Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen
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1 Nr.9/2011 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 465 Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur I I!. I Vom 14. September C-' /593-1 Geltungsbereich Die Verwaltungsvorschrift gilt für alle 1:ierufsorientierenden Maßnahmen von der frühkindlichen Bildung bis zum Übergang von der Schule in den Beruf. Die Berufsorientierung schließt die Studienorientierung ein. ' 2 Allgemeines Die Berufsorientierung dient der Entwicldung der Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler unter'berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen und des geschlechtsspezifischen Bemfswahlverhaltens. Sie befähigt die Kinder und Jugendlichen im Laufe ihrer Entwicklung, die eigenen Interessen, Neigungen und Begabungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten realis~ tisch einzuschätzen und diese in Bezug zu wirtschaftlichen Entwicklungen, den beruf)ichen Anfordemngen und Bemfsbildern zu setzen. Die Bemfsorientiemng beginnt im frühkindlichen Bereich und ist' ein fester Bestandteil der schulischen Allgemeinbildung. Sie leistet einen Beitrag zur Verbessemng der ökonomischen Bildung. Mit zünehmendem Alter der Jugendlichen finden die sich verändernden Bedingungen auf dem Aus]:Jildungs- und Arbeitsmarkt eine stärkere Berücksichtigung. Die Schi.ilerinnen und Schüler werden in die Lage versetzt, für ihren eigenen Berufs- und Lebensweg Verantwortung zu übernehmen und sich reflektiert und verantwortungsbewusst für einen Bemf zu entscheiden. Es erfolgt eine gezielte kritische Auseinandersetzung mit den geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Rollenerwartungen in der Berufswelt und der Lebensplanung. Hier gilt es, die gesellschaftlich tradierten Rollen zu erkennen. Hierbei sind die regionalen Partner der Bemfsorientie~ng, unter anderem Agenturen für Arbeit, 'der örtliche Träger der Jugendhilfe, die Arbeitskreise SCHULEWIRT SCHAFF, die Wirtschaftskammern, zuständige Stellen für Berufsausbildung, Hochschulen, (im Weiteren: Kooperationspartner) einzubeziehen. Im Sinne einer langfristigen Zusammenarbeit ~ollten durch die Schule Kooperations- und Umsetzungsverttäge ab. geschlossen werden. Eine Kooperation mit beruflichen Schulen oder mit Hochschulen ist sicherzustellen. Berufsorientierung ist Aufgabe der gesamten Schule. Sie erfolgt fachübergreifend und fächerverbindend in gemeinsamer Verantwortung des Lehrerkollegiums und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit unter anderem mit den Erziehungsberechtigten und den Fachkräften für die Schulsozialarbeit. In der Schule ist die Berufsorientierung Bestandteil der Schulprogrammarbeit und der Qualitlitsentwicldung, welche die Evaluation impliziert. Gmndlage ist das schuleigene Konzept der Bemfsund Studienorientiemng. Jede weiterführende Schule benennt eine Kontaktlehrkraft für Berufsorientierungr Sie sollte Mitglied der Steuergmppe der Schule sein oder themenbezogen an deren Beratungen teilnehmen, um die Aktivitä.ten in der B.erufsorientierung zu koordinieren und zu steuern. Dazu gehören insbesondere - die Erarbeitung und Fortschreibung des Konzeptes, - die Organisation der Bemfs- oder Studienberatung, - die Organisation der Schülerbetriebsptaktika, - die Kooperation mit außerschulischen Partnern. Berufsorientierende Vorhaben werden im Rahmen ihres schlligesetzlichen Auftrags als schulische Veranstaltungen durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten sind in jeder Phase der Bemfsorientiemng unverziehtbare Ansprechpartner für ihre Kinder und haben einen großen Einfluss auf die berufliche Entscheidung. Daher beraten die Lehrkräfte die Erziehungsberechtigten bei der Schullaufbahnempfehlung auch im Hinblick auf eine Berufswegeplanung. 3 Altersspezifische Schwerpunkte -3.1 Frühkindlicher Bereich (0 bis 6 Jahre) Kinder erschließen sich in den ersten Lebensjahren ihre Lebenswelt vorrangig spielerisch. Sie beobachten, ahmen nach, probieren aus. In Rollenspielen grei-' fen die Kinder Erfahrungen und Erlebnisse auf, die sie mit der,arbeits- und Bemfswelt machen und setzen sie in eigenes Handeln um. Sie lernen, ihre Interessen, Neigungen und Begabungen einzubeziehen. Hier erwerben die Kinder bereicbsübergreifend eine Reihe von weiteren Basiskompetenzen, die sie für ihren weiteren Lebensweg benötigen. Daz~ gehören unter anderem die Lern-, Sprach- und Soziallwmpetenz sowie die Motorik.. Die pädagogischen Fachkräfte greifen das Spielverhalten der Kinder auf und gestalten das Spiel als geplanten und begleiteten Bildungsprozess. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen und technischen Erlebnissen (zum Beispiel "Miniphänomenta", "Versuch macht klug", "Haus der kleinen Forscher") sowie mit geschlechts spezifischen Verhaltensweisen und -mustern. Das Spiel hat somit einen entscbeidenqen Einfluss darauf, wie die Arbeit und die Bemfe von Kindern wahrgenom~ men werden und welchen Stellenwert sie in der Gesellschaft haben. Die Grundlagen für eine positive GrundeinsteIlung zur Arbeit und für die Entwicklung des Interesses an der Arbeits- und Bemfswelt werden also in der frühen Kindheit gelegt. 3.2 Primarbereich (Jahrgangsstufen 1 bis 4) Eine primäre Aufgabe des Unterrichts, in der Gmndschule ist es, die Kinder bei einer bildungswirksamen Erschließung ihrer Lebenswirklichlceit zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Dazu gehört auch die Entwicklung von Vorstellungen über die eigene Zukunft. Eine Berufsorientierung in der Grundschule therj:!.atisiert vor allem das Arbeiten in der Gesellschaft sowohl in Schule. und Farnilie als' auch in der Bemfs- und Arbeitswelt.
2 466 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommem Nr. 9/2011 Die Berufsorientierung im Primarbereich bezieht sich grundsätzlich auf alle Gegenstandsbereiche des Unterrichts. Die Lehrerinnen und Lehrer gestalten Lernsituationen, die von den Erfahrungen und Erlebnissen der Kinder mit der Arbeits- und Berufswelt in ihrem Wohn-, Schul- und Freizeitbereich sowie deren Interessen ausgehen. Durch das Nutzen verschiedener Lernorte, durch die Verbindung von schulischem mit außerschulischem Lernen gewinnen die Kinder Einblicke in Arbeitszusarnrnenhänge und -abläufe unterschiedlicher Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche. Dabei erkennen die Jungen und Mädchen unter anderem, dass tradierte Rollenbilder existieren und überwunden werden können. 3.3 Sekundarbereich I Orientierungsstufe (Jahrgangsstufen 5 und 6) Die Berufsorientierung inden Jahrgangsstufen 5 und 6 baut auf den Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule auf. Das dort bereits erworbene grundlegende Wissen und Können ist zu festigen und weiter zu entwickeln. Im Vordergrund steht die Stärkimg der Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz. Im praxisorientierten Lernen setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Berufen im lokalen, privaten und familiären Umfeld auseinander und lernen berufliche Perspektiven kennen. Ein wichtiges Instrument stellen Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigungen dar. Hier erhalten Schülerinnen und Schüler Einblicke in die reale Arbeitswelt und entwickeln Vorstellungen und Fragestellungen. Im Fachunterricht werden alters angemessene Aufgaben mit Bezug zur Lebens-. und Arbeitswelt bearbeitet. 3.3.~ Jahrgangsstufen 7 bis 9/10 Ab Jahrgangsstufe 7 werden die Schülerinnen und Schüler zielgerichteter auf den Übergang zur beruflichen Bildung vorbereitet. Dabei werden die Inhalte der Rahmenpläne regelmäßig du~ch die Tätigkeit in realen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situationen vermittelt und geübt. Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer individuellen.berufs- und Lebensplanung. Sie schaffen Lemangebote, in denen alle SchUlerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten, Interessen und Stärken entdecken, sich ausprobieren und entwickeln können. Hierbei nutzen sie möglichst frühzeitig ausgewählte Kompetenzfeststellungsverfahren. Außerdem entwickeln sie ein Portfolio und dokumentieren die Ergebnisse ihrer Arbeit bis zum Ende ihrer Schullaufbahn. Ein solches Portfolio ist der Berufswahlpass. Die Jugendlichen sollen mit.zunehmendem Alter lernen, ihre Kompetenzen und Potenziale zu den realen Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt in Bezug zu setzen Praxislemen Ab der Jahrgangsstufe 7 erfolgt das Praxislernen auch an außerschulischen Lernorten mit dem Ziel, die Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler zu entwic~eln. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern in den jeweiligen Regionen, zum Beispiel in Form von - Betriebs- und Berufserkundungen, - Teilnahme an Berufsinformationsmessen, - - Besuch von Berufsinfonnationszentren, - Praxislemtagen, - Schnuppertagen in Betrieben und an Hochschulen, - Expertinnen und Experten im Unterricht,. - Schülerlaboren, dem Juniorstudium, der Sommerakademie, der Kinderuni Schülerbetriebspraktikum Das Schülerbetriebspraktikum ist neben dem Praxislernen ein ob- _ligatoriseher Bestandteil der Berufsorientierung... Während im Praxislernen das curriculare Lernen im Mittelpunkt steht, ermöglicht das Betriebspraktikum eigene Arbeitselfahrun-. gen. Das Schülerbetriebspraktikum soll zur Erweiterung des VerständnIsses der Berufs- und Arbeitswelt beitragen, die Schülerin und den Schüler bei der individuellen Entwicklung der Benlfswahlkompetenz unterstützen und ihnen den Übergang von der Schule in das Berufs- und Arbeitsleben erleichtern. Das Schülerbetriebspraktikum findet in allgemein bildenden Schulen ab Jahrgangsstufe 8, verteilt auf mindestens zwei Jahrgangsstufen-, statt. Es kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden, wobei von den insgesamt 25 Arbeftstagen mindestens fünf Arbeitstage im Block durchzuführen sind. Im gymnasialen Bildungsgang können die Praktikumstage berufsund studienorientierende Maßnahmen einschließen, die neben betriebsnahen auch illformierende Anteile aufweisen. Unter Berücksichtigung des besonderen Förderbedarfs von schulpflichtigen Kindern mit Beeinträchtigungen im Lernen und der geistigen Entwicklung können Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen (Förderstufe 3) und geistige Entw~cklung (Abschlussstufe) ein Schülerbetriebspraktikum absolvieren. In Ausnahmefällen kann ein Praktikumsplatz auch in einem anderen Bundesland genehmigt werden. Die Entscheidung darüber trifft ßie Schulleitung nach Antrag der Erziehungsberechtigten. Schülerbetriebspraktika sind dort unzulässig, wo eine be~ondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler vermutet werden kann. Das Schülerbetriebspraktikum bedarf einer sorgfaltigen unterrichtlichen Vor- und Nachbereitung. Diese soll die Schülerin oder den Schüler in die Lage versetzen, Informationen, Beobachtungen und Erfahrungen festzuhalten und zu ordnen. Dabei hat der Gegenstandsbereich Arbeit-Wirtschaft -Technik und Informatik Lei! funk;tion. Das Schülerbetriebspraktikum wird von einer Lehrkraft der Schule (im Weiteren: Praktikumsleitung) geleitet. Von ihr wird erwartet, dass sie betriebliche Abläufe möglichst in Form eines Lehrerbetriebspral(tikums kennengelernt hat. Die Pr~kumsleitung sollte außerdem zur Vorbereitung des Schülerbetriebspraktikums - sicherstellen, dass vom Betrieb eine Ansprechperson für die. Praktikantinnen und Praktikanten benannt wird, - Art, Durchführung, Dauer und pädagogische Zielsetzung mit der für das Praktikum beauftragten Person des Betriebes absprechen sowie Arbeitsaufträge abstimmen, - mit den Schülerinnen und Schülern die sie betreffenden Regeln der Unfallverhütung besprechen (aktenkundige Belehrung). Die Praktikumsleitung legt vor Praktikumsbeginn der Schul1ei-. tung eine Liste mit folgenden Angaben vor: - Schule und Klasse - Zeitraum des Schülerbetriebspraktikums - Name der verantwortlichen Lehrkraft
3 Nr.9/2011 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mec1denburg-Vorpommern Namen, Vornamen und Geburtsdaten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler - Namen, Anschriften und TelefonnuITunern oder -Adressen der Betriebe - Art der Betriebe (Branchen) und gegebenenfalls Abteilungen - Zustimmungs erklärungen der Betriebe über die Aufnahme namentlich genannter Schülerinnen und Schüler - Namen der Praktikumsbeauftragten der Betriebe Die Teilnahme'am Praktikum wird im Zeugnis vermerkt Bewerbungstraining. In den Vorabgangsklassen wird in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnem mindestens ein Bewerbungstraining durchgeführt. 3.4 Sekundarbereich II Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse leisten in der Regel das Praktikum gleichzeitig ab; die Teilnahme ist Pflicht. Die Praktikumsbeauftragte oder der Praktikums beauftragte des Betriebes - veranlasst die Einweisung in den Aufgabenbereich, kontrolliert diesen und nimmt am Ende der Praktikums zeit die Auswertung. vor, - schätzt die Leistung für den Berufswahlpass kurz ein, - verständigt in besonderen Fällen, auch bei unentschuldigter Abwesenheit, umgehend die Schule. Die Praktikumsleitung ist auch während des Schülerbetriebspraktikums im Rahmen der durch das Praktikum gegebenen Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Thre Aufgabe während des Praktikums ist insbesondere: - Praktikantirinen und Praktikanten' am Arbeitsplatz'.zu besuchen, - Kontakt zum Praktilaimsbetrieb zn.halten, - Praktikantinnen und Praktikanten sowie deren Erziehungsberechtigten für Rücksprachen zur Verfügung zu stehen. Die Praktikumsleitung legt der Schulleitung einen Tätigkeitsnachweis mit einem Abschlussbericht vor. Der Praktikantih oder dem Praktikanten obliegen während des Schülerbetriebspraktikums folgende Pflichten: - sich mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des Betriebes vertraut zu machen,. - Schule und Betrieb über Erkrankung und voraussichtliche Dauer unverzüglich zu benachrichtigen, - den Anforderungen und Weisungen Folge zu leisten, soweit diese nicht geltendem Recht oder guten Sitten widersprechen, - die Praktikumsergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren. Das SchUlerbetriebspraktikum kann mit einem Elternabend, einer Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung abgeschlossen werden, um einen Einblick in die Gesamtarbeit und die Praktikumsergebnisse zu gewähren. Eine solche Veranstaltung bietet Gelegenheit zu Gesprächen zwischen Erziehungsberechtigten; Vertretern der Betriebe, Lehrkräften und Schülern. Nach dem Schülerbetriebspraktikum werden:. - die Erfahrungen der Schüler im Unterricht ausgewertet, - die Praktikumsergebnisse in' geeigneter Form vorgestellt. - die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bei der Notengebung für den Gegenstandsbereich Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik oder für andere Fächer berücksichtigt, "'" die Praktikurnsergebnisse für den weiterführenden Unterricht genutzt und. -' Anschlussthemen und weiterführende Themen im Unterricht zielgerichtet vermittelt Gymmisiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 10 bis 12) In der gymnasialen Oberstufe legt die Berufsorientierung den Grundstein für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in das Studium oder in den Beruf. Den Schülerinnen und Schüleni werden Anschlussperspektiven 'eröffnet, die ihren individuellen Interessen,.Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechen. Diese sind im Interesse der Entwicklung eines realistischen Selbstbiides der' Schiilerinnen und Schüler möglichst frühzeitig durch ausgewählte Verfahren zur Kompetenzfeststellung zu ~tualisieren oder zu ermitteln. Jede Schule mit gymnasialer Oberstufe erarbeitet in Zusammenarbeit mit den regio'nalen Partnern der Wirtschaft und der Berufsberatung das Konzept für die Gestaltung des Wahl pflichtfaches Studienorientierung in der Jahrgangsstufe 10 und schreibt den gesamten fachübergreifenden Studienorientierungsprozess bis Jahrgangsstufe 12 fort. Innerhalb dieses Faches sowie in den Jahrgangsstufen 11 und 12 entwickein die Schülerinnen und Schüler ihren Berufswahlpass für zukünftige Bewerbungsunterlagen weiter. Die Sammlung individueller Leistungen und Erfahrungen kann als Grundlage für ausgewählte Methoden und Instrumerite, wie zum Beispiel das Abschlussgespräch, die Bewerbung, das Vorstellungsgespräch, die Belegarbeit zum Praktikum oder auch für die Benotung herangezogen werden. Darüber hinaus erhalten die Schülerinnen und Schüler durch eine bedarfsgerechte, kontinuierliche und geschlechtersensible Berufsund Studienberatung an der Schule notwendige Informationen und können somit durch ihre Fächerwahl Berufsfetder abstecken. Zu berufsorientierenden Zwecken kann auch der Projektfachunterricht genutzt werden. Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe entwickeln die Schülerinnen und Schüler in Vorbereitung auf die Studienwahl mehr Selbstständigkeit in der Nutzung berufsorientierender Angebote, präzisieren ihre Vorstellungen vom passenden Studium und entwickeln gemeinsam mit ihren Ansprechpersonen für die Berufsberatung Alternativstrategien. Sie arbeiten an ihrer Bewerbungsstrategie und trainieren Vorstellungsgespräche Berufliche Schulen In den beruflichen Schulen wird die Berufs- und Studienorientierung in verschiedenen Bildungsgängen weiter vertieft, um den Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in ~usbildung, Studium oder Beruf zu ermöglichen. Neben der Erweiterung der allgemeinen Bildung haben die beruflichen.schulen die Aufgabe, auf unterschiedlichen Niveaustufen eine berufsorientierte Biidung zu vermitteln. Im handlungsorientierten Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegendes Wissen über die Berufs- und Arbeitswelt, die Anforderungen im Ausbildungssystem und im Studium sowie Wissen über sich selbst, die eigenen Interessen und Stärken. So werden die Schülerinnen und Schüler gezielt auf das Berufsleben od~r Studium, auf die An-
