Frühlingssemester 2014
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- Berndt Bruhn
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1 ZGB III: Übungen Erbrecht RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT / Universität Freiburg Lehrstuhl für Zivilrecht I Prof. Paul Eitel Dr. Tarkan Göksu Frühlingssemester 2014 Lehrstuhl für Zivilrecht Prof. Alexandra Rumo-Jungo Av. de Beauregard Freiburg moodle2.unifr.ch
2 ÜBUNGEN IM ERBRECHT FRÜHLINGSSE 2014 GRUPPENEINTEILUNG Dienstag, Uhr, BQC Datum Zeit Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe Februar Februar 2014 Keine Übungen 04. März März März *TG/ TG/1 25. März PE/ PE/2 01. April PE/ PE/2 08. April PE/ PE/3 15. April PE/ PE/4 22. April 2014 Osterferien 29. April TG/ TG/4 06. Mai PE/ PE/5 13. Mai PE/ PE/6 20. Mai PE/ PE/6 PE = Paul Eitel TG = Tarkan Göksu *Legende : Abkürzung des Dozenten/Fall 1
3 Regina Aebi-Müller Frühlingssemester 2014 FALL 1 Die Erbtante Ausgangslage Yvonne und Stefan sind Geschwister. Ihr Vater Viktor ist früh verstorben, die Mutter Monika lebt noch. Väterlicherseits leben auch noch der Grossvater Wolfgang sowie die gutbetuchte, ledige und kinderlose Tante, Emma. 1. Wie wurde der Nachlass beim Tod des Vaters verteilt? 2. Welche Möglichkeiten hätte Viktor gehabt, um seine Ehefrau Monika erbrechtlich maximal zu begünstigen? 3. Wie hätte es sich verhalten, wenn Viktor mit Monika nicht verheiratet gewesen wäre, sondern in einem Konkubinatsverhältnis gelebt hätte? Sachverhaltsvariante 1 Tante Emma (Jg. 1948) ist in jüngster Zeit gesundheitlich stark angeschlagen. Yvonne und Stefan fragen sich, ob und in welchem Umfang sie dereinst an ihrem Nachlass beteiligt sein werden. 4. Wie ist die gesetzliche Erbfolge der Erblasserin Emma? 5. Was ändert sich, wenn auf einmal bekannt wird, dass Emma einen ausserehelichen Sohn, Xaver, hat? Sachverhaltsvariante 2 Stefan pflegt im Gegensatz zu seiner Schwester Yvonne einen sehr lebendigen, nicht ganz uneigennützigen Kontakt zur (vermeintlich kinderlosen) Emma. Stefan möchte Emma dazu bewegen, ihn so weit als möglich erbrechtlich zu begünstigen und schlägt ihr vor, ein Testament zu verfassen. 6. Prüfen Sie, welche Pflichtteile die Erblasserin Emma gegebenenfalls zu berücksichtigen hat. 7. Was gilt, wenn: Wolfgang vor Emma verstirbt? Xaver auf den Plan tritt? 2
4 Regina Aebi-Müller Frühlingssemester 2014 Sachverhaltsvariante 3 Emma (wiederum kinderlos) hatte schon immer den Eindruck, dass ihr Vater Wolfgang den Sohn Viktor als Stammhalter viel mehr geschätzt hat denn sie als (ledige) Tochter. Insbesondere kann sie es Wolfgang nicht vergessen, dass er es ihr (mit dem Argument, Frauen gehörten sowieso an den Herd) verwehrt hat, eine höhere Schule (Sekundarschule, Gymnasium) zu besuchen, obschon sie eine sehr begabte Schülerin war. 8. Emma kann deshalb den Gedanken nicht ertragen, dass ihr Vater sollte sie aufgrund ihrer schwachen körperlichen Konstitution vor ihm versterben dereinst einen Teil ihres sauer ersparten Vermögens erhalten wird. Wie ist ihr zu helfen? 3
5 Paul Eitel Frühlingssemester 2014 FALL 2 Die ausgestattete Taxiunternehmerin Grundsachverhalt Erblasser X, dessen Eltern Y und Z bereits verstorben sind, hinterlässt ein Nettovermögen im Wert von Seine einzigen gesetzlichen Erben sind der Sohn S und die Tochter T; diese ist verheiratet mit G (Schwiegersohn des X) und hat eine Tochter E (Enkelin des X). Einige Wochen vor seinem Tod hat X der T seinen Mercedes im Wert von geschenkt, damit diese sich ihren alten Traum erfüllen und eine Tätigkeit als selbständige Taxiunternehmerin aufnehmen konnte. Wer hat was nach durchgeführter Erbteilung? Beantworten Sie dieselbe bezogen auf die folgenden Sachverhaltsvarianten, in denen (wenn nichts anderes gesagt wird) jeweils der Grundsachverhalt modifiziert ist. Sachverhaltsvariante 1 X hinterlässt ausser den beiden Kindern S und T seine Gattin W, mit der er in einer Gütertrennungsehe gelebt hat, als gesetzliche Erbin. Sachverhaltsvariante 2 X hinterlässt als seine gesetzlichen Erbinnen seine beiden Nichten N1 und N2 (die Kinder seines vorverstorbenen Bruders B), und den Mercedes hat er der N2 geschenkt. Sachverhaltsvariante 3 Kurz vor X ist die T verstorben. Sachverhaltsvariante 4 X hat den Mercedes der E geschenkt. Sachverhaltsvariante 5 Wie Sachverhaltsvariante 4, jedoch ist T verstorben, und zwar kurz vor X, aber erst nachdem X der E den Mercedes geschenkt hatte. Sachverhaltsvariante 6 X hat dem S sein anderes Auto im Wert von ebenfalls geschenkt, nämlich einen rassigen Sportwagen, der sich für S, von Beruf Arzt, jedoch nur für den Freizeitgebrauch eignet. 4
