PSYCHOLOGISCHE BERATUNGSSTELLE & Erziehungsberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Träger: Caritasverband für den Rhein-Neckar-Kreis e.v.
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- Dieter Zimmermann
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1 PSYCHOLOGISCHE BERATUNGSSTELLE & Erziehungsberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche Träger: Caritasverband für den Rhein-Neckar-Kreis e.v. Jahresbericht 2009 Mannheimer Straße Schwetzingen Tel.: Fax: Homepage: 1
2 Überblick zur Arbeit der Beratungsstelle Öffnungszeiten: Ansprechpartner: Zuständigkeit: Hauptaufgaben: Weitere Angebote: Zugang: Vernetzung: Montag - Freitag 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr. Mittwoch: Offene Sprechstunde von 16:00-18:00 Uhr. Donnerstag: Offene Sprechstunde von Uhr Die Beratungstermine werden mit den Klienten individuell vereinbart und können auch außerhalb der oben angegebenen Öffnungszeiten liegen. Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 26 Jahre, sowie Personen, die Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen sind. Darüber hinaus Institutionen, Kindergärten, Schulen. Wir stehen besonders der Bevölkerung aus den Gemeinden Brühl, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt und Schwetzingen zur Verfügung. - Erziehungs- und Familienberatung bei Problemen in der Familie - Trennung/Scheidung - Schulschwierigkeiten - Entwicklungsauffälligkeiten - emotionale Probleme - Erziehungsunsicherheit und Erziehungsfragen - psychosomatische Probleme von Kindern - Kontaktprobleme - aggressives Verhalten - Aufmerksamkeitsprobleme u. a. Zusatzleistungen nach 35a SGB VIII - Legasthenietherapie - Dyskalkulietherapie - Schulbegleitung für autistische Kinder - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) - Aufsuchende Familientherapie (AFT). - Schwetzinger Elternkonsens nach 17 SGB 8 - Beratungen der insoweit erfahren Fachkraft nach 8a, Umsetzung Schutzauftrag Der Zugang ist freiwillig. Wir arbeiten für die Ratsuchenden kostenfrei, unabhängig von Nationalität und Weltanschauung. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Träger Caritasverband für den Rhein-Neckar-Kreis e.v., anerkannt und gefördert durch den Rhein-Neckar-Kreis. Vernetzt in der Caritas, der Jugendhilfe, den Arbeitsgemeinschaften der PBSn im RNK und der PBSn/EB in der Erzdiözese Freiburg. 2
3 Mitarbeiter/Personelle Situation Fachkräfte: Bergmann, Betina Dipl. Sozialpädagogin, Gestalttherapeutin 50 % Marfilius, Thomas Pomposo, Iciar Schneider, Peter Dipl. Musiktherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut 50 % Dipl. Sozialpädagogin (FH), Systemische Therapeutin/Familientherapeutin (DGSF) 75 % Diplom Pädagoge, Systemischer Therapeut/Familientherapeut (DGSF) Leiter der Beratungsstelle 100 % Wilhelmi-Rapp, Anja Dipl. Pädagogin 25 % Sekretariat: Schemenauer, Iris Jaeger, Birgit Mummert, Simone Verwaltungsfachangestellte Verwaltungsfachangestellte Verwaltungsfachangestellte Praktikantin: Frau Kerstin Wilhelmi, Frau Ines Schmitt 3
4 Entwicklung der Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle im Jahr 2009 Seit Februar 2009 ist das Team der Beratungsstelle wieder komplett. Herr Thomas Marfilius, Dipl. Musiktherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut trat seinen Dienst bei uns an. Herr Marfilius hat in der Psychologischen Beratungsstelle in Hockenheim und in der Psychologischen Beratungsstelle des Caritasverbandes Heidelberg Erfahrungen gesammelt und bringt seine Kompetenz als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bei uns ein. Seitdem haben wir wieder die Möglichkeit psychologische Diagnostik anzubieten. Am konnten wir dann noch Frau Anja