Zur HOAI Neue Gliederung der HOAI HOAI Professor Karlheinz Tripler, Architekt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zur HOAI Neue Gliederung der HOAI HOAI Professor Karlheinz Tripler, Architekt"

Transkript

1

2 II September 2009

3 HOAI Zur HOAI 2009 Professor Karlheinz Tripler, Architekt Was ist neu an der HOAI 2009? (Verordnung über die HOnorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure) Am erhielt der Entwurf für eine neue HOAI die nötige Zustimmung vom Bundesrat, nachdem er zuvor vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Mit einem kurzfristigen Inkrafttreten ist zu rechnen (Quelle: HOAI, Bundesdrucksache_HOAI.pdf). Dazu gibt es folgenden Hintergrund: Die zurzeit noch gültige Honorarordnung existiert seit (HOAI 96) und wurde mit Wirkung vom von DM auf umgestellt. Nach mehr als dreizehn Jahren war es durchaus an der Zeit für eine Novellierung oder gar Neufassung. Eine neue HOAI wurde lange von Planern und Bauherren erwartet. Die Gründe dafür liegen zum einen in der fehlenden Anpassung an die herrschenden Lohn- und Preissteigerungen und zum anderen in einer übergroßen Zahl von Auseinandersetzungen zwischen Planern und Bauherren über die Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Dem ersten Grund entspricht eine Anhebung der Honorare in den sog. Honorartafeln um 10 %. Was den zweiten Grund betrifft, so hat sich die neue HOAI einfach noch zu bewähren. Statt früher 103 gibt es nunmehr 55 Paragrafen und dazu 14 Anlagen. Aus den bisherigen Grundleistungen sind in den Leistungsbildern geregelte Leistungen geworden. Die Honorierung Besonderer Leistungen konnte immer schon frei vereinbart werden. Sie sind nun beispielhaft in Anlage 2 (siehe Abschn. 1) aufgeführt. Der folgende Beitrag setzt sich mit den Themen Neue Gliederung der HOAI (Abschn. 1), Wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen (Abschn. 2), Weitere Änderungen (Abschn. 3) und Kritische Stellungnahme und Ausblick (Abschn. 4) auseinander. Es wird ausdrücklich darauf verzichtet, alte und neue Paragrafen und Absätze zu nennen. 1 Neue Gliederung der HOAI Die HOAI 2009 ist neu gegliedert worden. Diese neue Gliederung entspricht der Praxis durch die neue Reihenfolge sehr viel besser als ihre Vorgänger. Einige Leistungsbereiche sind dabei entfallen und unterliegen künftig anderem Preisrecht. Darauf wird nach der Darstellung der neuen Gliederung noch eingegangen. Gliederung der HOAI 2009 Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 2 Flächenplanung Abschnitt 1 Flächenplanung Abschnitt 2 Landschaftsplanung Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten Abschnitt 2 Freianlagen Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke Abschnitt 4 Verkehrsanlagen Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften

4 4 HOAI 2009 Die bisherigen Leistungen für Thermische Bauphysik (bisher Teil X), Schallschutz und Raumakustik (bisher Teil XI), Bodenmechanik, Erd- und Grundbau (bisher Teil XII) sowie Vermessungstechnische Leistungen (bisher Teil XIII) wurden ergänzt durch die Umweltverträglichkeitssstudie (neu) und gehören nun zu den sog. Beratungsleistungen in Anlage 1. Die dort genannten Honorare haben lediglich empfehlende Wirkung. Die Vergütung ist daher nach dem Vertragsrecht des BGB zu regeln. Übersicht über Anlagen 1 14 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Beratungsleistungen siehe oben Besondere Leistungen Objektliste zu Teil 3, alle Abschnitte und Teil 4, Abschnitt 2 Anlage 4 9 Leistungsphasen für.. Anlage Leistungsphasen für.. Anlage 4 Flächennutzungsplan Anlage 10 Pflege- und Entwicklungsplan Anlage 5 Bebauungsplan Anlage 11 Gebäude und raumbildende Ausbauten, Freianlagen Anlage 6 Landschaftsplan Anlage 12 Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Anlage 7 Grünordnungsplan Anlage 13 Tragwerksplanung Anlage 8 Landschaftsrahmenplan Anlage 14 Technische Ausrüstung Anlage 9 Landschaftspflegerischer Begleitplan 2 Wesentliche Änderungen und Neuerungen a) Die HOAI gilt im Zusammenhang mit den Regelungen der Europäischen Union nur noch für Architektinnen und Architekten mit Geschäftssitz im Inland (Inlandsbeschränkung). Die zu planenden Objekte sind davon nicht betroffen. b) Anhebung der Honorare um 10 % (siehe oben). c) Baukostenvereinbarungsmodell: Parteien können bei Vertragsabschluss die Baukosten, auch im Sinne eines Höchstbetrages schriftlich vereinbaren. Dabei ist zu beachten, dass von dieser Möglichkeit nur Gebrauch gemacht wird, wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung noch keine für erste Kostenermittlungen geeignete Planungsleistungen erbracht wurden. Kostenüberschreitungen könnten dadurch durchaus seltener werden. Es wird dabei noch wichtiger werden, die Wünsche des Bauherrn, bestehend aus Bauprogramm und Qualitätsstandard, mit seinen finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. d) Malusregelung bei Überschreitung der Kosten bis zu 5 % des Honorars. Diese Regelung muss vereinbart werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Schriftform erforderlich ist, da diese im Zusammenhang mit der Bonusregelung (B.5) ausdrücklich genannt wird. Grundlage sind dabei ausschließlich die vereinbarten Baukosten (B.3). Von den üblichen Kostenüberschreitungen ist hier jedoch nicht die Rede. Bei Kostenüberschreitungen oder -unterschreitungen spielt die Hinweispflicht der Architekten und der Ingenieure gegenüber den Bauherren eine bedeutende Rolle. Dabei hatte die regelmäßige Kostenkontrolle als Grundleistung nach HOAI immer schon eine große Bedeutung. e) Erfolgshonorar als Bonusregelung bei Unterschreitung der Baukosten durch Ausschöpfung technisch-wirtschaftlicher oder umweltverträglicher Lösungsmöglichkeiten. Vorrausetzung: We-

