Erfassung und Bewertung der Brut-, Zug- und Rastvögel

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1 Ingenieurbüro für Umweltplanung Erfassung und Bewertung der Brut-, Zug- und Rastvögel im Umfeld des Suchraumes X für die Windenergie östliches Wahlers Venn im Stadtgebiet von Coesfeld, Kreis Coesfeld, Nordrhein-Westfalen Im Auftrag der Windenergiegemeinschaft Letter Görd GbR Mai 2014

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3 Ingenieurbüro für Umweltplanung Erfassung und Bewertung der Brut-, Zug- und Rastvögel im Umfeld des Suchraumes X für die Windenergie östliches Wahlers Venn im Stadtgebiet von Coesfeld, Kreis Coesfeld, Nordrhein-Westfalen Auftraggeber: Auftragnehmer: Ingenieurbüro für Umweltplanung Windenergiegemeinschaft Letter Görd GbR Christoph Rawert Im Bruche 10 Herteler Lehrte, OT Aligse Coesfeld-Lette Tel.: (05132) Fax: (05132) info@schmal-ratzbor.de Lehrte, den Bearbeitung: Till Fröhlich Katja Lindemann Gudrun Schmal Erfassung: Frank Wierzchowski (Brutvögel & 5x Rastvögel) Dr. Eckhard Denker (3x Rastvögel)

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5 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Vorhaben und Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet Methode Brutvogelerfassung Ergebnisse der Bestandserhebung Ergebnisse der Bestandserhebung Information Dritter Bestandsbewertung Flächen- und Raumnutzung Zug- und Rastvogelerfassung Ergebnisse der Bestandserhebung Bestandsbewertung Bedeutung für Zugvögel Bedeutung als Lebensraum für Rastvögel Flächen- bzw. Raumnutzung Prognose möglicher Auswirkungen des Vorhabens Brutvögel Großer Brachvogel Kiebitz Rohrweihe Wachtel Zugvögel Rastvögel Nordische Gänse Kiebitz Kranich Naturschutzfachliche Bewertung...59 Quellen und Literatur...61

6 Anlage Karten im Format DIN A3 Karte 1: Gastvogelkartierung 2012/13, Rastvögel Karte 2: Gastvogelkartierung 2012/13, Zugbewegungen Karte 3: Gastvogelkartierung 2012/13, Bewertung Karte 4: Gastvogelkartierung 2012/13, Greifvögel Karte 5: Brutvogelkartierung 2013, Reviere Kleinvögel Karte 6: Brutvogelkartierung 2013, Nahrungsgäste Karte 7: Brutvogelkartierung 2013, Mäusebussard, Turmfalke Karte 8: Brutvogelkartierung 2013, Baumfalke, Habicht, Rohrweihe, Wespenbussard Karte 9: Brutvogelkartierung 2012, Auswahl Karte 10: Brutvogelkartierung 2012, Rohrweihe, Uhu, Wespenbussard

7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Suchraums X östliches Wahlers Venn im großräumigen Überblick...2 Abbildung 2: Suchraum X (rotes Polygon) mit dem Untersuchungsgebiet (1.000 m-radius, schwarz-rot gestrichelte Linie, um den Suchraum X) und dem NSG Raeker Wiese (rot schraffierte Fläche im SW)...3 Abbildung 3: Übersicht über die Brutreviere Abbildung 4: Übersicht über die einzelnen Untersuchungsflächen (blau schraffiert, Nr. 1-63)...23 Abbildung 5: Beobachtete Flugbewegungen von Gänsen, Kranichen und Kiebitzen mit Angabe des Erfassungstages und der Anzahl an beobachten Individuen...31 Abbildung 6: Bewertung der einzelnen Untersuchungsflächen hinsichtlich ihrer Bedeutung als Gastvogellebensraum nach Burdorf et al. (1997) und Krüger et al. (2007)...36 Abbildung 7: Konzentration von Kiebitzen 2013 (aus Gelpke et al. (2013))...55 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Kartiertermine Coesfeld-Lette 2012/ Tabelle 2: Planungsrelevante Vogelarten des Untersuchungsgebietes im Jahr Tabelle 3: Erfasste Vogelarten des Untersuchungsgebietes im Jahr Tabelle 4: Liste aller erfassten planungsrelevanten Vogelarten während der Brutvogelkartierung 2012 und Tabelle 5: Tabelle zur Ermittlung der Punktwerte...17 Tabelle 6: Bewertung des m Untersuchungsgebietes nach Wilms et al. (1997) bzw. Behm & Krüger (2013)...17 Tabelle 7: Bewertung des Suchraum X nach Wilms et al. (1997) bzw. Behm & Krüger (2013)...18 Tabelle 8: Erfasste Zug- und Rastvögel im Untersuchungsgebiet geordnet nach Kartierterminen (ÜF = überfliegende Trupps)...24 Tabelle 9: Erfasste Rastvögel im Untersuchungsgebiet geordnet nach Flächen (Summe aller Kartiertermine)...27 Tabelle 10: Erfasste Zugvögel im Untersuchungsgebiet (Summe aller Kartiertermine)...30 Tabelle 11: Übersicht über die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Zug- und Rastvogelarten sowie deren Gefährdungs- und Schutzstatus (grau hinterlegt: wertgebende Arten nach Krüger et al. (2010))...32 Tabelle 12: Kriterienwerte zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen (Verfahren nach Krüger et al. (2013)) und die erreichten Höchstzahlen (gerundet) im Untersuchungsgebiet...35

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9 Zusammenfassung Im Vorfeld der möglichen Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergienutzung in der Stadt Coesfeld wurde im Suchraum X östliches Wahlers Venn Ende Juni bis Ende Juli 2012 eine erste stichprobenhafte Erfassung des Brutvogelbestandes durchgeführt. Darauf folgte im Winter 2012 und im Frühjahr 2013 die Erfassung des Zug- und Rastvogelbestand sowie 2013 die Erfassung von Brutvögeln. Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst den m-radius um den zuvor festgelegten Suchraum X für eine potenzielle Windnutzungsfläche. Als erweitertes UG für die Zug- und Rastvogelerfassung wurde das avifaunitisch interessante Gebiet "Raeker Wiese", südwestlich des Suchraumes, zeitweise mit in die Untersuchungen einbezogen. Während der Brutvogelerfassungen wurden im Untersuchungsgebiet 51 Vogelarten festgestellt. 45 Arten wurden dabei in der Brutsaison 2013 erfasst, sechs Arten konnten nur in 2012 nachgewiesen werden. Insgesamt 32 aller beobachteten Arten gelten in Nordrhein-Westfalen als planungsrelevant. Von diesen können wiederum 17 Arten als Brutvögel für das Untersuchungsgebiet in 2012 oder 2013 angenommen werden. Wertgebend im Bereich des Suchraumes X sowie im gesamten Untersuchungsgebiet sind insbesondere Kiebitz, Wachtel und Großer Brachvogel sowie Rohrweihe. Während des Herbst- und Frühjahrszuges 2012/2013 wurden unterschiedliche Zug- und Rastvogelarten, teilweise in kleinen, aber auch in größeren Gruppen festgestellt. Dabei handelte es sich überwiegend um Gänse (Blässgans, Graugans, Saatgans), Kiebitze und Kraniche. Hinzu kommen Nachweise von Enten, Möwen, Limikolen und Singvögeln. Der Mäusebussard war als Greifvogelart regelmäßig im Gebiet vorzufinden. Auf der Grundlage der Erfassungsdaten wird eine Bewertung des UG als Lebensraum durchgeführt. Der Bereich des 1 km-umfeldes um das Suchgebiet X weist eine 'geringe' bis 'mittlere' Bedeutung für Zug- und Rastvögel und eine 'mittlere' Bedeutung für Brutvögel auf. Die entscheidungserheblichen und in Nordrhein-Westfalen als WEA-empfindlich eingestuften Vogelarten Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe und Wachtel als Brutvögel sowie nordische Gänse, Kiebitz und Kranich als Zug- und Rastvögel werden hinsichtlich ihrer allgemeinen Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen von Windenergieanlagen näher betrachtet und bezüglich ihrer Betroffenheit durch die Errichtung von Windenergieanlagen im Projektgebiet standortbezogen beurteilt. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Wissensstandes, der tatsächlichen Raumnutzung relevanter Arten und der räumlichen Besonderheiten sowie der Merkmale des Vorhabens wird beurteilt, ob es bei Verwirklichung des Vorhabens zu erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder zu Verstößen gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen kommen kann. Ein nicht auszuschließende kleinräumige Meidung, insbesondere gegenüber dem Wartungspersonal, mit der möglichen Folge einer kleinräumigen Verlagerung der Brutstätte innerhalb des Areals ist keine erhebliche Störung. Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme der geplanten Anlagen nicht zerstört oder es kann sichergestellt werden, dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Eine signifikant erhöhte Anzahl von Kollisionen von Vögeln der relevanten Arten mit Windenergieanlagen ist nicht zu erwarten. Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote sind vom Vorhaben nicht berührt. Mögliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Lebensraums im Sinne der Eingriffsreglung sind ggf. im Rahmen der Eingriffsbeurteilung zu prüfen und zu bewältigen. Mai 2014 Seite 1

10 1 Vorhaben und Aufgabenstellung Die Stadt Coesfeld, die bislang in zwei Eignungsbereichen Konzentrationszonen für die Windkraftnutzung entwickelt hat, überprüft derzeit ihr Stadtgebiet auf eine mögliche Ausweitung der Standorte zur Nutzung der Windenergie. In diesem Zusammenhang hat das Planungsbüro WOLTERS PARTNER (2012) im Auftrag der Stadt Coesfeld in einem ersten Schritt eine Tabuflächenanalyse erstellt und in einem Folgeschritt Suchräume für die Nutzung von Windenergie ermittelt. Einer der festgestellten Suchräume ist der in der vorliegenden Ersteinschätzung überprüfte Bereich X östliches Wahlers Venn. Suchraum bedeutet nicht automatisch, dass es sich hier um eine künftige Konzentrationszone handelt. Vielmehr bedeutet dies, dass in diesen Räumen über weitere Planungen konkret nachgedacht werden kann. Hierzu gehören auch naturschutz- bzw. artenschutzfachliche Untersuchungen. Das Ingenieurbüro Schmal + Ratzbor wurde im März 2012 beauftragt, die für ein BImSchG-Verfahren notwendigen Informationen zu Natur und Landschaft zu erfassen, u.a. das aktuelle Vorkommen von Brut- sowie Zug- und Rastvögeln in einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet. Entsprechend fand Mitte 2012 eine erste Erfassung des Brutvogelbestandes statt. Diese Erfassung wurde 2013 wiederholt. Des Weiteren wurde Ende 2012 und Anfang 2013 im Umfeld des Suchraumes der vorhandene Zug- und Rastvogelbestand sowie mögliche ansässige Greifvogelarten kartiert. 2 Untersuchungsgebiet Abbildung 1: Lage des Suchraums X östliches Wahlers Venn im großräumigen Überblick Das Untersuchungsgebiet für die Erfassung von planungsrelevanten Brutvögeln sowie von Zugund Rastvögeln befindet sich in einem m Radius um den Suchraum X östliches Wahlers Venn. Der Suchraum liegt im Stadtgebiet von Coesfeld, Stadtteil Lette, im Kreis Coesfeld, Nord- Seite 2 Mai 2014

11 rhein-westfalen. Die Entfernung zum östlich gelegenen Ortskern von Lette beträgt ca. 4,6 km. Das Zentrum von Coesfeld befindet sich ca. 7,3 km nordöstlich des Suchraums. Der Suchraum befindet sich in einer durch landwirtschaftliche Nutzung geprägten Region. In der näheren Umgebung strukturieren vor allem Gehölz umsäumte Einzelgehöfte die Landschaft. Im Norden und Osten grenzen an den Suchraum einzelne größere Waldparzellen (meist Nadelholzforste) an. Weitere markante, landschaftsprägende Elemente sind die Graben bzw. Weg begleitenden, linienhaften Gebüsch- und Heckenstrukturen sowie zwei größere Abbaugewässer (Sand) östlich und südöstlich des Suchbereiches (vgl. Abb. 2). Ca. 1,7 km nördlich des Suchraums erstreckt sich die ehemalige Freiherr-vom-Stein-Kaserne, die heute als Gewerbe- und Industriegebiet genutzt wird. Zu der ehemaligen Kaserne gehörte auch ein ca. 100 ha großes Standortübungsgelände, welches in einem Waldgebiet südlich des Bundeswehrareals angelegt war. Abbildung 2: Suchraum X (rotes Polygon) mit dem Untersuchungsgebiet (1.000 m-radius, schwarz-rot gestrichelte Linie, um den Suchraum X) und dem NSG Raeker Wiese (rot schraffierte Fläche im SW) Mai 2014 Seite 3

12 Naturräumlich betrachtet liegt der Suchraum in der Haupteinheitengruppe Westfälische Bucht (54), und hier in der Haupteinheit Westmünsterland (544). Die weitere Einheit und Untereinheit sind die Merfelder Niederung (544.4) und hier die Stevede-Merfelder Flachrücken (544.42). Die Merfelder Niederung ist eine von Nordwesten nach Südosten abfallende Ebene zwischen 45 und 65 m ü.nn. Mehrere Kuppen, wie der Hünsberg bei Stevede (106 m ü.nn), prägen diesen Naturraum. Der Untergrund wird von Haltener Sanden gebildet, die oft, wie im nördlichen Teil (Stevede-Merfelder-Flachrücken), von Flugdecksanden überlagert sind. Im Untersuchungsgebiet und daran angrenzend befinden sich folgende Schutzgebiete (Entfernungsangabe = geringste Distanz zwischen der Außengrenze des Untersuchungsgebietes und der Außengrenze des jeweiligen Schutzgebietes): FFH-Gebiet Fürstenkuhle im Weissen Venn (Schutzgebiets-Nr ) nordwestlich des Untersuchungsgebietes in ca m Entfernung; Vogelschutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (Schutzgebiets-Nr ) liegt überwiegend südwestlich und südlich des Untersuchungsgebietes in ca m Entfernung; Naturschutzgebiet Heubachwiesen (COE-029) in ca. 200 m Entfernung zum Untersuchungsgebiet; Naturschutzgebiet Wildpferdebahn im Merfelder Bruch (COE-004) in ca. 900 m Entfernung zum Untersuchungsgebiet; Naturschutzgebiet Heubachwiesen (BOR-032) in ca m Entfernung zum Untersuchungsgebiet; Naturschutzgebiet Letter Bruch (COE-021) in ca m Entfernung zum Untersuchungsgebiet; Naturschutzgebiet Erlenbruch Sandheck (BOR-049) in ca m Entfernung zum Untersuchungsgebiet; Naturschutzgebiet Fuerstenkuhle (BOR-019) in ca m Entfernung zum Untersuchungsgebiet; Naturschutzgebiet Kuhlenvenn (BOR-022) in ca m Entfernung zum Untersuchungsgebiet; Naturschutzgebiet Heidesee (COE-012) in ca m Entfernung zum Untersuchungsgebiet. 3 Methode Die Kartierung von planungsrelevanten Brutvögeln fand 2012, als erste stichprobenhafte Erfassung, an drei Terminen (Tag- und Nachterfassungen) von Ende Juni bis Ende Juli sowie in 2013 an neun Terminen von Anfang März bis Anfang Juli, inklusive einer Nachterfassung Mitte Juni, statt. Zugund Rastvögel wurden an acht Terminen zwischen Mitte November 2012 und Mitte April 2013 kartiert (vgl. Tabelle 1). Die Erfassungen während der Brutvogel- sowie der Rast- und Zugvogelkartierungen erfolgten auf den Offenlandflächen in einem Umkreis von m um den Suchraum X. Das Naturschutzgebiet Raeker Wiese bzw. Vogelschutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Seite 4 Mai 2014

13 Bruch und Borkenberge wurde aufgrund der dort bekannten, hohen Rastvogelvorkommen zusätzlich mit in die Untersuchungen zum Zug- und Rastvogelbestand des Gebietes einbezogen. Die auf dem Weg dorthin, außerhalb des m-umkreises, beobachteten Vogeltrupps wurden ebenfalls notiert. Bei der Erfassung wurde das gesamte Untersuchungsgebiet befahren und begangen, oder es wurde von übersichtlichen Punkten aus erfasst. Die Kartierung der Brutvögel wurde nach der Revierkartiermethode in Anlehnung an SÜDBECK ET AL. (2005) durchgeführt. Bei den Brutvogelerhebungen wurde die Lage der Reviermittelpunkte der beobachteten, planungsrelevanten Brutvögel in eine Feldkarte eingetragen. Zu jeder Beobachtung wurde entsprechendes revieranzeigendes Verhalten (singend, warnend, futtertragend, nahrungssuchend, Revierkampf usw.) notiert. Im Anschluss an die Kartierungen 2013 fand eine Übertragung der Feldkarten statt und es erfolgte eine Bestimmung des Brutvogelstatus anhand der EOAC-Kriterien nach HAGEMEIJER & BLAIR (1997). Im Sinne des Vorsorgeprinzips findet keine Unterscheidung von Brutverdacht und Brutnachweis statt, bereits bei Brutverdacht wird von einem Revier der Art ausgegangen. Erfasst werden alle in NRW als planungsrelevant eingestuften Vogelarten. Bei der Kartierung des Zug- und Rastgeschehens wurden die beobachteten Vogeltrupps, welche dem Rast- bzw. Zuggeschehen zuzuordnen waren, mit Art und Anzahl dokumentiert und durch Eintrag in eine Feldkarte räumlich zugeordnet. Ebenfalls wurden die im Zeitraum der Kartierung beobachteten, überfliegenden Zugvögel mit Art, Anzahl sowie geschätzter Flughöhe notiert. Außerdem wurden Beobachtungen von Greifvogelarten innerhalb des Untersuchungsgebietes dokumentiert. Tabelle 1: Kartiertermine Coesfeld-Lette 2012/2013 Datum Erfassung Witterungsbedingungen Brutvogelerfassung 2012 (Abend-/Nachterfassung) C; Gewitter (22:55-00:10); Wind: leiser Zug bis schwache Brise (Gewitterböen: starker Wind) C; am Tage kein Regen, nachts ab 23:20 rasch aufziehendes Unwetter mit Sturmböen; 40% Wolkendeckung; Wind: leiser Zug aus südöstlicher Richtung C; sonnig, kein Niederschlag; Wind: leiser Zug bis schwache Brise, dabei unstet aus nordwestlicher bis nordöstlicher Richtung 11 C; sonnig, schwach windig Rast- und Zugvogelerfassung 8 C; bedeckt mit Schauern; windstill 5 C; bedeckt, ab Uhr Schauer; starker Wind aus südwestlicher Richtung / C; bedeckt; leichte Brise aus südöstlicher Richtung; kein Niederschlag; morgens nebelig Rast- und Zugvogelerfassung /2013 & Brutvogelerfassung C; sonnig bei klarem Himmel; leichte Brise aus südöstlicher Richtung; kein Niederschlag 2 C; bedeckt; leichte Brise aus südwestlicher Richtung; kurzzeitig leichter Schneeregen; diesig/nebelig (d.h. eingeschränkte Sicht von 06:40-12:40 Uhr) C; leicht bedeckt; leichte Brise aus östlicher Richtung C; bedeckt; leichte Brise aus südwestlicher Richtung Brutvogelerfassung C; 50% Wolkendecke bis 11 Uhr, danach 100% Wolkendecke; Wind: leiser Zug bis schwache Brise aus westlicher Richtung; Uhr 70% Regen C; 50% Wolkendecke bis 12 Uhr, danach 100% Wolkendecke und 30% Schauer; Wind: windstill bis mäßige Brise aus nordöstlicher Richtung Mai 2014 Seite 5

14 Datum Erfassung Witterungsbedingungen Tageserfassung: C; % Wolkendecke; Wind: leiser Zug bis schwache Brise aus westlicher bis nordwestlicher Richtung / Nachterfassung: C; 50% Wolkendeckung; Wind: schwache Brise aus nordwestlicher Richtung trocken; 90% Wolkendeckung; Wind: schwache Brise aus südwestlicher Richtung C; trocken; wolkenlos; Wind: leichte Brise aus nordöstlicher Richtung 4 Brutvogelerfassung 4.1 Ergebnisse der Bestandserhebung 2012 Für eine erste Einschätzung des Gebietes bezüglich des Vorkommens planungsrelevanter Arten fand fand im Jahr 2012 eine Erfassung der Brutvogelarten an drei Terminen von Ende Juni bis Ende Juli statt. Nachfolgend werden in Tabelle 2 die dabei nachgewiesenen Vogelarten zusammenfassend dargestellt. Nicht für alle der im Jahr 2012 erfassten Arten sind die Vorkommen in Karten dargestellt, da die Differenzierung in Brutvorkommen und Nahrungsgäste aufgrund des eingeschränkten Erfassungszeitraums nur bedingt möglich war. In den Karten 9 und 10 in Anhang wurden die Vorkommen der Arten dargestellt, die 2013 nicht nachgewiesen werden konnten, für die 2012 aber ein Brutverdacht im UG bestand, sowie alle ausgewählte Greifvogelbeobachtungen mit Ausnahme von Mäusebussard, Sperber und Turmfalke. Tabelle 2: Planungsrelevante Vogelarten des Untersuchungsgebietes im Jahr 2012 Artname Kürzel D Rote Liste Beschreibung der Beobachtungen deutsch wissenschaftlich NRW Baumpieper Anthus trivialis Bp Einzelnachweis V 3 Feldlerche Alauda arvensis Fl vmtl. zwei Reviere im Wahlers Venn 3 3S Feldsperling Passer montanus Fe im Umfeld von Gehöften vorkommend V 3 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gr Einzelnachweis * 2 Graureiher Ardea cinerea Grr Heringsmöwe Larus fuscus Her Kiebitz Vanellus vanellus Ki Lachmöwe Larus ridibundus Lm Mäusebussard Buteo buteo Mb zwei Tiere im Abgrabungsgewässer bei Umberg zwei kleinere Ansammlungen im Abgrabungsgewässer bei Umberg einzelne Beobachtungen im Wahlers Venn kleiner Trupp im Bereich des Abgrabungsgewässers bei Umberg Flugbewegungen am südwestlichen Rand des Suchraumes, südlich Steens sowie am nordöstlich Rand des UG * * * R 2 3S * * * * Nachtigall Luscinia megarhynchos N zwei Einzelsichtungen * 3 Rauchschwalbe Hirundo rustica Rs einzelne Tiere im Umfeld von Tübing, sowie der Gehöfte nördlich des Kreuzungsbereiches L600/K48 V 3S Seite 6 Mai 2014

15 Artname Kürzel D Rote Liste Beschreibung der Beobachtungen deutsch wissenschaftlich NRW Rohrweihe Circus aeruginosus Row Schleiereule Tyto alba Se Sperber Accipiter nisus Sp Steinkauz Athene noctua Stk Turmfalke Falco tinnunculus Tf Uferschwalbe Riparia riparia U Uhu Bubo bubo Uh Wachtel Coturnix coturnix Wa Waldkauz Strix aluco Wz Wespenbussard Pernis apivorus Legende zur Tabelle 2: Wsb Beobachtungen (Spalte 4): BV=Brutverdacht, BN=Brutnachweis BV - Beobachtung einzelner Individuen im Wahlers Venn an allen drei Erfassungstagen BV - zwei Einzelnachweis nördlich von Steens Einzelsichtung eines Futter tragenden Tieres zwischen Umberg und König BN - Nachweis von Alttieren und einzelnen Jungtieren im Bereich von Gehöften Einzelsichtung nördlich des Abgrabungsgewässers bei Umberg sowie östlich der Bahnlinie und nördlich der L600 kleiner Trupp im Bereich des Abgrabungsgewässers bei Umberg Beobachtung einer fliegenden großen Eule nördlich des Abgrabungsgewässers bei Umberg, flog während der Nachterfassung am 06./ nach Norden / Brutplatz im Wandefalkenkasten am Baggersee bei Umberg Einzelbeobachtung entlang der Straße westlich des Kettbachs (vmtl. mind. 1 Revier) / westlicher Rand des UG nördlich Boing (2-3 rufende Tiere) BN - zwei Jungtiere und ein Alttier im Wald östlich Plesker; je ein Alt- und Jungtier im Wald nördlich des kleineren Abgrabungsgewässers BV - vier Sichtungen kreisender Tiere (3x1 Ind., 2 Ind.) nörd- bzw. östlich von Steens * 3S * *S * * 2 3S * VS * VS * VS * 2S * * V 2 RL NRW: Rote Liste der Brutvögel des Landes Nordrhein-Westfalens (SUDMANN ET AL. (2009), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = extrem selten, * = ungefährdet / S= ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen wäre eine höhere Gefährdung zu erwarten) RL D: Rote Liste der gefährdeten Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK ET AL. (2007), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet) Neben den in Tabelle 2 aufgeführten planungsrelevanten Arten wurden u.a. noch folgende weitere Arten erfasst: Bachstelze, Goldammer, Graugans, Haussperling, Hohltaube, Nilgans, Star, Schafstelze und Haubentaucher. Graugänse, Nilgänse und Haubentaucher wurden nur im Bereich des Abgrabungsgewässers bei Umberg beobachtet. Bachstelzen und Goldammern verteilten sich vorwiegend entlang von Hecken- und Gebüschstrukturen im Untersuchungsgebiet. Haussperlinge traten v.a. im Bereich einzelner Gehöfte auf. Mai 2014 Seite 7

