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1 Rehabilitation vor Pflege Symposium Ergotherapie im Pflegeheim 10. November 2010 in Ingolstadt Norbert Lübke 1

2 Übersicht Relevanz Gesetzliche Grundlagen Abgrenzungen / Begriffsklärungen Voraussetzungen einer medizinischen Rehabilitation Besonderheiten der mobilen geriatrischen Rehabilitation Bedarfe Reha im Pflegeheim Chancen und Grenzen Fazit 2

3 Zukünftiger Bevölkerungsanteil älterer Menschen 80 Jahre und älter 65 Jahre und älter % ,5 20,0 22,0 4,0 5,0 6,9 7,3 9,3 26,6 29,0 29, Hohes Risiko hilfs- und pflegebedürftig zu werden (9,3 % aller Menschen über 65 beziehen Leistungen nach SGB XI) 12,1 Quelle: Statistisches Bundesamt

4 Prognose der Pflegebedürftigkeit Pflegepotential und Pflegebedürftige (Schätzwerte auf der Grundlage einer Simulation) (Blinkert B, Klie T. Gesellschaftlicher Wandel und demographische Veränderungen als Herausforderungen für die Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. In: Sozialer Fortschritt, 53, 2004, Heft 11-12, ) 4

5 Prognose der Pflegebedürftigkeit Stationär und häuslich versorgte Pflegebedürftige (Schätzwerte auf der Grundlage einer Simulation) (Blinkert B, Klie T. Gesellschaftlicher Wandel und demographische Veränderungen als Herausforderungen für die Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. In: Sozialer Fortschritt, 53, 2004, Heft 11-12, ) 5

6 Rehabilitation im Pflegeheim? In den Niederlanden: rehabilitation wards in Pflegeheimen 1800 ECPs (Elderly Care Practioners = speziell weitergebildete Heimärzte) 35% Entlassungen nach Hause 6

7 Übersicht Relevanz Gesetzliche Grundlagen Abgrenzungen / Begriffsklärungen Voraussetzungen einer medizinischen Rehabilitation Besonderheiten der mobilen geriatrischen Rehabilitation Bedarfe Reha im Pflegeheim Chancen und Grenzen Fazit 7

8 Sozialgesetzlicher Rahmen (Auszug) Rehabilitation im SGB (SGB V, SGB IX, SGB XI) Leistungsrechtliche Grundlagen (SGB V 11, 40, SBG XI 4) GKV-WSG Reha als Pflichtleistung (SGB V 40) Mobile Rehabilitation ( 40, Abs.1) PfWG (SGB XI) Stärkung Reha vor Pflege (SGB XI 31) Rehabilitation in anderen Normen Rehabilitations-Richtlinie nach 92 SGB V Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation des MDS Trägerspezifische Empfehlungen (hier z.b. Rahmenempfehlungen zur AR, AGR oder mobilen geriatrischen Rehabilitation) 8

9 Leistungsdefinition - Abgrenzung Rehabilitationsansatz: (BAR RE zur ambulanten Rehabilitation, Allg. Teil, Kap. 2.3) Verzahnung komplexer Versorgungsmaßnahmen - ärztlich - physiotherapeutisch - logopädisch - psychotherapeutisch - pflegerisch - ergotherapeutisch - diätetisch 9

10 Leistungsdefinition - Abgrenzung Struktur- und Prozessvorgaben: (BAR RE zur ambulanten Rehabilitation, Inhaltsübersicht 10

11 Leistungsdefinition - Abgrenzung Andere Leistungen der GKV / SPV mit rehabilitativer Zielsetzung: Heilmittel im Rahmen der Krankenbehandlung (GKV) Physikalische Therapie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Ergotherapie Pflegeleistungen (SPV) Aktivierende Pflege Teilhabeorientierte Pflegekonzepte 11