5 HOAI sentliche Kostensenkung. Das zugehörige Erfolgshonorar kann bis zu 20 % des vereinbarten Honorars betragen und bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Der Umfang der Kostensenkung ist mit dem Begriff wesentlich nicht definiert. Er sollte ebenfalls schriftlich prozentual oder als Festbetrag fixiert werden. Umweltverträgliche Lösungsmöglichkeiten könnten durch Fördermittel zu wirtschaftlichen aber nicht kostengünstigeren Konstruktionen führen. Die Einbeziehung der Finanzierung in die Kostenermittlung für die Honorarberechnung ist ein Novum innerhalb der HOAI. Beachtlich ist, dass bislang ein Erfolgshonorar von 20 % sich lediglich auf die vom Bauherrn eingesparten Kosten bezog. Anmerkung: Der Begriff Bonusregelung ist frei gewählt. Der Erfolg bei der Einsparung von Kosten muss nicht unbedingt zum Erfolg für andere Ansprüche an das Bauwerk wie Qualität und Mängelfreiheit führen. f) Die für das Honorar als Grundlage (soweit nichts anderes vereinbart) dienenden anrechenbaren Kosten sind nicht mehr nach DIN 276 Kosten von Hochbauten (April 1981) zu ermitteln, sondern nach der aktuellen DIN 276 Kosten im Bauwesen (Dezember 2008). Dieses ist für die Praxis in den Architekten- und Ingenieurbüros ein sehr großer Fortschritt. Während bislang bis zu vier Kostenermittlungen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung) nach der jeweils gültigen Kostennorm DIN 276 als Grundleistung (Pflicht) durchzuführen waren, mussten die anrechenbaren Kosten zur Ermittlung der Honorare eben nach der DIN 276 von 1981 ermittelt werden. Beide Fassungen unterscheiden sich durch ihre Gliederung und schließlich mussten mindestens drei Kostenermittlungen doppelt angefertigt werden. g) Für die Honorarermittlung waren bisher mindestens drei der vier Arten der Kostenermittlung nötig. Diese Staffelung ist entfallen. Grundlage der Honorierung aller Leistungsphasen ist nun die Kostenberechnung, ausnahmsweise die Kostenschätzung. Der Kostenanschlag und die Kostenfeststellung sind dadurch künftig ohne Belang für das Honorar, bleiben aber Grundleistungen der Leistungsphasen 8 Überwachung der Ausführung bzw. 9 Objektbetreuung und Dokumentation. h) Umbauzuschlag für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden (bislang) bzw. Leistungen im Bestand (künftig). Bislang konnten schriftlich zwischen 20 % und 33 % Zuschlag vereinbart werden. Fehlte dabei die Prozentangabe, galten 20 %. Fehlte die schriftliche Einbeziehung des Umbausachverhaltes, gab es auch bei deutlich sichtbaren Umbauverhältnissen keinen Zuschlag. Fehlt diese Vereinbarung künftig, gelten 20 % auch ohne Schriftform der Vereinbarung. Schriftlich können jetzt Zuschläge bis 80 % des Honorars vereinbart werden, was beispielsweise den planerischen Aufwand bei Entkernungen oder komplizierten Ab- oder Unterfangungen berücksichtigen könnte. In diesem Zusammenhang muss die mitverarbeitete Bausubstanz berücksichtigt werden, deren anrechenbare Kosten mit schriftlicher Vereinbarung angemessen berücksichtigt werden konnten. Dieser immer umstrittene und wenig genutzte Passus ist entfallen. Wichtig ist jedoch dabei der Hinweis, dass in der gültigen DIN 276, Kosten im Bauwesen, im Punkt aufgefordert wird, den Wert vorhandener Bausubstanz und wiederverwendeter Teile zu ermitteln und bei den zugehörigen Kostengruppen gesondert aufzuführen. Dadurch werden diese sehr viel leichter zu anrechenbaren Kosten. Besonders wichtig ist dabei der Hinweis, dass hierzu nicht die Kosten zu ermitteln sind. Grundlage für diesen Teil der anrechenbaren Kosten ist dagegen eine Wertermittlung, die nach den jeweils geltenden Verordnungen (WertV) und Richtlinien (WertR) prüfbar aufgestellt sein sollte. Abschließend noch ein praktischer Hinweis: Erweiterungen sind nicht automatisch Umbauten. Nach alter und neuer HOAI sollte deutlich zwischen dem zu erweiternden Gebäude, das vermutlich mehr oder weniger umgebaut werden muss, wenn die Erweiterung durch Anschluss eines neuen Gebäudes nicht schon vorgesehen und vorbereitet war, und der als Neubau geltenden Erweiterung unterschieden werden.

