Bauhofleiter-Lehrgang 2012
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- Eva Jaeger
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1 Bauhofleiter-Lehrgang 2012 Modul 7: Kalkulation und Fuhrparkmanagement Vermögensverwaltung Dieter MörtlM 2012
2 Organisation des Wirtschaftshofes gemäß Erlass Zahl: 3-Gem3 Gem-575/1/83 Die Einrichtung der Wirtschaftshöfe, soweit solche bestehen, hat den Zweck zu verfolgen, gewisse Tätigkeiten der Gemeinde sowohl auf dem Gebiet der Hoheitsverwaltung als auch auf dem Gebiet der Wirtschaftsverwaltung zu rationalisieren. Tätigkeiten des Wirtschaftshofes: 1. Der Einkauf, die Lagerung und die planmäßige Verteilung des Materials für die Instandsetzungs- und Investitionstätigkeiten der Gemeinden; 2. die Zusammenfassung und der planvolle Einsatz der Gemeindearbeiter; 3. die Zusammenfassung aller Kraftfahrzeuge der Gemeinde, deren Verwaltung, Betreuung und planvoller Einsatz; 4. Zusammenfassung, die Verwaltung und der Einsatz der Arbeitsgeräte.
3 Organisation des Wirtschaftshofes gemäß Erlass Zahl: 3-Gem3 Gem-575/1/83 Der Wirtschaftshof ist ein Instrument der Gemeinde, dem die Aufgabe obliegt, die Wirtschaftlichkeit bestimmter Tätigkeiten des Gemeindeapparates sicherzustellen. Der Wirtschaftshof ist somit kein erwerbswirtschaftlicher Betrieb der Gemeinde, der einen Gewinn erzielen will, wohl aber eine Einrichtung, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden muss. Diese Wirtschaftlichkeit muss nicht nur gewollt, sondern auch ständig nachweis- und kontrollierbar sein. Für den Wirtschaftshof gilt das Prinzip der Deckung von Ausgaben durch die Einnahmen. Die bedeutendsten Einnahmen sind die Leistungserlöse, da die Ausgaben praktisch Ausgaben anderer Verwaltungszweige der Gemeinde darstellen. Aus diesem Grund sind die Leistungen des Bauhofes (Sach- und Arbeitsleistungen) den Verwaltungsstellen, für die sie geleistet werden, strengstens zu verrechnen. Hinsichtlich der Tarifgestaltung ist primär dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen. Grundsätzlich sind nur jene Arbeiten von der Gemeinde in Eigenregie durchzuführen, die infolge ihrer Eigenart nicht von privaten Firmen durchgeführt werden können oder im Interesse der Allgemeinheit besser von der Gemeinde durchgeführt werden sollen.
4 Organisation des Wirtschaftshofes gemäß Erlass Zahl: 3-Gem3 Gem-575/1/83 Um dies zu erreichen sind die Gemeinden angewiesen, folgende Richtlinien zu beachten: 1. Haushaltsmäßig sind die Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftshofes im Abschnitt 82 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe zu veranschlagen. Für den Teilabschnitt 8200 gilt das Prinzip der Deckung der Ausgaben durch die Einnahmen des Wirtschaftshofes, d.h., die Gebarung des Wirtschaftshofes muss ausgeglichen sein. 2. Zukünftig sind sämtliche Personalkosten der Gemeindearbeiter dem Teilabschnitt 8200 zuzuordnen. In Fällen gesonderter Organisation ist die Verrechnung der Personalkosten beim betreffenden Verwaltungszweig zulässig, wenn der (die) Bedienstete(n) ausschließlich für diesen Verwaltungszweig herangezogen wird (werden). Zum Beispiel: Reinigungspersonal in der Schule.
