Hilfe zur Pflege/Aufgaben nach dem Landespflegegesetz

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1 Produkt Hilfe zur Pflege/Aufgaben nach dem Landespflegegesetz Produktbereich: 5 Soziale Leistungen Produktgruppe: rundversorgung und Leistungen nach dem SB XI und SB XII Organisationseinheit: 5 Amt für Familien, enerationen und Soziales Verantwortlich: Amtsleiter/in Produktdefinition Kurzbeschreibung Beratung und Unterstützung von Menschen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung der Pflege bedürfen. Auftragsgrundlage Landespflegegesetz, Sozialgesetzbücher XI und XII und hierzu ergangene Verordnungen Zielgruppe 1. Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige 2. Betreiber von vollstationären Alten- und Pflegeheimen sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeiteinrichtungen Ziele 1. Sicherstellung einer leistungsfähigen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen nach den Vorgaben des Landespflegegesetzes 2. Bedarfs- und anspruchsgerechte Erfüllung des gesetzlichen Auftrags unter Berücksichtigung des Vorrangs ambulanter vorstationärer Pflege Leistungsbeschreibung 1. Umsetzung des Landespflegegesetzes (Pf NW) - Kommunale Pflegeplanung - Pflegekonferenz - Bauberatung bei stationären Einrichtungen, Abstimmung, Förderfähigkeitsbescheinigung - Unabhängige Pflegeberatung, Koordinierung und Kooperation, Pflegedatenbank - Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Tages-, Nacht- Kurzzeit- und Vollzeitpflege (Pflegewohngeld) - Umsetzung Vorrang häusliche Versorgung, komplementäre Dienste - Mitwirkung bei Pflegesatzverfahren, Versorgungsverträgen, Qualitätsprüfungen, Arbeitsgruppen 2. Wirtschaftliche Hilfen für Pflegebedürftige außerhalb von Einrichtungen in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach dem 7. Kapitel des SB XII - Die Aufgabe ist auf die Kommunen des Kreises delegiert. Der REK erlässt als Leistungsträger Richtlinien, unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratung und Entscheidungshilfen und führt die Widerspruchsverfahren und streitige Kostenerstattungsverfahren durch. Die im Rahmen der Delegation von den Kommunen gewährten Leistungen werden monatlich erstattet. 3. Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen im Rahmen der Tages-, Kurzzeit- und Vollzeitpflege nach dem 7. Kapitel des SB XII in der Zuständigkeit als örtlicher Träger der Sozialhilfe (Pflegebedürftige ab Vollendung des 65. Lebensjahres) und für den vom überörtlichen Träger auf den REK delegierten Aufgabenbereich (Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres). - Mit der Leistungsgewährung sind Verfahren zur Einnahmeerzielung insbesondere Unterhaltsverfahren verbunden. - Für den Aufgabenbereich als örtlicher Träger sind Widerspruchs-, Kostenerstattungs- und Klageverfahren durchzuführen. Die im Rahmen dieser Delegation für den überörtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet.

2 Stellenplanauszug /216 Stellenanteile Beamte 12,66 13,8 16,24 Stellenanteile tariflich Beschäftigte 4,68 5,18 6,2 rundzahlen (), Kennzahlen (K) Durchschnittliche Zahl der monatlichen Leistungsfälle bei der ambulanten Hilfe zur Pflege, delegiert an Kommunen Durchschnittliche Zahl der monatlichen Leistungsfälle bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Über 65-Jährige) Durchschnittliche Zahl der monatlichen Leistungsfälle bei der Pflegewohngeldgewährung mit gleichzeitigem Sozialhilfebezug Durchschnittliche Zahl der monatlichen Leistungsfälle bei der Pflegewohngeldgewährung ohne gleichzeitigem Sozialhilfebezug (Selbstzahler) Durchschnittliche monatliche Fallkosten der Hilfe zur Pflege bei Über-65-Jährigen, KTR Durchschnittliche monatliche Fallkosten der ewährung von Pflegewohngeld (Sozialhilfebezieher und Selbstzahler) Ist Erläuterungen Den Fallzahlen und Fallkosten liegen durchschnittliche Steigerungsraten zwischen,2% und 2,1% gemäß Vergleiche der Jahre miteinander zugrunde.

