Ortsunabhängiges Arbeiten
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- Tobias Kalb
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1 Zentralerlass Zweck der Regelung: Herausgegeben durch: Beteiligte Interessenvertretungen: Gebilligt durch: Herausgebende Stelle: Geltungsbereich: Einstufung: Einsatzrelevanz: Berichtspflichten: Ortsunabhängiges Arbeiten Schaffung der Voraussetzungen zum ortsunabhängigen Arbeiten, um familiäre Notsituationen und dienstliche Notwendigkeiten besser miteinander verbinden zu können. Bundesministerium der Verteidigung Hauptpersonalrat beim BMVg Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg AL BMVg Personal BMVg Abteilung Personal Beauftragte Familie und Beruf/Dienst Bw Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Offen Nein Nein Gültig ab: Frist zur Überprüfung: Version: 1 Ersetzt/hebt auf: - Aktenzeichen: Identifikationsnummer: B I
2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze Allgemeines Ziel Grundlagen 3 2 Verfahren Voraussetzungen Durchführung 4 3 Anlagen Antrag auf Bereitstellung einer Mobilen IT-Arbeitsplatzausstattung Individualvereinbarung 8 Seite 2
3 Grundsätze B-2645/1 1 Grundsätze 1.1 Allgemeines 101. Im Rahmen der Agenda Bundeswehr in Führung Aktiv. Attraktiv. Anders. wurde entschieden, die technischen Möglichkeiten des orts- und zeitunabhängigen Arbeitens künftig auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung stärker zu nutzen Der Begriff Bundeswehrangehörige im Sinne dieser Regelung umfasst alle Statusgruppen, soweit nicht für einzelne Statusgruppen gesonderte Regelungen getroffen sind. 1.2 Ziel 103. Das Projekt Ortsunabhängiges Arbeiten soll für die Bundeswehrangehörigen die Vereinbarkeit von familiären Notsituationen und dienstlichen Notwendigkeiten verbessern. In Situationen, in denen beispielsweise Familienangehörige von Bundeswehrangehörigen nicht oder nur unzureichend betreut werden können, oder die vorübergehende Anwesenheit von Pendlern bzw. Pendlerinnen zwingend zu Hause erforderlich ist, kann zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen das besondere familiäre Interesse mit den dienstlichen Erfordernissen verbunden werden. 1.3 Grundlagen 104. Das Projekt sieht vor, bundeswehrweit insgesamt Laptops in ausgewählten Liegenschaften der Bundeswehr zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst Bw bereitzustellen Diese Laptops entsprechen in ihrer technischen Auslegung der Standardausstattung für Travelling User aus dem IT-Projekt HERKULES und ermöglichen den Zugriff auf das IntranetBw und Internet, auf die Datenablagen im Bundeswehrnetz und auf die Teilnahme am Mailverkehr der Dienststelle. Spezielle Anwendungen und ergonomische Ergänzungsausstattungen, wie z. B. separate Monitore werden nicht bereitgestellt werden. Die Laptops werden auf ausgewählte Dienststellen der Liegenschaften verteilt und bei den IT-Verantwortlichen des lokalen Hauptnutzers gepoolt, zentral geführt und organisatorisch betreut. Die technische Betreuung obliegt dem Serviceprovider (BWI). Die Einweisung der IT-Verantwortlichen im Umgang mit der Nutzbarmachung der Laptops erfolgt durch die BWI in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) Die jeweiligen IT-Verantwortlichen werden bedarfsabhängig berechtigt, diese Laptops für die Bundeswehrangehörigen der zugeordneten Dienststellen im Umfeld nutzbar zu machen. An größeren Standorten ist beabsichtigt, diese Pools auf mehrere Liegenschaften zu verteilen. Seite 3