6 6 HOAI Weitere Änderungen 1. Eine parallele Berechnung für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten ist nunmehr möglich. Das macht natürlich nur Sinn bei demselben Gebäude und dem einen für beides beauftragten Architekten. 2. Wegfall der Mindest- und Höchstsätze des Zeithonorars. Künftige Vergütungen nach Zeitaufwand bedürfen eines schriftlich vereinbarten Stundensatzes. Zu beachten ist dabei, dass die Mindestsätze nicht unterschritten und die Höchstsätze nicht überschritten werden. 3. Wegfall der Regelung für baukünstlerische Oberleitung. 4 Kritische Stellungnahme und Ausblick Ziele zur Schaffung dieser neuen Honorarordnung waren hauptsächlich die eilbedürftige Einhaltung der europarechtlichen Dienstleistungsrichtlinie sowie die Schaffung größerer Freiheit bei Vertragsgestaltung zwischen den Parteien, was schließlich den Anwendern oder Verbrauchern dient. Unter der erwähnten Eilbedürftigkeit hat die Erarbeitung dieser Verordnung mit Sicherheit gelitten. Was schriftlich zu vereinbaren ist und was nicht (mündlich, am Besten vor Zeugen) ist immer noch nicht überall zu erkennen. Dabei drängt sich der Rat auf, noch eher und öfter einen schriftlichen Architektenvertrag abzuschließen. Ein neuer Mustervertrag wäre also dringender, als schnell erscheinende Kommentare ohne erste Erfahrungen. Das Baukostenvereinbarungsmodell ist ebenso zu begrüßen, wie das Kostenberechnungsmodell. Beide vereinfachen Aufstellung und Prüfung von Honorarrechnungen. Auch die Absicherung eines 20%-igen Umbauzuschlages ohne schriftliche Vereinbarung gehört dazu. Der Kritik der Verbraucher, dass die Honorare von der Höhe der Baukosten abhängen, wurde nicht entsprochen. Immerhin gibt es jetzt aber die Bonusregelung, und: Wo es einen Bonus gibt, muss auch ein Malus sein. Und noch etwas: Es gibt in der HOAI wie bisher keine Überleitungsvorschrift. In Architektenverträgen, die ab jetzt bis zum Inkrafttreten der Verordnung am Tag nach ihrer Verkündigung abgeschlossen werden, sollte unbedingt ein Passus für die Geltendmachung dieses neuen Rechtes eingefügt werden.

Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009

Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Hier nun eine Übersicht über die Paragrafen der alten HOAI im Vergleich

Mehr

Vorwort Einführung Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI (Text) Amtliche Begründung mit Anmerkungen des Autors 155

Vorwort Einführung Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI (Text) Amtliche Begründung mit Anmerkungen des Autors 155 Schnellübersicht Seite Vorwort 5 1. Einführung 13 2. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI (Text) 17 3. Amtliche Begründung mit Anmerkungen des Autors 155 3.1 Amtliche Begründung allgemein

Mehr

Honorarordnung. Ingenieure - HOAI

Honorarordnung. Ingenieure - HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 Textausgabe mit Einführung und Anmerkungen zu den wichtigsten Neuerungen bearbeitet von Dr. Johann Peter Hebel Rechtsanwalt in Berlin 3., neu bearbeitete

Mehr

1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 2 Leistungen 3 Leistungen und Leistungsbilder. 3 Begriffsbestimmungen 2 Begriffsbestimmungen

1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 2 Leistungen 3 Leistungen und Leistungsbilder. 3 Begriffsbestimmungen 2 Begriffsbestimmungen Wo steht was? Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Fassung 2002 - Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) - Fassung 2009-1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich

Mehr

A Einführung in die HOAI

A Einführung in die HOAI Inhaltsübersicht A Einführung in die HOAI 2009 11 1 Vorgänger der HOAI 11 2 HOAI 12 3 Rechtscharakter 13 4 Wesentliche Neuerungen der HOAI 2009 im Überblick 13 4.1 Begrenzung des Anwendungsbereichs der

Mehr

Ausblick auf die neue HOAI

Ausblick auf die neue HOAI Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt: Karsten Meurer Meurer Rechtsanwälte Stuttgart 1 HOAI 2009 29.04.2009: BRegierung beschließt 6. HOAI

Mehr

Druckerei C. H. Beck. ... Revision, Sachregister. Revision Sachregister. Die Zahlen bezeichnen die jeweilige Seitenzahl

Druckerei C. H. Beck. ... Revision, Sachregister. Revision Sachregister. Die Zahlen bezeichnen die jeweilige Seitenzahl Revision Die Zahlen bezeichnen die jeweilige Seitenzahl Abfallentsorgung Ingenieurbauwerke 115 f. Abkoppelung Honorarhöhe von den tatsächlichen Baukosten 34, 41 Abrufvertrag Übergangsvorschriften 156 f.

