Dr. Hans Jörg Schelling Bundesminister für Finanzen GZ. BMF /0010-III/2/2016
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- Cornelius Bauer
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1 Dr. Hans Jörg Schelling Bundesminister für Finanzen GZ. BMF /0010-III/2/ /4.3 Vortrag an den Ministerrat betreffend den ECOFIN-Rat am 12. Juli in Brüssel Die Hauptthemen des ECOFIN-Rat waren das Arbeitsprogramm der slowakischen Präsidentschaft, ein Vorschlag der EK zur Änderung der 4. Geldwäscherichtlinie und die 3. Säule des Investitionsplans für Europa. Weitere Schwerpunktthemen waren die Mitteilung der EK Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, zu der eine Orientierungsdiskussion stattfand und die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (weitere Schritte in den Verfahren gegen Spanien und Portugal). Die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wurden formell verabschiedet und eine gemeinsame Position des ECOFIN-Rates für die Diskussion zur Finalisierung der Bankenreform-Agenda des Baseler Ausschusses wurde akkordiert. Schließlich hat der ECOFIN-Rat Terms of Reference für das Treffen der G20-Finanzminister in Chengdu an- und die Konvergenzberichte der EK und die EZB zur Kenntnis genommen. Deren Ergebnis ist, dass derzeit keiner der potentiellen Teilnehmerstaaten am Euro alle Voraussetzungen für den Übergang in die dritte Stufe der WWU erfüllt. Im Mittelpunkt der Diskussion in der Euro-Gruppe standen die wirtschaftliche Situation nach dem UK-Referendum und die Vorbereitung der weiteren Schritte in den Verfahren wegen übermäßigen Defizits gegen Spanien und Portugal. Weitere Themen betrafen die Ergebnisse im Rahmen der Post-Programm-Überwachung in Irland (5. Review) und Portugal (4. Review) und Diskussionen zum haushaltspolitischen Kurs sowie zur Beseitigung struktureller und regulatorischer Investitionshemmnisse in der Eurozone. Vor dem Hintergrund des Brexit-Votums am 23. Juni haben die EK und die EZB einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten gegeben. Hauptaussagen waren, dass sich die Märkte nach einem Anfangsschock relativ rasch wieder beruhigt haben, nicht zuletzt aufgrund einer sehr guten Vorbereitung der Marktteilnehmer, dass die Anpassungsprozesse auf den Märkten noch nicht abgeschlossen sind und dass
2 beträchtliche, wachstumsdämpfende Unsicherheiten weiter verbleiben Die EK erwartet für die Eurozonen im kommenden Jahr eine durch den BREXIT bedingten Dämpfung der Wirtschaftsdynamik um bis zu 0,5 Prozentpunkten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Finanzminister/innen der Eurozone dafür ausgesprochen weiterhin konsequent an wachstumsfreundlichen fiskalpolitischen Maßnahmen und Strukturreformen zu arbeiten und den Bankensektor weiter zu stärken. Die aktuelle Prüfmission für Irland im Rahmen Post-Programm-Überwachung ergab ein weiterhin zufriedenstellendes Bild: Mit einer realen Wachstumsrate von 7,8% war Irland 2015 die am schnellsten wachsende Volkswirtschaft der Eurozone; für 2016 wird eine Wachstumsrate von rund 5% und für 2017 von rund 4% erwartet. Das öffentliche Defizit wurde 2015, im Einklang mit den Vorgaben, wieder deutlich unter den Schwellenwert von 3% des BIP gesenkt. Die Prüfmission zu Portugal bestätigte, dass das Land weiterhin in der Lage ist, seine Rückzahlungsverpflichtungen zu erfüllen Insgesamt fällt die Bewertung jedoch kritisch aus. Es wird festgestellt, dass sich das Reformtempo unter der neuen Regierung signifikant verlangsamt hat und das Tempo der wirtschaftlichen Erholung zuletzt hinter den ursprünglichen Erwartungen geblieben ist. Damit in Zusammenhang sind die Refinanzierungskosten und die Risiken für die Stabilität der öffentlichen Finanzen wieder angestiegen. Präsentation des Arbeitsprogramms der Präsidentschaft Im Mittelpunkt des Arbeitsprogramms der slowakischen Präsidentschaft stehen die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie die weitere Verbesserung des Investitionsumfelds. Vorgeschlagene Schwerpunktsetzungen sind unter anderem die weitere Vertiefung der WWU, die Evaluierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Fortsetzung der weiteren Arbeiten zur Banken- und Kapitalmarktunion. In Zusammenhang mit der Vertiefung der WWU möchte die Präsidentschaft insbesondere auch die Frage eines gemeinsamen makroökonomischen Stabilisierungsinstruments (Stichwort: Europäische Arbeitslosenversicherung) weiter behandeln. Fokus der Arbeiten zur Bankenunion soll die Fortsetzung der Verhandlungen über den EK-Vorschlag zur Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems sein. Weitere Vorhaben sind die Identifizierung weiterer Maßnahmen zur Reduktion der Risiken im Finanzsystem. Im Bereich der Kapitalmarktunion wird der Abschluss der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu den beiden Verordnungen über Verbriefungen sowie zur Prospekt-Verordnung ange- 2
