Forum für Wissen 2007: 47 51

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1 Forum für Wissen 2007: Warnungen notwendige aber nicht hinreichende Bedingung für erfolgreiche Interventionen zur Schadens - begrenzung bei aussergewöhnlichen Naturereignissen Christoph Hegg WSL Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Zürcherstrasse 111, CH-8903 Birmensdorf christoph.hegg@wsl.ch Das Thema Warnung ist zurzeit hoch im Kurs, sowohl in der öffentlichen Diskussion wie auch in Fachkreisen. Verbreitet ist mit diesen Diskussionen eine mehr oder weniger grosse Unzufriedenheit mit dem aktuellen Zustand verbunden. Erschwert wird diese Diskussion dadurch, dass der Begriff Warnung für ganz unterschiedliche Dinge verwendet wird. Im Folgenden wird deshalb zuerst der Warnbegriff für die Verwendung in diesem Artikel definiert. Daran schliessen einige Überlegungen zu ausgewählten aktuellen Diskussionspunkten («single official voice» usw.) zum Thema Warnung im Allgemeinen an. Der Artikel endet mit einigen Folgerungen und daraus abgeleiteten Vorschlägen für das weitere Vorgehen, welche auf den in den übrigen Beiträgen dieses Bandes erläuterten Überlegungen aufbauen bzw. diese ergänzen. 1 Der Begriff «Warnung» Der Begriff Warnung wird in der Schweiz sehr unterschiedlich verwendet. Während er in der Umgangssprache eine sehr breite und unspezifische Bedeutung hat, wird er in der Alarmierungsverordnung des Bundes grundsätzlich nur sehr eng für die Meldung einer möglichen Gefahr oder Bedrohung an die zuständigen Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden verwendet. Auch zwischen den Fachstellen ist seine Verwendung unterschiedlich. So beschreibt der Begriff Lawi- nenwarnung traditionellerweise die gesamte Produktpalette des SLF zu diesem Thema, während MeteoSchweiz den Begriff viel restriktiver im Sinne der Alarmierungsverordnung verwendet und das BAFU ihn im Zusammenhang mit Hochwasser lange Zeit überhaupt nicht verwendet hat. Entsprechende Definitionen finden sich teilweise im Anhang zur Alarmierungsverordnung. Im Folgenden wird der Begriff Warnung in Anlehnung an seine umgangssprachliche Bedeutung sehr breit verwendet, nämlich als Bezeichnung für Schlüsselinformationen welche aufzeigen, dass ein potentiell schadenverursachender Prozess eine kritische Schwelle überschritten hat bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft überschreiten wird. Ziel einer Warnung ist es in der Regel beim Adressaten geeignete Handlungen zur Begrenzung von möglichen Schäden auszulösen bzw. deren Vorbereitung in Gang zu setzen. Der Adressatenkreis dieser Warnungen wird sehr breit gefasst und umfasst sowohl den einzelnen Bürger wie auch Führungsorganisationen des Bevölkerungsschutzes oder Sicherheitsverantwortliche bei besonders gefährdeten Betrieben. Entsprechend dem breiten Adressatenkreis werden auch zahlreiche schadensbegrenzende Handlungen berücksichtigt, auf die derartige Warnungen ausgerichtet sein können. Einige Beispiele für derartige Warnungen sind in Tabelle 1 aufgezeigt. Aufgrund dieser wenigen Beispiele wird offensichtlich, wie unterschiedlich Warnungen und die betrachteten schadensbegrenzenden Handlungen sein können, wenn eine so breite Definition Tab. 1. Beispiele für Informationen mit Warncharakter, die bei unterschiedlichen Adressaten unterschiedliche schadensbegrenzende Handlungen auslösen können. Information Adressat Erwartete Handlung Es könnte heute regnen Bevölkerung Schirm einpacken Heftiger Sturm zieht im Besitzer von