Mehr

Ausblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg

Ausblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg 1 Architektenkammer Baden-Württemberg HOAI 2009

Mehr

A: Einführung in die HOAI B: HOAI

A: Einführung in die HOAI B: HOAI 5 Inhaltsübersicht A: Einführung in die HOAI 2013... 11 1 Vorgänger der HOAI... 11 2 HOAI... 12 3 Rechtscharakter... 13 4 Anwendungsbereich der HOAI... 14 4.1 Persönlicher Anwendungsbereich... 14 4.2 Sachlicher

Mehr

HOAI-Kommentar. ~ Springer Vieweg. zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Rudolf Jochern Wolfgang Kaufhold

HOAI-Kommentar. ~ Springer Vieweg. zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Rudolf Jochern Wolfgang Kaufhold Rudolf Jochern Wolfgang Kaufhold HOAI-Kommentar zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage Bearbeitet von Teil 1 1-16 Teil 2 17-21 Teil 2

Mehr

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI Textausgabe mit Einführung und Anmerkungen zu den wichtigsten Neuerungen bearbeitet von Dr. Johann Peter Hebel Rechtsanwalt in Berlin 2., aktualisierte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort. Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort. Literaturverzeichnis Rz. Seite Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII A. Grundsätzliches 1 1 I. Was die HOAI regelt 1 1 II. Der preisrechtliche Charakter der HOAI 9 2 III. Schuldrechtliche Vorschriften

Mehr

HOAI-Kommentar. zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Bearbeitet von RA Prof. Rudolf Jochem, Dipl.-Ing.

HOAI-Kommentar. zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Bearbeitet von RA Prof. Rudolf Jochem, Dipl.-Ing. HOAI-Kommentar zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Bearbeitet von RA Prof. Rudolf Jochem, Dipl.-Ing. Wolfgang Kaufhold 6., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage 2016. Buch.

Mehr

II. Text der HOAI 2013

II. Text der HOAI 2013 II. HOAI 2013 II. Text der HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) Auf Grund

Mehr

Grundzüge der HOAI 2009

Grundzüge der HOAI 2009 Grundzüge der HOAI 2009 Walter Oertel Rechtsanwalt Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig Grundlagen Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen 04.11.1971

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3

Mehr

Anhang - Honorartafeln

Anhang - Honorartafeln Anhang - Honorartafeln Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Fassung 2002-16 Abs. 1 Honorartafel für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten Anrechenbare I 25.565 1.984

Mehr

Grün: Forderungen im Abschlussbericht positiv berücksichtigt Gelb: Noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte Rot: Ablehnung

Grün: Forderungen im Abschlussbericht positiv berücksichtigt Gelb: Noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte Rot: Ablehnung Novellierung HOAI 2009 Synopse: Wesentliche Forderungen des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten sowie Zwischenergebnisse nach Vorlage des Abschlussberichts BMVBS Stand: 23.09.2011 Modernisierung,

Mehr

Pott/Dahlhoff/Kniffka/Rath

Pott/Dahlhoff/Kniffka/Rath Pott/Dahlhoff/Kniffka/Rath Verordnung iiber die Honorare fur Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure) Kommentar 8. Auflage bearbeitet von Heike Rath

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3

Mehr

HOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext

HOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext HOAI2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger erordnungstext -rnst&sohn A Wiley Brand Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Synopse zur HOAI 2009 - HOAI 2013...............................................

Mehr

Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen

Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Manfred von Bentheim Loseblattwerk 2012. CD-ROM. Mit Handbuch. Kunststoffordner ISBN 978 3 86586 213 6 Format (B x L): 20,3

Mehr

Knackpunkte der HOAI 2009 Schwerpunkte der neuen HOAI mit besonderer Berücksichtigung der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung

Knackpunkte der HOAI 2009 Schwerpunkte der neuen HOAI mit besonderer Berücksichtigung der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung Knackpunkte der HOAI 2009 Schwerpunkte der neuen HOAI mit besonderer Berücksichtigung der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung Dipl.-Ing. Bernd Hölzgen Technischer Geschäftsführer Landesbetrieb

Mehr

HOAI Die neue HOAI. Überblick über die wesentlichen Änderungen. 1 Architektenkammer Baden-Württemberg

HOAI Die neue HOAI. Überblick über die wesentlichen Änderungen. 1 Architektenkammer Baden-Württemberg HOAI 2009 Die neue HOAI Überblick über die wesentlichen Änderungen 1 Architektenkammer Baden-Württemberg Architektenkammer Baden-Württemberg Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Rechtsanwalt Alfred Morlock

Mehr

HOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013

HOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013 HOAI 2013 Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013 Regelungsinhalt der HOAI Preisrecht / Honorarrecht Keine Regelung der Architektenleistung

Mehr

Fachliche und redaktionelle Anmerkungen zum modifizierten Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)

