Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
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- Damian Hochberg
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1 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt, Fach Steuern Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
2 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 2 Inhalt Allgemeines zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)... 3 Steuerbare Umsätze und Ausnahmen nach 1 UStG... 4 Nicht steuerbare Umsätze nach 4 UStG... 5 Überblick: Fallunterscheidungen: Erwerb/Lieferung... 6 Innergemeinschaftlicher Erwerb... 7 Innergemeinschaftliche Lieferung... 8 Erwerb aus Drittländern (keine EU-Länder)... 9 Lieferung in Drittländer Zusammenfassung Prüfung der USt-Pflicht, Schritt 1: Prüfung der USt-Pflicht, Schritt 2: Berechnung der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer Abzugsfähige Vorsteuer Buchhaltungstechnische Handhabung der MWSt Umsatzsteuer Voranmeldung Sonderregelungen... 22
3 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 3 Allgemeines zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) a) Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer denn es werden Lieferungen von Waren und/oder Dienstleistungen besteuert, die entweder eingekauft werden oder verkauft werden! b) Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer denn sie kommt allen Körperschaften zu Gute: Bund, Länder und Gemeinden c) Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer denn sie wird über den Verkauf von Produkten erhoben und eingezogen.
4 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 4 Steuerbare Umsätze und Ausnahmen nach 1 UStG 1 UStG Steuerbare Umsätze (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die 1. Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt; 2. (weggefallen) 3. (weggefallen) 4. die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer); 5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt. USt-pflichtig sind prinzipiell... alle Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt, die aus dem Inland stammen Gegenstände/Leistungen aus dem Ausland, die im Inland verkauft werden. Gegenstände/Leistungen aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland verkauft werden. 1 UStG - weitere Regelungen (1a) Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. (2) Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach 1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie... (3) Folgende Umsätze, die in den Freihäfen und Ausnahmen nach 1 UStG: Verkäufe von ganzen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer Verkäufe ins Ausland unterliegen nicht der Umsatzsteuer Für die Freihäfen u.a. gibt es Sonderregelungen
5 Es gibt also eine ganze Menge Leistungen, die umsatzsteuerfrei sind. IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 5 Nicht steuerbare Umsätze nach 4 UStG 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (Auszug) Von den unter 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: 1. die Ausfuhrlieferungen ( 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr,...die innergemeinschaftlichen Lieferungen ( 6a); 2.die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt ( 8); 3.die Lieferungen von Gold an Zentralbanken; die Leistungen, die mit der Lagerung, der Erhaltung, der Verbesserung der Aufmachung und Handelsgüte der grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen,) 6. die Lieferungen und sonstigen Leistungen der Eisenbahnen... Personenbeförderungen im Passagier- und Fährverkehr 7. die Lieferungen, ausgenommen Lieferungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, 8. die Gewährung und die Vermittlung von Krediten 9.Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fällt die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler; 12. Umsätze aus Vermietung und Verpachtung die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Leistungen die Lieferungen von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch, 18. die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege die Umsätze der Blinden, die nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien... die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer 21. die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen 22. die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer 23. die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung..., wenn sie überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke oder für Zwecke die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes 25. Leistungen der Jugendhilfe Die wichtigsten Steuerbefreiungen die ehrenamtliche Tätigkeit... nach 4 UStG sind: 27.) die Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern Ausfuhrleistungen Verkauf von Grundstücken Vermietung/Verpachtung Leistungen von Freiberuflern Leistungen von Heilberufen
6 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 6 Überblick: Fallunterscheidungen: Erwerb/Lieferung Es gibt: Einkauf/Erwerb Verkauf/Lieferung Es gibt zudem... vom Inland ins Inland... von einem EU-Land ins Inland... von einem Drittland (Nicht-EU-Land) ins Inland Schließlich gibt es Vertragsarten zwischen Unternehmen (zweiseitiger Handelsgeschäft) Zwischen einem Unternehmen und einem Privatmann (einseitiger Handelsgeschäft) Daraus ergeben sich 12 Fälle: Einkauf/Erwerb Erwerb vom Inland ins Inland: Verkauf/Lieferung Lieferung vom Inland ins Inland Beide Vertragspartner sind Unternehmen Nur ein Vertragspartner ist Unternehmer Beide Vertragspartner sind Unternehmen Nur ein Vertragspartner ist Unternehmer Erwerb im innergemeinschaftlichen Verkehr Lieferung im Innergemeinschaftlichen Verkehr Beide Vertragspartner sind Unternehmen Nur ein Vertragspartner ist Unternehmer Beide Vertragspartner sind Unternehmen Nur ein Vertragspartner ist Unternehmer Erwerb im Verkehr mit Drittländern Lieferung im Verkehr mit Drittländern Beide Vertragspartner sind Unternehmen Nur ein Vertragspartner ist Unternehmer Beide Vertragspartner sind Unternehmen Nur ein Vertragspartner ist Unternehmer
