VORPROJEKT WALDRESERVAT STRETG

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1 Amt für Wald Graubünden Uffizi forestal dal Grischun Ufficio forestale dei Grigioni Gemeinden Flims + Laax VORPROJEKT WALDRESERVAT STRETG Lebensraumverbesserung für Rauh- und Glattfusshühner Ilanz/Reichenau, 30. Juni 2008 Amt für Wald Graubünden Regionalforstingenieure Nina Hemmi Maurus Frei

2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Attraktiver Lebensraum Stretg Biologie des Auerhuhns Rechtliche Grundlagen Beschreibung des Objektes Lage und Grösse Eigentumsverhältnisse Standort Wald Rauh- und Glattfusshühner Störungen Eignung als Waldreservat Verträglichkeit mit anderen Waldfunktionen Weitere Naturschutzaspekte Absichten der Waldeigentümer Ziele und Massnahmen Ziele Massnahmen Kosten Anhang Übersichtsplan 1: Eigentumsverhältnisse Bestandeskarte + weitere Waldfunktionen 1: Bestandeskarte Zustand + Auerhuhn-Lebensraum 1: Massnahmenplan 1: Massnahmenplanung (pro Bestand) Monitoring Gesetzliche Grundlagen für die Errichtung von Waldreservaten Fotografien Literatur Amt für Wald Graubünden 2

3 1 Ausgangslage 1.1 Attraktiver Lebensraum Stretg Im Gebiet Stretg soll auf Gemeindegebiet der Gemeinde Flims und der Gemeinde Laax ein Waldreservat zur Förderung von Rauh- und Glattfusshühnern entstehen (Sonderwald- und Naturwaldreservat). Auer-, Hasel-, Birk- und Steinhuhn kommen heute im Gebiet vor. Die Lebensraumqualität ist für diese Wildhuhnarten entsprechend gut, und zwar grossflächig. Einerseits weisen grosse Waldflächen geeignete Bestockungsstrukturen auf, andererseits zeigen derzeit ungeeignete Waldflächen ein grosses Verbesserungspotential. Das Gebiet weist zudem viele innere wie äussere Waldränder (inkl. obere Waldgrenze), Waldlichtungen sowie vom Menschen kaum beeinflusste Waldbestände auf. Das Auerhuhn spielt im Sonderwaldreservat Stretg eine übergeordnete Rolle. Es ist gegenüber den andern betrachteten Wildhuhnarten (Birk-, Hasel- und Steinhuhn) am stärksten bedroht. Gemäss der Roten Liste der Schweiz ist das Auerhuhn stark gefährdet, das Haselhuhn gefährdet und Birk- und Steinhuhn sind potentiell gefährdet. Massnahmen, die dem Auerhuhn nützen, kommen auch dem Haselhuhn zugute. Das Gebiet wird touristisch intensiv genutzt. Entsprechend sind Störungen durch Erholungssuchende ein zentrales Element für das geplante Sonderwaldreservat Stretg. Diese Konflikte gilt es so zu entschärfen, dass ein Nebeneinander von Mensch und Wildhühnern langfristig möglich ist. Mit der Verlegung der Skipiste Stretg kann mit kleinem Aufwand ein insbesondere für das Auer- und Haselhuhn geeignetes Teilgebiet störungsfrei gehalten und damit aufgewertet werden. Die Verlegung der Skispiste Stretg und die damit einhergehende Waldrodung stehen in engem Zusammenhang zum vorliegenden Projekt. Seine Realisierung stellt einen Grossteil der Rodungsersatzmassnahmen dar und ist Bestandteil der Vereinbarung zwischen der Regierung des Kantons Graubünden, dem Bau- Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, den Gemeinden Laax und Flims, den Weisse Arena Bergbahnen AG sowie der Pro Natura, der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, dem WWF Schweiz und dem Bundesamt für Umwelt. Der Perimeter des geplanten Waldreservats Stretg umfasst Lebensräume mit bedeutendem Potential für die vorkommenden Rauh- und Glattfusshühner. Lebensräume also, die aus heutiger Sicht sowohl mit forstlichen als auch mit beruhigenden Massnahmen optimiert werden können. Diese Feststellung geht aus dem Gutachten von Buchli (2006) hervor, das der vorliegenden Vorstudie als wichtige Grundlage dient. 1.2 Biologie des Auerhuhns Bedrohung des Auerhuhns Als Folge eines starken Rückganges des Auerhuhnvorkommens lancierte die eidgenössische Forstdirektion 2002 ein Aktionsprogramm Auerhuhn. Auch der Kanton Graubünden ist gewillt, dazu einen namhaften Beitrag zum Schutz und zur Förderung unserer grössten Rauhfusshühnerart zu leisten. Sowohl in Bezug auf den Bestand wie auch auf das besiedelte Gebiet Amt für Wald Graubünden 3

4 besitzt Graubünden inzwischen einen Anteil von 35-40% der Schweizerischen Auerhuhnpopulation. Weil die bündnerischen Auerhuhnbestände nicht jene dramatischen Entwicklungen wie in den Westalpen und im Jura zeigen, fällt den Teilpopulationen Nordbünden und Engadin eine wichtige Rolle bei der Erhaltung dieser Art zu. Als Rückgangs-Ursachen werden in der Literatur vor allem menschliche Störungen und ungünstige Entwicklungen der Waldstrukturen genannt. Aus diesem Grund kann nebst der Beruhigung von Lebensräumen die Waldbewirtschaftung Wesentliches zum Auerhuhnschutz beitragen. Veränderungen des Klimas und des Prädationsdruckes könnten am Rückgang ebenfalls beteiligt sein, doch herrscht die Meinung vor, dass diese Faktoren nur am Rand wirksam sind. Nach dem heutigen Stand des Wissens sind die Primärbiotope zu klein und zu isoliert für eine längerfristige Erhaltung des Auerhuhns in der Schweiz. Deshalb ist es wichtig, dass die Kerngebiete mit waldbaulich aufgewerteten Lebensräumen vergrössert und vernetzt werden. Eine einzelne Population bzw. Balzgruppe ist auf mehrere Quadratkilometer guten Lebensraum angewiesen. Die Grösse variiert mit der Qualität des Lebensraums. Um den Austausch von Vögeln innerhalb von Populationen zu ermöglichen und einer genetischen Isolation entgegenzuwirken, müssen die einzelnen Kernlebensräume über so genannte Trittstein-Biotope untereinander in Kontakt stehen. Lebensraumansprüche Foto 1 Günstige Lebensräume für das Auerhuhn sind grossflächige, lückige, reich strukturierte und von Nadelholz dominierte Wälder. Für die Ernährung ist eine gut ausgebildete Kraut- oder Zwergstrauchschicht notwendig. In weiten Teilen des Auerhuhn-Verbreitungsgebietes ist die Heidelbeere das herausragende Qualitätsmerkmal für ein gutes Habitat. Für die Kükenaufzucht sind Insektenreichtum und Wärme entscheidend. In dieser Zeit ist eine gute Besonnung besonders wichtig, wie sie an Lichtungs-Rändern und in Bestandeslücken auftritt. Neben einer ausreichenden Nahrungsgrundlage sind für diese grosse Vogelart auch die Deckungsmöglichkeiten wichtig, wie sie insbesondere Gruppen von Jungbäumen oder bis zum Boden beastete grössere Bäume bieten. Weit hinabreichende Beastung entsteht, wenn die Bäume oder Baumgruppen unter dauernd lichten Verhältnissen aufwachsen. Dies ist insbesondere der Fall bei kleinflächigem Standortmosaik von waldfeindlichen und waldfähigen Standorten, wie dies im subalpinen Bereich und bei starker Beweidung vorkommt. Amt für Wald Graubünden 4