Sonnenstoren Sonnenstoren hochziehen Verlaufe des Tages auf Spaziergänger Nicht in den Wald gehen Betreiber Festwirtschaft Überprüfen der Verankerungen des Festzelts Polizei / Feuerwehr Überprüfen des Festgeländes auf Schwachstellen Baustellenbetreiber Sichern von Kränen usw. Seewasserstand nur Wehrbetreiber Wehrbetrieb nach Hochwasserreglement noch x cm unter Hoch- Bootsbesitzer Leinen lockern wasserstand, weiter rasch Gefährdete Anwohner Wertvolle Gegenstände aus gefährdeten Räumen entfernen steigend Besitzer von Objekten mit temporären Aktivieren dieser Massnahmen vorbereiten Schutzmassnahmen Betreiber kritischer Infrastruktur Betrieb mit entsprechenden Schutzmassnahmen vorbereiten Bevölkerungsschutz Durchführen der für diesen Fall geplanten Massnahmen

2 48 Forum für Wissen 2007 zu Grunde gelegt wird. Diese Handlungen sind natürlich von Akteur zu Akteur und von Ort zu Ort sehr unterschiedlich, was die folgenden Beispiele verdeutlichen. Während es sich z. B. für einen arbeitstätigen Wohnungsbesitzer empfiehlt, die Sonnenstore an einem Werktag am Morgen hochzuziehen, bevor er aus dem Haus geht, kann ein Polier seine Baustelle auch noch unmittelbar beim Aufziehen des Sturms sichern. Andere Akteure sind besonders vor dem Wochenende auf rechtzeitige Information angewiesen. Auch je nach Ort kann das Bedürfnis nach Warnung völlig unterschiedlich sein. So können am gleichen Fluss bei gleichem Abfluss an einem Ort schon Ausuferungen auftreten oder Dämme gefährdet sein, während an einem anderen Ort die Situation noch lange unkritisch bleiben wird. Entsprechend kann eine Warnung, die für den einen Ort vollkommen adäquat ist, für jemand anderes noch eine unnötige Belästigung sein. Das Bedürfnis nach Warnung kann auch sehr kleinräumig stark variieren. An einem Ort am Hang nur wenige Höhenmeter über dem maximalen Wasserstand eines Flusses interessiert vor allem der aktuelle Niederschlag an diesem Ort. Denn dieser kann allenfalls vom Hang her ins Gebäude dringen. An einem Ort nur wenige Meter davon entfernt, aber nur mit geringer Höhendifferenz zum Fluss, interessiert das Hangwasser weniger. Im Vordergrund steht dort vor allem die Entwicklung des Abflusses im Fluss selbst, welche durch die Niederschläge bestimmt wird, die vor einiger Zeit an einem anderen Ort gefallen sind. Entsprechend situationsspezifisch müssen Warnungen sein, die Grundlage für konkrete Handlungen sein können. 2 Der heutige Zustand des Warnwesens im Bereich Naturgefahren Der heutige Zustand ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Warnungen oder Informationen vergleichbaren Inhalts, die nur teilweise gegenseitig abgestimmt vorwiegend über öffentliche Kanäle aber auch direkt an Verantwortliche bei Bund, Kantonen und Gemeinden verbreitet werden. Die Informationen, die auf verschiedenen Wegen bei Entscheidungsträgern eintreffen, sind zum Teil unterschiedlich oder gar widersprüchlich, auch wenn sie das gleiche Phänomen betreffen. Weil jeder Lieferant von Warnungen und warnähnlichen Informationen eigene Vorgehensweisen und Kriterien verwendet, lassen sich die Informationen auch nur schwer vergleichend bewerten. Das dadurch entstehende vielstimmige Konzert kann vor allem für Personen, welche professionell auf Warnungen angewiesen sind, eine erhebliche Belastung darstellen. Aus Sicht des Autors gibt es zwei hauptsächliche Ursachen für den heutigen Zustand. Diese von den Erstellern von Warnungen und ähnlichen Informationen nicht oder nur sehr begrenzt beeinflussbaren Fakten werden nachfolgend erläutert. 