Wilhelmi- Rapp, Dipl. Pädagogin, im Team begrüßen, die die Stellenreduktion von Frau Bergmann um 25 % ausgleichen konnte. Frau Wilhelmi-Rapp hat ihr erstes Staatsexamen zur Grund- und Hauptschullehrerin absolviert und im Elementarbereich Frühförderung angeboten. Außerdem hat sie in verschiedenen Bereichen lerntherapeutisch gearbeitet. Inhaltlich wurde in diesem Jahr eine Konzeption für den sogenannten Schwetzinger Elternkonsens (SEK) entwickelt. Der Schwetzinger Elternkonsens ist angelehnt an das Cochemer Modell. Es geht darum, Familien, die von Trennung / Scheidung betroffen sind, ein außergerichtliches Verfahren anzubieten um eigenverantwortliche Lösungen bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen zu finden. In diesem Zusammenhang hat das Team einen Flyer entwickelt und die ersten Beratungen durchgeführt. Siehe Schwetzinger Elternkonsens. aus.de für Jugendliche aus dem Rhein- Neckar-Kreis teilgenommen und Anfragen beantwortet. Bei manchen Anfragen gab es mehrere Kontakte und ein Jugendlicher wurde direkt in der Beratungsstelle aufgenommen und konnte hier vor Ort beraten werden. Die beiden insofern erfahrenen Fachkräfte ( 8a), Frau Bergmann und Frau Pomposo, haben Kindergärten bezüglich der Umsetzung des Kinderschutzauftrages beraten und in diesem Zusammenhang auch eine Fortbildung besucht. Im Laufe des Jahres, wurde unsere offene Sprechstunde, die bis dato immer mittwochnachmittags von Uhr stattfand gesplittet und wird jetzt mittwochs von Uhr und donnerstags von Uhr angeboten. Dies wird von den Ratsuchenden gut angenommen. Dem Team dient es dazu, nachmittags frei werdende Kapazitäten für verstärkte Zusammenarbeit bei schwierigen Konstellationen zu nutzen, bzw. mehr Zeit für die oben genannten Zusatztätigkeiten für das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung zu haben. Die offene Sprechstunde ist weiterhin sehr stark frequentiert, gerade in Zeiten von langen Wartelisten bietet sie den Klienten immer noch einen sehr zeitnahen Zugang zu professioneller Hilfe Offene Sprechstunde 39,2 60,8 Auch im Berichtsjahr 2009 hat das Team der Beratungsstelle an dem Beratungsangebot 0 Offene Sprechstunde normale Anmeldung 4
5 Insgesamt suchten 314 Familien Rat in unserer Beratungsstelle, was einem leichten Anstieg von 5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Nennenswerte Veränderungen bei den statistisch erfassten Klientendaten gab es nicht, dafür umso bemerkenswertere in anderen Aufgabenbereichen. In der internen Statistik ergab sich, dass die Beratungsintensität um einiges gestiegen ist. D. h. es fanden mehr Sitzungen pro Fall statt. Auffällig in diesem Zusammenhang ist die gefühlte Intensität der Erziehungsberatungsfälle. In vielen Fällen ist eine Vernetzung zu unterschiedlichen Institutionen wie Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendpsychiatrie, andere Beratungsdienste und vor allem dem Jugendamt nötig. Dies erfordert von unseren Mitarbeitern eine hohe Flexibilität und ein umsichtiges Zeitmanagement. Hier können uns unsere drei Verwaltungskräfte entlasten, in dem sie eine gute Terminkoordination gewährleisten. Bezüglich der Zusatztätigkeiten gab es eine Entwicklung dahingehend, dass weniger zeitintensive Maßnahmen stattfanden, sich allerdings die Anzahl der Fälle verdoppelt hat. Das brachte auf der einen Seite mehr Lebendigkeit, auf der anderen Seite aber auch wieder mehr Komplexität in die Stelle. Vor allem die zwei neu dazu gekommenen Aufgaben bzgl. des Schutzauftrages durch unsere insofern erfahrenen Fachkräfte und durch den Schwetzinger Elternkonsens stellt das Team vor hohe Herausforderungen, da diese Fälle in der Regel recht verfahren und emotional nicht leicht zu händeln sind. Um