5 Ein ideales Auerhuhnbiotop ist deshalb durch einen grossen Grenzlinien-Anteil gekennzeichnet. Als Grenzlinie wird die Berührungslinie des Kronenmantels mit der Krautschicht bezeichnet: Auf der einen Seite der Linie findet das Auerhuhn Nahrung, auf der anderen Deckung. Diese Voraussetzungen erfüllen natürlicherweise Wälder, welche sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden oder solche auf wenig produktiven Standorten. Gute Waldbestandesstrukturen können mit waldbaulichen Massnahmen erreicht werden. Ungünstig sind strukturarme, gleichförmige und dichte Wälder. Solche Bestände sind in den letzten Jahren vermehrt entstanden, weil die Holznutzung über lange Zeiträume hinweg weit unter dem Zuwachs blieb. Aufgrund dieser Entwicklung gingen für das Auerhuhn in den letzten 50 Jahren in grossem Ausmass geeignete Flächen verloren. Unnatürlich sind solche Waldbestände indes nicht und auch sie beherbergen Biodiversität - sie ganz zu eliminieren darf also auch nicht das Ziel einer Auerhuhnförderung sein. In Deutschland wurde in diesem Zusammenhang die Drittelsregel entwickelt: Waldbestände mit für das Auerwild ungeeigneter Struktur sollen höchstens einen Drittel der Fläche einnehmen, je ein weiteres Drittel sollte geeignet respektive gut sein. Vernetzung Obwohl sich die Streifgebiete von mehreren Individuen überlappen können, benötigt eine überlebensfähige Auerhuhnpopulation eine beträchtliche Fläche an günstigem Lebensraum. Man geht dabei von einer Fläche von ca. 100 km 2 aus. Zusammenhängende Wälder von dieser Grösse kommen in Graubünden allerdings kaum vor. Eine Population kann aber aus Teilpopulationen zusammengesetzt sein, welche über abwandernde Individuen miteinander im Austausch stehen. Daher ist es wichtig, wie die besiedelten oder die potentiell besiedelbaren Waldgebiete in der Landschaft angeordnet und untereinander vernetzt sind. Fortpflanzung Die Balz der Auerhähne beginnt im März und kann bis im Juni dauern. Die eigentliche Hochbalz, während der sich auch die Hennen auf den Balzplätzen einfinden, dauert aber meist nur eine Woche (Ende April / anfangs Mai). Nach der kräftezehrenden Eiablage - die Henne legt durchschnittlich 8 Eier - erfolgt ab Mitte Mai die 26 Tage dauernde Bebrütung. Ab Mitte bis Ende Juni schlüpfen die Küken, die als Nestflüchter das Nest bereits am Tag des Schlüpfens verlassen. Sie werden von der Henne geführt und müssen von ihr während 2 bis 3 Wochen gehudert werden, da sie ihre Körpertemperatur noch nicht selbständig aufrechterhalten können. Während der Hochbalz, des Brütens und den ersten 14 bis 20 Tagen der Jungenaufzucht können sich Störungen sehr negativ auf den Fortpflanzungserfolg auswirken (April bis Mitte Juli). Nahrung Foto 2 Während sich die Küken im ersten Lebensmonat von Insekten ernähren, leben ausgewachsene Auerhühner praktisch ausschliesslich vegetarisch. Dabei ist die Heidelbeere neben Kräutern und Gräsern die häufigste Futterpflanze. Im Winter stellen die Auerhühner bei geschlossener Schneedecke auf Baumäsung um. Nadeln von Weisstanne und Föhre sind dann besonders be- Amt für Wald Graubünden 5

6 gehrt, sind aber nicht absolute Bedingung für ein erfolgreiches Überwintern. Requisiten Zum besseren Aufschluss der vegetarischen 0Nahrung nehmen die Hühner Steinchen auf, wozu es Stellen ohne Humusbedeckung braucht (Erosionen, umgekippte Wurzelteller, etc.). Wurzelteller und liegendes Totholz sowie Asthaufen sind gleichzeitig wichtige Strukturelemente, welche Deckung bieten und als Bodenschlafplätze, bzw. geschützte Brutplätze genutzt werden. Foto 3 Hühner nehmen gerne Staubbäder an Stellen, auf welche kaum Niederschlag hingelangt. Foto 4 Bäume auf denen sich Auerhühner gerne aufhalten (Nahrungsaufnahme, Übernachtung) zeichnen sich durch starke, möglichst waagrecht verlaufende Äste auf. In den Auerhuhngebieten finden sich jeweils einzelne wenige Bäume, welche von den Auerhühnern besonders stark genutzt werden, sie sollten bei waldbaulichen Eingriffen möglichst geschont werden. 1.3 Rechtliche Grundlagen Auer-, Hasel- und Steinhuhn gehören nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) seit 1971 zu den geschützten Arten. Das Birkhuhn hingegen ist jagdbar. Auf eidgenössischer wie auch auf kantonaler Ebene sind verschiedene Gesetze in Kraft, welche die Errichtung von Waldreservaten ermöglichen und fördern. In Anhang 6.7 sind die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zusammengestellt. Im Weiteren bildet die Vereinbarung vom zwischen den Rekursbeklagten Parteien (Regierung des Kantons Graubünden, Bau- Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Gemeinden Laax und Flims, Weisse Arena Bergbahnen AG) sowie den Rekurrenten (Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, WWF Schweiz, Bundesamt für Umwelt) eine wichtige rechtliche Grundlage. Sie verlangt unter anderem die Schaffung des vorliegenden Waldreservats. Amt für Wald Graubünden 6

7 2 Beschreibung des Objektes 2.1 Lage und Grösse Der Perimeter des Sonderwaldreservates Stretg verteilt sich auf drei Teilflächen. Die am tiefsten gelegene Teilfläche im Bereich Uaul Taviarna beinhaltet die Bestandesnummern 1-3, die mittlere Teilfläche umfasst die Bestände 4-9 und damit die Gebiete Uaul Zuneu, Maulas, Uaul da Curtgani, Paliu Gorgia und Ils Fops. Die höchst gelegene Teilfläche wird durch die Bestände gebildet, womit die Gebiete Ault la Geina, Crest la Pluglius, Uaul Gonda, Stretg, Crap Tarschlims und La Crappa mit eingeschlossen werden (siehe Karte in Anhang 6.1). Der Perimeter erstreckt sich über die beiden Gemeinden Flims und Laax. Dabei kommen 73,23% der Reservatsfläche auf Laaxer und 26,77% auf Flimser Gemeindegebiet zu liegen. Waldreservat Stretg Gemeinde Flims Gemeinde Laax Bestandes- Nr. Gesamtfläche Sonderwaldreservat (mit Massnahmen) Naturwaldreservat (ohne Massnahmen) 3, 10, ha ha 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, ha ha Total ha ha 2.2 Eigentumsverhältnisse Das vorgesehene Sonderwaldreservat betrifft Wälder, die sich im Eigentum der Bürgergemeinde von Flims, Laax und Sagogn befinden. Die Waldnutzungsrechte obliegen den politischen Gemeinden. Nachfolgend wird der Einfachheit halber von den Gemeinden als Waldeigentümer gesprochen. Das Waldreservat grenzt meist an Gemeindewald, teilweise aber auch an private Wald- und Landwirtschaftsparzellen. Waldeigentümer Bestandes Nr. Parzellen Nr. Fläche Bürgergemeinde Flims 3, 10, , ha Bürgergemeinde Laax 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, , 1609, ha Bürgergemeinde Sagogn 1, ha Amt für Wald Graubünden 7