2.1 Anreizsysteme für Ersteller von Warnungen Aussergewöhnliche Naturereignisse werden in der Regel durch aussergewöhnliche Wetterlagen (mit)verursacht. Wetterberichte und ähnliche Informationen bilden in der Schweiz, und auch in vielen anderen Ländern, einen wesentlichen Bestandteil des täglichen Infotainments, mit dem die Bevölkerung über die Massenmedien gleichzeitig unterhalten und informiert wird. Informationen zu aussergewöhnlichen Wetterereignissen werden somit auch in diesem Umfeld verbreitet. Von den allermeisten Naturereignissen ist immer nur ein kleiner Teil der Schweizer Bevölkerung effektiv betroffen. Entsprechend ist nur ein kleiner Teil der Bevölkerung auf Warnungen angewiesen, die sich als Grundlage für schadensbegrenzende Handlungen eignen. Die Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe verschieben sich dabei oft sehr stark weg von der Unterhaltung hin zu mehr Information. Für den übrigen Grossteil der Bevölkerung, und damit der potentiellen Medienkonsumenten, findet höchstens eine geringe derartige Verlagerung der Bedürfnisse statt. Produzenten von öffentlichen Wetterinformationen sind auf einen möglichst hohen Marktanteil am Wettermarkt angewiesen. Die von Naturereignissen direkt Betroffenen bilden in den allermeisten Fällen eine Minderheit. Deshalb bestehen vergleichsweise geringe Anreize möglichst entsprechend den Bedürfnissen dieser Minderheit vorwiegend zu informieren. Vielmehr stehen die Bedürfnissen derjenigen im Vordergrund, die auch unterhalten sein wollen. Und weil Warnungen, wie alles Aussergewöhnliche, einen besonders hohen Unterhaltungswert aufweisen, bestehen zudem grosse Anreize Warnungen zu verbreiten. Dass unter diesen Umständen bei mehreren in Konkurrenz stehenden Anbietern das aktuell zu beobachtende vielstimmige Konzert entsteht, erscheint durchaus nachvollziehbar. Diese Vielstimmigkeit wird aber je länger je mehr zu einer Belastung für die Einsatzorgane. Die durch die Jagd nach Marktanteilen ausgelöste Tendenz zur Überwarnung führt bei diesen Organen zu einer letztlich unnötigen Aktivität und zu Kosten für nicht notwendige Einsätze und Einsatzvorbereitungen. Zudem wird die Glaubwürdigkeit der Warnungen bei diesen Organen, und wohl auch bei der Bevölkerung, je länger je mehr untergraben. Es ist zu vermuten, dass durch diese Entwicklung längerfristig zudem auch die Glaubwürdigkeit aller Produzenten von Warnungen Schaden nehmen wird. Längerfristig würde es deshalb im Interesse aller Beteiligter liegen, wenn sich an der Warnfront eine gewisse Beruhigung einstellen würde. Gegenwärtig sind die Anreize aber durch den Wettbewerb um Marktanteile anders gesetzt. 2.2 Naturräumliche Voraussetzungen Wenn eine Warnung, wie in Kapitel 1 erläutert, als eine Schlüsselinformation definiert ist, welche das Ziel hat bestimmte Handlungen auszulösen, stehen diese Handlungen am Beginn der Auseinandersetzung mit dem Thema. Letztlich sollten ja die Warnungen auf diese Handlungen ausgerichtet sein. Ob und wenn ja welche Handlungen nach einer Warnung effektiv ausgelöst werden, hängt in der Regel noch von vielen weiteren Faktoren ab, die in den Entscheidungen der jeweiligen Adres-

