SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Falldossier: Fachrichtung Vorsorge

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2014 Falldossier: Fachrichtung Vorsorge Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 180 Minuten 34 Total 18 Seiten - Vorsorgeplan, 4 Seiten - Rententabellen, 10 Seiten inkl. Deckblatt - IK, 1 Seite - Kopie HVA, 3 Seiten Maximale Punktzahl: 160 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in 1 Experte/in 2

2 Grundsachverhalt: Max Koch, geboren am , bezieht seit wegen einem Rückenleiden eine halbe IV-Rente in der Höhe von CHF pro Monat. Er arbeitet seit zu 50 % bei der Versicherung AXA-Winterthur im Callcenter. Dabei verdient er CHF 2' pro Monat (x 13). Am erhält Max Koch einen Brief von der IV-Stelle Luzern mit der Einladung für ein Gespräch. Anlässlich dieses Gespräches wird ihm eröffnet, dass man bei ihm Potenzial für eine Erhöhung seiner Erwerbstätigkeit sehe. Nach den Massnahmen der IV wird die Rente per aufgehoben. Max Koch findet jedoch keinen Job und meldet sich bei der ALV. Nach der Anmeldung bei der ALV wird Max Koch wegen einer Depression vom Arzt krank geschrieben. Murielle Koch, Ehefrau des Max Koch, geboren am , arbeitet seit bei der Firma Schneider AG, Küchenherstellung, Luzern, zu 100 % als Buchhalterin. Sie verdient CHF 5' pro Monat (x 13). Am erleidet sie bei einer Autokollision eine schwere Knieverletzung. Der beteiligte Autofahrer hat ein Rotlicht übersehen und prallt in das Auto von Murielle Koch. Wegen Komplikationen bleibt Murielle Koch lange Zeit vollständig arbeitsunfähig. Auf Vermittlung der Invalidenversicherung hin, kann im November 2013 trotzdem ein Eingliederungsversuch gestartet werden. Jedoch verstirbt Murielle Koch am plötzlich und unerwartet an einem Herzstillstand. Max und Murielle Koch sind seit dem verheiratet. Karin Widmer, die Tochter aus erster Ehe von Murielle Koch, wohnt seit der Scheidung ihrer Eltern im Haushalt von Max und Murielle Koch. Diese Ehe von Murielle Koch mit Peter Widmer dauerte vom bis zum Karin Widmer, geb , befindet sich noch in der Ausbildung zur Malerin, sie absolviert seit August 2013 das dritte Lehrjahr bei der Farbenfix AG in Root und verdient CHF pro Monat (x 13). Im Haushalt lebt weiter die Mutter von Murielle Koch, Frau Berta Müller, geboren Frau Berta Müller ist seit einem Unfall im Jahr 2005 in verschiedenen alltäglichen Tätigkeiten eingeschränkt und bezieht daher vom Unfallversicherer eine Hilflosenentschädigung leichten Grades. Seit einem Schlaganfall im Jahr 2011 wird sie, neben der Hilfe, die ihr der Schwiegersohn Max Koch leistet, von der Spitex betreut. Die Familie wohnt seit in Luzern. Seite 2

3 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Teil 1: Ergänzungsleistungen Ausgaben Erweiterung Sachverhalt 8 Familie Koch-Müller, das heisst Max und Murielle Koch sowie Karin Widmer, haben sich am bei der EL-Durchführungsstelle Luzern zum Bezug von Ergänzungsleistungen angemeldet. Im Anmeldeformular deklarieren sie, dass folgende Personen im selben Haushalt leben: - Max Koch - Murielle Koch - Karin Widmer - Berta Müller 1.1 Von welchen Personen dieses Haushalts werden die anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen zusammengerechnet? Begründen Sie Ihren Entscheid unter Angabe der massgebenden Bestimmung im ELG mit dem betreffenden Absatz Wie werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Tochter Karin Widmer in der EL-Berechnung berücksichtigt? Begründen Sie Ihren Entscheid. 2 Seite 3