8 2.3 Standort Höhe: Höhenstufen: Exposition: m.ü.m. hochmontan subalpin Nordost - Süd - Südwest Hangneigung: 10-50, Flächen mit < 20 (< 35%) sind verbreitet (ca. 40%) Topografie: Muttergestein: Bodenverhältnisse: langgezogene Kreten, Hügel, flache + steile Talflanken phyllitischer Verrucano (Westen), sowie Malm- und Kreidekalke vom Flimser Bergsturz (Osten) basisch bis sauer 2.4 Wald Im Gebiet des geplanten Waldreservats sind aufgrund des interessanten geologischen Untergrundes eine Vielfalt an Waldgesellschaften vorhanden. Diese können in fünf Hauptgruppen eingeteilt werden: - Tannen-Fichtenwälder auf basischer Unterlage - Tannen-Fichtenwälder auf saurer Unterlage - fichtendominierte Wälder - Waldföhrenwälder - Bergföhrenwälder Die vorkommenden Waldgesellschaften bieten für die hier zu fördernden Wildhühner grösstenteils wertvolle Lebensräume. Gleiches gilt für die bisher ausgeführten waldbaulichen Eingriffe. Bisher wurden folgende waldbaulichen Ziele angestrebt: - mittelgrosse Zielvorräte - gute Stufigkeit bis hin zur Plenterung - kein zu grosser Deckungsgrad - Belassen von Totholz und Dürrständern im Bestand (beiläufig) - Förderung von Weisstanne, Waldföhre und Vogelbeere (beiläufig) Neben der Berücksichtigung dieser bisher ausgeführten waldbaulichen Grundsätze ist es besonders wichtig, auch Wurzelteller und Moderholz im Bestand zurückzulassen. Das Moderholz dient als wichtiges Strukturelement für viele Tierarten, so auch für die Rauhfusshühner und ist bekannterweise eine wichtige Starthilfe für die Fichtenverjüngung. Im Auerwild-Sonderwaldreservat wird auf die Erhaltung von wichtigen Requisiten und das Beibehalten einer lockeren räumigen Struktur besonderen Wert gelegt. Amt für Wald Graubünden 8

9 Tannen-Fichten-Wälder auf basischer Unterlage (hochmontan) Tanne und Fichte sind Klimaxbaumarten. Bei langsamer Verjüngung unter Schirm ist die Tanne stärker vertreten. Die Fichte wird bei schneller Verjüngung, vor allem auf Kahlflächen, begünstigt. Das Kronendach ist meist geschlossen, die Konkurrenz zwischen den Bäumen ist gross. Waldgesellschaften: 52, 52A Zielsetzung: stufige, wenn möglich kleinflächige Strukturen, wo möglich Plenterung, Zielvorräte ca Tfm/ha Tannen-Fichten-Wälder auf saurer Unterlage (hochmontan) Die Tanne verjüngt sich meistens unter Schirm, die Fichte in Bestandesöffnungen. Die Tanne stellt sich unter Schirm schon oft deshalb ein, weil das Licht für eine üppige Bodenvegetation noch nicht genügt. Die Tanne samt sich mit Vorliebe auf nicht allzu mächtiger organischer Auflage an, die nicht stark austrocknet. Die Fichte bevorzugt zur Ansamung Moderholz oder Mineralerde. Für den Anwuchs braucht die Fichte wesentlich mehr Licht als die Tanne. Waldgesellschaften: 46, 51, 51M Zielsetzung: stufige, wenn möglich kleinflächige Strukturen, wo möglich Plenterung, Zielvorräte ca Tfm/ha Fichtendominierte Wälder auf saurer und basischer Unterlage (hochmontan subalpin) Die Bestände sind gleichförmiger als Tannen-Fichten-Wälder. Zwischen den Baumkronen besteht hochmontan eine grosse Konkurrenz. Homogene Partien entstehen vor allem auf gleichförmigen Hängen mit geringen Standortsunterschieden. Wälder auf extremen Standorten (z.b. Blockschutt) sind besser differenziert. Die homogenen Partien sind sehr windanfällig. Subalpin zeigen sich diese Wälder durch Bildung von Kleinkollektiven/Rotten lichter und besser strukturiert. Waldgesellschaften basisch: 53*, 53w, 54, 60, 60*, 58V (oberflächlich versauert) Waldgesellschaften sauer: 55*, 57C, 57V, 57A, 60E Zielsetzung: stufige, gruppenartige, wenn möglich kleinflächige Strukturen Zielvorräte ca Tfm/ha Foto 5 Amt für Wald Graubünden 9

10 Waldföhrenwälder An sonnenexponierten, sehr trockenen Lagen finden sich kleine Ausbildungen dieser Wälder. Der Übergang zum Erika- Fichtenwald (53*) ist fliessend. Waldgesellschaften: 65 Foto 6 Zielsetzung: - stufige oder mindestens mehrschichtige Strukturen - 95% Föhrenanteil, 5% Anteil an Pionierbaumarten und Fichte - Zielvorräte ca Tfm/ha Bergföhrenwälder Dichte, nur wenige Meter hohe Legföhrengebüsche auf Kalk, am schattigen Steilhang von Crap Tarschlims vorkommend. Die Legföhre dominiert dank der Lawineneinwirkung, die das Aufkommen anderer Baumarten verhindert. Waldgesellschaften: 69 Zielsetzung: der natürlichen Dynamik überlassen (wie bisher) Foto 7 Viele der vorkommenden Waldgesellschaften tendieren zu einem eher offenen und strukturierten Waldbild (bedingt durch die Trockenheit oder die konkurrenzstarke Bodenvegetation). Einige der hochmontanen, wüchsigen Standorte neigen aber zu Gleichförmigkeit und hohen Holzvorräten. 2.5 Rauh- und Glattfusshühner Im Gebiet Stretg leben gemäss Verbreitungsatlas der Vogelwarte Sempach, Angaben des amtes für Jagd und Fischerei GR und Beobachtungen von Buchli (2006) die Rauhfusshuhn- Arten (Tetraonidae) Birk-, Hasel- und Auerhuhn sowie das Steinhuhn als Vertreter der Glattfusshühner (Phasianidae). Das Birkhuhn kommt in den Untergebieten La Crappa, Crap Tarschlims, Paliu Gorgia, und Uaul da Curtgani vor. Das sind baumarme, zwergstrauchreiche Flächen im Bereich der oberen Waldgrenze und im Bereich von Mooren und Weiden. Amt für Wald Graubünden 10