16 4.2 Ergebnisse der Bestandserhebung 2013 Im Jahr 2013 erfolgte eine komplette Erfassung planungsrelevanter Brutvogelarten von Anfang März bis Anfang Juli. In der folgenden Tabelle 3 werden die nachgewiesenen Vogelarten, unter Angabe der Nachweisdichte und -intensität bzw. Revierzahl, zusammenfassend aufgeführt. Bei den fett hervorgehobenen Arten handelt es sich um planungsrelevante Arten in NRW. Für die dunkel grau unterlegten, in NRW planungsrelevanten Arten besteht mindestens ein Brutverdacht innerhalb des Untersuchungsgebietes. Planungsrelevante Arten, für die nur eine Brutzeitfeststellung besteht, sind hellgrau unterlegt. Die Lage der einzelnen Reviere (Brutverdacht) bzw. der weiteren Einzelnachweise (Brutzeitfeststellung und Nahrungsgäste) ist den Karten 5 (bzw. Abb. 3) und 6 im Anhang zu entnehmen. Die Darstellung der Greifvogelbeobachtungen erfolgt in Karte 7 und 8 im Anhang. Tabelle 3: Erfasste Vogelarten des Untersuchungsgebietes im Jahr 2013 Artname Kürzel D Rote Liste Beobachtungen deutsch wissenschaftlich NRW Austernfischer Haematopus ostralegus Au Bachstelze Motacilla alba Ba Baumfalke Falco subbuteo Bf Baumpieper Anthus trivialis Bp Bluthänfling Carduelis cannabina Hä Dohle Corvus monedula D Feldlerche Alauda arvensis Fl Feldsperling Passer montanus Fe BV - einzelne Individuen (1-5 Ind.) im Bereich des Abgrabungsgewässers Umberg und auf dem Gewässer im Nordosten BV - mind. 21 Reviere (v.a. im Südosten und Nordwesten des UG) Sichtung eines kreisenden Tieres südöstlich außerhalb des UG Einzelnachweis am Abgrabungsgewässer Umberg Einzelnachweis von 5 Individuen am Abgrabungsgewässer Umberg Nachweis von einmal vier (im Nordwesten) und einmal fünf (im Nordosten des Suchraumes) Individuen BV - mind. 9 Reviere, v.a. im Südwesten im Wahlers Venn (weitere Beobachtung von singenden Einzeltieren nach der Brutsaison) BV - im Umfeld von Gehöften, z.b. im Nordwesten, Süden, bei Steens * * * V 3 3 V 3 V V * * 3 3S V 3 Flussregenpfeifer Charadrius dubius Frp BV - Abgrabungsgewässer Umberg * 3 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gimpel Pyrrhula pyrrhula Gim Goldammer Emberiza citrinella G Graugans Anser anser Gra Gr Beobachtung von einmalig zwei Individuen an einem Erfassungstag Beobachtung von einmalig zwei Individuen an einem Erfassungstag BV - 23 Reviere verstreut über das gesamte zentrale UG BZF - mehrere Beobachtungen auf dem Abgrabungsgewässer Umberg während der Brutzeit, aber nicht eindeutig eine Paarbindung feststellbar * 2 * V * V * * Großer Brachvogel Numenius arquata Gbv jeweils ein Revier südwestlich Jans- 1 2S Seite 8 Mai 2014

17 Artname Kürzel D Rote Liste Beobachtungen deutsch wissenschaftlich NRW Habicht Accipiter gentilis Ha Haubentaucher Podiceps cristatus Ht Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Hr Haussperling Passer domesticus H Heringsmöwe Larus fuscus Her burg KD und im Wahlers Venn (südlich Gehöft Kemna) sowie ein weiteres außerhalb des UG (südlich Gehöft Böwing) BZF - zwei Sichtungen (kreisend, rufend) westlich des Gehöftes Steens einmaliger Nachweis von 4 Individuen im Bereich des Abgrabungsgewässers Umberg Einzelnachweis Abgrabungsgewässer Umberg BV - zahlreich im Umfeld von Gehöften, z.b. im Nordwesten, Süden, bei Steens einmalige Beobachtung von einen Individuum am Abgrabungsgewässers Umberg und von acht Individuen südlich Gehöft Kappert (außerhalb UG) * V * * * * V V * R Hohltaube Columba oenas Hot BZF - nordöstlich Böing * * Kanadagans Branta canadensis Kag Kiebitz Vanellus vanellus Ki Kormoran Phalacrocorax carbo Ko Kranich Grus grus Kch Mauersegler Apus apus Ms Mäusebussard Buteo buteo Mb Mehlschwalbe Delichon urbicum M Nachweis eines Paares mit sechs juvenilen Tieren im Abgrabungsgewässer Umberg BV - 11 Reviere vorwiegend im Bereich zwischen dem Abgrabungsgewässers Umberg und den Gehöften Tübing und Kemna im Westen zweimalige Beobachtung von Einzeltiere (2, 4 Ind.) im Bereich des Abgrabungsgewässers Umberg Anfang März Beobachtung von 2, 14 und 410 Individuen im Südwesten des Suchraumes einmalige Beobachtung von fünf Individuen (beim Gehöft Kemna) BN Beobachtung mehrerer Individuen über den gesamten Untersuchungszeitraum, mind. zwei Reviere im Zentralbereich (1 juv. und 3 juv. Tiere) Nachweis von einmal vier und einmal zehn Tieren im Westen des UG Nachtigall Luscinia megarhynchos N BV - ein Revier im Norden des UG, am Grenzweg, östlich des Gehöftes Plesker; ein weiteres vmtl. nördlich des Gehöftes Steens neo neo 2 3S * * * * * * * * V 3S * 3 Nilgans Alopochen aegyptiaca Nig BZF - Trupps von 7 bzw. zweimal 14 Ind. im Bereich des Abgrabungsgewäsneo neo Mai 2014 Seite 9

18 Artname Kürzel D Rote Liste Beobachtungen deutsch wissenschaftlich NRW Rabenkrähe Corvus corone Rk Rauchschwalbe Hirundo rustica Rs Rohrweihe Circus aeruginosus Row Schafstelze Motacilla flava St Schwarzspecht Dryocopus martius Ssp Silbermöwe Larus argentatus Sim Singdrossel Turdus philomelos Sd Star Sturnus vulgaris S Steinkauz Athene noctua Stk Stieglitz Carduelis carduelis Sti Stockente Anas platyrhynchos Sto Turmfalke Falco tinnunculus Tf sers Umberg Beobachtung einzelner Tiere im Revierkampf mit Kiebitzen BV mehrerer Paare - Beobachtungen südlich des Gehöftes Tübing, (süd)östlich von G. Ebbing, nordwestlich des Kreuzungsbereiches L600/K48, Abgrabungsgewässer Umberg und am Gehöft Steens BV - intensive Nutzung des Wahlers Venn von einem Paar Nachweis von sechsmal einem Individuum außerhalb der Brutzeit im UG BZF - einzelnes rufendes Tier im Waldbereich im Nordosten, am Schotthorstweg BZF - im Umfeld der beiden Gewässer im Osten (1-4 Ind.) einmalige Beobachtung eines Trupps mit 10 Individuen BV mind. 2 Reviere am südwestlichen Rand des UG; außerdem Beobachtung mehrere weiterer Einzelindividuen bzw. von Trupps ohne sichere Revierzuordnung BZF - Einzelindividuen Gehöft östlich Kappert und nördlich Kemna (1x1 Ind.) und nördlich Kreulich bis am Gehöft Hörbelt (außerhalb UG) einmaliger Nachweis von fünf Individuen am Abgrabungsgewässers Umberg BZF - einmalige Ansammlung auf dem Abgrabungsgewässer Umberg (22 Ind.) sowie an den beiden Erfassungstagen danach auf dem Gewässer im NO (20, 32 Ind.) BN - ein Revier im Umfeld der Gehöfte im Norden (Vohwinkel) mit 3 Jungvögeln Uferschwalbe Riparia riparia U BV - im Bereich des Abgrabungsgewässers Umberg, Anzahl der Brutpaare nicht bekannt, regelmäßige Sichtung von 1-10 Ind. ab Mitte April bis Anfang Juli Wachtel Coturnix coturnix Wa BZF - fünf rufende Individuen Ende Juni im Wahlers Venn sowie ein rufen- * * V 3S * 3S * * * *S * R * * * VS 2 3S * * * * * VS * VS * 2S Seite 10 Mai 2014

19 Artname Kürzel D Rote Liste Beobachtungen deutsch wissenschaftlich NRW Weißwangengans Branta leucopsis Wwg Wespenbussard Pernis apivorus Wsb des Individuum am westlichen Rand des Suchraumes Anfang Juli Einzelbeobachtung am Abgrabungsgewässers Umberg BZF - einzelne kreisende Individuen nördlich von Steens * RS V 2 Legende zur Tabelle 3: Artname fett: planungsrelevante Arten in Nordrhein-Westfalen (Quelle: Zeile dunkelgrau unterlegt: planungsrelevante Art mit mindestens Brutverdacht (BV=Brutverdacht, BN=Brutnachweis) Zeile hellgrau unterlegt: mind. Brutzeitfeststellung (BZF), d.h. meist als Einzelsichtung innerhalb der Brutzeit der Art im UG (und nicht dem Rastgeschehen eindeutig zuordenbar) RL NRW: Rote Liste und Artverzeichnis der Brutvögel -Aves - in Nordrhein-Westfalens (SUDMANN ET AL. (2009), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = extrem selten, * = ungefährdet / S= ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen wäre eine höhere Gefährdung zu erwarten) RL D: Rote Liste der gefährdeten Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK ET AL. (2007), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet) Mai 2014 Seite 11

20 Abbildung 3: Übersicht über die Brutreviere Information Dritter Bezüglich Wahlers Venn liegen aktuelle Informationen vom Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.v. (Hr. Olthoff schriftlich) zum Vorkommen vom Großen Brachvogel (2009: 3 Reviere, 2012: 2 Reviere, 2013: 1 Revier) und dem Kiebitz (2004/2005: > 40 Brutpaare) vor. Außerdem wurde 2011 die Brut einer Rohrweihe beobachtet. Hinzu kommen regelmäßige Beobachtungen von: Kiebitz, Feldlerche, Steinschmätzer, Braunkehlchen, Goldregenpfeifer, Kranich, Wanderfalke und Sumpfohreule (Daten vom Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld). Im Mai 2013 konnte ein Schwarzstorch bei der Nahrungssuche im Wahlers Venn beobachtet werden (ebd.). Regelmäßig konnte 2013 eine Rohrweihe bei der Nahrungssuche beobachtet werden (ebd.). Seitens der Jägerschaft liegen Beobachtungen des Uhus aus dem Wahlers Venn vor. Der 2012 vom Uhu genutzte und bebrütete Wanderfalkenkasten im Quarzwerk an der L554 südwestlich von Coesfeld konnte 2013 nach Informationen des NABU (Hr. Rolf per Mail 05/2013) nicht genutzt werden. Der entsprechende Wanderfalkenkasten wurde aufgrund von Dacharbeiten Seite 12 Mai 2014

21 entfernt und stand entsprechend nicht mehr für eine Brut zur Verfügung. Es wird vermutet, dass das Paar statt dessen wieder einen Greifvogelhorst im Umfeld nutzte. 4.4 Bestandsbewertung Zur fachlichen Einschätzung, ob und inwieweit die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturaushaltes erheblich beeinträchtigt werden könnte, ist die Bewertung des vom Vorhaben möglicherweise betroffenen Brutvogelbestandes sowie die Bedeutung des Gebiets für Brutvögel von entscheidungserheblicher Bedeutung. Diese wird im Folgenden dargestellt. Darüber hinaus könnte es im Zusammenhang mit weiteren fachgesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie zur Gewichtung der Naturschutzbelange von Bedeutung sein, ob und inwieweit die für das Gebiet wertbestimmenden Arten durch das Vorhaben konkret betroffen sein könnten. Aus diesem Grund wird im Weiteren fachlich beurteilt, ob durch das Vorhaben eine überdurchschnittliche - und damit möglicherweise erhebliche - nachteilige Auswirkung auf den wertbestimmenden örtlichen Bestand ausgehen könnte. Der Große Brachvogel, die Wachtel und der Wespenbussard gelten in Nordrhein-Westfalen als stark gefährdete Arten. Vom Großen Brachvogel, der deutschlandweit als vom Aussterben bedroht eingestuft ist, wurden zwei Reviere erfasst. Die beiden weiteren genannten Arten gelten in Deutschland als ungefährdet. Von ihnen wurden 2013 Brutzeitfeststellungen erbracht. Aufgrund der Ergebnisse der Kartierung 2012 kann aber von einem Brutverdacht/-nachweis im UG ausgegangen werden. Einige weitere Arten (Feldlerche, Feldsperling, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Nachtigall, Rauchschwalbe, Rohrweihe und Steinkauz) sind in Nordrhein-Westfalen gefährdet. Kiebitz und Steinkauz gelten deutschlandweit als stark gefährdet. Der Steinkauz wurde 2013 nicht sicher als Brutvogel erfasst, aufgrund der Ergebnisse von 2012 (Nachweis von Jungvögeln), kann aber von einer Brut im UG ausgegangen werden. Darüber hinaus wurden weitere in Nordrhein-Westfalen planungsrelevante Arten, die höchstens in der Vorwarnliste geführt werden, im UG als Brutvögel erfasst (vgl. Tab. 7). Nicht planungsrelevante Arten werden nachfolgend nicht weiter behandelt. Die folgende Tabelle 4 gibt eine Übersicht über alle erfassten, planungsrelevanten Brutvogelarten hinsichtlich ihres Erfassungsstatus (BZF = Brutzeitfeststellung; B = Brutvogel (Brutverdacht oder -nachweis); E = Einzelsichtung) im Untersuchungsgebiet, ihres Lebensraumes, ihrer Gefährdung (Rote-Liste-Status) und ihres Schutzes (Listung als streng ( ) geschützte Art in der Bundesartenschutzverordnung bzw. besonders geschützt (b) oder streng geschützt (s) nach Bundesnaturschutzgesetz) und Benennung im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Tabelle 4: Liste aller erfassten planungsrelevanten Vogelarten während der Brutvogelkartierung 2012 und 2013 Artname (deutsch, wissenschaftl.) Baumfalke Falco subbuteo Baumpieper Anthus trivialis Feldlerche Alauda arvensis Status UG E E B Bevorzugter Lebensraum (nach BEZZEL (1996)) offene Landschaften, v.a. Wiesen, Moore und Verlandungszonen von Gewässern; Bruthabitat meist am Waldrand Waldränder und -lichtungen, lockere Baumbestände, Jungkulturen mit Überhältern, Parks; Bodennest offene Landschaften wie Wiesengelände, Moore, Ackerflächen, Dünenlandschaften; Bodennest Rote Liste BArt D NRW SchV BNat SchG VS- RL s - V 3 - b - 3 3S - b - Mai 2014 Seite 13

22 Artname (deutsch, wissenschaftl.) Status UG Bevorzugter Lebensraum (nach BEZZEL (1996)) Rote Liste BArt D NRW SchV BNat SchG VS- RL Feldsperling Passer montanus B in Dörfern, Hecken und Feldgehölzen, Obstgärten und im Bereich von Waldrändern; Höhlenbrüter in Mauern, Felsen oder Baumlöchern, Nistkästen V 3 - b - Flussregenpfeifer Charadrius dubius B vegetationsarme Flächen vorwiegend in Wassernähe, in Kies-/Sandgruben, Steinbrüche, Halden, Tagebaue, abgelasssene Fischteiche, Ödflächen, Klärbecken usw. * 3 s - Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus E Waldränder, in lichten Laub- und Mischwäldern, Parks und Gärten, in der Großstadt * 2 - b - Graugans Anser anser BZF an Binnengewässern mit guter Deckungsmöglichkeit(Schilf, Binsen, lichte Auwälder), Nahrungssuche auf Wiesen und Weiden oft weit vom Wasser entfernt. * * - b - Graureiher Ardea cinerea E Koloniebrüter in hohen Laub- und Nadelbäumen, Nahrungssuche in seichten Gewässern, an Seeufern oder Wiesen * * - b - Großer Brachvogel Numenius arquata B offene Flächen mit freier Sicht, früher v.a. auf Feuchtflächen und Mooren, heute auf Streuwiesen und z.t. Weideflächen 1 2S s - Habicht Accipiter gentilis BZF Brut in Wäldern mit alten Baumbeständen; jagt in abwechslungsreichen Landschaften mit Deckungsmöglichkeiten (Waldränder, Busch- und Heckenlandschaften) * V - s - Heringsmöwe Larus fuscus E Koloniebrüter, auf trockenen Untergrund, in direktem Umfeld zu Gewässern, so z.b. auf Landzungen, Uferstreifen, Sümpfe * R - b - Kiebitz Vanellus vanellus B offene und baumarme Flächen mit fehlender oder kurzer Vegetation. 2 3S s - Kormoran Phalacrocorax carbo E Brutplatz auf Bäumen und Klippen, entsprechend an Küsten und Binnengewässern mit Fischreichtum * * - b - Kranich Grus grus E in feuchten Niederungsgebieten, z.b. Verlandungszonen, Nieder- u. Hochmoore, Waldbrüche, Feuchtwiesen; auch Sölle * * - s x Lachmöwe Larus ridibundus E Koloniebrüter im Verlandungsbereich von flachen Binnengewässern * * - b - Mäusebussard Buteo buteo B offene Landschaften mit Baumgruppen, aufgelockerte Waldungen; Horst meist hoch in Bäumen * * - s - Mehlschwalbe Delichon urbicum E Koloniebrüter in Offenlandschaften, Siedlungen, Felswänden V 3S - b - Nachtigall Luscinia megarhynchos B in Laub- u. Laubmischwäldern, Parks, Busch- u. Heckenlandschaften. * 3 - b - Seite 14 Mai 2014

23 Artname (deutsch, wissenschaftl.) Rauchschwalbe Hirundo rustica Rohrweihe Circus aeruginosus Schleiereule Tyto alba Schwarzspecht Dryocopus martius Silbermöwe Larus argentatus Sperber Accipiter nisus Steinkauz Athene noctua Turmfalke Falco tinnunculus Uferschwalbe Riparia riparia Uhu Bubo bubo Wachtel Coturnix coturnix Waldkauz Strix aluco Weißwangengans Branta leucopsis Wespenbussard Pernis apivorus Status UG B B B* BZF BZF E B* B B Bevorzugter Lebensraum (nach BEZZEL (1996)) Kulturlandschaften, Dörfer, an Einzelhöfen offene Landschaft, vor allem in der Nähe von Wasser mit Schilf. waldarme Siedlungsgebiete; brütet in dunklen, störungsarmen Nischen, in Kirchtürmen, Scheunen, Dachböden, usw.; Jagdgebiet ist der Rand von Siedlungen, entlang von Straßen Nesthöhle in großen Altholzbestände mit glatten Stämmen (alte Kiefern, Buche); lockere Nadel- und Mischwälder mit alten,kranken und abgestorbenen Bäumen als Nahrungsraum Dünen, Grasinseln mit lockerem Bewuchs usw. strukturreiche Landschaften, in denen sich Wälder, Hecken und Buschgelände abwechseln; Horst in deckungsreichen Wäldern (v.a. Kiefer, Fichte) waldfreies Tiefland; Nest in Baumhöhlen, alten Kopfbäumen oder in Nischen und Höhlen an ländlichen Gebäuden felsiges Gelände, offene Landschaften, Waldränder oder Wälder mit Lichtungen, Ortschaften; Brut in Mauerlöchern, Felsspalten oder ehemaligen Krähennestern. Brutkolonien in Sand- und Tongruben, erdigen Steilufern Rote Liste BArt D NRW SchV BNat SchG VS- RL V 3S - b - * 3S - s x * *S - s - * *S s x * R - b - * * - s - 2 3S - s - * VS - s - * VS s - B* * VS - s x B* B* E B offene Agrarlandschaften sowie Grünland und Ruderalfluren; Nest flache Mulde im Boden lichte und lückige Altholzbestände, Laubund Mischwälder, Parkanlagen, Friedhöfe, Alleen und Gärten mit altem Baumbestand regelmäßiger Wintergast an den Küsten, nur ausnahmsweise im Binnenland reich strukturierte Landschaften ; Horst im Bereich von Waldrändern, Feldgehölzen und in Auwäldern * 2S - b - * * - s - * RS - b x V 2 - s x Legende zu Tabelle 4: Status UG: B = Brutvogel 2013 und, B* = Brutvogel 2012 (beide: Zeile grau unterlegt); BZF = Brutzeitfeststellung, E = Einzelsichtung Mai 2014 Seite 15

24 RL D: SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE U. W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November Ber. Vogelschutz 44: RL NRW: Rote Liste und Artverzeichnis der Brutvögel -Aves - in Nordrhein-Westfalens (SUDMANN ET AL. (2009), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = extrem selten, * = ungefährdet / S= ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen wäre eine höhere Gefährdung zu erwarten) BArtSchV: Die durch die Bundesartenschutzverordnung (Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten) vom , zuletzt geändert durch Art. 22 G v ( - besonders geschützte Art; - streng geschützte Art). BNatSchG: Nach Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom ) streng geschützte Arten (s) und besonders geschützte Arten (b) nach Bundesamt für Naturschutz (BfN): VS-RL: Anhang I der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG (x = gelistet in Anhang I, - = nicht gelistet) Die im Untersuchungsgebiet erfassten, planungsrelevanten Vogelarten, bei denen es sich nicht nur um Einzelsichtungen handelte, sind zumeist Arten mit stabilen oder abnehmenden Populationen. So weisen im kurzfristigen Bestandstrend die Arten Feldlerche, Feldsperling, Rauchschwalbe sowie Großer Brachvogel und Kiebitz Abnahmen von mehr als 20 bzw. 50% auf. Im langfristigen Trend bestehen für die genannten Arten ebenfalls Abnahmen von >20%. Der Bestand der Arten Flussregenpfeifer, Habicht, Nachtigall, Rohrweihe, Silbermöwe, Steinkauz, Turmfalke, Uferschwalbe und Wespenbussard ist innerhalb Deutschlands als kurzfristig und mit Ausnahme von Steinkauz und Uferschwalbe (langfristiger Rückgang) auch langfristig als stabil anzusehen. Bei der Wachtel steht dem langfristigen Bestandsrückgang eine kurzfristige Bestandszunahme gegenüber. Bestandszunahmen kurz- und langfristig besteht für die Arten Graugans und Schwarzspecht, nur kurzfristig für den Mäusebussard, nur langfristig für die Silbermöwe (vgl. SÜDBECK ET AL. (2007)). Vorkommen gefährdeter Arten Für die Bewertung des Brutvogelbestandes eines Gebietes liegt als einziges standardisiertes Verfahren das Bewertungssystem der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen für die Bewertung von Vogelbrutgebieten (WILMS ET AL. (1997)) vor, das von der Methodik her nicht auf niedersächsische Verhältnisse beschränkt ist. Das Verfahren wurde von BEHM & KRÜGER (2013) aktualisiert. Das Bewertungsverfahren beruht auf Empfehlungen der ORNIS-Kommission und orientiert sich an der Anzahl der Rote-Liste-Arten in einem Gebiet. Das Bewertungssystem berücksichtigt auf den verschiedenen Bezugsebenen (Deutschland oder regionale Rote Listen) den jeweils ermittelten Wert. Dadurch wird die natürliche Artverbreitung sowie die naturräumliche Gefährdung berücksichtigt. Dabei werden zur Bewertung die Höchstzahlen der letzten fünf Jahre der im Gebiet vorkommenden Brutvogelarten herangezogen. Die Abgrenzung der zu bewertenden Flächen sollte sich an den Biotoptypen orientieren sowie jeweils eine Größe von 80 bis 200 ha haben. Im vorliegenden Fall beinhaltet das m-umfeld fast ausschließlich Offenland, so dass die Waldbereich im Nordosten nicht weiter berücksichtigt werden. Eine weitere Abgrenzung hinsichtlich der Bodennutzung wird nicht vorgenommen. Verfahren zur Bewertung von Vogel-Brutgebieten nach WILMS ET AL. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013): Ermittlung der Höchstzahlen der letzten fünf Jahre der im Gebiet vorkommenden Brutvogelarten Zuordnung von Punktwerten für jede Vogelart entsprechend der Anzahl der Brutpaare und ihrer Gefährdung nach den Roten Listen für Deutschland, Niedersachsen und der jeweiligen Rote-Liste-Region Summierung der Punktwerte zu Gesamtpunktzahlen Seite 16 Mai 2014

