AVA I Einführung in die Textliche Planung

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1 Zwischen Idee und Ausführung? AVA I Einführung in die Textliche Planung LP6: Vorbereitung der Vergabe 1

2 Ablauf nach Prozessen/Phasen Planung Textliche Planung Bau Betrieb? LPH 1-5 LPH 6-7 LPH 8 LPH 9 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung AVA 2

3 Ablauf nach Meilensteinen Planung Ausführung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Bauphase Betrieb LPH 1-4 LPH 5-7 LPH 8 LPH 9 Textliche Planung Abnahme Bauvertrag Baugenehmigung Planervertrag 3

4 LPH 6: Vorbereitung der Vergabe HOAI Anlage 10 (zu 34 Absatz 4, 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsbild Gebäude und Innenräum LPH 6 Vorbereitung der Vergabe (Grundleistungen) a. Aufstellen eines Vergabeterminplans b. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c. Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d. Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e. Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f. Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche Aufstellen von Leistungsbeschreibungen Ermitteln und Zusammenstellen der Mengen 4

5 Was ist eine Leistungsbeschreibung? Leistungsbeschreibung Beschreibung der zu erbringenden Bau-Leistungen -> Bau-Soll Besteht aus der Baubeschreibung und den Leistungsverzeichnissen Leistungsverzeichnis WAS? WIE? WO? und WIEVIEL? Textliche Beschreibung der Bau-Leistungen Qualitäten und Mengen genannt LV nach Leistungsbereichen aufgeteilt Leistungsbereich Gewerk oder Ausführungsart z.b.: Gerüstarbeiten, Betonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Mengen auch Massen oder Baumassen genannt Antwort auf die Frage: Wieviel? z.b.: Stck., m, m², m³, kg, t, h, Wo, 5

6 Was passiert mit der Leistungsbeschreibung? Leistungsbeschreibung Vergabeunterlagen Bauherr / Architekt Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Bauunternehmer Angebots-Kalkulation Bepreiste LV s Angebots-Prüfung Preisspiegel Auswahl des Anbieters Angebot Bauvertrag Annahme des Angebots Los geht s! 6

7 Werkvertrag nach BGB BGB Buch 2 Titel 9 Untertitel ff ( ) 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. BGB Buch 2 regelt das Vertragswesen (Schuldrecht) Architektenvertrag und Bauvertrag sind Werkverträge Auftragnehmer = Unternehmer o schuldet den Erfolg = ein mängelfreies Werk Auftraggeber = Besteller o schuldet die Entrichtung der Vergütung Statischer Vertrag, der die Dynamik des Bauprozesses schlecht abbildet 7

8 Dreh- und Angelpunkt Schlechte Beschreibung der Qualitäten Baumängel, Bau nicht wie erwartet Nicht erfasste Leistungen Nachträge, Mehrkosten Planungsprozess Ausschreibung Textliche Planung Vergabe Bauprozess Fehlerhaft ermittelte Mengen Mehrkosten Nicht erfasste Termine/Fristen Störungen im Bauablauf 8

9 Bauvertrag nach VOB ist immer noch ein Werkvertrag nach BGB. Mit einigen Besonderheiten. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Ist kein Gesetz oder Rechtsordnung, sondern ein von einem Fach-Gremium erarbeitetes Regelwerk Die VOB hat drei Teile: A, B, C die sich wesentlich voneinander unterscheiden Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Städte & Gemeinden) sind an die VOB gebunden. 9

10 Bauvertrag nach VOB VOB/A identisch mit DIN 1960 Regelt die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen VOB/B identisch mit DIN 1961 regelt Einzelheiten des Bauvertrages über die Gesetzte zum Werkvertrag (BGB) hinaus. übernimmt in einem Bauvertrag die Funktion einer AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) auch genannt AVB : Allgemeine Vertragsbedingungen VOB/C identisch mit DIN regelt die Bedingungen für Auschreibung, Ausführung und Abrechnung auch genannt ATV : Allgemeine Technische Vertragsbedingungen verweist auf zahlreiche weitere technische Normen, die gewerkespezifische Regelungen enthalten die Summe der technischen Normen ist die VOB/C die Beachtung der Hinweise der ATV ist Vorraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung 10