12 Leistungsdefinition - Abgrenzung Andere Leistungen, die im Wohnumfeld erbracht werden : Pflegeleistungen Häusliche Krankenpflege (GKV) aktivierende Pflege (SPV) Bezugspflege Heilmittel (als Einzel- oder Kombinationsleistung) Hausärztliche Leistungen Hausbesuch im Rahmen der Krankenbehandlung. Problem: Heim! 12

13 Ziele der Rehabilitation in der GKV* 11 Abs. 2 SGB V: Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ( ), die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. 4 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten ( ) Reha vor Pflege und Reha während Pflege * Blatt, VdAK; Vortrag , Berlin Dr. med. Norbert Lübke Kompetenz-Centrum Geriatrie beim MDK Nord , 13

14 Übersicht Relevanz Gesetzliche Grundlagen Abgrenzungen / Begriffsklärungen Voraussetzungen einer medizinischen Rehabilitation Besonderheiten der mobilen geriatrischen Rehabilitation Bedarfe Reha im Pflegeheim Chancen und Grenzen Fazit 14

15 aktivierende therapeutische rehabilitative Pflege? Definition der aktivierenden Pflege im Begutachtungssystem* : Unter der aktivierenden Pflege ist eine Pflegepraxis zu verstehen, die die Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Patienten fördert. Diese berücksichtigt ständig die Ressourcen des Patienten, so dass dieser unter Beaufsichtigung bzw. Anleitung selbst aktiv sein kann. Sie hat die Erhaltung bzw. Wiedergewinnung der Selbständigkeit des zu pflegenden Menschen im Rahmen des medizinisch und pflegerisch Notwendigen zum Ziel. Aktvierende Pflege setzt eine bestimmte Geisteshaltung der Pflegenden voraus, nämlich die Abkehr vom Bild des passiven, zu verwahrenden pflegebedürftigen Menschen. Sie hat eine nachvollziehbare Pflegedokumentation und -planung zur Voraussetzung. * Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches 15

16 aktivierende therapeutische rehabilitative Pflege? In der Pflege und Pflegewissenschaft besteht keine zureichende Vorstellung oder gar Konsens über die Abgrenzung aktivierender und rehabilitativer Pflege* : Aktivierende Pflege soll gemeinsam mit Rehabilitationsmaßnahmen dem Pflegebedürftigen trotz seines Hilfebedarfs durch Förderung, Erhalt und Wiedergewinnung von Fähigkeiten eine möglichst weitgehende Selbständigkeit im täglichen Leben ermöglichen. Aktivierende Pflege ist Grundlage pflegerischer Rehabilitation. Das pflegerische Rehabilitationskonzept basiert auf aktivierender Pflege mit der Zielsetzung, weitestgehende Selbständigkeit in den Aktivitäten des täglichen Lebens zu ermöglichen. Eine Konkretisierung oder Formulierung der Umsetzung liegt bislang nicht vor. * Begriff und Konzept der aktivierenden Pflege. B. Dangel, J. Korporal, Alice-Salomon- Fachhochschule, Berlin, Pflege aktuell 11/2000, S

17 aktivierende therapeutische rehabilitative Pflege? Abgrenzungsversuch der SEG 2 (2009) fokussieren auf das Ziel: Die aktivierende Pflege vertritt die Zielsetzung, Gesundheit, Selbständigkeit und körperliche sowie kognitive Leistungsfähigkeit so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und ist somit als pflegerische Gesundheitsförderung zu betrachten. Aktivierende Pflege (Hilfe zur Selbsthilfe) fordert vom Patienten und der Pflegefachkraft mehr als die Übernahme von Pflegemaßnahmen. Aktivierende Pflege ist zeitaufwändiger, jedoch auf Dauer gesehen ist die Hilfe zur Selbsthilfe der einzige Weg zur Gesundung (vgl. Pflege Heute, 1997). 17