3 Forum für Wissen saten Eingang finden müssen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele der Handlungen, welche durch Warnungen ausgelöst werden können, nicht unmittelbar schadensbegrenzend sind. Viel mehr sind es oft Vorbereitungshandlungen, damit beim eventuellen Eintreffen eines Ereignisses tatsächlich eine wirkungsvolle Massnahme getroffen werden kann. Diese Zusammenhänge gelten auch für alltägliche Handlungen. So ist z. B. das Einpacken eines Schirms am Morgen die Voraussetzung dafür, sich später damit vor Regen schützen zu können. Der Schirm wird aber erst dann geöffnet, wenn es zu regnen beginnt und es gleichzeitig nicht zu stark stürmt. Der Entscheid den Schirm tatsächlich zu öffnen basiert vor allem auf eigenen Beurteilungen vor Ort und nicht auf Warnungen oder ähnlichen Informationen. Schon nur die wenigen Beispiele in Tabelle 1 zeigen, dass sich ganz unterschiedliche Handlungen dazu eignen, die Schäden bei einem erwarteten Naturereignis zu begrenzen. So fallen ganz einfache Handlungen wie Schirm einpacken oder Fenster schliessen ebenso darunter wie das Anheben einer kritischen Brücke, die Evakuierung von gefährdeten Siedlungsteilen oder die Sperrung einer Strasse. Gewisse teilweise alltägliche Handlungen (z. B. Schirm einpacken) lassen sich von Einzelpersonen rasch und einfach realisieren, und als Informationsgrundlage reicht der normale Wetterbericht. Andere Massnahmen brauchen für ihre Realisierung mehrere Stunden oder gar Tage, und sie gelingen nur, wenn viele verschiedene Stellen optimal zusammenarbeiten. So braucht z. B. die Verstärkung eines kritischen Flussabschnitts mit Dammbalken durch geschulte und trainierte Einsatzkräfte rasch einige Stunden Zeit. Entsprechend vielschichtiger ist dabei auch die Nachfrage nach unterschiedlichsten Informationen als Entscheidungsgrundlage, die zudem laufend aktualisiert werden müssen. In der Regel obliegt die Umsetzung derart aufwendiger Massnahmen den lokalen oder regionalen Führungsorganisationen des Bevölkerungsschutzes, deren Träger (Gemeinden, Kantone) auch teilweise die Kosten einer (Nicht-)Handlung zu tragen haben. Aus der grossen Zahl von möglichen schadensbegrenzenden Massnahmen ergibt sich eine analoge Zahl von möglichen Warnungen. Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, die Anzahl der bei Warnungen zu berücksichtigenden Handlungen einzuschränken, z. B. in dem der Bevölkerungsschutz als einziger Adressat ausgewählt wird. Dies würde natürlich die Vielfalt von möglichen zu berücksichtigenden Handlungen reduzieren. Wegen der oben erläuterten grossen räumlichen Unterschiede der kritischen Schwellen z. B. entlang eines Flusses bei einem drohenden Hochwasser, bliebe aber eine nicht unbeträchtliche Vielfalt an sinnvollen Warnungen. Zudem erscheint es wenig sinnvoll durch eine derartige Einschränkung des Adressatenkreises den Einzelnen indirekt quasi aus seiner Verantwortung in der Schadenminimierung zu entlassen. Die Vielschichtigkeit von möglichen Handlungen, die mit einer Warnung ausgelöst werden können, und von kritischen Schwellen, die berücksichtigt werden müssen, kann somit nicht sinnvoll massgeblich reduziert werden. Sie ist aber wesentliche Voraussetzung für die zurzeit herrschende Vielstimmigkeit in der Warnung. Für (fast) jede aktuelle wetterbezogene Information lässt sich jemand finden, der deshalb eine Handlung zum Schutz vor Schäden vornimmt, und sei dies nur das Einpacken eines Schirms. Und entsprechend kann durchaus sinnvoll begründet vor (fast) jedem von der Norm abweichenden Wetterphänomen gewarnt werden. 