4 I' I 468 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr.9/2011 forderungen des Arbeitsmarktes "und die Erwartungen des sozialen Umfeldes vorbereitet. Gleichzeitig entwickeln die Jugendlichen ihr PortfoIio für zukünftige Bewerbungsunterlagen weiter. Die Schi.Herinnen und Schüler der beruflichen Schulen nutzen im Rahmen der Benlfs- und Studienorientierung auch die Angebote der Berufsberatung, der regionalen Partner der Wirtschaft und der Hochschulen. In gemeinsamen Veranstaltungen oder Einzelgesprächen werden Bildungswege und Studiengänge vorgestellt sowie Fragen zum Beispiel zur Bewerbung, zu Ausbildungs~ oder Studieninhalten, zum Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt erörtert Berufsvorbereitungsj3hr, Das Berufsvorbereitungsjahr unterstützt berufsschulpflichtige Jugendliche bei ihrer beruflichen Orientierung und Berufsfindung. Es ist ein Angebot an den beruflichen Schulen für Jugendliche, die wegen fehlender Berufsreife keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und auch keine andere Vollzeitschule besuchen. Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Im Berufsvorbereitungsjahr werden Grundkenntnisse in einem oder mehreren Berufsbereichen vermittelt. Solche Berufsbereiche sind beispielsweise Agrarwirtschaft; Ernähning und Hauswirtschaft, Bautechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Holztechnik, Metalltechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Die pral(tisehe Aufgabenausführung findet in Werkstätten statt, so dass die jungen Menschen mit problernhaltigen Aufgabenstellungen an die Realität der zukünftigen Arbeitswelt herangeführt werden und praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben. Die Ausbildung orientiert sich dabei an entsprechenden dualen Ausbildungsberufen. Die Jugendlichen können sich in mehreren Berufsfeldern ausprobieren, erhalten dadurch Einblicke in verschiedene Berufsbereiche, um ihre Interessen und Fähigkeiten für die spätere 'Berufswahl zu erkennen oder zu festigen. In einem Betriebspraktikum von mindestens sechs Wochen Dauer haben die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, weitere Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt zu erhalten, um die in der schulischen' Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eigenes praktisches Handeln und Erleben vertiefen zu können und die Eignung für bestimmte Tätigkeiten einzuschätzen. Bei den Schülerinnen und Schülern wird die Eigeninitiative und Selbstverantwortung gestärkt, ulti so einen erfolgreichen Einstieg in eine berufliche Erstausbildung zu ermöglichen. Im Berufsvorbereitungspass werden die Teilnahme an dein Betriebspralctikum und die Teilnahme an einern Berufsorientierungs- oder Vorbereitungskurs bescheinigt. Die Lehrkräfte, Berufsberater und regionale Partner der Wirtschaft informieren die Jugendlichen im Rahmen der Berufsorientierung über Grundfragen der Ausbildungs- und Berufswahl, Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen der Berufe, Beschäftigu~gsaussichten und geben weitere Hinweise zur Selbstinformation. Elektrotech~ik, Metalltechnik, Datenverarbeitungs-technik, Gestaltungs- und Medientechnik), Ernährungswissenschaft, Gesundheit und Soziales (Schwerpunkte Gesundheit und Pflege und Sozialpädagogik) und Wirtschaftsinformatik erwerben. Durch den speziellen Einstieg werden die Schülerinnen und Schüler zielgerichtet auf das Hochschulstudium oder auf eine bestimm. te Berufsausbildung vorbereitet. Eine bedarfsgerechte, kontinuierliche und geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung durch zum Beispiel Lehrkräfte, Berufsberatung, Hochschulen oder regionale Partner der Wirtschaft unterstützt die Jugendlichen bei ihrer konkreten Berufs- oder Studienwahl. In gemeinsamen Veranstaltungen oder Einzelgesprächen erhalten die Schülerinnen und Schüler Informationen über BiIdungswege und Studiengänge, AusbiIdungs- oder Studieninhalte sowie Einstellungschancen und berufliche Perspektiven Fachoberschule Ziel des Lernens und Arbeitens der SchUlerinnen und SchUler, die über die Mittlere Reife' und eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, ist der Erwerb der Fachhochschulreife. Durch die Vermittlung'Von spezieiiem Wissen und von speziellen Fertigkeiten in den Fachrlchtungen Wirtschaft, Verwaltung, Technik, Gestaltung, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialpädagogik sowie Seefahrt werden die Schülerinnen und Schüler gezielt auf ein Fachhochschulstudium vorbereitet. Eine bedarfsgerechte und geschlechtersensible Studienorientierung durch zum Beispiel Lehrkräfte, Be~ rufsberatung oder Hochschulen unterstützt die Jugendlichen bei ihrer konlaeten Studien wahl. In gemeinsamen Veranstaltungen oder Einzelgesprächen informieren sich die Schülerinnen und Schüler über Studiengänge, Fördermöglichkeiten sowie Einstellungschancen und berufliche Perspektiven. 