Privates Wirtschaftsrecht. 1 Einführung

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1 Privates Wirtschaftsrecht 1 Einführung

2 Zur Veranstaltung Was erwartet Sie? Was erwarten Sie? Materialien à abrufbar unter - Folien dieser Vorlesung - Arbeitspapiere von Prof. Dr. Glöckner Terminfragen 2

3 Zur Veranstaltung Einordnung der Lehrveranstaltung - Grundlagenmodul im Schwerpunktbereich Rechtliche Grundlagen internationaler Wirtschaftstätigkeit Ziele - Überblick über die erfassten Rechtsgebiete insbes. Kartellrecht, Lauterkeitsrecht und Immaterialgüterrechte - Aufzeigen übergeordneter Prinzipien und verbindenden Elemente, insbes. ökonomische Grundlagen und methodische Herangehensweise - Schließen der Lücken der allgemeinen Ausbildung insbes. mit Blick auf die Internationalisierung des Wirtschaftsrechts 3

4 Zur Veranstaltung Inhalt und Ablauf - Begriff und Rechtsquellen des Wirtschaftsrechts - methodische Grundlagen - ökonomische Grundlagen - Rechtsschutz - Wettbewerbsschutz nach deutschem und europäischem Recht - Überblick über das Kartellrecht - Überblick über das Lauterkeitsrecht - Einführung in das Immaterialgüterrechte - Überblick über die Erfinder- und Kennzeichenrechte 4

5 Zur Veranstaltung Warum das alles? - spannende, rechtspolitisch hochaktuelle Fragen - Konkretheit und Greifbarkeit der Sachverhalte und Probleme - Komplexität aus Vermengung von unterschiedlichen Allgemeinund Individualinteressen - Praxisbezug - arbeitsmarktattraktive Spezialisierung mit frühzeitigen Kontakten - Vorbereitung einer Dissertation/eines Aufbaustudiengangs 5

6 Zur Veranstaltung Warum das alles? - Förderung der pflichtstoffrelevanten Fertigkeiten Umgang mit absoluten Rechten Umgang mit negatorischen Ansprüchen Störerhaftung Deliktshaftung, Bereicherungsansprüche, GoA Grundrechte im Wirtschaftsrecht grundrechtskonforme Auslegung Europarecht prozessuale Fragen 6

7 Wirtschaftsrecht Begriff - seit Ende des 19. Jahrhunderts geläufig à damals auch: Industrierecht er: Wirtschaftsrecht als rechtliches Instrumentarium staatlicher Lenkung öffentlich-rechtlicher Ansatz: staatliches Handeln in Form von Privatrechtssubjekten Wirtschaft und Wettbewerb gedacht als staatliche Veranstaltung Reste davon im heutigen Wirtschaftsverwaltungsrecht à z.b. erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinden 7

8 Wirtschaftsrecht Begriff er: ordo-liberale Wirtschaftsmodelle Wirtschaft und Wettbewerb gedacht als vorrechtliches Naturgesetz nicht Begründung durch Gesetze, sondern allenfalls Transformation Wirtschaftsrecht als Recht der Wirtschaftsordnungen Inbegriff der rechtserheblichen Normen, die die Freiheit des Zuordnungswechsels und die Zuordnung wirtschaftlicher Güter in allgemeinen Grundsätzen... regeln, um eine nach den Maßstäben der wirtschaftlichen Gerechtigkeit ausgewogene Selbstentfaltung und Versorgung der Wirtschaftsbürger im Rahmen der einer gesetzten Wirtschaftsverfassung gewährleisten. (Fikentscher) 8

9 Wirtschaftsrecht Grundfrage: Planwirtschaft oder Marktwirtschaft? - keine eindeutige Vorgabe durch das GG - anders aber im Europarecht Art. 120 AEUV Die Mitgliedstaaten richten ihre Wirtschaftspolitik so aus, dass sie im Rahmen der in Artikel 121 Absatz 2 genannten Grundzüge zur Verwirklichung der Ziele der Union im Sinne des Artikels 3 des Vertrags über die Europäische Union beitragen. Die Mitgliedstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und halten sich dabei an die in Artikel 119 genannten Grundsätze. 9

10 Wirtschaftsrecht Wettbewerb und Vertragsfreiheit - neoliberale Modelle entwerfen Wirtschaftsrecht aus Perspektive des Privatrechts - Wechselbezüglichkeit à Kehrseite derselben Medaille Vertragsfreiheit verbürgt Substituierbarkeit von Angeboten Vertragsfreiheit verlangt funktionierenden Wettbewerb Wettbewerbsschutz ist auch Schutz der schwächeren Vertragsparteien - insbes. durch Kartellrecht und Lauterkeitsrecht 10

11 Wirtschaftsrecht Wettbewerb und Vertragsfreiheit - Notwendigkeit von Eingriffen bei strukturellen Ungleichgewichten formale Vertragsfreiheit reicht hier nicht aus à Gewährleistung auch der materialen Vertragsgerechtigkeit insbes.: Verbraucherschutz - komplementärer Verbraucherschutz: Ausgleich von Informationsdefiziten v.a. durch Aufklärungs- und Informationspflichten - kompensatorischer Verbraucherschutz: Gewährung besonderer Rechtsbehelfe z.b. Widerrufsrechte, AGB-Kontrolle, ius cogens 11

12 Wirtschaftsrecht Wirtschaftsrecht als Methode - Wirtschaftsrecht ist mehr als nur der Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Recht - keine reine Deduktion, sondern Schaffung eines spezifischen methodischen Ansatzes - funktionale Auslegung Sonderfall der teleologischen Auslegung? Fernziele werden bei Auslegung einzelner Normen berücksichtigt à insbes. Ausrichtung des Norminhalts auf Wettbewerbsschutz v.a. im Kartell- und Lauterkeitsrecht, teilweise auch im allgemeinen Zivilrecht 12