11 Das Haselhuhn bewohnt viele Arten von Wäldern. Wichtig sind deckungsreiche Jungwaldflächen mit Sträuchern und Laub- und Nadelholz. Es kommt im ganzen Perimeter des Sonderwaldreservats vor. Das Auerhuhn kommt vor, allerdings nur vereinzelt im Uaul Taviarna und im Uaul Zuneu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in diesen Gebieten in den letzten Jahren auch Bruten erfolgt sind. Balzplätze sind keine bekannt (Mitteilung Amt für Jagd und Fischerei GR). Im Gebiet Stretg (Uaul Gonda - Crest la Pluglius - Ault la Geina) sind in den letzten Jahren keine Auerhuhnspuren gefunden worden. Das Gelände und die vorhandenen Waldstrukturen sind allerdings sehr geeignet für das Auerhuhn (Buchli 2006, siehe Karte in Anhang 6.3). Foto 8 Wenn zukünftig die Störungen durch Schneesportler unterbunden werden, könnte dieses Gebiet für das Auerwild durchaus interessant werden. Da das Waldreservat Stretg für die Auerhuhnpopulation im Uaul Grond gut erreichbar scheint (Flugdistanz 500 m, über Kantonsstrasse), kann auf eine vermehrte Besiedlung gehofft werden. Das Steinhuhn nutzt sehr offene Gebiete, die mit Einzelbäumen durchsetzt sein können. Im Waldreservat Stretg kommt es vor allem im Gebiet La Crappa vor, also im Bereich der oberen Baumgrenze. 2.6 Störungen Die Bedeutung des Waldes als Ort der Erholung nimmt zu. Freizeitaktivitäten wirken auf die meisten Wildhuhnarten sehr störend. Das Auerhuhn scheint besonders störungs-empfindlich. Offenbar kann es vom Menschen stark frequentierte Wälder gänzlich meiden, wodurch potentielle Lebensräume verloren gehen. Störung ist nicht gleich Störung: Es ist zwischen Störungen, welche entlang von Wanderwegen und Waldstrassen stattfinden und solchen, welche beliebig im Wald auftreten, zu unterscheiden. Das geplante Waldreservat ist derzeit störungsreich, insbesondere im Winter: Skipiste Nagens Flims, Variantenabfahrten Crap Tarschlims, Uaul Curtgani, Uaul Zuneu, Schneeschuhwandern Uaul Gonda, Fusssport auf diversen Wanderwegen, Mountainbike (inkl. Downhill- Strecke in Curtgani), Gleitschirmflüge ab Cassons, Naraus, Crap Sogn Gion, OL-Läufe im Uaul Taviarna (OL-Karte La Mutta), Pilz- und Beerensammler, Hundeführer und Jäger, moto- Foto 9 Amt für Wald Graubünden 11

12 risierter Verkehr nach Plaun, etc. Die kanalisierten Freizeitaktivitäten, welche sich auf den markierten Wanderwegen, Waldstrassen und Pisten bewegen, sind weniger problematisch. Wildtiere gewöhnen sich offenbar daran es sind voraussehbare, lokalisierbare und berechenbare Störungen (das Auerhuhn scheint hier aber Mühe zu haben). Eine gravierende Störung findet statt, wenn Menschen oder auch Hunde (besonders freilaufende) plötzlich und unvorhersehbar in störungsarmen Gebieten auftauchen, sei es zu Fuss oder in der Luft hängend. Die im Gebiet Stretg vorkommenden Wildhuhnarten reagieren nicht das ganze Jahr über gleich empfindlich auf Störungen. Besonders sensibel sind sie von April bis Juli und im Winter (Balz, Jungenaufzucht und Winterhärte). Derzeit sind in Flims und Laax einige Winter-Wildruhezonen in Planung (in Zusammenhang mit der Pistenverlegung Stretg), die einen Grossteil des Waldreservates abdecken werden (mit Ausnahmen des Uaul Taviarna). Davon werden auch die Wildhuhnarten profitieren. Rechtskräftig ist bisher lediglich eine Wintersperrzone im Gebiet Crap Tarschlims auf Gemeindegebiet von Flims, die allerdings nie umgesetzt wurde (intensive Variantenabfahrten durch die Sperrzone). Für Gleitschirmflieger gibt es keine rechtlichen Einschränkungen, aber immerhin eine Empfehlung des Schweizer Hängegleiter Verbandes: Das Gebiet Crap Tarschlims soll nur mit einer Mindesthöhe von 300 m überflogen werden. 3 Eignung als Waldreservat Foto Verträglichkeit mit anderen Waldfunktionen Grundlage für die nachfolgende Betrachtung bilden die beiden Waldentwicklungspläne (WEP) Foppa/Rueun und Churer Rheintal Trin/Flims. Beide Pläne befinden sich kurz vor der Genehmigung durch die Kantonsregierung (Auflage im 2007 erfolgt). Knapp 39% der Fläche des Waldreservats Stretg ist Wald mit wichtiger Schutzfunktion (WSF, indirekte Schutzwirkung, siehe Karte in Anhang 6.3). Es sind vorwiegend Bestände im Uaul Zuneu und in Crap Tarschlims Ault la Geina (rund 46 ha auf Flimser und 47 ha auf Laaxer Gemeindegebiet). Aus Sicht der Lebensraumansprüche des Auerhuhns wurden diese Wälder grösstenteils als geeignet und als ein grosses Potential aufweisend eingestuft (Buchli, 2006). Die Integration von Schutzwald in das Sonderwaldreservat und die Planung von Massnahmen im Schutzwald sind daher grundsätzlich richtig und führen nicht zu einem ernsthaften Zielkonflikt. Massnahmen im Schutzwald unterliegen in erster Linie den Vorgaben von NaiS (Nachhaltigkeit im Schutzwald, BUWAL, 2005) und werden über Schutzwaldprojekte finanziert. Aber auch solche Massnahmen haben einen positiven Effekt, besonders für das Auerund das Haselhuhn, da sie meistens zu mehr Licht im Wald führen. Amt für Wald Graubünden 12

