Heimaufnahme. Wo bekomme ich Rat und Hilfe? Welche Anträge muss ich stellen? Wann habe ich einen Anspruch auf Sozialhilfe?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Heimaufnahme. Wo bekomme ich Rat und Hilfe? Welche Anträge muss ich stellen? Wann habe ich einen Anspruch auf Sozialhilfe?"

Transkript

1 Heimaufnahme Eine Informationsbroschüre Ihres Sozialamtes Wo bekomme ich Rat und Hilfe? Welche Anträge muss ich stellen? Wann habe ich einen Anspruch auf Sozialhilfe?

2 Was tun, wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird? Oftmals tritt diese Situation völlig überraschend ein und auf Sie als Betroffener und Ihre Angehörigen kommen viele Probleme zu. 1. Wo bekomme ich Rat und Hilfe? Die trägerunabhängige Pflegeberatung der Stadt Hamm (Sozialamt, Frau Vertgewall Tel / Herr Stefan Tel ) und Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) beraten Sie über Möglichkeiten, die Pflege in der Häuslichkeit zu organisieren. Sie erhalten Informationen über das verfügbare Angebot an n haushaltsnahen Leistungen, n vorpflegerischen Hilfen, n entlastenden Betreuungsdiensten (z. B. bei Demenz), n ambulanten Pflegediensten, n teilstationären Einrichtungen und n sonstigen Institutionen sowie über die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sollte bereits im Krankenhaus festgestellt werden, dass der Patient/ die Patientin nach der Entlassung wohl nicht ohne pflegerische bzw. betreuerische HIlfen zu Hause zurecht kommen wird, sollten Sie sofort mit dem dortigen Krankenhaussozialdienst Kontakt aufnehmen. Von dort aus kann dann eine vorläufige Pflegeeinstufung veranlasst werden. Diese ist wichtig, um die Kostenübernahme für einen unverzüglich beauftragten Pflegedienst oder befristeten Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, um häusliche Pflege zu organisieren, gewährleisten zu können. Sollte dennoch eine Heimaufnahme unausweichlich sein, soll dieses Merkblatt einen ersten Überblick geben. Vor allem soll es darüber informieren, bei welchen Stellen Sie weitere Informationen und Hilfen einholen können. Impressum Herausgeber: Stadt Hamm Der Oberbürgermeister Sozialamt Druckerei Auflage: 500 Stück Im Dezember 2010

3 2. Welche Anträge muss ich vor der Heimaufnahme stellen? Bei Ihrer Pflegekasse ist ein Antrag auf vollstationäre Pflege zu stellen. Bitte unbedingt vor dem Einzug in ein Pflegeheim die schriftliche Zustimmung (Bescheinigung über vollstationäre Pflegebedürftigkeit/ Heimnotwendigkeitsbescheinigung) der Pflegekasse einholen, weil sonst nicht sichergestellt ist, dass Ihre Pflegekasse die vollen Leistungen gewährt. Die Pflegekasse gewährt nur Leistungen, wenn mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) besteht. Begriff der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Der Hilfebedarf (=Grundpflegebedarf) kann in drei Bereichen bestehen: 1. bei der Körperpflege (z.b. waschen, duschen, kämmen etc.) 2. bei der Ernährung (mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Nahrungsaufnahme etc.) 3. bei der Mobilität (z. B. aufstehen, an- und auskleiden, gehen) sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (z. B. einkaufen, kochen, putzen). Die Pflegekassen prüfen auf Antrag der Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Es werden drei Pflegestufen unterschieden: Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig (mindestens 90 Minuten täglich Hilfebedarf, hierbei müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen) Pflegestufe II: Schwer pflegebedürftig (mindestens 3 Stunden täglich Hilfebedarf, hierbei müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen) 4 Pflegestufe III: Schwerst pflegebedürftig (mindestens 5 Stunden täglich Hilfebedarf, hierbei müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen)