5 Organisation des Wirtschaftshofes gemäß Erlass Zahl: 3-Gem3 Gem-575/1/83 3. Die Kostenermittlung hat getrennt nach Arbeitsstunden und Maschinenstunden zu erfolgen. Bei der Ermittlung der Verrechnungsstunden sind die Personal- und Sachkosten, sowie eine zu bildende Erneuerungsrücklage zu berücksichtigen. Zur genauen Kostenermittlung sind geeignete Hilfsmittel (Arbeitsbücher, Fahrtenbücher, Materialeingangs- und Ausgabenbuch etc.) zu führen. Die Festlegung der Stundensätze je Arbeitsstunde und Gerätestunde hat alljährlich durch den Gemeinderat zu erfolgen und ist in einer Beilage zum Voranschlag nachzuweisen. 4. Die vom Wirtschaftshof für die einzelnen Verwaltungszweige erbrachten Leistungen sind nach Aufgliederung in Arbeits- und Maschinenstunden den jeweiligen Verwaltungszweigen anzulasten. Die im Teilabschnitt 8200 zu veranschlagenden Leistungserlöse sind in Arbeitsleistungen und Erlöse aus Maschinen- bzw. Geräteleistungen zu trennen.
6 Organisation des Wirtschaftshofes gemäß Erlass Zahl: 3-Gem3 Gem-575/1/83 5. Alle Materialkosten sind dem jeweiligen Verwaltungszweig, bei dem sie anfallen, direkt zuzuordnen, Kleinmaterialien sind direkt beim Wirtschaftshof zu verrechnen. 6. Verwaltungskosten, die durch den Wirtschaftshof der Hoheitsverwaltung entstehen, sind dem Wirtschaftshof anzurechnen und bei der Ermittlung der Verrechnungsstunden zu berücksichtigen. 7. Bei den jeweiligen Verwaltungszweigen, die vom Wirtschaftshof Leistungen erhalten sollen, sind im Rahmen des Voranschlages entsprechende Kredite vorzusehen.
7 Vermögensverwaltung gemäß K-GHO - Die der Gemeinde gehörenden beweglichen und unbeweglichen Sachen bilden das Gemeindevermögen 63 K-GHO - Gliederung des Gemeindevermögen: (rot Zuständigkeit beim Bauhof) - unbewegliche Sachen, - bewegliche Sachen, - Rechte der Gemeinde auf Nutzung oder Leistung, - Rücklagen - noch nicht fällige Verwaltungsforderungen, - Beteiligungen und Wertpapiere - Haftungen Das Aktivvermögen ist in seinem Gesamtwert tunlichst ungeschmälert zu erhalten! Achtung es ist dies ein gesetzlicher Auftrag es kann bis zu einer Anzeige kommen!! Jeder Mitarbeiter in der Verwaltung sowie im Bereich des Bauhofes kann zur Amtshaftung herangezogen werden! (Betrug und Untreue)
8 Parameter zur Berechnung von Stundenssätzen tzen Ermittlung der Verrechnungsstunden für Leistungen des Bauhofes A) Verrechnungsstunde für Bauhofarbeiter 1. Ermittlung der produktiven Stunden a) kalkulatorisch: 52 Wochen - 8 Wochen für Urlaub, Krankheit, Dienstverhinderung 44 Wochen x Wochenstundenzahl (40) ergibt produktive Jahresstunden (geschätzt) ======================================= b) aufgrund von genauen Stundennachweisen 2. Ermittlung der zu entlohnenden Arbeiter und der Personalkosten (lt. Buchhaltung) z.b. 1 Arbeiter ca ,-- bis ,-- brutto (einschließlich Personalnebenkosten wie Sozialversicherung, Familienbeihilfen- fonds- und Abfertigungsrücklage bei großer Anzahl von Arbeitern) 3. Lohnkosten produktive Jahresstunden = Stundenmittellohn 4. Stundenmittellohn + Regieaufschlag = Verrechnungsstunde
9 Parameter zur Berechnung von Stundenssätzen tzen Lohnkosten bzw. Ermittlung der Gesamtkosten - Geldbezüge - Reisegebühren - Mehrleistungsvergütungen - Sonstige Nebengebühren - Dienstgeberbeiträge FLAF - Soziale Sicherheit - Pensionsfonds - Abfertigungsrücklage???