4 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Teil 1: Ergänzungsleistungen Ausgaben (Fortsetzung) 1.3 Welche Auswirkungen hat das Mitbewohnen der Wohnung durch Frau Berta Müller auf die Berücksichtigung der Mietkosten in der EL- Berechnung und was soll damit bezweckt werden? 2 Seite 4

5 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Teil 2: Ergänzungsleistungen Rückerstattung Erweiterung Sachverhalt 4 Zwischenzeitlich wurden Familie Koch mit Verfügung vom rückwirkend ab Januar 2013 Ergänzungsleistungen in der Höhe von CHF pro Monat zugesprochen. Am stellt die EL-Durchführungsstelle fest, dass ihr bei der Verfügung vom ein Berechnungsfehler unterlaufen ist und Familie Koch infolge Einnahmenüberschuss gar nie Anspruch auf Ergänzungsleistungen gehabt hätte. 2.1 Wann verwirkt ein Rückerstattungsanspruch generell? Geben Sie den genauen Zeitpunkt an Die Ausgleichskasse erlässt am die Rückerstattungsverfügung. Berechnen Sie die Höhe der Rückforderung. Gehen Sie davon aus, dass die Leistungen für den Monat August 2013 bereits ausgerichtet worden sind. 2 Seite 5

6 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Teil 3: Ergänzungsleistungen Erlass Erweiterung Sachverhalt 8 Bei der EL-Berechnung vom wurde das Einkommen der Ehefrau irrtümlicherweise nicht aufs Jahr umgerechnet, weshalb zu Unrecht Ergänzungsleistungen bezogen wurden. Familie Koch stellt am aufgrund der am erlassenen Rückerstattungsverfügung ein schriftliches Erlassgesuch. 3.1 Innert welcher Frist ist ein Erlassgesuch einzureichen? Nennen Sie die massgebende Rechtsgrundlage mit dem entsprechenden Absatz Muss die EL-Durchführungsstelle das Erlassgesuch beurteilen? Antworten Sie mit Ja oder Nein und begründen Sie Ihren Entscheid. 2 Seite 6

7 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Teil 3: Ergänzungsleistungen Erlass (Fortsetzung) 3.3 Unabhängig von Ihrer Antwort in Frage 3.2. Welchen Entscheid würden Sie als MitarbeiterIn der EL-Durchführungsstelle treffen, wenn Sie das Erlassgesuch beurteilen müssten? Begründen Sie Ihre Antwort. 4 Seite 7

8 Invalidenversicherung Teil 4: Fragen zu Max Koch Erweiterung Sachverhalt 13 Die IV führt vom Mai 2012 bis Dezember 2012 berufliche Massnahmen durch. Grundlage für die Zusprechung dieser beruflichen Eingliederungsmassnahmen bildet der Art. 8a IVG. Nach Ende der Massnahmen geht die IV wieder von einer 100%-igen Arbeitsfähigkeit aus und stellt die Rente auf den ein Welche Vorteile hat ein Arbeitgeber, wenn die IV unmittelbar vor Anstellung eines ehemaligen Rentenbezügers berufliche Eingliederungsmassnahmen über Art. 8a IVG anstelle über Art. 8 IVG zugesprochen hat? Nennen Sie 3 Vorteile. 4.2 Welche Vorteile hat die versicherte Person, wenn die IV vor einer Rentenherabsetzung oder Renteneinstellung berufliche Eingliederungsmassnahmen über Art.8a IVG anstelle über Art.8 IVG zugesprochen hat? Nennen Sie mindestens 3 Vorteile. 3 Seite 8

9 Invalidenversicherung Teil 4: Fragen zu Max Koch (Fortsetzung) 4.3 Welche Geldleistungen wurden Max Koch für die Dauer der beruflichen Eingliederungsmassnahmen von Mai Dezember 2012 von der IV ausgerichtet? Während den Eingliederungsmassnahmen konnte Max Koch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Nennen Sie die massgebende(n) Bestimmung(en) im IVG mit den betreffenden Absätzen und die Höhe der Geldleistungen. 7 Seite 9