4 3. Was kostet ein Heimplatz? Dies ist abhängig von der Wahl des Heimes und der jeweiligen Pflegestufe. Die Heimkosten ( Pflegesätze ) werden nach Tageswerten berechnet und setzen sich aus folgenden drei Teilbeträgen zusammen: n Pflegekosten - Aufwendungen für das Pflegepersonal n Investitionskosten Baukosten bzw. Bauerhaltungskosten des Heimes - n Kosten für Unterkunft (Betriebskosten) und Verpflegung Beispielberechnung Heimpflegekosten: Pflegestufe I II III Pflegekosten 1230,00 E 1760,00 E 2300,00 E Unterkunft u. 820,00 E 820,00 E 820,00 E Verpflegung Investitionskosten 520,00 E 520,00 E 520,00 E Barbetrag 96,93 E 96,93 E 96,93 E Gesamtkosten 2666,93 E 3196,93 E 3736,93 E./. Leistungen der 1023,00 E 1279,00 E 1510,00 E Pflegekasse./. Einkommen 900,00 E 900,00 E 900,00 E (Renten usw.)./. Pflegewohngeld 520,00 E 520,00 E 520,00 E Fehlbetrag 223,93 E 497,93 E 806,93 E 4. Wer finanziert den Heimaufenthalt? Die Pflegekasse zahlt zur Deckung der Pflegekosten Pauschalsätze abhängig von der Pflegestufe. Die Pflegestufe wird nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch Ihre Pflegekasse festgesetzt. Die Pflegekasse bewilligt erst Leistungen, wenn beim Pflegebedürftigen mindestens die Pflegestufe I festgestellt wurde. Bei der Pflegestufe 0 liegt zwar Pflegebedürftigkeit vor, jedoch liegt der Bedarf an Grundpflege noch bei unter 46 Minuten pro Tag. Die Pflegekasse bewilligt in diesem Fall noch keine Leistungen. 5

5 Die Investitionskosten können in Nordrhein-Westfalen durch das Pflegewohngeld finanziert werden, sofern Ihre Pflegekasse Leistungen gewährt und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Was ist Pflegewohngeld? Pflegewohngeld ist ein Aufwendungszuschuss für die im Heimentgelt enthaltenen Investitionskosten. Die Zahlung des Pflegewohngeldes erfolgt durch das zuständige Sozialamt immer direkt an die Pflegeeinrichtung. Anspruchsvoraussetzungen: Allgemeine Voraussetzungen n der Anspruch auf Pflegewohngeld steht ausnahmslos Bewohnern in Pflegeeinrichtungen zu, die auf Dauer der vollstationären Pflege bedürfen (Pflegestufen I, II, III). In jedem Fall ist bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz zu stellen, n die Pflegeeinrichtung befindet sich in Nordrhein-Westfalen, n die Pflegeeinrichtung ist berechtigt, Investitionskosten abzurechnen (diese Genehmigung erteilt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Träger der Sozialhilfe), n die Gewährung von Pflegewohngeld erfolgt nur auf Antrag Wirtschaftliche Voraussetzungen a) Einkommen n der Heimbewohner ist nicht in der Lage, die anfallenden Heimkosten aus seinen laufenden monatlichen Einkünften (z.b. Renteneinkünfte, Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus vertraglichen Vereinbarungen oder sonstigen Einkünften) zu decken. b) Vermögen n Für das Vermögen gibt es eine Schongrenze i. H. v ,00 E. Vermögen, das diese Grenze überschreitet, wird auf das Pflegewohngeld angerechnet. 6