Fachliche und redaktionelle Anmerkungen zum modifizierten Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) Fachliche und redaktionelle Anmerkungen zum modifizierten Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) Teil 1 Allgemeine Vorschriften 2 Begriffsbestimmung

Mehr

Das Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure

Das Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/77 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zum Teil frei vereinbar 2/77 Das Ob der Vergütung 632

Mehr

1 Kommentierung HOAI Teil 2 Flächenplanung 1. Abschnitt 1 Bauleitplanung 17-21

1 Kommentierung HOAI Teil 2 Flächenplanung 1. Abschnitt 1 Bauleitplanung 17-21 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis 1 Kommentierung HOAI Teil 2 Flächenplanung 1 Abschnitt 1 Bauleitplanung 17-21 l 17 Anwendungsbereich 1 Zu 17, Rdn. 1 Neuerungen durch die HOAI 2013 1 Zu 17, Rdn. 2

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Wesentliche Aspekte des Abschlussberichts des BMVBS zur Novellierung der HOAI 2009

Wesentliche Aspekte des Abschlussberichts des BMVBS zur Novellierung der HOAI 2009 Teil 1 - Allgemeiner Teil, Koordinierungsgruppe und Unterarbeitsgruppen Vorschläge zur Überarbeitung von Allgemeinen Vorschriften (Hinweis: Es handelt sich in erster Linie um allgemeine Beschlüsse, insbesondere

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI)

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) Inhaltsübersicht HOAI Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) Auf Grund der 1 und

Mehr

Die HOAI 2013 verstehen und richtig anwenden

Die HOAI 2013 verstehen und richtig anwenden Die HOAI 2013 verstehen und richtig anwenden Klaus D. Siemon Ralf Averhaus Die HOAI 2013 verstehen und richtig anwenden mit Beispielen und Praxistipps 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage Klaus

Mehr

Exklusiv für Buchkäufer! Ihre Arbeitshilfen online. Verträge Architektenvertrag Ingenieurvertrag. Übersichten Tabellen zur Honorarabrechnung

Exklusiv für Buchkäufer! Ihre Arbeitshilfen online. Verträge Architektenvertrag Ingenieurvertrag. Übersichten Tabellen zur Honorarabrechnung MIT ARBEITS HILFEN ONLINE Exklusiv für Buchkäufer! Ihre Arbeitshilfen online Verträge Architektenvertrag Ingenieurvertrag Übersichten Tabellen zur Honorarabrechnung Gesetze Synopse zur neuen HOAI 2013

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14 VII Übersicht über die neue HOAI Inhaltsübersicht 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen 3 i HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8 1 Anwendungsbereich 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung

Mehr

Martina Lorenz I Joachim Lorenz. HOAI für Ingenieure. Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen. Fraun hafer IRB Verlag

Martina Lorenz I Joachim Lorenz. HOAI für Ingenieure. Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen. Fraun hafer IRB Verlag Martina Lorenz I Joachim Lorenz HOAI für Ingenieure Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen Fraun hafer IRB Verlag In ha ltsverzeich nis InhaLt Abkürzungen EinLeitung 11 13 1 Regelungsgegenstand 13 2

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013

HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 Rechtswissenschaften und Verwaltung - Textausgabe HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 Textausgabe mit amtlicher Begründung 10. Auflage 2013. Buch. VI, 226 S. Kartoniert ISBN 978 3 17

Mehr

Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG

Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG (inkl. Widerrufsbelehrung für Vertragsschlüsse außerhalb der

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Vorwort... III Literaturverzeichnis... XIII A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock)... 1 I. Rechtsnatur... 1 II. Zustandekommen des Vertrages... 3 III. Hinweise für mündlichen

Mehr

Die neue HOAI Strukturwandel. Hierzu gibt 3 Abs. 1 HOAI das Programm vor:

Die neue HOAI Strukturwandel. Hierzu gibt 3 Abs. 1 HOAI das Programm vor: Die neue HOAI 2009 Die seit langem diskutierte Neuordnung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist jetzt Realität geworden. Die Verordnung der Bundesregierung hat den Bundesrat passiert. Ziel

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis VII. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock) 1 I. Rechtsnatur 1 II. Zustandekommen des Vertrages 3 III. Hinweise für mündlichen Vertragsabschluss 4 IV. Auftragsbestätigung/Vorvertrag

Mehr

Die HOAI , 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014

Die HOAI , 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014 Die HOAI 2013 1 16, 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI 2009 Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014 Struktur der HOAI 2013 Teil 1: Allgemeine Vorschriften Teil 2: Flächenplanung

Mehr

Die neue HOAI 2013 mit Synopse 2009/2013

Die neue HOAI 2013 mit Synopse 2009/2013 Die neue HOAI 2013 mit Synopse 2009/2013 Frank Weber Klaus D. Siemon Die neue HOAI 2013 mit Synopse 2009/2013 Einführung Gegenüberstellung Begründung Bewertungstabellen Frank Weber Kanzlei für Immobilienrecht

Mehr

Honorarempfehlungen für die Honorartafeln HOAI 2013 und prozentuale Änderung gegenüber den Honorartafeln HOAI 2009 für die Leistungsbilder

Honorarempfehlungen für die Honorartafeln HOAI 2013 und prozentuale Änderung gegenüber den Honorartafeln HOAI 2009 für die Leistungsbilder Honorarempfehlungen für die Honorartafeln HOAI 2013 und prozentuale Änderung gegenüber den Honorartafeln HOAI 2009 für die Leistungsbilder Vorgeschlagene Leistungsbilder der Gutachter: nutzungsplan Bebauungsplan

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8 IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen

Mehr

5 3 Leistungen und Leistungsbilder Begriffsbestimmungen... I4. Ubersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften...