10 Invalidenversicherung Teil 5: Fragen zu Max Koch Erweiterung Sachverhalt 9 Max Koch wird anfangs Januar 2014 erneut wegen demselben Leiden, welches ab zur Zusprache einer Rente führte, auf unbestimmte Zeit 50% arbeitsunfähig. Ende Januar 2014 beantragt Max Koch deshalb wieder die Ausrichtung einer IV Rente Wird die IV bereits vor Bestimmung des Invaliditätsgrades Max Koch eine Geldleistung ausrichten? Wenn ja, welche, Höhe und Beginn der Geldleistung? Begründen Sie Ihre Antwort. 5.2 Ab welchem Zeitpunkt könnte die IV Max Koch frühestens wieder eine IV-Rente ausrichten, wenn die im Jahre 2012 durchgeführten beruflichen Eingliederungsmassnahmen nicht über Art.8a IVG sondern Art.8 IVG zugesprochen worden wären? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie die massgebende(n) Bestimmung(en) im IVV. 3 Seite 10

11 Invalidenversicherung Teil 6: Fragen zu Murielle Koch Erweiterung Sachverhalt 8 Aufgrund von Komplikationen bleibt Murielle Koch lange Zeit vollständig arbeitsunfähig. Auf Vermittlung der IV kann die Versicherte Ende November 2013 einen Eingliederungsversuch bei einem neuen Arbeitgeber starten Welche Vorteile hätte der neue Arbeitgeber, wenn die IV den Eingliederungsversuch als Arbeitsversuch nach 18a IVG und nicht als berufliche Abklärung nach Art.15 IVG zusprechen würde? Nennen Sie mindestens drei wesentliche Vorteile für den Arbeitgeber. 6.2 Welche Leistungsvorteile hätte Murielle Koch, wenn die IV den Eingliederungsversuch als berufliche Abklärung nach Art.15 IVG und nicht als Einarbeitungszuschuss nach Art.18b IVG zusprechen würde? 2 Seite 11

12 Invalidenversicherung Teil 6: Fragen zu Murielle Koch (Fortsetzung) Erweiterter Sachverhalt Angenommen Murielle Koch hätte die beruflichen Eingliederungsmassnahmen mit Taggeldanspruch wie geplant Mitte Juni 2014 abgeschlossen. 6.3 Hätte die IV in diesem Fall rückwirkend ab Mai 2014 eine IV-Rente zugesprochen, wenn Murielle Koch aus krankheitsbedingten Gründen nur zu 50% hätte eingegliedert werden können? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie die massgebende(n) Bestimmung(en) im IVG. 3 Seite 12

13 Invalidenversicherung Teil 7: Fragen zu Berta Müller Erweiterter Sachverhalt 10 Berta Müller, die Mutter von Murielle Koch, bezieht seit Jahren eine Hilflosenentschädigung leichten Grades von der SUVA. Als Folge des Unfalles im Jahr 2005 ist sie bei der Körperpflege und der Fortbewegung auf die regelmässige Hilfe von Drittpersonen angewiesen. Aufgrund des Schlaganfalles im Mai 2011 benötigt sie beim Anziehen und beim Essen die regelmässige Hilfe von Drittpersonen. Mit Anmeldung vom wird eine Hilflosenentschädigung der IV beantragt. 7.1 Wird die IV eine Hilflosenentschädigung ausrichten? Wenn ja, welche Höhe oder Grad wird sie ausrichten? Die Antwort ist zu begründen. Nennen Sie die massgebende(n) Bestimmung(en) im ATSG und IVV Ab welchem Zeitpunkt kann die Hilflosenentschädigung ausgerichtet werden? Die Antwort ist zu begründen Wem wird die Hilflosenentschädigung ausgerichtet? 1 Seite 13

