Tra geru bergreifende Beratung wie kann das funktionieren?
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- Sabine Otto
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1 SOZIALVERSICHERUNG MEETS SOZIAHILFE GEMEINSAM AUF DEM WEG ZUR TEILHABE FEBRUAR 2014, Münster Tra geru bergreifende Beratung wie kann das funktionieren? Norbert Gödecker-Geenen, M.A. Deutsche Rentenversicherung Westfalen Abteilung für Rehabilitation Projektleitung RehaFuturReal 1
2 Impulse zum Thema 1. Grundverständnis Trägerübergreifende Beratung Fokus: Fragen Analyse und Problemlagen Beispiel: Konzept Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation 2. Anforderungen an trägerübergreifende Beratung Fokus: Bedarfe (Adressatenorientierung vs. Trägerorientierung) Verschiedene Perspektiven Ausgestaltung des Beratungsangebotes Beratung als Prozess 3. Trägerübergreifende Beratung als zentrale Ressource Fokus: Fachliche Aspekte der trägerübergreifenden Beratung Beratungsformate und Aufgaben Beratung als kommunikativer Prozess Rollen in der Beratung Kompetenzprofil 4. Strukturelle Rahmenbedingungen/Ausblick 2
3 Grundverständnis: Trägerübergreifende Beratung I 1. Kernfrage: Was ist mit trägerübergreifender Beratung gemeint? Variante 1: Wissensvermittlung über Leistungsrecht und -angebote der verschiedenen Träger Kernfokus: Informative Beratung Variante 2: Vernetzung mit den verschiedenen Trägern durch gegenseitige Antragsaufnahme Kernfokus: Kurzberatung und Vernetzung Variante 3: Wissensvermittlung über Leistungsrecht und -angebote der verschiedenen Träger und Vernetzung mit den verschiedenen Trägern ggf. durch Antragsaufnahme oder durch Adressenweitergabe Kernfokus: Beratung durch Information und Vernetzung Variante 4: Umfassende Beratung und Begleitung des Ratsuchenden (Fallverantwortung) unter Berücksichtigung und Einbeziehung des Leistungsrechts und der Leistungsangebote der verschiedenen Trägersysteme und bei Bedarf Kooperation und Vernetzung mit den verschiedenen Trägern zur Klärung der Leistungserbringung (umfassende strukturierte Fallklärung) Kernfokus: Beratung als Prozess Information, Kooperation und Vernetzung Klärung der Leistungserbringung 3
4 Grundverständnis: Trägerübergreifende Beratung II 2. Kernfrage: Warum ist trägerübergreifende Beratung (angesiedelt bei einem Träger) schwierig? Prozesse sind dominiert von Kirchturmdenken in Zuständigkeiten Denken im Gesamtprozess ist daher schwierig Fallverantwortung bisher nur für originären Zuständigkeitsbereichen Kernaufgabe des Trägers steht im Mittelpunkt Trägerübergreifender Fokus und eine gute Beratungsqualität benötigt Beratungskapazitäten und qualifizierte Beratung. Berater erledigen Tätigkeit als Add-On. Investitionen in zusätzliche Beratungsfachkräfte sind erforderlich. Trägerübergreifende Kooperation benötigt Absprachen über Arbeitsteilung und Kooperation, diese sind nicht oder nur eingeschränkt vorhanden. (Angelehnt an Analyse des ehem. Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Hubert Hüppe zur Umsetzung der gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation 2009) 4
5 Konzept der Gemeinsamen Servicestellen SGB IX Ziele und Aufgaben Ziele: Erfu llung gesetzlicher Verpflichtungen regionale Anlaufstellen fu r eine tra geru bergreifende, umfassende, unverzu gliche, neutrale aber verbindliche Beratung und Unterstu tzung Lotse durch das gegliederte Reha-System Optimierung und Beschleunigung des Verfahrens Vernetzung Beratung und Unterstützung bei der Kla rung des Reha-/Teilhabe-Bedarfs Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe Inanspruchnahme eines Perso nlichen Budgets Inanspruchnahme der besonderen Hilfen im Arbeitsleben Erfu llung von Mitwirkungspflichten 5
6 Konzept der Gemeinsamen Servicestellen SGB IX Aufgaben konkret Ermittlung, Benennung und Einschaltung des zusta ndigen Reha-Tra gers Hilfestellung bei der Antragstellung und Weiterleitung des Antrages an den zusta ndigen Reha-Tra ger Vorbereitende Arbeiten fu r die Entscheidung des zusta ndigen Reha-Tra gers (z. B. Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung) Hinwirken auf eine zeitnahe Entscheidung und Leistungserbringung durch den Reha-Tra ger Unterstu tzende Begleitung bis zur Entscheidung des Reha-Tra gers 6
7 Anforderungen an trägerübergreifende Beratung Teil I: Biopsychosoziale Perspektive Grundmaxime: Adressatenorientierung Im Mittelpunkt stehen die individuellen Bedarfe des Adressaten! 7
8 Anforderungen an trägerübergreifende Beratung Teil II: Netzwerk des Ratsuchenden (Beispiel Rehabilitation) Krankenhaus Hausarzt MDK PATIENT Rehabilitand Krankenkasse Rentenversicherungsträger Betriebsarzt Arbeitgeber 8