3 Teilergebnishaushalt Produkt Hilfe zur Pflege - 7. Kapitel SB XII Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zuw. lfd Zwecke vom Land Zuw. lfd Zwecke sonst. öff. Ber Zuw. lfd Zwecke vom übr. Ber Sonstige Transfererträge Ersatz soz. Leist.außerh.Einr Kostenbeitrag, Aufwandsersatz ae Ersatz Unterhaltsansprüche ae Leistung von Sozialleistungsträgern ae Sonstige Ersatzleistungen ae Rückzahlung gewährter Hilfen ae Ersatz soz. Leist. in Einricht Kostenbeitrag, Aufwandsersatz ie Ersatz Unterhaltsansprüche ie Leistung von Sozialleistungsträgern ie Sonstige Ersatzleistungen ie Rückzahlung gewährter Hilfen ie Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Verwaltungsgebühren Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 + Sonstige ordentliche Erträge Bußgelder/ Verwarngelder Andere so. ord. Erträge (pr.) Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen 1 = Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Dienstbezüge Beamte Dienstbezüge Beamte (Risiko 1:1) Dienstbezüge tarifl. Beschäft Dienstbezüge tarifl. Beschäft. Projekte Beitr. Versorg.-kasse t. Besch Beitr. Versorg.-kasse t. Besch. Projekte Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch Projekte Beiträge an die Unfallkasse NRW Zuf. Pensionsrückstell. Besch Zuführung VersR. künft. Kreisrenter -3.

4 Teilergebnishaushalt Produkt Hilfe zur Pflege - 7. Kapitel SB XII Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis Zuf. Pensionsrückstell. Besch. (Risiko 1:1) Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Erstattungen an emeinden (V) Aufwendungen für Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Abschreibungen auf Forderungen Transferaufwendungen Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche Pflegewohngeld Soziale Leist. an Pers. außerh. Einr Kostenerstattung bes. Pflegekraft Soziale Leist. an Pers. in Einricht HzPf vollstationär Sonstige Aufwendungen Inanspruchnahme Rechte/Dienste Sachverständigen-, er.- u.ähnl. Kosten Sonst. eschäftsaufwendungen Einzelwertberichtigung = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 1 und 17) Finanzerträge 2 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 2) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 und 21) Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis Erträge aus internen Leistungsbezieungen 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -24.4

5 Teilergebnishaushalt Produkt Hilfe zur Pflege - 7. Kapitel SB XII Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis Aufw. aus interner Leistungsverr. (ILV) = Teilergebnis (Zeilen 26, 27, 28)

6 Teilfinanzhaushalt Produkt Hilfe zur Pflege - 7. Kapitel SB XII Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis VE VE = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ( =Zeilen 9 und 16) Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 2 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlungen f. d. Erwerb v. rundst u. ebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 3 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 23 und 3) 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag ( =Zeilen 17 und 31) Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 - Tilgung und ewährung von Darlehen 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit

7 Produkt Hilfe zur Pflege/ Aufgaben nach dem Landespflegegesetz zu SK 5xxxxx: Erläuterungen zu den Veränderungen der Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr siehe detaillierte Darstellungen am Ende des Vorberichtes. SK 4141 und SK 5291 Der erhält für den Zeitraum vom eine Zuwendung des Landes Nordrhein- Westfalens und aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zu je 25 v. H. für die Implementierung einer mobilen gerontopsychiatrischen Beratung im. Die Höhe der jährlichen Zuwendungen ergibt sich aus der folgenden Übersicht: 213 ( ) esamt in EUR Aufwendungen Aufwandsentschädigung Ehrenamtliche Sachausgaben Summe Finanzierung 213 ( ) esamt in EUR Eigenmittel Förderung der Pflegekassen NRW (Anteil 25%) Zuwendung Land NRW (Anteil 25%) Summe Erträge bei SK 4141 sind zweckgebunden für Aufwendungen bei SK Mehrerträge/-einzahlungen berechtigen nicht zu Mehraufwendungen/-auszahlungen, Wenigererträge/-einzahlungen führen anteilig zu Wenigeraufwendungen/-auszahlungen. Vorbehaltlich der Entscheidung zur Weiterführung des Projekts und der Prüfung einer weiteren Förderung ist die Veranschlagung ab 216 vorsorglich dargestellt. Im Übrigen wird auf SK 4144 verwiesen. SK 4144 und 5291 Der bei SK 4144 in Höhe von 2.85 EUR dient der fachspezifischen Qualifizierung der Berater und Beraterinnen in der mobilen gerontopsychiatrischen Beratung sowie der Umsetzung des Demenzprojektes Für Sie ins Quartier. Es handelt sich hierbei um zweckgebundene Zuwendungen der Sozialstiftung der Kreissparkasse Köln und der Barmer Ersatzkasse. Ab dem Haushaltsjahr 214 werden die Aufwendungen bezüglich der Einrichtung der mobilen gerontopsychiatrischen Beratungsstelle nicht mehr unter SK 5318, sondern ebenfalls unter SK 5291 veranschlagt. Mit den bereitgestellten Mitteln sollen die Angebote für Menschen mit demenziellen Erkrankungen stärker verknüpft, den Betroffenen und deren Familien bekannt und die Abläufe optimiert werden. Dazu zählen die Markierung der Erreichbarkeit von Betreuungs- und Anlaufstellen in Krisenzeiten, die Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern, Fachkliniken, Pflegeeinrichtungen und Angehörigen, die Sicherstellung von Hilfen bei Krankenkassen und Leistungserbringern, die Schaffung von Angebotstransparenz, Aufklärungsarbeit, die Schaffung von rundlagen für präventive Maßnahmen und die Initiierung eines Fachforums. Erträge bei SK 4144 sind daher zweckgebunden für Aufwendungen bei SK Mehrerträge/-einzahlungen berechtigen zu Mehraufwendungen/-auszahlungen, Wenigererträge/-einzahlungen führen zu Wenigeraufwendungen/- auszahlungen. SK 4148 Der dient der Erstattung von zu Unrecht erhaltenen Pflegewohngeldleistungen, z.b. wegen Vermögenszugang oder Auszug aus dem Pflegeheim. Mehrerträge bei SK 4148 berechtigen zu Mehraufwendungen bei SK 53181, Wenigererträge führen nicht zu Wenigeraufwendungen.