18 aktivierende therapeutische rehabilitative Pflege? Abgrenzungsversuch der SEG 2 (2009) fokussieren auf das Ziel: Therapeutische Pflege setzt ein Pflegeverständnis voraus, welches Gesundheit als einen sozialen Prozess versteht und den Patienten als aktiven Partner mit in den Prozess einbezieht. Therapeutische Pflege hilft, neue Perspektiven zu schaffen. Sie unterscheidet sich weiterhin von der auch in anderen Bereichen angewandten aktivierenden Pflege (z.b. in stationären Pflegeeinrichtungen nach SGB XI) durch die Zielsetzung und begründete Erwartung einer weiteren Verbesserung der Selbständigkeit. Therapeutische Pflege in der Frührehabilitation erfordert von Seiten der professionell Pflegenden eine hohe medizinisch-pflegerische Fachkompetenz und die Kenntnis besonderer therapeutischer Konzepte wie beispielsweise Bobath, Affolter, Basale Stimulation, fazioorale Therapie oder Kinästhetik. 18

19 Abgrenzung Heilmittelerbringung? Kennzeichen der Heilmittelerbringung vertragsärztliche Verordnungsleistung mit kurativer und / oder rehabilitativer Zielsetzung Erbringung durch definierte Therapeutengruppen in der Regel als Einzelmaßnahmen potenziell auch als Dauerverordnung budgetiert aber auch als kombinierte Heilmittelverordnung möglich als Hausbesuch möglich 19

20 Medizinische Rehabilitation nach 40 SGB V Kennzeichen der medizinischen Rehabilitation komplexe (d.h. einen multiprofessionellen Einsatz unter Beteiligung mehrerer Therapeuten erfordernde) zeitlich eng begrenzte Behandlungsmaßnahme unter ärztlicher Leitung und Koordination Antragsleistung nicht budgetiert dennoch reglementiert setzt insbesondere Erfüllung der Indikationskriterien für eine medizinische Rehabilitation voraus 20

21 Übersicht Relevanz Gesetzliche Grundlagen Abgrenzungen / Begriffsklärungen Voraussetzungen einer medizinischen Rehabilitation Besonderheiten der mobilen geriatrischen Rehabilitation Bedarfe Reha im Pflegeheim Chancen und Grenzen Fazit 21

22 Medizinische Rehabilitation nach 40 SGB V Sie setzt die Erfüllung der Rehabilitationsindikationskriterien voraus: Rehabilitationsbedürftigkeit Rehabilitationsfähigkeit Rehabilitationsziel positive Rehabilitationsprognose Dr. med. Kompetenz-Centrum Norbert Lübke Kompetenz-Centrum Geriatrie beim MDK Nord, Geriatrie beim MDK Nord, 22

23 Medizinische Rehabilitation nach 40 SGB Und V: nicht nur vorübergehende Aktivitäts-/Teilhabebeeinträchtigungen Sie setzt die Erfüllung der Rehabilitationsindikationskriterien voraus: kein Ausreichen anderer Maßnahmen (z.b. aktivierend-pflegerische Behandlung, Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, Einzelfallberatung/ Pflegekurse) Rehabilitationsbedürftigkeit Rehabilitationsfähigkeit Rehabilitationsziel positive Rehabilitationsprognose medizinisch begründete Wahrscheinlichkeit für den Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme Dr. med. Kompetenz-Centrum Norbert Lübke Kompetenz-Centrum Geriatrie beim MDK Nord, Geriatrie beim MDK Nord, notwendige Belastbarkeit und Motivation realistisches, alltagsrelevantes Rehabilitationsziel 23

24 Übersicht Relevanz Gesetzliche Grundlagen Abgrenzungen / Begriffsklärungen Voraussetzungen einer medizinischen Rehabilitation Besonderheiten der mobilen geriatrischen Rehabilitation Bedarfe Reha im Pflegeheim Chancen und Grenzen Fazit 24