11 Recht & Ordnung Bauprojekt Verwaltung & Anwendung (Contract Administration) Rechte & Pflichten Rechte & Pflichten Rechte & Pflichten Planungsvertrag Baugenehmigung Bauvertrag HOAI VOF BGB Satzungen Richtlinien Verordnungen LBO BauGB BauNVO BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO VOB BGB 11

12 VOB/A - Leistungsbeschreibung 7 Leistungsbeschreibung Allgemeines (1) 1. die Leistung ist eindeutig und erschöfend zu beschreiben 2. beeinflussende Umstände sind anzugeben 3. Risiko für Unvorhersehbares darf nicht dem Bauunternehmer zugeschoben werden 4. keine Bedarfspositionen, Stundenlohnarbeiten nur im unbedingt erforderlichen Umfang 5. Zweck und vorgesehene Beanspruch der fertigen Leistung angeben 6. die wesentlichen Verhältnisse der Baustelle beschreiben 7. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung sind zu beachten. -> ATV / DIN ff (2) Keine blumigen Umschreibungen - Fachwörter benutzen Technische Spezifikationen (3) Die technischen Anforderungen müssen allgemein zugänglich sein (4) Die technischen Anforderungen sind folgenderweise zu formulieren: 1. Bezugnahme auf annerkannte Normen (DIN, DIN EN, ISO) - jede Bezugnahme ist mit dem Zusatz oder gleichwertig zu versehen. 2. Leistungs- oder Funktionsanforderungen, müssen ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermitteln. 3. (5), (6), (7), (8) Ausser in Ausnahmefällen, nicht auf bestimmten Produkte verweisen -> Produktneutral ausschreiben 12

13 VOB/A - Leistungsbeschreibung 7 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (9) Darstellung der Leistung durch Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis (gegliedert nach Teilleistungen) (10) Wenn erforderlich kann die Leistung auch anders dargestellt oder erklärt werden durch: Zeichnungen Probestücke / Muster Hinweise auf ähnliche Leistungen Mengen- oder statische Berechnungen (11) Leistungen, die nach den Vertragsbedingungen, den Technischen Vertragsbedingungen, oder der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehören ( 2 Absatz 1 VOB/B), brauchen nicht besonders aufgeführt zu werden. (11) Leistungen die Nebenleistungen sind, müssen nicht gesondert aufgeführt werden -> VOB/C (12) Unter einer Position im LV sollen nur gleichartige Leistungen aufgenommen werden. Ungleichartige Leistungen dürfen nur zu Sammelpositionen zusammengefasst werden, wenn die Leistungen so ähnlich sind, dass die Abweichungen von einem Durschnittspreis nur gering sind. 13

14 VOB/B - Leistungsbeschreibung 1 Art und Umfang der Leistung (2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: 1. die Leistungsbeschreibung, 2. die Besonderen Vertragsbedingungen, 3. etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, 4. etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, 5. die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, 6. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Bei Widersprüchen gilt zuerst die Leistungsbeschreibung! Weiterhin enthält die VOB/B als Grundlage des Bauvertrages viele Regelungen, die für den Architekten in der Objektüberwachung von großer Bedeutung sind. 14

