Für ein starkes Brandenburg Land und Kommunen auf einem gemeinsamen Reformweg

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1 Für ein starkes Brandenburg Land und Kommunen auf einem gemeinsamen Reformweg Beschluss der Mitgliederversammlung der SGK Brandenburg e.v. am 9. April 2011

2 Für ein starkes Brandenburg Land und Kommunen auf einem gemeinsamen Reformweg Brandenburg ist alt und neu zugleich. In seiner mehr als 850jährigen Geschichte war es immer dann besonders stark, wenn es auf Herausforderungen mit ebenso durchdachten wie tief greifenden Reformen reagierte. Jetzt ist wieder ein Zeitpunkt für eine solche Reform. Bis 2030 wird von einem Bevölkerungsrückgang von insgesamt 12 Prozent im ganzen Land ausgegangen: von minus 22 Prozent in den äußeren Regionen bis plus 7 Prozent im Berliner Umland. Gleichzeitig steigt der Anteil der älteren Bevölkerung in allen Landesteilen deutlich. Diese Bevölkerungsentwicklung wird begleitet von der Änderung finanzieller Rahmenbedingungen. Die Finanzkraft wird in einigen Kommunen bis 2020 um bis zu ein Fünftel abnehmen. Die Pro-Kopf-Ausgaben für kommunale Infra- und Verwaltungsstrukturen werden in den äußeren Regionen steigen. In Brandenburg wird es auch in Zukunft viele Kommunen mit geringen Steuereinnahmen geben. Der Landeshaushalt wird an das Auslaufen des Solidarpaktes und das Verschuldungsverbot angepasst werden. Brandenburgs 20 Jahre in der Bundesrepublik sind nur ein kurzer Abschnitt seiner langen Geschichte. Diese 20 Jahre sind aber eine besondere Erfolgsgeschichte. Sozialdemokratische Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben entscheidenden Anteil an den Erfolgen seit der Wiedervereinigung. Unser Ziel ist die Stärkung Brandenburgs, seiner Landkreise, Städte und Gemeinden für die nächsten 20 Jahre und darüber hinaus. Dafür werden wir in unseren Kommunen die Verantwortung übernehmen und mutig voranschreiten. Den gleichen Mut zu wirklichen Veränderungen und zu starken Reformen erwarten wir auch vom Land. Nur gemeinsam werden wir die vor uns liegenden Herausforderungen meistern. Wir werden Landtag und Landesregierung in der kommenden Zeit dabei entschlossen unterstützen, nicht nur über die Zukunft der kommunalen Ebene zu diskutieren und dort Veränderungen auf den Weg zu bringen. Wir werden immer wieder an der Seite des Landes stehen, wenn es sich selbst und seine Verwaltung auf die kommenden Aufgaben vorbereitet. Ein Leitbild für Land, Landkreise Städte und Gemeinden Wir fordern keine Reform um ihrer selbst willen. Wir setzen uns für nachhaltige Veränderungen ein, um die vor uns liegenden Aufgaben zu meistern. Dabei orientieren wir uns an den sich bereits abzeichnenden mittel- und langfristigen Herausforderungen. Diese lassen sich mit den Stichworten: Alterung, Schrumpfung, Klimawandel, Energiesicherung, dramatische Entwicklung der öffentlichen Finanzen, Folgen des technischen Fortschritts, Generationswechsel sowie zunehmendem Fachkräftemangel und daraus erwachsenen Wettbewerb um diese Fachkräfte umreißen. All dies spricht dafür, dass wir ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung unseres Landes benötigen. Wer entschlossen vorwärts drängt, braucht eine sichere Orientierung. Entscheidend für die Qualität des Leitbildes ist seine Umsetzbarkeit. Zentraler Erfolgsfaktor für die Umsetzung wiederum sind leistungsfähige Akteure und Strukturen in allen Teilen des Landes. Für ein starkes Brandenburg Land und Kommunen auf einem gemeinsamen Reformweg Seite 2

