Schwierige Fälle aus der Abrechnungspraxis. Referentin: Bettina Hansen, Apothekerin

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1 Schwierige Fälle aus der Abrechnungspraxis Referentin: Bettina Hansen, Apothekerin Herbst 2013

2 Inhalt 1. Original vs. Import 2. vdek-dav Arzneiversorgungsvertrag: Teststreifenquote 3. Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) 4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 5. Fragen

3 1. Original vs. Import seit gilt: Rabattvertrag vor Import ein aut-idem Kreuz wirkt nur bei generikafähigen Verordnungen und hat keinen Einfluss auf die Frage Original oder Import die Verordnung eines bestimmten Imports setzt lediglich einen Preisanker zur Feststellung der Preisgünstigkeit eines Imports ist der Netto- Kassenpreis heranzuziehen, der sich aus dem ABDA-VK abzüglich des Herstellerrabattes ergibt; die alleinige Betrachtung des VK ist nicht ausreichend

4 1. Original vs. Import Frage: Uns liegt folgende Verordnung zu Lasten der AOK Nordwest ( ) vor: Valdoxan 25 mg FTA Beragena 98 St. N3 Unsere Importquote ist schlecht, wir wollen daher diesen Import liefern. Ist das korrekt?

5 1. Original vs. Import Antwort: Dieser Reimport ist nicht preisgünstig (15/15-Regel) und hat keinen Einfluss auf die Importquote. Bei Übernahme in die Kasse zeigt sich, dass das Original rabattbegünstigt ist und daher abgegeben werden muss. Die Abgabe eines rabattbegünstigten Artikels wirkt sich nicht negativ auf die Importquote aus.

6 1. Original vs. Import Frage: Privigen 10% Lsg. 10 g 100ml DFL von CC-Pharma ist viel günstiger als das Original hier ist der Austausch doch retax- und quotensicher?

7 1. Original vs. Import Antwort: Leider nein - dieser Reimport ist nicht preisgünstig (15/15-Regel), obwohl der ABDA-VK das vermuten lässt. Hier sind sogar schon Retaxationen bezüglich der Differenz zum preisgünstigeren Original vorgekommen.

8 2. vdek-dav Arzneiversorgungsvertrag: Teststreifenquote Änderungen seit günstige Preisgruppe n. Ziffer II.1 = bisher Preisgruppe B höhere Preisgruppe n. Ziffer II.2 = bisher Preisgruppe A Verpflichtung zur Abgabe von 36% (bisher 10%) der verordneten Packungen aus der günstigen Preisgruppe Quoten-Malus bei Nichterreichen halbjährlich 2,95 pro 50/51er Packung Austauschverbot bei aut idem Sonder-PZN Mehraufwand für Umstellung pro Versicherten 1x innerhalb von 2 Jahren 20 Sonder-PZN

9 2. vdek-dav Arzneiversorgungsvertrag: Teststreifenquote Abrechnung in den Abrechnungsunterlagen umgerechnet auf 50/51er Einheiten

10 3. Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) gilt seit Ziel: Sicherstellung der Arzneimittelversorgung rund um die Uhr, besonders in ländlichen Gebieten Finanzierung: GKV und PKV mit Hilfe eines packungsbezogenen Fixzuschlags von 0,16 für alle verschreibungspflichtigen FAM zur Anwendung am Menschen Abwicklung: Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) wird vom Deutschen Apothekerverband e.v. verwaltet. Die Rechts- und Fachaufsicht für diesen Aufgabenbereich des DAV liegt beim Bundesministerium für Gesundheit

11 3. Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) Datenfreigabeerklärung: Nur mit dieser Erklärung kann das ARZ Darmstadt die komplette Abwicklung übernehmen Das ARZ Darmstadt meldet die Stammdaten der Apotheke an den Fonds. Der Sonderbeleg Selbsterklärung (PKV-Absatz) wird vom Rechenzentrum verarbeitet. (Wichtig: pünktliche Einlieferung!) Das ARZ meldet die Anzahl der relevanten RX-Packungen und zieht die 16 Cent Fixzuschlag pro RxFAM ein. Die Auszahlung der Zuschüsse aus dem Fonds werden über das ARZ Darmstadt mit der Abrechnung ausgeschüttet. Aktuell werden die Abzüge und Ausschüttungen im Kontoauszug ausgewiesen. Zukünftig ist eine entsprechende Statistik in den Abrechnungsunterlagen geplant

12 3. Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) Datenfreigabeerklärung: Nur mit dieser Erklärung kann das ARZ Darmstadt die komplette Abwicklung übernehmen Das ARZ Darmstadt meldet die Stammdaten der Apotheke an den Fonds. Der Sonderbeleg Selbsterklärung (PKV-Absatz) wird vom Rechenzentrum verarbeitet. (Wichtig: pünktliche Einlieferung!) Das ARZ meldet die Anzahl der relevanten RX-Packungen und zieht die 16 Cent Fixzuschlag pro RxFAM ein. Die Auszahlung der Zuschüsse aus dem Fonds werden über das ARZ Darmstadt mit der Abrechnung ausgeschüttet. Aktuell werden die Abzüge und Ausschüttungen im Kontoauszug ausgewiesen. Zukünftig ist eine entsprechende Statistik in den Abrechnungsunterlagen geplant

13 3. Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) Ohne Datenfreigabeerklärung: Die Rechenzentren können die Stammdaten der Apotheke aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an den Fonds weiterleiten. Der Sonderbeleg Selbsterklärung (PKV-Absatz) kann nicht vom Rechenzentrum verarbeitet werden. Die PKV-Absätze müssen direkt von der Apotheke an den Fonds weitergeleitet werden. Geschieht das nicht muss die Apotheke damit rechnen, das der Fonds den ausstehenden Betrag schätzt und für die Schätzung eine Gebühr verlangt. Das RZ meldet die Anzahl der relevanten GKV-Packungen, jedoch die 16 Cent Fixzuschlag pro RxFAM für GKV und PKV müssen direkt von der Apotheke an den Fonds überwiesen werden. Die Auszahlung der Zuschüsse aus dem Fonds muss direkt zwischen Apotheke und Fonds geregelt werden.

14 3. Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) Sonderbeleg Selbsterklärung zur Erfassung der rezeptpflichtigen FAM zur Anwendung am Menschen (Verteilung über NNF) Apotheken-IK (jeweils einzeln) Sonder-PZN Anzahl Packungen Start Erfassungszeitraum Datum und Unterschrift für die Richtigkeit Ende Erfassungszeitraum Wichtig: der bedruckte Sonderbeleg muss mit der 2. Ablieferung eingereicht werden!

15 3. Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) Ausweis der Abzüge im Kontoauszug

16 4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. innerhalb der Europäischen Union zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs für Umsatzsteuerzwecke wird von jedem Unternehmer benötigt, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt. eine Rechnung muss nach 14 UStG entweder die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer- Identifikationsnummer enthalten. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) häufig bevorzugt, da diese weniger Missbrauchsmöglichkeiten bietet.

17 4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) in Deutschland auf Antrag kostenlos vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt, Finanzämter fordern für die Rechnungslegung der Rechenzentren gegen die Krankenkassen Angabe der USt die pro Apotheke anfällt mit Angabe der USt-ID jeder einzelnen Apotheke ARZ Darmstadt rechnet auch ohne Angabe der USt-ID ab Gefahr: Krankenkasse zahlt nicht wegen unvollständiger Rechnung Wichtig: Bitte geben Sie uns umgehend Ihre USt-ID bekannt!

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19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bettina Hansen

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