14 Invalidenversicherung Teil 7: Fragen zu Berta Müller (Fortsetzung) Erweiterter Sachverhalt Zur Pflege von Berta Müller wird zusätzlich zur Betreuung durch die Spitex seit Mai 2012 eine Drittperson beschäftigt. Mit dem Antrag auf die Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung wird deshalb auch ein Assistenzbeitrag beantragt. 7.4 Ab welchem Zeitpunkt kann die IV frühestens einen Assistenzbeitrag ausrichten? Die Antwort ist zu begründen. 2 Seite 14

15 Berufliche Vorsorge Teil 8: Berufliche Vorsorge Erweiterter Sachverhalt 8.5 Max Koch arbeitete vor seiner Invalidität mit einem 100%-Pensum bei der Swiss Life und war gemäss beiliegendem Vorsorgeplan 1 bei der firmeneigenen Vorsorgeeinrichtung im Beitragsprimat versichert. 8.1 Wer ist Beitragsschuldner in der beruflichen Vorsorge? Antworten Sie stichwortartig unter Angabe der massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Wann verjährt die Beitragsforderung einer Vorsorgeeinrichtung? Fügen Sie Ihrer Antwort die gesetzliche(n) Bestimmung(en) an Um welche Art der Finanzierung handelt es sich in Vorsorgeplan 1? Begründen Sie Ihre Antwort. 1.5 Seite 15

16 Berufliche Vorsorge Teil 8: Berufliche Vorsorge (Fortsetzung) 8.4 Worin besteht die Eigenheit dieser Finanzierung in Bezug auf die kollektive Beitragsparität? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie die entsprechende gesetzliche(n) Grundlage(n) dazu Welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, Leistungseinbussen infolge Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren? Nennen Sie drei mögliche Varianten im Rahmen der zweiten Säule. 3 Seite 16

17 Berufliche Vorsorge Teil 9: Berufliche Vorsorge Erweiterung Sachverhalt 18 Max Koch war im Zeitpunkt seiner Erkrankung (September 2008) bei der Swiss Life mit einem Jahressalär von CHF zu 100% angestellt. Per wurde sein Arbeitsverhältnis aufgelöst. Die IV-Verfügung ist am in Rechtskraft erwachsen. Aufgrund der 50%igen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit erhält Max Koch direkt von der Krankentaggeldversicherung des Arbeitgebers unter Anrechnung der Rente der IV (CHF pro Monat) bis am ein Taggeld (Ansatz 80% des Jahressalärs). Das Altersguthaben von Max Koch betrug per CHF Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Swiss Life entscheidet jeweils an seiner Sitzung im Dezember über die Verzinsung der Altersguthaben im laufenden Jahr bzw. die Verzinsung der Austrittsleistungen im kommenden Jahr, den technischen Zinssatz und den Projektionszinssatz. Die Entscheide wurden wie folgt protokolliert: Sitzung vom : Sitzung vom : Verzinsung Altersguthaben 3.25% 2.50% Technischer Zinssatz 4.00% 3.75% Projektionszinssatz 3.50% 3.00% Die durchschnittliche Lohnentwicklung im Betrieb der Swiss Life betrug seit % pro Jahr. 9.1 Ab wann hat Max Koch Anspruch auf eine Invalidenrente gegenüber der Pensionskasse? Bestimmen Sie den Zeitpunkt und fügen Sie die massgebende Grundlage an. 1 Seite 17

18 Berufliche Vorsorge Teil 9: Berufliche Vorsorge (Fortsetzung) 9.2 Berechnen Sie die Höhe des jährlichen Rentenanspruches von Max Koch und zeigen Sie den Lösungsweg auf Auf welchen Zeitpunkt muss die Pensionskasse erstmals die Auszahlung einer Invalidenrente prüfen? Nennen Sie die massgebende rechtliche Grundlage und begründen Sie Ihre Antwort. 2 Seite 18

19 Berufliche Vorsorge Teil 9: Berufliche Vorsorge (Fortsetzung) 9.4 Berechnen Sie unter Angabe des jeweiligen Berechnungszeitpunktes die Höhe der jährlich auszurichtenden Invalidenrenten der Pensionskasse, zeigen Sie den Berechnungsweg auf und äussern Sie sich zu Ihren Überlegungen. 7 Seite 19