4 Verfahren 107. Die Beauftragte Familie und Beruf/Dienst Bw hat hierzu als Projektverantwortliche ein entsprechendes Verfahren entwickelt (siehe Kapitel 2). Zweck der Maßnahme ist die schnelle, möglichst unbürokratische Hilfe für Bundeswehrangehörige in Notlagen. Zudem soll Vorgesetzten die notwendige Handlungssicherheit im Zusammenhang mit der Genehmigung zum Ortsunabhängigen Arbeiten gegeben werden. 2 Verfahren 2.1 Voraussetzungen 201. Zur Abfederung von familienbedingten Notsituationen werden bundeswehrweit Laptops zur Verfügung gestellt, um im Bedarfsfall die familiären Verpflichtungen mit den dienstlichen Notwendigkeiten besser vereinbaren zu können Um flächendeckend eine ausreichende Anzahl von Laptops verfügbar zu haben, werden diese in den Dienststellen der Hauptnutzer in Liegenschaften ab einer bestimmten Größe bei der bzw. dem IT-Verantwortlichen des lokalen Hauptnutzers gepoolt. Dienststellen in umliegenden kleineren Liegenschaften werden der Dienststelle des Hauptnutzers zugeordnet. Eine entsprechende Übersicht der eingerichteten Laptop-Pools wird im Intranet veröffentlicht Bundeswehrangehörige aller zugeordneten Dienststellen können bei Bedarf auf diesen Pool zurückgreifen Die Nutzung der Laptops erfolgt auf freiwilliger Basis. Ein Anspruch auf Ortsunabhängiges Arbeiten besteht nicht Die IT-Verantwortlichen der eingerichteten Laptop-Pools stellen die Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit sicher. 2.2 Durchführung 206. Bundeswehrangehörige die Schwierigkeiten mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst haben, können einen Antrag (siehe Anlage 3.1) bei ihrer bzw. ihrem Vorgesetzten stellen. Gründe: In erster Linie temporäre familiäre Notsituationen, wie zum Beispiel + Betreuungsengpässe bei der Betreuung von Kindern und Angehörigen oder + kurzfristige Pflegenotwendigkeiten bei Erkrankungen Angehöriger. Im Rahmen freier Kapazitäten bei persönlichen Gründen, wie zum Beispiel + gesundheitliche Gesichtspunkte, + Abfederung persönlicher Härten durch Pendeln oder + das Vorliegen einer Sondersituation. Seite 4
5 Verfahren B-2645/ Die bzw. der Vorgesetzte prüft und bewertet diesen Antrag in folgender Hinsicht: Liegen die Gründe nach Nummer 206 vor? Eignen sich die Aufgaben, um diese von zu Hause aus IT-gestützt wahrnehmen zu können? Ist aufgrund der Besonderheit des Einzelfalles eine Arbeitsleistung vom Bundeswehrangehörigen möglich (Fürsorge)? Die Nutzung sollte für die Dauer der begründeten Ausnahmesituation zeitlich befristet werden und einen Zeitraum von maximal drei Monaten nicht übersteigen. Sollten die Gründe für die Teilnahme am Projekt Ortsunabhängiges Arbeiten weiterhin vorhanden sein, ist ggf. über eine Verlängerung zu entscheiden. Bei längerfristigem Bedarf sind auch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel Telearbeit oder Teilzeitbeschäftigung, ebenso in die Betrachtung mit einzubeziehen. Im Übrigen gelten die Nummern 301, 901 und 1001 der B-2640/9 Rahmenweisung zur Einführung der Telearbeit im Geschäftsbereich des BMVg sinngemäß Bei Genehmigung des Antrages leitet die bzw. der Vorgesetzte diesen unmittelbar an die IT- Verantwortliche bzw. den IT-Verantwortlichen weiter und schließt die Individualvereinbarung (siehe Anlage 3.2) mit der bzw. dem Bundeswehrangehörigen ab. Eine Ausfertigung der Individualvereinbarung ist