13 Das Sonderwaldreservat Stretg bewirkt, dass die Schutzwaldpflege innerhalb der Planungsperiode des Reservats (10 Jahre) wahrgenommen wird und damit Lebensraumverbesserungen auch effektiv stattfinden. Zudem finanziert das Sonderwaldreservat im Schutzwald naturschutzspezifische Massnahmen (wie z.b. das vermehrte Liegenlassen von Totholz oder das Offenhalten von Waldlichtungen), wodurch die Schutzwaldflächen - obwohl meist steil - für Auer- und Haselhuhn an Attraktivität gewinnen. Die Überlagerung des Sonderwaldreservats mit Holzproduktionsflächen (siehe Anhang 6.3) im WEP (nur Laax ist davon betroffen) ist verfahrensbedingt, da das vorliegende Projekt in einer fortgeschrittenen Phase der WEP-Planung erst konkretisiert wurde. In solchen Flächen gilt das Sonderwaldreservat und dessen Ziele als Vorrangfunktion. Das Ziel der Holzproduktion kann aber mit Auflagen weiter verfolgt werden, da jede Holznutzung in der Regel den Lebensraum von Auer- und Haselhuhn verbessert. Das Waldbild des Sonderwaldreservates soll ja grösstenteils durch stufigen und offenen Wald geprägt sein, was verstärkte Eingriffe erfordert. Die forstlichen Eingriffe dürfen aber nicht während der störungsanfälligsten Periode zwischen Anfang April und Mitte Juli - während der Balz und Jungenaufzucht - erfolgen. Die zwei Bestände 14 und 15 sollen als Flächen mit forstlichem Nutzungsverzicht (Kategorie Naturwaldreservat ) ausgeschieden werden (siehe Kap. 4). Der Bestand 15 (Gemeinde Flims, ha) enthält zu 61% Wald mit wichtiger Schutzfunktion (WSF). Allerdings kann hier auf die Waldpflege verzichtet werden, da dieser steile und von Felsbändern durchsetzte Hang hauptsächlich von Legföhren dominiert wird. Die jetzige Bestockung ist zwar wichtig, aber auch ohne Pflegeeingriffe nachhaltig gesichert. Gemäss NaiS (BUWAL, 2005) ist in solchen Bergföhrenwäldern die Waldstabilität mit Massnahmen kaum verbesserbar, weshalb ein Nutzungsverzicht trotz der Schutzfunktion in Frage kommt. Die Umsetzung der vom Amt für Jagd und Fischerei geplanten Wildruhezonen wird im Konflikt mit den Nutzungsansprüchen der Bevölkerung stehen. Für das Waldreservat sind sie aber von enormer Wichtigkeit. Ohne die geplanten Wildruhezonen macht dieses Waldreservat aufgrund der winterlichen Störungsintensität wenig Sinn! Die notwendige Beruhigung soll forstlich unterstützt werden, indem gegenüber Skipiste, Waldstrassen, Wanderwegen und anderen touristisch genutzten Flächen der Wald möglichst dicht gehalten wird (Sichtschutz + Hindernis). Ist das geplante Waldreservat aus Sicht der touristischen Nutzung überhaupt vertretbar? Der Wald muss grundsätzlich auch diesen Interessen gerecht werden und seine Erholungsfunktion muss langfristig erhalten bleiben. Das vorliegende Projekt verhindert eine massvolle touristische Nutzung der betroffenen Wälder nicht. Vielmehr werden durch kleinflächige Holzschläge, Jungwaldpflege und das Offenhalten von Waldlichtungen attraktive Waldbilder geschaffen, nicht nur für Wildhühner, sondern auch für den Menschen. Das Sammeln von Beeren und Pilzen als auch die Ausübung der Jagd bleibt im bisherigen Rahmen möglich. Innerhalb des Perimeters des Sonderwaldreservats Stretg befinden sich keine touristischen Infrastrukturanlagen (Ausnahme: Sprengmast Pala Vallatscha). Es grenzt an die neue Talabfahrt Stretg und den Speichersee Nagens. Daraus entstehen keine Nachteile für diese Objekte (Pufferstreifen entlang des Naturwaldreservats). Amt für Wald Graubünden 13

14 3.2 Weitere Naturschutzaspekte Im Schweizer Wald leben schätzungsweise 35'000 Organismen (Tiere, Pflanzen, Pilze, Flechten). Davon sind mehrere Tausend Arten direkt vom toten Holz abhängig, einige wenige offensichtlich und allgemein bekannt, die meisten aber unscheinbar und im Verborgenen. In den letzten Jahren wurde die grosse Bedeutung des Totholzes immer mehr erkannt. Dürre Bäume und liegendes Totholz sind wesentlich für Artenreichtum, Nahrungsangebot, Strukturvielfalt und Angebot an Brutplätzen. Wichtig ist nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität. So bietet stehendes und besonntes Totholz vielen Insekten Entwicklungsmöglichkeiten und ist für Vögel am besten nutzbar (Dürrständer). Auf liegendem und feuchtem Totholz vermögen sich dafür Pilze, Algen, Flechten und zahlreiche Wirbellose zu entwickeln. Altholzinseln sind Bestände im bewirtschafteten Wald, welche bis zum vollständigen Zerfall der Bäume stehen gelassen werden. Dadurch wird auch die laufende Bildung von Totholz gefördert. Sie sind daher nebst der flächigen Förderung von Dürrständern und Boden- Totholz ein geeignetes Mittel, um im Sonderwaldreservat Stretg der Bedeutung des Totholzes Rechnung zu tragen. Die einzige Ausrichtung der Massnahmen auf lichte, strukturierte Wälder, wie es der Auerhuhnschutz vor allem verlangt, wäre aus naturschützerischer Gesamtansicht nicht vertretbar. Die momentane, durchschnittliche Totholzmenge pro Hektare ist unbekannt. Sie liegt schätzungsweise bei 5-10 m³/ha. 3.3 Absichten der Waldeigentümer Die Politischen Gemeinden haben im Rahmen der WEP-Planung der Schaffung des Waldreservats Stretg grundsätzlich zugestimmt. Es handelt sich im WEP Foppa/Rueun um das Objekt Nr. 319 und im WEP Churer Rheintal Trin/Flims um das Objekt Nr Das Projekt wurde den Verantwortlichen der betroffenen politischen Gemeinden sowie der tangierten Bürgergemeinden am 21. Juni 2007 vorgestellt (Ausnahme Bürgergemeinde Flims). In ihrem Schreiben vom Juni/Juli 2007 haben die Vorstände der politischen Gemeinden von Flims, Laax und Sagogn dem geplanten Waldreservat grundsätzlich zugestimmt. Im Schreiben vom 6. Sept wurde diese Zustimmung bekräftigt und mit Bedingungen verbunden (Stellungnahme zur Vorstudie). Diesen konnte im Rahmen der Erarbeitung des vorliegenden Vorprojektes nachgekommen werden. In allen Gemeinden haben der Gemeindevorstand oder die Gemeindeversammlung sowie die jeweilige Bürgergemeindeversammlung über die Einrichtung des Waldreservats Stretg zu befinden. 4 Ziele und Massnahmen 4.1 Ziele Als Oberziel verfolgt das Waldreservat Stretg einen Waldlebensraum, der für das Auerhuhn und das Haselhuhn sowie für das Birk- und Steinhuhn optimale Lebensbedingungen bietet und gleichzeitig die Bedürfnisse sämtlicher im Perimeter natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nicht vernachlässigt. Zur Erreichung des Oberziels sollen folgende Detailziele umgesetzt werden: Amt für Wald Graubünden 14