6 Paul Eitel Frühlingssemester 2014 FALL 3 Die familieninterne Baulandabtretung Grundsachverhalt Erblasser X, der die letzten Jahre seines Lebens in einem Pflegeheim verbringen musste, hinterlässt ein Nettovermögen im Wert von Seine einzigen gesetzlichen Erben sind die drei Kinder K1, K2 und K3. Zwanzig Jahre vor seinem Tod hat X dem K1, als dieser heiratete, ein Baulandgrundstück im Wert von für abgetreten, wobei im Abtretungsvertrag ausdrücklich festgehalten wurde, dass es sich um eine gemischte Schenkung handle, welche dereinst der Ausgleichung unterliegen werde. Heute beträgt der Wert dieses Grundstücks Wer hat was nach durchgeführter Erbteilung? Sachverhaltsvarianten (jeweils bezogen auf den Grundsachverhalt) Wie steht es (je nachdem, ob allfällige Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden oder nicht), wenn 1. X im Abtretungsvertrag erklärte, er befreie K1 von jeglicher Ausgleichungspflicht? 2. K1 die Erbschaft ausschlägt? 3. X drei Jahre vor seinem Tod der Stiftung S gespendet, ein Jahr später der Sekte Z weitere und schliesslich seiner Lebenspartnerin L testamentarisch vermacht hat? 5
7 Daniel Abt Frühlingssemester 2014 FALL 4 Die Exfrau, der Oldtimer und der Göttibub Georg Gammeter, 40-jährig, hat im Jahre 1999 ein Testament zu Gunsten seiner damaligen Ehefrau Sabine geschrieben. Das Testament hat er immer noch in seiner Schreibtischschublade, ein anderes Testament existiert nicht. Er ist seit dem Jahr 2000 von Sabine geschieden und kinderlos. Er lebt seit 2004 in einer festen Beziehung mit seiner Freundin Jennifer. Seine Eltern leben noch; die Mutter ist 80-jährig, der Vater 85-jährig. Georg hat zwei Brüder, Peter und Alex. a) Georg kommt nun zu Ihnen als Erbrechtsspezialisten/-in mit dem Anliegen, seine erbrechtlichen Verhältnisse zu klären und zu regeln; er möchte insbesondere, dass bei seinem Tod sein Vermögen vollumfänglich an seine Freundin Jennifer übergeht. b) Georg ist passionierter Fahrer eines MG Cabrio-Oldtimers und möchte (neben der Maximalbegünstigung von Jennifer), dass bei seinem Tod sein langjähriger persönlicher Freund Dieter sein Auto bekommt, zumal dieser mit ihm im Vorstand des Oldtimer- Vereins ist. Georg hat jedoch im Verein regelmässig über seine finanzielle Lage geblufft und möchte deshalb nicht, dass Dieter nach seinem Tod Details über seine finanzielle Situation erfährt. Um den Oldtimer kaufen zu können, hat Georg einen Kredit über CHF 20' bei der GE Money Bank aufnehmen müssen; den Restbetrag von CHF 8' konnte er mit seinen Ersparnissen aufbringen. c) Georg ist der Auffassung, dass man ein solches Auto nicht bis ins hohe Alter fahren kann. Sein Freund Dieter soll nach dem Willen von Georg den Oldtimer an den jüngeren Vorstands-Kollegen Hans weitervererben, wenn Dieter sechzig Jahre alt wird. d) Er äussert auch noch den Wunsch, dass sein Göttibub Joel einen Betrag von CHF 10' erhalten solle. 6
8 Daniel Abt Frühlingssemester 2014 e) Sein Göttibub Joel hat jedoch von Geburt an einen Herzfehler. Sollte Joel vor Georg sterben, soll der Geldbetrag dem Bruder von Joel, Mattia, zukommen. f) Letztlich ist es für Georg auch noch wichtig, dass sich jemand nach seinem Tod darum kümmert, dass seine Wünsche umgesetzt und die Wohnung etc. geräumt wird. 7