20 Berufliche Vorsorge Teil 10: Berufliche Vorsorge Erweiterung Sachverhalt 13.5 Max Koch konnte während der Eingliederungsmassnahmen der IV nach Art. 8a IVG weiterhin seiner 50%igen Erwerbstätigkeit nachgehen. Mit der Aufhebung der IV-Rente der Invalidenversicherung endet auch sein Arbeitsverhältnis bei der AXA Winterthur. Max Koch bezieht ab Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Aufgrund seiner erneuten 50%igen Arbeitsunfähigkeit (Rückenleiden) ab Januar 2014 macht sich Max Koch Gedanken zu seinem Vorsorgeschutz. Er kontaktiert Sie für eine Beratung Welche Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen wurden im Rahmen der IVG-Revision 6a in der Beruflichen Vorsorge angepasst? Nennen Sie vier Bestimmungen stichwortartig unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlagen. 4 Seite 20

21 Berufliche Vorsorge Teil 10: Berufliche Vorsorge (Fortsetzung) 10.2 Bei welcher Vorsorgeeinrichtung und in welchem Status ist Max Koch während den Eingliederungsmassnahmen nach Art. 8a IVG (Mai Dezember 2012) berufsvorsorgeversichert? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie die entsprechende rechtliche Grundlage Wie lange dauert der Vorsorgeschutz bei der von Ihnen in Ziff genannten Vorsorgeeinrichtung? Fügen Sie Ihrer Antwort die massgebenden Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen an. 3 Seite 21

22 Berufliche Vorsorge Teil 10: Berufliche Vorsorge (Fortsetzung) 10.4 Max Koch fragt sich nun, wie hoch seine Invalidenrente ist a) während der Eingliederungsmassnahme nach Art. 8a IVG b) nach Aufhebung der Rente der IV per c) bei erneuter Arbeitsunfähigkeit ab Januar 2014, wenn er zu 100% bei der AXA Winterthur erwerbstätig wäre. 4.5 Klären Sie ihn diesbezüglich stichwortartig auf (keine Berechnung) und nennen Sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Seite 22

23 Sozialhilfe Teil 11: Leistungen und deren Bemessung Erweiterung Sachverhalt 4 Die Stellensuche von Max Koch gestaltet sich schwierig. Die ihm zugewiesenen Arbeitsstellen lehnt er ab, weshalb die Leistungen der Arbeitslosenversicherung per eingestellt werden. Das IV-Taggeld von Murielle Koch fliesst noch nicht, da die Ausgleichskasse beim Unfallversicherer noch Abklärungen tätigt. Der Unfallversicherer hingegen hat sein Taggeld nach Erhalt des IV-Vorbescheides eingestellt. Das Ehepaar Koch-Müller kommt somit völlig mittellos auf die Sozialhilfe, weder Einnahmen noch Erspartes liegen vor. Sie benötigen Sozialhilfeleistung ab Karin Widmer ist zwischenzeitlich ins Lehrlingsheim gezogen und finanziert ihren Lebensunterhalt selbständig. Die Mutter von Murielle Koch wohnt noch im Hause, aber in getrennter Wohnung. Weder Karin Widmer noch die Mutter müssen in der Bedarfsrechnung der Sozialhilfe berücksichtigt werden. Ein reicher Onkel von Frau Murielle Koch ist vor wenigen Tagen verstorben. Er hat dem Ehepaar Koch testamentarisch eine Barschaft hinterlassen, die Erbauszahlung steht noch aus. Das Ehepaar Koch-Müller ist am vom Kanton Baselland nach Luzern gezogen. Ihr Heimatkanton ist der Kanton Luzern Das Ehepaar Koch-Müller legt folgende Rechnungen vor: Telefonrechnung November 2013 Hausrat- / Haftpflichtversicherung Bestattungskosten für den reichen Onkel Arztrechnung für den Hund von Ehepaar Koch-Müller Erstellen Sie das Unterstützungsbudget für das soziale Existenzminimum und zählen Sie alle Ausgabepositionen auf, die im Falle von Ehepaar Koch-Müller in Frage kommen. Seite 23