15 VOB Teil A & B In der Bibliothek als kostenlose Ebooks erhältlich. 15

16 VOB/C DIN ff ATV Inhalt 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 1 Geltungsbereich 2 Stoffe, Bauteile 3 Ausführung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung Anhang Begriffsbestimmungen Bei allen DIN Normen die zur VOB/C gehören DIN DIN der gleiche Aufbau: 0. Hinweise für das ordnungsgemäße Aufstellen der Leistungsbeschreibung! 1. Was gehört hierher, was gehört woanders hin. 2. Besondere Regelungen und Normen zu den Materialien 3. Besondere Regelungen und Normen zu den Arbeiten 4. Nebenleistungen müssen nicht aufgeführt werden Besondere Leistungen sind getrennt auszuschreiben 5. Wie werden die Mengen ordnungsgemäß ermittelt! 16

17 VOB/C DIN ff ATV Exkurs: DIN

18 VOB/C DIN ff ATV In der Bibliothek bei Perinorm erhältich: 18

19 Zusammenfassung - VOB & Leistungsbeschreibung Bei Widersprüchen im Bauvertrag gilt zuerst die Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung besteht aus Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen gegliedert Beschreibung der Leistung: o Eindeutig und Erschöfend o Fachbegriffe verwenden, auf Normen beziehen o Relevante DIN-Normen der ATV beachten! DIN und die gewerkespezifische Norm o Wesentliche Randbedingungen und Verhältnisse der Baustelle angeben o Nebenleistungen werden nicht gesondert aufgeführt o Besondere Leistungen müssen gesondert aufgeführt werden. o Produktneutral ausschreiben (bei Vergabe nach VOB/A) Art von Positionen: o Grundposition / Normalposition o Sammelposition (nur für gleichartige Leistungen die wenig voneinander abweichen) o Bedarfsposition / Eventualposition (nicht verwenden) 19

20 Eine Position im LV Positions-Nummer (Ordnungszahl) Kurztext Überschrift/Zusammenfassung Abrechnungs-Einheit Menge EP=Einheitspreis GP=Gesamtpreis Pos.Nr. Kurztext Menge Einheit EP GP PHLz 6-0,7; 0,08 W, AW, d=42,5, gedämmt 1.028,50 m² 149, ,62 Pos.Art N KG DIN StLB 012 Langtext Hochlochziegel-Mauerwerk der Außenwand aus Hochlochziegeln mit mineralischer Dämmstofffüllung aus Granulat, als Planziegel in Dünnbettmörtel. Steinart : PHLz 6-0,70, gedämmt Steinformat : 247/425/249 Wärmeleitfähigkeit : 0,08 W/mK Mörtelgruppe : DM (DIN V 18580) Mörtelklasse : M 10 (EN 998-2) Grundwert Spannung : sigma 0 = 0,8 MN/m² Wanddicke : 42,5 cm Angeb. Fabrikat :... Langtext eindeutig und erschöpfende Beschreibung Felder leer lassen Vom Anbieter auszufüllen oder KKW einsetzten für die Kostenberechnung nach Positionen (bepreistes LV) Optionale Angaben: Art der Position, Kostengruppe, Leistungsbereich 20

21 Positions-Nummer & Gliederung der LVs Projekt 1. Leitungsbereich Titel Untertitel Untertitel Position 1 Ausschreibung geliedert nach Leistungsbereichen Vergabeeineinheit (VE) = Leistungsbereich = Gewerk Gliederung des Leistungsverzeichnis durch: Titel o Untertitel Auch bei der Gliederung gilt: So einfach wie möglich, so kompliziert wie nötig. Pos.Nr. Kurztext Menge Einheit EP GP PHLz 6-0,7; 0,08 W, AW, d=42,5, gedämmt 1.028,50 m² 149, ,62 Pos.Art N KG DIN StLB 012 Langtext Hochlochziegel-Mauerwerk der Außenwand aus Hochlochziegeln mit mineralischer Dämmstofffüllung aus Granulat, als Planziegel in Dünnbettmörtel. Steinart : PHLz 6-0,70, gedämmt Steinformat : 247/425/249 Wärmeleitfähigkeit : 0,08 W/mK Mörtelgruppe : DM (DIN V 18580) Mörtelklasse : M 10 (EN 998-2) Grundwert Spannung : sigma 0 = 0,8 MN/m² Wanddicke : 42,5 cm Angeb. Fabrikat :... Die Positions-Nummer muss eindeutig sein und gibt als Ordnungszahl auch die Position innerhalb der Gliederung an. 21