3 Die SGK wird sich am aktuellen Leitbildprozess innerhalb der sozialdemokratischen Familie im Land Brandenburg aktiv beteiligen. Dabei erwarten wir, dass die entsprechenden Debatten offen und ehrlich in der Problemwahrnehmung und ohne Vorfestlegungen auf einseitige Schritte geführt werden. Eine zentrale Herausforderung der Leitbilddebatte ist auch die Beantwortung der Frage nach dem zukünftigen Umfang öffentlicher Aufgabenwahrnehmung. Wir müssen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen darüber diskutieren, welche Aufgaben (ob) und in welchem Umfang (wie) wir diese Aufgaben zukünftig noch erfüllen können. Es wird nicht weniger gebraucht, als ein grundlegender Mentalitätswandel sowohl bei den politisch Verantwortlichen als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Reform auf allen Ebenen Eine erfolgreiche Modernisierung der kommunalen Selbstverwaltung mit all ihren wesentlichen Elementen verlangt auch eine entschlossene Modernisierung des Landes und seiner Verwaltung. Wer über kommunale Strukturen nachdenkt, muss die Landesverwaltung immer im Blick haben. Das hat sowohl symbolisch-psychologische als auch fachliche Gründe. Wer von den Landkreisen, Städten, Gemeinden, und Ämtern verlangt, dass sie sich vom Grunde auf modernisieren, dass kommunale Verwaltungen fusionieren, der kann dies glaubwürdig nur tun, wenn er selbst mit mutigen Veränderungen nicht hinten an steht. Zudem darf die im kommunalen Raum zu erzielende Reformrendite nicht durch fehlende Effizienz und Effektivität im Bereich der Landesverwaltung aufs Spiel gesetzt werden. Bei der Diskussion über die Zukunft der kommunalen Strukturen darf es zudem keine Denkverbote geben. Alle Ebenen der kommunalen Selbstverwaltung: kreisfreie Städte, Landkreise, amtsfreie Städte und Gemeinden sowie die Ämter mit ihren amtsangehörigen Städten und Gemeinden müssen vorbehaltlos auf den Prüfstand gestellt werden. Der Horizont der Debatte wird dabei nicht durch taktisch gezogene Grenzen aus Koalitionsverträgen, sondern vom für die Stärkung unserer Kommunen notwendigen Reformtempo und der erforderlichen Breite und Tiefe der Veränderungen bestimmt. Brandenburg wird zukünftig mit spürbar weniger Menschen und weniger öffentlichem Geld leben müssen. Daraus folgt, dass wir die Kosten für die Verwaltungen drastisch und zügig reduzieren müssen: Die Zahl der Verwaltungen muss durch Zusammenschlüsse abnehmen. Es wird zukünftig deutlich weniger Kommunalverwaltungen geben müssen. Die zukünftig vorzuhaltenden hauptamtlichen Kommunalverwaltungen sind so zu strukturieren, dass sie ihre Kapazitäten möglichst sinnvoll auslasten können. Zugleich gilt es, trotz des anstehenden Generationswechsels in den Verwaltungen und dem zunehmenden Konkurrenzkampf um die erforderlichen Fachkräfte, die Qualität der Verwaltung zu sichern. Am Beginn einer durchgreifenden und nachhaltigen Reform steht zudem eine offene, intensive und methodisch anspruchsvolle Evaluierung bisheriger Modernisierungsbemühungen in Brandenburg und anderen vergleichbaren Bundesländern. Dabei geht es nicht um einen Zeitaufschub, sondern um die Sicherung der erforderlichen Lernfähigkeit und Angemessenheit neuer Lösungsansätze vor dem Hintergrund der Komplexität der anstehenden tief greifenden Veränderungen im System der kommunalen Selbstverwaltung. Für ein starkes Brandenburg Land und Kommunen auf einem gemeinsamen Reformweg Seite 3