15 Schaffung von lückigem Wald (Reduktion des Deckungsgrades in allen Beständen des Sonderwaldreservats, ausserhalb des Schutzwaldes beträgt der Deckungsgrad pro ha max. 70%). Schaffung von stufigem Wald (pro ha mind. 2 Entwicklungsstufen, 2. Entwicklungsstufe mit mind. 20% Deckungsgrad)*. Erhalten, bzw. Förderung von dichten, natürlich aufgewachsenen Verjüngungstrupps (10% der Verjüngungsfläche pro ha). Erhöhung des Anteils an Weisstanne und Waldföhre auf den dazu geeigneten Standorten und Erhöhung des Laubholz-Anteiles auf der ganzen Fläche des Sonderwaldreservats. Erhöhung der Totholzmenge (> 15 m³ pro ha, stehendes/liegendes Totholz). Schaffung einiger Altholzinseln mit langfristigem Nutzungsverzicht (Zielfläche 6 ha). Erhalten bestehender, bzw. einwachsender Waldlichtungen und Waldkuppen (Zielfläche 4 ha) Erhalten der für das Auer- und Haselhuhn wichtigen Kleinstrukturen. Ausscheidung von bedeutenden Flächen ohne forstliche Massnahmen (langfristiger Nutzungsverzicht) unter Wahrung der Lebensraumansprüche von Auer- und Haselhuhn (Naturwaldreservat). Minimierung derjenigen menschlichen Aktivitäten, die für Rauhfusshühner von Bedeutung sind (Störungen!). Erhalten, bzw. Förderung der Schutzwirkung der im Waldentwicklungsplan bezeichneten Schutzwälder innerhalb des Perimeters des Sonderwaldreservats. 4.2 Massnahmen Auer- und Haselhuhn sind wie bereits erläutert auf einen lückigen, reich strukturierten Wald und damit auf forstliche Eingriffe angewiesen. Birk- und Steinhuhn bewohnen vorwiegend den Bereich der oberen Waldgrenze, dort, wo die Vegetation eine geringe natürliche Dynamik aufweist. Forstliche Eingriffe sind daher meist nicht nötig zur Erhaltung der Habitate des Birkund des Steinhuhns. Entsprechend konzentrieren sich die Massnahmen auf den Lebensraum von Auer- und Haselhuhn. Als Grundsatz gilt hier, dass Massnahmen zugunsten des Auerhuhns auch dem Haselhuhn dienen. Speziell ist zu beachten, dass das Haselhuhn stärker auf deckungsreiche, zuweilen grossflächige Verjüngungsflächen angewiesen ist als das Auerhuhn. Die Massnahmenplanung erstreckt sich über 10 Jahre (2008 bis 2017). Hinsichtlich der gesetzten Ziele gibt es zwei überaus zentrale Massnahmentypen: Die Holzernte und die Schaf- Altholzinseln und Gebiete mit Nutzungsverzicht ausgenommen. Amt für Wald Graubünden 15

16 fung der vorgesehenen Wildruhezonen. Für deren Umsetzung sind das Amt für Jagd und Fischerei GR und die Gemeinden zuständig, als wichtiges Element des Waldreservates sollen die Wildruhezonen hier aber ebenfalls klar erwähnt werden. Nachfolgend werden die geplanten Massnahmen beschrieben. Sie beziehen sich mit Ausnahme des Naturwaldreservats und der beruhigenden Massnahmen ausschliesslich auf den Perimeter des Sonderwaldreservats. Die detaillierte Massnahmenplanung (pro Bestand) findet sich in Anhang 6.6, die Massnahmenkarte in Anhang 6.5. Holzschläge zwecks Schaffung von lückigen Waldbeständen und Einleitung / Förderung der Verjüngung unter Einsatz der Rückeverfahren Bodenzug und Seilkran. Nutzungsmenge: 4555 m³. Liegenlassen von Totholz, 10% der Erntemenge jedes Holzschlages (> Bh1), wenn möglich in Rinde, als Lebensraum, Deckung, Strukturelement und verjüngungsfreundliche Kleinstandorte. Totholzmenge: 475 m³. Asträumung zwecks Schonung der Zwergstrauchvegetation und Schaffung von Strukturelementen (Asthaufen). Räumungsmenge: 2300 m³. Dickungs- und Stangenholzpflege zwecks frühzeitigem Auflichten der Verjüngung (Ziel: lückiger Wald), Förderung der Baumartenvielfalt und Verbesserung der Stabilität (Schutzwald). 10% der dichten Verjüngungstrupps sollen ungepflegt belassen werden. Pflegefläche Dickung: 10 ha, Stangenholz: 2.8 ha. Pflanzung von Weisstanne und Waldföhre zwecks Verbesserung des Nahrungsangebotes für das Auerhuhn und Förderung der Baumartenvielfalt. Die gepflanzten Bäume müssen mit Zäunen vor Wildverbiss geschützt werden (Einzelschutz). Wo vorhanden, soll Naturverjüngung geschützt werden. Die für diese Massnahmen vorgesehenen Bestände (Nr. 1, 3, 4) weisen gemäss Wald-Wild-Bericht der Surselva (Kt. GR, 2003) keine wildbedingten Verjüngungsprobleme auf. De facto herrschen aber ähnliche Bedingungen wie im Uaul Grond vor (Fläche II-4). Die Pflanzung von Weisstanne und Waldföhre macht nur in Kombination mit Schutzmassnahmen Sinn. Pflanzmenge Weisstanne: 30 Stk., Waldföhre: 20 Stk., Anzahl Einzelschütze: 70 Stk. (350 m ). Ausscheidung von 5 Altholzinseln, à 1-2 ha, dauerhafte Markierung im Feld, forstlicher Nutzungsverzicht über 30 Jahre, zwecks Erhaltung von punktuell dichtem, vorratsreichem Wald. Fläche: 6 ha. Offenhalten von 5 Waldlichtungen / Waldkuppen zwecks Erhaltung innerer Waldränder und der in Offenflächen wachsenden Vegetation sowie der Offenflächen per se als wichtige Elemente des Auer- und Haselhuhn-Lebensraumes. Fläche: 4 ha. Verzicht auf Waldarbeiten während der Balz- und Aufzuchtzeit des Auer- und Haselhuhns, d.h. zwischen 1. April und 15. Juli. Schonung sämtlicher für das Auer- und Haselhuhn wichtigen Requisiten (Kleinstrukturen) wie Dürrständer, Asthaufen, liegendes Totholz, Wurzelteller, Ameisenhaufen, potentielle Schlafbäume und Balzbäume, langkronige Bäume/ Baumgruppen sowie Zwergsträucher, Sträucher und Laubbäume (vor allem Beeren -tragende). Amt für Wald Graubünden 16

