Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I
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- Paula Althaus
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1 Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht I
2 Wiederholung Wenn sich nach einem Todesfall kein Erbe findet, erbt nach 1936 BGB das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Gehört diese Regelung dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht an? Was sind die Elemente des völkerrechtlichen Staatsbegriffs? Ist danach Baden-Württemberg ein Staat?
3 Themen heute Staatsprinzipien: Begriff und Überblick Demokratieprinzip Stellung der Parteien Wahlrechtsgrundsätze
4 Staatsprinzipien: Überblick Demokratie Bundesstaat Rechtsstaat (Republik) (Sozialstaat)
5 Demokratieprinzip: Grundlagen Gegenstand der Vorlesung: Demokratie nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 2 GG Volk: nach h.m. Staatsvolk (<> Bevölkerung) Ausübung der Staatsgewalt Wahlen repräsentative Demokratie Abstimmungen Durch besondere Organe
6 Demokratische Legitimation In persönlicher Hinsicht: Legitimationskette vom Volk über die Volksvertretung zum einzelnen Organ oder Amtswalter In sachlicher Hinsicht: Rechtfertigende Grundlage für den Inhalt der staatlichen Tätigkeit im Volk
7 Beispielsfall Der Bund beabsichtigt, das Recht des Schwangerschaftsabbruchs neu zu regeln. Dabei werden verschiedene Regelungsmodelle diskutiert. Um einen möglichst breiten Konsens herzustellen, einigen sich die im Bundestag vertretenen Parteien darauf, dass eine Volksbefragung durchgeführt werden soll, um zu ermitteln, welches der verschiedenen Modelle auf den größten Rückhalt bei den Bürgerinnen und Bürgern stößt. Die Ergebnisse der Volksbefragung sollen anschließend in den parlamentarischen Beratungen besonders berücksichtigt werden. Ist diese Volksbefragung mit dem Grundgesetz vereinbar?
8 Ausgangspunkt: Verbindliche Volksabstimmung über das Gesetz würde Änderung des GG voraussetzen Folgen für Volksbefragung? Für Zulässigkeit: Befragung ist gerade nicht verbindlich Gegen Zulässigkeit: Befragung erzeugt Entscheidungsdruck in einer Einzelfrage
9 Demokratieprinzip: Funktion der Parteien Doppelstellung der Parteien Privatrechtliche Vereinigungen mit politischer Zielsetzung Tätigkeit ist auf Teilhabe an der staatlichen Ordnung gerichtet Verfassungsrechtliche Stellung, Art. 21 GG Gründungs- und Betätigungsfreiheit Chancengleichheit und abgestufte Gleichbehandlung Demokratische Binnenstruktur Parteiverbot und Parteienprivileg
10 Beispielsfall Die Stadt S betreibt eine Stadthalle, die auch politischen Parteien für Parteitage und Wahlkampfveranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Die Kommunistische Widerstandspartei (KWP) beantragt unter Berufung auf 5 des Parteiengesetzes (PartG) die Überlassung der Halle für eine Wahlkampfveranstaltung zu der anstehenden Bundestagswahl. Die Stadt lehnt dies mit der Begründung ab, die KWP verfolge Ziele, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung nicht in Einklang stünden. Zudem habe sie praktisch keine Erfolgschancen bei der Bundestagswahl. Steht diese Begründung mit 5 PartG in Einklang, der im Lichte des Art. 21 GG auszulegen ist?
11 Tatbestandsvoraussetzungen von 5 Abs. 1 Satz 1 PartG Parteieigenschaft der KWP Öffentliche Einrichtung eines Trägers öffentlicher Gewalt Rechtsfolge: grds. Gleichbehandlung aller Parteien Verfassungsfeindlichkeit der KWP ist irrelevant, Entscheidungsmonopol des BVerfG aus Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG Gestufte Gleichbehandlung nach 5 Abs. 1 Satz 2 PartG Setzt wegen Art. 21 GG Kapazitätsengpass voraus, hier nicht ersichtlich I.Ü. ist völliger Ausschluss problematisch
12 Demokratieprinzip: Wahlen Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG Allgemeine Wahl Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger Geheime Wahl Unmittelbarkeit keine Zwischenschaltung weiterer Entscheidungsträger Freie Wahl insb. Schutz vor vorwirkenden Einflussnahmen Gleichheit der Wahl Keine Entscheidung für bestimmtes Wahlsystem (Mehrheits- oder Verhältniswahl) Differenzierung Zählwert- und Erfolgswertgleichheit Mehrheitswahl: Erfolgschancengleichheit durch Zuschnitt der Wahlkreise Verhältniswahl: Abweichungen von Erfolgswertgleichheit nur aufgrund besonderer rechtfertigender Gründe
13 Beispielsfall In der rechtspolitischen Diskussion wird gelegentlich ein sogenanntes Familienwahlrecht gefordert. Danach sollen Eltern für jedes minderjährige Kind eine zusätzliche Stimme bei Wahlen erhalten. Wäre eine solche Wahlrechtsreform mit dem Grundgesetz vereinbar?
14 Gleichheit der Wahl Unterschiedlicher Zählwert für Stimmen von Eltern und Nichteltern Gegenargument: Es geht um Stimme des Kindes Dann aber keine unmittelbare Wahl
15 Lehren des Tages Demokratische Legitimation Rechte und Pflichten der Parteien Gleichheit der Wahl
16 Nacharbeit Degenhart, 2 Vertiefung BVerfGE 47, 198 (Wahlwerbung) BVerfGE 95, 408 (Grundmandatsklausel)
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