22 Gliederung der Vergabeeinheiten Projekt 1. Vergabeeinheit Erdarbeiten 1.2 Mauerarbeiten Losgruppe Fachlos Fachlos Vergabeeinheit (VE) = Baulos Baulose - Aufteilung der Bauleistung Fachlose (nach fachlicher Abgrenzung) o Gewerke, Leistungsbereiche Teillose (nach örtlicher Abgrenzung, Mengen) o Gebäude, Bauabschnitte, Bauteile Projekt 1. Leistungsbereich BT-A 1.2 BT-B Fachlos Teillos Teillos Zusammenfassen von Fachlosen zu Losgruppen z.b. Erd-, Mauer-, Beton- & Stahlbetonarbeiten Teillose können ein Fachlos untergliedern. Die Gliederung ist Projekt-Spezifisch und muss mit dem Bauherrn/Auftraggeber abgesprochen werden. 22

23 Ausschreibungstext Selbst geschrieben - Vorsicht! Büro Standard (erprobt & für gut befunden) Kommerzielle Datenbanken / Bücher (mit Preisen!) o sirados o STLB/DBD (Dynamische Baudaten) o Heinze o BKI Positionen Ausschreibungstexte vom Hersteller - Vorsicht! Online (im Abo) o o 23

24 Mengenermittlung Systematisch & Präzise! Vorteile systematischer Arbeitsweise: Nachvollziehbarkeit Zeitersparnis Fehlerminimierung Vorgehensweise: Bezeichnungen aus Zeichnungen übernehmen o Achsen o Raumnummern o Tür-, Fensternummern Positionen im Plan farbig anlegen (abhaken) Mengen bilden (Maßkette, CAD, messen, schätzen) Abzüge festlegen (VOB/C, DIN ff) Plausibilitätskontrolle 24

25 Mengenermittlung 25

26 Mengenermittlung 26

27 Mengenermittlung 27

28 Mengenermittlung Besonderheiten der VOB/C für die Abrechnung der Mengen beachten! 28

29 Positionsarten 1. Normalposition / Grundposition 2. Sammelposition 3. Bedarfsposition / Eventualposition 4. Alternativposition / Wahlposition 5. Zulagenposition 6. Auswahlposition 7. Hinweisposition / Hinweistexte 8. Umlageposition 9. Jumbo- / Mischposition 29

30 Positionsarten Normalposition / Grundposition Beschreibt eine Leistung, die auf jeden Fall zur Ausführung kommen soll. eindeutig und erschöpfend Eigentlich kann alles als Normalposition ausgeschrieben werden. Die Hauptgründe für die Existenz der anderen Positionsarten sind: Leistung noch nicht klar (bei Ausschreibung) Ausschreibender will sich Arbeit sparen Risiko für Ungewissheiten soll auf Bauunternehmer abgewälzt werden Versuch einen Preisvorteil zu erzielen 30

31 Positionsarten Sammelposition Eine Sammelposition fasst in einer Position verschiedene gleichartige Leistungen zusammen. Zur Bildung des Durchschnittspreises sollten sich die Teilleistungen nur unwesentlich unterscheiden. z.b. Wanddurchbrüche, rechteckig, bis zu einer Größe von 0,2m² (20x20cm, 25x25cm, 30x20cm) 31

32 Positionsarten Bedarfsposition / Eventualposition Bedarfspositionen sind grundsätzlich nicht in Leistungsbeschreibungen aufzunehmen. nach VOB/A Bei Bedarfs-/ Eventualpositionen steht nicht fest, ob die zugrunde liegenden Leistungen zur Ausführung kommen oder nicht, aber wohl wie sie vergütet werden. Dies macht eine Ausschreibung völlig intransparent und ist daher zu vermeiden! Alternativ: Bedarfspositionen als Normalposition mit kleineren Mengen aufnehmen. 32