8 SK 5318 Der beinhaltet den Zuschuss für den Ehrenamtspass in Höhe von 8 EUR p.a. SK Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss verschiedener deutscher Länder zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen (Investitionskosten) vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen. Das Pflegewohngeld hat einen Doppelcharakter. Es dient einerseits dem Ziel, eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur zu verwirklichen, andererseits soll es Heimbewohnern ganz oder teilweise davon entlasten, den Investitionskostenanteil am Heimentgelt selbst tragen zu müssen. Pflegewohngeld wird nur gewährt, wenn der Bewohner mindestens erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) ist und Leistungen der Pflegeversicherung erhält. Er muss ferner in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung gepflegt werden, die von der Pflegeversicherung zugelassen ist und eine Pflegesatzvereinbarung mit den Kostenträgern hat. Pflegewohngeld wird nicht gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen des Bewohners bestimmte renzen übersteigt. Aufgrund der demographischen Entwicklung sind im in den letzten Jahren stetig steigenden Fallzahlen zu beobachten (Quelle: IT.NRW, Code , Code , Stichtag: ) Jahr Anzahl Pflegebedürftige der Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege Steigerung in % ,89% ,15% ,96% Der Landschaftsverband Rheinland kalkuliert für die Jahre 215ff. bei den Heimentgelten in stationären Dauerpflegeeinrichtungen mit einer Steigerung für die Pflegestufen und die Unterkunft und Verpflegung von zusammen gefasst 2,18% bis 2,92%. Da diese Veränderungsraten aufgrund der pauschalierten und nicht an die Pflegesatzsteigerungen gekoppelten Pflegekassenleistungen nicht mit den Auswirkungen auf die Haushalte der Sozialhilfeträger gleichgesetzt werden können, wird nach den bisherigen Berechnungen des LVR mit einer doppelt so hohen Auswirkung auf die Sozialhaushalte zu rechnen sein. In Folge einer Zunahme der Fallzahl mit Pflegebedürftigen in Pflegeheimen mit vollstationärer Dauerpflege und der oben gemachten Ausführungen wird in den Folgejahren eine steigerung von 4% p.a. einkalkuliert. Im Übrigen wird auf SK 4148 wird verwiesen. SK 5331 Die bereitgestellten Mittel dienen für folgende Hilfearten: Hilfe zur Pflege Pflegegeld erhebliche Pflegebedürftigkeit Hilfe zur Pflege außergewöhnliche Pflegebedürftigkeit Hilfe zur Pflege Pflegegeld schwerste Pflegebedürftigkeit Hilfe zur Pflege in Form anderer Leistungen Angemessene Aufwendungen an Pflegepersonen Angemessene Beihilfen Beiträge angemessene Alterssicherung Hilfsmittel Bei der Ermittlung des esamtansatzes wurden die aktuellen Haushaltsverläufe sowie die Auswirkungen der Reform der Pflegeversicherung berücksichtigt. Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (ae) ist auch in den Folgejahren ist mit weiteren Aufwandssteigerungen zu rechnen. SK 5332 Die bereitgestellten Mittel dienen für folgende Hilfearten: Hilfe zur Pflege teilstationär 65 Jahre und älter (Die betroffenen Fälle sind der Pflegestufe zuzuordnen und unterfallen der Zuständigkeit des LVR, sofern es sich um entsprechende Fälle unter 65 Jahren handelt.) Rückzahlung Unterhaltsbeiträge 65 Jahre und älter Rückzahlungen an Sozialleistungsträger SK Der dient der Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten pflegebedürftiger Personen über 65 Jahren gemäß den Bestimmungen des SB XI und SB XII. Aufgrund stetig steigender Fallzahlen wurde der an die laufende Entwicklung angepasst.

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