Durch das Ausstellen des Feuerstättenbescheides wurden die Schornsteinfegerbetriebe erstmals mit öffentlichem Recht konfrontiert.
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- Hennie Manuela Sommer
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1 Kursangebot» Artikel als PDF drucken» Teilnahmebedingungen» Zur Anmeldung Titel Recht für Schornsteinfeger (Verwaltungsrecht) Beschreibung Durch das Ausstellen des Feuerstättenbescheides wurden die Schornsteinfegerbetriebe erstmals mit öffentlichem Recht konfrontiert. Seit Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes tritt jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als sogenannte Ein-Mann-Behörde auf. Nach dem Gesetz müssen SchornsteinfegerInnen Feuerstättenbescheide ausstellen, die als Verwaltungsakt unter das öffentliche Recht fallen. Kenntnisse im Verwaltungsrecht beinhalten die Arten von Gesetzen und Verordnungen sowie Hilfestellung für einen erfolgreichen Umgang mit Verwaltungsverfahren wie Klage oder Widerspruchsbescheid. In diesem Seminar wird den Kursteilnehmern der Umgang mit Verwaltungsakten, das Erstellen des Feuerstättenbescheides und rechtliche Hintergründe zum öffentlichen und privaten Recht vermittelt ACHTUNG: In diesem Seminar wird nur Verwaltungsrecht vermittelt keine BImSchV und KÜO. Zielgruppe / Zielsetzung
2 Schornsteinfegermeister Schornsteinfegergesellen Existenzgründer bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Inhalt 1. Tag Verwaltungsrecht Reformgrundsätze Merkmale und Inhalt eines Verwaltungsverfahrens Rechtsstaatsprinzip: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes Rechtliche Grundlagen: Aufbau der Rechtsordnung, Privatrecht und öffentliches Recht Rechtsgrundlagen des Feuerstättenbescheides Aktuelle Rechtsprechung und deren praktische Einordnung Wichtige Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit Bezug zum SchfHw Anhörung Formblattsystem des SchfHwG Ersatzvornahme Aufbau und Inhalt eines Feuerstättenbescheides Merkmale und Wesen eines Verwaltungsaktes Rechtswidriger Verwaltungsakt Nichtiger Verwaltungsakt
3 Rücknahme eines Verwaltungsaktes/ des Feuerstättenbescheides Widerruf eines Verwaltungsaktes/ des Feuerstättenbescheides Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch Klage Sofortige Vollziehbarkeit Vorläufiger Rechtsschutz nach 80 Abs. 5, 123 VwGO 2. Tag Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht Vertrag, Angebot und Annahme, Willenserklärung Formfreiheit eines Vertrages Hauptpflichten des Unternehmers Hauptpflichten des Bestellers wichtige Nebenplichten des Schornsteinfegers wichtige Nebenpflichten des Bestellers/ Eigentümers Werkvertrag im Verhältnis zur Ersatzvornahme Sach- und Rechtsmängel Rechte des Bestellers/ Eigentümers bei Mängeln Verjährung von Ansprüchen Abnahme des Werkes Beendigung des Werkvertrages (bei Erfüllung, durch Besteller, Unternehmer) Übernahme von Verträgen durch einen Betriebsnachfolger Kündigung bei Überschreitung eines Kostenvoranschlages Musterwerkvertrag Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) Unterlassungsanspruch Anspruchsberechtigte Stellen richtiges Verhalten eines Unternehmers
4 Verbraucherverträge (insbesondere frühere Haustürgeschäfte) Muster für eine Widerrufsbelehrung seit geltendes Widerrufsrecht und Informationspflichten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einzelne Tatbestande des UWG, insbesondere unlautere geschäftliche Handlungen, irreführende Handlungen Rechtsfolgen des unlauteren Wettbewerbs (Abmahnung, Klage) Durchsetzung von Ansprüchen Straf- und Bußgeldvorschriften Abmahnschreiben Voraussetzung der wirksamen Abmahnung Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungungen (GWB) einzelne Verbote, beispielsweise Verbot von Absprachen, Gebietsaufteilungen Nichtigkeit von Verträgen Sanktionen Verfahren der Kartellbehörden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Definition Einbeziehung von AGB in den Vertrag (beispielsweise Nebenpflicht Zutritt ) Unwirksame AGB Anwendungsbereich Muster-AGB Abschluss / Zertifikat Zertifikat HWS e.v. Dauer der Ausbildung 18 Stunden = 2 Tage
5 Referent(en) Martin Schwarz Gebühr Gebühr für Mitglieder Termine Recht für Schornsteinfeger (Taufkirchen) Recht für Schornsteinfeger (Berlin) Recht für Schornsteinfeger (Deggendorf) Recht für Schornsteinfeger (Bamberg) Recht für Schornsteinfeger (Lübeck (23552)) Recht für Schornsteinfeger (Roth) Zurück
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