten überall Mit mehr als international tätige Unternehmen. lt umfassend Rechtsanwälten zu beraten. 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References to Norton Rose Fulbright, the law firm, and legal practice are to one or more of the Norton Rose Fulbright members References to Norton Rose Fulbright, the law firm, and legal practice are to one or more of the Norton Rose Fulbright members or to one of their respective affiliates (together Norton Rose Fulbright entity/entities ). No individual who is a member, partner, or to one of their respective affiliates (together Norton Rose Fulbright entity/entities ). No individual who is a member, partner, shareholder, director, employee or consultant of, in or to any Norton Rose Fulbright entity (whether or not such individual is shareholder, director, employee or consultant of, in or to any Norton Rose Fulbright entity (whether or not such individual is described as a partner ) accepts or assumes responsibility, or has any liability, to any person in respect of this communication. Any described as a partner ) accepts or assumes responsibility, or has any liability, to any person in respect of this communication. Any reference to a partner or director is to a member, employee or consultant with equivalent standing and qualifications of the relevant reference to a partner or director is to a member, employee or consultant with equivalent standing and qualifications of the relevant Norton Rose Fulbright entity. The purpose of this communication is to provide information as to developments in the law. It does not Norton Rose Fulbright entity. The purpose of this communication is to provide information as to developments in the law. It does not contain a full analysis of the law nor does it constitute an opinion of any Norton Rose Fulbright entity on the points of law discussed. contain a full analysis of the law nor does it constitute an opinion of any Norton Rose Fulbright entity on the points of law discussed. You must take specific legal advice on any particular matter which concerns you. If you require any advice or further information, You must take specific legal advice on any particular matter which concerns you. If you require any advice or further information, please speak to your usual contact at Norton Rose Fulbright. please speak to your usual contact at Norton Rose Fulbright. Norton Rose Fulbright LLP NRF /14 UK) Extracts may be copied provided their source is acknowledged.
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