25 Mobile geriatrische Rehabilitation (MoGeRe) Besonderheiten der Mobilen Rehabilitation: Behandlung im vertrauten Umfeld optimale Berücksichtigung individueller person- und umweltbezogener Kontextfaktoren Orientierung an den normalen Alltagserfordernissen keine zusätzlichen Transferleistungen in die häuslichen Alltagssituationen erforderlich optimale Möglichkeit des Einbezugs von Angehörigen / Bezugspersonen Rehabilitativer Zugang für bisher unter- / fehl- oder nicht versorgte Personengruppen Steigerung von Effizienz und Nachhaltigkeit 25

26 Mobile geriatrische Rehabilitation (MoGeRe) Indikations- und Zuweisungskriterien für die Mobile Geriatrische Rehabilitation gemäß RE MoGeRe: 2.5 Indikations- und Zuweisungskriterien der mobilen geriatrischen Rehabilitation Mobile geriatrische Rehabilitation kommt für solche geriatrischen Rehabilitanden in Betracht, die mit den bestehenden ambulanten und stationären Rehabilitationsangeboten nicht angemessen zu versorgen sind. Bei dieser potentiell unter- oder fehlversorgten Patientengruppe handelt es sich um rehabilitationsbedürftige geriatrische Patienten im Sinne des Kapitels i.v.m der Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation (Oktober Auszug vgl. Anlage 1), bei denen die Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose nur für das gewohnte oder ständige Wohnumfeld festgestellt werden kann. 26

27 Mobile geriatrische Rehabilitation (MoGeRe) Nähere Spezifizierung der Personengruppe gemäß RE MoGeRe: Erhebliche Schädigung mentaler Funktionen, z.b. der Kognition, der Aufmerksamkeit, der Merkfähigkeit, des Gedächtnisses, der Konzentration, der Orientierung [ ] sofern Krankengeschichte und/oder bisheriger Behandlungsverlauf Anhaltspunkte bieten, dass ihre Ausprägung und Handlungsrelevanz in fremder Umgebung zunehmen, Erhebliche Schädigung mentaler Funktionen verhaltensbezogener Art wie Angst [ ], Wahnvorstellungen, psychomotorische Unruhe und Agitiertheit, delirantes Syndrom, Hospitalismus, schwere Störungen des Schlaf- Wachrhythmus, Selbstgefährdung u.ä, die sich in fremder Umgebung verstärken, Erhebliche Schädigung der Stimm-, Sprech- und Sprachfunktion, [ ] für die im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld und bei Anwesenheit der Angehörigen/Bezugspersonen bereits Kompensations- und/oder Ersatzstrategien bestehen Erhebliche Schädigung der Seh- und Hörfunktion, so dass das vertraute und angepasste Wohnumfeld zur Unterstützung und Förderung genutzt werden muss 27

28 Übersicht Relevanz Gesetzliche Grundlagen Abgrenzungen / Begriffsklärungen Voraussetzungen einer medizinischen Rehabilitation Besonderheiten der mobilen geriatrischen Rehabilitation Bedarfe Reha im Pflegeheim Chancen und Grenzen Fazit 28

29 Umsetzungsprobleme Rehabilitation vor Pflege MDK-Ebene bisherige Empfehlungsquote zwischen 2 3 % neue Empfehlungsquoten eher niedriger! im NBA-Testlauf 4%, aber > 77% indikationsspezifisch! 29

30 Pflegegutachter im Medizinischen Dienst 30

31 Einschätzung der Rehabedürftigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung ADL- Level (z.b. BI) 100% Normalfall beim jüngeren Patienten: Akutphase Rehaphase BI 100 0% z.b. 6 Monate 31

32 Einschätzung der Rehabedürftigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung Schleichende Verschlechterung Rehaphase Akutphase??? ADL- Level (z.b. BI) 100% Normalfall beim geriatrischen Patienten: BI 70 0% Typisch (1): oft jahrelange Vorgeschichte BI 30 z.b. 6 Jahre 32