25 Ermittlung des Flächenfaktors (Flächenfaktor = Größe des Gebietes in km², mindestens 1,0) Division der Gesamtpunktzahlen durch den Flächenfaktor zur Berechnung der Endwerte Bestimmung der Bedeutung über die Einstufung der Endwerte anhand der Mindestpunktzahlen: ab 4 Punkten: lokale Bedeutung; Rote-Liste der Regionen ab 9 Punkten: regionale Bedeutung; Rote-Liste der Regionen ab 16 Punkten: landesweite Bedeutung; Rote-Liste des Bundeslandes ab 25 Punkten: nationale Bedeutung; Rote-Liste-Deutschland Die höchste erreichte Bedeutung ist für das Gebiet entscheidend. Tabelle 5: Tabelle zur Ermittlung der Punktwerte Anzahl der Brutpaare Gefährdungsgrad 1 vom Aussterben bedroht Gefährdungsgrad 2 stark gefährdet Gefährdungsgrad 3 gefährdet 1 10,0 2,0 1,0 2 13,0 3,5 1,8 3 16,0 4,8 2,5 4 19,0 6,0 3,1 5 21,5 7,0 3,6 6 24,0 8,0 4,0 7 26,0 8,8 4,3 8 28,0 9,6 4,6 9 30,0 10,3 4, ,0 11,0 5,0 jedes weiter Paar: +1,5 +0,5 0,1 Die Bewertungen für das Offenland des m-umfeldes des Suchraumes X sind der folgenden- Tabelle 6 zu entnehmen. Tabelle 6: Bewertung des m Untersuchungsgebietes nach WILMS ET AL. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Brutvogelart Brutpaare 1 Westfälische Bucht Gefährdung Rote Liste NRW Deutschland Westfälische Bucht Punkte NRW Deutschland Feldlerche ,8 4,8 4,8 Feldsperling 6 V 3 V - 4,0 - Flussregenpfeifer * 1,0 1,0 - Großer Brachvogel ,5 3,5 10,0 Kiebitz ,1 5,1 11,5 Mäusebussard 2 * * * Nachtigall * 1,8 1,8-1 Bei den Angaben zum Brutbestand der Rauchschwalbe handelt es sich nur um Schätzung aufgrund beobachteter Individuen, es fand keine direkte Kontrolle der möglichen Brutplätze statt. Die Angabe der Brutpaare des Steinkauzes beruhen auf den Erfassungen aus Bei der Wachtel wurde die maximale Zahl an rufenden Wachteln an einem Erfassungstag als Größe angesetzt. Beim Wespenbussard kann nur sicher von einer BZF in 2013 ausgegangen werden, da im gleichen Raum aber auch 2012 Beobachtungen vorlagen, kann entsprechend ein revier angenommen werden. Mai 2014 Seite 17

26 Brutvogelart Brutpaare Westfälische Bucht Gefährdung Rote Liste NRW Deutschland Westfälische Bucht Punkte NRW Deutschland Rauchschwalbe ~ V 7,0 7,0 - Rohrweihe 1 * 3 * - 1,0 - Schleiereule* 1 * * * Steinkauz* max ,6 3,6 7,0 Turmfalke 1 V V * Uferschwalbe max. 5 V V * Uhu* 1 * V * Wachtel ~6 2 2 * 8,0 8,0 - Waldkauz* 2 * * * Wespenbussard V 2,0 2,0 - Gesamtpunkte 36,8 41,8 33,3 Endpunkte Flächenfaktor: 10,2 3,61 4,1 3,26 Demnach ergibt sich aus der Bewertung anhand der Roten Listen für die Offenlandbereiche des UG eine Bedeutung, die eine lokale Bedeutung als unterste Stufe des vierstufigen Bewertungssystems nicht erreicht. Damit ergibt sich für das m-umfeld der geplanten WEA insgesamt eine geringe Bedeutung für Brutvögel. Tabelle 7: Bewertung des Suchraum X nach WILMS ET AL. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Brutvogelart Brutpaare 2 Westfälische Bucht Gefährdung Rote Liste NRW Deutschland Westfälische Bucht Punkte NRW Deutschland Feldlerche ,0 1,0 1,0 Großer Brachvogel ,0 2,0 10,0 Kiebitz ,1 3,1 6,0 Mäusebussard 2 * * * Rohrweihe 1 * 3 * - 1,0 - Wachtel * 4,8 4,8 - Wespenbussard V 2,0 2,0 - Gesamtpunkte 12,9 13,9 17 Endpunkte Flächenfaktor: 2,2 5,86 6,32 7,73 2 Bei den Angaben zum Brutbestand der Rauchschwalbe handelt es sich nur um Schätzung aufgrund beobachteter Individuen, es fand keine direkte Kontrolle der möglichen Brutplätze statt. Die Angabe der Brutpaare des Steinkauzes beruhen auf den Erfassungen aus Bei der Wachtel wurde die maximale Zahl an rufenden Wachteln an einem Erfassungstag als Größe angesetzt. Beim Wespenbussard kann nur sicher von einer BZF in 2013 ausgegangen werden, da im gleichen Raum aber auch 2012 Beobachtungen vorlagen, kann entsprechend ein revier angenommen werden. Seite 18 Mai 2014

27 Wird die Bewertung nur auf den Suchraum X, also das Vorhabensgebiet mit den dort vorkommenden Brutpaarzahlen bezogen, so ergibt sich eine lokale Bedeutung als unterste Stufe des vierstufigen Bewertungssystems (vgl. Tab. 7). Damit ergibt sich für das Vorhabensgebiet eine geringe bis mittlere Bedeutung für Brutvögel, wobei insbesondere der südliche Teil mit den dort nachgewiesenen Vogelarten Kiebitz, Wachtel und Großer Brachvogel wertbestimmend ist. Das angewendete Verfahren berücksichtigt ausschließlich die Rote Liste als Bewertungskriterium. Neben den allgemeinen Schwächen dieser Klassifizierung der Gefährdung werden andere Kategorien, welche die Bedeutung von Arten als Belang des Naturschutzes beschreiben bzw. konkrete Rechtsfolgen auslösen, nicht herangezogen. Insofern könnte der Eindruck entstehen, dass Vogellebensräume eine höhere Bedeutung haben könnten als ermittelt wurde. Daher werden im Folgenden weitere Ansätze für eine Bewertung des Gebietes dargestellt. Vorkommen von Arten besonderer Bedeutungs- bzw. Schutzkategorien Das Untersuchungsgebiet weist insgesamt 14 nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Arten auf, sechs Arten (Habicht, Mäusebussard, Rohrweihe, Steinkauz, Turmfalke und Wespenbussard) sind davon in Anhang A der EG Verordnung Nr. 338/97, zuletzt geändert durch EG Verordnung Nr. 709/2010, enthalten. Die Listung in Anhang A dieser Verordnung bezieht sich auf das Besitz- und Vermarktungsverbot des besonderen Artenschutzrechtes. Das Schutzerfordernis für die in Anhang A der Verordnung gelisteten Arten ergibt sich gemäß der Intention der Verordnung aus der besonderen Attraktivität der Arten, sei es aus kulinarischen, therapeutischen oder ästhetischen Gründen oder aus ihrer Bedeutung als Trophäe. Da das Besitz- und Vermarktungsverbot des besonderen Artenschutzrechtes (BNatSchG 44 (2)) aber bereits für besonders geschützte Arten greift, stellt die Definition der in Anhang A der EG-Verordnung 338/97 gelisteten Arten in 7 (2) Nr. 14 BNatSchG als streng geschützt in diesem Sinne eine nicht notwendigerweise erfolgte Einstufung bei der Umsetzung der europäischen Vorschriften in bundesdeutsches Recht dar. Streng geschützt auf der Grundlage der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), welche den Schutz im ursprünglich naturschutzfachlichen Sinn schutzbedürftiger Arten regelt, sind von den im UG vorkommenden Arten als Brutvogel Flussregenpfeifer, Großer Brachvogel, Kiebitz und Uferschwalbe, sowie als Einzelbeobachtung der Schwarzspecht. Im Unterschied zu der Listung in Anhang A der EG Verordnung Nr. 338/97 (zuletzt geändert durch Verordnung 101/2012 v ) ergibt sich das Schutzerfordernis der in der Bundesartenschutzverordnung als streng geschützt gelisteten Arten aus deren besonderer Empfindlichkeit. Für die streng geschützten Arten gelten neben den für besonders geschützte Arten gültigen Verboten des Nachstellens, Fangens, Verletzens oder Tötens des 44 Abs.1 Satz 1 BNatSchG auch die Vorschriften des 44 Abs.1 Satz 2. Danach ist es verboten, diese Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt jedoch nur dann vor, wenn sich durch diese Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Da den Bestimmungen des 44 Abs.1 Satz 2 BNatSchG auch die Europäischen Vogelarten unterliegen, also alle wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind, ergeben sich keine besonderen Schutzvorschriften hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote für streng geschützte Vogelarten. Vielmehr greifen die Verbotstatbestände gleichermaßen für alle heimischen Vogelarten. Die Brutvögel Rohrweihe und Wespenbussard sowie Kranich, Schwarzspecht und Weißwangengans sind darüber hinaus in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) aufgeführt, d.h. für diese Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihres Lebensraums anzuwenden, insbesondere sind die für die Erhaltung dieser Art zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzge- Mai 2014 Seite 19

28 bieten zu erklären und dort eine Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden (Art. 4 Abs. 4 Satz 1). Ferner sind auch außerhalb der Schutzgebiete die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume zu vermeiden (Art. 4 Abs. 4 Satz 2). Die europäischen Vorgaben sind in den Vorgaben zum Netz Natura 2000 des Bundesnaturschutzgesetz (Kapitel 4 Abschnitt 2 BNatSchG) sowie in den allgemeinen Vorschriften zum Artenschutz (Kapitel 5, Abschnitt 1 und 2 BNatSchG) umgesetzt. Darüber hinaus entfaltet die Auflistung im Anhang I keine weiteren Rechtsfolgen. Das Vorkommen von Arten, die solchen Bedeutungs- bzw. Schutzkategorien zugeordnet sind, kann immer auch als Hinweis auf die besondere Bedeutung des örtlichen Brutvogelbestandes gewertet werden. Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Zusammenhänge hinsichtlich der unterschiedlichen Verordnungen, auf denen die Einstufung als streng geschützt beruht und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Schutzerfordernissen würde sich mit fünf aufgrund ihrer Empfindlichkeit nach BArtSchV streng geschützten Arten, eine geringe Bedeutung des Gebietes ergeben. Unabhängig von dieser Darlegung kann mit dem Vorkommen von 14 streng geschützten Vogelarten gem. Bundesnaturschutzgesetz oder fünf streng geschützten Vogelarten gem. Bundesartenschutzverordnung 3 und fünf Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie 4 dem Gebiet eine 'geringe' bis 'mittlere' Bedeutung zugeordnet werden. Von den in diese Kategorien fallenden Arten wurden drei Arten (Kranich, Schwarzspecht, Weißwangengans) nur als Einzelbeobachtungen im Gebiet erfasst. Vorkommen windkraftrelevanter Arten Nach den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW (2007)) kann sich die Bewertung eines Gebietes bezüglich der Bedeutung als Vogellebensraum auf die maximal 24 in Tabelle 2 der Empfehlung genannten, selektiv-qualitativ zu erfassenden Vogelarten gründen. In Nordrhein-Westfalen liegt als fachlicher Standard für Erfassungen der Avifauna im Rahmen von Windenergievorhaben der Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (Stand ) vor. Die Liste der hier als WEA-empfindlich anzusehenden Vogelarten orientiert sich an den Angaben der LAG-VSW (2007) und verändert diese hinsichtlich Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rotschenkel, Uferschnepfe und Ziegenmelker sowie ergänzt diese um Grauammer, Mornellregenpfeifer, Wachtel und Wachtelkönig aufgrund regionaler Kenntnisse. Als Bewertungskriterien könnten demnach, immer bezogen auf diese WEA-empfindlichen Arten, herangezogen werden: die Vielfalt des Artenbestandes die Bestandsdichte das Vorkommen von Arten mit hochspezialisierten Lebensraumansprüchen das Vorkommen gefährdeter Arten Von den nachgewiesenen Arten im UG ist als Brutvogel die Rohrweihe im Anhang der Empfehlung der Staatlichen Vogelschutzwarten bzw. sind der Großer Brachvogel, der Kiebitz, die Rohrweihe und die Wachtel im Anhang des Leitfadens in Nordrhein-Westfalen enthalten. Die Vielfalt des Bestandes WEA-empfindlicher Arten ist mit vier Art als 'mittel' anzusprechen. 3 enthält 94 streng geschützte Vogelarten 4 enthält 193 Vogelarten Seite 20 Mai 2014

29 Im Untersuchungsgebiet wurden ein Revier der Rohrweihe, zwei Reviere des Großen Brachvogels sowie fünf Wachtel- und elf Kiebitzreviere erfasst. Elf Reviere des Kiebitzes auf einer Gesamtfläche von 13,5 km² entsprechen eher geringen Dichten, wenn auf 10 ha 1-2 Brutpaare vorkommen können 5. Auch die Anzahl der Wachtel- und Große Brachvogelreviere, kann bezogen auf die Größe des Untersuchungsgebietes, als 'gering' angesehen werden. Rohrweihen nutzten als Jagdgebiet Flächen zwischen 1 und 15 km² Größe 6. Nach MEBS & SCHMIDT (2006) liegt die Anzahl an Revieren (Daten aus Ostdeutschland & Niedersachsen) je Gebiet zwischen 2,3 und 11,5 Paaren pro 100 km². Entsprechend ist die Bestandsdichte der Rohrweihe im UG als 'hoch' anzusehen. Von den erfassten windkraftrelevanten Vogelarten sind in der Roten Liste der bestandsbedrohten Brutvogelarten NRW bzw. Deutschlands der Große Brachvogel als stark gefährdet bzw. vom Aussterben bedroht, der Kiebitz als gefährdet bzw. stark gefährdet, die Wachtel als stark gefährdet bzw. ungefährdet und die Rohrweihe als gefährdet bzw. ungefährdet eingestuft. Das Vorkommen gefährdeter Arten unter den windkraftrelevanten Arten ist somit als 'mittel' bis 'hoch' zu bewerten. Demnach ist die Bedeutung des Gebietes als Lebensraum für die nach den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten LAG-VSW (2007) bzw. nach dem Leitfaden in Nordrhein-Westfalen WEA-empfindlichen Vogelarten auf einer dreistufigen Skala (gering, mittel, hoch) als 'mittel' bis 'hoch' und damit als überdurchschnittlich einzuordnen. Zusammenfassung der Bewertungsansätze Auf einer dreistufigen Bewertungsskala von gering bis hoch ergibt sich somit unter Berücksichtigung aller o. g. Bewertungsansätze Vorkommen von Rote-Liste-Arten während der Brutzeit WILMS ET AL. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) 'geringe' Bedeutung des Gebietes Vorkommen von Arten besonderer Bedeutungs- und Schutzkategorien 'geringe' bis 'mittlere' Bedeutung des Gebiets Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten nach der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten bzw. dem Leitfaden in NRW 'mittlere' bis 'hohe' Bedeutung des Gebietes insgesamt eine 'mittlere' und damit eine durchschnittliche Bedeutung des Untersuchungsgebietes als Brutvogellebensraum. 4.5 Flächen- und Raumnutzung Im Bereich der im Umfeld des Suchraumes X verstreut liegenden Gehöfte treten regelmäßig Feldsperlinge und zum Teil auch Rauchschwalben auf. In einzelnen Gehöftbereichen brütet auch der Steinkauz, z.b. im Norden zwischen Vosskühler und Plesker sowie im Südwesten nördlich der L600. Das Wahlers Venn im Südwesten des Untersuchungsgebietes nutzen Feldlerchen, einzelne Kiebitzbrutpaare sowie jeweils ein Brutpaar des Großen Brachvogels und der Rohrweihe als Brutrevier. Einzelne rufende Wachteln sowie eine kleiner Trupp von Gänsen und Heringsmöwen wurden ebenfalls beobachtet. 5 vgl. (Abfrage: ) 6 (Abfrage: ) Mai 2014 Seite 21

30 Ein zweiter Bereich mit einzelnen Kiebitzrevieren lag im Offenlandbereich südlich des Gehöftes Steens, zwischen der Eisenbahnlinie im Osten und Jansburg KD im Westen. Hier wurde auch ein weiteres Feldlerchenrevier erfasst. Das Abgrabungsgewässer Umberg im Südosten wird von Flussregenpfeifer, Rauch- und Uferschwalben aufgesucht. Als Nahrungsgäste bzw. Brutzeitfeststellungen kamen in diesem Bereich auch Graugänse, Silbermöwen und Kormorane vor. Nördlich des Gehöftes Steens wurden in beiden Jahren Wespenbussarde sowie Habichte beobachtet. Der Mäusebussard nutzte die Offenlanbereiche westlich von Steens sowie ein weiteres Paar das Offenland Nordwestlich von Jansburg KD. Weitere Beobachtungen, ohne eindeutige Revierhinweise, lagen in den südlichen Offenlandbereichen des UG. Turmfalken nutzten zur Nahrungssuche Flächen im Südosten zwischen Abgrabungsgewässer Umberg und der L600 sowie östlich von Wahlers Venn. Das Revier eines 2013 erfolgreich brütenden Paares lag im Umfeld der Gehöfte westlich von Plesker. 5 Zug- und Rastvogelerfassung 5.1 Ergebnisse der Bestandserhebung Im Untersuchungsgebiet wurden einige Zug- und Rastvogelarten, teilweise in kleinen, aber auch in größeren Gruppen, festgestellt. Dabei handelte es sich überwiegend um Gänse (Blässgans, Graugans, Saatgans), Kiebitze und Kraniche. Hinzu kommen Nachweise von Enten, Möwen, Limikolen und Singvögeln. Der Mäusebussard war als eine Greifvogelart regelmäßig im Gebiet vorzufinden. Es konnten insgesamt 63 Flächen mit Rastvogelvorkommen der o.g. Artengruppen abgegrenzt werden, wobei Singvogelnachweise und Nachweise von Greifvögeln nicht flächenbezogen dargestellt wurden (vgl. Abb. 4). Seite 22 Mai 2014

31 Abbildung 4: Übersicht über die einzelnen Untersuchungsflächen (blau schraffiert, Nr. 1-63) Die folgende Tabelle 8 fasst die Kartierergebnisse der einzelnen Termine hinsichtlich der nachgewiesen Arten, ihre Anzahl an nachgewiesenen Individuen und der einzelnen Flächen zusammen. Die Tabelle 9 fasst die Ergebnisse bezogen auf die einzelnen abgrenzten Flächen zusammen. Die räumliche Verteilung der erfassten Arten ist in den Abbildungen 4 (Zuordnung über die Flächennummer) und 5 und in Karte 1-4 im Anhang dargestellt. Mai 2014 Seite 23

32 Tabelle 8: Erfasste Zug- und Rastvögel im Untersuchungsgebiet geordnet nach Kartierterminen (ÜF = überfliegende Trupps) Vogelart deutsch (wissenschaftlich) Erfassungsdatum Flächennummer Anzahl je Fläche Anzahl gesamt (rastend/überfliegend) Bemerkung Dohle (Corvus monedula) Feuchtwiese östlich Huesmann (zwischen Fläche 24 und 16) Grünspecht (Picus viridis) Mäusebussard (Buteo buteo) - 1/1/1 3 Rabenkrähe (Corvus cornix) 53/54 26/16 42 Ringeltaube (Columba palumbus) 52/55/58 24/6/ Amsel (Turdus merula) nordöstlich von Fläche 60 Feldsperling (Passer montanus) Graureiher (Ardea cinerea) Kornweihe (Circus cyaneus) Mäusebussard (Buteo buteo) - 1/1/1 3 Rabenkrähe (Corvus cornix) Ringeltaube (Columba palumbus) 19/36/56 14/200/ Silberreiher (Casmerodius albus) Blässgans (Anser albifrons) Buchfink (Fringilla coelebs) 36/* 20/6 26 *am Runden-Buschen-Weg Höhe Heikamp Goldammer (Emberiza citrinella) südöstlich von Fläche 59 Graugans (Anser anser) Grünfink (Carduelis chloris) Lachmöwe (Larus ridibundus) 36/35/16 260/30/ Mäusebussard (Buteo buteo) - 1/1/1 3 Nilgans (Alopochen aegyptiaca) Rabenkrähe (Corvus cornix) 61/60/22/59/ * Ringeltaube (Columba palumbus) 53/*/36/58/3 8/62/57 6/22/4/3/30 65 *nordöstlich von Fläche 35 40/8/12/20/3 0/30/40 Saatgans (Anser fabalis) Silbermöwe (Larus argentatus) Silberreiher (Casmerodius albus) 39/05 1/1 2 Stieglitz (Carduelis carduelis) Turmfalke (Falco tinnunculus) *nördlich von Fläche Blässgans (Anser albifrons) 25+27/ÜF 850+2/28 852/28 rastend in 2 Trrupps (850, 2) / in ca m Höhe, S N Graugans (Anser anser) 20/27 12/5 17 nahrungssuchend / rastend in Trupp Großer Brachvogel (Numenius arquata) ÜF 1 -/1 in ca m Höhe, SW NO Kiebitz (Vanellus vanellus) ÜF 21 -/21 in ca m Höhe, SW NO Kormoran (Phalacrocorax carbo) rastend auf Gewässer Mäusebussard (Buteo buteo) - 1/1/1/1 4 nahrungssuchend/ abfliegend/ Seite 24 Mai 2014

33 Vogelart deutsch (wissenschaftlich) Erfassungsdatum Flächennummer Anzahl je Fläche Nilgans (Alopochen aegyptiaca) Anzahl gesamt (rastend/überfliegend) Bemerkung sitzend/ abfliegend Reiherente (Aythya fuligula) rastend auf Gewässer Saatgans (Anser fabalis) 25+27/ÜF/ ÜF 50+9/65/140 59/205 rastend in 2 Trupps (50, 9)/ ca m Höhe, SW NO/ in ca m Höhe, W O Silbermöwe (Larus argentatus) rastend auf Gewässer Silberreiher (Casmerodius albus) Stockente (Anas platyrhynchos) rastend auf Gewässer Anser spec. ÜF 5 -/5 in ca m Höhe Feldlerche (Alauda arvensis) Graugans (Anser anser) 36/27/23/49 1/8/6/2 17 Großer Brachvogel (Numenius arquata) nahrungssuchend Hohltaube (Columba oenas) Kiebitz (Vanellus vanellus) 36/02/25/23/ ÜF/ÜF Kranich (Grus grus) 58/33/ÜF/ ÜF/ÜF/ÜF / 6/1/93/4/18 2/14+410/12 0/120/2/ /22 -/ z.t. nahrungssuchend & kreisend/ -/ rastend, 30 starten von Rastfläche (0-30 m)/ in ca m/ in ca m/ 426/342 -/ landend (Höhe 0-70 m) nahrungssuchend in zwei Trupps (14, 410) nach Störung 430 Ind. abfliegend (0-30m Höhe) / in ca m Höhe/ in ca m Höhe/ wollen landen (10-30 m Höhe), werden aber von 2 Mb attackiert, fliegen weiter/ in ca m Höhe Mäusebussard (Buteo buteo) - 1/1/1/1/1/1/2 8 -/ rufend/ -/ -/ nahrungssuchend/ -/kreisend& rufend, attackieren zwei Kraniche die landen wollen Silbermöwe (Larus argentatus) rastend auf Gewässer Star (Sturnus vulgaris) Stockente (Anas platyrhynchos) rastend auf Gewässer Wacholderdrossel (Turdus pilaris) zwischen Fläche 25 und 26 rastend Austernfischer (Haematopus ostralegus) Bachstelze (Motacilla alba) Feldlerche (Alauda arvensis) - 2/1 3 singend/ kreisend/ - Feldsperling (Passer montanus) - 1/1/1/1 4 singend Goldammer (Emberiza citrinella) - 1/1 2 rufend/ rufend Graugans (Anser anser) 36/42/ÜF 8/2/7 10/7 -/-/ in ca m Höhe Großer Brachvogel (Numenius arquata) 33/36/25 1/1/2 4 rufend/ Weibchen, nahrungssuchend/ Paar, Mai 2014 Seite 25