mit diesen erhöhten Anforderungen besser umgehen zu können, gibt es seit 2009 eine externe Fallsupervision, die Herr Schwartz übernommen hat. Für das kommende Jahr werden wir zusätzlich noch mit dem Landesprojekt Stärke befasst sein. Dort sind Gruppen für Mütter in schwierigen Lebenslagen geplant, bei denen Mitarbeiter der psychologischen Beratungsstelle in Schwetzingen für die Leitung vorgesehen sind. Dies in Zusammenhang mit den Zusatztätigkeiten zur Finanzierung unserer Stelle. Zum Schluss bleibt noch zu erwähnen, dass auch in diesem Jahr Frau Bergmann, Frau Schemenauer und Frau Wilhelmi (Praktikantin) ein Angebot im Rahmen des Schwetzinger Ferienprogramms gestaltet haben. Dazu siehe unten der Zeitungsartikel. Schwetzinger Elternkonsens Zusatztätigkeiten 2008 /2009 8a 27,2 Aufsuchende Famil Intensive sozialpäd... 35a LRS/Dyskalkulie 35 a Schulbegleitung Finanzierung: Unsere Beratungsstelle wird von unserem Träger, dem Caritasverband für den Rhein-Neckar-Kreis e.v. und vom Rhein-Neckar-Kreis finanziert. Ein weiterer Posten in der Finanzierung wird durch die vom Jugendamt übertragenen Zusatzaufgaben ausgeglichen. Auf diesem Wege danken wir unseren Geldgebern, auch im Namen unserer Klienten sehr herzlich. Nicht zu vergessen hier die Spenden, die von unseren Klienten geleistet werden und einen großen Dank auch an Herrn Schindler, unserem Vermieter, der durch großzügige Renovierungsarbeiten uns unterstützt hat, die Beratungsstelle attraktiv zu halten
6 Der Schwetzinger Elternkonsens (Flyer) Was ist der Schwetzinger Elternkonsens? Eine Trennung der Eltern ist für Kinder eine Zeit vieler Veränderungen und Unsicherheiten. Der Alltag muss neu geordnet werden. Dabei bleiben Sie beide als Eltern für Ihre Kinder verantwortlich, auch wenn Sie als Paar fortan getrennte Wege gehen. Kinder brauchen in dieser Zeit des Umbruchs eine sichere und möglichst ungetrübte Beziehung zu beiden Elternteilen. Für das Wohl Ihrer Kinder ist es wichtig, dass Sie auch in Zukunft die Erziehungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen. Sie stehen vor der Herausforderung, gemeinsam eine Umgangs- bzw. Sorgeregelung zu finden, die an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet ist und ihnen hilft, die veränderte Familiensituation gut zu bewältigen. Im Rahmen des Schwetzinger Elternkonsenses beraten wir Elternpaare, die bisher keine einvernehmliche Lösung der Umgangs- u. Betreuungsregelung gefunden haben. Welche Vorteile bietet der Schwetzinger Elternkonsens? Mit dem Projekt des Schwetzinger Elternkonsenses erhalten Sie Unterstützung, eine einvernehmliche Lösung für die Zukunft zu finden. Das Modell vernetzt dabei die Institutionen Familiengericht, Anwaltschaft, Jugendamt und Psychologische Beratungsstellen. Dadurch werden die Voraussetzungen optimiert, das Verfahren für die betroffenen Familien erfolgreich umzusetzen. Im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen die Bedürfnisse der Kinder. Ziel ist es, Ihre Dialogbereitschaft und Ihre Eigenverantwortung als Eltern zu stärken. Die Beratung soll Ihnen helfen, einen außergerichtlichen Kompromiss zu finden. Sie bietet Ihnen die Chance, eigene Gestaltungsspielräume zu nutzen. Sie haben die Möglichkeit, eine individuelle Lösung umzusetzen, die oft nachhaltiger und zufriedenstellender für alle ist als eine Gerichtsentscheidung. 6
