HOAI. 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume. Neubau Umbau/Modernis. Instand. anrechenbaren Kosten DIN 276, netto

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1 HOAI 1 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto 3. Schwierigkeit des Objektes 4. Planungstiefe Honorarzone V) (I- Leistungsbild Leistungsphasen 1-9 Honorartafel = Architekten honorar, netto 5. Zuschläge Umbauzuschlag 36 (1) mind % (bei Gebäude) mind % (bei Innenräume) Bauüberwachungszuschlag 12 (0-50 %) 2

2 4 Anrechenbare Kosten 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto TEIL 1: Allgemeine Vorschriften 4 Anrechenbare Kosten (1) Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten zur Herstellung, zum Umbau, zur Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie mit den damit zusammenhängenden Aufwendungen. - Es ist auf die DIN 276, Dez 2008 Bezug zu nehmen. (Kosten im Bauwesen) - Die Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten 3 4 Anrechenbare Kosten 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto TEIL 1: Allgemeine Vorschriften 4 Anrechenbare Kosten (3) Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des 2 Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen.... 4

3 Honorarermittlung lineare Interpolation 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto TEIL 3: Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume 33 Besondere Grundlagen des Honorars: (1) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind die Kosten der Baukonstruktion anrechenbar. (KG 300) (2)... Sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,... vollständig anrechenbar. (KG 400) 5 Honorarermittlung lineare Interpolation 6

4 Honorarermittlung lineare Interpolation 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto (2)... Sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,... vollständig anrechenbar. (KG 400) 1.Vollständig anrechenbar bis zu einem Betrag von 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und 2.Zur Hälfte anrechenbar mit dem Betrag, der 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigt. 7 Honorarermittlung lineare Interpolation 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto (3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten (KG 200), für die nichtöffentliche Erschließung sowie für Leistungen zur Ausstattung und zu Kunstwerken (KG 600), soweit der Auftragnehmer die Leistungen weder plant noch bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht. 8

5 9 230 Nichtöffentliche Erschließung: Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Beauftragung mit dem Ziel der späteren Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit hergestellt und ergänzt werden. Kosten von Anlagen auf dem eigenen Grundstück gehören zu der Kostengruppe 500. Soweit erforderlich, kann die Kostengruppe 230 entsprechend der Kostengruppe 220 untergliedert werden. 10

6 220 Öffentliche Erschließung: 221 Abwasserentsorgung 222 Wasserversorgung 223 Gasversorgung 224 Fernwärmeversorgung 225 Stromversorgung 226 Telekommunikation 227 Verkehrserschließung 228 Abfallentsorgung 229 Öffentliche Erschließung sonstiges 11 4 Anrechenbare Kosten 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto TEIL 1: Allgemeine Vorschriften 4 Anrechenbare Kosten (3) Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des 2 Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen

7 Grosser Saal (3) Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des 2 Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen nachher vorher Die Kosten des angrenzenden Rohbaus werden zu den anrechenbaren Kosten hinzugerechnet! Die Abbrucharbeiten sind in der Baukonstruktion unter KG 394 Abbruchmaßnahmen enthalten. 14

8 Grosser Saal 15 Umbau - Instandsetzung 16

9 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage 3. Schwierigkeit des Objektes anrechenbaren Kosten DIN 276, netto Honorarzone (I- V) Honararzonen für Leistungen bei Gebäuden Honorarzone: I II III IV V Planungsanforderung: Sehr gering gering durchschnittlich überdurchschnittlich 1 Einbindung in die Umgebung Anzahl der Funktionsbereiche 3 Gestalterische Anforderungen 4 Konstruktive Anforderungen Technische Gebäudeausstattg 6 Ausbau Gesamt sehr hoch (Bis 10,0) (11-18) (19-27) (28-34) (35-42) 18

10 19 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto 3. Schwierigkeit des Objektes Honorarzone V) (I- 4. Planungstiefe Leistungsbild Leistungsphasen

11 3 Absatz Leistungen und Leistungsbilder Anlage 2: Grundleist. im Leistungsbild Flächennutzungsplan Anlage 3: Grundleist. im Leistungsbild Bebauungsplan Anlage 4: Grundleist. im Leistungsbild Landschaftsplan Anlage 5: Grundleist. im Leistungsbild Grünordnungsplan Anlage 6: Grundleist. im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan Anlage 7: Grundleist. im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage 8: Grundleist. im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan Anlage 9: Besondere Leistungen zur Flächenplanung Anlage 10: Grundleist. Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto 3. Schwierigkeit des Objektes Honorarzone V) (I- 4. Planungstiefe Leistungsbild Leistungsphasen 1-9 Teil 3: 10) 34 Absatz (1) bis (3) (siehe Anlage 22

12 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume 34 Absatz (1) bis (3) (siehe Anlage 10) Die Grundleistungen sind in 9 Leistungsphasen unterteilt: LPH. 1 Grundlagenermittlung 2 % LPH. 2 Vorentwurfsplanung 7 % LPH. 3 Entwurfsplanung 15 % LPH. 4 Genehmigungsplanung 3 % LPH. 5 Ausführungsplanung 25 % LPH. 6 Vorbereitung der Vergabe 10 % LPH. 7 Mithilfe der Vergabe 4 % LPH. 8 Objektüberwachung 32 % LPH. 9 Objektbetreuung+Doku. 2 % 23 24

13 25 26

14 6 Grundlagen des Honorars Parameter der HOAI bei Gebäuden + Innenräume 1. Aufgabe Neubau Umbau/Modernis. Instand. 2. Berechnungsgrundlage anrechenbaren Kosten DIN 276, netto 3. Schwierigkeit des Objektes 4. Planungstiefe Honorarzone V) (I- Leistungsbild Leistungsphasen 1-9 Honorartafel = Architekten honorar, netto 5. Zuschläge Umbauzuschlag 36 (1) mind % (bei Gebäude) mind % (bei Innenräume) Bauüberwachungszuschlag 12 (0-50 %) 27 7 Honorarvereinbarung (Teil 1 HOAI 2013) (1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. 28

15 7 Honorarvereinbarung (1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. - vor Auftragsbeginn - notwendige Schriftform beider Vertragsparteien - Ein Vertragsschreiben mit beiden Unterschriften von AG + Architekt 29 7 Honorarvereinbarung (2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten, Werte oder Verrechnungseinheiten außerhalb der Tafelwerte der Verordnung, sind die Honorar frei vereinbar - Frei verhandelbar ab anrechenbare Kosten > ,00 30

16 7 Honorarvereinbarung... (6) Sofern nicht bei der Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze gemäß Absatz (1) als vereinbart wenn keine Schriftform, dann gelten die Mindestsätze 31 7 Honorarvereinbarung... (6) Sofern nicht bei der Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze gemäß Absatz (1) als vereinbart.... (3) Die in dieser Verordnung festgesetzten Mindestsätze können durch schriftliche Vereinbarung in Ausnahmefällen unterschritten werden. - wenn keine Schriftform, dann gelten die Mindestsätze - Unterschreiten der Mindestsätze nur in Schriftform 32

17 33 Honorarermittlung lineare Interpolation Das Honorar wird mit den o. g. Parametern in Honorartafeln abgeleitet/ interpoliert. x = (a b) / d * c + b x = zu bestimmendes Honorar in a = Honorar für die nächsthöheren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in b = Honorar für die nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in c = Differenz zwischen den tatsächlichen anrechenbaren Kosten und den nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in d = Differenz zwischen den nächsthöheren und nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten ind Honorartafel in 34

18 Honorarermittlung lineare Interpolation Das Honorar wird mit den o. g. Parametern in Honorartafeln abgeleitet/ interpoliert. x = (a b) / d * c + b x = zu bestimmendes Honorar in a = Honorar für die nächsthöheren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in b = Honorar für die nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in c = Differenz zwischen den tatsächlichen anrechenbaren Kosten und den nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten in der Honorartafel in d = Differenz zwischen den nächsthöheren und nächstniedrigeren anrechenbaren Kosten ind Honorartafel in 35 Lineare Interpolation 36

19 Architektenhonorar zur Bausumme Anrechenbare Kosten 37 Beispiel: Honorarberechnung 38

20 Kostenermittlung Anrechenbare Kosten Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Baugenehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereitung der Vergabe LPH 1+2 < 20 % LPH 3 < 10 % 39 2 Begriffsbestimmungen Nr. 13 KS Kostenschätzung LPH 2-3 Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung. Die Gesamtkosten sind nach Kostengruppen bis zur ersten Ebene der Kostengliederung zu ermitteln 40

21 2 Begriffsbestimmungen Nr. 14 Kostenberechnung Kostenberechnung LPH 3 Kostenberechnung ist eine Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Die Gesamtkosten werden nach Kostengruppen bis zur zweiten Ebene der Kostengliederung ermittelt. Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objektes auf der Grundlage der Kostenberechnung oder soweit diese nicht vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung Honorarvereinbarung (5) Ändert sich der beauftragte Leistungsumfang auf Veranlassung des Auftraggebers während der Laufzeit des Vertrages mit der Folge von Änderungen der anrechenbaren Kosten, Werten oder Verechnungseinheiten, ist die dem Honorar zugrunde liegende Vereinbarung durch schriftliche Vereinbarung anzupassen. - Bei Änderungen Anpassung des Honorars auf Verlangen 42

22 3 Leistungen und Leistungsbilder Leistungsphasen Gebäude: Lph. 1: Grundlagenermittlung Lph. 2: Vorplanung Lph. 3: Entwurfsplanung Lph. 4: Genehmigungsplanung Lph. 5: Ausführungsplanung Lph. 6: Vorbereitung der Vergabe Lph. 7: Mithilfe bei der Vergabe Lph. 8: Objektüberwachung Lph. 9: Objektbetreuung u. Objektdokumentation 2 % 7 % 15 % 3 % 25 % 10 % 4 % 32 % 2 % 43 3 Leistungen, Lph. 3 Entwurf Leistungen: 1. Durcharbeiten des Planungskonzept unter Berücksichtigung (Beiträge Fachingenieure) 2. Objektbeschreibung 3. Zeichnerische Darstellung 4. Kostenberechnung nach DIN Kostenkontrolle 44

23 3 Leistungen, Lph. 3 Entwurf Leistungen: 1. Durcharbeiten des Planungskonzept unter Berücksichtigung (Beiträge Fachingenieure) 2. Objektbeschreibung 3. Zeichnerische Darstellung 4. Kostenberechnung nach DIN Kostenkontrolle 45 Anlage 2 zu 3 Leistungen und Leistungsbilder (2) Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind, sind in Leistungsbilder erfasst. Andere Leistungen, die durch eine Änderung des Leistungsziels, des Leistungsumfangs, einer Änderung des Leistungsablaufs oder anderer Anordnungen des AG erforderlich werden, sind von den Leistungsbildern nicht erfasst und gesondert frei zu vereinbaren und zu vergüten. Leistungen Siehe Anlage 11 zu 33u. 38 Geänderte Leistungen sind Vertraglich anzupassen Besondere Leistungen Anlage 2 zu 3 Absatz 3 46

24 4 Vereinbarung des Honorars BZP Rechtsanspruch... Sofern nichts schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart.... Bei Verlängerungen der Planungs- und Bauzeit kann ein zusätzliches Honorar vereinbart werden. Hinweis: Honorarvereinbarung für Bauzeitverlängerung möglichst schriftlich im Vorfeld vereinbaren (Verlängerungen über 3 Monate hinaus) 47 Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz 3 Besondere Leistung... können dort, wo die Grundleistungen nicht ausreichen, einen vollständigen Auftrag zu erfüllen, notwendig werden, ergänzen oder ändern. Sie werden gesondert vergütet, wenn sie im Vorfeld schriftlich mit dem AG vereinbart worden sind. Schriftlich anmelden um eine Anspruchsvoraussetzung zu schaffen! 48

25 Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz Besonderes Leistung Gebäude und raumbildende Ausbauten GRUNDLAGENERMITTLUNG - LPH Bestandsaufnahme - (Standortanalyse, Betriebsplanung) - Aufstellung eines Raumprogramms - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit 49 Besondere Leistung - Bestandsaufnahme Zerstörungsfreies Aufmass, Erstellen von Bestandspläne in digitaler Form, Erfassen von Boden-, Wand-, Decken-, Dachaufbauten - (Standortanalyse, Betriebsplanung) - Aufstellung eines Raumprogramms - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit 50

26 2 Leistungen Besondere Leistung - Bestandsaufnahme Zerstörungsfreies Aufmass, Erstellen von Bestandspläne in digitaler Form, Erfassen von Boden-, Wand-, Decken-, Dachaufbauten - (Standortanalyse, Betriebsplanung) - Aufstellung eines Raumprogramms - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit 51 Aufmass Besondere Leistung 2. Leistungen - Bestandsaufnahme Zerstörungsfreies Aufmass, Erstellen von Bestandspläne in digitaler Form, Erfassen von Boden-, Wand-, Decken-, Dachaufbauten - (Standortanalyse, Betriebsplanung) - Aufstellung eines Raumprogramms - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit Beispiel: Sanierung Grundschule Rolandstraße Düsseldorf

27 Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz Besonderes Leistung Gebäude und raumbildende Ausbauten VORPLANUNG - LPH 2 - Aufstellen eines Finanzierungsplans o. Finanzmittelabflussplan - Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebskosten-Nutzen-Analyse -Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) - Anfertigen von Darstellung durch besondere Techniken (Perspektiven) - Muster + Modelle - Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes Besondere Leistung - Aufstellen eines Finanzierungsplans o. Finanzmittelabflussplan - Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebskosten-Nutzen-Analyse - Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) - Anfertigen von Darstellung durch besondere Techniken (Perspektiven) - Muster + Modelle - Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes

28 Besondere Leistung - Aufstellen eines Finanzierungsplans o. Finanzmittelabflussplan - Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebskosten-Nutzen-Analyse - Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) - Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken (Perspektiven) - Muster + Modelle - Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes Nutzungskostenermittlung DIN Nr. Nutzungskostengruppe Anmerkungen 10 0 Kapitalkosten Finanzierung + Abschreibung Objektmanagementkosten Betriebskosten Instandsetzungskosten Rest der einzelnen KG Laufende Kosten Mindern die kalkulatorisch e 56

29 Darstellung von Perspektiven 57 Muster und Modelle 58

30 Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz Besonderes Leistung Gebäude und raumbildende Ausbauten ENTWURFSPLANUNG - LPH Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) - Wirtschaftlichkeitsberechnung - Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten o. Bauelementkatalogen - Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- u. Bauteiloptimierung zur Verringerung des Energieverbrauchs Honorarvereinbarung (7) Für Kostenunterschreitung, die unter Ausschöpfung tech.- wirtschaftlicher oder umweltverträglicher Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards führen, kann ein Erfolgshonorar schriftlich vereinbart werden, das bis zu 20 % des vereinbarten Honorars betragen kann. - BONUS Erfolgshonorar bis zu 20 % des Honorars bei Kostenunterschreitung 60

31 7 Honorarvereinbarung (7)... In Fällen des Überschreitens der einvernehmlichen... Kosten kann ein Malus-Honorar in Höhe von bis zu 5 % des Honorars vereinbart werden. - MALUS - Honorarkürzung bis zu 5 % des Honorars bei Kostenüberschreitung 61 Fassadenkennwert BKI AW = KG 330 = 760,00 EUR/qm - Fensterrahmenelement, Alu, SS-Verglasung, 2 Stck Lüftungsflügel 600*2750 mm je 4-Achsbüro - LM-Lamellenraffstore 80 mm, elektromotorisch Achse 2400 mm - Betonfertigteil, Schök-Isokorb - Stahlbetonskelett Was zu teuer ist, wird nicht gebaut! Ansicht 62

32 Alternative Fassadenentwicklung 63 Alternative Fassadenentwicklung 64

33 Kostensimulationsmodell Vorentwurf KG 330 Aussenwände EP = 570,00 EUR/qm 65 Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz 2.6 Besonderes 3 Leistung Gebäude und raumbildende Ausbauten 66

34 Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz Besonderes Leistung Gebäude und raumbildende Ausbauten GENEHMIGUNGSPLANUNG LPH 4 - Mitwirken der nachbarlichen Zustimmung - Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren - Fachliche u. organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchverfahren, Klageverfahren oder Ähnliches - Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. - (...) 67 Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz Besonderes Leistung Gebäude und raumbildende Ausbauten GENEHMIGUNGSPLANUNG LPH 4 - Mitwirken der nachbarlichen Zustimmung - Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren - Fachliche u. organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchverfahren, Klageverfahren oder Ähnliches - Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. - (...) 68

35 Anlage 2 Besondere Leistungen zu 3 Absatz Besonderes Leistung Gebäude und raumbildende Ausbauten GENEHMIGUNGSPLANUNG LPH 4 - Mitwirken der nachbarlichen Zustimmung - Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren - Fachliche u. organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchverfahren, Klageverfahren oder Ähnliches - Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. - (...) 69 Teil 3: Objektplanung 35 Leistungen im Bestand (1) Für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen kann für Objekte ein Zuschlag bis zu 80 % vereinbart werden. Sofern kein Zuschlag schriftlich vereinbart ist, fällt für Leistungen ab der Honorarzone II ein Zuschlag von 20 % an. - Umbauzuschlag bis zu 80 % auf alle LPH Mindestumbauzuschlag 20 %, wenn nichts schriftlich vereinbart (1) Honorare für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen von Objekten im Sinne des 2 Nr. 6 und 7 sind nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, den Leistungsphasen und der Honorartafel, die dem Umbau oder Modernisierung sinngemäß zuzuordnen ist, zu ermitteln. - anrechenbare Kosten einschl. der Eingriffe in Konstruktion oder Bestand 70

36 2: Begriffsbestimmungen Unterschiedliche Aufgaben an Objekten (3) Neubauten = sind Objekte, die neu errichtet oder neu hergestellt werden (6) Umbauten = sind Umgestaltung eines vorhandenen Objekts mit Eingriffen in Konstruktion oder Bestand (7) Modernisierungen = sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes (9) Instandsetzungen = sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustand) (10) Instandhaltungen = sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objektes 71 Teil 3: Objektplanung 36 Instandhaltung und Instandsetzung (1) Für Leistungen bei Instandhaltungen und Instandsetzungen von Objekten kann vereinabrt werden, den Prozentsatz für die Bauüberwachung um bis zu 50 % zu erhöhen. Objektüberwachungszusc hlag bei Instandsetzungen von bis zu 50 % auf LPH 8 (1) Honorare für Leistungen bei Umbauten und - anrechenbare Kosten Modernisierungen von Objekten im Sinne des 2 Nr. einschl. der Eingriffe in 6 und 7 sind nach den anrechenbaren Kosten, der Konstruktion oder Bestand Honorarzone, den Leistungsphasen und der Honorartafel, die dem Umbau oder Modernisierung sinngemäß zuzuordnen ist, zu ermitteln. 72

37 Teil 3: Objektplanung 36 Instandhaltung und Instandsetzung: Honorar für die Lph. 8 Objektüberwachung kann bis zu 50 % höher vereinbart werden. Lph. 8. Objektüberwachung: 31,0 % Honorarpunkte gemäß Leistungsbild 15,5 % max. Zulage Instandsetzung 46,5 % Objektüberwachung/ Instandsetzung 73 Honorarangebot und Rechnungsstellung des Architekten -in 74

38 75 76

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