der Personal bearbeitenden Dienststelle/Entlassungsdienststelle zuzuleiten Die zuständige militärische/zivile Gleichstellungsbeauftragte ist einzubinden. Die Beteiligungsrechte der zuständigen Vertrauenspersonen und Interessenvertretungen sind zu berücksichtigen. Bei der Antragsstellung von schwerbehinderten Menschen ist zusätzlich die jeweils zuständige Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen Der bzw. die IT-Verantwortliche übernimmt die Verwaltung und die organisatorische Betreuung der Laptops und übergibt diese nach Aufforderung an die Bundeswehrangehörige bzw. den Bundeswehrangehörigen Die technische Betreuung der Laptops wird durch den Serviceprovider der Bundeswehr wahrgenommen Eine Ausstattung der Laptops mit zusätzlicher Peripherie, wie zum Beispiel bei den fest eingerichteten Telearbeitsplätzen (externer Monitor, zusätzliche Tastaturen und Drucker), ist nicht vorgesehen Eine Einrichtung über Standard- IT-Verfahren hinaus ist ebenfalls grundsätzlich nicht vorgesehen. Ist mit den Nutzern bzw. Nutzerinnen eine Verwendung länger als vier Wochen vereinbart, kann eine Nutzung und damit verbundene Zuweisung zusätzlicher IT-Verfahren (SinN) jedoch geprüft und entschieden werden Die Rückgabe erfolgt zum festgesetzten Zeitpunkt eigenverantwortlich durch die Bundeswehrangehörige bzw. den Bundeswehrangehörigen. Eine Verlängerung ist möglich, bedarf jedoch der Seite 5
6 Anlagen erneuten Zustimmung durch die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten. Nach Rückgabe der Geräte an die IT-Verantwortliche bzw. den IT-Verantwortlichen stellt diese bzw. dieser sicher, dass persönliche Daten der Nutzerinnen bzw. Nutzer gelöscht werden. 3 Anlagen 3.1 Antrag auf Bereitstellung einer Mobilen IT-Arbeitsplatzausstattung Individualvereinbarung 8 Seite 6
7 Anlagen B-2645/1 3.1 Antrag auf Bereitstellung einer Mobilen IT-Arbeitsplatzausstattung Antrag auf Bereitstellung einer Mobilen IT-Arbeitsplatzausstattung im Zusammenhang mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst in der Bundeswehr Hiermit beantrage ich aus zwingenden familiären (Dienstgrad, Amtsbezeichnung, Name, Vorname) (Dienststelle/Org.Einheit) oder persönlichen Gründen die Bereitstellung einer Mobilen IT-Arbeitsplatzausstattung. Begründung: Zeitraum: von bis (Unterschrift) Auf dem Dienstweg Dienststellenleitung: Dem Antrag wird zeitlich befristet zugestimmt Dem Antrag wird nicht zugestimmt: Begründung: (Dienstgrad, Amtsbezeichnung, Name) von bis An die IT-Verantwortliche bzw. den IT-Verantwortlichen (Unterschrift) Laptop-Pool am Standort/in der Liegenschaft *(Standort/Liegenschaft) Hiermit bitte ich um Bereitstellung einer mobilen IT-Arbeitsplatzausstattung aus dem Pool Ortsunabhängiges Arbeiten in familiären Notsituationen für den Zeitraum von bis. (Dienstgrad, Amtsbezeichnung., Name) * Eine Übersicht aller Laptoppools wird im Intranet veröffentlicht. Seite 7