6 Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig? Der Pflegewohngeldantrag wird von den Pflegeeinrichtungen beim zuständigen Sozialamt gestellt. Von dem Heimbewohner sind dafür die vollständigen Unterlagen zum Einkommen und Vermögen bei der Pflegeeinrichtung bzw. beim Sozialamt vorzulegen. Für die Bearbeitung des Antrages auf Übernahme der Heimpflegekosten werden ggf. die folgenden Unterlagen und Nachweise benötigt: n Einverständniserklärung (Zustimmung zur Heimaufnahme) n Vollmacht n Betreuungsurkunde des Amtsgerichtes (die Einrichtung einer Betreuung ist erforderlich, wenn der/die Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage ist, den o.a. Vordruck zu unterschreiben) n Bescheid der Pflegekasse n Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes n Rentenbescheide n Sparbücher, Sparverträge, Depotunterlagen (Wertpapiere) n Kontoauszüge der letzten 6 Monate n Belege und Nachweise über Miete, Wohnungsauflösung, sonstiges n sonstige Nachweise über Belastungen im Aufnahmemonat wie z.b. Sozialstation, Eigenbeteiligungen für Krankenhausaufenthalte und Krankentransporte, Strom, Heizung, Rundfunk- und Telefongebühren n Versicherungspolicen von Lebens- und Sterbeversicherungen (ggf. Rückkaufswerte bestätigen lassen) n Übertragsvertrag/Verkaufsvertrag von Haus- und Grundbesitz n Namen, Geburtsdaten und Anschriften der eigenen Kinder n Nachweis über Bestattungsvorsorgevertrag 7

7 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz Darüber hinaus kann bei den Wohngeldstellen der jeweiligen Kommunen am Ort des Pflegeheimes ein Antrag auf normales Wohngeld gestellt werden. Wohngeld ist ein einkommensabhängiger Zuschuss. Nähere Auskunft erteilt: Stadt Hamm Wohnungsförderungsamt Technisches Rathaus Gustav-Heinemann-Str. 10 Öffnungszeiten: Montags bis freitags: Uhr Uhr mittwochs: Uhr Uhr Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen und die Bürgerämter Tel.: (02381) 17-0 (Vermittlung) Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind aus dem Einkommen und Vermögen des Heimbewohners zu bestreiten. Bei Ehepaaren zählen sämtliche Einkommen als gemeinsame Einkommen. Sofern nur ein Ehegatte in einem Pflegeheim lebt, der andere aber zu Hause wohnen bleibt, muss diesem ein Garantiebetrag für den eigenen Unterhalt verbleiben. Dieser Garantie-betrag setzt sich wie folgt zusammen: n Regelsatz Haushaltsvorstand (z. Z. 359,00 Euro, Stand ) n die angemessene Miete (ggfs. abzüglich Wohngeld) n Nebenkosten n Heizkosten Sofern das gemeinsame Einkommen diesen Garantiebetrag überschreitet, wird noch ein Betrag i. H. v. 40 % des Einkommensüberhanges dem Garantiebetrag zugeschlagen. Der restliche Einkommensüberhang muss zu Deckung der Heimkosten eingesetzt werden. Bei Alleinstehenden ist das gesamte Einkommen zur Deckung der Heimkosten einzusetzen. 8

8 Verbleibt mir im Pflegeheim ein Barbetrag (Taschengeld) zur freien Verfügung? Jedem Heimbewohner verbleibt aus seinem Einkommen ein Barbetrag zur freien Verfügung. Er beträgt zurzeit 96,93 Euro (Stand ). Empfänger von Blindengeld erhalten keinen Barbetrag, da ihnen in der Regel 50% des Blindengeldes zur freien Verfügung verbleibt. Der Einsatz der Mittel reicht nicht aus: Sollten Sie aus Ihrem Einkommen und Vermögen die Kosten für die Heimunterbringung nicht decken können, bestehen evtl. Ansprüche gegenüber: n Personen, die Sie in den letzten 10 Jahren vor Heimaufnahme beschenkt haben. Zur Deckung der Heimkosten können Schenkungen, die nicht länger als zehn Jahre zurückliegen, rückgängig gemacht werden. n Personen, denen Sie gegenüber vorrangige vertragliche Ansprüche haben (z.b. Wohn- u. Pflegerechte, Altenteile etc. auf Grund übertragener Grundstücke) n Ihren Kinder im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung: Töchter und Söhne müssen für ihre Eltern Unterhalt bezahlen, sofern sie dazu in der Lage sind. Die Unterhaltshöhe wird nach dem bereinigten Einkommen und dem Vermögen der Kinder individuell berechnet. Zum diesem Thema steht Ihnen die Informationsbroschüre Elternunterhalt des Sozialamtes Hamm zur Verfügung. n dem Sozialamt der Stadt Hamm (Sozialhilfe) Elternunterhalt Eine Informationsbroschüre Ihres Sozialamtes Eltern im Pflegeheim - 5. Wann habe ich einen Anspruch auf Sozialhilfe Unterhaltspflicht der Kinder? Hinweis: Bei der Pflegestufe 0 liegt zwar Pflegebedürftigkeit vor, jedoch liegt der Bedarf an Grundpflege noch bei unter 46 Minuten pro Tag. In diesem Fall beteiligt sich der Sozialhilfeträger i. d. R. nicht an den Kosten einer Heimunterbringung, da i. d. R. noch keine Heimnotwendigkeit besteht und die Pflege noch in der Häuslichkeit sichergestellt werden kann. 9