34 Vogelart deutsch (wissenschaftlich) Erfassungsdatum Flächennummer Anzahl je Fläche Anzahl gesamt (rastend/überfliegend) Haussperling (Passer domesticus) - 1/1/1/1/1 5 singend Hohltaube (Columba oenas) - 2/ 2 4 Kiebitz (Vanellus vanellus) 01/03/06/10/ 13/19/22/31/ 33/36/44/51/ 63/ÜF/ÜF Mäusebussard (Buteo buteo) - 1/1/1/1/1/1/1 /1/1 Silbermöwe (Larus argentatus) Bemerkung nahrungssuchend 2/260/120/2/ 1.450/3 mehrere Trupps nahrungssuchend, z.t. kreisend im UG 2/45/11/1/1/ /700/2/2/ 1/2 9 -/ nahrungssuchend/ nahrungssuchend/ nahrungssuchend/ kreisend/ nahrungssuchend/ kreisend/ -/ nahrungssuchend/ Star (Sturnus vulgaris) 34/ÜF/*/36 60/6/2/10 72/6 *nördlich von Fläche 24 Stockente (Anas platyrhynchos) Wacholderdrossel (Turdus pilaris) Austernfischer (Haematopus ostralegus) Bachstelze (Motacilla alba) Blässgans (Anser albifrons) Feldsperling (Passer montanus) singend Goldammer (Emberiza citrinella) singend Graugans (Anser anser) Haussperling (Passer domesticus) singend Kiebitz (Vanellus vanellus) 02/07/09/10/ 11/12/13/14/ 15/16/17/18/ 20/21/22/23/ 24/25/26/29/ 30/31/32/33/ 34/35/36/38/ 40/41/43/44/ 45/46/47ÜF 15/90/2+2/2/ 881/20 5/6/8/13/45/1 1/18/9/3/7/2/ 2+4/1/4+5+9 /5+6/55/22/2 /2/28/60/60/2 4/ /4+25/20/50/ 21/55/30+60 /2/4+12/20 Lachmöwe (Larus ridibundus) ÜF 2 -/2 Mäusebussard (Buteo buteo) Nilgans (Alopochen aegyptiaca) Rotmilan (Milvus milvus) ÜF 1 -/1 in ca m Höhe Silbermöwe (Larus argentatus) Star (Sturnus vulgaris) 36/25/* 30/30/30 90 *westlich von Fläche 04 Stockente (Anas platyrhynchos) Austernfischer (Haematopus ostralegus) Bachstelze (Motacilla alba) Seite 26 Mai 2014

35 Vogelart deutsch (wissenschaftlich) Erfassungsdatum Flächennummer Anzahl je Fläche Anzahl gesamt (rastend/überfliegend) Feldlerche (Alauda arvensis) singend Feldsperling (Passer montanus) singend Graugans (Anser anser) 28/ÜF 4/1 4/1 Graureiher (Ardea cinerea) 27/ÜF 1/1 1/1 Großer Brachvogel (Numenius arquata) 36/33/25/ÜF 1/4/4/1 9/1 z.t. Paare Grünspecht (Picus viridis) Goldammer (Emberiza citrinella) Haussperling (Passer domesticus) singend Kiebitz (Vanellus vanellus) 08/22/27/36/ 48/50/51 Krickente (Anas crecca) Bemerkung 3/2/2/ z.t. kreisend, meist mehrere kleine Trupps +1/2/2+2/6 Mäusebussard (Buteo buteo) rufend Nilgans (Alopochen aegyptiaca) - 1/3 4 Rauchschwalbe (Hirundo rustica) 36/15 2/2 4 Star (Sturnus vulgaris) 38/* 8/7 15 *nördlich von Fläche 24 Uferschwalbe (Riparia riparia) Tabelle 9: Erfasste Rastvögel im Untersuchungsgebiet geordnet nach Flächen (Summe aller Kartiertermine) Turmfalke (Falco tinnunculus) - 1/1 2 Männchen/ Männchen, nahrungssuchend Flächennummer 01 Kiebitz (Vanellus vanellus) (2) 02 Kiebitz (Vanellus vanellus) (21) Nachgewiesene Arten je Fläche deutsch (wissenschaftlich) (Anzahl an Individuen) 03 Kiebitz (Vanellus vanellus) (260) 05 Silberreiher (Casmerodius albus) (1) 06 Kiebitz (Vanellus vanellus) (120) 07 Kiebitz (Vanellus vanellus) (90) 08 Kiebitz (Vanellus vanellus) (3) 09 Kiebitz (Vanellus vanellus) (4) 10 Kiebitz (Vanellus vanellus) (4), Feldsperling (Passer montanus) (20) 11 Kiebitz (Vanellus vanellus) (5) 12 Kiebitz (Vanellus vanellus) (6) 13 Kiebitz (Vanellus vanellus) (10) 14 Kiebitz (Vanellus vanellus) (13) 15 Kiebitz (Vanellus vanellus) (45), Rauchschwalbe (Hirundo rustica) (2) 16 Kiebitz (Vanellus vanellus) (11), Lachmöwe (Larus ridibundus) (30) 17 Kiebitz (Vanellus vanellus) (18) 18 Kiebitz (Vanellus vanellus) (9) 19 Kiebitz (Vanellus vanellus) (45), Ringeltaube (Columba palumbus) (14) Mai 2014 Seite 27

36 Flächennummer Nachgewiesene Arten je Fläche deutsch (wissenschaftlich) (Anzahl an Individuen) 20 Graugans (Anser anser) (12), Kiebitz (Vanellus vanellus) (3) 21 Kiebitz (Vanellus vanellus) (7) 22 Kiebitz (Vanellus vanellus) (15), Rabenkrähe (Corvus corone corone ) (4) 23 Kiebitz (Vanellus vanellus) (20) Kiebitz (Vanellus vanellus) (99) 24 Kiebitz (Vanellus vanellus) (1) 25 Blässgans (Anser albifrons) (850), Großer Brachvogel (Numenius arquata) (7), Kiebitz (Vanellus vanellus) (19), Star (Sturnus vulgaris) (50), Saatgans (Anser fabalis) (50) 26 Kiebitz (Vanellus vanellus) (11), Krickente (Anas crecca) (2), Star (Sturnus vulgaris) (50), 27 Blässgans (Anser albifrons) (46), Graugans (Anser anser) (17), Graureiher (Ardea cinerea) (1), Kiebitz (Vanellus vanellus) (2), Nilgans (Alopochen aegyptiaca) (3), Saatgans (Anser fabalis) (9) 28 Graugans (Anser anser) (4) 29 Kiebitz (Vanellus vanellus) (55), Wacholderdrossel (Turdus pilaris) (30) 30 Kiebitz (Vanellus vanellus) (22), Nilgans (Alopochen aegyptiaca) (2) 31 Kiebitz (Vanellus vanellus) (3) 32 Kiebitz (Vanellus vanellus) (2) 33 Großer Brachvogel (Numenius arquata) (5), Kranich (Grus grus) (424), Kiebitz (Vanellus vanellus) (89) 34 Kiebitz (Vanellus vanellus) (60), Star (Sturnus vulgaris) (60) 35 Grünspecht (Picus viridis) (1), Kiebitz (Vanellus vanellus) (24), Lachmöwe (Larus ridibundus) (30) 36 Buchfink (Fringilla coelebs) (20), Blässgans (Anser albifrons) (20), Großer Brachvogel (Numenius arquata) (2), Graugans (Anser anser) (319), Kiebitz (Vanellus vanellus) (405), Lachmöwe (Larus ridibundus) (260), Nilgans (Alopochen aegyptiaca) (2), Rabenkrähe (Corvus corone) (10), Rauchschwalbe (Hirundo rustica) (2), Ringeltaube (Columba palumbus) (212), Star (Sturnus vulgaris) (48), Saatgans (Anser fabalis) (20), Silbermöwe (Larus argentatus) (20) 37 Graureiher (Ardea cinerea) (1), Silberreiher (Casmerodius albus) (4) 38 Kiebitz (Vanellus vanellus) (29), Ringeltaube (Columba palumbus) (30) 39 Silberreiher (Casmerodius albus) (1) 40 Kiebitz (Vanellus vanellus) (20) 41 Kiebitz (Vanellus vanellus) (50) 42 Austernfischer (Haematopus ostralegus) (5), Graugans (Anser anser) (2), Kormoran (Phalacrocorax carbo) (1), Reiherente (Aythya fuligula) (2), Silbermöwe (Larus argentatus) (9), Stockente (Anas platyrhynchos) (184) 43 Kiebitz (Vanellus vanellus) (21) 44 Grünfink (Carduelis chloris) (10), Kiebitz (Vanellus vanellus) (755), Stieglitz (Carduelis carduelis) (20) 45 Kiebitz (Vanellus vanellus) (90) 46 Kiebitz (Vanellus vanellus) (2) 47 Kiebitz (Vanellus vanellus) (16) 48 Kiebitz (Vanellus vanellus) (2) 49 Austernfischer (Haematopus ostralegus) (1), Graugans (Anser anser) (2), Silbermöwe (Larus argentatus) (1), Stockente (Anas platyrhynchos) (22), Uferschwalbe (Riparia riparia) (1) 50 Kiebitz (Vanellus vanellus) (4) 51 Kiebitz (Vanellus vanellus) (8) 52 Ringeltaube (Columba palumbus) (24) 53 Rabenkrähe (Corvus corone) (26), Ringeltaube (Columba palumbus) (40) 54 Rabenkrähe (Corvus corone) (16) 55 Ringeltaube (Columba palumbus) (6) Seite 28 Mai 2014

37 Flächennummer Nachgewiesene Arten je Fläche deutsch (wissenschaftlich) (Anzahl an Individuen) 56 Ringeltaube (Columba palumbus) (150) 57 Ringeltaube (Columba palumbus) (40) 58 Kranich (Grus grus) (2), Ringeltaube (Columba palumbus) (47) 59 Rabenkrähe (Corvus corone) (3) 60 Rabenkrähe (Corvus corone) (22) 61 Bachstelze (Motacilla alba) (12), Rabenkrähe (Corvus corone) (6) 62 Ringeltaube (Columba palumbus) (30) 63 Kiebitz (Vanellus vanellus) (2) An sechs von acht Kartierterminen waren Trupps der Graugans, an drei Terminen Trupps der Blässgans und an zwei Terminen Trupps der Saatgans mit unterschiedlicher Individuenzahl im Untersuchungsgebiet anzutreffen. Von Bedeutung waren dabei die Flächen Wahlers Venn (36) und Raeker Wiese (25-27), wo sich in der Regel die größten Ansammlungen zeigten. Die Rast dieser nordischen Gänse hatte im Februar ein deutliches Maximum mit rund rastenden oder überfliegenden Tieren am , wobei die Blässgans mit 880 Individuen am stärksten vertreten war. Von den genannten drei Arten war ebenfalls bei der Blässgans die Schwankung der Gesamtzahl pro Kartiertermin, betrachtet über den gesamten Kartierzeitraum, mit keinem Individuum ( ; ; ; ; ) bis 880 Tieren ( ) am größten. Trupps des Kiebitz waren an fünf von acht Kartierterminen mit insgesamt um die Individuen vorzufinden. Ein deutliches Maximum (~56%) gab es am mit Tieren. Drei Flächen, südwestlich von Steens (44), das Wahlers Venn (36) und östlich vom Gehöft Rietmann (03), waren dabei mit zusammen rund 87% der Nachweise an diesem Tag von besonderer Bedeutung. Der Kranich war ausschließlich am mit ca. 860 Tieren im Gebiet anzutreffen. Von Bedeutung war dabei, neben überfliegenden Tieren, eine Fläche östlich vom Wahlers Venn (33). In diesem Bereich rasteten zeitweise etwa 430 Individuen, die nach einer Störung aufflogen und in Richtung Nordosten abzogen. Von den Greifvögeln wurden Mäusebussarde an allen acht Erfassungsterminen kartiert, die Beobachtungen belaufen sich auf insgesamt 31 Sichtungen, bei einer Spanne von einer bis neun Beobachtungen pro Tag. Ein Rotmilan, der aus seinem Winterquartier zurückkehrte, um sein Revier wiederzubesiedeln, überflog das Gebiet am Der Turmfalke wurde an zwei Kartierterminen mit jeweils einem Tier vorgefunden ( ; ). Nur bezogen auf überziehende Tiere wurden im UG v.a. Kraniche (n=402) und Saatgänse (n=205) festgestellt. In etwas geringeren Zahlen folgten Überflüge von Kiebitz (n=66) und Blässgans (n=28), wobei sich der Nachweis der Kiebitze auf insgesamt vier Erfassungstermine verteilt, die Individuenzahlen der anderen Arten wurden an einem Tag beobachtet. Weitere Arten wurden nur mit weniger als zehn Tieren beobachtet (vgl. Tab. 10 und Abb. 5). Mai 2014 Seite 29

38 Tabelle 10: Erfasste Zugvögel im Untersuchungsgebiet (Summe aller Kartiertermine) Nachgewiesene Arten Anzahl an Individuen Anzahl an Erfassungstagen mit Überflügen Anser spec. 5 1 Blässgans (Anser albifrons) 28 1 Graugans (Anser anser) 8 2 Graureiher (Ardea cinerea) 1 1 Großer Brachvogel (Numenius arquata) 2 2 Kiebitz (Vanellus vanellus) 66 4 Kranich (Grus grus) Lachmöwe (Larus ridibundus) 2 1 Rotmilan (Milvus milvus) 1 1 Saatgans (Anser fabalis) Star (Sturnus vulgaris) weitere 30 Ind. einfliegend und 430 Ind. aus selben Bereich nach Störung aus UG abfliegend, Anzahl ist schon unter Rastvögeln berücksichtigt Seite 30 Mai 2014

39 Abbildung 5: Beobachtete Flugbewegungen von Gänsen, Kranichen und Kiebitzen mit Angabe des Erfassungstages und der Anzahl an beobachten Individuen 5.2 Bestandsbewertung Bedeutung für Zugvögel Zugbeobachtungen gelangen im Untersuchungsgebiet nur in geringer Zahl, obwohl zwei der Beobachtungstermine in der Hauptzugzeit lagen. Ein nennenswerter Zug von Gänsen wurde nur am beobachtete. An diesem Tag überquerten drei Formationen (28 Blässgänse, einmal 65 Saatgänse und ein weiterer Trupp mit 140 Saatgänsen) das Untersuchungsgebiet in Nord-Ost-Richtung. Am überflogen mehrere Züge von Kranichen das Untersuchungsgebiet in nordöstlicher Richtung. Es waren drei Formationen (180, 120, 120 Tiere), die das Gebiet überquerten. Zwei For- Mai 2014 Seite 31

40 mationen landeten zur Rast (30 Tiere) oder starteten von einer Rastfläche aus (430 Tiere). Weitere zwei Tiere wollten ebenfalls landen, wurden dabei aber gestört und flogen weiter in östliche Richtung. Kleinere Trupps von Kiebitzen überquerten das Untersuchungsgebiet am (21 Tiere), (18, 30 Tiere) und (20 Tiere) in Nord-Ost-Richtung. Bei den übrigen beobachteten Überflügen bzw. lokalen Flugbewegungen handelte es sich zumeist um sehr wenige Individuen von Gänsen, Kiebitzen, Lachmöwen und Staren bzw. um Einzeltiere (Graureiher, Rotmilan, Großer Brachvogel). Aus der Zugvogelkartierung 2012/13 lassen sich keine Hinweise auf das Vorhandensein einer Zugverdichtungszone oder eines Zugkorridors ableiten Bedeutung als Lebensraum für Rastvögel Zur fachlichen Feststellung, ob und inwieweit die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durch das geplante Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden könnte, ist die Bewertung des vom Vorhaben möglicherweise betroffenen Gastvogelbestandes sowie die Bedeutung des Gebiets für Rastvögel von entscheidungserheblicher Bedeutung. Diese wird im Folgenden dargestellt. Die folgende Tabelle 11 gibt eine Übersicht über die innerhalb des UG kartierten (Zug- und) Rastvogelarten hinsichtlich ihres Lebensraumes (Rastgebiete), ihrer Gefährdung (Rote-Liste-Status), ihres Schutzes (Listung als besonders (b) oder streng (, s) geschützte Art) und die Nennung im Anhang I der europäischen Vogelschutzrichtlinie (x). Tabelle 11: Übersicht über die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Zug- und Rastvogelarten sowie deren Gefährdungs- und Schutzstatus (grau hinterlegt: wertgebende Arten nach KRÜGER ET AL. (2010)) Art deutsch (wissen.) Amsel (Turdus merula) Austernfischer (Haematopus ostralegus) Bachstelze (Motacilla alba) Blässgans (Anser albifrons) Buchfink (Fringilla coelebs) Dohle (Corvus monedula) Feldlerche (Alauda arvensis) Feldsperling (Passer montanus) Goldammer (Emberiza citrinella) Graugans (Anser anser) Bevorzugter Lebensraum nach BEZZEL, DR. E. (1996) RL D RL NRW BArt SchV BNat SchG Wälder, Parks und Gärten auch mitten in der Großstadt b - meist auf wassernahen Wiesen b - offene Kulturlandschaft, bevorzugt am Wasser - V - b - s. Saatgans, Ruhe- und Äsungsplätze können über 30km voneinander entfernt liegen VS- RL b - überall an Bäumen anzutreffen b - auf Müllhalden und Feldern b - offene Landschaften im Flachland, meidet Bäume b - tritt in Trupps in offenen Kulturlandschaften auf V 3 - b - v.a. auf Ackerland, aber auch in Dörfern - V - b - regelmäßiger Durchzügler, im Winter nur in milden Gebieten, Nahrungssuche oft auf Wiesen und Weiden b - Seite 32 Mai 2014

41 Art deutsch (wissen.) Graureiher (Ardea cinerea) Großer Brachvogel (Numenius arquata) Grünfink (Carduelis chloris) Grünspecht (Picus viridis) Haussperling (Passer domesticus) Hohltaube (Columba oenas) Kiebitz (Vanellus vanellus) Kormoran (Phalacrocorax carbo) Kornweihe (Circus cyaneus) Kranich (Grus grus) Krickente (Anas crecca) Lachmöwe (Chroicocephalus ridibundus) Mäusebussard (Buteo buteo) Nilgans (Alopochen aegyptiaca) Rabenkrähe (Corvus cornix) Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Reiherente (Aythya fuligula) Ringeltaube (Columba palumbus) Rotmilan (Milvus milvus) Saatgans (Anser fabalis) Bevorzugter Lebensraum nach BEZZEL, DR. E. (1996) RL D RL NRW BArt SchV BNat SchG v.a. in Gewässernähe (Teil- sowie Kurzstreckenzieher) b - im Watt auf Schlickflächen, Ödländern usw. 1 2 s - an Waldrändern, Hecken, Parks etc b - in Feldgehölzen, Streuobstanlagen und am Rand von Misch- und Laubwald meist in Trupps, auch im Winter meist an menschlichen Siedlungen Kleine, nicht zu dichte Altholzbestände mit Wiesen und Ackerlandschaften auf offenen und baumarmen Flächen mit fehlender oder kurzer Vegetation, aber auch auf Schlammbänken an Seen, Flüssen und Teichen VS- RL - - s - V V - b b s - vor allem größere Gewässer b - weiträumig offene Moor- und Heidelandschaften sowie großräumige Bördenlandschaften, als Schlafplätze dienen größere Schilfröhrichte Schlafplätze auf dem Zug oft in Seichtwasser; Nahrungssuche auch im Kulturland auf Brackwasser, Schlamm- und Schlickflächen sowie stehenden Gewässern s x s x b - außerhalb der Brutzeit fast an allen Gewässern b - offene Landschaften mit Baumgruppen, aufgelockerte Waldungen s - an Flüssen und Seen v.a. in größeren Trupps mit Schlafplatzgemeinschaften in offenen Kulturlandschaften b - offene Kulturlandschaft, Schlafplätze oft im Schilf V 3 - b - bevorzugt offene und tiefere Seen b - offene Kulturlandschaften, aber auch in Städten b - offene Landschaften; Schlafplätze in kleineren Gehölzen flache Gewässer dienen auf dem Durchzug und im W- Quartier als Schlaf- u. Ruheplätze, Nahrungssuche auf möglichst störungsfreien Wiesen, Weiden, Äckern s x b - Silbermöwe im küstennahen Binnenland, auf Schlachthöfen, - R - b - Mai 2014 Seite 33

42 Art deutsch (wissen.) Bevorzugter Lebensraum nach BEZZEL, DR. E. (1996) RL D RL NRW BArt SchV BNat SchG VS- RL (Larus argentatus) Mülldeponien und Fischereihäfen Silberreiher (Casmerodius albus) Syn.: (Ardea alba) vorzugsweise ausgedehnte Schilf- und Rohrdickichte s x Star (Sturnus vulgaris) Stieglitz (Carduelis carduelis) Stockente (Anas platyrhynchos) Turmfalke (Falco tinnunculus) Uferschwalbe (Riparia riparia) Wacholderdrossel (Turdis pilaris) Legende zur Tabelle 11: vor allem im Kulturland; Vorkommen oft in großen Schwärmen auf kurzrasigen Wiesen und Äckern im Herbst und Winter v.a. in offenen Landschaften mit stehengebliebenen Stauden, wie Straßenränder etc. im Herbst und Winter auch auf Feldern und im Brackwasser felsiges Gelände, offene Landschaften, Waldränder oder Wälder mit Lichtungen, Ortschaften im Herbst sind Schlafplätze meist im Schilf, generell nahe des Wassers in großen Schwärmen Nahrung suchend und rastend auf Wiesen und Weiden - V - b b b - - V - s - - V s b - RL NRW: Rote Liste der Brutvögel des Landes Nordrhein-Westfalens (SUDMANN ET AL. (2009), 0 = ausgestorben oder verschollen, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = extrem selten) RL D: Rote Liste der gefährdeten Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK ET AL. (2007), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste BArtSchV: Die durch die Bundesartenschutzverordnung v , zuletzt geändert streng geschützten Arten sind durch zwei gekennzeichnet. BNatSchG: Nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Arten (s) und besonders geschützte Arten (b) nach Bundesamt für Naturschutz (BfN): VS-RL: Anhang I der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG (x=gelistet in Anhang I) Bewertungssystem der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen für die Bewertung von Gastvogellebensräumen Der Gastvogelbestand eines Gebietes kann nach der fachlich anerkannten Methode von BURDORF ET AL. (1997) bewertet werden, welche internationale Kriterien auf Landesebene umsetzt. Das Verfahren wurde für Niedersachsen entwickelt, ist aber insofern auf andere Bundesländer übertragbar, als bei der Bewertung zwischen den unterschiedlichen naturräumlichen Regionen Niedersachsens unterschieden wird und bei vergleichbaren bzw. aneinander grenzenden Naturräumen sich die Bewertungsgrundlagen entsprechen. Vergleichbare Verfahren anderer Bundesländer existieren nicht. Dieses Verfahren setzt für jede Vogelart bestimmte Mindest-Individuenzahlen für eine Einstufung in die Bewertungskategorien lokale, regionale, landesweite, nationale und internationale Bedeutung fest. Die Herleitung dieser quantitativen Kriterien orientiert sich an den Bestandsgrößen der Arten in den jeweiligen Raumeinheiten. So ergibt sich beispielsweise eine nationale Bedeutung für eine Vogelart, wenn 1% des nationalen Gesamtbestandes dieser Art an dem betreffenden Ort beobachtet wurde. Die aktuellen Mindestzahlen nach KRÜGER ET AL. (2010), die im Verfahren für das Gebiet Tiefland (Ostfriesisch-Oldenburgische Geest, Stader Geest, Ems-Hunte-Geest und Dümmer- Geestniederung, Lüneburger Heide und Wendland, Weser-Aller-Flachland) angesetzt werden, können analog auch für den ähnlich strukturierten und angrenzenden Naturraum Westfälische Tief- Seite 34 Mai 2014

