Gemeindeverwaltung Tel Schalteröffnungszeiten Montag + Freitag Uhr Mai 2014
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- Eike Busch
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1 Bämbeler Gmeiniblatt Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Bennwil Erscheint monatlich ca. am 10. Redaktionsschluss jeweils am 30. Inserate für's Blättli via an: Gemeindeverwaltung Tel Schalteröffnungszeiten Montag + Freitag Uhr Dienstag Uhr Sprechstunde Gemeindepräsident E. Geiser nach Vereinbarung Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Einladung zur EGV 1-5 Aus dem Gemeinderat 5 Aus der Gemeindeverwaltung 5 Umweltschutz Gesundheitswesen Kirchenwesen Diverses Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 20. Mai 2014 um Uhr im Gemeindesaal des MZG Traktanden: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November Sanierung Dorfstrasse, Krediterteilung total CHF Sanierung Nebenmattstrasse, Nachtrags-Krediterteilung CHF Genehmigung neuer Vertrag Feuerwehr Frenke und neues Feuerwehrreglement der Gemeinde Bennwil 5. Verschiedenes Erläuterungen und Anträge des Gemeinderates: zu Traktandum 2: Ausgangslage Strassenbau: Bei der Dorfstrasse handelt es sich um ein altes Strassenstück. Die frühere Naturstrasse (Mergelstrasse) wurde im Verlaufe der Zeit mit einem mehrmalig aufgebrachten Teerbelag abgedeckt. Randabschlüsse sind nur bedingt vorhanden. Meist sind Randabschlüsse in Zusammenhang mit Hausplatz-Neubauten erstellt worden, etliche davon weisen Fugenschäden auf. Durch die Vielzahl von Werkleitungsbauten ist die Belagsoberfläche grossflächig angeschnitten und geflickt worden. Die Strassenoberfläche zeigt sich wie ein grosses Flickwerk und ist aufgrund ihres Alters recht ausgewaschen. Im März 2014 wurden Sondierschlitze erstellt, um den PAK-Gehalt (Lösungsmittel im Bindemittel) in den bituminösen Belägen zu bestimmen.
2 Bämbeler Gmeiniblatt Mai 2014 Seite 2 Die Untersuchungen ergaben einen nur geringen PAK-Gehalt, d.h. der Belagsabbruch kann ohne Einschränkungen aufbereitet und wieder verwendet werden. Gleichzeitig gab es Aufschluss über die Beschaffenheit der Fundationsschicht. Durch die vielen abgeschlossenen Werkleitungsbauten ist eine grosse Fläche mit gutem, frostsicherem Fundationsmaterial vorhanden. Auch bei den Restflächen ist mit Lehm versetztes, kiesiges Material zum Vorschein gekommen. Eine Totalsanierung ist in Bezug auf den Gesamteindruck der Strasse unumgänglich. Ein weiteres Zuwarten hätte Zusatzkosten zur Folge. Reinwasserkanal: Das heutige Entwässerungssystem ist gesamthaft über fünf Ableitungen in den Vorfluter angeschlossen. Bei vielen bestehenden Leitungen ist die Lage ungenau vorhanden und der Zustand nur teilweise bekannt. Deshalb sind diverse Fernsehaufnahmen notwendig, um alle bestehenden Entwässerungsleitungen zu orten und an die Neuen umzuhängen. Die bestehende Entwässerung ist, soweit bekannt, in einem sehr schlechten Zustand. Es muss davon ausgegangen werden, dass die restlichen Leitungen ebenfalls schlecht erhalten sind. Die bestehende Strassenentwässerung ist teilweise ungenügend. Zudem sind diverse Einlaufschächte ohne Schlammsammler in den Vorfluter angeschlossen, d.h. sämtlicher Schmutz kann ungehindert in den Bach gelangen. Projektumfang Strassenbau: Die Strasse wird auf eine Länge von ca. 240 m (Einmündung Martinshübel bis zum Baugebietsperimeter) und mit einer Fläche von ca m 2 saniert. Grundsätzlich wird der Ausbau an die bestehende Grundbuchvermessung angelehnt, ausser bei bereits bestehenden Randabschlüssen oder Abschlussmauern, die aus Kostengründen nicht ersetzt werden. Auf der gesamten Fläche wird die bestehende Belagsdecke entfernt und entsorgt. Wo noch keine Randabschlüsse vorhanden sind, werden diese ergänzt. Auf der wasserführenden Seite wird ein 2-reihiger Abschluss versetzt. Dem eigentlichen Randabschluss wird ein Wasserstein vorgesetzt, um ein perfektes Wasserableiten zu gewährleisten. Bei Einfahrten wird der Randabschluss abgeschrägt versetzt, um ein komfortableres Überfahren zu bieten. Der bestehende Oberbau (Fundationsschicht) wird nicht ersetzt. Es wird lediglich vor dem