17 Zurückhaltende Bekämpfung des Borkenkäfers, da dieser Totholz produziert. Befallene Bäume werden stehen gelassen, soweit nicht mit einer negativen Beeinträchtigung der Schutzfunktion etwaig betroffener Schutzwälder gerechnet werden muss. Drängt sich eine Bekämpfung auf, wird versucht, die Schonzeit vom 1. April bis 15. Juli einzuhalten. Ausscheidung einer bedeutenden Fläche mit forstlichem Nutzungsverzicht über 50 Jahre, als Naturwaldreservat, zwecks langfristigem Zulassen der natürlichen Waldentwicklung in für das Auerhuhn nicht geeigneten Flächen (Bereich der Wald- und Baumgrenze, Felsbänder). Für den Nutzungsverzicht sind die Bestände 14 (La Crappa) und 15 (Crap Tarschlims) vorgesehen. Sperrung der bisherigen Abfahrtspiste Stretg durch Fällen von Bäumen auf die Pistenschneise an insgesamt 12 Stellen. Liegenlassen mit Ästen, jeweils 5-10 Bäume, zwecks Verunmöglichung weiterer Abfahrten mit Schneesportgeräten. Am wichtigsten ist die erste Barrikade in Muletg da Foppas (Bestand Nr. 13), Beginn der neuen Talabfahrt. Weitere, einzelne Bäume sollen entlang der neuen Talabfahrt in den Beständen Nr als Hindernisse gefällt werden, so dass weniger Schneesportler dieses Waldgebiet und damit die hier geplante Wildruhezone stören. Holzmenge: 150 m³. Belassen eines Sichtschutzes gegenüber Skipisten, Waldstrassen, Wanderwegen und anderen touristisch genutzten Flächen zwecks Verminderung von Störungen. Bei Holzschlägen und Jungwaldpflege einen möglichst dichten Streifen erhalten. Im Uaul Gonda (Bestände 12 und 13) werden entlang der Skipiste zudem stellenweise Bäume gefällt und beastet liegengelassen. Holzmenge: 50 m³. Einführung eines Sommer-Wegegebotes für OL-Sportler im Uaul Taviarna (Bestände Nr. 1-3), analog den auf der OL-Karte La Mutta bezeichneten Schutzgebieten, welche vom 1. Juni bis 30. Nov. nur auf Wegen begangen werden dürfen. Damit würde das Gebiet zusammen mit dem bereits bestehenden Winter-Wegegebot ganzjährig nur auf Wegen begangen werden (OL). Die Umsetzung dieser Massnahme erfolgt im Rahmen der im WEP Foppa/Rueun vorgesehenen Aussprache mit dem Bündner OL-Verband betreffs OL-Sport im Grossraum Laax. Realisierung und Umsetzung der rechtskräftigen Wildruhezonen auf Gebiet der Gemeinden Laax und Flims (Betretungsverbot vom 20. Dez. bis. 30 April) unter Federführung des Amtes für Jagd und Fischerei GR in Zusammenarbeit mit den Bergbahnen Weisse Arena AG (Information, Absperrung, Kontrollen). Ausdehnung der Empfehlung des Schweizer Hängegleiter Verbandes (minimale Flughöhe 300 m) auf das gesamte Gebiet des Sonderwaldreservates Stretg. Zur Sicherung der Massnahmen im Sonderwaldreservat Stretg und zur Regelung der Schutzbestimmungen wird für einen Zeitraum von 30 Jahren ein Dienstbarkeitsvertrag zwischen den Waldeigentümern (Bürgergemeinden Flims, Laax und Sagogn) und dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, abgeschlossen und im Grundbuch eingetragen. Für die Bestände 14 und 15, die langfristig der forstlichen Nutzung entzogen werden sollen, ist mit den Eigentümern (Bürgergemeinden Flims und Laax) ein Dienstbarkeitsvertrag über 50 Jahre abzuschliessen (Handhabung bei der Schaffung von Naturwaldreservaten). Amt für Wald Graubünden 17

18 Sonderwaldreservat Waldreservat Stretg, Gemeinden Flims + Laax Es ist vorgesehen, dass nach der Umsetzung der hier vorgesehen Massnahmen (10 Jahre) eine weitere 10-Jahres-Massnahmenplanung erstellt wird. Für die zweite Etappe gehen die beteiligten Gemeinden von einer finanziellen Beteiligung von 70 % durch Bund und Kanton (oder Dritte) aus. Gemäss Schreiben vom 6. Sept der Politischen Gemeinden Flims, Laax und Sagogn behalten sich diese bei einer tieferen finanziellen Beteiligung etwaige Massnahmen vor. 5 Kosten Die Kostenschätzung beruht auf den Pauschalansätzen des Amtes für Wald Graubünden vom (Pauschalen 2008). Das jährliche Bauprogramm wird jeweils auf Basis der aktuellsten Pauschalansätze erstellt. Damit wird den steigenden Kosten und der Dynamik des Holzpreises Rechnung getragen. Andererseits wird durch dieses Vorgehen zwangsläufig eine Differenz zwischen der Kostenschätzung und den effektiven Kosten entstehen, bzw. werden alle, weniger oder vielleicht auch mehr als die geplanten Massnahmen realisiert werden können. Kosten für Massnahmen, die im Schutzwald liegen und der Pflege des Schutzwaldes dienen, wurden abgezogen und figurieren nicht in der Kostenschätzung des Waldreservats Stretg. Deren Finanzierung erfolgt über das Sammelprojekt Schutzwald. Dies gilt auch für die Finanzierung von Zwangsnutzungen. Für die detaillierte Kostenschätzung siehe Massnahmenplanung im Anhang 6.6. Bestand Nr. 1 Typ Lokalname Gemeinde Eigentümer Uaul Taviarna Laax BG Sagogn 2 Uaul Taviarna Laax BG Sagogn 3 Uaul Taviarna Flims BG Flims 4 Uaul Zuneu Laax BG Laax 5 Uaul Zuneu Laax BG Laax 6 Maulas Laax BG Laax 7 Uaul da Curtgani Laax BG Laax Massnahmen Holzschlag 900 m³ Dickungspflege Pflanzung WTa/ WFö mit Einzelschutz Altholzinsel Kostenvoranschlag CHF Keine Massnahmen geplant 0 Holzschlag 220 m³ Dickungspflege Pflanzung WTa/ WFö mit Einzelschutz Holzschlag 400 m³ Dickungspflege Einzelschutz für WTa Waldlichtung offen halten Holzschlag 1200 m³ Dickungspflege Altholzinsel Holzschlag 700 m³ Altholzinsel Dickungspflege Stangenholzpflege Waldlichtung offen halten 8 Paliu Gorgia Laax Holzschlag 350 m³ Altholzinsel 9 Ils Fops Laax Holzschlag 450 m³ BG Laax Dickungspflege 10 Ault la Geina Flims BG Flims 11 Crest la Pluglius Laax BG Laax 12 Uaul Gonda - Stretg Laax BG Laax Hügelkuppe offen halten Sperrung bisherige Piste 0 Keine Massnahmen geplant 0 Holzschlag 450 m³ Dickungspflege Altholzinsel Waldlichtung offen halten Sperrung bisherige Piste Amt für Wald Graubünden 18

19 13 Uaul Gonda - Stretg Laax BG Laax 14 Naturwald- reser-la Crappa Laax BG Laax 15 Crap Tarschlims Flims BG Flims Holzschlag 300 m³ Stangenholzpflege Waldlichtung offen halten Sperrung bisherige Piste Forstl. Nutzungsverzicht für 50 Jahre Forstl. Nutzungsverzicht für 50 Jahre Total Gemeinde Laax Gemeinde Sagogn Gemeinde Flims Die Realisierung des Waldreservats Stretg erfolgt im Zuge der Verlegung der bisherigen Skipiste Stretg (Talabfahrt) in den Uaul Gonda. Zur Erreichung der notwendigen Pistenbreite sind dort umfangreiche Waldrodungen nötig. Eine Vereinbarung vom 2. April 2007 zwischen Umweltorganisationen (Rekurenten), den Bergbahnen, den Gemeinden Flims und Laax sowie dem Kanton Graubünden fordert die Realisierung eines Sonderwaldreservats. Dieses bildet den Hauptbestandteil der Rodungsersatzmassnahmen gemäss Rodungsbewilligung vom 12. Juni Für das Sonderwaldreservat plus das zusätzlich geplante Naturwaldreservat stehen aus der Rodungsersatzpflicht CHF zur Verfügung (Rodungsersatz zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes), die durch die Gesuchstellerin, die Weisse Arena Bergbahnen AG, zu begleichen sind. Für die restlichen Kosten von rund CHF 101'000.- kommen der Bund (BAFU), der Kanton Graubünden und die Gemeinden auf. Der Anteil der Gemeinden beträgt 30% dieser Summe, bzw. gemessen an den Gesamtkosten anteilsmässig folgende Kosten für 10 Jahre: Gemeinde Laax: CHF Gemeinde Sagogn: CHF Gemeinde Flims: CHF 2'800.- Ilanz/Reichenau, 30. Juni 2008 Amt für Wald Graubünden Regionalforstingenieure Nina Hemmi Maurus Frei Amt für Wald Graubünden 19