43 landsbucht (D34) in Nordrhein-Westfalen verwendet werden. Die Kriterienwerte zu dem Verfahren wurden von KRÜGER ET AL. (2010) aktualisiert. Eine überarbeitete Darstellung des Verfahrens unter Verwendung der zuvor von KRÜGER ET AL. (2010) aktualisierten Kriterienwerte wurde 2013 von KRÜGER ET AL. (2013) veröffentlicht. Die Einstufung in die jeweilige Kategorie setzt einen mindestens 5-jährigen Beobachtungszeitraum voraus, innerhalb dessen der Mindeststandard in der Mehrzahl der untersuchten Jahre (also in mindestens drei Jahren) erreicht sein muss. Bei nur kurzzeitigen Untersuchungen muss im Sinne des Vorsorgeprinzips davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung bereits dann erreicht ist, wenn das quantitative Kriterium einmal überschritten wurde (BURDORF ET AL. (1997), KRÜGER ET AL. (2013)). Die Bewertung anhand der Höchstzahlen bezieht sich dabei auf feste Zählgebiete, die in Niedersachsen von der Staatlichen Vogelschutzwarte abgegrenzt wurden. Sie umfassen i.d.r. 5 bis 9 km² Fläche und sind nach markanten Landschaftsstrukturen, wie Gewässer, Verkehrstrassen u.ä. abgegrenzt. Die einzelnen, in der Kartierung abgegrenzten Flächen unterschreiten diese Größe bei weitem, so dass eine Bewertung anhand des Verfahrens für diese Flächen vermutlich eine zu geringe Bedeutungen zur Folge haben würde. Der Bereich des UG (im m-umkreis), in welchem nennenswerte Rastvogelvorkommen kartiert wurden, als Ganzes übersteigt mit rund 13,5 km² dagegen die in Niedersachsen verwendete Bezugsgröße. Im Sinne des Vorsorgeprinzips werden nachfolgend trotzdem für das gesamte UG die einzelnen Tageshöchstzahlen (Summe der Beobachtungen einer Art pro Erfassungstag) relevanter Vogelarten angegeben. Somit wäre es möglich, dass aufgrund der Größe des Gebietes höhere Rastzahlen erreicht werden. Von den in der Liste der für eine Bewertung von Gastvogellebensräumen wertgebenden Arten (KRÜGER ET AL. (2013)) wurden im Untersuchungsgebiet in der Kartierperiode 2012/13 insgesamt fünfzehn Arten (vgl. Tab. 12 sowie grau unterlegte Arten in Tab. 11) kartiert. Tabelle 12: Kriterienwerte zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen (Verfahren nach KRÜGER ET AL. (2013)) und die erreichten Höchstzahlen (gerundet) im Untersuchungsgebiet Nach den in Tabelle 12 wiedergegebenen Kriterienwerten erreichten die im UG nachgewiesenen Vogeltrupps maximal eine regionale Bedeutung. Als regional bedeutend stellte sich der Nachweis Mai 2014 Seite 35

44 von 310 Individuen der Graugans am im Bereich der Fläche 36, der Nachweis von Kiebitzen am , verteilt auf das gesamte UG (v.a. Flächen 44, 36 03, 06), sowie die 424 beobachteten Individuen des Kranich am auf Fläche 33 dar. Außerdem wurde am mit rund 900 Kiebitzen nochmals eine lokal bedeutende Anzahl an Tieren im UG beobachtet. Am wurden auf Fläche 25 mit 850 Blässgänsen ebenfalls lokal bedeutende Größenordnungen erreicht. Nachfolgend wird die Bedeutung der einzelnen Untersuchungsflächen dargestellt (vgl. Abb. 6). Abbildung 6: Bewertung der einzelnen Untersuchungsflächen hinsichtlich ihrer Bedeutung als Gastvogellebensraum nach BURDORF ET AL. (1997) und KRÜGER ET AL. (2007) 5.3 Flächen- bzw. Raumnutzung Die erfassten Rastvogelarten verteilen sich über die offenen Bereiche des gesamten Untersuchungsgebietes. Über alle Arten betrachtet wurden besonders die Flächen im Wahlers Venn (36) und der Bereich der Raeker Wiese (25-29), außerhalb des Untersuchungsgebietes, als Rastflächen genutzt. Die einzelnen Arten traten dabei in unterschiedlicher Individuenstärke auf. Im Bereich der Raeker Wie- Seite 36 Mai 2014

45 se waren v.a. Bläss- und Saatgänse sowie Kiebitze anzutreffen. Hinzu kamen einzelne Beobachtungen von Großen Brachvögeln und Graugänsen. Im Bereich des Wahlers Venn trat einmalig ein größerer Trupp Graugänse, Kiebitze und Lachmöwen auf. Sonst verteilten sich über diesen Bereich v.a. Nachweise mehrerer kleiner Kiebitztrupps (1-30 Individuen). Vereinzelt wurden auch Silbermöwen-, Saat- und Blässganstrupps mit maximal 20 Individuen sowie Einzelsichtungen des Großen Brachvogels nachgewiesen. Im weiteren Untersuchungsgebiet verteilten sich über die gesamten, vorhandenen Offenlandflächen (v.a. Ackerflächen, z.t. Grünland) weitere Nachweise von Kiebitztrupps unterschiedlicher Größe. Ein besonders großer Trupp wurde dabei auf einer Ackerfläche südlich von Steens (Nr. 44) nachgewiesen. Alle weiteren Kiebitzbeobachtungen, außerhalb der o.g. Bereiche, beliefen sich auf kleinere Truppgrößen von bis zu 60 Tieren (53 Beobachtungen) bzw. im Bereich von Individuen (4 Beobachtungen). Die etwas individuenstärkeren Nachweise lagen östlich des "Wahlers Venn" auf einem Acker östlich des Gehöftes Rietmann und westlich des Jansborgweges gegenüber eines landwirtschaftlichen Betriebes. Die beiden im Osten des UG vorhandenen Abgrabungsgewässer (Nr. 42, 49) wurden unterschiedlich stark von rastenden Wasservögeln genutzt. Beide Gewässer wiesen ein ähnliches Artenspektrum auf, so wurden an beiden Gewässern einzelne Graugänse, Silbermöwen und Stockente nachgewiesen. Im Umfeld des nördlicheren Gewässers, in einem nicht mehr aktiven Bodenabbau kamen noch Nachweisen von Austernfischer (n=5), Kormoran (n=1) und Reiherente (n=2) hinzu. Es war damit etwas artenreicher und individuenstärker. Weitere Vertreter von Wat- und Wasservögeln waren nur spärlich vertreten. Im Zentralbereich des UG, im Bereich des Kettbach (Halabach), wurden einzelne Silber- und ein Graureiher beobachtet. Im Bereich der "Raeke Wiese" kamen noch Beobachtungen von einzelnen Paaren des Großen Brachvogels und Graugansnachweise hinzu. Sporadisch traten in unterschiedlichen, offenen Bereichen des UG u.a. Trupps von Buchfinken (2 Trupps, 6-20 Ind.), Dohlen (1x30 Ind.), Rabenkrähen (8 Trupps, 3-30 Ind.), Ringeltauben (13 Trupps, Ind.), Staren (10 Trupps mit 2-60 Ind.) und Wacholderdrosseln (2 Trupps, Ind.) auf. Im Umfeld von Einzelgehöften wurden einzelne, singende Feld- und Haussperlinge verhört, im Bereich von Gehölzen gelangen Nachweise von einzelnen singenden oder rufenden Goldammern und auf Offenlandflächen von Feldlerchen. Des Weiteren wurde das Untersuchungsgebiet von ziehenden bzw. bei Mäusebussarden z.t. auch möglicherweise überwinternden Greifvogelarten genutzt. So konnten Mäusebussarde mit bis zu neun Exemplaren (am ) im UG festgestellt werden. Bei dem beobachteten, das UG überfliegenden Rotmilan handelte es sich vermutlich um einen zurückkehrenden Vogel, der Anfang April mit der Besiedlung seines Reviers begann. Hinzu kam die einmalige Beobachtung einer Kornweihe und von zwei Turmfalken. Auch Überflüge von Blässgänsen, Saatgänsen, Kiebitzen und Kranichen fanden während der Zugperiode im Frühjahr 2013 statt. Die Überflüge von Gänsen nach Nordosten erfolgten in Höhen von über 100 m vor allem im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebietes. Überziehende Kraniche wurden vorwiegend über dem nördlichen Teil des UG beobachtet. Sie flogen über Vosskühler, Plesker und Deipenbrock, am waren drei Formationen (120, 180, 100) in einer Höhe zwischen m zu beobachten. Mai 2014 Seite 37

46 6 Prognose möglicher Auswirkungen des Vorhabens Neben den in den Kapiteln 4.4 und 5.2 durchgeführten Bewertungen des Brutvogel- bzw. Zug- und Rastvogelbestandes bzw. der Bedeutung des untersuchten Gebietes als Vogellebensraum wird im Folgenden vertiefend auf die oben genannten und für das Gebiet wertbestimmenden Arten eingegangen. Es wird geprüft, inwieweit die im UG vorkommenden Vogelarten von den Wirkungen, die von der Umsetzung des Vorhabens ausgehen, überhaupt betroffen sind. 6.1 Brutvögel Hinsichtlich der Wirkungen von Windenergieanlagen auf Brutvögel bestehen Besorgnisse, dass durch den Betrieb der WEA die sich drehenden Rotoren Lärm, unbekannte Geräusche oder eine optische Unruhe in den Raum bringen und Vögel von ihren angestammten Brutplätzen vertreiben oder Nahrungsflächen entwerten (Scheuchwirkung) könnten. Auch könnten die sich drehenden Rotoren zu einer Erhöhung der Kollisionsgefahr führen. Insgesamt könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf lokalen Populationen von Brutvögeln eintreten. Seit den 1990er Jahren haben sich zahlreiche Untersuchungen mit diesen potenziellen Auswirkungen der Windenergienutzung befasst. Im Folgenden wird für die erfassten, planungsrelevanten Arten die Bestandsgröße und Bestandsentwicklung der jeweiligen Population sowie aufgrund der zur Zeit besten wissenschaftlichen Erkenntnisse die allgemeine Empfindlichkeit der Arten gegenüber der Windenergienutzung dargestellt. Auf dieser Grundlage wird beurteilt, ob durch das Vorhaben eine nachteilige Auswirkung auf den wertbestimmenden örtlichen Bestand ausgehen könnte. Die im Folgenden nicht behandelten Vogelarten sind grundsätzlich unempfindlich gegenüber Windenergieanlagen (z.b. Singvögel wie Baumpieper, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Nachtigall); haben ihre Brutreviere in Sonderstrukturen (z.b. Siedlungen: Rauchschwalbe, Steinkauz oder direktes Gewässerumfeld: Flussregenpfeifer, Uferschwalbe), die nicht im direkten oder unmittelbaren Umfeld des Vorhabensgebietes vorkommen; sind trotz vereinzelter Kollisionen grundsätzlich unempfindlich gegenüber dem artspezifischen Risiko von Kollisionsfolgen bei grundsätzlich geringem Meideverhalten (Habicht, Mäusebussard, Turmfalke); sind grundsätzlich unempfindlich gegenüber Windenergieanlagen oder sind so selten im Gebiet präsent, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich des Lebensraumes dieser Arten hervorgerufen werden können (Baumfalke, Graugans, Heringsmöwe, Kormoran, Kranich, Mauersegler, Schwarzspecht, Silbermöwe, Weißwangengans) der Brutplatz (Wanderfalkenkasten) aus 2012 war 2013 nicht mehr vorhanden (Uhu). Die entscheidungserheblichen Vogelarten werden hinsichtlich ihrer allgemeinen Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen von WEA näher betrachtet. Aufgrund des gegenwärtigen Kenntnisstandes und dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (Stand ) sind von den im Untersuchungsgebiet festgestellten Vogelarten Große Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe und Wachtel als WEA-empfindlich zu betrachten. Für alle übrigen Arten gilt die Regelfallvermutung, Seite 38 Mai 2014

47 dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote infolge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden (a.a.o. Anlage 4). Aus den Bestandsnachweisen sowie den Ansprüchen und den Lebensweisen der relevanten Art wird abgeleitet, ob am vorgesehenen Standort der WEA oder in ihrem Umfeld Bereiche mit besonderer Bedeutung für diese Art vorhanden sind oder eine besondere Empfindlichkeit dieser Art zu besorgen ist Großer Brachvogel Status und Bestand Der Große Brachvogel gilt in der aktuellen Roten Liste gefährdeter Brutvögel als vom Aussterben bedroht (SÜDBECK ET AL. (2007)). Von , wurde die Art nur als stark gefährdet eingestuft (WITT ET AL. (1996), BAUER ET AL. (2002)). In Nordrhein-Westfalen der Westfälischen Bucht gilt die Art als stark gefährdet (SUDMANN ET AL. (2009)). Der Erhaltungszustand der Art gilt in der atlantischen Region laut dem LANUV NRW (2013) als ungünstig. Die Verbreitungsschwerpunkte dieser mittelhäufigen Art liegen im Münsterland sowie in Ostwestfalen. Der Bestand wird auf landesweit ca. 626 Brutpaare geschätzt. Lebensweise Lebensräume des Großen Brachvogels zeichnen sich durch einen offenen Charakter aus, zum Großteil handelt es sich dabei um Grünland, Niedermoorbereiche, Hochmoore (ohne Bäume) und Niederungen der Flusstäler. Aufgrund ihrer hohen Brutplatztreue können sie auch auf Ackerflächen vorkommen. Das ideale Bruthabitat verfügt über hoch anstehendes Grundwasser, lückige Pflanzenbestände und lockere Böden, die ein Stochern ermöglichen sowie Kleingewässer (Blänken) mit offenen, schlammigen Uferbereichen (NLWKN (2010)). GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2001) beschreiben das Flugverhalten der Art als schnellen Flug mit ruhigen Flügelschlägen. Wird aus größeren Flughöhen gelandet, passiert dies häufig im schrägen, geradlinigen oder schraubenförmigen Gleitflug. Es kann aber auch zu sturzflugartigem Abkippen kommen, dies kommt besonders an Sammelplätzen vor. Ihre Nahrung (Insekten, Würmer, Schnecken) suchen die Tiere laufend auf dem Boden, dabei orten sie ihre Beute mit Hilfe ihrer Augen und durch Tasten mit dem Schnabel. Verhalten und Empfindlichkeit gegenüber WEA In einer Vorher-Nachher-Untersuchung ermittelten HANDKE ET AL. (2004B) für brütende Große Brachvögel, dass sich das Verbreitungsmuster der Tiere nach Errichtung von Windenergieanlagen nicht wesentlich veränderte. Der Bestand im Gebiet ging (entsprechend der allgemeinen rückläufigen Bestandsentwicklung in Niedersachsen) etwas zurück, aber der anlagennahe Bereich bis 300 m wurde teilweise häufiger genutzt als durchschnittlich zu erwarten war. Insbesondere das unmittelbare Umfeld der WEA bis 100 m Entfernung wurde nach Errichtung der Anlagen dichter besiedelt als dies im Jahr 1999 vor Errichtung der Anlagen der Fall war. Für STEINBORN ET AL. (2011) ist aufgrund der Verteilung der Art innerhalb eines im Rahmen einer Langzeitstudie erfassten Untersuchungsgebietes kein Verdrängungseffekt durch die WEA festzustellen. Ein kleinräumiger Vertreibungseffekt bezüglich der Brutplätze bis maximal 100 m war nur in einem der zwei untersuchten Windparks zu erkennen und nicht signifikant. Allgemein hat sich die Anzahl der Brutpaare innerhalb der Windparks wieder auf die Ausgangsniveaus vor dem Bau der WEA entwickelt. Dies könnte darauf hindeuten, dass nach einer zeitweisen Verdrängung der Art durch die WEA in der Zwischenzeit eine deutliche Gewöhnung stattgefunden hat. Möglicherweise Mai 2014 Seite 39

48 können aber auch andere Einflüsse auf die Bestandszahlen Wirkung ausgeübt haben. Ein Meideverhalten in der individuellen Raumnutzung deutet sich nur für den Nahbereich der Anlagen (bis 50 m) an. Vorsorglich wird im Leitfaden von NRW ein Abstand von 500 m zu Brutplätzen empfohlen. Begründet wird dies durch ein mögliches Meideverhalten. Die zentrale Fundkartei zu Vogelverlusten an Windenergieanlagen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg (DÜRR (2013F)) führt einen Nachweis der Art als Schlagopfer von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2005 auf. Standortbezogene Beurteilung Im UG besteht für einen Bereich im Wahlers Venn sowie auf einer Fläche südwestlich Jansburg KD jeweils ein Brutverdacht der Art. Der Brutverdacht im Wahlers Venn begründet sich auf die regelmäßigen Sichtung von einzelnen Tieren im räumlichen Zusammenhang innerhalb der Brutsaison. Im Südwesten des Suchraumes X liegt ein Brutverdacht aufgrund der Sichtung eines Altvogels und eines Paares vor. Nach dem Leitfaden NRW wird ein Abstand von 500 m um den Brutplatz empfohlen. Der gegenwärtige Kenntnisstand und die aktuelle wissenschaftlicher Literatur (vgl. oben) konnten aber kein dauerhaftes Meideverhalten der Art gegenüber WEA feststellen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass der Bau des Windparks keinen Einfluss auf das Brutpaar im Wahlers Venn haben wird, da dieser mind. 500 m von möglichen WEA-Standorten entfernt ist. Beim zweiten Brutplatz im Südwesten des Suchraumes X kann eine kleinräumige Verdrängung der Art während des Baus der WEA nicht ausgeschlossen werden. Die daraus möglicherweise resultierende kleinräumige Verlagerung des Reviers im Areal stellt keine erhebliche Beeinträchtigung des örtlichen Bestandes des Großen Brachvogels mit Wirkung auf dessen Erhaltungszustand dar. Die oben dargestellten Studien legen zudem nahe, dass es sich in einem solchen Fall nicht um eine dauerhafte Verdrängung handeln wird. In Folge des Vorhabens sind aufgrund der konkreten räumlichen Situation keine erheblichen Störungen im Sinne des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes zu besorgen. Denkbare Ausweichbewegungen brütender Vögel könnten jedoch möglicherweise eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Lebensraums im Sinne der Eingriffsreglung darstellen. Dies ist im Rahmen Eingriffsbeurteilung zu prüfen und ggf. zu bewältigen. Des Weiteren ist die Kollisionsgefahr für diese Art im Allgemeinen aufgrund ihres Flugverhaltens sowie nach Auswertung der oben genannten Schlagopferkartei als sehr gering zu bewerten. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den örtlichen Bestand des Großen Brachvogels durch Verdrängung sowie Kollisionen durch den Bau und den Betrieb der geplanten WEA sind nicht zu erwarten Kiebitz Status und Bestand Der Kiebitz gilt innerhalb Europas seit 2004 als gefährdet. Er ist auf Europa konzentriert und hat hier einen ungünstigen Erhaltungszustand (Spec 2) (BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004)). In der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel von Deutschland wurde er stetig als stark gefährdet geführt, d.h. sowohl für den Zeitraum (WITT ET AL. (1996)), (BAUER ET AL. (2002)), als auch in der aktuellen Liste von 2007 (SÜDBECK ET AL. (2007)). In der Roten Liste NRW gilt er landesweit sowie innerhalb der Westfälischen Bucht als gefährdet (SUDMANN ET AL. (2009)). Der Erhal- Seite 40 Mai 2014

49 tungszustand der Art wird in der atlantischen Region als günstig eingestuft (LANUV NRW (2013)). Die Verbreitungsschwerpunkte dieser häufigen Brutvogelart liegen im Münsterland, in der Hellwegbörde und am Niederrhein, der Bestand wird auf ca Brutpaare geschätzt. Die Bestandsgröße des Kiebitzes in Deutschland liegt aktuell bei bis Brutpaaren (SÜDBECK ET AL. (2007)). Sein Verbreitungsgebiet umfasst große Teile Europas mit einer Bestandsgröße von bis Brutpaaren (BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004)). Kiebitze kommen innerhalb der Transpaläarktis in der gemäßigten und mediterranen Zone von Westeuropa bis Ussuriland vor. In Europa im Norden bis Färöer, Shetland-Inseln und Norwegen und im Süden bis Griechenland, Apennien und Südspanien. Innerhalb von Mitteleuropa sind die Vorkommen besonders auf die Tiefebenen Polens und Norddeutschlands sowie im Bereich der Mittelgebirge und des Alpenvorlandes bis 200 m über NN konzentriert (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007)). Lebensweise Kiebitze sind Bodenbrüter und besiedeln weithin offene Flächen mit fehlender oder kurzer Vegetation. Traditionell sind Kiebitze an Feuchtgebiete mit ausgedehnten Grünlandflächen und schlecht wüchsiger Vegetation gebunden. Durch Entwässerung und Grünlandumbruch sind solche Standorte aber weitgehend verloren gegangen, sodass Kiebitze heute auch auf Schwarzbrachen und Ackerflächen mit sich spät schließender Vegetationsdecke brüten. Allerdings sind dort i.d.r. hohe Brutverluste durch moderne Bewirtschaftsungsmethoden zu verzeichnen. GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2001) beschreiben das Flugverhalten der Art als charakteristisch mit langsamen, schaufelnden Flügelschlägen. Ihre Nahrung (hauptsächlich kleine Bodentiere) suchen die Tiere laufend auf dem Boden, dabei orten sie ihre Beute mit Hilfe der Akustik und durch Bodenklopfen mit dem Schnabel. Kiebitze sind Zug-, teilweise aber auch Stand- und Strichvögel, die in der gemäßigten und subtropischen Zone überwintern. Der Anteil der Zugvögel nimmt von den ozeanischen zu den kontinentalen Klimaten zu. Der östliche Teil der norddeutschen Tiefebene gehört noch nicht zu den eigentlichen Überwinterungsgebieten, auch wenn in milden Wintern gelegentlich Vögel der Art dort angetroffen werden (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007), Bd. 6, S. 416f u. 429). Verhalten und Empfindlichkeit gegenüber WEA Im Rahmen eines dreijährigen Brut- und Gastvogelmonitorings konnten WALTER & BRUX (1999) keine Auswirkungen der in Betrieb befindlichen WEA auf die Brutplatzwahl von Kiebitzen feststellen. Auch im Nahbereich der Anlage wurden Kiebitzbruten kartiert. Die Untersuchungen von BACH ET AL. (1999) bestätigten dies für brütende Kiebitze. (2003) ermittelten brütende Kiebitze in geringer Entfernung als 100 m zur nächstgelegenen Windenergieanlage eines großen Windparks. Zur gleichen Zeit ging REICHENBACH (2003) von einer möglicherweise mittleren Empfindlichkeit aufgrund vorliegender Angaben zur Meidedistanz aus. In einer einjährigen Untersuchung in einem Windpark in Ostfriesland verglichen HANDKE ET AL. (2004) die aufgefundenen Kiebitzbrutplätze mit ihrer durchschnittlich oder zu erwartenden Verteilung im Raum. Sie stellten eine abweichende Raumnutzung durch brütende Kiebitze in den unterschiedlichen Entfernungsdistanzen fest. Dabei wurde der Erwartungswert sowohl unter als auch überschritten. Eine kausale Wirkung von Windenergieanlagen ließ sich daraus nicht ableiten. Es war jedoch festzustellen, dass auch das Umfeld bis 100 m um Windenergieanlagen zur Brut genutzt wurde. Mai 2014 Seite 41