4 Zusammenarbeit der Schulen mit Betrieben, Wirtschaftskammern, berufsbildenden Schulen, Berufsberatung, Hochschulen und Universitäten 4.1 Zusammenarbeit mit Unternehmen und Wirtschaftskammern sowie den Arbeitskreisen Schille Wirtschaft. Die Zusammenarbeit der allgemein bildenden Schulen mit den Unternehmen und Wirtschaftskarnmern umfasst aiie Maßnahmen, die geeignet sind, Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen in einem Ausbildungsberuf oder auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten, Kenntnisse über einzelne Berufe zu' vermitt,eln und Geschlechterstereotypen abzubauen. Hierbei sollte eine enge Kooperation mit den zuständigen Stellen für die Berufsausbildung sowie mit den in der Region ansässigen Arbeitslaeisen Schule. Wirtschaft aufgebaut und gepflegt werden. Die Schule informiert die Kooperationspartner über Ziele, Inhalte und die Organisation ihrer berufsorientierenden Maßnahmen und stimmt mit ihnen den Einsatz der Schülerinnen und Schüler sowie deren Betreuung durch Lehrkräfte der Schule ab Fachgymnasium Das Fachgymnasium an den beruflichen Schulen wendet sich besonders an die Jugendlichen, deren Interesse und Berufsvorstellungen bereits auf eine berufliche Fachrichtung oder ein Berufsfeld zielen. Die Schülerinnen und Schüler können je nach Interesse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefte Kenntnisse in bestimmten Fachrichtungen, wie Wirtschaft, Technik (Schwerpunkte Bautechnik, 4.2 Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Agentur für Arbeit in den regionalen Standorten dient dem Interesse der Schülerinnen und Schüler. Grundlage der Zusammenarbeit ist die gültige Vereinbarung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit; in der Maßnahmen für die geänderten Rahmenbedingungen beim Übergang von der Schule in die Berufs-' und Arbeitswelt für beide Vertragspartner festgelegt wurden.
5 Nr. 9/2011 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen Die allgemein bildenden Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten über ~ildungswege in den beruflichen Schulen.. Mit beruflichen Schulen werden Maßnahmen vereinbart, um Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen einer Berufsbildung oder den Übergang in weiterführende Bildungsgänge der beruflichen Schulen vorzubereiten. 404 Zusammenarbeit mit HochschulenlUniversitäten Eine Zusammenaroeit zwischen Schulen und Universitäten bzw. Bochschulen findet regelmäßig und systematisiert statt. Sie beinhaltet sowohl Angebote der Studienberatung als auch InfoI'IIlati-. onsan~ebote einzelner Fachbereiche und Studiengänge Zusammenarbeit mit regionalen Initiativen Schulen und außerschulische Partner entscheiden vor Ort eigenständig über Fonnen und Inhalte der Kooperation sowie über den Einsatz ihrer Instrumente und Ressourcen, zum Beispiel - Schulpatepschaften - Projekte im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) - Zukunftswerkstätten - Ferienakaderrlien - Erfindercamps - Wettbewerbe von Schule und Wirtschaft. 5.3 Aktionstage für Mädchen und Jungen Das Berufswahlverhalten der Jugendlichen ist oftmals von tradierten Rollenbildern geprägt. Um dieses Rollenver~tändn.is zu hinterfragen, ist jede weiter führende Schule aufgemfen, an zwei unterschiedlichen Tagen Veranstalhmgen zur gendersensiblen Berufsorientiemng durchzuführen: - Girls' Day - Mädchen-zukuriftstag Am Girls' Day lernen die Mädchen sogenannte Frauen untypisehe Bemfe kennen, die ihren Neigungen entsprechen, um sie in ihre Berufswahl aufzunehmen. Das Interesse für technische und naturwissenschaftliche Berufe soll an diesem Tag verstärkt gefördert werden. - JungsTag MV. Am Jungs Tag können Jungen spezielle Ausbildungsberufe in der Wirtschaft erkunden bzw. berufliche Perspektiven im Pflege-, Dienstleistung~- und Erziehungsbereich kennen lernen. Er bietet Unterstützungsangebote zur Entwicldung der sozialen Kompetenzen sowie zur Auseinandersetzung mit traditionellen Rollenbildern. An diesen Tagen organisiert die Schule für die Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Praxis angeboten des Girls' Day und JungsTag MV teilnehmen, schulinterne Veranstaltungen zur gendersensiblen Berufsorientierung und zur Lebensplanung. 