9 Die Gewährung von Sozialhilfe ist ebenfalls abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen bzw. der Familie. Hier gilt für Alleinstehende ein Vermögensfreibetrag von Euro und für Verheiratete ein Freibetrag von Euro. Zum Vermögen gehören neben den klassischen Vermögenswerten (Bank- und Sparguthaben, Kapitalanlagen jeglicher Art, Barvermögen, Grundvermögen, Bestattungsvorsorgeverträge) auch sämtliche Rückkaufswerte aus Versicherungen (z.b. Lebens-, Sterbegeldversicherungen usw.). Muss ich mein Eigenheim verkaufen? Gem. 90 Absatz 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist ein Einfamilienhaus mit Grundstück so genanntes Schonvermögen sofern es weiterhin vom Ehegatten allein oder zusammen mit anderen Angehörigen bewohnt wird. Ein Rückgriff auf diesen Vermögenswert erfolgt erst nach dem Versterben des in einer Einrichtung untergebrachten Pflegebedürftigen. Im Rahmen einer Kostenersatzregelung sind von den Erben die erbrachten Sozialleistungen aus der Erbmasse zu ersetzen. Die Erben sind demnach verpflichtet, die in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendeten Kosten der Sozialhilfe zu ersetzen, sofern diese das Dreifache des Grundbetrages nach 85 Abs. 1 SGB XII (zurzeit 3 x 718,00 Euro = 2.154,00 Euro) übersteigen. Sollte das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu bezahlen, kann beim Sozialamt der Stadt Hamm ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Bevor das Sozialamt für die Kosten der Heimunterbringung eintritt, werden die bereits genannten vorrangigen Ansprüche geprüft. 6. Welches Pflegeheim kann ich auswählen? Die Wahl des Pflegeheimes ist frei. Öffentliche Leistungen (Sozialhilfe/Pflegewohngeld) werden allerdings nur für Pflegeheime gezahlt, die entsprechende Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abgeschlossen haben. Das trifft für alle Heime in der Stadt Hamm zu. 10

10 Nähere Auskünfte im Rahmen der Antragstellung erhalten Sie beim: Sozialamt der Stadt Hamm Amtsstraße Hamm Tel.: / 17-0 Fax: / Ihre Ansprechpartner: Stand: Dezember 2010 Sprechzeiten: Montag: Uhr bis Uhr Dienstag: nur nach Terminvereinbarung Mittwoch: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag: nur nach Terminvereinbarung Freitag: Uhr bis Uhr Ihre Ansprechpartnerin für die Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist: A Z Frau Alius Tel.: Ihre Ansprechpartner/innen für die Hilfe in Einrichtungen sind: A Di Frau Gehl Tel.: Dj Hei Frau Wiesner Tel.: Hej Kem Frau Velmerig Tel.: Ken Kur Frau Cramer Tel.: Kus Pia Herr Schönfelder Tel.: Pib Se Herr Pennekamp Tel.: Si Z Frau Feldhaus Tel.: Für die Übermittlung eines Telefaxes steht Ihnen zusätzlich jeweils die Durchwahl Ihres Sachbearbeiters ergänzt mit den Ziffern -10- zur Verfügung. (z. B. Frau Alius, Fax: ) 11