50 Als Ergebnis einer sechsjährigen Untersuchung (SINNING (2004A)) - zwei Jahre vor und vier Jahre nach Errichtung des Windparks - zur Bestandsentwicklung von Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel in einem Windpark im Emsland wurde festgestellt, dass der Kiebitzbestand in dem Vorjahr sowie den drei Jahren nach Errichtung der Anlagen konstant blieb. Vom zweiten auf das erste Jahr vor Errichtung der Anlagen sowie im vierten Jahr des Betriebes der Anlagen war ein erheblicher Bestandsrückgang zu verzeichnen. Beide Ereignisse hatten keinen Zusammenhang mit dem Windpark selbst, sondern resultierten aus Veränderungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Die Brutplätze selbst wurden in der Regel nicht im unmittelbaren Umfeld der Anlagen oder Wege dahin - wie auch nicht im unmittelbaren Umfeld der landwirtschaftlichen Wege oder der Gehölzstrukturen - angelegt. Jungeführende Elterntiere wurden aber auch im unmittelbaren Umfeld der Anlagen auf Nahrungssuche beobachtet, sodass insgesamt aus der sechsjährigen Untersuchung deutlich wurde, dass die Kiebitze den Windpark vollständig genutzt haben und keinerlei negative Auswirkung aus dem Betrieb der WEA resultierte. Bei der Brutplatzwahl wurde zu den Anlagen, wie zu allen anderen Strukturen des Gebietes, in der Regel ein gewisser Abstand gehalten, was aber bei den üblichen Abständen der WEA innerhalb eines Windparks keine Einschränkung bedeutet. In einer weiteren Langzeituntersuchung im norddeutschen Raum haben STEINBORN ET AL. (2011) von 2001 bis 2007 u.a. Kiebitz und Großen Brachvogel in einem Areal mit WEA untersucht. Dabei wurden die tatsächlich erfassten Bestände mit einem Erwartungswert abgeglichen. Der Erwartungswert waren die Bestandsdichten, die in dem Gebiet voraussichtlich vorhanden gewesen wären, wenn keine WEA dort betrieben worden wäre. Die Ergebnisse zeigten, dass die Bestände in der ersten Entfernungsklasse zu WEA (0 bis 100 m) zwar geringer waren als zu erwarten. Bereits in der nächsten Entfernungsklasse (100 bis 200 m) lag der tatsächliche Wert deutlich über dem Erwartungswert, auch wenn man den Minderwert der ersten Entfernungsklasse auf den Erwartungswert der zweiten aufaddierte, sodass sich die nachteiligen Wirkungen in der Fläche kompensieren. Insgesamt betrachtet wurde die Nähe der Windenergieanlagen nicht vollständig gemieden, wie die nachgewiesenen Bruten im Nahbereich belegten. Eine mögliche Scheuchwirkung reichte aber bis 200 m. Weiter wurde festgestellt, dass beispielsweise die landwirtschaftliche Nutzung auf die Verteilung der Kiebitzreviere einen wesentlich größeren Einfluss gehabt zu haben scheint. Annähernd deckungsgleiche Ergebnisse wurden in anderen Untersuchungen erzielt (REICHENBACH & STEINBORN (ARSU GMBH) (2008)). Vorsorglich wird im Leitfaden von NRW ein Abstand von 100 m zu Brutplätzen empfohlen. Begründet wird dies durch ein mögliches Meideverhalten. Die zentrale Fundkartei zu Vogelverlusten an Windenergieanlagen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg (DÜRR (2013F)) führt fünf Nachweise der Art als Schlagopfer von Windenergieanlagen. Aus Schleswig-Holstein wurden aus dem Jahr 2004 drei Individuen gemeldet sowie jeweils ein Schlagopfer aus Thüringen (2011) und Niedersachsen (2013). Keines der Tiere wurde während der Brutzeit gefunden. Standortbezogene Beurteilung Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt elf Bereiche mit einem Brutverdacht Art erfasst. Der Brutverdacht gründet sich jeweils auf die mindestens zweimalige Beobachtung eines Paares im räumlichen Zusammenhang. Zwei der Nachweise liegen innerhalb, zwei weitere unmittelbar am Rand des Suchraumes X, weitere zwei im direkten Nahbereich. Wenngleich die artbezogene Empfindlichkeit gegenüber der Windenergienutzung sehr gering ist, könnten besondere standörtliche Verhältnisse vielleicht eine Beeinträchtigung verursachen. Dies könnte der Fall sein, wenn Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe von Neststandorten errichtet Seite 42 Mai 2014

51 würden, wie dies aufgrund der Lage innerhalb des Suchraumes X nicht ausgeschlossen ist. Allerdings haben Kiebitze keine festen, jährlich wiederkehrenden Nistplätze, sondern wählen innerhalb der angestammten Brutareale ihre Brutplätze jährlich neu auf den Flächen, die jeweils dem Habitatanspruch genügen. Neben Grünlandbereichen mit schwachem Relief, die aufgrund jährlich wechselnder klimatischer Verhältnisse jeweils an anderen Stellen eine lückige, niedrige Vegetation als Folge hoher Wasserstände aufweisen, werden auch Ackerflächen oder andere trockenere Bereiche besiedelt, wenn sie eine geringe Vegetationshöhe und -dichte als Voraussetzung für die Aufzucht der Jungen bieten. Da keine traditionellen Brutplätze, sondern nur großräumige Brutbereiche genutzt werden, können Brutplätze auch nicht vernichtet werden. Es kann zwar zu einer Verdrängung durch Bauwerke oder Bautätigkeiten kommen, diese führt jedoch nur zu einer Verlagerung von Neststandorten im Areal. Sie stellen keine erhebliche Beeinträchtigung des örtlichen Bestandes des Kiebitzes mit Wirkung auf dessen Erhaltungszustand dar. Aus dem oben beschriebenen Flugverhalten des Kiebitz ergeben sich des Weiteren keine Konflikte hinsichtlich einer möglichen Kollisionsgefahr mit WEA. Die Kollisionsgefahr für diese Art ist, auch nach Auswertung der oben genannten Schlagopferkartei, als sehr gering zu bewerten. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den örtlichen Bestand des Kiebitzes durch Verdrängung sowie Kollisionen durch den Bau und den Betrieb der geplanten WEA sind nicht zu erwarten Rohrweihe Status und Bestand Der Bestand der Rohrweihe gilt innerhalb Europas seit 2004 als sicher. Sie Art ist nicht nur auf Europa konzentriert und hat hier einen günstigen Erhaltungszustand (Non-Spec) (BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) ). Die Rohrweihe ist nach Art. 7 BNatSchG eine streng geschützte Art und ist im Anhang I der VS-RL aufgeführt. In der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel ist die Art seit 1996 als ungefährdet eingestuft (WITT ET AL. (1996), BAUER ET AL. (2002), SÜDBECK ET AL. (2007)). In der Roten Liste NRW wird die Rohrweihe als gefährdet geführt (SUDMANN ET AL. (2009) Die Bestandsgröße der Rohrweihe in Deutschland liegt aktuell bei ca bis Brutpaaren (SÜDBECK ET AL. (2007)). Ihr Verbreitungsgebiet umfasst große Teile Europas mit einer Bestandsgröße von bis Brutpaaren (BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004)). Von der Rohrweihe werden vor allem Europa, Nordafrika und Asien besiedelt, hinzu kommen Einzelvorkommen in Australien, Neuseeland, Neuguinea, Madagaskar sowie weiteren Inseln im indischen und pazifischen Ozean. Verbreitungsgrenzen innerhalb Europas sind: der Süden Großbritanniens und Dänemarks, Schweden und Finnland sowie der Mittelmeerraum, in östlicher Richtung reicht ihre Verbreitung über den Ural hinaus (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007)). In Deutschland kommt über die Hälfte des Bestandes innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen vor. Nordrhein-Westfalen ist die Art besonders im Tiefland anzutreffen, ihr Verbreitungsschwerpunkt liegt innerhalb der Hellwegbörde, der Lippeaue sowie im Münsterland. Ihr Bestand wird auf einen Wert zwischen 110 und 120 Brutpaaren geschätzt (LANUV NRW (2013)). Lebensweise Rohrweihen brüten bevorzugt in Röhrichten in Gewässernähe. In den letzten Jahren ist es vereinzelt auch zu Bruten in Wiesen oder Getreidefeldern gekommen. Mai 2014 Seite 43

52 Weihen fliegen meist im Ruderflug mit langsamen, weichen Flügelschlägen, unterbrochen von kurzen Gleitflugstrecken. Vor der Landung wirft sich der Vogel kurz nach oben und sackt dann nach unten durch. Ziehende Weihen fliegen vor allem im Gleitflug mit leicht V-förmig erhobenen Flügeln. Sie können Aufwinde sehr gut nutzen, sind davon aber nicht abhängig und können durch geschicktes Ausnutzen von Topographie und lokalen Luftströmungen Alpenpässe sogar bei Gegenwind fast ohne aktiven Ruderflug überqueren (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007)). Rohrweihen sind Kurz- bis Langstreckenzieher, die von Südwesteuropa bis ins tropische Afrika überwintern. Tiere der nordöstlichen Populationen kommen daher als regelmäßige Durchzügler im Herbst von August bis September und im Frühjahr im März /April vor. Rohrweihen erbeuten ihre Nahrung zum Großteil am Erdboden, d.h. sie schlagen nur selten Beute auf dem Wasser oder in der Luft. Dabei stellt aufgrund ihrer langen Beine und ihres guten Hörvermögens auch dichtere Vegetation kein Hindernis dar. Rohrweihen versuchen ihre Beute zu überraschen, indem sie in einem niedrigen Suchflug plötzlich über Schilf-, Wasserflächen oder dem angrenzenden Gelände auftauchen. Ihr Beutespektrum umfasst vor allem Kleinsäuger und Vögel (flügge Jungvögel), nachrangig Amphibien, Fische und Insekten (MEBS & SCHMIDT (2006)). Verhalten und Empfindlichkeit gegenüber WEA Nach der mehrjährigen Untersuchung von SCHELLER & VÖKLER (2007) brüten Rohrweihen in ähnlicher und für das Land Mecklenburg-Vorpommern typischer Dichte sowohl in den untersuchten Gebieten mit Windparks als auch in denen ohne WEA. Bei der Brutplatzwahl nutzen Rohrweihen den Nahbereich von WEA bis etwa 200 m nur eingeschränkt, darüber hinaus waren keine Beeinträchtigungen festzustellen. Die geringste Entfernung zwischen einem Brutplatz und einer WEA betrug 175 m, obwohl auch in geringeren Abständen geeignete Habitate vorhanden gewesen wären. Die Windparks wurden jedoch auch zwischen den Anlagen zur Jagd genutzt. Bei anderen Untersuchungen wurden auch Brutplätze der Rohrweihe mit geringeren Entfernungen zu WEA registriert (HANDKE (2000)), beispielsweise inmitten eines großen Windparks zwischen den WEA, die mit etwa 300 m Abstand zueinander errichtet wurden ( (2004)). Von MÖCKEL & WIESNER (2007) wurde beobachtet, dass die gesamte Windparkfläche intensiv für die Jagd genutzt wurde. Die Neststandorte befanden sich in einer Entfernung von 185 m bzw. 370 m zu den jeweils nächstgelegenen WEA. BERGEN (2001B) beobachtete nach Errichtung eines Windparks höhere Nutzungsintensitäten der Flächen als vorher, eine Barrierewirkung der Anlagen war auszuschließen. Im Windfeld Nackel (Brandenburg) wurde zur Brutzeit von KAATZ (2006) eine intensive Nutzung des Windparks als Jagdgebiet beobachtet, wobei die Vögel im bodennahen Suchflug, aber auch in Höhen um ca. 30 m über Grund, zwischen den - entlang eines Weges linear angeordneten - Anlagen sogar hindurch flogen. Bei Untersuchungen von RASRAN ET AL. (2008 & 2010) wurden die im Zuge des MEROS-Programms 8 ermittelten Daten zur Bestandsgröße von Greifvögeln und Eulen in Beziehung gesetzt mit der Veränderung der Anzahl von Windenergieanlagen und Windparks in bestimmten Gebieten 9. Während die Anzahl der WEA in dem Zeitraum von 1991 bis 2006 erheblich anstieg, blieben die Bestandsgröße, die Bestandsdichte und der Bruterfolg der betrachteten Greifvögel in diesem Zeitraum relativ stabil. Die bisherigen Forschungsergebnisse belegen, dass hinsichtlich der untersuchten Greifvogelarten, einschließlich der Rohrweihe, kein Zusammenhang (signifikante Korrelation) zwi- 8 Monitoring of European Raptors and Owls, veröffentlicht unter (Aktuelle Abfrage ). 9 Die Untersuchung umfassten 225 Monitoringflächen die über das gesamte Bundesgebiet verteilt liegen. Es wurden die Bestandsdaten von Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler, Mäusebussard, Wespenbussard, Baumfalke, Turmfalke, Habicht, Sperber und Rohrweihe erhoben. Seite 44 Mai 2014

53 schen der Entwicklung der Anzahl von Windenergieanlagen in Deutschland und der Entwicklung der Bestandsgröße, der Bestandsdichte und des Bruterfolgs feststellbar ist. Kollisionen einzelner Individuen an WEA oder andere Auswirkungen der Windenergienutzung haben insofern keinen negativen Einfluss auf die untersuchten Arten, welcher mit wissenschaftlichen Methoden feststellbar wäre. Vorsorglich wird im Leitfaden von NRW ein Abstand von m zu Brutplätzen empfohlen. Begründet wird dies durch ein mögliches Kollisionsrisiko (Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v.a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten). Das Land Brandenburg empfiehlt hingegen lediglich einen Schutzbereich von 500 m um Rohrweihen-Brutplätze und wir damit dem besonderen Flugverhalten von Rohrweihen, die überwiegend und insbesondere bei der Nahrungssuche bodennahe Suchflüge ausführen, ausreichend gerecht. Die intensive Nutzung von Windparkflächen durch Rohrweihen bei ausreichender Eignung als Jagdrevier ist mehrfach belegt. Dennoch kommen Kollisionen der Art mit Windenergieanlagen kaum vor. Trotz diversen intensiven Nachsuchen und der Sammlung von Zufallsfunden seit 1995 wurden nach DÜRR (2013F) bisher deutschlandweit zwölf Schlagopfer der Rohrweihe registriert. Standortbezogene Beurteilung Im UG wurde ein Rohrweihen-Brutplatz im Bereich des Wahlers Venn erfasst. Der genaue Neststandort ist nicht bekannt. Er wird sich vermutlich innerhalb des m-radius um den Suchraum X befinden. Als einzige geeignete Struktur in diesem Bereich befindet sich ein kleiner Teich nördlich des Hofes Böing ca. 900 m südwestlich des Suchgebiets X. Zu den potenziell zu errichtende WEA innerhalb des Suchgebietes wird sich voraussichtlich ein deutlich größerer Abstand als m ergeben, da WEA nicht unmittelbar am Rand einer Konzentrationszone plaziert werden können, sondern Abstände sowohl zur Grenze der Konzentrazionszone als auch zwischen den WEA eingehalten werden müssen, die dazu führen, dass voraussichtlich keine WEA im Bereich des kürzesten Abstandes zum wahrscheinlichen Rohrweihen-Brutplatz errichtet werden kann. Flugbewegungen der ansässigen Individuen wurden bis in den Bereich des Kettbaches im Zentrum den Suchraums X beobachtet. Die beobachtete Hauptnutzung lag 2012 und 2013 aber fast ausnahmslos im Bereich Wahlers Venn und berührte den Suchraum X nur zeitweise. Mit einem angenommenen Abstand von über m liegt der Brutplatz nach den Abstandkriterien der LAG und des Leitfadens von NRW außerhalb des Einflussbereichs potenzieller Anlagenstandorte innerhalb des Suchraums X. Der oben dargestellte gegenwärtige Kenntnisstand aktueller wissenschaftlicher Literatur schließt selbst im Nahbereich von WEA erfolgreiche Bruten nicht aus. Ein Abstand von mehr als m zur nächstmöglichen WEA bei gleichzeitig nur geringer Nutzungsintensität der geplanten Windparkfläche wird sich nicht negativ auf den Bestand der Art auswirken. Kollisionen sind zwar nicht vollständig auszuschließen, aber entgegen der Annahme des Leitfadens aufgrund des Flugverhaltens von Rohrweihen sowie nach Auswertung der oben genannten Schlagopferkartei als äußerst unwahrscheinlich einzustufen. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den örtlichen Bestand der Rohrweihe durch den Bau und den Betrieb der geplanten WEA sind nicht zu erwarten Wachtel Status und Bestand Die Wachtel gilt in der aktuellen deutschlandweiten Roten Liste gefährdeter Brutvögel als ungefährdet (SÜDBECK ET AL. (2007)). In Nordrhein-Westfalen und im Bereich der Westfälischen Bucht Mai 2014 Seite 45

54 gilt die Art als stark gefährdet (SUDMANN ET AL. (2009)). Der Erhaltungszustand der Art gilt in der atlantischen Region laut dem LANUV NRW (2013) als ungünstig. In NRW kommt die Art in allen Naturräumen vor, besitzt dabei große Verbreitungslücken. Die Bördelandschaften in Westfalen und im Rheinland gelten als Verbreitungsschwerpunkte. Der starken Schwankungen unterliegende Brutbestand wird mit bis Brutpaaren angegeben. Lebensweise Die Wachtel ist ein Zugvogel, der von Nordafrika bis zur arabischen Halbinsel überwintert, und in Mitteleuropa ein verbreiteter Brut- und Sommervogel ist. Ihre Population nimmt nach Süden hin zu, in Nordeuropa kommt sie eher spärlich vor. Die Wachtel kommt in offenen, gehölzarmen Kulturlandschaften mit ausgedehnten Ackerflächen vor. Besiedelt werden Ackerbrachen, Getreidefelder (v.a. Wintergetreide, Luzerne und Klee) und Grünländer mit einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten. Halbhohe, lichtdurchlässige Vegetation (z.b. selbstbegrünende Ackerbrachen, Luzerne- oder Kleegraspflanzungen, Erbsen, Sommergetreide, lichtes Wintergetreide mit mäßiger Wuchshöhe) werden bevorzugt, ebenso Standorte auf tiefgründigen Böden. Wichtige Habitatbestandteile sind Weg- und Ackerraine sowie unbefestigte Wege zur Aufnahme von Insektennahrung und Magensteinen. Sonnige, sandige Plätze werden für ausgiebige Sonnen- und Staubbäder genutzt. Sehr hohe und dichte Vegetation sowie Zuckerrüben werden gemieden, ebenso kalte Lehmund steinige Böden. Im Grünland tritt die Art seltener bzw. als Durchzügler auf (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2001)). Das Nest wird am Boden in flachen Mulden zwischen hoher Kraut- und Grasvegetation angelegt. Das Brutgeschäft beginnt ab Mitte Mai, die Bebrütungszeit dauert Tage, als Nestflüchter verlassen die Jungen am 1. oder 2. Tag das Nest. Anfang August sind die letzten Jungen flügge. 4-7 Wochen nach dem Schlupf löst sich der Familienverband auf. Die Nahrung besteht meist aus Sämereien (Ackerkräuter, Getreide) weniger aus grünen Pflanzenteilen sowie im Frühjahr und im Sommer aus Insekten (v.a. Jungvögel). Die Brutplätze der Wachtel sind nicht statisch an einen bestimmten Ort gebunden. Die Lage der Brutplätze variiert im Brutareal in Abhängigkeit von der Bodenbewirtschaftung und anderen Faktoren. Die Zahl brütender Vögel schwankt deutlich von Jahr zu Jahr, da die maximalen Brutpaarzahlen voraussichtlich von Invasionsereignissen bestimmt werden, die unabhängig vom zu beurteilenden Standort sind. Fraglich ist, inwieweit die örtliche Bestandsgröße von der Art der Bodenbewirtschaftung oder vom klimatisch bedingten invasionsartigen Auftreten abhängt. Die Brutpaardichte der Wachtel kann sehr unterschiedlich, zwischen 1 BP auf ha bis 1 BP auf 1-10 ha in ausgesprochenen Wachteljahren (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2001)) sein. Verhalten und Empfindlichkeit gegenüber WEA Frühere Untersuchungen ergaben Hinweise auf eine gewisse Empfindlichkeit und ein Meideverhalten von Wachteln gegenüber der Anlage bzw. dem Betrieb von WEA (MÜLLER & ILLNER (2001) und SINNING (2004A)). Auch BERGEN (2001A) beobachtete Abnahmen der Siedlungsdichte nach Errichtung eines Windparks. Die Art schien aufgrund der von den Anlagen verursachten Geräusche die Anlagennähe zu meiden, da die eigenen Revierrufe möglicherweise überlagert wurden. REICHENBACH ET AL. (2004) beobachtete ein Fehlen der Art in Anlagennähe, erste Reviere wurden erst in m Entfernung festgestellt. Dies schien auf eine aktive Meidung der Anlagen hinzudeuten. In der Zwischenzeit wurden bei weiteren Beobachtungen (REICHENBACH ET AL. (2007), STEINBORN ET AL. (2011)) im Zuge nächtlicher Kartierungen die Erwartungswerte bis zu einer Entfernung von 100 m um die Anlagen überschritten. So konnten zwei Nachweise innerhalb dieses Radius gemacht Seite 46 Mai 2014

55 werden, insgesamt wurden sechs von zehn Tieren bis zu einer Entfernung von 400 m beobachtet, die restlichen vier waren > 500 m entfernt. Ein geringes Meideverhalten kann nicht ausgeschlossen werden, da die Erwartungswerte im Bereich 100 m bis 500 m unterschritten wurden. In mehrjährigen Untersuchungen in zwischenzeitlich errichteten Windparks in Brandenburg MÖCKEL & WIESNER (2007) wurde festgestellt, dass die Wachtelbestände stark schwanken, aber auch nach Errichtung von Windenergieanlagen keine Meidung von Windparks festzustellen war. Die Revierzentren von Wachteln in den untersuchten Windparks wurden im Mittel in 160 m Entfernung, im Minimum in geringerer Entfernung als 50 m zur nächstgelegenen Windenergieanlage kartiert. Möglicherweise hat sich die Erhöhung der Strukturvielfalt durch den Bau von geschotterten Zuwegungen und Aufstellflächen mit ruderaler Vegetation bestandsfördernd ausgewirkt. Darüber hinaus wurden Wachteln als Durchzügler/Überwinterer innerhalb des Windparks festgestellt. Insgesamt kann bei Wachteln ein kleinräumiges Meideverhalten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wachteln als Kollisionsopfer mit WEA sind in Deutschland sind nicht bekannt (DÜRR (2013F)). Im Brutgebiet sind Wachteln überwiegend zu Fuß unterwegs und fliegen bei Störungen nur auf, wenn sie wirklich keinen anderen Ausweg mehr sehen. Vorsorglich wird im Leitfaden von NRW ein Abstand von 500 m zu Brutplätzen empfohlen. Begründet wird dies durch ein mögliches Meideverhalten. Standortbezogene Beurteilung Im Untersuchungsgebiet wurden bei Nachterfassungen 2012, über drei Termine, insgesamt Wachteln erfasst. Das entsprach 3-4, 4 bzw. 6 Wachteln pro Erfassungstermin. Während der vorangegangene Tagerfassung wurden im räumlichen Zusammenhang an zwei Terminen 2 bzw. 2-3 Individuen erfasst. Diese Ergebnisse lassen am westlichen Rand des Wahlers Venn 2-3 rufende Individuen und am westlichen Rand des Suchraumes X 1(-3) rufende Individuen vermuten. In 2013 wurden bei einer Nachterfassung fünf rufende Wachteln im zentralen Bereich des Wahlers Venn und bei einer Tageserfassung eine rufende Wachtel im selben Bereich wie 2012, am westlichen Rand des Suchraumes X, erfasst. Insgesamt kann von einer jährlich schwankenden Anzahl an Revieren der Wachtel in der offenen Feldflur des Suchraums X und dessen Umfeld ausgegangen werden. Die Beobachtungen im Suchraum X und z.t. im zentralen Bereich des Wahlers Venn unterschreiten den empfohlenen Abstandes von 500 m von WEA zum Brutplatz laut Leitfaden NRW. Der mögliche Bau und Betrieb von Windenergieanlagen kann nach dem aktuellem wissenschaftlichen Stand dazu führen, dass das nähere Umfeld der Anlagen gemieden wird. Die daraus möglicherweise resultierenden kleinräumigen Verlagerungen der Reviere im Areal stellen keine erhebliche Beeinträchtigung des örtlichen Bestandes der Wachtel mit Wirkung auf deren Erhaltungszustand dar. Sie sind aber eher unwahrscheinlich, da die Mehrzahl der Rufnachweise, gemessen an den bekannten Minimalabständen, einen hinreichenden Abstand zum Suchraum X hat. Innerhalb des Suchraumes haben die geplanten WEA-Standorte einen untergeordneten Einfluss auf die räumliche Verteilung von Rufern oder Brutplätzen, solange die standortspezifische Revierdichte nicht überschritten ist. Diese beträgt im Idealfall bis zu zehn Reviere pro zehn Hektar. Die tatsächliche Kapazitätsgrenze des Planungsraumes ist nicht eindeutig zu bestimmen. Die derzeitige Siedlungsdichte beträgt im 500 m-umfeld bei 4 Revieren auf 240 ha Offenland ca. 0,17 Reviere auf 10 ha. Insofern kann dennoch davon ausgegangen werden, dass noch eine deutliche Verdichtung der Revierzentren über das bisherige Maß hinaus möglich ist. Des Weiteren ist eine Besiedlung zwischen den einzelnen Anlagenstandorten, je nach Abstand der Anlagen untereinander, ebenfalls möglich. Mai 2014 Seite 47