5 3 Leistungen und Leistungsbilder Begriffsbestimmungen... I4. Ubersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften... Inhaltsverzeichnis.. Ubersicht über die neue HOAI... Inhaltsübersicht... 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen... 3 I HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher

Mehr

für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume, 7. für die Leistungsphase 7

für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume, 7. für die Leistungsphase 7 a) Synopse HOAI 2009 HOAI 2013 Text HOAI 2009/HOAI 2013 2 (Grundlagenermittlung) mit je 3 Prozent bei Gebäuden und raumbildenden (Vorplanung) mit je 7 Prozent bei Gebäuden und raumbildenden (Entwurfsplanung)

Mehr

BIM und HOAI. Anforderungen an Honorarvereinbarungen

BIM und HOAI. Anforderungen an Honorarvereinbarungen BIM und HOAI Anforderungen an Honorarvereinbarungen Grundsätzliches Anwendungsbereich des zwingenden Preisrechts der HOAI Leistungsbilder der HOAI Grundleistungen Anrechenbare Kosten innerhalb der Tafelwerte

Mehr

HOAI EINFÜHRUNG IN DIE PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

HOAI EINFÜHRUNG IN DIE PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht EINFÜHRUNG IN DIE HOAI PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Lehrbeauftragter

Mehr

Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen

Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Schliemann (Hrsg.) Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Christian Schliemann, LL.M./D.E.A. Rechtsanwalt in Hamburg Dr. Ralf Averhaus Rechtsanwalt in Berlin Dr. Birgit

Mehr

Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010

Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010 Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010 Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Krause-Allenstein

Mehr

Die HOAI 2009 verstehen und richtig anwenden

Die HOAI 2009 verstehen und richtig anwenden Die HOAI 2009 verstehen und richtig anwenden Klaus D. Siemon Ralf Averhaus Die HOAI 2009 verstehen und richtig anwenden mit Beispielen und Praxistipps 2., überarbeitete Auflage 2012 Dipl. Ing. Klaus D.

Mehr

Neue HOAI Gebäude und raumbildende Ausbauten

Neue HOAI Gebäude und raumbildende Ausbauten Praxishinweis Neue HOAI Gebäude und raumbildende Ausbauten 1. Inkrafttreten und Übergangsvorschrift Die Novelle der HOAI ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Für Verträge, die noch bis zum Inkrafttreten

Mehr

Einführung: Die Einrichtung

Einführung: Die Einrichtung Intensiv-Workshop BKI Honorarplaner Version 8 Referent: Arnold Nehm Dipl.Ing. Architekt BKI Stuttgart Stand: Januar 2015 Folie 1 von 20 Einführung: Die Einrichtung BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher

Mehr

x = (a b) / d * c + b

x = (a b) / d * c + b HOAI 2013 Teil 1: 13 Das Honorar wird mit den o. g. Parametern in Honorartafeln abgeleitet/ interpoliert. x = (a b) / d * c + b x = zu bestimmendes Honorar in a = Honorar für die nächsthöheren anrechenbaren

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock) 1 I. Rechtsnatur 1 II. Zustandekommen des Vertrages 3 III. Hinweise für mündlichen Vertragsabschluss 4 IV. Auftragsbestätigung/Vorvertrag

Mehr

HOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung

HOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung HOAI 2013 Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger DGSV für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB Eichsfeldstr. 92 52223 Stolberg (Rheinland)

Mehr

Die HOAI 2013 verstehen und richtig anwenden

Die HOAI 2013 verstehen und richtig anwenden Die HOAI 2013 verstehen und richtig anwenden Klaus D. Siemon Ralf Averhaus Die HOAI 2013 verstehen und richtig anwenden mit Beispielen und Praxistipps 3., überarbeitete Auflage Klaus D. Siemon Vellmar

Mehr

b) Rechtsverordnung seit c) letzte Stand vom

b) Rechtsverordnung seit c) letzte Stand vom Mies van der Rohe b) Rechtsverordnung seit 1976. c) letzte Stand vom 01.01.1996 1 2 3 HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 4 HOAI Historie: 1971: Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und

Mehr

RA Prof. Dr. M. Preussner Mail to:

RA Prof. Dr. M. Preussner Mail to: RA Prof. Dr. M. Preussner Mail to: Preussner@kues-partner.de Verwalten, das heißt vorausschauen Emile de Girardin (1806-1881), Die HOAI auf der Zielgeraden: Der Zeitplan: Versand des Referentenentwurfs

Mehr

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,

Mehr

HOAI. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Mies van der Rohe. b) Rechtsverordnung seit c) letzte Stand vom