33 Einschätzung der Rehabedürftigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung Schleichende Verschlechterung Rehaphase Akutphase??? ADL- Level (z.b. BI) 100% Normalfall beim geriatrischen Patienten: BI 70 0% Typisch (2): i.d.r auch vor einem Akutereignis nicht unbeeinträchtigt z.b. 6 Jahre BI 30 33

34 Einschätzung der Rehabedürftigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung Schleichende Verschlechterung Rehaphase Akutphase??? ADL- Level (z.b. BI) 100% Normalfall beim geriatrischen Patienten: BI 70 0% Typisch (3): i.d.r keine restitutio ad integrum mehr zu erwarten z.b. 6 Jahre BI 30 34

35 Einschätzung der Rehabedürftigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung Pflegebegutachtung ADL- Level (z.b. BI) 100% Typische geriatrische Verläufe: Akutphase??? Schleichende Verschlechterung Rehaphase BI 70 BI 30 0% z.b. 6 Jahre 35

36 Einschätzung der Rehabedürftigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung Pflegebegutachtung ADL- Level (z.b. BI) 100% Typische geriatrische Verläufe: Akutphase??? Schleichende Verschlechterung Rehaphase BI 70 BI 30 0% z.b. 6 Jahre 36

37 Einschätzung der Rehabedürftigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung Pflegebegutachtung ADL- Level (z.b. BI) 100% Typische geriatrische Verläufe: Schleichende Verschlechterung Akutphase??? BI 70 BI 30 0% z.b. 6 Jahre 37

38 Einschätzung der Rehabedürftigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung notwendige Zusatzinformationen zum Assessmentbefund: welche Beeinträchtigungen bestehen in welchem Umfang seit wann? was wurde bereits mit rehabilitativer Zielsetzung ggf. wann und mit welchem Erfolg unternommen? Kernfrage: Gibt es ein alltagsrelevantes Rehabiltationsziel, das mit den Mitteln und in dem für eine Rehabilitation in der Regel zur Verfügung stehenden Zeitrahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann? 38

39 Umsetzungsprobleme Rehabilitation vor Pflege MDK-Ebene bisherige Empfehlungsquote zwischen 2 3 % neue Empfehlungsquoten eher niedriger! im NBA-Testlauf 4%, aber > 77% indikationsspezifisch! (Vertrags-)ÄrztlicheQualifikation und Motivation Mangelnde Erfahrung / Sensibilität Ageism / therapeutischer Nihilismus Formale Überforderung Kassenebene trotz Sanktionsgeld von 3072 Euro weiter Interessenkonflikte zwischen GKV und SPV vermeintliche Sparpotenziale 39

40 GKV-Ausgaben Rehabilitation & Vorsorge Ärztl. Behandlung 16,3% 170,70 Mrd. EUR Zahnärzte u. - ersatz 6,6% Krankengeld 4,2% Verw.kosten 5,2% Krankenhaus 32,8% übrige Ausgaben 9,7% Vorsorge/Reha 1,5% Arzneimittel 18,0% Heil- u. Hilfsmittel 5,6% Quelle: vdek - eigene Darstellung nach: BM G, KV

41 GKV-Ausgaben Rehabilitation & Vorsorge Vorsorge/Reha für Mütter/Väter 316,7 Mio. (337,6 Mio. ) ambulante Vorsorge am Kurort 79,3 Mio (88,2 Mio. ) ambulante Rehabilitation 109,4 Mio (103,5 Mio. ) stationäre Rehabilitation ohne AHB/AR 322,7 Mio. (340,5 Mio. ) stationäre Vorsorge 41,8 Mio. (47,3 Mio. ) Insgesamt 2,550 Mrd. (2,586 Mrd. ) AHB/AR 1,680 Mrd. (1,670 Mrd. ) 41