4.6 Zusammenarbeit mit dem Regionalen. Übergangsmanagement Eine Vielzahl von Koordinierungsstellen hat die Aufgabe, in den. Regionen den Übergang von der Schule in den Beruf oder das Studium zu optimieren. Erklärtes Ziel ist dabei die Verbesserung der Abstimmung aller Akteure und das Aufdecken und gemeinsame Lösen regionaler Probleme des Übergangs vor. Ort. Schulen sollten die Koordinierungsstellen und deren Netzwerke nutzen, um Partner zu gewinnen, Probleme zu diskutieren und Lösungen zu finden. Sie können ferner bei der Entwicklung und Umsetzung des schuleigenen Berufsorientierungskonzeptes unterstützen. 5 Weitere mögliche berufsorientierende Maßnahmen 5.1 Potenzialanalyse Die Potenzialanalyse ist ein Diagnoseinstrument zur Erfassung der überfachlichen Kompetenzen und der Entwicklung der sich. daran anschließenden individuellen Förderung für Schülerinnen und Schüler. Sie sollte in der Regel in Jahrgangsstufe 7 durchgeführt werden. 5.2 Schülerfirmen Schülerfirmen verfolgen' einen praxis bezogenen Handlungsansatz, indem sie Produkte planen, produzieren und vermarkten 0ger Dienstleistungen anbieten. Sie arbeiten unter dem dach der Schule wie kleine Wirtschaftsunternehmen und geben dadurch Einblick in Arbeitsabläufe und berufliches Handeln. Schülerfirmen leisten einen Beitrag zur beruflichen Qrientierung durch die' 6 Selbstreflexion persönlicher Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler. Schülerfirmen eröffnen die Möglichkeit, wirtschaftliches Wissen zu erwerben, Aufgaben in einzelnen Berufsfeldern und Wirtschaftsbranchen kennen zu lernen. Darüber hinaus fördern Schülerflrmen das Interesse eigene Unternehmen zu gründen. 5.4 Berufseinstiegsbegleitung Um die Eingliedemng Jugendlicher in die berufliche Ausbildung zu erreichen, sind ~n vielen Schulen Personen zur individuellen. Begleitung und Unterstüt,zung besonders. fördemngsbedürftiger Jugendlicher tätig. Die Bemfseinstiegsbegleitung, die beteiligten Scliulen und Lehrkräfte sowie die Bemfsberatungsfachkr~~te arbeiten dabei eng zusammen. 5.5 BFO-Programm. Über das Programm zur Berufsfrühorientiemng in Mecklenburg Vorpommern können Schulen Modellprojekte zur Berufsorientie~ mng beantragen. Gefördert werden Projekte,.ldie geeignet sind, jungen Menschen - in der Regel ab der Jithrgangsstufe 7 - Orientierungshilfen für die Bemfswahl zu geben oder. Projekte, die der Schaffung von lokalen 'oder regionalen Netzwerken zur Berufsfrühorientierung dienen. 5.6 Schülerbetriebspraktika im Rahmen des Schüleraustauschs oder im Rahmen von Schulpartnerschaften. im europäischen Ausland Voraussetzung für die Genehrrligung des Praktikums durch die zustäi)dige untere Schulbehörde ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der entsendenden Schule, den Schülern, den Erziehungsberechtigten, der Partnerschule und dem Praktikumsbetrieb im Ausland sowie eine gesicherte Finanzierung. Die Betreuung erfolgt durch die Partnerschule im Ausland. Organisation und Durchführung von Praxistagen, Praxislerntagen und Betriebspraktika 6.1 Information der Erziehungsberechtigten Zu Beginn eines Schuljahres werden die Erziehungsberechtigten über das Konzept der Berufsorientierung an 'der Schule und die Einbettung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen im laufen-
6 470 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpornrnern Nr.9/2011 den Schuljahr informiert. Dazu gehören Informationen über den Zweck, über die Verknüpfung theoretischer/unterrichtlicher Inhalte mit praxisnahen, über die Organisation und den zeitlichen Umfang Auswahl der PraldikumsstellenIBetriebe Praxis tage, Praxislemtage und Betriebspraktika werden von der Schule in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Sie trifft in der Regel die Auswahl geeigneter Praxislemorte. Dies sollte in Zusammenarbeit mit den. örtlichen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie dem Schulträger erfolgen. Die Auswahl eines geeigneten Praktikumsplatzes für das Schiilerbetrlebspraktikum trifft die Schülerin oder der Schüler oder der Erziehungsberechtigte in der Regel in Abstimmung mit der Praktikumsleitung selbstständig. Dabei werden Schülerinnen oder Schüler mit Behinderungen PraktiJ(ümsplätze auswählen, die der bestehenden Behinderung Rechnung tragen. Schülerinnen und Schi.iler, die aus besonderen Gründen nicht teilnehmen, sind verpflichtet, während dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse zu besuchen. 