24 Sozialhilfe Teil 12: Zuständigkeit und Kostenersatzpflicht Welcher Kanton richtet nach dem vorgegebenen Sachverhalt die Unterstützungsleistung an das Ehepaar Koch-Müller aus? 2 Seite 24

25 Sozialhilfe Teil 13: Rückerstattungspflicht Erweiterung Sachverhalt 7 Sie teilen dem Ehepaar Koch-Müller mit, dass die Sozialhilfeleistung rückerstattungspflichtig ist, wenn die Erbschaft des reichen Onkels nach den sozialhilferechtlichen Bestimmungen als Vermögen gilt. Das Ehepaar Koch-Müller möchte wissen, in welchen Gesetzen diese Bestimmungen nachzulesen sind Welche zwei Gesetze geben Auskunft über die Rückerstattungspflicht in der Sozialhilfe? Werden mehr als zwei Gesetze aufgezählt, werden die ersten zwei bewertet. 4 Seite 25

26 Sozialhilfe Teil 13: Rückerstattungspflicht (Fortsetzung) Nach Empfehlung der SKOS-Richtlinien sind Leistungen der Sozialhilfe nicht in jedem Fall rückerstattungspflichtig, selbst wenn vermögende Verhältnisse eintreffen Unabhängig vom vorhergehenden Fallbeispiel: Zählen Sie drei Beispiele auf, bei denen die Sozialhilfeleistung nicht rückerstattungspflichtig ist, selbst wenn bedürftige Personen in vermögende Verhältnisse kommen. Werden mehr als drei Voraussetzungen aufgezählt, werden die ersten drei bewertet. 3 Seite 26

27 Sozialhilfe Teil 14: Mitwirkungspflicht Erweiterter Sachverhalt 3 Sie weisen das Ehepaar Koch-Müller darauf hin, dass die Unterstützungsleistung gekürzt wird, kommt das Ehepaar ihren Auflagen und Weisungen gegenüber der Sozialhilfe nicht nach Zählen Sie drei weitere Massnahmen auf, die von der Sozialhilfe bei einer Pflichtverletzung verfügt werden können. Werden mehr als drei Massnahmen aufgezählt, werden die ersten drei bewertet. 3 Seite 27

28 Sozialhilfe Teil 15: Pflichten bedürftiger Personen 4 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen (richtig) oder nicht (falsch): 15.1 Die Hilfe zur Selbsthilfe ist eine Pflicht der bedürftigen Personen gegenüber der Sozialhilfe. 1 richtig falsch 15.2 Die Minderung der Bedürftigkeit ist eine Pflicht der bedürftigen Personen gegenüber der Sozialhilfe. 1 richtig falsch 15.3 Die Mitwirkungspflicht ist eine Pflicht der zuständigen Behörde gegenüber der bedürftigen Person. 1 richtig falsch 15.4 Die Pflichten einer bedürftigen Person sind in der Bundesverfassung enthalten. 1 richtig falsch Seite 28

29 Alters- und Hinterlassenenversicherung Teil 16: Fragen zum Beitragsbezug Murielle Koch Erweiterter Sachverhalt 5 Als Buchhalterin erstellt Murielle Koch auch die AHV-Abrechnung für ihren Arbeitgeber. Dabei stellt sie fest, dass die à-konto-rechnung für die AHV- Beiträge nicht bezahlt wurde. Sie spricht ihren Chef darauf an. Dieser erwidert, dass die Firma vorübergehend in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten stecke. Frau Koch, welche sich im AHVG gut auskennt, macht ihn auf die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubes aufmerksam. Was sind die Voraussetzungen, dass die Ausgleichskasse einen Zahlungsaufschub gewährleisten wird? Nennen Sie die massgebende(n) gesetzliche(n) Grundlage(n). 5 Seite 29