4 Gerechte Verteilung öffentlicher Aufgaben und Finanzen Die öffentliche Aufgabenerfüllung muss neben einer möglichst großen Effektivität und Effizienz zugleich Ziele wie Bürgernähe, Legalität und Legitimität beachten. Die Forderung nach Effektivität und Effizienz stößt dann an ihre Grenzen, wenn eine zu starke Zentralisierung die Grundfesten der kommunalen Selbstverwaltung und lokalen Demokratie bedroht. Insofern fordern wir eine möglichst dezentralisierte Aufgabenerbringung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch eine umfangreiche Übertragung öffentlicher Aufgaben auf die kommunale Ebene. Die Kommunen bedürfen einer gerechten Beteiligung an den öffentlichen Finanzen. Diese Forderung richtet sich zugleich an den Bund und das Land. Dabei wird die objektiv anspruchsvolle Finanzsituation der kommenden Jahre von uns anerkannt. Niemand kann und darf sich dieser Wirklichkeit entziehen. Um so größer die Herausforderung ist, um so intelligenter müssen die zur Bewältigung dieser Herausforderungen angewandten Lösungen sein. Wir stehen für die Solidarität und gerechte Verteilung der Finanzen zwischen stärkeren und schwächeren Kommunen. Wer die Solidarität der stärkeren einfordert, muss aber auch zu Veränderungen bereit sein. Die Verwaltung ist für die Menschen da. Zu kleinteilige Strukturen dürfen nicht zu einer dauernden Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung und der Leistungserstellung für die Bürgerinnen und Bürger führen. Eine Diskussion über öffentliche Aufgaben und Finanzen muss neue Akzente im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit setzen. Kooperationen können aber mögliche und notwendige Zusammenschlüsse nicht ersetzen. Vor dem Hintergrund der demografischen und finanziellen Entwicklung bedarf es der bereits angesprochenen realen Verringerung der Zahl der Kommunalverwaltungen. Der Siegeszug der Informationstechnologie, ihr Vordringen in fast alle Lebensbereiche bietet der öffentlichen Verwaltung zukünftig immer mehr Perspektiven. Wir erwarten, dass diese Chancen des egovernment von den Kommunen umfänglich genutzt werden. Auf diesem Wege kann ein Beitrag zur Sicherung der öffentlichen Leistungserstellung in der Fläche des Landes geleistet werden. Es ergeben sich ganz neue Perspektiven der Trennung von Leistungserstellung und Abgabe der Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger. So können mobile Lösungen dazu beitragen, bei einer Zentralisierung der Verwaltungen weiterhin in der Fläche des Landes diese Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen zu können. Auch zukünftig soll die Kommunalverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger persönlich ansprechbar, der Kontakt zwischen Bürger und Verwaltung im direkten Gespräch möglich sein. Dabei ist nicht der Ort der Leistungserstellung entscheidend, sondern das Vorhalten eines direkten Ansprechpartners. Dafür können auch mobile Bürgerbüros eingesetzt werden. Eigenständige Modellentwicklung in Brandenburg Mit dem in der brandenburgischen Ausprägung existierenden Amt verfügt das Land über eine interessante und zukünftig weiterentwicklungsfähige Form der kommunalen Selbstverwaltung im kreisangehörigen Raum. Die besonderen Bedingungen Brandenburgs erfordern es, dass es gerade in der Fläche des Landes ein zweites Modell neben der Einheitsgemeinde geben wird. Eine bloße Umwandlung bestehender Ämter in amtsfreie Gemeinden bringt keine spürbare und nachhaltige Modernisierung. Dafür muss Für ein starkes Brandenburg Land und Kommunen auf einem gemeinsamen Reformweg Seite 4

5 das heutige Amt aber weiter entwickelt werden. Wir stehen an diesem Punkt für eine grundsätzliche Offenheit in der Modellentwicklung. Daneben sichert eine Verringerung der Zahl überörtlicher kommunaler Aufgabenträger, z. B. Zweckverbände, die Transparenz und direkte räumliche Zuordnung der Aufgabenwahrnehmung zu einer Kommune. Zügige und strukturierte Freiwilligkeitsphase In der aktuellen Legislaturperiode des Landtages steht die gerade anlaufende Freiwilligkeitsphase gleichwertig neben der zu leistenden Vorarbeit für eine ab 2014 beginnende Phase gesetzlicher Veränderungen. Insofern setzen wir uns dafür ein, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen und Zielkorridore (klare Regelungen) für nachhaltige und zukunftsfeste freiwillige Zusammenschlüsse so schnell wie möglich geschaffen werden. Die im Ergebnis freiwilliger Fusionen entstehenden Kommunen dürfen das Funktionieren der kommunalen Gesamtstrukturen nicht gefährden. Ebenfalls erforderlich ist die finanzielle Abfederung der in der ersten Phase der praktischen Abwicklung solcher freiwilligen Zusammenschlüsse anfallenden Mehraufwände. Sowohl für die freiwillige wie für die gesetzliche Phase der Reform sollte gelten, dass die Gemeinwohlorientierung bei aller berechtigten Wahrung der Interessen beteiligter Akteure nicht hinter eine überzogene Besitzstandswahrung zurücktreten darf. Für eine zügige Regelung und Unterstützung freiwilliger Zusammenschlüsse spricht zudem der Umstand, dass die jetzt auslaufenden Amtsperioden zahlreicher Hauptverwaltungsbeamten ein Zeitfenster für grundlegende Veränderungen öffnen. Kommt es in diesen Fällen erst zu einer Neubesetzung durch anstehende Wahlen, gestaltet sich der personelle Übergang bei freiwilligen Zusammenschlüssen deutlich schwieriger. Dies gilt in Teilen ebenso aufgrund der Altersstruktur bestehender Personalkörper. Die Nutzung der natürlichen Fluktuation bietet auch hier einen Korridor für anstehende Veränderungen. Weniger ist mehr Die Debatte über den Abbau von Normen und Standards neigt dazu, eine unendliche, allerdings keine Erfolgsgeschichte zu werden. In diesem Zusammenhang ist noch einmal der dringend gebotene grundsätzliche Mentalitätswandel auf allen kommunalen und staatlichen Ebenen sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern anzumahnen. Auch darf der schematische Verzicht auf ausgewählte Normen nicht dazu führen, dass die Kommunen sich anspruchsvollen Situationen ohne erforderliche Regelungen ausgesetzt sehen. Wir fordern weniger, dafür aber klarere Regelungen. Infrastruktur und Daseinsvorsorge Im Zuge der Wiedervereinigung gab es gewaltige Investitionen und Anstrengungen gerade auch im Bereich der öffentlichen Infrastruktur. Wir brauchen in diesem Bereich eine offene und ehrliche Debatte über die zukünftigen Möglichkeiten sowohl in der Fläche des Landes als auch im Raum um Berlin. Aufgrund der Sondersituation der zeitgleichen enormen Ausgaben in die öffentliche Infrastruktur werden wir über die sich aus der demografischen Entwicklung hinaus ergebenden Herausforderungen das Förder-Echo oder auch Wende-Echo meistern müssen. Zum einen müssen die Kosten für die Unterhal- Für ein starkes Brandenburg Land und Kommunen auf einem gemeinsamen Reformweg Seite 5