6.3 Regelung der Aufsicht Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule besteht während aller Maßnahmen zur Berufsorientierung an außerschulischen Lernor-. ten, sofern 9iese als Schulveranstaltungen durchgeführt werden. Daher muss die Schule dafür Sorge tragen, dass die Schi.ilerinnen und Schi.iler hinreichend beaufsichtigt und belehrt werden. In jedem Betrieb sind Betriebsangehörige zu bestimmen, denen die Beaufsichtigung uijd Anleitung der Praktikantinnen und Praktikanten übertragen sind. Die gegenseitige Erreichbarkeit sowohl der Verantwortlichen im Betrieb als auch der Praktikumsleitung ist abzu~ichern. Die zuständigen Lehrerinnen und Lehrer informieren im Unterricht über die wichtigsten Regeln der Unfallverhiitung in den Be-. trieben und zu den dort angemessenen Verhaltensweisen. Zur Wahrnehmung der Aufsichts- und Betreuungspflicht sind die beteiligten Lehrerinnen und Lehrer in angemessenem Umfang von ~nderen Unterricht.sverpflichtungen freizustellen. 7 Schutzbestimmungen 7.1 Jugendarbeitsschutz '. Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Betrieben und entsprechenden Einrichtungen sind nach 5 Absatz 2 Nummer 2 des Jugendarb~itsschutzgesetzes vorn Verbot der Jugendarbeit ausgenommen. Unbeschadet dieser Ausn~hme gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 7.2 Gesundheits- und Unfallschutz Für die Dauer des Betrlebspraktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler der gesetzlichen Unfallversichenmg. Für Haftpflicht- und Sachschäden wird durch den kommunalen Schadensausgleich Deckungsschutz gewährt. Schadensfälle während des Schülerbetriebspraktikums oder in Folge des Schülerbetriebspraktikums meldet die Schule unverzüglich dem Versicherungsträger. Für die Dauer des Praktikums unterliegen die Jugendlichen den für den Betrieb geltenden gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen. Die Praktikumsleitung kann nach Rücksprache mit dem Betrieb eine Schülerin oder einen Schüler einern anderen Betrieb zuweisen oder wegen groben Verstoßes gegen die Betriebsordnung nach Rücksprache mit 'der Schulleitung vorn Praktikum ausschließen. Jugendliche, die in Einrichtungen nach 33 (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) oder nach 42 Absatz 1 (Umgang mit Lebensmitteln) des Infektionsschutzgesetzes berufsorientierende Maßnahmen entsprechend der mit den Schulen vereinbarten Absprachen absolvieren, sind vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit vom Arbeitgeber oder vom' Gesundheitsamt über gesundheitliche Anforderungeri und Mitwirkungspflichten aktenkundig zu belehren. 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verwaltungsvor~chrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft und am 31. Dezember 2016 außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift tritt die "Richtlinie zur Benifsorientierung an allgemein bildenden Schulen" vom 7. Juli 2007 (Mittl.bl. BM M-V S. 426) außer Kraft. Schwerin, den 14. September 2011 Der Minister 'für Bildung, Wissenschaft und Kultur Henry Tesch Mittl.bl. BM M-V 2011 S. 465 Folgende Korrektur ist vorzunehmen: Schwerin, den 31. August 2011 PrüfungsteJ;'mine 2012 Mittl.bl. BM M-V 2011 S Berichtigung - In Nummer 5.1 Schriftliche AbiturpfÜfung wird die Angabe "Pädagogik und Psychologie (HF und Fach)" ain Prüfungsterrmn Montag, gestrichen und am Prüfungstermin Donnerstag, eingefügt. Mittl.bl. BM M-V 2011 S. 470 e a d d b v Z li n rr Sf
Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen
Nr. 9/2011 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 465 Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Verwaltungsvorschrift
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Entwurf: Stand 27.09.2016 Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft
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Mecklenburg-Vorpommern
1 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 27. Jahrgang Schwerin, den 19. Januar Nr. 1/2017 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Verwaltungsvorschrift
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