42 Geriatrieanteil an den Gesamtkapazitäten in Deutschland Krankenhaus Anteil geriatrischer Betten an Betten gesamt 2,2% Anteil geriatrischer Fälle an Fällen gesamt 1,3% Rehabilitation Anteil geriatrischer Betten an Betten gesamt 4,1% Anteil geriatrischer Fälle an Fällen gesamt 4,8% Quelle: Destatis

43 Umsetzungsprobleme Rehabilitation vor Pflege Versorgungsstrukturprobleme es gibt nicht in allen Ländern geriatrische Rehabilitationseinrichtungen es existieren bisher nur 4 mobile geriatrische Rehabilitationseinrichtungen Patienten- /Angehörigenebene Motivationshemmnisse angesichts Sorge um Verlust von Pflegeversicherungsleistungen Pflegeheime Interesse an Rehabilitation ihrer Bewohner in oder außerhalb ihrer Einrichtung? 43

44 Übersicht Relevanz Gesetzliche Grundlagen Abgrenzungen / Begriffsklärungen Voraussetzungen einer medizinischen Rehabilitation Besonderheiten der mobilen geriatrischen Rehabilitation Bedarfe Reha im Pflegeheim Chancen und Grenzen Fazit 44

45 Defizitanalyse aus Perspektive engagierter Pflegeheimbetreiber * 1. Budgetbegrenzung des behandelnden Hausarztes 2. Mangelnde Koordinierung der einzelnen Leistungen der Therapeuten und der Pflege (fehlendes Case Management) 3. Fehlende Einbeziehung der Pflege in den Therapieprozess 4. Fehlender verbindlich aufeinander abgestimmter Behandlungsund Pflegeprozess (Fallbesprechung) 5. Fehlende Einbeziehung der Angehörigen und des sozialen Umfeldes * Troester, Heimleitung Ahlen, Vortrag , Berlin 45

46 Reha vor und während Pflege * Mobile Rehabilitation Ergänzt als Sonderform der ambulanten Rehabilitation das bestehende rehabilitative geriatrische Angebot. Keine Reha-Light (und auch keine hochfrequente Heilmittelerbringung!) Jeder Leistungserbringer benötigt eine Zulassung Mobile geriatrische Rehabilitation kann in zugelassenen Pflegeeinrichtungen nur durch zugelassene Leistungserbringer erbracht werden. * Blatt, VdAK, Vortrag , Berlin Dr. med. Norbert Lübke Kompetenz-Centrum Geriatrie beim MDK Nord , 46

47 Reha im Pflegeheim * Verweis auf Anforderungen an das MoGeRe - Team Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben ist es den Pflegeheimen nicht möglich MoGeRe selber zu leisten. Denn nach den Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Reha vom 1. Mai 2007 ist hierzu ein interdisziplinäres Rehateam mit folgenden Professionen erforderlich: - Arzt, - Pflegefachkraft, - Physiotherapeut, - Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeut, - Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, - Klinischer Psychologe/Neuropsychologe, - Ernährungsberater Pflegeheime erfüllen diese personellen Anforderungen an ein MoGeRe-Team nicht. * Moldenhauer, BKK-BV, Vortrag , Berlin Dr. med. Norbert Lübke Kompetenz-Centrum Geriatrie beim MDK Nord , 47

48 Reha im Pflegeheim * Konsequenzen der rechtlichen Voraussetzungen für Pflegeheime und für die MoGeRe-Erbringung Mobile geriatrische Reha kann und soll auch in Pflegeheimen geleistet werden, jedoch nicht von Pflegeheimen. Mobile geriatrische Reha darf sich nicht auf die Pflegesätze der Pflegeheime auswirken. Denkbar ist, dass Pflegeheime und MoGeRe-Teams mit jeweils eigenständigen Versorgungsverträgen einem gemeinsamen Träger angehören. MoGeRe kann in Pflegeheimen nur gelingen, wenn das Reha- Team sich eng mit den Pflegekräften abstimmt und diese in den Rehaprozess einbezieht. Vorübergehende personelle Mehraufwendungen werden dann im Zeitablauf durch eine Verringerung des Pflegebedarfs kompensiert. * Moldenhauer, BKK-BV, Vortrag , Berlin Dr. med. Norbert Lübke Kompetenz-Centrum Geriatrie beim MDK Nord , 48