10 Parameter zur Berechnung von Stundenssätzen tzen B) Verrechnungsstunde für Maschinen und Fahrzeuge 1. Ermittlung der Anschaffungskosten für die Maschine bzw. das Fahrzeug 2. Ermittlung der durchschnittlichen Lebensdauer 10 Jahre als Richtlinie, da kein ständiger Dauereinsatz (=1/10 der Anschaffungskosten jährlicher Aufwand) 3. Ermittlung der Betriebskosten für Maschinen bzw. Fahrzeuge Geringwertige Ersatzteile, Treibstoffe, Schmiermittel, Instandhaltungen, Versicherungen, Steuern, Leasingraten usw. 4. Ansammlung einer Erneuerungsrücklage 5. Jährlicher Aufwand der Anschaffungskosten + Betriebskosten + (Erneuerungsrücklage) = Jahresaufwand (pro Maschine bzw. Fahrzeug) 6. Ermittlung der Betriebsleistung (Einsatzleistung) a) kalkulatorisch (geschätzt) b) aufgrund von genauen Stundennachweisen 7. Jahresaufwand = Verrechnungsstunde
11 Regieaufschlag Im Regieaufschlag sollen sämtliche Sachaufwendungen, die den Wirtschaftshof betreffen enthalten sein, wie zum Beispiel: Kleinwerkzeuge und Geräte, Arbeitsbekleidung, Reinigungsmittel, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Kanal, Instandhaltung Gebäude, Kleinwerkzeuge, Pachtzinse, usw.
12 ERMITTLUNG der VERRECHNUNGSSTUNDEN über LEISTUNGEN des WIRTSCHAFTSHOFES Praktische Beispiele
13 Verrechnungsstundensatz für f r Arbeiter des Wirtschaftshofes Kto 1/8200/5010 bis Regieaufschlag Mitarbeiter x produktive Jahresstunden = produktive Jahresstunden 2 Mitarbeiter für 6 Monate = 880 x 2 = produktive Jahresstunden Gesamt produktive Jahresstunden : = 24,37 Stundenmittellohn + Abfertigungs- u. Erneuerungsrücklage uro ,-- : ,89 Summe 26,26
14 Betriebe mit marktbestimmter TätigkeitT Personalaufwand Kto 1/8500/5110 bis 5900 u. Kto 1/8510/5110 bis 5900 uro ,00 + Regieaufschlag uro 8.500,00 uro ,00 2 Mitarbeiter x produktive Jahresstunden = produktive Jahresstunden ,00 : = uro 24,00 Stundenmittellohn + Abfertigungs- und Erneuerungsrücklage uro ,00 : uro 2,85 uro 26,85
15 VERRECHNUNGSSTUNDENSÄTZETZE für FAHRZEUGE; MASCHINEN und GERÄTE Praktische Beispiele
16 Kommunalfahrzeug FASTRAC Erneuerungsrücklage (AFA) uro 9.810,83 1/10 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 6.800,00 uro ,83 : 300 reine Betriebsstunden 2003 = Stundensatz uro 55,37 Vorgeschlagener Tarif uro 55,00 je Betriebsstunde
17 Kommunalfahrzeug Steyr 9094 A Anschaffungswert ,00 Erneuerungsrücklage (AFA) uro 6.000,00 1/10 der Wiederbeschaffungskosten Treibstoffkosten uro 1.700,00 Schmiermittel uro 110,00 Servicekosten uro 2.000,00 Versicherungen uro 600,00 Betriebskosten uro 4.410,00 Erneuerungsrücklage uro 6.000,00 uro ,00 : 300 reine Betriebsstunden 2011 = Stundensatz uro 35,00 Vorgeschlagener Tarif uro 35,00 je Betriebsstunde (ohne Arbeiter)
18 Maschinenringkosten für f r einen Steyr 9094 A Traktor Allrad 85 PS Stundensatz schwerer Einsatz 0,28/PS 23,80 Frontlader Vollhydraulisch 8,00 Betriebshelfer 12,00 Pro Schneekette bis 90 PS 2,20 pro Rad 8,80 Stundensatz mit Lenker 52,60 Vergleich des gemeindeigenen Gerätes Stundensatz Traktor 35,00 Stundensatz Mitarbeiter 26,70 Stundensatz mit Lenker 62,70
19 Seat-Kombi Erneuerungsrücklage (AFA) uro 1.000,00 1/10 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 1.500,00 uro 2.500,00 : km (durchschnittlich) = Kilometersatz uro 0,25 Vorgeschlagener Tarif uro 0,25 je km
20 RASANT mit allen Zusatzgeräten ten AFA uro 3.597,30 1/5 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 2.200,00 uro 5.797,30 : 200 Betriebsstunden = Stundensatz uro 28,98 Vorgeschlagener Tarif uro 29,00 je Betriebsstunde