HOAI. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Mies van der Rohe. b) Rechtsverordnung seit c) letzte Stand vom Mies van der Rohe b) Rechtsverordnung seit 1976. c) letzte Stand vom 01.01.1996 1 HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2 HOAI Historie: 1971: Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur

Mehr

Ausblick HVA F-StB 2014

Ausblick HVA F-StB 2014 Hauptabteilung Planung Planerische Grundsatzangelegenheiten Dirk Heidermann Ausblick HVA F-StB 2014 1 Ausblick HVA F-StB 2014 April 2014 Rahmenbedingungen Einführung Was ist neu? Ausblick Leistungstexte

Mehr

Ausblick auf die HOAI 2013

Ausblick auf die HOAI 2013 Ausblick auf die HOAI 2013 Worauf sich Architekten einstellen müssen RA Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg AKBW 2013 1 Ausblick auf die HOAI 2013 Worauf sich Architekten einstellen müssen

Mehr

Die HOAI in der Praxis

Die HOAI in der Praxis Die HOAI in der Praxis Mit vielen Mustern prüffähiger Honorarabrechnungen von Rechtsanwalt Alfred Morlock, Stuttgart, Geschäftsführer der Architektenkammer Baden-Württemberg und Rechtsanwalt Karsten Meurer,

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE HONORARE FÜR ARCHITEKTEN- UND INGENIEURLEISTUNGEN (HOAI) zur Verfügung gestellt von MEK Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

VERORDNUNG ÜBER DIE HONORARE FÜR ARCHITEKTEN- UND INGENIEURLEISTUNGEN (HOAI) zur Verfügung gestellt von MEK Rechtsanwaltsgesellschaft mbh VERORDNUNG ÜBER DIE HONORARE FÜR ARCHITEKTEN- UND INGENIEURLEISTUNGEN (HOAI) zur Verfügung gestellt von MEK Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Stand 10. Juli 2013 HOAI 1 Verordnung über die Honorare für Architekten-

Mehr

Beck`sche Gesetzestexte Kommentar HOAI Kommentar. von Friedrich-Karl Scholtissek. 2. Auflage

Beck`sche Gesetzestexte Kommentar HOAI Kommentar. von Friedrich-Karl Scholtissek. 2. Auflage Beck`sche Gesetzestexte Kommentar HOAI 2013 Kommentar von Friedrich-Karl Scholtissek 2. Auflage HOAI 2013 Scholtissek schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

HOAI. 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume. Neubau Umbau/Modernis. Instand. anrechenbaren Kosten DIN 276, netto

HOAI. 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume. Neubau Umbau/Modernis. Instand. anrechenbaren Kosten DIN 276, netto HOAI 1 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto 3. Schwierigkeit des

Mehr

RABER & COLL. Rechtsanwälte

RABER & COLL. Rechtsanwälte INFO-Post 4/2013 HOAI 2013-Was ändert sich? RABER & COLL. Manfred Raber Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Inhaltsverzeichnis: A Honorarsätze steigen im Durchschnitt

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher HOAI. Kommentar

Gelbe Erläuterungsbücher HOAI. Kommentar Gelbe Erläuterungsbücher HOAI Kommentar von Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt, Prof. Christian Niemöller, Prof. Dr. Mathias Preussner, Bartholomäus Aengenvoort, Dr. Heike Glahs, Wolfgang Haack, Klaus Heinlein,

Mehr

HOAI 2013-Textausgabe/ HOAI 2013-Text Edition

HOAI 2013-Textausgabe/ HOAI 2013-Text Edition HOAI 2013-Textausgabe/ HOAI 2013-Text Edition Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.) HOAI 2013-Textausgabe/ HOAI 2013-Text Edition Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013/Official

Mehr

AHO in Berlin Bericht Anton Tienes / Seite 1 von 5

AHO in Berlin Bericht Anton Tienes / Seite 1 von 5 Bericht Anton Tienes / 20.12.07 Seite 1 von 5 Novellierung der HOAI auf dem Weg? Am 30.11.07 fand in Berlin eine Informationsveranstaltung der AHO zum aktuellen Stand der Novellierung der HOAI statt. Der

Mehr

Vorwort zur 3. Auflage

Vorwort zur 3. Auflage V Vorwort zur 3. Auflage Nachdem die HOAI in der Fassung von 2009 lediglich eine pauschal geschätzte Honorarerhöhung von zehn Prozent für die in den Leistungsbildern enthaltenen Leistungen zum Inhalt hatte,

Mehr

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) HOAI Ausfertigungsdatum: 10.07.2013 Vollzitat: "Honorarordnung für Architekten

Mehr

Mandantenrundschreiben 2/2013

Mandantenrundschreiben 2/2013 Mandantenrundschreiben 2/2013 Änderungen durch neue HOAI 2013 und die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Architektenrecht Am 17.07.2013 ist die novellierte Verordnung über die Honorare für Architekten- und

Mehr

Verordnung über die Honorare für Architekten-und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)

Verordnung über die Honorare für Architekten-und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Verordnung über die Honorare für Architekten-und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Vollzitat: "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl.