6 tung der zum großen Teil mit Fördermitteln realisierten Investitionen getragen werden. Zum anderen steht bereits heute fest, dass Fördergelder für zukünftige Ersatzinvestitionen nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung stehen werden. Es stellt sich ganz klar die Frage, ob wir alles in der gleichen Qualität und im gleichen Umfang in allen Teilen des Landes werden anbieten können. Anpassung der Ortsteilverfassung sowie Stärkung und Qualifizierung des Ehrenamtes Die bisherige Ortsteilverfassung ist grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Bereits entstandene und zukünftige Konzentrationsgewinne können wir nur nutzen, wenn wir überbordende formale Mechanismen beschneiden. Die Gemeindevertretung ist der Ort der Entscheidungen für das kommunale Gemeinwesen. Die Gemeindevertretungen müssen darin gestärkt werden, ihre inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für die jeweilige Kommune wahrzunehmen. Dies betrifft vor allem das Verhältnis zu den beratenden Gremien. Es muss möglich sein, Entscheidungen innerhalb überschaubarer und vernünftiger Zeiträume treffen zu können. Engagement im Ortsteil darf eben nicht nur das Vorhalten formaler Strukturen bedeuten. Eine gut organisierte, effektive, effiziente und bürgernah aufgestellte hauptamtliche Verwaltung gehört genauso zur kommunalen Selbstverwaltung wie eben auch das starke und qualifizierte kommunale Ehrenamt. Insofern ist zu überprüfen, wie durch entsprechende Regelungen in der Kommunalverfassung und im Kommunalwahlgesetz die Stellung des kommunalen Ehrenamtes gefestigt werden kann. Die Mitglieder der kommunalen Vertretungen müssen zukünftig noch größere Herausforderungen meistern. Sie sind in die Lage zu versetzen, diese Herausforderungen zu bestehen. Zudem bedarf es einer öffentlichen Anerkennungskultur für diese ganz klassische Form des bürgerschaftlichen Engagements in einem allgemeinen Prozess der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Begleitung und Unterstützung der Enquetekommission Die SGK hat einen wesentlichen Anteil an der jetzt angestoßenen Debatte über die Zukunft der kommunalen Strukturen Brandenburgs. Wir begrüßen die einvernehmliche Einsetzung der Enquetekommission durch die Fraktionen des Landtages. Von den Fraktionen des Landtages wünschen wir uns diese Einmütigkeit auch, wenn die aus kommunaler Sicht dringend gebotenen Schritte zur Reform der Landesverwaltung anstehen. Die SGK wird die Arbeit der Kommission begleiten und wo möglich unterstützen. Wir wissen um die fachliche Dimension der vor der Kommission liegenden Aufgabe. Entscheidend für den Erfolg der Kommission wird die zügige Umsetzung hoffentlich ebenso zielführender wie nachhaltiger Reformschritte werden. Gerade auch diesen Prozess der Umsetzung wird die SGK Brandenburg intensiv begleiten. Für den dauerhaften Erfolg der Reform ist es indessen zwingend erforderlich, dass auch die Phase der Kommissionsarbeit durch intensive Diskussionen aller relevanten Akteure begleitet wird. Durch die parallele und zügige Unterstützung zielführender freiwilliger Zusammenschlüsse und bereits anlaufende Vorberei- Für ein starkes Brandenburg Land und Kommunen auf einem gemeinsamen Reformweg Seite 6

7 tungen der gesetzlichen Phase durch Landtag und Landesregierung soll ein Reformstopp während der Arbeit der Enquetekommission verhindert werden. Es darf in dieser Zeit keinen Stillstand geben. Zudem werden wir die Koalitionspartner in der rot-roten Landesregierung bei allen Schritten aktiv unterstützen, die zur Umsetzung der auf die kommunalen Selbstverwaltung bezogenen Forderungen aus dem Koalitionsvertrag führen. Darüber hinaus wünschen wir uns, dass das Ministerium des Innern als Kommunalministerium die Reformen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung weiterhin aktiv unterstützt und begleitet. Für ein starkes Brandenburg Land und Kommunen auf einem gemeinsamen Reformweg Seite 7

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