7 Wie ist der Schwetzinger Elternkonsens organisiert? Familiengericht kündigt Eltern in der PBS an Unterstützung der Kinder Fortbestand einer sicheren, ungetrübten Beziehung zu beiden Elternteilen Bewältigung der veränderten Familiensituation Neuorganisation des Alltags Rahmenbedingungen: Telefonische Anmeldung beider Elternteile innerhalb von 2 Wochen unter Tel.: 06202/ Beratungstermine in der Erziehungsberatungsstelle Schwetzinger Elternkonsens Ziele: - Keine juristische Beratung - Das Gerichtsverfahren ruht Mitteilung an das Familiengericht über das Ergebnis der Beratung (betrifft: Anzahl der Sitzungen, Einigung bzw. Beendigung) Alle Inhalte unterliegen der Schweigepflicht! Bitte beachten Sie: Sollte sich kein oder nur ein Elternteil telefonisch melden, teilen wir dies dem Familiengericht mit und es finden keine Beratungen statt!! zeitlich begrenzter, stufig strukturierter Vermittlungsprozess. keine Rechtsberatung. keine Paartherapie Berater als neutraler Moderator und Brückenbauer. Hilfe für die Eltern, Kompromisse zu finden. Voraussetzungen: Wille zur Einigung. Einsicht in die Notwendigkeit, Kompromisse einzugehen. Zukunftsbezogene Sachlichkeit statt rückwärts gerichtete Beschuldigungen. Organisation: Ankündigung durch das Familiengericht. Telefonische Anmeldung beider Elternteile innerhalb von zwei Woche. Fünf Termine in der Beratungsstelle. Mitteilung an das Familiengericht über das Ergebnis der Beratung: Anzahl der Sitzungen, Einigung oder Beendigung, keine Inhalte. Unterstützung der Eltern Weiterhin gemeinsame Verantwortung als Eltern einvernehmliche Umgangs- und Betreuungsregelung 7
8 Ablauf des Vermittlungsverfahrens: 1. Stufe: Einführung und Vereinbarung zum Vermittlungsverfahren. 2. Darstellung von Hintergründen, Positionen und Interessen; Erarbeiten der relevanten Streitfragen. 3. Erarbeiten von Prioritäten, Aufsuchen von Optionen und Alternativen. 4. Verhandlung und Entscheidung. 5. Schriftliche Fixierung der getroffenen Vereinbarungen. 6. Vollzug der Vereinbarungen und Prüfung in der Realität. Vorteile: Stärkung der Dialogbereitschaft und Eigenverantwortung der Eltern. Chance, eigene Gestaltung Spielräume zu nutzen. Auffinden bislang nicht wahrgenommener alltagstauglicher Alternativen. Möglichkeit, eine individuelle Lösung umzusetzen. nachhaltigere und zufriedenstellendere Lösungen als durch eine Regelung, die das Familiengericht festlegt. Modelllernen für künftige Streitfragen Vernetzung der Institutionen Familiengericht, Anwaltschaft, Jugendamt und Psychologische Beratungsstellen. und Erziehungsberatung des Caritasverbandes in Schwetzingen. Es bot 12 Kindern im Alter zwischen 8 und 12 Jahren die Möglichkeit, sich an der Herstellung dieses traditionellen indianischen Schmuckes zu üben und dabei ihrer Kreativität freien laufen zu lassen. Laut den Indianern wird der Traumfänger über dem Ruheort (Bett oder Tipi) aufgehängt, um den Schlaf zu verbessern: Während die bösen Träume im Netz hängen bleiben und später von der Morgensonne neutralisiert werden, schlüpfen die guten Träume durch das Netz hindurch und können durch die mittlere Öffnung verschwinden. Abwechslung zum Bastelprogramm bot eine längere Pause, in der sich die Kinder mit Tischkicker, Tischtennis und Vielem mehr vergnügen konnten um sich anschließend, mit selbst gemachtem Popcorn gestärkt und voll neuen Elans, der Fertigstellung ihrer Kunstobjekte zu widmen. Entsprechend beeindruckend dann das Ergebnis: Traumfänger in sämtlichen Farben und Formen, jeweils völlig individuell gestaltet und auf unterschiedlichste Weise mit Perlen, Muscheln und Federn dekoriert. Diese hinterließen ein farbenfrohes Schlussbild und viele strahlende Gesichter. Wir danken den zahlreichen KünstlerInnen für ihr großes Interesse und Engagement und wünschen ihnen viel Spaß mit ihren selbstgebastelten Traumfängern... Spiel, Spaß, Kreativität jährlich (Zeitungsbericht) stattfindendes Ferienprogramm der Psychologischen Beratungsstelle und Erziehungsberatung in Schwetzingen findet großen Zuspruch! Wir basteln einen Traumfänger unter diesem Motto stand das am vergangenen Montag realisierte dreistündige Ferienprogramm 2009 der Psychologischen Beratungsstelle 8
