des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Auswirkungen der Umstrukturierung der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
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- Liane Grosse
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1 14. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abg. Katrin Schütz CDU und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Auswirkungen der Umstrukturierung der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Ob der gegenwärtigen, raumbedingten Entsorgung des Bibliotheksbestandes der PH Karlsruhe kurzfristig Einhalt geboten und die Planung angepasst werden kann ohne die geplante Sanierung des Bibliotheksgebäudes zu verzögern. 2. Ob es möglich ist, die tatsächliche durchschnittliche Anzahl der Studierenden im Zeitraum der letzten 5 Jahre festzustellen und ob diese Zahl ausschlaggebend ist für die Zuweisung von Bibliotheksfläche an die Hochschule. 3. Inwieweit die sogenannte Kanonliteratur zum Grundbedarf des PH Studiums gehört. 4. Inwieweit von der Entsorgung auch Titel der französischen Sprache und Literatur betroffen sind, die ansonsten in keiner Karlsruher Bibliothek zur Verfügung stehen. 5. Wie viel m 2 der Bibliotheksräume bisher der PH zur Verfügung stehen und wie viel m 2 ihr nach der Sanierung zur Verfügung stehen sollen. 6. Ob bei der gegenwärtig vorgesehenen Entsorgung von ca Büchern die Lehr-, Forschungs- und Qualitätsziele der Pädagogischen Hochschule erhalten werden können Schütz CDU Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 Begründung Im Rahmen der Umstrukturierung der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe sollen auf Anordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württembergs Raumeinsparungen von 300 m 2 vorgenommen werden. Diese Anordnung beruht auf der Annahme, dass sich die aktuelle Sollgröße der Studentenschaft auf ca Studierende beläuft. Die tatsächliche Anzahl liegt jedoch bei um die und dürfte in den nächs - ten 10 Jahren weiterhin realistisch sein. Das Angebot an Büchern entspricht diesen Zahlen genau. Zudem beläuft sich die Reduzierung des Raumes jetzt nicht mehr auf 300 m 2, sondern nach Angaben der Pädagogischen Hochschule auf insgesamt m 2. Gegenwärtig steht die Entsorgung von ca Büchern (reiner PH Bestand) an, die jedoch für die Ausbildung dringend benötigt werden und teilweise auch wertvoll sind. Die Pädagogische Hochschule sieht durch diese Maßnahme die Qualität des Lehrbetriebes gefährdet, da nach der Entsorgung obligatorische Module nicht mehr angeboten werden können und die Zukunft des trinationalen Masters an der PH in Frage gestellt ist. Antwort*) Mit Schreiben vom 8. Mai 2009 Nr /2 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe unterhielt bis Ende des Jahres 2008 gemeinsam mit der Hochschule Karlsruhe (Fachhochschule) eine wissenschaftliche Bibliothek. Die Fachhochschule hat diese Kooperation zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Gespräche über eine von Seiten des Wissenschaftsministeriums vorgeschlagene und gemeinsam von Universität, Fachhochschule und Pädagogischer Hochschule zu tragende Hochschulbibliothek blieben ergebnislos, da die PH ihre Interessen als nicht genügend berücksichtigt ansah. Inzwischen hat sich die Hochschule Karlsruhe (Fachhochschule) der Universitätsbibliothek angeschlossen und ihre Medienbestände aus dem Gebäude der ehemals gemeinsamen Bibliothek entfernt. Die Pädagogische Hochschule hat Pläne für eine Nachnutzung der Räumlichkeiten im Bibliotheksgebäude vorgelegt. Dabei geht die Hochschulleitung davon aus, dass die gesamte bisherige Bibliotheksfläche einschließlich des von der Fachhochschule genutzten Anteils der Pädagogischen Hochschule zur Verfügung gestellt wird. Die Vermögens- und Bauverwaltung hat jedoch eine erheblich kleinere Bibliotheksnutzfläche errechnet und legt dabei die gemeinsam mit Vertretern der Pädagogischen Hochschulen in 2002/2003 festgelegten Berechnungsparameter zugrunde. Zunächst steht aber die Sanierung des Bibliotheksgebäudes an, die voraussichtlich im Jahr 2012 abgeschlossen sein wird. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes und der damit verbundenen Umzugsmaßnahmen hat die Hochschule beschlossen, neben der an einer Bibliothek ständig stattfindenden Überprüfung des Medienbestandes auf Aktualität eine anlassbezogene Prüfung durchzuführen und für den Lehr- und Forschungsbetrieb gegebenenfalls nicht mehr erforderliche Medien zu entfernen. Dabei wurde analog den Kriterien der inzwischen außer Kraft getretenen *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
3 Aussonderungsrichtlinien vom 19. Mai 1998 des Landes festgelegt, die Medienbestände auf Entbehrlichkeit zu prüfen. Als Kriterium hat die Hochschule insbesondere die Nutzungsintensität zu Grunde gelegt und alle Medien, die in den letzten 16 Jahren nicht ausgeliehen waren, als entbehrlich vorgemerkt. Die Verantwortlichen der einzelnen Fächer konnten darüber hinaus noch 10 % bis 15 % der vorgemerkten Medien zurückhalten und auch zusätzlich beliebig viele Bücher in eine eigene Handbibliothek übernehmen. Besonders erhaltenswerte bzw. wertvolle Bestände werden an die Badische Landesbibliothek abgegeben. Vor einer endgültigen Aussonderung hat sich die Hochschule auch am Buchbestand anderer wissenschaftlicher Bibliotheken im Raum Karlsruhe zu orientieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Ob der gegenwärtigen, raumbedingten Entsorgung des Bibliotheksbestandes der PH Karlsruhe kurzfristig Einhalt geboten und die Planung angepasst werden kann ohne die geplante Sanierung des Bibliotheksgebäudes zu verzögern. Für den 2. Bauabschnitt der Sanierung des Gebäudes II der PH Karlsruhe, in dem u. a. die Bibliothek untergebracht ist, sind Gesamtbaukosten in Höhe von insgesamt 8,80 Mio. Euro im Staatshaushaltsplan veranschlagt. Die Sanierungsmaßnahme musste in Bauabschnitte aufgeteilt werden. Die Planung und der Ablauf der umfangreichen Sanierungsmaßnahme im Gebäude II wurde mit der PH Karlsruhe besprochen und festgelegt. Für den Sanierungsablauf ist in ein enges Zeitfenster festgelegt, da verschiedene Schritte, z. B. Umzüge, nur in den Semesterferien stattfinden können. Eine Änderung der Planung würde zu einer zeitlichen Verzögerung der Maßnahme führen. Die PH Karlsruhe hat dargelegt, dass der aktuell ermittelte Flächenbedarf dazu führt, dass nicht alle vorhandenen Bücher in der Bibliothek untergebracht werden können. Dem könnte jedoch durch eine Erhöhung des Magazinanteils entgegengewirkt werden. Bei einem an den Hochschulen üblichen Verhältnis von Freihandaufstellung (für die Studierenden frei zugänglich) zu Magazinaufstellung von 70 % zu 30 % könnte die Pädagogische Hochschule in Karlsruhe für zusätzlich ca Medien Stellfläche gewinnen. Dies stellt sich wie folgt dar: Unterbringung des Buchbestandes in der vorliegenden Planung: Bände Freihandbereich m² 84 % ca Bd. Magazin 230 m² 16 % ca Bd. Gesamt Unterbringung Buchbestand m² 100 % ca Bd. Umsetzbar in der gleichen Fläche sind bei einem Magazinanteil von 30 %: Freihandbereich 995 m² 70 % ca Bd. Magazin 426 m² 30 % ca Bd. Gesamt Unterbringung Buchbestand m² 100 % ca Bd. Die Gesamtunterbringung von rechnerisch Bänden entspricht einer Steigerung um Bände. 3