Belagseinbau die Oberfläche ausplaniert und den neuen Gefällsverhältnissen angepasst. Die Höhenlage der Strasse bleibt sich in etwa gleich. Es wurde stark darauf geachtet, die bestehenden Anlagen in ihrer Höhe zu belassen, um möglichst wenig Anpassarbeiten zu erhalten. Die gesamte Aufbruchsfläche wird mit einem einschichtigen 8 cm starken Asphaltbelag versehen. Um die Oberfläche möglichst fein und nicht offenporig zu gestalten, kommt eine Tragschicht ACT 16 Melio zum Einsatz. Diese hat einen höheren Sandgehalt und die Oberfläche wird dadurch geschlossener. Beim Schulhausbrunnen in der Einmündung zum Martinshübel ist vorgesehen, die bestehende, geflickte und auch in ungleichen Flächen zusammengesetzte Pflästerung zu entfernen. Neu sollen Flusswackensteine (gespaltene Kieselsteine) für die Pflästerung verwendet werden, die mustergültig in den Dorfkern von nationaler Bedeutung passen. Im Bereich des Schulhauses, der Einmündung Martinshübel und dem Dorfbrunnen wird durch das Neuversetzen von Randabschlüssen eine bessere Führung der Verkehrsteilnehmer erzielt. Der so neu entstehende Vorplatz beim Schulhaus soll mit einer Granit-Bogenpflästerung erstellt werden und sich von der umliegenden Belagsfläche abheben. Die Strassenbeleuchtung wird optimiert und wo notwendig ersetzt. Reinwasserkanal Auf dem gesamten Sanierungsstück ist eine total neue Strassenentwässerung vorgesehen. Mittels Schlammsammler bei einseitigem Quergefälle und bei Dachgefälle mit einem zusätzlichen Einlaufschacht auf der gegenüberliegenden Seite, wird das Oberflächenwasser gefasst und in den nahe liegenden Vorfluter abgeleitet.
3 Bämbeler Gmeiniblatt Mai 2014 Seite 3 Sämtliche Entwässerungsleitungen werden mit Kunststoffrohren PP SN 8 ausgeführt. Aufgrund der hohen Festigkeit müssen diese nicht mehr einbetoniert werden. Für die Verdämmung und die über den Rohren liegende Schutzschicht kann Feinrecycling verwendet werden. Somit können auch wesentliche Kosten der Einbetonierung eingespart werden. Im ersten Abschnitt Hauptstrasse bis Schulhaus wird eine neue Längsleitung, DN 250 / DN 200 erstellt. Diese wird in der Hauptstrasse in den Bennwilerbach eingeleitet. Es ist vorgesehen, die bestehenden Sauberwasserleitungen vom Martinshübel an das neue System umzuhängen. Der mittlere Abschnitt wird wie anhin in das eingedolte Chilchtalbächli entwässert. Die bestehenden Einlaufschächte, welche jetzt ohne Schlammsammler direkt auf dem Bach stehen, werden mit einem geschlossenen Deckel versehen. Die Strassenentwässerung im Ochsengässli wird vom Gebäude weg auf die andere Strassenseite, an die bestehende Mauer, geleitet und über neue Schlammsammler an den eingedolten Bach angeschlossen. In der hinteren Hälfte der Dorfstrasse hat es drei bestehende Sauberwasserableitungen in den Walibach. Es ist vorgesehen, die hintersten zwei, welche heute durch privates Areal geführt sind, aufzuheben und über die bestehende Leitung ZR 200 im Beckengässli zu entwässern. Auf dem Abschnitt vom Beckengässli bis Dorfstrasse 19 ist eine neue Längsleitung DN 315 / DN 200 vorgesehen. Kosten Strassenbau CHF Reinwasserkanal CHF Total CHF Der Gemeinderat beantragt, den Kredit über CHF zu genehmigen. zu Traktandum 3: Ausgangslage Die Bauabrechnungen für die Sanierung der Brückenplatte Hofmattstrasse, Sanierung Deckbelag Nebenmattstrasse und den Sauberwasserkanal Nebenmattstrasse liegen vor. Dabei ergeben sich folgende Beträge in CHF: Teilprojekt Bewilligter Kredit Bauabrechnung Differenz Sanierung Brückenplatte Sanierung Deckbelag Sauberwasserkanal Total Begründungen der Mehrkosten Brückenplatte: - Zusätzliche Belagsanpassungen an den Kopfenden der Brücke (rund CHF ) - Ausführung der Brückenabdichtung 2-schichtig statt 1-schichtig (rund CHF ) - Ersatz des Holzgeländers (rund CHF 500.-) - Anpassung der elektrischen Installation der Strassenbeleuchtung (rund CHF )