9 Statistische Daten Abschlußgründe (nur abgeschlossene Fälle) Anzahl % Beendigung gem. Hilfeplan ,2 abgebrochen 17 8,2 Restkategorie 24 11,6 gesamt ,0 Alterstabelle Anzahl % bis ,8 3 bis ,5 6 bis ,2 9 bis ,7 12 bis ,3 15 bis ,4 18 bis ,6 21 bis ,7 24 bis ,9 über ,9 Anregung zur Vorstellung Anzahl % Junger Mensch selbst 14 4,5 Eltern/Personenberechtigte 97 30,9 Schule/Kindergarten 57 18,2 Soz. Dienste (JuA) 43 13,7 Gericht, Staatsanwalt, Polizei 7 2,2 Arzt, Klinik, Gesundheitsamt 30 9,6 Ehemalige Klienten/Bekannte 38 12,1 sonstige 28 8,8 Mutter Umfang Erwerbstätigkeit Anzahl % vollzeitbeschäftigt 43 13,7 teilzeitbeschäftigt ,5 zeitweise beschäftigt 21 6,7 Hausfrau 83 26,4 in Ausbildung/Umschulung 4 1,3 Rentnerin 0 0,0 arbeitslos 3 1,0 sonstige 36 11,4 9
10 Vater Umfang Erwerbstätigkeit Anzahl % vollzeitbeschäftigt ,3 teilzeitbeschäftigt 2 0,6 zeitweise beschäftigt 1 0,3 Hausmann 1 0,3 in Ausbildung/Umschulung 2 0,6 Rentner 5 1,6 arbeitslos 8 2,6 sonstiges 71 22,7 Initiative zur Anmeldung Anzahl % Mutter/weibl. Bezugsperson ,4 Vater/männl. Bezugsperson 29 9,2 Eltern gemeinsam 28 8,9 Andere Erz.berechtigte 3 1,0 Berater/Therapeuten/Ärzte 1 0,3 Jugendamt/soz.Dienste 3 1,0 Junger Mensch selbst 27 8,6 Bekannte/Freunde 0 0,0 Sonstiges 2 0,6 Sitzungen Anzahl % innerhalb ,4 außerhalb 114 7,6 gesamt ,0 Geschlechtsverteilung Anzahl % männlich ,5 weiblich ,5 10
11 Arbeitsinhalte im Beratungsverlauf Anzahl % Anamnese/Exploration 26 1,7 Verhaltensbeobachtung 1 0,1 Testdiagnostik 7 0,5 Beratung/Therapie ,6 Anleitung 3 0,2 Unterstützende Begleitung ,6 Krisenintervention 8 0,5 Stellungnahme/Begutachtung 7 0,5 Anderes (Netzwerkarbeit) 133 8,8 Restkategorie (z.t.n.e.) 24 1,5 gesamt ,0 Abgeschlossene Fälle Anzahl % gesamt abgeschl. Klienten ,9 davon abgebrochen 19 9,2 gesamt fortzuführende Klienten ,1 Konfession Anzahl % katholisch ,1 evangelisch 95 30,3 andere Religionszug. 21 6,7 ohne Religionszug ,6 unbekannt 17 5,3 Klient lebt bei Anzahl % leibl. Eltern ,4 bei alleinerziehendem Elternteil ,3 Adoptivfamilie 0 0 Pflegfamilie 0 0 Großeltern 2 0,6 eigener Wohnung 13 4,1 Internat 0 0 sonstiges 2 0,6 11
12 Schulform Anzahl % zuhause 17 5,4 Kindergarten 57 18,2 Grundschulförderklasse 0 0 Sonderschule 6 1,9 Grundschule 72 22,9 Hauptschule 27 8,6 Realschule 59 18,8 Gymnasium 41 13,1 Gesamtschule 1 0,3 Berufsschule 3 1,0 Fachschule 0 0,0 Fachhochschule 3 1,0 andere Ausbildung 16 5,1 sonstiges 12 3,7 Schwerpunkt der Beratung Anzahl % vorrangig mit Familie 92 29,3 vorrangig mit Eltern ,4 vorrangig mit jung. Mensch 48 15,3 Staatsangehörigkeit Anzahl % deutsch ,9 ausl.-europ. 12 3,9 ausl.-außereurop. 6 1,9 unbekannt 1 0,3 Situation der Herkunftsfamilie Anzahl % Eltern leben zusammen ,4 Elternteil lebt alleine ohne Partner ,3 Elternteil lebt mit neuem Partner 35 11,1 sonstiges 10 3,2 12
13 Wartezeit Anzahl % bis zu 14 Tagen ,0 bis zu 1 Monat 39 12,4 bis zu 2 Monaten 64 20,4 länger als 2 Monate 51 16,2 offene Sprechstunde Anzahl % offene Sprechstunde ,2 normale Anmeldung ,8 Gründe für die Hilfegewährung Anzahl % Unversorgtheit des jung. Menschen 0 0 Unzureichende Förd./Betr./Vers. d.j. M. in der Familie 2 0,3 Gefährdung des Kindeswohls 18 3 Eingeschr. Erziehungskompetenz d. Eltern 73 12,4 Belastung des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern 25 4,2 Belastung des jung. Menschen d. familiäre Konflikte ,2 Auffälligkeiten im Sozialverhalten ,3 Entw.Auffällig./Emotion. Probl.d.j.. Men./ körperl.-seel. Auffällig ,9 Schulische/ berufliche Probleme d. j. M ,7 gesamt ,0 13
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