21 Walze Erneuerungsrücklage (AFA) uro 1.417,12 1/5 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 2.900,00 uro 4.317,12 : 150 Betriebsstunden = Stundensatz uro 28,78 Vorgeschlagener Tarif uro 29,00 je Betriebsstunde
22 Anhänger nger Erneuerungsrücklage (AFA) uro 305,22 1/5 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 360,00 uro 665,22 : 900 Kilometer (durchschnittlich) = Kilometersatz uro 0,74 Vorgeschlagener Tarif uro 0,75 je km
23 Planierschild Erneuerungsrücklage (AFA) uro 472,37 1/5 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 150,00 uro 622,37 : 30 Betriebsstunden = Stundensatz uro 20,75 Vorgeschlagener Tarif uro 21,00 je Betriebsstunde
24 Rasenmäher Kobota Erneuerungsrücklage (AFA) uro 254,35 1/6 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 360,00 uro 614,35 : 100 Betriebsstunden = Stundensatz uro 6,14 Vorgeschlagener Tarif uro 7,00 je Betriebsstunde
25 Motorsäge Husquarna Erneuerungsrücklage AFA uro 130,81 1/5 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 180,00 uro 310,81 : 30 Betriebsstunden = Stundensatz uro 10,36 Vorgeschlagener Tarif uro 11,00 je Betriebsstunde
26 Schneepflug Erneuerungsrücklage (AFA) uro 1.308,10 1/10 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 200,00 uro 1.508,10 : 50 Betriebsstunden = Stundensatz uro 30,16 Vorgeschlagener Tarif uro 30,00 je Betriebsstunde
27 Splittstreuer Erneuerungsrücklage (AFA) uro 654,05 1/15 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 70,00 uro 724,05 : 100 Betriebsstunden = Stundensatz uro 7,24 Vorgeschlagener Tarif uro 7,00 je Betriebsstunde
28 GERÄTSCHAFTEN und ZELT Praktische Beispiele
29 Zelt Arbeitseinsatz WI-Hof je Verleihung 3 Std. uro 1.680,00 (bei 20 Verleihungen) Transport ca.10 km je Verleihung uro 0,95 uro 190,00 (bei 20 Verleihungen) Betriebskosten uro 360,00 uro 2.230,00 : 20 Verleihungen = je Verleihung uro 111,50 Vorgeschlagener Tarif uro 111,00 je Verleihung
30 Ausschankhütten Arbeitseinsatz je Verleihung 2 Std. à 27,00 uro 432,00 (bei 8 Verleihungen) Transport ca 10 km je Verleihung 0,95 uro 76,00 (bei 8 Verleihungen) Betriebskosten uro 0,00 uro 508,00 : 8 Verleihungen = je Verleihung uro 63,50 Vorgeschlagener Tarif uro 63,00 je Verleihung
31 Tische und BänkeB Arbeitseinsatz je Verleihung 1 Tisch und 2 Bänke à 6 Min. uro 52,00 (bei 20 Verleihungen) Erneuerungsrücklage uro 7,00 ` uro 59,00 : 20 Verleihungen = je Verleihung uro 2,95 Vorgeschlagener Tarif uro 3,00 je Verleihung
32 Fahnen Erneuerungsrücklage uro 34,00 1/5 der Wiederanschaffungskosten uro 34,00 : 20 Verleihungen = je Verleihung uro 1,70 Vorgeschlagener Tarif uro 2,00 je Verleihung
33 Lautsprecheranlage Erneuerungsrücklage uro 1.100,00 1/10 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 100,00 uro 1.200,00 : 25 Verleihungen = je Verleihung uro 48,00 Vorgeschlagener Tarif uro 48,00 je Verleihung
34 Tauchpumpe über 1000 l Erneuerungsrücklage uro 110,00 1/10 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 70,00 uro 180,00 : 5 Verleihungen = je Verleihung uro 36,00 Vorgeschlagener Tarif uro 36,00 (pro Tag)
35 Notstromaggregat klein 1,5 KVA Erneuerungsrücklage uro 60,00 1/10 der Wiederbeschaffungskosten BK uro 40,00 uro 100,00 : 5 Verleihungen = je Verleihung uro 20,00 Vorgeschlagener Tarif uro 20,00 (pro Tag)
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