9 Alexandra Rumo-Jungo Frühlingssemester 2014 FALL 5 Letztwillige Verfügung und letzter Wille Sachverhalt 1 Heinz und Ruth sind Eltern zweier erwachsener Kinder, Laura und Samuel. Heinz ist am 2. Dezember 2004 von einer Bergtour nicht mehr zurückgekehrt. Vermutlich hat er sich das Leben genommen, nachdem er schon lange psychisch krank war. Er hinterlässt ein Vermögen von 800'000 (nach güterrechtlicher Auseinandersetzung). In seinen Unterlagen findet Ruth zwei Verfügungen von Todes wegen. Diese werden den Betroffenen am 3. Februar 2005 eröffnet. Die erste, datiert vom 22. Januar 2006 (sic) und handschriftlich verfasst sowie unterzeichnet, lautet: Mein Tod naht meine Arbeit macht mich völlig fertig auf Freunde ist kein Verlass wo sind sie geblieben? Ruth versteht mich auch nicht mehr, wir leben in verschiedenen Welten. Ich werde dem allem ein Ende bereiten. Mein geliebtes Segelboot auf dem Murtensee geht an Ruth. Das gesamte übrige Vermögen soll an die Stiftung Exit gehen. Die zweite, datiert vom 12. November 2000, handschriftlich verfasst und unterzeichnet, lautet: Ich setze meine Frau Ruth als Alleinerbin ein. Sie wird auf den Pflichtteil gesetzt, wenn sie wieder heiratet. Einige Monate später wird ein weiteres Testament aufgefunden, welches von der zuständigen Behörde am 15. Mai 2005 eröffnet wird. Dieses datiert vom 14. November 2000 und ist handschriftlich unterschrieben. Es ist auch handschriftlich verfasst, aber in einer seltsamen Schrift, die in einigen Punkten von Heinz Schrift abweicht. Ruth vermutet, dass Samuel und Laura ihrem Vater Psychopharmaka verabreicht und ihn anschliessend zum Verfassen des Testaments mit folgendem Wortlaut veranlasst haben: Ich setze meine Kinder als Alleinerben ein. Wer erbt wie viel? Sachverhalt 2 Heinz und Ruth haben kurz vor dem Suizid von Heinz einen ernsthaften Ehestreit gehabt, weil Heinz glaubte, Ruth habe ihn mit seinem eigenen Freund, Friedrich, betrogen. Tatsächlich lag ein Missverständnis vor und Ruth hatte bei Friedrich einzig nach Rat gesucht, weil Heinz in seiner psychischen Krankheit immer mehr den Boden der Realität verlor. Heinz verfasste offenbar unmittelbar nach dem Streit folgendes formgültiges Testament: Ich setze meine Frau Ruth hiermit auf den Pflichtteil, weil sie mich mit meinem Freund Friedrich betrügt. Wer erbt wie viel? 8
10 Paul Eitel Frühlingssemester 2014 FALL 6 Teile und herrsche Sachverhalt 1 Erblasser X hinterlässt folgende gesetzliche Erben: Sein Enkelkind E1, das Kind seines vorverstorbenen Kindes K1; seine Enkelkinder E2 und E3, die Kinder seines ebenfalls vorverstorbenen Kindes K2; sowie seine beiden Kinder K3 und K4. Der Nachlass von X beläuft sich auf ; dazu gehören eine Eigentumswohnung im Wert von und ein Auto im Wert von , der Rest setzt sich aus liquiden Mitteln zusammen. Wer erhält was? Sachverhalt 2 Erblasser X hinterlässt als gesetzliche Erben den Ehegatten G sowie die Kinder K1 und K2. Die Erben teilen die vorhandenen Nachlassgüter im Wert von entsprechend den Bestimmungen über die gesetzliche Erbfolge unter sich auf. Zwei Monate nach dem Tod des X meldet sich dessen Gläubiger A und verlangt von G , welche ihm X gestützt auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil schuldete, aber nicht bezahlt hat. Muss G zahlen? Wenn ja: wie viel? Sachverhalt 3 Nach dem überraschenden Tod von X nimmt sein Kind K1 den gesamten Nachlass in Besitz. K2, das andere Kind von X, lässt dies widerspruchslos geschehen. 35 Jahre später verkracht K2 sich mit K1 und verlangt die Hälfte des Nachlasses heraus. Dringt K2 durch? Wie stünde es, wenn K1 lediglich das Pflegekind gewesen wäre? Sachverhalt 4 Erblasser X hinterlässt seine drei Kinder K1, K2 und K3 sowie Fünf Jahre vor seinem Tod haben die drei Kinder schriftlich einen als Erbvertrag betitelten Vertrag miteinander abgeschlossen. In diesem Vertrag ist festgelegt, dass K1 dereinst gleich viel vom Nachlass des X erhalten solle wie K2 und K3 zusammen. Er kam zustande, weil K2 und K3 in finanziellen Nöten steckten und K1 ihnen mit je einem zinslosen Darlehen aushalf. X war beim Abschluss des Vertrags ebenfalls zugegen und erklärte mündlich sein Einverständnis mit dessen Inhalt. Nach dem Tod des X kam indessen ein Testament zum Vorschein, welches X kurz nach Abschluss des Erbvertrags errichtet hatte. Darin verfügte er, seine drei Kinder K1, K2 und K3 seien seine einzigen Erben, und jedes von ihnen solle 1/3 seines Nachlasses erhalten. Wer erbt wie viel? 9
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