9 Anforderungen an trägerübergreifende Beratung Teil III: Perspektive Bedarfe der Ratsuchenden Adressatenorientierung meint: eine wohl organisierte und bedarfsgerechte auf den einzelnen Fall zugeschnittene Hilfeleistung, in welcher der Versorgungsbedarf eines Ratsuchenden geklärt und ggf. erbracht wird. Dabei wird als Leistung die gesamte Unterstützung sowohl über einen definierten Zeitraum als auch quer zu bestehenden Grenzen von Einrichtungen, Dienstleistungen, Ämtern und Zuständigkeiten geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert. Das Fallmanagement ergänzt das Systemmanagement, welches nicht auf den einzelnen Fall bezogen wird, sondern auf die an der Versorgung beteiligten Einrichtungen der Versorgungssysteme im Zusammenhang der sozialen Sicherungssysteme betrifft aus: Schmid, Elmar; Weatherly John N.; Meyer-Lutterloh,Klaus; Seiler, Reiner; Lägel, Ralph: Patientencoaching, Gesundheitscoaching, Casemanagement - Methoden im Gesundheitsmanagement von morgen,
10 Anforderungen an trägerübergreifende Beratung Teil IV: Ausgestaltung des Beratungsangebotes Trägerübergreifende Beratung (konkret): soll den Integrationserfolg verbessern durch: eine lebenslagenorientierte Anamnese unterstützt den Ratsuchenden: die sozialen, persönlichen und beruflichen Probleme besser zu verstehen und zu mindern will mit dem Ratsuchenden: geeignete Lösungsperspektiven erarbeiten und realisieren organisiert und steuert: adäquate Kostenträgerregelungen, um diese Maßnahmen durchführen zu können (in Anlehnung an: Mühlum et al. 2003) 10
11 Anforderungen an trägerübergreifende Beratung Teil V: Beratung als Prozess - Ein strukturiertes Phasenmodell - 11
12 Fachliche Aspekte einer trägerübergreifenden Beratung I Beratungsformate und Aufgaben Informative Beratung Aufgaben: von Kenntnissen über Sozialleistungen Auskünfte über Rechte und Ansprüche ( 14 SGB I) Vermittlung bzw. Sicherstellung des Zugangs von Informationen Biopsychosoziale Beratung Fallsteuerung In Anlehnung an: Schaeffer/Dewe 2006, Koch-Straube 2008, Frommelt et al. 2008, DVSG 2008, Ansen 2008) Aufgaben: 12 Unterstützung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen Entdeckung und Stärkung von Ressourcen Vermittlung von Dienstleistungen Orientierung an Prozessverläufen Aufgaben: Übernahme der Fallverantwortung Fallbezogene Zusammenarbeit mit beteiligten informellen und formellen Akteuren (Kooperation) Abstimmung der Aufgaben der Helfer/Innen (Koordination) Überprüfung und Auswertung der Umsetzung der Hilfeplanung (Monitoring)
13 Fachliche Aspekte einer trägerübergreifenden Beratung II Beratung als zentrale Ressource Grundform der Beratung (Vgl.: Engel/Nestmann/Sickendick (2008): Beratung) Hilfen durch informierende - rückmeldende - emotionale - materielle -und/oder ressourcenerschließende Formen der Unterstützung Berater INTERAKTION Erörterung lebenspraktischer Probleme Ratsuchender Die Problemlösung kann kognitive, emotionale und praktische Elemente umfassen 13
14 Fachliche Aspekte einer trägerübergreifenden Beratung III Rollen des/der Beraterin im Prozess Unterstützer (supporter) in schwierigen Lebenslagen Tür Öffner (gate keeper) Wege bahnen, Zugänge verschaffen Fürsprecher (advocacy) (Vertreter/Anwalt des Adressaten) Vermittler (broker) (in schwierigen Situationen/Konflikten mit verschiedenen Beteiligten) (Vgl. Wendt 2010) 14
15 Fachliche Aspekte einer trägerübergreifenden Beratung IV Thema: Kompetenzprofil des Beraters Kommunikationskompetenzen (in der Kooperation mit verschiedenen Berufsgruppen und beteiligten Institutionen) Netzwerkkompetenzen (Fähigkeit zur Kooperation und Interaktion innerhalb der Akteure und Beteiligten) Gesprächsführungskompetenzen (insbesondere in der Kommunikation mit gesundheitlich beeinträchtigten Menschen) KOMPETENZPROFIL: Beratung im psychosozialen Kontext Grundverständnis für medizinische Fragen, Krankheiten und Behinderungen (ihre Auswirkungen insbesondere auf die berufliche Integration) Planungs- und Steuerungskompetenzen (insbesondere bei der Erstellung des Rehabilitationsplanes, und der Steuerung des Rehabilitationspozesses) Sozialrechtliche Kenntnisse (insbesondere in den Bereichen Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht, sowie SGB II + SGB III ) Öffentlichkeitsarbeit (i. S. v. Tue Gutes und sprich drüber) (insbesondere Kooperation mit Presseorganen, Präsentationen, Vorträge, Mitarbeit in Gremien) (Vgl. Gödecker-Geenen/Riedel/Keck 2013) 15
16 Strukturelle Rahmenbedingungen/Ausblick Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Fachbezogene Beratung Reha-Management Hilfeplaner (Leistungsträger) Trägerübergreifendes Beratungsangebot (antragsunabhängige Beratung) Andere Beratungsangebote des Trägers Klärung Fallverantwortung/Beratung als Prozess Absprachen über Arbeitsteilung und Kooperation Ratsuchender Leistungserbringer Regionales Netzwerk Strukturierte Arbeits- und Kooperationsabsprachen Beratungsstellen Kommunen/ Träger der Sozialhilfe Andere Leistungsträger der Sozialversicherung Selbsthilfe 16
17 Literaturhinweise zum Thema 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Norbert Gödecker-Geenen M.A. Deutsche Rentenversicherung Westfalen Abteilung für Rehabilitation telefon: telefax: mail: 18
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