8 Anlagen 3.2 Individualvereinbarung wird folgende Vereinbarung getroffen: Zwischen (Dienststelle) und (Bundeswehrangehörige bzw. Bundeswehrangehöriger) 1... (Dienstgrad, Amtsbezeichnung, Name, Vorname) nimmt in der Zeit von... bis... am Projekt Ortsunabhängiges Arbeiten teil. Die Dienst-/Arbeitsleistung wird in... (Ort) erbracht. Das Dienst-/Arbeitsverhältnis bleibt in seiner bestehenden Form unberührt; lediglich die Verpflichtung, die Dienst-/Arbeitsleistung in der Dienststelle zu erbringen, wird angepasst. Hierzu wird... an den in 2 genannten Tagen von der Präsenzpflicht am Dienst-/Arbeitsplatz befreit. Die hierzu bereitgestellte mobile Arbeitsplatzsausstattung wird bei der bzw. dem IT-Verantwortlichen der Dienststelle... nachgewiesen und an... ausgegeben. Der Verlust oder die Beschädigung der überlassenen IT-Ausstattung ist der Dienststelle unverzüglich anzuzeigen. 2 Für die Dienst-/Arbeitszeit gilt folgende Vereinbarung: häuslicher Arbeitsplatz Dienststelle Wochentag Präsenzzeiten von/bis Std. von/bis Std. von/bis Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Summe Std Std Std Im Einzelfall kann die bzw. der Vorgesetzte aus dienstlichen Gründen die Anwesenheit am häuslichen Arbeitsplatz abweichend von den o. a. Präsenzzeiten anordnen. Die Arbeitsleistung am häuslichen Arbeitsplatz kann in der Zeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr, an Samstagen zwischen 06:00 und 13:00 Uhr erbracht werden (selbstbestimmte Arbeitszeit) 1. 1 Am Tag vor Ostersonntag, vor Pfingstsonntag, vor dem ersten Weihnachtsfeiertag und vor dem Neujahrstag kann die Arbeitsleistung lediglich zwischen 06:00 und 12:00 Uhr erbracht werden. Seite 8
9 Anlagen B-2645/1 3 Zeitausgleich kann für Zeitguthaben gewährt werden, die im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit in der Dienststelle erwirtschaftet und automatisiert erfasst wurden. Mehrarbeit bzw. Überstunden müssen im Voraus angeordnet werden; eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bzw. der Arbeitszeitverordnung sind einzuhalten. Bei Störungen an der mobilen Arbeitsplatzausstattung und Vorkommnissen, die diesen Bereich berühren, ist dies der bzw. dem Vorgesetzten unverzüglich anzuzeigen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Führt die Störung dazu, dass die Aufgabenerledigung nicht erbracht werden kann, kann die bzw. der Vorgesetzte im dienstlichen Interesse verlangen, dass die Dienst-/Arbeitsleistung in der Dienststelle erbracht wird. In einem solchen Fall erhalten die Bundeswehrangehörigen erforderlichenfalls die Möglichkeit, persönliche Angelegenheiten zu regeln, bevor sie sich in die Dienststelle begeben. Die geleistete Dienst-/Arbeitszeit ist mit Korrekturbeleg über die Vorgesetzten der Zeiterfassungsstelle wöchentlich nachträglich mitzuteilen. Fahrzeiten zur Dienststelle und zurück sind keine Dienst-/Arbeitszeiten und werden nicht auf die Dienst-/Arbeitszeit angerechnet. Aufgrund dieser Vereinbarung ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich der Meldung von Krankheit, der Inanspruchnahme von Urlaub oder sonstiger Dienst-/ Arbeitsfreistellung. 4 Im Übrigen bestimmen sich die Besonderheiten des Projektes Ortsunabhängiges Arbeiten hinsichtlich Benachteiligungsverbot, Arbeitsschutz am häuslichen Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln, Aufwandserstattung, Datenschutz, Datensicherheit, IT-Sicherheit und Haftung sowie die Beendigungsbedingungen nach der Grundlagenpapier zum Mobilen Arbeiten vom 14. September Die besonderen Umstände sind nicht geeignet, um einen vollwertigen, auch nach ergonomischen Gesichtspunkten ausgestatteten Arbeitsplatz bereitzustellen. Für die Zeit der hier getroffenen Vereinbarung sind die Einschränkungen hinsichtlich Ausstattung und Ergonomie hinzunehmen. Ort, Datum Für die Dienststelle Im Auftrag Bundeswehrangehörige/ Bundeswehrangehöriger Seite 9
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