49 Besondere Aspekte Probleme von MoGeRe in Tagespflegeeinrichtungen? nicht das gewohnte Lebensumfeld des Patienten? nicht unbedingt Einbezug der Bezugspersonen 49

50 Besondere Aspekte Probleme von MoGeRe im Rahmen der Kurzzeitpflege? warum ist Patient in Kurzzeitpflege (noch) nicht rehafähig (sonst wäre stat. Reha indiziert) nicht (mehr) rehabedürftig (Alternative Behandlung nötig, ausreichend)? allenfalls denkbar bei sehr prolongierten, komplexen, aber nur mit maßvoller Intensität durchführbaren Rehaprozessen wieviele sind das? 50

51 Besondere Aspekte Probleme von MoGeRe im Rahmen der Rehabilitation dementer Patienten! stellen zwar Indikationsgruppe für MoGeRe dar, Indikation muss aber in der Regel in einer anderen Erkrankung liegen! bis heute keine Evidenz für die Rehabilitation von Demenzen zumindest in fortgeschrittenen Stadien! Kriterien eine medizinischen Rehabilitation nach 40 SGB V erfüllt? andere Formen der Gestaltung der eher begleitenden, wohnortnahen Versorgung dieser Patienten vermutlich angemessener 51

52 Alternative Umsetzung rehabilitativer Ansätze im Pflegeheim * Warum braucht ein Pflegeheim Rehabilitation? 1. weil die Bewohner ein Recht auf maximale Selbständigkeit haben 2. weil die Bewohner ein Recht auf Partizipation und soziale Teilhabe haben 3. weil alte, pflegebedürftige Menschen die gleichen Rechte wie behinderte Menschen in unseren Einrichtungen haben 4. weil die Mitarbeiter ein Recht auf die Erbringung von professioneller Leistung haben, dazu gehört auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Pflege und Therapeuten 5. weil wir Lebensorte und nicht nur Sterbeorte schaffen wollen, um auch morgen noch genügend Mitarbeiter zu haben * Troester, Heimleitung Ahlen, Vortrag , Berlin 52

53 Rehabilitativer Ansätze im Pflegeheim als Organisationsentwicklung und Wettbewerbsfaktor * Voraussetzungen Veränderung der Pflegekonzepte mit dem Ziel der Integration der therapeutischen-, bzw. Rehabilitationsleistungen in den Pflegeprozess Weiterqualifizierung des Personals in der stationären Einrichtung Veränderung des Angehörigenkonzeptes (Co-Therapeut, Teammitglied) Anpassung des Hauswirtschaftkonzeptes Anpassung der Ablaufplanung der Bewohnerversorgung an den jeweiligen Rehabilitationsplan * Troester, Heimleitung Ahlen, Vortrag , Berlin 53

54 Übersicht Relevanz Gesetzliche Grundlagen Abgrenzungen / Begriffsklärungen Voraussetzungen einer medizinischen Rehabilitation Besonderheiten der mobilen geriatrischen Rehabilitation Bedarfe Reha im Pflegeheim Chancen und Grenzen Fazit 54

55 Fazit Möglichkeiten zur Reha im sozialleistungsrechtlich definierten Sinne eng begrenzt Anforderungen hoch Indikationsgruppe klein nur in Kooperationen leistbar Maßnahmen und Interventionen mit rehabilitativer Zielsetzung im Pflegeheim jedoch sinnvoll Teilhabeförderung der Bewohner Mitarbeiterzufriedenheit Wettbewerbsvorteile 55

56 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 56

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