3 strebt, auch die Arbeiten am Maßnahmenpaket zur Förderung von Venture Capital sollen vorangetrieben werden. Im Steuerbereich soll der Schwerpunkt weiterhin auf der Bekämpfung der Steuerumgehung und des Steuerbetrugs, und hier vor allem auf der Umsetzung des Maßnahmenpakets für mehr Fairness bei der Unternehmensbesteuerung liegen. Die Minister bekräftigten in ihren Wortmeldungen einhellig die Unterstützung der slowakischen Prioritäten. Vierte Geldwäscherichtlinie Die von der EK vorgeschlagenen Änderungen der 4. Geldwäscherichtlinie sollen die Schließung von Lücken bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermöglichen. Die Vorschläge betreffen insbesondere die Einbeziehung vom Wechselplattformen für virtuelle Währungen in die Geldwäscherichtlinie, die Verbesserung des Zugangs zu Konteninformationen für Financial Intelligence Units und zuständige Behörden, die Verbesserung des Zugangs zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer und die Harmonisierung des Vorgehens gegenüber Hochrisikostaaten. Der ECOFIN-Rat hat die Vorschläge einhellig begrüßt. Einige Mitgliedstaaten äußerten Bedenken gegen das Vorziehung der Umsetzungsfrist für bereits beschlossene Maßnahmen auf 1. Jänner Dritte Säule des Investitionsplans Im Rahmen der 3. Säule des Investitionsplans sollen regulatorische und institutionelle Investitionshemmnisse identifiziert und beseitigt werden. Auf Arbeitsebene wurden seit September 2015 die Bereiche Öffentlich-Private-Partnerschaften, Insolvenzrahmen, Netzwerkinvestitionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien analysiert. Konkrete Erkenntnisse waren, dass eine Mindestharmonisierung der Insolvenzrahmen mehr Sicherheit für die Unternehmen und damit zusätzliche Investitionsanreize schaffen könnte, dass in den Netzwerkindustrien die Komplexität der regulatorischen Rahmenbedingungen und langwierige Genehmigungsprozesse prioritäre Investitionshemmnisse sind und dass im Bereich Energieeffizienz/erneuerbare Energien gezielte finanzielle Anreize für private Haushalte zweckmäßig wären. 3
4 Die Minister betonten einhellig den hohen Stellenwert der 3. Säule im Rahmen des Investitionsplans als Ganzes und sowie die Wichtigkeit von geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der identifizierten Hindernisse. Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes Den Finanzministern lagen Entwürfe der EK für Ratsempfehlungen gemäß Art 126 (8) AEUV vor, wonach Spanien und Portugal keine effektiven Maßnahmen zur Beseitigung ihrer übermäßigen Defizite gesetzt hätten. Der Rat hat die beiden Entwürfe einstimmig zum Beschluss erhoben. Nunmehr hat die EK binnen 20 Tagen Vorschläge für einen Ratsbeschluss zur Verhängung von Geldbußen in Höhe von bis zu 0,2% des BIP vorzulegen. Weiters hat sie einen Vorschlag für einen Ratsbeschluss zur teilweisen oder vollständigen Aussetzung von Mittelbindungen oder Zahlungen aus EU-Strukturprogrammen für 2017 vorzulegen. Schließlich wird der ECOFIN-Rat Spanien und Portugal gemäß Art. 126 (9) AEUV in Verzug setzten und in dem Zusammenhang neue, termingebundene Vorgaben für den Abbau des übermäßigen Defizits machen, welche auch einen Stichtag enthalten werden, bis zu welchem die neuen Maßnahmen ergriffen und gemeldet sein müssen. Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung Die Mitteilung der EK hat das Ziel sicherzustellen, dass Gewinne dort besteuert werden wo sie entstehen. Sie listet zunächst die bereits laufenden Initiativen und Maßnahmen auf und stellt dann weitere Verbesserungsvorschläge zur Diskussion. Diese betreffen unter anderem die stärkere Verknüpfung von Anti-Geldwäsche- und Steuertransparenzregelungen, einen verbesserten Informationsaustausch über den wirtschaftlichen Eigentümer, verstärkte Offenlegung von aggressiven Steuerplanungsmodellen und den verbesserten Schutz von Whistelblowern. Die Minister begrüßten einhellig die meisten Punkte des EK Vorschlags, vor allem die Verbesserung der Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum. Auf teilweise Skepsis stieß lediglich die zur Diskussion gestellte Veröffentlichung der von Großunternehmen den Steuerbehörden bereitzustellenden länderweisen Berichte über Steuerzahlungen ihrer Tochterunternehmen. 4
5 Ich stelle den A n t r a g, die Bundesregierung wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. 24. August 2016 Der Bundesminister für Finanzen: Dr. Schelling 5
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