30 Alters- und Hinterlassenenversicherung Teil 17: Fragen zu Murielle Koch 17 Familie Koch hat Glück und Pech fast gleichzeitig: Da sich der Gesundheitszustand von Max Koch verbessert, ist er Anfang März 2014 in seiner gewohnten Tätigkeit wieder zu 100% arbeitsfähig. Die Invalidenversicherung erlässt umgehend den Vorbescheid. Mit Verfügung vom stellt die Invalidenversicherung ihre Leistungen per ein und lehnt gleichzeitig den Anspruch auf eine Invalidenrente ab. Unglücklicherweise verstirbt am Murielle Koch an den Folgen eines Herzinfarktes. Die Hinterlassenen reichen bei der zuständigen Ausgleichskasse eine Anmeldung für den Bezug von Renten ein. Beurteilen und berechnen Sie den Anspruch auf eine Hinterlassenenrente von 17 - Max Koch, Ehemann von Murielle Koch - Karin Widmer, Tochter von Murielle Koch und Peter Widmer - Peter Widmer, geschiedener Ehemann von Murielle Koch auf der Basis der beigefügten individuellen Konten sowie mit Hilfe der beigefügten Rententabellen. Gehen Sie für die Lösung der Fragen im AHV-Teil davon aus, dass Karin Widmer von Max Koch am adoptiert wurde. Der Lösungsweg ist detailliert aufzuzeigen. Seite 30

31 Alters- und Hinterlassenenversicherung Teil 18: Fragen zu Berta Müller 6 Am erreicht Berta Müller das ordentliche AHV-Alter. Sie bezieht zu diesem Zeitpunkt eine Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung, ist auf diverse Hilfsmittel angewiesen (Rollstuhl, orthop. Schuhe und Hörgerät rechtes Ohr), welche von der IV übernommen wurden. Ebenfalls wurde ihr von der IV anfangs 2014 eine Assistenzentschädigung zugesprochen. Werden ihr diese 3 Leistungen (Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel und Assistenzbeitrag) im AHV-Alter nun von der AHV ausgerichtet? Begründen Sie Ihre Antworten unter Nennung der massgebende(n) Rechtsgrundlagen. 6 Seite 31

32 Alters- und Hinterlassenenversicherung Teil 19: Fragen zu Max Koch Leistungsbereich 4 Max Koch pflegt seit 2011 teilweise seine Schwiegermutter. Er hat gehört, dass dafür ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften besteht. Welches sind die Voraussetzungen für Betreuungsgutschriften und können Max Koch solche gewährt werden? Begründen Sie Ihre Antwort. 4 Seite 32

33 Alters- und Hinterlassenenversicherung Teil 20: Fragen zu Max Koch Versichertenunterstellung Erweiterter Sachverhalt 8 Nach den ganzen Schicksalsschlägen, die Max Koch getroffen haben, überlegt er sich, die Schweiz zu verlassen, Wohnsitz in Südfrankreich zu nehmen und einen Neustart zu wagen. Er beabsichtigt, in Nizza (F) eine kleine Pension zu eröffnen. Nach französischem Recht gilt er für diese Tätigkeit als Selbständigerwerbender. Um ein Standbein in der Schweiz zu behalten, will er zusätzlich eine Einzelfirma, die Vinovivendi gründen mit Sitz in Zürich Beraten Sie Max Koch umfassend hinsichtlich seiner Versicherungsunterstellung. 6 Seite 33

34 Alters- und Hinterlassenenversicherung Teil 20: Fragen zu Max Koch Versichertenunterstellung (Fortsetzung) 20.2 Was würde sich ändern, wenn Max Koch seinen Wohnsitz in einen Staat verlegt, mit dem die Schweiz weder durch die Bilateralen Verträge noch durch ein Sozialversicherungsabkommen verbunden ist und nur in diesem Staat erwerbstätig ist (Aufgabe Einzelfirma in Zürich)? Beraten Sie Max Koch umfassend. 2 Seite 34

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