56 In Folge des Vorhabens sind aufgrund der konkreten räumlichen Situation keine erheblichen Störungen im Sinne des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes zu besorgen. Denkbare Ausweichbewegungen brütender Vögel könnten jedoch möglicherweise eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Lebensraums im Sinne der Eingriffsreglung darstellen. Dies ist im Rahmen Eingriffsbeurteilung zu prüfen und ggf. zu bewältigen. Die Kollisionsgefahr ist für diese Art aufgrund ihres Flugverhaltens sowie nach Auswertung der oben genannten Schlagopferkartei im Allgemeinen als sehr gering zu bewerten. Aus der räumlichen Situation und auf Grund der festgestellten Beständen ergeben sich keine Hinweise, dass sich vor Ort darüber hinausgehende, besondere Gefahren ergeben könnten. Eine signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus ist nicht vorher zu sehen bzw. nicht zu erwarten. 6.2 Zugvögel Als mögliche Wirkungen von Windenergieanlagen auf ziehende Vögel werden im Allgemeinen genannt: die Möglichkeit von Kollisionen, die Behinderung des Zuges durch Barrierewirkungen mit der Folge von Irritationen, Zugumkehr oder erhöhtem Energieaufwand durch Umwege. Die Empfindlichkeit von Zugvögeln gegenüber Windenergieanlagen kann als gering betrachtet werden. Unter normalen Bedingungen findet der Vogelzug überwiegend in Höhen statt, die über dem Wirkbereich von WEA liegen. Radaruntersuchungen aus den 1970er und 80er Jahren kamen zu den Ergebnissen, dass sich nur etwa 50 % des Nachtzugs unterhalb von 700 m abspielen, bei guten Zugbedingungen stieg die Hauptmasse der Vögel sogar über m auf (BRUDERER (1971)). Im Frühjahr wurde beim Tagzug in Norddeutschland eine mittlere Flughöhe von 600 m und beim Nachtzug von 900 m eingehalten, beim Wegzug flogen Limikolen in durchschnittlich 300 bis 450 m (über Grund) (JELLMANN (1977), JELLMANN (1988), JELLMANN (1989)). GRÜNKORN ET AL. (2005) stellten in Schleswig-Holstein in Nächten intensiven Vogelzuges eine mittlere Flughöhe von etwa 700 m fest. Bei einer zweijährigen Voruntersuchung und zweijährigen Nachuntersuchung durch REICHENBACH (2005 & 2006) wurden keine erkennbaren Barriereeffekte auf den Vogelzug durch WEA festgestellt. Diese Ergebnisse werden durch die gutachterliche Stellungnahme von BIO CONSULT (2010) zum Einfluss von WEA auf den Vogelzug auf der Insel Fehmarn bestätigt. Beim Verhalten der Vögel wird zwischen niedrig ziehenden Vögeln kleiner Trupps sowie größeren Vogelschwärmen unterschieden. Erstere führen meist ohne große Ausweichbewegungen zwischen den WEA ihren Vogelzug fort, wogegen bei letzteren vermehrt kleinräumige Ausweichbewegungen durch Um- oder Überfliegen beobachtet wurden. Bei Radaruntersuchungen zur Überprüfung von Auswirkungen von zwei WEA mit 135 m Nabenhöhe und 127 m Rotordurchmesser auf ziehende und in der Region rastende Vögel im Raum Emden-West, bei der insbesondere tagesperiodische Pendelflüge von Bedeutung waren, lagen rund 85% aller Vogelechos in einer Höhe bis zu 300 m. WEA wurden kleinräumig umflogen. Ein Einfluss auf die Raumnutzung konnte nicht festgestellt werden. Kollisi- Seite 48 Mai 2014

57 onsopfer konnten bei systematischen Nachsuchen nicht gefunden werden ( (2011C)) 10. Im UG wurde neben Kranichzug nur in sehr geringem Maße bodennaher Kleinvogelzug festgestellt. Kraniche ziehen in einem Schmalfrontenzug, d.h. die Zugrouten sind auf einen in Deutschland etwa 300 km breiten Korridor begrenzt, der sich in den Herkunfts- und Ankunftsgebieten fächerartig erweitert (PRANGE (2006), PRANGE (2007)). Die ganz überwiegende Zahl der Flüge findet innerhalb der Hauptzugzeit an ein (Frühjahr) bis vier Tagen (Herbst) bei optimalen Witterungsbedingungen statt. Bei schlechter werdenden Bedingungen wird der Zug in der Regel unterbrochen oder es werden Routen mit besseren Bedingungen geflogen. Der Bestand des Kranichs hat sich in den letzten Jahrzehnten positiv entwickelt. Während um 1970 nur wenige Kraniche über Deutschland zogen, sind es heute etwa bis Tiere (PRANGE (2006), PRANGE (2007)). Die Tendenz ist steigend. Obwohl in Deutschland gegenwärtig etwa Windenergieanlagen betrieben werden, wurden in den vergangenen etwa elf Jahren, in denen die Fundkartei für Kollisionsopfer an WEA der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg (DÜRR (2013C)) geführt wird, nur fünf Kollisionsopfer von Kranichen, davon vier während der Zugperiode, gefunden. Im gleichen Zeitraum gab es rund 4,8 Mio. Überflüge von Kranichen im gleichen Raum. Die Kollisionswahrscheinlichkeit kann damit als verschwindend gering angenommen werden. Zugplanbeobachtungen über zwei Zugperioden, die den gesamten Landkreis Uelzen mit mehreren Windparks abdeckten, belegen bei Kranichen keinerlei Einfluss der Windenergienutzung auf das Zuggeschehen (REICHENBACH ET AL. (2008)). Das Zugverhalten von Gänsen ist weniger augenfällig als das der Kraniche, obwohl ihre Flugstrecken die der Kraniche teilweise übersteigen. Nordische Gänse überwintern v.a. in den küstennahen Bereichen der Nord- und Ostsee sowie in den großen Flussniederungen von Rhein, Elbe, Havel und Oder (vgl. BERGMANN ET AL. (2006), S. 81) und wechseln während des Winters, je nach Witterung und Nahrungsverfügbarkeit zwischen unterschiedlichen Rastgebieten. Die Besenderung von Gänsen hat in den vergangenen Jahren zahlreichen Informationen zu Zugrouten und -geschwindkeiten geliefert (vgl. Verluste entstehen v.a. durch Abschuss. Die Zahl der in Westeuropa jährlich geschossenen Wildgänse wird auf geschätzt (BERGMANN ET AL. (2006), a.a.o.s. 69). Dagegen ist die Zahl von 21 kollidierten nordischen Gänsen (Grau-, Bläss-, Saat- u. Weißwangengans) vernachlässigbar. Die Empfindlichkeit von Zugvögeln gegenüber Windenergieanlagen kann als gering betrachtet werden. Ein Umfliegen von Anlagenstandorten bedeutet im Verhältnis zur gesamten Flugleistung keinen nennenswerten zusätzlichen Energieaufwand. Das Kollisionsrisiko beim Vogelzug ist gering. Es gibt keine Hinweise auf ein Konfliktpotenzial zwischen der Windenergienutzung und dem Vogelzug. 6.3 Rastvögel Auf Rastbestände von Vögeln sind folgende Auswirkungen der Windenergienutzung denkbar: baubedingt könnte es, je nach Baubeginn, zu Störungen aufgrund der Bautätigkeiten (Baulärm, Bewegungsaktivitäten) in Nähe der Äsungsflächen kommen; anlage- und betriebsbedingt sind Verlust oder die Entwertung von Nahrungshabitaten durch Überbauung und Vertreibungswirkungen möglich; 10 Vgl. se/radaranalyse-von-flugbewegungen/ Mai 2014 Seite 49

58 bei Pendelflügen zwischen Nahrungshabitaten und Schlafplätzen sind Kollisionen von Vögeln infolge von Anflug gegen die Masten und die Rotoren möglich. Als mittelbare Wirkung sind Meidungen von Überwinterungs-, Rast-, Mauser-, Brut- oder Nahrungshabitaten in Folge der vertikalen Struktur und der sich bewegenden Elemente der WEA möglich. Vögel werden möglicherweise durch die sich bewegenden Rotoren und die dadurch entstehenden Schlagschatten plötzlich aufgescheucht, wenn vorher besonnte Habitate im Laufe der Zeit vom Rotorschatten überstrichen werden. Ähnliche Störwirkungen können auch die Zufahrtswege entfalten, wenn Montage- und Servicetrupps, aber auch Erholungssuchende und Besucher der WEA in ein bis dahin weitgehend ruhiges Gebiet regelmäßig oder häufig eindringen. Dies kann zu wiederholten Fluchtbewegungen und damit zu negativen Auswirkungen auf den Bruterfolge führen. Je nach Standortbedingungen, Lebensraumansprüchen, Verhaltensweisen und Gewohnheiten kann das Meide- und Fluchtverhalten der einzelnen Arten bzw. Artengruppen in Intensität und räumlicher Ausprägung sehr unterschiedlich sein. So konnten MÖCKEL & WIESNER (2007) für Gastvögel feststellen, dass Vogelarten wie Singvögel und einige Großvogelarten keine Scheu und andere, wie z.b. Gänse, ein Meideverhalten von 250 bis 500 m bzw. Kraniche von m haben. Auch REICHENBACH ET AL. (2007) konnten bei Gastvögeln (gegenüber Brutvögeln) eine stärkere Scheuchwirkung feststellen. Untersuchungen von hinsichtlich des Vorhandenseins von Gänsekot im Bereich Neermoor (Emsland) belegen hingegen eine intensive Nutzung von Nahrungsflächen bis auf 10 m an das Fundament von WEA heran ( (2006, 2007, 2010)). Bei der umfassenden Auswertung durchgeführter Untersuchungen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel von HÖTKER (2006) wird dargelegt, dass die meisten Brutvögel eine geringe bis sehr geringe Empfindlichkeit gegenüber dem Betrieb von WEA verfügen, bei Rastvögeln ist die Empfindlichkeit im allgemeinen höher, aber deutlich geringer als vorsorglich angenommen. Es kann zwar davon ausgegangen werden, dass Rastvögel empfindlicher gegenüber hohen Bauwerken und sich bewegenden Körpern sind als Brutvögel. Das Ausmaß einer Meidung ist aber von den sonstigen Rahmenbedingungen, wie Attraktivität des Nahrungsangebotes, Vorhandensein alternativer Flächen in der Nähe, artspezifischer Empfindlichkeit, Witterungsbedingungen und ähnliche Einflussfaktoren abhängig. Die im Folgenden nicht näher behandelten, im Untersuchungsgebiet angetroffenen Rastvogelarten sind entweder grundsätzlich unempfindlich gegenüber Windenergieanlagen (z.b. Singvögel wie Amsel, Dohle, Feldlerche, Feldsperling, Goldammer, Grünfink, Haussperling, Star, Stieglitz; Rabenkrähe; vgl. HÖTKER ET AL. (2004)), als Rastvögel oder Nahrungsgäste so selten im Gebiet präsent (Rotmilan) oder mit so geringen Individuenzahlen vorhanden, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich des Lebensraumes dieser Arten hervorgerufen werden können (z.b. Austerfischer, Graureiher, Großer Brachvogel, Kormoran, Krickente, Reiherente, Stockente) oder trotz vereinzelter Kollisionen grundsätzlich unempfindlich gegenüber dem artspezifischen Risiko von Kollisionsfolgen (Mäusebussard, Turmfalke) bei grundsätzlich geringem Meideverhalten. Seite 50 Mai 2014

59 Aufgrund des gegenwärtigen Kenntnisstandes und dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (Stand ) sind von den im Untersuchungsgebiet festgestellten Zug- und Rastvogelarten Nordische Gänse, Kiebitz und Kranich als WEA-empfindlich zu betrachten. Für alle übrigen Arten gilt die Regelfallvermutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote infolge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden (a.a.o. Anlage 4) Nordische Gänse In den Roten Listen der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK ET AL. (2007)) und Nordrhein-Westfalens (SUDMANN ET AL. (2009)) werden die nordischen Gänse als ungefährdet eingestuft. Innerhalb Europas gelten die Bestände der nordischen Gänse bis auf die Zwerggans seit 2004 als sicher. Sie sind meist nicht nur auf Europa konzentriert und haben hier bis auf die Zwerggans einen günstigen Erhaltungszustand (Non-Spec) (BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004)). Die ziehenden nordischen Gänse legen weite Strecken zurück und haben ihre Brutgebiete hoch im Norden Skandinaviens, der russischen Tundra und Sibiriens sowie in den gemäßigten Breiten Eurasiens. Die überwinternden nordischen Gänse verlassen normalerweise am frühen Morgen ihre Schlafplätze (meist Gewässer) in Richtung ihrer Äsungsflächen und suchen sie zum Einbruch der Dunkelheit wieder auf. Dabei spielen sowohl Licht- und Witterungsverhältnisse sowie Störungen eine entscheidende Rolle. Sie wechseln bei hellen Mondnächten zwischen Schlaf- und Äsungsplätzen hin und her. Bei geringen Distanzen zwischen den Nahrungs- und Schlafgebieten fliegen die nordischen Gänse auch zur Mittagsruhe in ihre Schlafgebiete. Ansonsten finden die Ruhephasen meist an kleineren, nahegelegen Gewässern oder auch auf festem Land statt (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007)). In Nordrhein-Westfalen gilt die Blässgans als sehr häufiger, aber lokaler Durchzügler und Wintergast, der zwischen Anfang Oktober und Anfang April im Bundesland auftritt, wobei im Dezember/Januar die höchsten Überwinterungszahlen zu verzeichnen sind. Im Niederrheinischen Tiefland werden im Winterhalbjahr regelmäßig Rastzahlen zwischen (maximal ) Individuen erreicht. 11 Ebenfalls gilt die Saatgans in NRW als Durchzügler und Wintergast, ist dabei aber weniger häufig. Die höchsten Bestandszahlen werden im November beobachtet, wobei die Tiere ab Oktober bis Ende Februar im Gebiet sind. Das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein weist die größte Anzahl an Tieren auf (> Individuen). 12 Selten werden auch vereinzelt Zwerggänse mit Rast- und Wintervorkommen beobachtet (<10 Individuen ), meist zusammen mit den o.g. Arten. Die Graugans ist in NRW keine planungsrelevante Vogelart. Bei der umfassende Auswertung durchgeführter Untersuchungen durch HÖTKER (2006) wurde ein signifikanter Zusammenhang zwischen WEA und dem Bestand außerhalb der Brutzeit ermittelt. Das durchschnittliche Meideverhalten wurde mit 300 m (Median) angegeben. In Bezug auf das Repowering mit größeren Anlagen wurden ebenfalls negative Effekte abgeschätzt. Bei Gänsen als Gastvögel stellten MÖCKEL & WIESNER (2007) ein Meideverhalten von m fest. Auch REICHENBACH ET AL. (2007) konnten in Bezug auf die Gastvögel ebenfalls eine stärkere Scheuchwirkung als bei Brutvögeln beobachten. Möglicherweise stellt sich jedoch auch bei Gastvögeln ein Gewöhnungseffekt ein. So konnte bei Untersuchungen von hinsichtlich des Vorhandenseins von Gänsekot im Umfeld 11 vgl vgl. Mai 2014 Seite 51

60 von WEA über die Jahre eine zunehmende Annäherung der intensive Nutzung von Nahrungsflächen bis auf 10 m an das Fundament von WEA heran festgestellt werden ( (2006, 2007, 2010)). Geeignete Nahrungsflächen im 300 m-umkreis um eine WEA wurden intensiver genutzt, als andere, weiter entfernte Flächen im Vogelschutzgebiet. Bei einer zweijährigen Voruntersuchung und zweijährigen Nachuntersuchung durch REICHENBACH (2005 & 2006) wurden keine erkennbaren Barriereeffekte auf den Vogelzug durch WEA festgestellt. Diese Ergebnisse werden durch die gutachterliche Stellungnahme von BIO CONSULT (2010) zum Einfluss von WEA auf den Vogelzug auf der Insel Fehmarn bestätigt. Beim Verhalten der Vögel wird zwischen niedrig ziehenden Vögeln kleiner Trupps sowie größeren Vogelschwärmen unterschieden. Erstere führen meist ohne große Ausweichbewegungen zwischen den WEA ihren Vogelzug fort, hingegen wurden bei letzteren vermehrt kleinräumige Ausweichbewegungen durch um- oder überfliegen beobachtet. Bei Radaruntersuchungen lagen rund 85% aller Vogelechos in einer Höhe bis zu 300 m. WEA wurden kleinräumig umflogen. Ein Einfluss auf die Raumnutzung konnte nicht festgestellt werden. Kollisionsopfer konnten bei systematischen Nachsuchen nicht gefunden werden (SCHMAL + RATZBOR (2011C)) 13. Insgesamt wird für Deutschland ein geringes Kollisionsrisiko beim Vogelzug angenommen. Im Ergebnis gäbe es keine Hinweise auf ein Konfliktpotenzial zwischen der Windenergienutzung und dem Vogelzug. Die Dürr-Liste (DÜRR (2013A)) führt insgesamt zehn Nachweise von Bläss- und Saatgans, von denen keiner aus Nordrhein-Westfalen stammt, sowie fünf der Graugans (kein Fund aus NRW) als Schlagopfer von Windenergieanlagen. Standortbezogene Beurteilung Die im UG vorhandenen Gewässer werden von Gänsen nicht als Schlafgewässer genutzt. Innerhalb des Untersuchungsgebietes bis zu einem Umkreis von m um den Suchraum X wurden an einem Kartiertag maximal jeweils 20 Bläss- und Saatgänse nachgewiesen. Die weitaus größten Rastbestände lagen im Bereiche der Raeker Wiese rund m entfernt vom Suchraum X und damit außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes. Hier wurden einmalig mit 850 Blässgänsen lokal bedeutende Rastvogelbestände erfasst. Innerhalb des Untersuchungsgebietes im m- Umkreis um das Suchgebiet X, wurden im Süden des Wahlers Vehn, nordöstlich von Böing, einmalig 310 rastende Graugänse rund 500 m entfernt vom Suchraum X beobachtet. Dies entspräche einer regionale Bedeutung dieser Fläche. Die Art zählt in Nordrhein-Westfalen nicht zu den planungsrelevanten Arten. Im selben Bereich wurden auch die jeweils 20 Bläss- und Saatgänse nachgewiesen. Weitere Nachweise von Nordischen Gänsen im m-untersuchungsgebiet gelangen nur punktuell mit wenigen Tieren (maximal acht Individuen zeitgleich). Beobachtungen mit mehr Individuen lagen alle im Bereich der o.g. Raeker Wiese. Innerhalb des Suchraumes X wurde nur einmalig 12 rastende Graugänse im Umfeld des Kettbaches beobachtet. Insgesamt betrachtet wurde das UG nicht regelmäßig und nicht in großen Bestandszahlen von nordischen Gänsen als Rastgebiet genutzt. Überfliegende Trupps waren ebenfalls selten und vorwiegend im Südosten des UG. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand und aktueller wissenschaftlicher Literatur sowie der räumlichen Situation kann davon ausgegangen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen des örtlichen Gastvogelbestandes der nordischen Gänse durch den Bau und den Betrieb von WEA im Projektgebiet nicht zu erwarten sind. Es werden weder regelmäßig genutzte Nahrungsgebiete entwertet noch ist eine signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate, die über das allgemeine Lebensrisiko hinaus geht, zu erwarten. 13 vgl. Seite 52 Mai 2014

61 6.3.2 Kiebitz Der Kiebitz gilt innerhalb Europas seit 2004 als gefährdet. Er ist auf Europa konzentriert und hat hier einen ungünstigen Erhaltungszustand (Spec 2) (BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004)). In der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel von Deutschland wurde er stetig als stark gefährdet geführt, d.h. sowohl für den Zeitraum (WITT ET AL. (1996)), (BAUER ET AL. (2002)), als auch in der aktuellen Liste von 2007 (SÜDBECK ET AL. (2007)). Auch in der Roten Liste Nordrhein- Westfalen gilt der Kiebitz als gefährdet (SUDMANN ET AL. (2009)). Die Bestandsgröße des Kiebitzes in Deutschland liegt aktuell bei bis Brutpaaren (SÜDBECK ET AL. (2007)). Sein Verbreitungsgebiet umfasst große Teile Europas mit einer Bestandsgröße von bis Brutpaaren (BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004)). Kiebitze kommen innerhalb der Transpaläarktis in der gemäßigten und mediterranen Zone von Westeuropa bis Ussuriland vor. In Europa im Norden bis Färöer, den Shetland-Inseln und Norwegen und im Süden bis Griechenland, den Apennien und Südspanien. Innerhalb von Mitteleuropa sind die Vorkommen besonders auf die Tiefebenen Polens und Norddeutschlands sowie im Bereich der Mittelgebirge und des Alpenvorlandes bis 200 m ü.nn konzentriert (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007)). In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als häufiger Brutvogel und sehr häufiger Durchzügler mit einem Mittwinterbestand von mehr als Individuen ( ). Die rastenden Trupps, in Stärken von Tieren, bisweilen über Individuen, nutzen vorwiegend offene landwirtschaftliche Flächen in Flussniederungen, großflächige Feuchtgrünländer sowie Bördelandschaften. Sie sind im Zeitraum zwischen Ende September und Anfang Dezember (Maximum im November) sowie von Mitte Februar bis Anfang April in NRW anzutreffen. Die Vogelschutzgebiete Hellwegbörde, Weseraue und Unterer Niederrhein sowie die Börden der Kölner Bucht verfügen über bedeutende Rastvorkommen der Art. 14 GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007) beschreibt das Zugverhalten als stark von meteorologischen Faktoren bestimmt; der Wegzug hat vielfach den Charakter einer Kälteflucht. Verdriftungen über weite Distanzen sind bekannt. Dabei fliegen größere Trupps in der Regel weit auseinandergezogen und wenig tief gestaffelt. Flug- und Zuggeschwindigkeiten, nach verschiedenen Methoden gemessen, liegen zwischen 40 und knapp 70 km/h und die Flug- und Zughöhen sind im Allgemeinen gering, meist unter 500 m, doch sind ausnahmsweise Kiebitze bis fast m beobachtet worden. Rastende Kiebitze wurden von SINNING & GERJETS(1999) im Rahmen einer zusammenfassenden Untersuchung an 12 Windparks im norddeutschen Raum im Nahbereich aller Windparks angetroffen. Auch größere Schwärme von mehr als 700 Tieren wurden in einzelnen Windparks beobachtet. Die rastenden Vögel näherten sich den Anlagen bis auf 30 m. GRÜNKORN ET AL (2005) bestätigen dieses Ergebnis und beobachtete Kiebitztrupps innerhalb der Windparks rastend und Nahrung suchend. Ziehende Kiebitze tangierten mehrere Windparks in Brandenburg mit Abständen von m. Größere rastende Trupps hielten Abstände von m, kleinere rastende bzw. Nahrung suchende Trupps näherten sich bis auf m den Anlagen. Bei einem Windpark wurde ein Kiebitztrupp von etwa 50 Tieren beim Durchflug beobachtet. Der Trupp hielt Abstände zu den WEA von etwa 100 m ein (MÖCKEL & WIESNER (2007)). In einem Rastgebiet des Kiebitzes in Brandenburg nördlich von Prenzlau wurde das Rast- und Flugverhalten im Zusammenhang mit den dort befindlichen Windenergieanlagen untersucht. Festgestellte Nahrungsflächen des Kiebitz befanden sich dabei innerhalb und außerhalb des Windparks. Die 14 vgl. Mai 2014 Seite 53