13 Wirtschaftsrecht Wirtschaftsrecht als Methode - Ökonomische Analyse des Rechts ( Law and Economics) federführend seit den 1970ern: Chicago School of Economics Sonderfall der funktionale Methode à Ziel: effiziente Ergebnisse bei der Rechtsanwendung - Bedeutung gesellschaftstheoretischer und soziologischer Ansätze 13

14 Wirtschaftsrecht Funktionen des Wettbewerbs - Verteilungsfunktion Einkommensverteilung nach Marktleistung à Prinzip der Leistungsfähigkeit Gegenstücke: Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit bzw. der Gleichheit - Anpassungsfunktion flexiblen Anpassung von Produkten und Produktionskapazitäten an sich ständig ändernde Daten (z.b. Nachfragestruktur oder Produktionstechnik) Zusammensetzung des Warenangebots entsprechend den Präferenzen der Konsumenten - Allokationsfunktion optimale Verteilung von Produktionsfaktoren Lenkung in ihre produktivsten Einsatzmöglichkeiten à Senkung der Gesamtkosten und/oder Steigerung des Outputs 14

15 Wirtschaftsrecht Funktionen des Wettbewerbs - Innovationsfunktion Förderung des technischen Fortschritts à neue Produkte oder Produktionsmethoden - Kontrollfunktion Gewährleistung von wirtschaftlicher Handlungs- und Entschließungsfreiheit Kontrolle wirtschaftlicher Macht - Auslesefunktion Eliminierung von Low-Performern Sozialdarwinismus 15

16 Wirtschaftsrecht Besonderheiten - Janus-Charakter zwischen Zivil- und öffentlichem Recht - transaktionale Betrachtung - Internationalität grenzüberscheitendes Handeln der Wirtschaftssubjekte Rechtkoordinierung Rechtsharmonisierung - Ziel: Senkung von Transaktions- und Informationskosten sowie Haftungsrisiken - weit fortgeschritten v.a. innerhalb der EU durch Verordnungen und Richtlinien - darüber hinaus auch im Kaufrecht (v.a. durch UN- Kaufrecht) und bei den Immaterialgüterrechten (durch völkerrechtliche Übereinkommen) 16

17 Wirtschaftsrecht lex mercatoria - im Mittelalter: Gewohnheitsrecht der Handelsleute, das auf grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte angewandt wurde (z.b. in der Hanse) - modernes Verständnis: Gesamtheit der internationalen Handelsbräuche - gesetzlicher Niederschlag in 346 HGB - bedeutsam: International Commercial Terms (Incoterms) von der International Chamber of Commerce ICC) à erstmals 1936 aufgestellt, mittlerweile 8. Version (2010) freiwillige Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel keine Gesetzeskraft à vertragliche Einbeziehung erforderlich 17

18 Privates Wirtschaftsrecht 1 Incoterms 18

19 Ein unübersichtlicher Überblick 19

20 Oder etwas übersichtlicher... Wettbewerbsrecht i.w.s.: Kartell-/Lauterkeitsrecht Verbraucherrecht Immaterialgüterrecht Freihandel/Marktintegration 20

21 Rechtsquellen nationale Gesetze - Zivilrecht - öffentliches Recht EU-Recht völkerrechtliche Abkommen und Verträge, z.b Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Europäisches Patentübereinkommen - WTO-Abkommen General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) = Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen General Agreement on Trade in Services (GATS) = Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) = Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums 21

22 Rechtsmaterien Kartellrecht - wichtigste Vorschriften: Art. 101 ff. AEUV Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Kernelemente: Verbot und Überprüfung von Kartellen ( 1 GWB) Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, ( 19 GWB) Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ( 35 ff. GWB) - Mittel: Verwaltungsrecht (Kartellbehörden) - Marktstrukturkontrolle à Schutz der Allgemeinheit durch Sicherung der Existenz und Funktionsfähigkeit des Marktes 22

23 Rechtsmaterien Lauterkeitsrecht - wichtigste Vorschriften: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Kernelemente: Unterbindung unlauterer geschäftlicher Handlungen im Wettbewerb zum Schutz von Mitbewerber, Verbrauchern und sonstiger Marktteilnehmer - Mittel: zivilrechtlicher Schutz durch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ergänzend Straf- und Bußgeldvorschriften - Marktverhaltenskontrolle 23

24 Rechtsmaterien Immaterialgüterrechte - intellectual property geistiges Eigentum - gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerb Schutzrechte beschränken den Wettbewerb à Zuweisungsund Ausschlussfunktion andererseits wird durch Gewährung von Schutzrechten auch Wettbewerb befördert à Innovationsanreize 24

25 Rechtsmaterien Immaterialgüterrechte - Kennzeichenrechte bereits aus anderen Vorlesungen bekannt - Name ( 12 BGB) - Firma ( 17 HGB) aus dem MarkenG - Unternehmenskennzeichen - Marken - geographische Herkunftsangaben - Werktitel 25

26 Rechtsmaterien Immaterialgüterrechte - Erfinderrechte (jeweils mit eigenen Gesetzen) technische Erfindungen - Patente - Gebrauchsmuster - Hableitertopographien - Sortenschutz kreative Leistungen - Urheberrecht - Designs (bis vor kurzem noch: Geschmacksmuster) 26

27 Rechtsmaterien ebenfalls mit Wirtschaftsbezug: - Unternehmensrecht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Umwandlungsrecht Konzernrecht Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht Kapitalmarktrecht - Bankrecht - Steuerrecht hierfür gibt es andere Schwerpunktbereiche 27

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