20 6 Anhang 6.1 Übersichtsplan Amt für Wald Graubünden 20

21 6.2 Eigentumsverhältnisse Amt für Wald Graubünden 21

22 6.3 Bestandeskarte + weitere Waldfunktionen 1: Amt für Wald Graubünden 22

23 6.4 Bestandeskarte Zustand + Auerhuhn-Lebensraum 1: Amt für Wald Graubünden 23

24 6.5 Massnahmenplan 1: Amt für Wald Graubünden 24

25 Waldreservat Stretg, Gemeinden Flims + Laax Amt für Wald Graubünden 25

26 Massnahmenplanung (pro Bestand) Amt für Wald Graubünden 26

27 6.6 Monitoring Da der Perimeter über geringe Auerhuhnvorkommen, aber geeignete Lebensräume mit grossem Auerhuhn-Potential verfügt, ist die Überprüfung der Wirkung der geplanten Massnahmen von zentraler Bedeutung. Wird das Auerhuhn vermehrt auftreten? Wird es das Gebiet rund um die bisherige Talabfahrt Stretg nutzen (können)? Im Zuge der Pistenverlegung wurden im Gebiet Uaul Gonda Crest la Pluglius zwei Spurentaxationen durchgeführt (Hochwinter und Frühjahr 2004). Dabei gelangen bei der Frühjahrstaxation eindeutige Nachweise von Birk-, Hasel- und Steinhuhn (Kot, teilweise mit Flugbeobachtungen nahe den Fundorten). Als Auerhuhn-Nachweis wurde dabei einzig eine einzelne Feder gefunden. Für die Gebiete Uaul Zuneu und Uaul Taviarna liegen dem Amt für Jagd und Fischerei Daten von Einzelbeobachtungen vor (Wildhut, Zufallsbeobachtungen Jäger u.a.). Es ist sehr wichtig hier über genauere Daten zu verfügen. Nur wenn der aktuelle Zustand bekannt ist (Null-Zustand) kann eine Aussage über die Wirkung des Sonderwaldreservats gemacht werden. Die erste Auerhuhn-Wirkungskontrolle soll nach 5, spätestens aber nach 10 Jahren erfolgen. Vorher kann kaum mit einer Wirkung der forstlichen Massnahmen gerechnet werden. Die Wirkung der geplanten Wildruhezonen kann dagegen rascher eintreffen. Die Form der Wirkungskontrolle ist voraussichtlich eine Spurentaxation in den drei Teilgebieten des Sonderwaldreservats (in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jagd und Fischerei). Da diese Überwachungsmethode je nach Jahreszeit störungsintensiv ist und keine genauen Rückschlüsse auf die Auerhuhndichte zulässt (Spuren von einem oder mehreren Vögeln?), wäre ein Intensiv- Monitoring durch eine Einzelperson geeigneter (Ornithologe). Balzplätze sind derzeit keine bekannt. Amt für Wald Graubünden 27

28 6.7 Gesetzliche Grundlagen für die Errichtung von Waldreservaten CH Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4. Oktober 1991 Art. 20 Abs. 3: (es kann) aus ökologischen und landschaftlichen Gründen auf die Pflege und Nutzung des Waldes ganz oder teilweise verzichtet werden. Abs. 4: Die Kantone können zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene Flächen als Waldreservate ausscheiden. Art. 38 Abs. 2: Der Bund leistet Finanzhilfen bis zu 50 Prozent der Kosten von Massnahmen (die) aus Gründen des Schutzes der biologischen Vielfalt besonders aufwändig sind Abs 3: Der Bund leistet Finanzhilfen bis zu 50 Prozent der Kosten von Schutz- und Unterhaltsmassnahmen für Waldreservate. Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV) vom 30. November 1992 Art. 47 Abs 2: (es) wird Finanzhilfe geleistet, (wenn) die Massnahmen wegen des Schutzes der biologischen Vielfalt besonders aufwändig sind. Art. 49 Abs. 1: An Massnahmen zum Schutz und Unterhalt von Waldreservaten, die durch Nutzungsplanung und Vertrag dauernd gesichert sind, wird Finanzhilfe geleistet. Abs. 2: Für waldbauliche Massnahmen gelten die Bestimmungen von Art. 47 Abs. 2 WaV GR Kantonales Waldgesetz (KWaG) vom 25. Juni 1995 Art. 29 Abs. 1: Zur Beobachtung der natürlichen Waldentwicklung, zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora und zur Erhaltung besonderer Nutzungsformen können Waldreservate ausgeschieden werden. Abs. 3: Waldreservate bedürfen der Zustimmung des Waldeigentümers. Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Waldgesetz (RABzKWaG) vom 19. Dezember 1995 Art. 34 Abs. 1: Beitragsberechtigte Waldreservate sind auf mindestens 25 Jahre auszuscheiden. Abs. 2: Abs. 3: Schutzziele, Schutz- und Unterhaltsmassnahmen, Verantwortlichkeiten, Finanzierung etc. werden in einem Vertrag zwischen den Waldeigentümern und dem Kanton geregelt. Die erforderlichen Unterhalts- und Pflegemassnahmen werden im Betriebsplan festgehalten. Amt für Wald Graubünden 28

29 6.8 Fotografien Alle Fotografien wurden 2006 von Christian Buchli aufgenommen. Titelbild: neuer (bestehender) Stretg im Gebiet Ault la Geina Foto 1: aufgelockerte, stufige Wälder mit einer Vielfalt von Strukturen Foto 2: Heidelbeere häufigste Futterpflanze für das Auerhuhn Foto 3: umgestürzter Wurzelteller Foto 4: Asthaufen als Requisite Foto 5: hochmontaner bis subalpiner Fichten-Wald Foto 6: Waldföhren-Wald Foto 7: Bergföhren-Wald Foto 8: Uaul Zuneu Foto 9: Biker auf Downhillstrecke Foto 10: Gleitschirmflieger über dem neuen (bestehenden) Stretg 6.9 Literatur Frey, H.U.; Bichsel, M.; Preiswerk, T.; 2000: Waldgesellschaften und Waldstandorte Graubündens, 3. Teil Vorderrhein. Hrsg. Kanton Graubünden, Amt für Wald. Kanton Graubünden, Amt für Wald; 2000: Rahmenkonzept Naturschutz im Wald, unveröffentlicht. Kanton Graubünden, Amt für Wald; 2000: Wegleitung Waldreservate, unveröffentlicht. Kanton Graubünden, Amt für Wald, Region Surselva; 2006: Waldentwicklungsplan Foppa- Rueun Kanton Graubünden, Amt für Wald, Region Rheintal/Schanfigg; 2007: Waldentwicklungsplan Churer Rheintal Trin/Flims Buchli, Chr.; 2006: Gutachten zu Lebensraumverbesserungen Flims/Laax in Zusammenhang mit der Verlegung der Piste Stretg Guler, A.; 2007: Konzept Auerhuhn-Lebensraumförderung Mastrils / Untervaz BUWAL 2001: Auerhuhn und Waldbewirtschaftung BUWAL 2001: Haselhuhn und Waldbewirtschaftung SCHMID, H.; et.al.; 1998: Schweizer Brutvogelatlas. Schweizer Vogelwarte Sempach, Amt für Wald Graubünden 29

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