11 Bei Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung Stadt Hamm Sozialamt Herr Jürgen Stefan Telefon: 02381/ Fax: 02381/ Weitere Infos:

Heimaufnahme Ein Informationsblatt des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege

Heimaufnahme Ein Informationsblatt des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege Heimaufnahme Ein Informationsblatt des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege 1. Was tun, wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird? Oftmals tritt diese Situation völlig überraschend ein und Sie

Mehr

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen? Vor dem Heimeinzug Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten Wer kann in ein Altenheim einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung

Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung Wer kann in eine Altenhilfeeinrichtung einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht mehr

Mehr

Kreis Höxter - Der Landrat

Kreis Höxter - Der Landrat Informationen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 61 ff Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII) Stand: 01.12.2013 Ist die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause nicht mehr sichergestellt, besteht

Mehr

Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege 1 Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Stand: 01.06.2015 für die Häuser Bethanien, Bethlehem, Bethel und Tabea ohne Pflegestufe Pflegebedingte Kosten 30,87 956,97 30,87 956,97

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

Vortrag von Frau Oehl / AWO. Pflegeversicherung

Vortrag von Frau Oehl / AWO. Pflegeversicherung Pflegeversicherung Allgemeines Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist, hat auch Ansprüche auf Leistungen. Wer als pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes anerkannt wird, ist im SGB XI

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8.

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Juli 2008 Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Mehr

Merkblatt für eine Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung

Merkblatt für eine Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung Merkblatt für eine Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung Die Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung wird meist unerwartet erforderlich. In solchen Fällen kommen auf Sie als Betroffene

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII 1. Häusliche Verhältnisse (Seite 1 des Antrages) Hier sind die Angaben des Antragsstellers einzutragen. Lebt darüber hinaus der Ehegatte oder Lebenspartner

Mehr

MD Aufnahmeantrag stationäre Pflege.doc

MD Aufnahmeantrag stationäre Pflege.doc C 2.1 MD Aufnahmeantrag stationäre Pflege Hiermit beantrage ich unverbindlich die Aufnahme in die stationäre Pflege des Bethanien e.v. Name: Straße: Vorname: PLZ/Ort: geboren am: Geburtsort: Telefon: Familienstand:

Mehr

Die Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII - Hilfe zur häuslichen Pflege - Hilfe bei stationäre Pflege (Heimpflege) Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich

Mehr

BLINDENGELD IN HESSEN

BLINDENGELD IN HESSEN BLINDENGELD IN HESSEN Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung 02 BLINDENGELD IN HESSEN WAS IST

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Merkblatt für Heimbewohner, deren Betreuer/Angehörige und Pflegeeinrichtungen Stand: 16.10.2014

Merkblatt für Heimbewohner, deren Betreuer/Angehörige und Pflegeeinrichtungen Stand: 16.10.2014 Bielefeld Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Amt für soziale Leistungen Merkblatt für Heimbewohner, deren Betreuer/Angehörige und Pflegeeinrichtungen Stand: 16.10.2014 Für Heimbewohner vollstationärer

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Merkblatt Vollstationäre Pflege

Merkblatt Vollstationäre Pflege Merkblatt Vollstationäre Pflege nach den Bestimmungen der BVO NRW und den Bestimmungen der BhV der EKiR Stand:07/2013 Inhaltsverzeichnis 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2 2. Anerkennungsverfahren

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Hilfe und Pflege im Alter vollstationäre Pflege - Einführung 2. Pflegebedürftigkeit

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Pflege in Deutschland. Kosten und Zukunft. Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Pflege in Deutschland. Kosten und Zukunft. Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Pflege in Deutschland Kosten und Zukunft Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Sven Grosse Folie 1 Mama muss ins Heim, wer finanziert das? Unsere Mama 75 Jahre

Mehr

MÜNCH-Stift-APZ GmbH Alten- und Pflegezentrum. Informationen rund um die Kosten eines Aufenthaltes