3 Ansatz für eine gemein - same Verbesserung der aktuellen Warnsituation Betrachtet man nun die Kombination von unterschiedlichsten denkbaren Handlungen zur Schadensbegrenzung, die unterschiedlichen kritischen Schwel - len und die grossmehrheitlich öffentlich erfolgende Verbreitung der entsprechenden Informationen durch teilweise in Konkurrenz stehende Anbieter, erstaunt es schon beinahe, dass die Stimmenvielfalt nicht noch grösser ist. Offensichtlich gibt es recht grosse implizite Übereinstimmungen zwischen den verschiedenen Akteuren. Es erscheint deshalb durchaus als möglich und sinnvoll, die aktuelle Situation so weiterzuentwickeln, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten noch besser berücksichtigt werden, als dies heute offensichtlich der Fall ist. Der zentrale Ansatzpunkt liegt vermutlich darin, die naturräumlichen Voraussetzungen noch vermehrt und noch expliziter zu berücksichtigen. Aus den in Kapitel 2.2 gemachten Erläuterungen geht klar hervor, dass nicht zu erwarten ist, dass für eine bestimmte Region, geschweige denn für die ganze Schweiz, eine einzige Warnung im oben erläuterten Sinne herausgegeben werden kann. Viel zu unterschiedlich sind die lokalen Bedingungen und somit die Bedürfnisse der potentiellen Empfänger. Gleichzeitig ist es aber so, dass individuelle Warnungen aufgrund ihrer grossen Zahl und dem damit verbundenen Erhebungs- und Aktualisierungsaufwand kaum praktikabel erscheinen. Der logische Ausweg aus diesem Dilemma ist, wie so oft beim Umgang mit Naturgefahren, auch hier vom Umgang mit der Lawinengefahr vorgezeichnet. Dort ermöglichen Gefahrenstufen (vgl. RHYNER 2007) eine grobe Kodierung der aktuellen bzw. in naher Zukunft zu erwartenden Gefahr. Verfügt eine Person über Informationen, welche Massnahmen ab welcher Gefahrenstufe in ihrem Verantwortungsbereich in der aktuellen Situation zu prüfen sind, kann sie aus einer derartigen Information relativ rasch die Relevanz einer Warnung für sich selbst ableiten. Es ist deshalb nahe liegend auch für andere Gefahren eine Systematisierung aller Warnungen und warn-ähnlichen Informationen, die bei aussergewöhnlichen Naturereignissen verbreitet werden, über eine vermehrte Verwendung von Gefahrenstufen zu erreichen. Entsprechende Ansätze sind ja auch bei vielen aktuellen Warnprodukten mehr oder weniger ausgeprägt schon vorhanden, nur benutzen nicht alle Anbieter die gleichen Warnstufen und diese sind in der öffentlichen Kommunikation teilweise kaum sichtbar. Heute werden Wettersituationen in den Medien in der Regel auf eine sehr individuelle, persönliche Art und Weise erläutert. Werden diese Erläuterungen in Zukunft mit einer Einstufung in eine

4 50 Forum für Wissen 2007 allgemein bekannte und zugängliche Skala begleitet, erhalten entsprechend informierte Personen eine erste für sie wichtige Schlüsselinformation, auf die sie sich auch gegenüber der Öffentlichkeit beziehen können. Voraussetzung damit ein solches System erfolgreich umgesetzt werden kann, ist natürlich, dass es von allen Beteiligten angewendet wird. Dazu braucht es eine verpflichtende Abmachung zwischen allen Beteiligten, wie eine derartige «single official voice» konkret umzusetzen sei. Es ist zu hoffen, dass eine solche Konvention zu Stande kommt, liegt sie doch im längerfristigen Interesse aller Beteiligten. Weiter sollten sich Warnungen primär auf effektiv Schaden bringende Prozesse beziehen, also auf Wind oder Abfluss usw., nicht unbedingt nur auf Niederschlagsmengen. Um den Einsatzkräften vor Ort die Arbeit zu erleichtern, ist zudem anzustreben, dass die Gefahrenstufen in irgend einer Weise über die verschiedenen Prozesse vergleichbar sind und dass sie, wenn mehrere Institutionen an der Erstellung