4 Bämbeler Gmeiniblatt Mai 2014 Seite 4 San. Deckbelag: SW-Kanal: - Ersatz der gesamten Tragschicht anstelle nur Ersatz des Deckbelags (rund CHF ) - Ersatz der kompletten Strassenbeleuchtung anstelle der vorgesehenen Anpassungen (rund CHF ) - Mehraufwand Planung wegen Zusatzarbeiten (rund CHF ) - Kein Mehraufwand Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem Nachtragskredit über CHF zuzustimmen. zu Traktandum 4: Per 1. Januar 2014 sind das neue kantonale Feuerwehrgesetz und die dazugehörige Feuerwehrverordnung in Kraft getreten. Als Folge davon müssen die kommunalen Erlasse angepasst werden. Dies beinhaltet die Anpassung des Vertrages unter den vier Verbundgemeinden Bennwil, Hölstein, Lampenberg und Niederdorf über die gemeinsame Feuerwehr sowie die Erneuerung der individuellen Gemeinde- Feuerwehrreglemente. Die wesentlichen Neuerungen im kantonalen Feuerwehrgesetz sind: - Die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen wird neu durch den Kanton beschafft und finanziert. - Demgegenüber entfallen die Subventionszahlungen für Feuerwehrmagazine, Fahrzeuge, Maschinen und Hydranten. - Es besteht neu die Möglichkeit, die Feuerwehr-Dienstplicht sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsort zu erfüllen. - Es ist die Lohnfortzahlung bei längerdauernden Feuerwehreinsätzen gewährleistet. - Es gilt eine neue Regelung für die Zuständigkeiten bei Einsätzen inkl. deren Finanzierung. - Es besteht die Möglichkeit zur Bildung einer Jugendfeuerwehr. Der heutige Vertrag über die Feuerwehr Frenke stammt aus dem Jahr Er regelt die Organisation der gemeinschaftlichen Feuerwehr. Daneben existiert in jeder Gemeinde ein Feuerwehrreglement, in welchem weitere Punkte innerhalb der Hoheit der einzelnen Gemeinden festgelegt sind. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Feuerwehr und den Gemeinden hat die Neufassung des Feuerwehrvertrages erarbeitet und einen Vorschlag für ein individuelles Gemeinde-Feuerwehrreglement erstellt. Beide Vertragswerke durchliefen das Vernehmlassungsverfahren bei den Gemeinderäten der vier Verbundgemeinden, bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung und bei der Stabsstelle Gemeinden. Die wichtigsten Änderungen im Feuerwehrvertrag: - Der Sollmindestbestand wird neu auf 8 Angehörige der Feuerwehr (AfD) pro Verbundgemeinde (alt 10 AfD) angepasst. - Der Sold für Soldaten (Std.) und Gefreite (Gar) wird im separaten Anhang zum Vertrag leicht angehoben. - Die Kündigungsfrist für den Feuerwehrvertrag wurde von einem auf neu zwei Jahre ausgedehnt. Die wichtigsten Änderungen im Feuerwehrreglement: - Die Pflicht, eine Funktion auszuüben, soll am Beispiel eines Offiziers nur noch mindestens drei Jahre (bisher fünf Jahre) dauern. - Bussen können neu bis maximal Franken (bisher Franken) ausgesprochen werden.
5 Bämbeler Gmeiniblatt Mai 2014 Seite 5 Im Wesentlichen haben die verschiedenen Änderungen keine grossen Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der Feuerwehr. Auch die jährliche finanzielle Belastung der Gemeinden wird sich aus heutiger Sicht nicht ändern. Jede Gemeinde regelt weiterhin autonom die Höhe ihrer Feuerwehr- Ersatzabgabe. Es handelt sich in erster Linie um eine rein formelle Anpassungen an die neuen gesetzlichen Grundlagen. Der neue Vertrag und die Reglemente in den Gemeinden sollen nach Zustimmung durch die Gemeindeversammlungen und nach Genehmigung der Finanz- und Kirchendirektion rückwirkend per 1. Januar 2014 in Kraft treten. Das Feuerwehrkommando der Feuerwehr Frenke und mit ihm die Gemeinderäte der Verbundgemeinden empfehlen der Stimmbürgerschaft, die bisher stets sehr gute und einvernehmliche Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr fortzuführen und den Änderungen von Vertrag und Reglement zuzustimmen. Der Gemeinderat beantragt, den neuen Vertrag über die Feuerwehr Frenke und das Reglement der Gemeinde Bennwil zur Feuerwehr Frenke zu genehmigen. Einladung zum Banntag Wir laden alle Einwohnerinnen und Einwohner, alle auswärtigen Bürgerinnen und Bürger sowie "Heimweh-Bämbeler" recht herzlich ein. Donnerstag, 29. Mai 2014 (Auffahrt) Besammlung: ab Uhr auf dem Dorfplatz Abmarsch: Uhr Hinweis der Banntagsschützen: Uhr Einschiessen auf dem Ziel / Reservoir Hochhübel Uhr Begrüssungsschiessen beim Cheesiplatz Am Freitag, 30. Mai 2014 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
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