62 innerhalb des Windparks liegenden Nahrungsflächen waren zum Teil nur m von einer WEA entfernt. Beim Wechsel der Nahrungsflächen wurde der Windpark von den Kiebitzen regelmäßig durchflogen, wobei Truppgrößen bis zu maximal Exemplaren registriert wurden. Der Vorbeiflug an den WEA erfolgte in Entfernungen bis ca. 50 m und in geringer Höhe (SCHELLER (2008)). Im Rahmen einer Langzeituntersuchung in Norddeutschland wurde zusammenfassend dargestellt, dass ziehende oder im Rastgebiet umherstreifende Kiebitztrupps die untersuchten Windparks mehrfach durchquerten. Bei einem Vergleich mit den Erwartungswerten (bei durchschnittlicher /gleichmäßiger Verteilung) für Überflüge von Flächen mit definierten Abständen zu WEA wurde festgestellt, dass die Erwartungswerte im Bereich von 200 m Abstand zu den Anlagen deutlich übertroffen, im Bereich von 300 m unterschritten wurden. Die Erwartungswerte im Nahbereich bis 100 m wurden hinsichtlich der Truppzahl erreicht, hinsichtlich der Individuenzahl aber geringfügig unterschritten. Insgesamt wurde festgestellt, dass fliegende Kiebitztrupps den Nahbereich der Windenergieanlagen nur in geringem Maß meiden (STEINBORN ET AL. (2011)). Für die in dieser Untersuchung betrachteten Teilräume Referenzgebiet und Windpark Hinrichsfehns ist eine gleich verlaufende positive Entwicklung der Rastbestände festzustellen. Für den Windpark Fiebing wurde eine abnehmende Tendenz errechnet, was aber lediglich auf der besonderen Situation und Größenordnung der rastenden Kiebitze im Jahr 2001 beruht. Bei Betrachtung der zwei Jahre vor und drei Jahre nach Errichtung der WEA (Zeitraum ) ist ebenfalls eine positive Entwicklung festzustellen. Die DÜRR (2013A) Liste führt vier Nachweise der Art als Schlagopfer von Windenergieanlagen. Drei Tiere wurden davon während des Herbstzuges gefunden. Standortbezogene Beurteilung Die Nachweise des Kiebitzes verteilten sich im Zeitraum von Mitte März bis Mitte April 2013 über die gesamte offene Untersuchungsfläche. Die individuenstärkste Beobachtung lag zwischen dem Kuhweg und der Eisenbahnlinie südlich des Gehöftes Steens mit rund 700 Tieren. Diese Beobachtung lag damit unterhalb der gelegentlich in NRW zu beobachtenden über rastenden Individuen. Weitere Bereiche mit Trupps über 100 Tieren lagen östlich des Gehöfts Rietmann, im "Wahlers Venn" nördlich bzw. nordöstlich des Gehöft Böing östlich eines Modelflugplatzes sowie westlich eines landwirtschaftlichen Betriebes am Jansborgweg. Damit lagen fast alle weiteren Trupps innerhalb der in NRW üblichen Spanne von Tieren bzw. unterhalb dieser. Im weiteren UG verteilen sich die Nachweise der Art nahezu konstant über die Offenlandflächen, die Truppstärken liegen dabei zwischen einem und 93 Tieren. Keine oder nur spärliche Nachweise gelangen im direkten Umfeld der Waldflächen im Nordosten des UG. Insgesamt wurden mehr als Individuen im erweiterten UG nachgewiesen, davon 92% innerhalb des m-untersuchungsgebietes und 8,9% direkt im Suchraum X. Zusammengefasst für die einzelnen Erfassungstage und das gesamte Gebiet waren am und rund bzw. 881 Kiebitze im UG rastend anwesend. Diese Zahlen geben dem Gebiet, bezogen auf übliche Rastgrößen in NRW (vgl. oben), eine entsprechende Bedeutung für den Kiebitzzug. Dabei ist zu beachten, dass das Zuggeschehen im Frühjahr 2013 in Nord(west)deutschland wegen der ungewöhnlich langanhaltenden Frostperiode atypisch verlaufen ist. Solche witterungsbedingten Ereignisse sind jedoch extrem selten und daher zur Beurteilung der generellen Situation ungeeignet. Dies verdeutlicht zum Beispiel der Umstand, dass sich der in Hessen bislang größte beobachtete Bekassinenschwarm mit 551 Individuen gegenüber dem bisherigen (300 Tiere) aus 1970 annähernd verdoppelt hat. Laut einem Artikel im ornithologischen Fachmagazin Der Falke von GELPKE ET AL. (2013) 15 waren die 15 GELPKE, C., KÖNIG, C., STÜBING, S. & J. WAHL (2013): Märzwinter 2013: bemerkenswerter Zugstau und Vögel in Not. Der Falke, Heft 5, Mai Abrufbar unter Seite 54 Mai 2014

63 Kiebitze allgegenwärtig und rasteten dabei zu zehntausenden, wobei oft mangels Alternativen auch Äcker im großen Stil als Rastgebiete fungierten. Insbesondere die Gebiete, die 'vor' der Schneegrenze lagen wurden zum Rasten genutzt. Der folgenden Abbildung ist die Verteilung des Kiebitzes im Zeitraum März in den Jahren 2012 (links) und 2013 (rechts) zu entnehmen, wobei die außergewöhnliche Rastsituation für NRW gut zu erkennen ist. Innerhalb diesen Zeitraumes bzw. auch noch danach wurden auch innerhalb des Projektgebietes ungewöhnlich hohe Kiebitz-Rastzahlen beobachtet. Abbildung 7: Konzentration von Kiebitzen 2013 (aus GELPKE ET AL. (2013)) Überflüge wurden in Richtung Nordosten vor allem über den Suchraum X beobachtet, es handelt sich dabei um Truppgrößen bis 21 Individuen in Flughöhen bis 80 m. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand und aktueller wissenschaftlicher Literatur sowie der räumlichen Situation ist nach den Erfassungsergebnissen 2013 eine kleinräumige Verschiebung von Rastplätzen des Kiebitzes nicht auszuschließen. Die Art nutzt geeignete Lebensräume aber nicht statisch, ihre Rastplätze variieren von Jahr zu Jahr in potenziellen Rastgebieten in Abhängigkeit von der Bodenbewirtschaftung und anderen Faktoren. Die geplanten WEA haben darauf nur einen untergeordneten Einfluss. Die Ackerflächen verlieren durch die WEA nicht ihre Funktion als potenzielles Rastgebiet. Die bedeutenden Nachweise verteilen sich ab einem Abstand von 100 m außerhalb des Suchraumes X. Es kann davon ausgegangen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen auf die örtlichen Gastvogelbestände des Kiebitzes durch den Bau und den Betrieb von WEA im Projektgebiet nicht zu erwarten sind. Es werden keine regelmäßig genutzten Nahrungsbiotope entwertet. Die Kollisionsgefahr für die Art durch die Errichtung und den Betrieb von WEA im Projektgebiet ist aufgrund ihres Flugverhaltens und der o.g. Schlagopferkartei als sehr gering zu bewerten. Eine signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus ist nicht zu erwarten. Zugstau.pdf Mai 2014 Seite 55

64 6.3.3 Kranich Im Statusreport von BirdLife International wird der Gefährdungsstatus des Kranichs innerhalb Europas als depleted (= dezimiert, erschöpft) eingestuft, ein Kriterium, das einen ungünstigen Erhaltungszustand (Spec 2) kennzeichnet, obgleich der europäische Brutbestand einen ansteigenden Trend aufweist (BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004)). In der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel von Deutschland wurde er stetig als ungefährdet geführt, d.h. sowohl für den Zeitraum (WITT ET AL. (1996)), (BAUER ET AL. (2002)), als auch in der aktuellen Liste von 2007 (SÜDBECK ET AL. (2007)). In der Roten Liste NRW ist er nicht aufgeführt (SUDMANN ET AL. (2009)). Kraniche sind als Brutvögel von den westlichen Bereichen Norwegens und Deutschlands bis in den Nordosten Russlands (Ochotskisches Meer) sowie in den Steppen Mittelasiens im Süden (bis zum 51. Breitengrad) bis in die Waldtundrengebiete des Nordens verbreitet (PRANGE (1989)). Schwerpunkte des Vorkommens sind die Tiefebenen in Skandinavien, des Baltikums, innerhalb Russlands sowie in Polen und Nordostdeutschland. Die Bestände des Kranichs in Deutschland haben sich in den letzten Jahrzehnten nicht nur als Brutvogel und Übersommerer, sondern auch als Rastvogel und Durchzügler erfreulich gut entwickelt. Während um 1970 nur wenige Kraniche über Deutschland zogen, sind es heute etwa bis Tiere (PRANGE (2006), PRANGE (2007)). Der Brutbestand ist mittlerweile auf etwa Brutpaare angestiegen (PRANGE (2006). In Nordrhein-Westfalen ist die Art vorwiegend als Durchzügler bekannt, im Kreis Minden-Lübbecke gilt er als unregelmäßiger Brutvogel. Zugtrupps sind von Anfang Oktober bis Mitte Dezember (Maximum November) sowie von Ende Februar bis Anfang April (Maximum Anfang-Mitte März) zu beobachten. Der Anteil an rastenden Tieren ist gering, die durchschnittliche Größe liegt bei , maximal 500 Individuen. Bedeutende Rastvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten Oppenweher Moor, Bastauniederung, Moore des Münsterlandes, Lippeaue mit Ahsewiesen sowie im Bereich der Senne. 16 Lebensweise Kraniche brüten in Mitteleuropa v.a. in feuchten Niederungsgebieten, z.b. in Verlandungszonen, feuchten Flusstälern, Feuchtwiesen, Mooren und Bruchwäldern, nicht selten auch in der Nähe menschlicher Siedlungen oder häufig befahrener Straßen GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007), Bd. 5, S. 590). Die Nester werden überwiegend aus Röhricht- und Grashalmen an unzugänglichen, meist sehr nassen Stellen hoch aufgeschichtet und bei steigenden Wasserständen kontinuierlich weiter aufgehöht (a.a.o. S. 591f). Zur Nahrungssuche stellen sich Kraniche, insbesondere auch außerhalb der Brutzeit, auf Äckern und Wiesen ein. Als Rastplätze während des Zugs werden weithin offene Flächen bevorzugt. (a.a.o., S. 590) Nach PRANGE (1989) ist der Kranich ein ausgesprochener Zugvogel, der zu seinen bis km entfernten Winterquartieren auf ziemlich schmalen und regelmäßigen genutzten Zugwegen wandert. Während die Überwinterungsgebiete sich früher in Spanien und Nordafrika befanden, ziehen heute nur noch wenige Kraniche bis Nordafrika. Stattdessen sind in jüngerer Zeit Überwinterungstraditionen in Frankreich (mehrere Zehntausend) und Deutschland (mehrere Tausend) entstanden. Kraniche ziehen in einem Schmalfrontenzug, d.h. die Zugrouten sind auf einen in Deutschland etwa 300 km breiten Korridor begrenzt, der sich in den Herkunfts- und Ankunftsgebieten fächerartig erweitert. In Deutschland wird die Nordgrenze des Zugkorridors etwa durch die Linie Rostock - Hamburg - Enschede gebildet, die Südgrenze wird etwa durch die Städte Hoyerswerda - Leipzig - Weimar - Suhl - Würzburg - Mannheim markiert (a.a.o., S. 155). Dabei ist der Frühjahrszug gegenüber 16 vgl. Seite 56 Mai 2014

65 dem Herbstzug i.d.r. um 40 bis 60 km nordwärts verschoben (a.a.o., S. 162). Insbesondere beim Frühjahrszug hat sich die von PRANGE (1989) beschriebene Nordgrenze des Zugkorridors in den letzten zehn Jahren über Hamburg hinaus nach Nordwesten aufgeweitet (z.b. Rastgebiete Huvenhoopsmoor und Langes Moor, LK Cuxhaven). Auf den Herbst-Zugrouten liegen traditionelle Sammel- und Rastgebiete, wie die bekannten Rastplätze Rügen-Bock, Rhin-Havelluch, die Diepholzer Moorniederung und der Kelbraer Stausee in Deutschland, der Hornborga See in Schweden oder der Lac du Der-Chantecoq in Frankreich. Die Sammel- und Rastgebiete dienen vor allem der Nahrungsaufnahme vor und während des Energie zehrenden Zuges. Während die Kraniche im Herbst z.t. möglichst lange in ihren Rastgebieten ausharren und den Zug in Abhängigkeit von Tageslängen, Nahrungsressourcen und Witterungsverlauf nach und nach in Etappen vollführen, steht im Frühjahr möglichst schnelles Erreichen der Brutgebiete im Vordergrund. Bei extremen Wetterbedingungen, welche einen Weiterzug unmöglich machen, verbringen die Tiere die Nacht auch auf trockenem Untergrund. Für diese Flugunterbrechungen sind die Tiere nicht auf die traditionellen Rastplätze fixiert. Anders verhält es sich bei späten Wintereinbrüchen aus Nord bis Nordost. Sie führen über Norddeutschland gelegentlich zum Zugstau von Kranichen, so dass dort zeitweise mehrere Zehntausend Kraniche tagelang zwischenrasten müssen. Dafür werden dann die traditionellen Rastplätze, vorzugsweise in Nordwestdeutschland genutzt (PRANGE (1989)). Das Flugverhalten des Kranichs ist im Allgemeinen durch langsames Flügelschlagen gekennzeichnet, bei längeren Strecken fliegt er im Ruderflug. In Gefahrensituationen vollführt er kurze heftige Wendungen. Während des Zuges werden Flughöhen zwischen 50 und m erreicht (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007)). Während des Zuges wird häufig ein Kreisen von Kranichen an WEA beschrieben. Dazu führt PRANGE (1989) aus: Das Kreisen ist eine regelmäßige Erscheinung, die durch warme Aufwinde gefördert wird. Daher kann dieses besonders häufig an den Küsten vor dem Überqueren des Meeres beobachtet werden, wobei die Flüge je Minute bis zu 100 m Höhe gewinnen (...) Die Tiere kreisen in die eine wie in die andere und gelegentlich auch in beide Richtungen. Das Kreisen hat viele Ursachen und Aufgaben. Es ist beim Erreichen und Verlassen von Rastplätzen, an markanten Landmarken und bei Richtungsänderungen, vor Hindernissen (Gewitterwolken, Städte, Berge, Radareinrichtungen) und vor dem Landen zu sehen. Gekreist wird auch, wenn verschiedene Gruppen aufeinander stoßen oder sich trennen. Verhalten und Empfindlichkeit gegenüber WEA Während des Zuges beobachtete BRAUNEIS (1999) Annäherungen bis zu m an WEA und darauf folgende Ausweichbewegungen von m, bis die Tiere dann nach m wieder in ursprünglicher Formation weiterflogen. Des Weiteren wurden kreisende Tiere nach Auflösung der Formation beobachtet, die dann nachfolgend weiter nach Süden oder Norden flogen. An anderen Tagen wurde bei direkten Anflug in WEA-Richtung ebenfalls Ausweichverhalten ab 400 m Entfernung zu den WEA und ein darauffolgendes Umfliegen der WEA im Abstand von ca. 500 m beobachtet. Diese Beobachtungen wurden meist unter schlechten Wetterbedingungen gemacht. Bei gutem Wetter fliegen Kraniche meist in solchen Höhen, dass WEA keinen störenden Einfluss auf ihr Zugverhalten haben. KAATZ (1999) stellte an einer einzelnen WEA in einem Abstand von 700 m die Auflösung der Zugformation fest. Die Tiere begannen zu kreisen, gewannen an Höhe und umflogen die Anlage kreisend, um nachfolgend wieder ihre ursprünglich Zugrichtung einzunehmen. Anderseits beobach- Mai 2014 Seite 57

66 tete er das Passieren weniger Tiere in 100 m Entfernung und 120 m Flughöhe. Ebenso überflogen zwei andere Kraniche in 250 m den Windpark ohne Reaktionen. STÜBING (2001) beobachtete bei rund Kranichen (6 Windparks) in Flughöhen zwischen m, selten bis 400 m, ein meist unbeeinflusstes Vorbeiziehen in unterschiedlicher Entfernung an den Windparks. Traten doch Irritationen auf, so wurde die Formation aufgelöst und durch ungeordnetes Kreisen (bis zu 20 min) dem Windpark ausgewichen, um anschließend den Zug weiterzuführen. Traf eine bereits gestörte Gruppe wiederholt auf einen Windpark, hatte das keine wiederholte Störung zur Folge. Von den insgesamt von STÜBING (2001) erfassten Zugvögeln kollidierte kein Tier mit den beobachteten WEA. REICHENBACH ET AL. (2008) kommen auf der Grundlage von Zugplanbeobachtungen über zwei Zugperioden, die den gesamten Landkreis Uelzen mit mehreren Windparks abdeckten, zu den Ergebnissen, dass der Kranichzug in hohem Umfang nicht nur über geplante, sondern auch über bestehende Windparks verläuft. Im Vorher-Nachher-Vergleich zweier 2006 gebauten Windparks blieb nach der Errichtung der prozentuale Anteil überfliegender Kraniche in den beiden Beobachtungssektoren weitgehend konstant. Windparkbedingte Lücken im Zugverlauf traten nicht auf. Die Untersuchung konnte keine Auswirkung der bestehenden Windparks auf ziehende Kraniche feststellen. Die Tiere zogen aufgrund des guten Zugwetters in so großer Höhe, dass sie über die Windparks hinweg flogen, ohne dass diese eine Barrierewirkung entfalteten. Aufgrund seiner Literaturrecherche und -studie kommt der gerichtsbestellte Gutachter ISSELBÄCHER (2007) in seinem Ornithologischen Fachgutachten zum Kranich- und Kleinvogelzug im Bereich von vier geplanten Windenergieanlagen in einem Rechtsstreit vor dem OVG Rheinland-Pfalz zu dem Ergebnis, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der europäischen Kranich-Population auf dem Zug durch einen einzelnen WEA-Standort mit hoher Sicherheit auszuschließen bzw. zu vernachlässigen ist, mögliche Kollisionen von Kranichen mit WEA keine populationsrelevante Bedeutung haben und von keiner grundsätzlich erheblichen Beeinträchtigung ziehender Kleinvögel an WEA- Standorten auszugehen ist. Selbst zufallsbedingte Katastrophenereignisse, wie z.b. die Kranichlandung bei Ulrichstein/Hessen 1998 mit 22 Todesfällen durch Gebäudekollisionen sind populationsbiologisch unerheblich und im Zusammenhang mit Windenergieanlagen bislang nicht aufgetreten. Nach aktuellen Erkenntnissen wurde in Deutschland bisher nur in fünf Fällen die tödliche Kollision eines Kranichs an WEA nachgewiesen (DÜRR (2012E)) und das, obwohl seit Begründung der Todfundkartei etwa im Jahr 2000, einem Bestand von rd WEA und von ca über Deutschland ziehender Kraniche ca. 5,3 Mio. Zugbewegungen stattgefunden haben. Daraus ist zu schlussfolgern, dass für den Kranich offensichtlich kein Kollisionsrisiko mit WEA besteht. Nur ausnahmsweise können Kraniche bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in den zu betrachtenden Wirkraum von künstlichen Vertikalstrukturen wie WEA und anderen Bauwerken und Gebäuden gelangen (ISSELBÄCHER (2007)). Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom (AZ: 7 K 78/11.KO) zu Nebenbestimmungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hinsichtlich Abschaltzeiten zu Zeiten des Kranichzuges bei kritischen Wettersituationen bzw. schlechten Zugbedingungen kam die 7. Kammer zu dem Ergebnis, dass sie nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes nach 37 Abs. 1 VwVfG genügen. Begründet wird dies durch die unklaren und zweideutigen Angaben. Ein sachliches Erfordernis von Abschaltzeiten für ziehende Kraniche wurde nicht gesehen. Aus den zahlreichen Untersuchungen, die das Verhalten ziehender Kraniche gegenüber WEA behandeln, lassen sich keine substanziierten Hinweise ableiten, dass WEA zu einer signifikanten Seite 58 Mai 2014

67 Erhöhung der Kollisionswahrscheinlichkeit führen würden, das über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht. Standortbezogene Beurteilung Kraniche wurden im UG nur an einem der Erfassungstage (Anfang März) während des Frühjahrszuges im Gebiet beobachtet. Von diesen rasteten zeitweise rund 430 Tiere auf einem Acker im Südwesten des Suchraumes X. Zwei weitere Tiere versuchten ebenfalls im Umfeld dieser Fläche zu landen, wurden aber von zwei Mäusebussarden gestört. Die 430 Kraniche flogen aus westlicher Richtung ins Gebiet ein, landeten im Süden des Suchraums X und flogen nach einer Störung in Richtung Nordosten ab. Überziehende Tiere wurden am selben Tag in drei Trupps (120, 180, 100 Ind.) beim Überfliegend des Nordens des UG beobachtet. Die Höhen betrugen dabei maximal 100 m. Die Anzahl an beobachteten, kurzzeitig rastenden Kranichen entspricht fast der Anzahl an maximal in NRW rastenden Tieren (n=500). Durchschnittlich werden nur zwischen Individuen rastend beobachtet, die Mehrzahl der Tiere überfliegt NRW nur. Bei der oben dargestellten Beobachtung handelte es sich ebenfalls um überfliegende Tiere die einen kurzen Raststopp im Gebiet einlegten und dann weiterzogen. Eine langfristigere Nutzung ist nicht bekannt, das beobachtete Verhalten könnte auch mit dem plötzlichen Wintereinbruch im März 2013 zusammenhängen (vgl. Kiebitz auf S. 54). Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand und aktueller wissenschaftlicher Literatur sowie der räumlichen Situation kann davon ausgegangen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen auf den örtlichen Gastvogelbestand des Kranichs durch den Bau und den Betrieb von WEA im Projektgebiet nicht zu erwarten sind. Die beobachteten Kraniche rasteten extrem kurzzeitig im Gebiet. Es werden keine regelmäßig genutzten Nahrungsbiotope entwertet. Die Kollisionsgefahr wird sich für die Art durch die Errichtung und den Betrieb von WEA im Projektgebiet nicht signifikant erhöhen, da auch der bestehende Windpark über- bzw. durchflogen wird. 7 Naturschutzfachliche Bewertung Hinsichtlich der 2012 und 2013 erfassten Brutvogelarten besitzt das Untersuchungsgebiet eine mittlere Bedeutung. Wertgebend für das Gebiet sind dabei v.a. die Nachweise der als windkraftrelevant eingestuften Arten Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe und Wachtel. Neben den Revieren außerhalb des Suchraums X liegen einzelne Reviere der Wachtel, des Kiebitzes sowie des Großen Brachvogels auch innerhalb dieses Bereichs. Eine zukünftige Meidung des Nahbereichs der WEA durch Brutpaare dieser Arten kann nicht ausgeschlossen werden. Die daraus möglicherweise resultierenden kleinräumigen Verlagerungen der Reviere im Areal stellen keine erhebliche Beeinträchtigung der örtlichen Bestände dieser Arten mit Wirkung auf deren Erhaltungszustand dar. Der Rohrweihenbrutplatz liegt vermutlich nur ca. 900 m entfernt von der Außengrenze des Suchraums X, aber über m vom nächstmöglichen WEA-Standort entfernt und ist daher weder gefährdet noch durch Störungen betroffen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme der geplanten Anlagen nicht zerstört oder es kann sichergestellt werden, dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Mai 2014 Seite 59

68 Für alle vorkommenden, windkraftrelevanten Arten sind Kollisionen mit WEA zwar nicht vollständig auszuschließen, die Kollisionswahrscheinlichkeit ist jedoch aufgrund des Flugverhaltens und der Fähigkeit, Hindernissen auszuweichen bzw. aufgrund der nachrangigen Nutzungsintensität des betroffenen Raums bzw. der hinreichend großen Entfernung zum Brutplatz (Rohrweihe) als gering einzuschätzen. Eine signifikante Erhöhung der Kollisionswahrscheinlichkeit ist nicht zu erwarten. In Folge des Vorhabens sind keine Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu besorgen. Denkbare Auswirkungen, z.b. durch Ausweichbewegungen brütender Vögel, könnten jedoch möglicherweise eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Lebensraums im Sinne der Eingriffsreglung darstellen. Dies ist im Rahmen Eingriffsbeurteilung zu prüfen und ggf. zu bewältigen. Insgesamt ist festzustellen, dass der Bestand planungsrelevanter Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet dem geplanten Vorhaben nicht entgegensteht. Das Untersuchungsgebiet hat eine geringe bis mittlere Bedeutung für Zug- und Rastvögel. In der Kartierperiode im Winter 2012 und im Frühjahr 2013 wurden vorwiegend gegenüber Windenergieanlagen unempfindliche Vogelarten in kleiner Truppstärke angetroffen. Es liegen keine Hinweise für eventuell vorhandene Zugkorridore im Umfeld der potenziellen Windnutzungsfläche vor. Die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen wird die Bewertung des Gebietes als Rastvogellebensraum voraussichtlich nicht verändern. Alle erfassten Vogelarten sind weitgehend unempfindlich gegenüber den von Windenergieanlagen ausgehenden Scheuchwirkungen. Ein nicht auszuschließendes, kleinräumiges Meideverhalten, insbesondere gegenüber dem Wartungspersonal, ist keine erhebliche Störung. Ruhestätten werden aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme der geplanten Anlage nicht zerstört. Unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstandes zur Gefährdung von Vögeln durch Anflug an Windenergieanlagen, der räumlichen Besonderheiten sowie der Merkmale des Vorhabens ist sicher auszuschließen, dass es zu einer signifikanten Erhöhung der Kollisionsgefahr für Individuen der erfassten Zug- und Rastvogelarten kommen wird. Eine Auswirkung des Projektes auf den Rastbestand vorhandener Arten ist aufgrund der artspezifisch geringen Empfindlichkeit und der konkreten räumlichen Situation nicht zu erwarten bzw. vor dem Hintergrund natürlicher oder nicht durch das Vorhaben bedingter Veränderungen nicht feststellbar und insofern unerheblich. Als Ergebnis der Untersuchungen des Zug- und Rastvogelbestandes über eine Zugperiode im Umfeld der potenziellen Windnutzungsfläche ist festzustellen, dass der Rastvogelbestand im Untersuchungsgebiet sowie das Zuggeschehen dem geplanten Vorhaben nicht entgegenstehen. Seite 60 Mai 2014

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