MÜNCH-Stift-APZ GmbH Alten- und Pflegezentrum. Informationen rund um die Kosten eines Aufenthaltes MÜNCH-Stift-APZ GmbH Alten- und Pflegezentrum Informationen rund um die Kosten eines Aufenthaltes 7. Auflage Juni 2013 Vorwort Die Entscheidung, einen geliebten Angehörigen oder Bekannten in eine stationäre

Mehr

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II - 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,

Mehr

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Türkischsprachige Informationen zur Pflegeversicherung Machen Sie sich schlau,

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Seite 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2 3. Beihilfefähige Aufwendungen 2 3.1 Unterkunft

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Was ist Wohngeld? Wohnen kostet Geld oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen

Mehr

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2012 M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht

Mehr

Informationen zum Heimentgelt

Informationen zum Heimentgelt Informationen zum Heimentgelt 1. Heimentgelt Doppelzimmer Pflegesatz Unterkunft & Verpflegung Heimentgelt gesamt Monatssatz Leistungen der Pflegekasse [mtl.] Investitionskosten Selbstkostenanteil [mtl.]

Mehr

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen

Mehr

Pflegevorsorge ADS-Mandantenveranstaltung Dortmund, 25.04.2013

Pflegevorsorge ADS-Mandantenveranstaltung Dortmund, 25.04.2013 Pflegevorsorge ADS-Mandantenveranstaltung Dortmund, 25.04.2013 Pflegeversicherung Warum ist die Pflegevorsorge so wichtig? 1,56 Mio. Menschen in D. erhalten eine BU, EU oder EM-Rente 2,317 Mio. Menschen

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten

Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten Kinderbetreuungskosten Wir prüfen auf Antrag, ob das Jugendamt die Kostenbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder Kindertagespflege bezuschussen kann. Voraussetzung

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung

Mehr

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/war verhindert? In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? Aus

Mehr

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe Sachbearbeiter: Herr Hammann Zimmer 419 Tel. 06152/989-386 Vorsprache bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe Antragsteller/in: Prüfliste:

Mehr

Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege

Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Stand 05/2013 Agenda 2 Finanzieller Eigenanteil der Pflege System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge Schenkungen Haftung des Ehegatten

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt

Mehr

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie fragen? Was müssen Sie tun? LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Die absehbare oder

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

Informationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske

Informationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske Informationen zur Pflegeversicherung Peter Kneiske Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte

Mehr

Hans Müller. für die Zeit vom 15.01.2004 bis 31.01.2005. Rechnungslegung

Hans Müller. für die Zeit vom 15.01.2004 bis 31.01.2005. Rechnungslegung Name und Anschrift des Betreuers / Vormunds / Pflegers: Klaus Mustermann Musterstr. 1 11111 Musterstadt Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - 11111 Musterstadt Ort, Datum Musterstadt, den -- A b r e c

Mehr

Bei Haus- bzw. Wohnungseigentum reichen Sie bitte auch den Bescheid über öffentliche Abgaben mit ein (Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwasser).

Bei Haus- bzw. Wohnungseigentum reichen Sie bitte auch den Bescheid über öffentliche Abgaben mit ein (Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwasser). Um Ihren Antrag auf Erlass bearbeiten zu können senden Sie bitte die beiliegende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte fügen Sie über die von Ihnen genannten Einkünfte und Ausgaben Belege

Mehr

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37

Mehr

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94

Mehr

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Pfl egezusatzversicherung

Pfl egezusatzversicherung Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung kann nur gewährt werden,

Mehr

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Seite 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2 3. Beihilfefähige Aufwendungen 3 3.1 Unterkunft

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Pflege-Tagegeld (Tarif PZT-Komfort) Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Jetzt mit noch besseren Leistungen Unser Kooperationspartner: Möchten Sie Ihren Angehörigen die Pflegekosten

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Informationen zum Thema "Elternunterhalt"

Informationen zum Thema Elternunterhalt Kreis Soest Stand Januar 2011 Dezernat 05 Abteilung Soziales - Unterhalt/Vertragliche Ansprüche Informationen zum Thema "Elternunterhalt" Töchter und Söhne sind gegenüber ihren Eltern zu Unterhaltszahlungen

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr