Herrschaft des Volkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herrschaft des Volkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen"

Transkript

1 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/ Demkratie a) Bedeutung des Begriffs Herrschaft des Vlkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen keine abstrakte Definitin möglich, wie Przesse ausgestaltet sein müssen, damit sie (nch) demkratisch sind; Bsp.: verschiedene Abstufungen der Mittelbarkeit vn Mitbestimmung; Dauer der parlamentarischen Legislaturperide; Altersgrenzen beim Kreis der Wahlberechtigten Art. 20 I GG: die Bezeichnung als demkratischer Staat trifft keine Entscheidung für eine bestimmte Frm der Demkratie (z.b. die gegenwärtige repräsentative Demkratie), sndern lässt Änderungen des gegenwärtigen Systems durch Verfassungsänderung und durch einfaches Gesetz zu, hne das Art. 20 I GG und damit die Ewigkeitsklausel des Art. 79 III GG angetastet würden, z.b. Einführung vn Vlksabstimmungen auf Bundesebene, Verlängerung der Legislaturperide, Einführung einer "Wahlmännerebene" wie in den USA usw., Präsidialdemkratie Knkretisierungen im GG: Art. 20 Abs. 2 Satz 1: Prinzip der Vlkssuveränität Art. 20 Abs. 2 Satz 2: Grundsatz der repräsentativen Demkratie Grundgedanke: Ausübung der Staatsgewalt beruht auf einer Äußerung des Vlkswillens in seiner Mehrheit demkratischer Verfassungsstaat gründet histrisch in der amerikanischen und der französischen Revlutin 95

2 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/2013 Demkratie setzt demkratische Freiheit (Meinungsbildung und Meinungsäußerung, Öffentlichkeit) und demkratische Gleichheit vraus (P): Warum sllte der Mehrheitswille entscheidend sein (= Frage nach der Relevanz demkratischer Legitimatin)? Einstimmigkeit wäre untaugliches Prinzip für reale Herrschaftsrdnungen BVerfG: Mehrheitsprinzip als fundamentales Prinzip der Demkratie (BVerfGE 29, 154 (165)). Ausfluss der Prinzipien der demkratischen Freiheit und Gleichheit Arg.: Allgemeinwhl wird am zuverlässigsten vn der Gesamtheit beurteilt; Schutz vn Menschenrechten (die man aber ihrerseits naturrechtlich begründen muss) ist in einem höheren Maß durch den plitischen Przess sichergestellt Das Mehrheitsprinzip erfrdert zudem Machtausübung nur auf Zeit, die derzeitige Minderheit muss die Möglichkeit erhalten, künftig die Mehrheit zu stellen (Wahl) parlamentarische Minderheitenrechte b) staatstheretische Begründungsansätze Lcke: Staatsvertrag als Vereinigungsvertrag; Vertragliche Begründung vn Herrschaft als Ausdruck menschlicher Vernunft; anders als bei Hbbes steht bei Lcke nicht der Schutz des Bürgers vr privater Gewalt, sndern der Schutz vr der staatlichen Gewalt im Vrdergrund; wichtig: Mnarch kann nach dem Willen der Mehrheit wieder abgesetzt werden, ggf. besteht ein 96

3 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/2013 Widerstandsrecht; Herrscher unterliegt der permanenten Kntrlle durch die Vlksvertretung Russeau: allumfassender und allmächtiger demkratischer Gemeinwille (zu unterscheiden vn der Summe der Einzelwillen) als Knsequenz des Gesellschaftsvertrags; Vlk bleibt Inhaber der Staatsgewalt (Vlkssuveränität!) und überträgt lediglich deren Ausübung für eine gewisse Zeit einer bestimmten Persn der Persnengruppe c) Grundgedanke der repräsentativen Demkratie Grundunterscheidung mittelbare/unmittelbare Demkratie (vgl. ben IV. 2.) in Systemen mittelbarer Demkratie herrscht die grundlegende Vrstellung der "Repräsentatin", d.h. Abgerdnete vertreten das gesamte Staatsvlk Abgerdnete sind Vertreter (Repräsentanten) des ganzen Vlkes (als nicht nur ihrer Wähler der ihrer Partei) vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG Überlegung: nur s könne sichergestellt werden, dass der vlnté generale (der allgemeine Wille), als nicht nur der Wille der einzelnen Bürger, zum Tragen kmme Kritik am Parlamentarismus ( z.b. bei Carl Schmitt) Herrschaft der Parteien mangelnder Sachverstand in Parlament und Regierung keine vernunftgeleitetes Verhalten (z.b. Obstruktin selbst bei sachlicher Übereinstimmung, um den plitischen Gegner zu bekämpfen) Selbstbewilligung der Diäten, Entscheidungen über Immunitäten und Privilegien im eigenen Interesse 97

4 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/2013 d) einzelne Demkratiemdelle Präsidialdemkratie Bsp.: V. Franz. Republik, USA starke Stellung des Präsidenten i.d.r. Vlkswahl des Präsidenten (daher i.d.r. zwei gewählte Staatsrgane) Ntkmpetenzen des Präsidenten im Ntstand Abhängigkeit der Regierung (zumindest auch) vm Präsidenten, d.h. Regierung steht zwischen Parlament und Präsident echte parlamentarische Demkratie (ggf. auch in Frm der parlamentarischen Mnarchie) schwache Stellung des Staatsberhaupts Ntkmpetenzen liegen bei der Regierung (ggf. mit parlamentarischer Kntrlle) Abhängigkeit der Regierung bei Ernennung / Entlassung allein vm Parlament e) demkratische Wahlsysteme wichtig: grundsätzliche Freiheit des einfachen Gesetzgebers, sich für das eine der das anderer Wahlsystem zu entscheiden, als zwischen Mehrheitswahlsystem 98

5 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/2013 Wahl nach Wahlkreisen: wer Mehrheit im jeweiligen Wahlkreis hat, bekmmt Mandat (Grßbritannien), ggf. mit Stichwahl (Frankreich) Verhältniswahlsystem Anteil an Mandaten je nach Anteil an Stimmen im gesamten Wahlgebiet (der in einzelnen Teilen davn) (Weimarer Republik) Mischsystem (Bundesrepublik Deutschland): persnalisierte Verhältniswahl Zwei Stimmen: Erststimme entscheidet über den Direktkandidaten des Wahlkreises (Mehrheitswahl); Zweistimme entscheidet über die Anzahl vn Mandaten, die eine Partei gewinnt (Verhältniswahl) beachte: die Entscheidung für ein bestimmtes Wahlsystem hat Einfluss auf die Beachtung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl Arg.: bei Mehrheitswahlsystem haben die Verliererstimmen (d.h. diejenigen, die auf den Minderheitskandidaten entfallen) keinerlei Einfluss auf das Wahlergebnis; ihr Erflgswert ist gleich null; der Anteil dieser Stimmen kann erheblich sein, wenn man bedenkt, dass ein Wahlkreis mit nur 40% der Stimmen gewnnen werden kann, wenn auf zwei weitere Kandidaten jeweils 30% entfallen BVerfG: Gleichheit der Wahl verlangt im Rahmen eines Mehrheitswahlsystems aber nur frmale Gleichheit, d.h. jede Stimme wird "gleich" gezählt Zählwertgleichheit, d.h. ex ante Möglichkeit, auf Ergebnis Einfluss zu nehmen 99

6 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/2013 dagegen muss bei der Verhältniswahl im Grundsatz auch die Erflgswertgleichheit (ex ante) gewährleistet sein eine vllständige Erflgswertgleichheit ist schn wegen der fehlenden Möglichkeit vn Teilsitzen nicht möglich, BVerfGE 95, 335 Rn. 115) (P): 5%-Hürde und vergleichbare Beschränkungen beeinträchtigen die Erflgswertgleichheit, weil die Zweitstimmen, die auf Parteien entfallen, die auf Grund der 5%-Klausel nicht in den BT einziehen, wertls sind BVerfGE 95, 335 (376) Rn. 125: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts läßt die vm egalitären Demkratieprinzip geprägte frmale Wahlrechtsgleichheit slche Differenzierungen nur bei Rechtfertigung durch zwingende Gründe zu [ ] a) Zwingend sind dabei nicht nur die Gründe, die zu unausweichlichen Unschärfen führen. Zwingend im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können auch Gründe für eine Differenzierung sein, deren Zweck daran ausgerichtet ist, die [BVerfGE 95, 335 (377)] staatsplitischen Ziele einer Parlamentswahl zu verflgen der Störungen des Staatslebens entgegenzuwirken. Durch die Verflgung eines slchen Zwecks kann die Beeinträchtigung der frmalen Wahlrechtsgleichheit aber nur insweit gerechtfertigt werden, als die Differenzierung zur Erreichung des Zwecks erfrderlich ist Rechtfertigung durch das Bedürfnis die Möglichkeit stabiler Mehrheiten zu gewährleisten; negative Erfahrungen in der Weimarer Republik mit einer Vielzahl vn Splitterparteien, die parlamentarische Mehrheitsentscheidungen vereitelt und damit die Regierungsfähigkeit des Staates beeinträchtigt haben (P): s genannte "Überhangmandate" können entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate durch den Gewinn vn Wahlkreisen errungen hat, als ihr über den Anteil vn Zweitstimmen zustehen würden der Effekt des negativen Stimmgewichts/ des inversen Erflgswerts hat dazu geführt, dass das BVerfG das BundeswahlG 2008 für verfassungswidrig erklärte (Urteil vm BvC 1/07, 2 BvC 7/07 -, BVerfGE 121, 266 (276 f.))- 100

7 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/2013 es widerspricht der Gleichheit der Wahl im Sinne eines Erflgswerts bei der Verhältniswahl, wenn eine Partei mehr Mandate erhält, wenn sie möglichst wenig Zweitstimmen erhält; dieser Effekt war möglich, weil es durch die Verbindung vn Landeslisten und eine entsprechende Unterverteilung der Mandate möglich war, durch taktisches Stimmensplitting ein Direktmandat als Überhangmandat zu generieren, wenn der Parteiangehörige den Wahlkreis gewann, die Partei aber bewusst wenig Zweitstimmen erhielt (bes. augenfällig bei der Nachwahl zur Bundestagswahl 2005 in Dresden) das BVerfG hat aber nicht die Überhangmandate als slche für verfassungswidrig erklärt, sndern die Schwierigkeiten, die aus der Verbindung vn Landeslisten entstanden sind neues Wahlgesetz 2011 lässt Überhangmandate weiterhin zu; Refrmvrschläge, Überhangmandate zu "verrechnen".ä. hat sich nicht durchgesetzt; Kritik aus Teilen der Oppsitin, da es zumeist die grßen Parteien sind, die vn Überhangmandaten prfitieren Sitzkntingent für jedes Land nach Zahl der Wähler Reststimmenverwertung über Landesliste hinaus BVerfG, Urteil vm BvF 3/11, BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 -: 1. Die Bildung der Ländersitzkntingente nach der Wählerzahl gemäß 6 Abs. 1 Satz 1 BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl swie der Chancengleichheit der Parteien. 2. a) In dem vm Gesetzgeber geschaffenen System der mit der Persnenwahl verbundenen Verhältniswahl sind Überhangmandate ( 6 Abs. 5 BWG) nur in einem Umfang hinnehmbar, der den Grundcharakter der Wahl als einer Verhältniswahl nicht aufhebt. b) Die Grundsätze der Gleichheit der Wahl swie der Chancengleichheit der Parteien sind bei einem Anfall vn 101

8 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/2013 Überhangmandaten im Umfang vn mehr als etwa einer halben Fraktinsstärke verletzt. BVerfG: keine Anknüpfung für Landeslisten an Wähler, Anknüpfung an Wahlberechtigte wäre zulässig Reststimmenverwertung räumt bestimmten Stimmen erhöhte Erflgschancen ein. Überhangmandate, s..; BVerfG max. 15 Überhangmandate Neues Wahlrecht, Anhörung Innenausschuss, ungen/anherung24/index.html, Ausgleichsmandate geplant f) "Demkratiedefizit" in der Eurpäischen Unin (EU) Prblem: Gesetzgebung der EU ist nur eingeschränkt demkratisch legitimiert, weil das Eurpäische Parlament nicht dieselbe Rechtsstellung besitzt wie die Parlamente der Mitgliedstaaten; die Legitimatin des Ministerrates ("Rat") beruht nur auf einer vn den natinalen Parlamenten abgeleiteten (mittelbaren) Legitimatin das Eurpäische Parlament verfügt nicht über eigenständige und alleinige Rechtsetzungsbefugnisse (primäres Rechtssetzungsrgan ist der Rat; Verfahren der Mitentscheidung [sg. rdentliches Gesetzgebungsverfahren] ist nicht für alle eurpäischen Gesetze vrgesehen und sieht auch nur den gemeinsamen Beschluss vn Rechtsnrmen durch den Ministerrat und das Parlament vr) Abgerdnete sind in mitgliedstaatliche Kntingente eingeteilt, die jeweils auf der Grundlage der natinalen Wahlgesetze der Mitgliedstaaten gewählt werden; dabei wird der Grundsatz der Gleichheit der Wahl jedenfalls nicht umfassend berücksichtigt daher: derzeit ist Eurpäisches Parlament ein Parlament der Vertreter der Völker der Mitgliedstaaten 102

9 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2012/2013 könnte das Demkratiedefizit durch Ausstattung des Eurpäischen Parlaments mit eigenständigen Gesetzgebungskmpetenzen swie die Einführung einer eurpaweit durchgeführten unmittelbaren und gleichen Wahl der Abgerdneten behben werden? str.; die Antwrt hängt davn ab, b man die Existenz eines eurpäischen Vlkes ("dems") anerkennt der nicht BVerfG in der Maastricht-Entscheidung: nein, da eine geistige, sziale und plitische Hmgenität derjenigen vrauszusetzen sei, die als Vlk das Repräsentatinsrgan wählten ("vrrechtliche" Hmgenität) a.a.: es bestehe keine strukturelle Demkratieunfähigkeit der EU, da an gemeinsame nrmative Merkmale (z.b. Geltung der Grund- und Menschenrechte) angeknüpft werden könne 103

ALLGEMEINE STAATSLEHRE. Herrschaft des Volkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen

ALLGEMEINE STAATSLEHRE. Herrschaft des Volkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2013/2014 ALLGEMEINE STAATSLEHRE XII. Demokratie Herrschaft des Volkes im weitesten Sinne, aber mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen keine abstrakte Definition möglich, wie

Mehr

ALLGEMEINE STAATSLEHRE. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie

ALLGEMEINE STAATSLEHRE. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2008/2009 ALLGEMEINE STAATSLEHRE VI. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie 1. Verfassungsgebung a) Formen der Verfassungsgebung Wahl einer verfassungsgebenden

Mehr

ALLGEMEINE STAATSLEHRE. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie. 1. Verfassungsgebung im demokratischen Verfassungsstaat

ALLGEMEINE STAATSLEHRE. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie. 1. Verfassungsgebung im demokratischen Verfassungsstaat Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2009/2010 ALLGEMEINE STAATSLEHRE VI. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie 1. Verfassungsgebung im demokratischen Verfassungsstaat a) Formen der Verfassungsgebung

Mehr

Die Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht

Die Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht Die Rechtfertigung der Fünf- Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und ihre Verfassungswidrigkeit im Europawahlrecht D R. P E T E R B E C K E R Problemstellung: 1. Der Zweite Senat

Mehr

Wahlsystem in Deutschland

Wahlsystem in Deutschland Wahlsystem in Deutschland Das Zweitstimmensystem und seine Besonderheiten Nach Art. 38 Abs.1 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [ ]in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und

Mehr

B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung

B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung I. Grundlagen 1. Volkssouveränität Demokratie heißt: Volksherrschaft (griech.), das Volk ist der Träger der Staatsgewalt, es ist der Souverän d.h. Alle

Mehr

Erster Teil: Verfassungsprinzipien

Erster Teil: Verfassungsprinzipien Erster Teil: Verfassungsprinzipien A) Allgemeines I. Begriffsklärung Verfassungsprinzipien regeln im Wesentlichen die Verfahrensfragen des Staates. Staatszielbestimmungen hingegen definieren inhaltliche

Mehr

Übersicht. S Allgemeines. S Aufgaben/Befugnisse. S Sonstiges

Übersicht. S Allgemeines. S Aufgaben/Befugnisse. S Sonstiges Der Bundestag S Übersicht S Allgemeines S Aufgaben/Befugnisse S Sonstiges Übersicht S Allgemeines S Aufgaben/Befugnisse S Sonstiges Allgemeines S Begriff: S Parlament S Versammlung der vom Volk gewählten

Mehr

Verfassungsrecht B. Grundlagen IV. Art GG als Grundnormen der Staatsorganisation

Verfassungsrecht B. Grundlagen IV. Art GG als Grundnormen der Staatsorganisation 420 B Grundlagen IV Art 20-37 GG als Grundnrmen der Staatsrganisatin Die Außendarstellung des Bundes Repräsentatin des Bundes in der Hauptstadt EV BT-Beschl v 20699 Berlin-Bnn-G Bnn 994 Hauptstadtkulturvertrag

Mehr

Moderner Text zum Verfassungsstaat?

Moderner Text zum Verfassungsstaat? Mderner Text zum Verfassungsstaat? Um plitische Gewalt richtig zu verstehen und sie vn ihrem Ursprung abzuleiten, müssen wir betrachten, in welchem Zustand sich die Menschen vn Natur aus befinden. Dies

Mehr

Erster Teil: Verfassungsprinzipien

Erster Teil: Verfassungsprinzipien Erster Teil: Verfassungsprinzipien A) Allgemeines 1. Begriffsklärung Verfassungsprinzipien regeln im Wesentlichen die Verfahrensfragen des Staates. Staatszielbestimmungen hingegen definieren inhaltliche

Mehr

Fall 11. Frage: Ist der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle in der Sache erfolgreich? Die Zulässigkeit ist nicht zu prüfen. Lösungsskizze Fall 11

Fall 11. Frage: Ist der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle in der Sache erfolgreich? Die Zulässigkeit ist nicht zu prüfen. Lösungsskizze Fall 11 Fall 11 Fall 11 Die Regierung des Bundeslandes X hält es für politisch falsch und verfassungsrechtlich verfehlt, dass im Zuge der Wahlrechtsreform im Jahr 2013 an der sogenannten Fünf-Prozent-Sperrklausel

Mehr

Fall 11. Frage: Ist der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle in der Sache erfolgreich? Die Zulässigkeit ist nicht zu prüfen. Lösungsskizze Fall 11

Fall 11. Frage: Ist der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle in der Sache erfolgreich? Die Zulässigkeit ist nicht zu prüfen. Lösungsskizze Fall 11 Fall 11 Fall 11 Die Regierung des Bundeslandes X hält es für politisch falsch und verfassungsrechtlich verfehlt, dass im Zuge der Wahlrechtsreform im Jahr 2013 an der sogenannten Fünf-Prozent-Sperrklausel

Mehr

Wahlrecht als materielles Verfassungsrecht

Wahlrecht als materielles Verfassungsrecht /Heinrich Lang Wahlrecht als materielles Verfassungsrecht Der Wahlgesetzgeber zwischen verfassungsrechtlicher Bindung und politischer Gestaltungsfreiheit Überlegungen am Beispiel des 19. Gesetzes zur Änderung

Mehr

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES STAATES Das politische Leben in Deutschland ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen füllen

Mehr

Wahlen wie man sie organisieren kann und wann sie als demokratisch gelten können eine Lernaufgabe

Wahlen wie man sie organisieren kann und wann sie als demokratisch gelten können eine Lernaufgabe SW EF XX.XX.XXXX Wahlen wie man sie organisieren kann und wann sie als demokratisch gelten können eine Lernaufgabe Ihr habt euch ja schon als Experten für ratsuchende junge Menschen in Ägypten betätigt,

Mehr

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 2

Staatsorganisationsrecht Fall 2 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 2 WS 2013/2014 Allgemeines I. Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG Allgemeinheit der Wahl Wahlrecht steht grundsätzlich allen Staatsbürgern

Mehr

der menschliche Verbände als lebendiges Ganzes /Organismus Selbst Träger von Zwecken, Werten, losgelöst von dem Willen des Einzelnen

der menschliche Verbände als lebendiges Ganzes /Organismus Selbst Träger von Zwecken, Werten, losgelöst von dem Willen des Einzelnen Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2014/2015 7. Das Verhältnis vn Staat und Gemeinschaft a) Rmantik der menschliche Verbände als lebendiges Ganzes /Organismus Selbst Träger vn Zwecken, Werten,

Mehr

STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident

STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin

Mehr

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1998 und 2008

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1998 und 2008 DHB Kapitel 1.13 und Ausgleichsmandate 26.10.2016 1.13 und Ausgleichsmandate Stand: 22.10.2013 Hat eine Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate mittels der Erststimmen erzielen können als ihr nach dem

Mehr

Zusammenfassung für GK-Klausur Nr. 1

Zusammenfassung für GK-Klausur Nr. 1 Zusammenfassung für GK-Klausur Nr. 1 1. Demkratietherien: Lcke (1632-1704) Russeau (1712-1778) Histrische Bedingungen Menschenbild Individuum Staat Zweck Englischer Bürgerkrieg Mensch ist frei, gleich

Mehr

AchSo! Staatsrecht I. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Tasia Walter, Winfried Schwabe

AchSo! Staatsrecht I. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Tasia Walter, Winfried Schwabe AchSo! Staatsrecht I Lernen mit Fällen Bearbeitet von Tasia Walter, Winfried Schwabe 2., überarbeitete Auflage 2014. Buch. 360 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05222 2 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht > Öffentliches

Mehr

Das Wahlsystem Kanadas und Deutschlands im Vergleich

Das Wahlsystem Kanadas und Deutschlands im Vergleich Politik Stephanie Frimmer Das Wahlsystem Kanadas und Deutschlands im Vergleich Studienarbeit Gliederung A Einführung 2 B Mehrheitswahlsysteme.. 2 1. Relative Mehrheitswahl (in Einerwahlkreisen) 2 2. Die

Mehr

Vorlesung im Staatsorganisationsrecht am

Vorlesung im Staatsorganisationsrecht am Vorlesung im Staatsorganisationsrecht am 29.04.2016 René Rosenau, Mag. iur. Lehrstuhl Prof. Dr. Löwer Gliederung I. Juristische Recherche im Internet II.Wahlrecht Welche juristischen Quellen gibt es? Gesetze

Mehr

Herrschaftsbestellung auf Zeit. Referat von Stephanie Buchbauer und Stephanie Rösch

Herrschaftsbestellung auf Zeit. Referat von Stephanie Buchbauer und Stephanie Rösch Herrschaftsbestellung auf Zeit Referat von Stephanie Buchbauer und Stephanie Rösch Gliederung 1. Wahlsysteme 2. Bundestagswahl 3. Landtagswahl 4. Wahlgrundsätze 5. Kommunalwahl 6. Wichtige Momente von

Mehr

Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise. Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise. Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Art. 41 II GG,

Mehr

Wahlrecht teilweise verfassungswidrig

Wahlrecht teilweise verfassungswidrig Art. 38, 41 GG, 6, 7 BWG, 1 ff. WahlprüfG Wahlrecht teilweise verfassungswidrig BVerfG, Urt. v. 03.07.2008 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 Fall Aufgrund des Zusammenwirkens von Überhangmandaten und der Verteilung

Mehr

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland Inhalt und Konzept 1. Woraus setzt sich die Regierung zusammen? 2. Bundesrat, Bundestag, Präsident und Kanzlerin 3. Wahlsystem 4. Demokratie + Föderalismus 5. Die im Bundestag vertretenen Parteien 6. Legislative,

Mehr

Demokratieprinzip. (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden

Demokratieprinzip. (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Wahlen und Abstimmungen: Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden sind: o Bürgerbegehren => Antrag

Mehr

Idealtypische Merkmale von Mehrheits- und Verhältniswahl

Idealtypische Merkmale von Mehrheits- und Verhältniswahl Idealtypische Merkmale von Mehrheits- und Verhältniswahl Mehrheitswahl Verhältniswahl Entscheidungsregel Mehrheit im Wahlkreis entscheidet; restliche Stimmenanteil entscheidet Stimme entfallen Repräsentationsziel

Mehr

Gymnasium Pfarrkirchen Grundwissen Sozialkunde 10

Gymnasium Pfarrkirchen Grundwissen Sozialkunde 10 Grundlagen unserer Verfassungsordnung 1 10/1 Politik Grundgesetz (GG) Art. 1 GG Art. 20 GG Art. 79 Abs. 3 GG Menschenwürde Menschenrechte Grundrechte: Menschen-/Bürgerrechte Kunst der Staatsverwaltung"

Mehr

Wahlen Inhaltsverzeichnis

Wahlen Inhaltsverzeichnis Wahlen Inhaltsverzeichnis 03 Europawahl Europawahl am 25. Mai 2014 Vorbemerkungen... 104 Tabellen... 108 03.01 Wahlberechtigte, Wähler und Stimmen im Vergleich zur Vorwahl... 108 03.02 Wahlberechtigte,

Mehr

Chancengleichheit der politischen Parteien in Griechenland

Chancengleichheit der politischen Parteien in Griechenland Vassilios D. Gikas Chancengleichheit der politischen Parteien in Griechenland Eine Analyse der griechischen Rechtsprechung unter vergleichender Berücksichtigung des deutschen Rechts Nomos Verlagsgesellschaft

Mehr

Gewinn/ Verlust SPD 40,9% + 4,5% CDU/CSU 35,1% - 6,3% Grüne 6,7% - 0,6% FDP 6,2% - 0,7% PDS 5,1% + 0,7% andere 5,9% + 2,3%

Gewinn/ Verlust SPD 40,9% + 4,5% CDU/CSU 35,1% - 6,3% Grüne 6,7% - 0,6% FDP 6,2% - 0,7% PDS 5,1% + 0,7% andere 5,9% + 2,3% Abgeordnete Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen

Mehr

Das Wahlsystem in der BRD Allgemeine Einführung

Das Wahlsystem in der BRD Allgemeine Einführung Das Wahlsystem in der BRD Allgemeine Einführung Das Wahlsystem der BRD ist nicht strikt verfassungsrechtlich vorgegeben. Die konkrete Ausgestaltung des Wahlsystems erfolgt durch einfaches Gesetz (Bundeswahlgesetz).

Mehr

Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871

Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871 Die Prinzipien der Reichsverfassung vn 1871 (Buch Seiten 115 119) Balance vn Unitarismus und Föderalismus: Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat. Föderalismus: Frm des

Mehr

Schaubilder/Grafiken. Geschichte Gemeinschaftskunde HS-Klasse 6-8

Schaubilder/Grafiken. Geschichte Gemeinschaftskunde HS-Klasse 6-8 Schaubilder/Grafiken Geschichte Gemeinschaftskunde HS-Klasse 6-8 Absolutismus, Menschenrechte, Gewaltenteilung parlamentarische Demokratie, Bundestagswahl, die Regierungsbildung Der Weg eines Bundesgesetzes

Mehr

Prof. Dr. Norbert Lammert Präsident des Deutschen Bundestages. Wahlrechtsreform

Prof. Dr. Norbert Lammert Präsident des Deutschen Bundestages. Wahlrechtsreform Prof. Dr. Norbert Lammert Präsident des Deutschen Bundestages Wahlrechtsreform Ausgangspunkt Das geltende Bundestagswahlrecht sieht Mechanismen zum Ausgleich von Überhangmandaten und föderalen Ungleichgewichten

Mehr

Staatsorganisationsrecht Teil 2

Staatsorganisationsrecht Teil 2 Dr. Berit Völzmann, Goethe-Universität Frankfurt am Main Staatsorganisationsrecht Teil 2 COURS MAGISTRAUX DU PROGRAMME INTERNATIONAL MINERVE DROIT ALLEMAND A LYON PowerPointPräsentation und Skript unter

Mehr

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) AUSARBEITUNG Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 23. März 2006 Reg.-Nr.: WF III G 097/06 Ausarbeitungen

Mehr

4 Wahlen und Abstimmungen. 1. Welche unterschiedlichen Wahlsysteme gibt es für Parlamentswahlen und worin unterscheiden sie sich?

4 Wahlen und Abstimmungen. 1. Welche unterschiedlichen Wahlsysteme gibt es für Parlamentswahlen und worin unterscheiden sie sich? 4 Wahlen und Abstimmungen 1. Welche unterschiedlichen Wahlsysteme gibt es für Parlamentswahlen und worin unterscheiden sie sich? Für Parlamentswahlen also die Wahl einer größeren Zahl von Abgeordneten

Mehr

2 Darüber hinaus regelt der Entwurf den Fall der sog. Berliner Zweitstimmen. Mit der neuen Systematik des Ersten Abschnittes und vor allem der Trennun

2 Darüber hinaus regelt der Entwurf den Fall der sog. Berliner Zweitstimmen. Mit der neuen Systematik des Ersten Abschnittes und vor allem der Trennun Deutscher Bundestag Drucksache 17/5895 17. Wahlperiode 24. 05. 2011 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes A. Problem Das Bundesverfassungsgericht

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

Die Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG

Die Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG Die Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG A) Schutzbereich Geschützt sind die Äußerung und Weiterverbreitung vn Meinungen swie die Wahl vn Ort und Zeit der Meinungskundgabe. I. Meinung = Wiedergabe

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht I Wiederholung Wenn sich nach einem Todesfall kein Erbe findet, erbt nach 1936 BGB das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht I - Montag, den 1. November

Grundkurs Öffentliches Recht I - Montag, den 1. November Prof. Dr. Heintzen WiSe 2004 / 05 Grundkurs Öffentliches Recht I - Montag, den 1. November 2004 - I. Das Wahlsystem bei den Bundestagswahlen 1. Das personalisierte Verhältniswahlsystem nach dem BWahlG

Mehr

wir-sind-klasse.jimdo.com

wir-sind-klasse.jimdo.com Nachteile Vorteile Wo? wir-sind-klasse.jimdo.com Demokratie = Herrschaft des Volkes Monarchie, Diktatur 1. Gründe für Demokratie Stabilität (Politik und Wirtschaft) Diskussion und Meinungsaustausch Gerechtigkeit

Mehr

Erläuterung des neuen Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze

Erläuterung des neuen Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze Aktuelle Mitteilung des Bundeswahlleiters vom 09.10.2013 Erläuterung des neuen Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze Durch das 22. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom

Mehr

Grundzüge der Bundespolitik. Präsentation durch Abbildungen, Grafiken und Schaubilder

Grundzüge der Bundespolitik. Präsentation durch Abbildungen, Grafiken und Schaubilder Grundzüge der Bundespolitik Präsentation durch Abbildungen, Grafiken und Schaubilder Was ist Politik? Politik (ist) gesellschaftliches Handeln, welches darauf gerichtet ist, gesellschaftliche Konflikte

Mehr

Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel?

Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel? Materialien für den Unterricht Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel? Begleitmaterial zum bpb-online-angebot Wahl-O-Mat (www.wahl-o-mat.de) 1 Unterrichtseinheit Wahlvorschläge Zielgruppe: Klasse

Mehr

Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)

Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG) Öffentliches Recht Verfassungsrecht Übersichten Zweck: Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG) Das BVerfG entscheidet gemäß Art. 93 I Nr. 2 GG bei Meinungsverschiedenheiten oder

Mehr

Prof. Dr. Heintzen WS 2001/2002. Grundkurs Öffentliches Recht I Donnerstag, den 1. November 2001

Prof. Dr. Heintzen WS 2001/2002. Grundkurs Öffentliches Recht I Donnerstag, den 1. November 2001 Prof. Dr. Heintzen WS 2001/2002 Grundkurs Öffentliches Recht I Donnerstag, den 1. November 2001 I. Das Wahlsystem bei den Bundestagswahlen 1. Das personalisierte Verhältniswahlsystem nach dem BWahlG Das

Mehr

Prof. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Johannes Badenhop WS 2014/2015

Prof. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Johannes Badenhop WS 2014/2015 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2014/2015 c) Staatsgewalt aa) Qualität der Staatsgewalt Staatsgewalt als rechtlich gerdnete/nrmative Gewalt im Gegensatz zu faktischer Gewalt, Rechtsrdnung

Mehr

Wie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab?

Wie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab? Wie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab? Diese Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Bundestags- und die U18-Wahl. Viel Spaß beim

Mehr

Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland

Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland Joachim Behnke Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland Logik, Technik und Praxis der Verhältniswahl Nomos Inhaltsverzeichnis Teil A: Normative und pragmatische Begründungen 11 1. Die Debatte über

Mehr

Überhangmandate der CSU nach dem neuen Wahlrecht

Überhangmandate der CSU nach dem neuen Wahlrecht Überhangmandate der CSU nach dem neuen Wahlrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Überhangmandate der CSU nach dem neuen Wahlrecht Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 5. Juli 2013 Fachbereich:

Mehr

Frauen haben die Wahl!

Frauen haben die Wahl! Frauen haben die Wahl! Bundestagswahl 24. September 2017 Gleichstellungsstelle für Frauen 100 Jahre Frauenwahlrecht 100 Jahre Ursprünglich sah man das Staatsbürgertum und die Rechte und Pflichten, die

Mehr

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten

Mehr

Frauen haben die Wahl!

Frauen haben die Wahl! Frauen haben die Wahl! Bundestagswahl 24. September 2017 Gleichstellungsstelle für Frauen 100 Jahre Frauenwahlrecht Frauen haben die Wahl 100 Jahre die Wahl Ursprünglich sah man das Staatsbürgertum und

Mehr

Wissenswertes zur Bundestagswahl

Wissenswertes zur Bundestagswahl Wissenswertes zur Bundestagswahl Wahlgrundsätze Gemäß Art. 38 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter

Mehr

Grundwissen Sozialkunde 10. Klasse

Grundwissen Sozialkunde 10. Klasse 1 Grundwissen Sozialkunde 10. Klasse 1. Grundlagen der Verfassungsordnung Grundgesetz Menschenbild im GG Menschenrechte Grundrechte Bürgerrechte Menschenwürde (Art. 1 GG) Staat Staatsgewalt Normative Grundlage

Mehr

Landtagswahlen in Bayern

Landtagswahlen in Bayern Landtagswahlen in Bayern Welche Parteien werden im neuen Landtag vertreten sein? Kann die CSU die absolute Mehrheit erreichen? Schaffen die FDP, die Linke und die Piraten die 5 %-Hürde? Kann die SPD zulegen?

Mehr

Staatsrecht I Staatsorganisation

Staatsrecht I Staatsorganisation Professor Dr. Ekkehart Reimer WS 2011/12 Staatsrecht I Staatsorganisation A. Einführung I. Gegenstand und Bedeutung der Vorlesung Die Vorlesung im Gesamtprogramm der Fakultät I Aufbau der Vorlesung IV.

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Leseprobe Text. Staatsstrukturprinzipien

Leseprobe Text. Staatsstrukturprinzipien Leseprobe Text Die Staatsstrukturprinzipien Die Staatsstrukturprinzipien bilden die Grundlage der Verfassung. Diese Prinzipien sind: Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat. Sie gestalten

Mehr

Reformüberlegungen zur Begrenzung der Mandatszahl im Deutschen Bundestag

Reformüberlegungen zur Begrenzung der Mandatszahl im Deutschen Bundestag Reformüberlegungen zur Begrenzung der Mandatszahl im Deutschen Bundestag 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Reformüberlegungen zur Begrenzung der Mandatszahl im Deutschen Bundestag Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Abgeordnete: Wahlrecht, Sozialisation und Rolle

Abgeordnete: Wahlrecht, Sozialisation und Rolle Abgeordnete: Wahlrecht, und Rolle VL Parlament & Regierung Was waren die Hauptergebnisse zur Kontrollfunktion? Viele Kontrollinstrumente/-möglichkeiten Typen von Kontrolle: 1 Rechts-/Effizienzkontrolle

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Prof. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Johannes Badenhop WS 2014/2015

Prof. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Johannes Badenhop WS 2014/2015 Prf. Dr. Nele Matz-Lück Dr. Jhannes Badenhp WS 2014/2015 b) Staatsvlk vgl. Präambel des Grundgesetzes: hat sich das Deutsche Vlk... dieses GG gegeben der Art. 1 Abs. 2 der UN-Charta (Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts

Mehr

C. Löser Übung Staatsrecht Wintersemester 2012/13 Bundestagswahlrecht

C. Löser Übung Staatsrecht Wintersemester 2012/13 Bundestagswahlrecht Bundestagswahlrecht Wahlrechtsgrundsätze Art. 38 I 1, II GG enthält objektivrechtliche Grundsätze zum aktiven und passiven Wahlrecht, die zugleich als subjektive (grundrechtsgleiche) Rechte grds. Gegenstand

Mehr

Informationen zur Landtagswahl 2013

Informationen zur Landtagswahl 2013 Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen zur Landtagswahl 2013 I N F O R M A T I O N E N zur Landtagswahl am 20.1.2013 I. GELTENDE RECHTSVORSCHRIFTEN * 1. Artikel 8, 9 und 11 der Niedersächsischen

Mehr

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle,

Mehr

Wahlen Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1925 bis 2006

Wahlen Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1925 bis 2006 Inhaltsverzeichnis 03 Vorbemerkungen... 90 Tabellen... 94 03.01 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 1925 bis 2006... 94 03.02 Berliner Abgeordnete 1990 bis 2006 nach Geschlecht und Parteien... 95 03.03

Mehr

Das neue Wahlrecht Eckpunkte eines Kompromisses der Koalition mit SPD & Grünen nach der Entscheidung des BVerfG

Das neue Wahlrecht Eckpunkte eines Kompromisses der Koalition mit SPD & Grünen nach der Entscheidung des BVerfG Dr. Günter Krings, MdB Stellv. Vors. CDU/CSU-Bundestagsfraktion Das neue Wahlrecht Eckpunkte eines Kompromisses der Koalition mit SPD & Grünen nach der Entscheidung des BVerfG!1 Gliederung 1. Der verfassungsrechtliche

Mehr

Vorlesungsgliederung

Vorlesungsgliederung PD Dr. Emanuel V. Towfigh SoSe 2015 Staatsrecht II: STAATSORGANISATIONSRECHT Vorlesungsgliederung I. Einführung und Grundbegriffe 1. Veranstaltungsorganisation, Materialien, Literatur 2. Staatsorganisationsrecht

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 6

Staatsorganisationsrecht Fall 6 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsrganisatinsrecht Fall 6 WS 2013/2014 Rechtstaatsprinzip Rechtstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG erschließt sich aus Zusammenschau vn Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 2

Mehr

Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Abschaffung der Drei-Prozent-Sperrklausel im Überblick 1

Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Abschaffung der Drei-Prozent-Sperrklausel im Überblick 1 Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Abschaffung der Drei-Prozent-Sperrklausel im Überblick 1 I) Einleitung II) Grundrechtseingriff III) Rechtfertigung 1.Prüfungsmaßstab 2. Die Positionen der

Mehr

Wahlen zum Bundestag am 22. September 2013 Auf Ihre Stimme kommt es an

Wahlen zum Bundestag am 22. September 2013 Auf Ihre Stimme kommt es an Wahlen zum Bundestag am 22. September 2013 Auf Ihre Stimme kommt es an 3 Warum wählen wichtig ist 4 Die Demokratie in Deutschland mitgestalten 7 Wie wird gewählt? 8 So wird der Bundestag gewählt 8 Allgemein,

Mehr

INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel

INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel Eurpäische Unin Eurpäischer Fnds für reginale Entwicklung Unia Eurpejska Eurpejski Fundusz Rzwju Reginalneg INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt

Mehr

A. Überblick: Partei und Fraktion

A. Überblick: Partei und Fraktion 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Partei und Fraktion I. Partei - Regelungen in Art. 21 GG und einfachgesetzlich im PartG - Definition: Vereinigung von

Mehr

Die Ergebnisse der Bundestagswahl Roland Richter

Die Ergebnisse der Bundestagswahl Roland Richter Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2009 Roland Richter Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag führte zu einem überraschend klaren Ergebnis: Die schwarz-gelbe Koalition hat eine stabile Mehrheit errungen.

Mehr

Das Bundestagswahlrecht aus Perspektive der Social Choice-Theorie

Das Bundestagswahlrecht aus Perspektive der Social Choice-Theorie Das Bundestagswahlrecht aus Perspektive der Social Choice-Theorie by Tobias Lindner No. 9 OCTOBER 2010 WORKING PAPER SERIES IN ECONOMICS KIT University of the State of Baden-Wuerttemberg and National Laboratory

Mehr

Ausnahmeregelungen für Parteien nationaler Minderheiten bei der Wahl zum Deutschen Bundestag

Ausnahmeregelungen für Parteien nationaler Minderheiten bei der Wahl zum Deutschen Bundestag Ausnahmeregelungen für Parteien nationaler Minderheiten bei der Wahl zum Deutschen Bundestag Teil I - Ausarbeitung - 2009 Deutscher Bundestag WD 3-3000 -051/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

Mehr

Begriff der Grundrechte

Begriff der Grundrechte Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht II Grundrechte Universität des Saarlandes Begriff der Grundrechte Naturrechtliche Vorstellung: dem Staat vorausliegende Rechte des Individuums; Freiheit und Gleichheit

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Neufassung des Bundeswahlgesetzes. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag WD /10

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Neufassung des Bundeswahlgesetzes. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag WD /10 Deutscher Bundestag Neufassung des Bundeswahlgesetzes 2010 Deutscher Bundestag Seite 2 Neufassung des Bundeswahlgesetzes Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. Mai 2010 Fachbereich: WD 3:

Mehr

Fragenkatalog: Staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. 1.) Zählen Sie die antiken Staatsformen auf(nach Aristoteles).

Fragenkatalog: Staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. 1.) Zählen Sie die antiken Staatsformen auf(nach Aristoteles). Fragenkatalg: Staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland 1.) Zählen Sie die antiken Staatsfrmen auf(nach Aristteles). Mnarchie (Einzelherrschaft/Königsherrschaft) Anarchie (keine Herrschaft) Demkratie

Mehr

Leben in der Gesellschaft

Leben in der Gesellschaft 44 Leben in der Gesellschaft 37 Das oben abgebildete Schaubild zeigt die Entwicklung der drei Wirtschaftsbereiche (primärer, sekundärer und tertiärer Sektor) ab 1882. Welche Entwicklung der drei Wirtschaftsbereiche

Mehr

Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli BvF 3/ BvR 2670/ BvE 9/11 -

Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli BvF 3/ BvR 2670/ BvE 9/11 - Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012-2 BvF 3/11 - - 2 BvR 2670/11 - - 2 BvE 9/11-1. Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäß 6 Abs. 1 Satz 1 BWG ermöglicht den

Mehr

Mehr Legitimation und weniger Überhangmandate durch Präferenzwahl?

Mehr Legitimation und weniger Überhangmandate durch Präferenzwahl? 19 tatsächlichen Nutzen aus diesen Überhangmandaten ziehen konnte. Solche Überhangmandate, die sich erst bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten ergeben, werden»interne Überhangmandate«genannt.

Mehr

Öffentliches Recht Verf/ EuR Seite 1 von 5

Öffentliches Recht Verf/ EuR Seite 1 von 5 Öffentliches Recht Verf/ EuR Seite 1 vn 5 Der PSPP- Beschluss des BVerfG Erneute Vrlage eines EZB- Beschlusses an den EuGH BVerfG, Beschl. v. 15.08.2017 2 BvR 859/ 15; 2 BVR 980/ 16, 2 BvR 2006/ 15, 2

Mehr

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Deutschland Das Politische System Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Rechtsstaat. 16 Bundesländer Die Bundesrepublik ist ein föderativer Staat, d.h. sie setzt sich aus Länder zusammen.

Mehr

Diese Theorie wird in dieser Arbeit genützt, um die Hypothese dieser Arbeit aufzustellen.

Diese Theorie wird in dieser Arbeit genützt, um die Hypothese dieser Arbeit aufzustellen. Abstract Wahlen finden fast in jedem Staat statt, unabhängig davon, ob es sich um eine Demokratie handelt oder nicht. Die Bedeutung von Wahlen ist in den verschiedenen politischen Systemen nicht immer

Mehr

II. Institutionen der EU 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S.

II. Institutionen der EU 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S. 40 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S. 1) Zusammensetzung: Minister (Abs. 2) Vorsitz rotiert (Abs. 9) Mitglieder

Mehr

Informationen zur Europawahl am 25. Mai 2014

Informationen zur Europawahl am 25. Mai 2014 Informationen zur Europawahl am 25. Mai 2014 Vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europäische Parlament. Auch diese achte Direktwahl wird nicht nach einem

Mehr

Grundzüge politischer Systeme der Gegenwart

Grundzüge politischer Systeme der Gegenwart Grundzüge politischer Systeme der Gegenwart Jahrgangsstufen Fach/Fächer Zeitrahmen 11, Lernbereich 11.2.1 Grundzüge politischer Systeme der Gegenwart Sozialkunde 15 Minuten Arbeitszeit Benötigtes Material

Mehr

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß Sachverhalt Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition ein Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz, durch das 12 BWahlG um einen Absatz 2a erweitert wird, der wie folgt lautet: Wahlberechtigt

Mehr

Waldecker Demokratie. Waldecker Demokratie Seite 1

Waldecker Demokratie. Waldecker Demokratie Seite 1 Waldecker Demokratie Warum?... 2 Die Geschichte.... 3 Der Name.... 4 Der Bundestag heute.... 5 So soll es werden.... 6 Wahlverfahren... 7 Volksabstimmung... 8 Wahl des Bundeskanzlers... 9 Wahl des Bundespräsidenten...

Mehr

Wie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab?

Wie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab? Wie funktioniert die Bundestagswahl? Warum ist das Wählen so wichtig? Wie läuft die U18-Wahl ab? Diese Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Bundestags- und die U18-Wahl. Viel Spaß beim

Mehr