beteiligt sind, in einer abgestimmten Form verbreitet werden. Entsprechende Bemühungen sind bei einigen der Produzenten von Warnungen auch schon in Bearbeitung (vgl. RHYNER et al. 2007). Eine derartige integrierte Warnung mit Gefahrenstufen wird nur in wenigen Fällen direkt zu einer Handlung wie der Sperrung einer Strasse oder der Evakuierung eines Siedlungsteils führen. Ihr kommt vielmehr die Aufgabe eines Aufrufs zu erhöhter Aufmerksamkeit zu. Danach wird es darum gehen, die Entwicklung der Lage weiterzuverfolgen. Dazu sind sowohl Informationen über die Entwicklung des gefährlichen Prozesses als auch zur vorhergesagten Entwicklung notwendig, aufgrund der eine Warnung ausgegeben wurde. Der effektive Entscheid für eine Handlung, wird aufgrund möglichst breit abgestützter Informationen so zeitgerecht wie möglich gefällt werden. Informationen, welche in dem Zusammenhang eine Rolle spielen können sind je nach Standort z. B. bei einem drohenden Hochwasser Niederschlagsmessungen, Abflussmessungen, Niederschlagsradar, Beobachtungen von Geschiebe- und Schwemmholztransport aber auch Produkte wie sie zurzeit unter dem Stichwort Now Casting in Entwicklung sind. Von besonderem Interesse ist dabei die Koppelung des Niederschlagsradars mit Abflussmodellen. Nur durch diese Kombination von möglichst frühzeitiger Warnung und laufend aktualisierten Informationen zum effektiven Prozessgeschehen kann das Risiko von unnötigen Reaktionen minimiert und die Auswirkungen auf die Betroffenen auf das Notwendige begrenzt werden. Die Zeit von der Warnung bis zu einem allfälligen Entscheid kann z.b. zur Überprüfung von Ressourcen und Einsatzplänen oder das Aufbieten von ausgewählten Schlüsselpersonen sehr sinnvoll genutzt werden. Dieses Vorgehen erlaubt es auch die mit jeder Vorhersage, aufgrund der eine Warnung ausgelöst wird, verbundenen Unsicherheiten angemessen zu berücksichtigen (vgl. z. B. ROTACH 2007 oder ZAPPA und VOGT 2007). Ob mit oder ohne Gefahrenstufen, eine zwingende Voraussetzung für die Nützlichkeit von Warnungen ist das Vorhandensein eines Plans, der aufzeigt was für Ereignisse drohen und mit welchen Massnahmen unter welchen Umständen die Schäden begrenzt werden sollen. Dies aufzuzeigen ist die Aufgabe von Notfallkonzepten. Besonders nützlich sind Notfallkonzepte, die auf Gefahrenkarten aufbauen und die mit den Gefahrenstufen der Warnungen abgestimmt sind. Damit in einem Ereignisfall angemessene Entscheide getroffen werden können, sind möglichst breit abgestützte Informationen notwendig. Dazu braucht es Werkzeuge, welche diese Informationen vermitteln, wie dies z. B. die Plattform IFKIS für die Lawinen tut oder wie es mit der Gemeinsamen Informationsplattform Naturgefahren (GIN) vorgesehen ist (RHYNER et al. 2007). Damit aus diesen Informationen die wesentlichen Erkenntnisse und Konsequenzen herausgefiltert werden können, sind minimale spezifische Kenntnisse notwendig. Dazu gehört z. B. ein minimales Verständnis für Wettermodelle und die Abflussentstehung. Diese Kenntnisse lassen sich auch ohne Hochschulausbildung erwerben, sind aber auch nicht gerade Bestandteil der üblichen Allgemeinbildung. Es erscheint deshalb angezeigt, überall wo gewichtige Entscheide in Bezug auf Naturgefahren gefällt werden müssen (also z. B. in Gemeindeführungsstäben oder in Einsatzstäben von besonders risikobehafteten Betrieben) Spezialisten zu integrieren, welche sich in einer noch zu entwickelnden Ausbildung die nötigen Kenntnisse aneignen. Diese können dann