33 Positionsarten Alternativposition / Wahlposition Der Auftraggeber behält sich die Wahl vor, die eine oder die andere Position zu beauftragen, wobei sowohl die eine, als auch die andere Position inhaltlich und mengenmäßig bestimmt ist. Grundposition -> Alternativposition Eine Alternativposition zu der dazugehörigen Grundposition ist im Leistungsverzeichnis als solche zu kennzeichnen. Für die Alternativposition ist nur der Einheitspreis auszufüllen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Auftraggeber die Wahl der Grund- oder Alternativposition treffen. Ansonsten werden die Alternativpositionen gegenstandslos. 33

34 Positionsarten Alternativposition / Wahlposition Möglicher Aufschub: Wahlpositionen durch mehrere Grundpositionen, die in Summe die auszuschreibende Masse ergeben, ersetzen. In der Ausführung entscheidet man sich dann für eine Ausführung. z.b. statt 40 Türklinken (silber oder gold) Türklinken Silber Türklinken Gold 34

35 Positionsarten Zulagenposition z.b. Stahlbeton Wände Bei Zulagenpositionen wird eine Zusatzleistung zu einer Grundposition ausgeschrieben. Grundleistung + Zulage = Andere Ausführungsart Ergibt sich evtl. aus Besonderen Leistungen für Erschwernisse die zusätzlich vergütet werden müssen z.b. Mauerarbeiten: Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Mauern bei Frost Zulage für andere Schalungsart z.b. Zulage zur vorher beschriebenen STB-Wand für die Ausführung mit Strukturmatrize in der Schalung. 35

36 Positionsarten Auswahlposition Bei Auswahlpositionen sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch einzelne Details offen. Die Leistung ist jedoch kalkulierbar ausgeschrieben. z.b. Farbton nach Wahl des Auftraggebers (der Farbton spielt preislich keine Rolle) 36

37 Positionsarten Hinweisposition nur Text ohne Menge oder Preis ergänzen die Vertragsbedingungen (ZTV) werden LV, Titel, Untertitel vorangestellt bei längeren LV auch direkt an der betroffenen Position, um Mißverständnisse zu minimieren z.b. Betonarbeiten: Arbeiten finden in den Wintermonaten statt. Vorsorgemaßnahmen für das Betonieren bei kühler Witterung, sind in den Positionen einzupreisen, insbesondere das Warmhalten des Betons, Abdeckung, Beheizung der Schalung u.dgl., sowie ggf. die Verwendung von frühhochfesten Zementsorten. Hier soll also eine Besondere Leistung in die Grundleistung mit eingepreist werden. Übersieht ein Anbieter diesen Hinweis, kann er die Vergütung der Besonderen Leistung nich getrennt abrechnen. 37

38 Eine Position im LV Pos.Nr. Kurztext Menge Einheit EP GP PHLz 6-0,7; 0,08 W, AW, d=42,5, gedämmt 1.028,50 m² 149, ,62 Pos.Art N KG DIN StLB 012 Langtext Hochlochziegel-Mauerwerk der Außenwand aus Hochlochziegeln mit mineralischer Dämmstofffüllung aus Granulat, als Planziegel in Dünnbettmörtel. Steinart : PHLz 6-0,70, gedämmt Steinformat : 247/425/249 Wärmeleitfähigkeit : 0,08 W/mK Mörtelgruppe : DM (DIN V 18580) Mörtelklasse : M 10 (EN 998-2) Grundwert Spannung : sigma 0 = 0,8 MN/m² Wanddicke : 42,5 cm Angeb. Fabrikat :... 38

39 AVA Software 39

40 AVA Software 40

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