Mehr

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Hedwig Lipphardt Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Gestaltungstipps für den Architektenvertrag 1 I. Der Klassiker: Vom Architekten vorgelegte

Mehr

HOAI Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieuren. Dr. Johann Peter Hebel Rechtsanwalt

HOAI Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieuren. Dr. Johann Peter Hebel Rechtsanwalt HOAI 2009 Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieuren Dr. Johann Peter Hebel Rechtsanwalt Leibnizstraße 53 10629 Berlin Tel: (0 30) 39 92 50-0 Fax: (0 30) 39 92 50-20 berlin@mwp-berlin.de

Mehr

VBI Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau

VBI Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau VBI Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau Arbeitsgruppe Honorarordnung VBI Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau Arbeitsgruppe Honorarordnung Teilnehmer: Werner K.H. Dittrich Wolfgang Eilzer Martin Grassl

Mehr

Herzlich willkommen beim IfKb Architekten- und Ingenieurrecht.

Herzlich willkommen beim IfKb Architekten- und Ingenieurrecht. Seite 1 Herzlich willkommen beim. Sie befinden sich jetzt in der IfKb-Synopse HOAI 2009/HOAI 2013, über die Sie nunmehr frei verfügen können. Diese IfKb-Synopse zur HOAI enthält in synoptischer Darstellung

Mehr

HOAI 2009 Bundesratsdrucksache HOAI Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich. Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich

HOAI 2009 Bundesratsdrucksache HOAI Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich. Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich 1 Synopse HOAI 2009 -> HOAI 2013 HOAI 2009 Bundesratsdrucksache HOAI 2013 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der

Mehr

1/1 HOAI 2013 Änderungen im Überlick

1/1 HOAI 2013 Änderungen im Überlick Aktuelle Hinweise Seite 1 HOAI 2013 Änderungen im Überblick 1/1 1/1 HOAI 2013 Änderungen im Überlick Alle Teile der HOAI wurden überarbeitet. Die Beratungsleistungen sind hingegen nach wie vor unverbindlich

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 2276 FNA: FNA Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 2276 FNA: FNA Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: HOAI Ausfertigungsdatum: 10.07.2013 Gültig ab: 17.07.2013 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 2276 FNA: FNA 402-24-8-2-3 Verordnung über die

Mehr

56G- Mehrteilige Honorarrechnung

56G- Mehrteilige Honorarrechnung Programmvertriebsgesellschaft mbh Lange Wender 1 34246 Vellmar BTS STATIK-Beschreibung - Bauteil: 56G Honorarermittlung, mehrteilig Seite 1 56G- Mehrteilige Honorarrechnung (Stand: 17.02.2010) Das Programm

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 2276 FNA: FNA Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 2276 FNA: FNA Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: HOAI Ausfertigungsdatum: 10.07.2013 Gültig ab: 17.07.2013 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 2276 FNA: FNA 402-24-8-2-3 Verordnung über die

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 2276 FNA: FNA Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 2276 FNA: FNA Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: HOAI Ausfertigungsdatum: 10.07.2013 Gültig ab: 17.07.2013 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 2276 FNA: FNA 402-24-8-2-3 Verordnung über die

Mehr

Drucksache 334/ Honorare für Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen 21 Honorare für Grundleistungen bei Bebauungsplänen A b s c h n i t t 2

Drucksache 334/ Honorare für Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen 21 Honorare für Grundleistungen bei Bebauungsplänen A b s c h n i t t 2 Drucksache 334/13 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) Vom... Auf Grund der 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur-

Mehr

Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)

Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) HOAI Ausfertigungsdatum: 10.07.2013 Vollzitat: "Honorarordnung für Architekten

Mehr

HONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN

HONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN HONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN Die Preisvereinbarung mit Architekten und Ingenieuren weisen beispielsweise gegenüber den Bauverträgen mit den ausführenden Unternehmern Besonderheiten auf. Können hier

Mehr

HOAI 2013 in der Praxis Planen und Bauen im Bestand

HOAI 2013 in der Praxis Planen und Bauen im Bestand Ausschuss der Verbände und Kammern HOAI 2013 in der Praxis Verband Beratender Ingenieure Hessen Seite 1 2722 Dr.- Ing. Erich Rippert 27. März 2014 HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 3 Objektplanung für Ingenieurbauwerke

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

HONORARVERGLEICH HOAI 1996 HOAI HOAI 2009 AHO-Fachkommission Honorarab- AHO-Arbeitskreis weichung in % Kommentar Teil 2 Flächenplanung

HONORARVERGLEICH HOAI 1996 HOAI HOAI 2009 AHO-Fachkommission Honorarab- AHO-Arbeitskreis weichung in % Kommentar Teil 2 Flächenplanung HONORARVERGLEICH HOAI 1996 HOAI 2009 Die Fachkommissionen des AHO haben an typischen durchschnittlichen Fallbeispielen Vergleichsrechnungen HOAI 1996 / HOAI 2009 durchgeführt, um erste Eindrücke über die

Mehr

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Band 59 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (IngAlG) begründet von Hermann Korbion Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Mehr

I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich

I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich S a t z u n g des Landkreises Trier-Saarburg über die Erhebung von Gebühren und den Auslagenersatz für die Inanspruchnahme der Bauabteilung der Kreisverwaltung Trier- Saarburg für technische Leistungen

Mehr