4 2. Ob es möglich ist, die tatsächliche durchschnittliche Anzahl der Studierenden im Zeitraum der letzten 5 Jahre festzustellen und ob diese Zahl ausschlaggebend ist für die Zuweisung von Bibliotheksfläche an die Hochschule. Die durchschnittliche Anzahl der Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe in den letzten 5 Jahren (SS 2004 bis WS 2008/2009) betrug Diese durchschnittliche Studierendenanzahl ist jedoch nicht Berechnungsgrundlage für den fiktiven Flächenbedarf der Hochschule, da bei einer in die Zukunft gerichteten mehrjährigen Festlegung von Flächen Spitzenbelastungen nicht berücksichtigt werden. Basis für eine Zuweisung von Bibliotheksflächen ist die nach der jeweiligen Zulassungszahlenverordnung für die Pädagogischen Hochschulen (derzeit ZZVO-PH 2008/2009) errechnete Studienplatzzahl multipliziert mit dem von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Pädagogischen Hochschulen festgelegten Flächenparameter von 0,91 m 2 pro Studierenden (aufgerundet 1 m 2, dies entspricht etwa dem Platzbedarf von 100 Büchern für jeden Studierenden). 3. Inwieweit die sogenannte Kanonliteratur zum Grundbedarf des PH Studiums gehört. Unter einer Kanonliteratur wird allgemein ein Grundbestand an Literatur verstanden. Dieser Grundbestand an Fachliteratur ist an jeder Pädagogischen Hochschule vorhanden. 4. Inwieweit von der Entsorgung auch Titel der französischen Sprache und Literatur betroffen sind, die ansonsten in keiner Karlsruher Bibliothek zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass nach den eigenen Kriterien der Hochschule auch Titel der französischen Sprache und Literatur als entbehrlich bewertet worden sind. Ob es sich dabei auch um Medien handelt, die an keiner anderen Bibliothek in Karlsruhe verfügbar sind, ist von der Hochschule selbst zu prüfen, ehe eine endgültige Entsorgung erfolgt. Seitens der Hochschullehrer besteht die Möglichkeit, solche Bestände zurückzuhalten, sodass diese Be - stände von der Entsorgung ausgenommen wären. 5. Wie viel m 2 der Bibliotheksräume bisher der PH zur Verfügung stehen und wie viel m 2 ihr nach der Sanierung zur Verfügung stehen sollen. Die Bibliothek wurde bis 31. Dezember 2008 als gemeinsame Bibliothek von Hochschule und PH Karlsruhe geführt. Der Flächenbestand der Gesamtbibliothek belief sich auf m² HNF, davon entfielen auf die Hochschule Karlsruhe 764 m² HNF und auf die PH Karlsruhe m² HNF. Nach den landesweit gültigen Bemessungsparametern für die Pädagogischen Hochschulen wurde für die Bibliothek der PH Karlsruhe ein abstrakter Flächenbedarf von m² HNF ermittelt. Darin enthalten ist eine Fläche von 250 m² HNF für das Selbstlernzentrum, das in den bisherigen Planungen nicht enthalten war. Der Flächenbedarf wurde von der PH Karlsruhe akzeptiert. Bei der Ermittlung des Flächenbedarfs für Baumaßnahmen orientiert sich das Land grundsätzlich an der Grundlast. Diese Grundlast bzw. Ausbauzielzahl beträgt unter Berücksichtigung der in der Zulassungszahlenverordnung 2008/2009 festgelegten Studienanfängerplätze und der geltenden Regelstudienzeiten Studienplätze (einschließlich Europalehramt). Kurzfristige Schwankungen oder erhöhte Studierendenzahlen durch das Ausbauprogramm Hochschule 2012 können dabei nicht abgebildet werden, soweit sie in der Zulassungszahlenverordnung unberücksichtigt bleiben. 4
5 6. Ob bei der gegenwärtig vorgesehenen Entsorgung von ca Büchern die Lehr-, Forschungs- und Qualitätsziele der Pädagogischen Hochschule erhalten werden können. Die Landesregierung sieht in der Entscheidung der Hochschule, nach gründlicher Bestandsüberprüfung entbehrlich gewordene Medieneinheiten zu entsorgen, keine Gefährdung der Lehr-, Forschungs- und Qualitätsziele der Pädagogischen Hochschule. Allein schon das gewählte Verfahren, trotz niedriger Ausleihintensität ca. 10 % bis 15 % des als entbehrlich bezeichneten Bestandes zu belassen, zeigt den verantwortungsbewussten Umgang der Hochschule mit ihrem Medienbestand. Dr. Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5
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