Entscheidungsträger, welche natürlich idealerweise selbst über gewisse Fachkenntnisse verfügen, kompetent beraten und bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen. 4 Der Beitrag der Wissenschaft Der Autor ist überzeugt, dass mit der gemeinsamen Umsetzung eines auf den hier gemachten Überlegungen aufbauenden Konzeptes die vorhandenen Chancen zur Schadensbegrenzung während aussergewöhnlichen Naturereignissen wesentlich besser genutzt werden können, als dies heute der Fall ist. Bis ein derartiges Konzept aber umgesetzt ist, sind noch zahlreiche Schritte notwendig, die noch einige Jahre in Anspruch nehmen werden. Dazu gehören viele Aktivitäten und Absprachen zwischen den beteiligten Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden aber auch mit Privaten, z. B. mit den Betreibern von besonderen Anlagen (Stauseen, exponierte Grossbetriebe) oder Versicherungen. Stichworte für notwendige Aktivitäten sind etwa: Notfallkonzepte erarbeiten, Gefahrenstufen definieren, Vorhersagemodelle entwickeln und implementieren, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten definieren (vor allem in Bezug auf die Ober-/Unterlieger Problematik, wenn diese durch politische Grenzen nicht abgebildet wird), Per - sonal rekrutieren und ausbilden, Material bereitstellen, Finanzierung langfristig sicherstellen, usw. Viele dieser Aktivitäten bedingen wissenschaftliche Grundlagen, die teilweise vorhanden, zu einem erheblichen Teil aber auch noch zu erarbeiten sind. So sind heute nur wenige Grundlagen für die Definition von integrierten Gefahrenstufen vorhanden, und Vorhersagemodelle z. B. für Rutschungen fehlen vollständig. Auch fehlen uns Kenntnisse darüber, nach welchen Re-

5 Forum für Wissen geln sich die Bevölkerung im Ereignisfall entscheidet. Bei diesen Fragen und bei der Umsetzung vorhandener oder neu erarbeiteter wissenschaftlichen Erkenntnisse in praxistaugliche Produkte will die WSL gemeinsam mit ihren Partnern aus Forschung und Praxis in den nächsten Jahren einen massgeblichen Beitrag leisten. 5 Literatur RHYNER, J., 2007: Lawinenwarnung Schweiz Komponenten eines bewährten Warnsystems. Forum für Wissen 2007: RHYNER, J.; BÜRGI, TH.; RAUH, P., 2007: GIN Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren. Forum für Wissen 2007: ROTACH, M.W., 2007: Neue Entwicklungen in der Wettervorhersage: Potential und Anforderungen für Anwender. Forum für Wissen 2007: ZAPPA, M., VOGT, S., 2007: Hochwasser-Vorhersagesysteme der neusten Generation im Praxis-Test. Forum für Wissen 2007: Abstract Warning necessary but insufficient conditions for successful intervention to minimize damage during catastrophic events In Switzerland many different institutions distribute warnings or similar information. This information is distributed with little coordination resulting in a situation that is especially for those annoying dealing with natural hazards professionally. To improve this situation the author suggests that in all information about upcoming events hazard levels are integrated. These hazard levels enable trained specialists to gather first key information and to prepare for further actions that might become necessary in the further course of an event. For a successful implementation all relevant partners have to be involved and the scientific basis for forecasting and warning has to be improved. Keywords: natural hazards, warning, intervention, uncertainties, optimization, warning levels

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