7 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 7 Innergemeinschaftlicher Erwerb Wenn beide Vertragspartner Unternehmer sind ( Voraussetzungen Kauf eines Gegenstandes oder Verbringen eines Gegenstandes von einer ausländischen zu einer inländischen Betriebsstätte. der Lieferant ist Unternehmer und liefert im Rahmen seines Unternehmens, für ihn gilt nicht die Kleinunternehmerregelung; der Erwerber ist Unternehmer und erwirbt für sein Unternehmen die Ausschlussregelungen nach 1a Abs. 3 UStG greifen nicht beim Kauf bestimmter Waren gilt keine Erwerbsschwelle. Grundfall Maschinenhändler K in Dortmund kauft von seinem Lieferanten in Paris eine Maschine, die dieser ihm durch einen Spediteur liefern lässt. K hat einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland zu versteuern. Der Lieferant in Frankreich tätigt dort eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Wenn der Käufer Privatperson ist, die Ware in einem EU-Land kauft und nach Deutschland bringt: ( Für Private gilt in umsatzsteuerlicher Hinsicht das gesamte EU-Gebiet als einheitliches Gebiet. Die Besteuerung nach dem Ursprungslandprinzip ist für den nichtkommerziellen Reiseverkehr in der Gemeinschaft verwirklicht worden. Wenn der Unternehmer Ware an eine reisenden Privatperson veräußert, so ist die Umsatzsteuer zu berechnen. Die früher bestehende Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer bei der Ausreise sich auszahlen zu lassen, ist weggefallen. Dies gilt jedoch nicht für den Verkauf von neuen Fahrzeugen.
8 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 8 Innergemeinschaftliche Lieferung 6a Innergemeinschaftliche Lieferung (1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung ( 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet; 2. der Abnehmer ist a) ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat, 3. b) eine juristische Person,..., oder c) bei der Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder andere Erwerber und der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet worden sein. (2) Als innergemeinschaftliche Lieferung gilt auch das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands ( 3 Abs. 1a). (3) Die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein... Zur Teilnahme am binnengemeinschaftlichen Verkehr muss eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer beantragt werden. Die Waren müssen aber immer im Empfängerland versteuert werden. USt-Freiheit besteht, wenn... Lieferant oder Abnehmer den Gegenstand ins EU-Land versendet Der deutsche Lieferant Unternehmer ist Der Abnehmer Unternehmer oder juristische Person ist Oder: es sich um ein neues Kfz handelt... und... Die Voraussetzungen auch nachgewiesen sind. Sind die Abnehmer Private, dann gilt der Grundsatz, dass das gesamte EU-Gebiet einheitliches Gebiet ist.
9 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 9 Erwerb aus Drittländern (keine EU-Länder) Beide Vertragspartner sind Unternehmer Es gilt die Regelung nach 1 UStG... wenn... es sich um Lieferungen und Leistungen handelt die ein Unternehmer... ins Inland gegen Entgelt... leistet, dann ist die Ware immer zu versteuern Die Ware ist beim Zoll zu deklarieren, Umsatzsteuer abzuführen. Privatperson bringt Waren von einem Drittland nach Deutschland: Im Rahmen der Einfuhrabfertigung wird die Einhaltung der für die Einfuhr der jeweiligen Waren geltenden Rechtsvorschriften geprüft. Die Vorschriften für den Import in die Europäische Union und nach Deutschland sind vielfältig. Neben den zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften sind auch Verbote und Beschränkungen zu beachten, die vornehmlich nichtwirtschaftlichen Interessen dienen wie z.b. dem Schutz der menschlichen Gesundheit oder dem Umweltschutz. (von der Homepage der Handelskammer Hamburg Im Zweifelsfall gilt: Waren sind beim Zoll zu deklarieren Ggf. ist Umsatzsteuer und Zoll zu entrichten.
10 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 10 Lieferung in Drittländer 6 Ausfuhrlieferung (1) Eine Ausfuhrlieferung ( 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung 1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet... befördert oder versendet hat oder 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet... befördert oder versendet hat a)... der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat... oder b) ein ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer, ist und der Gegenstand in das übrige Drittlandsgebiet gelangt.... (2) Ausländischer Abnehmer im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 ist 1. ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland... hat Eine Zweigniederlassung im Inland oder in den in 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ist kein ausländischer Abnehmer.... (3a) Wird... der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn 1. der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet... und der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats... ausgeführt wird. (4) Die Voraussetzungen... müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Steuerfreiheit besteht dann, wenn... Entweder der Verkäufer oder der Abnehmer die Ware ins Drittland befördert Der Abnehmer Unternehmer oder Privatperson ist; Wohnsitz/Firmensitz ist im Drittland. (Zweigniederlassung gilt nicht!) Bei privatem Reisegepäck: Die Lieferung muss vor Ende des dritten Kalendermonats erfolgen.
11 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 11 Zusammenfassung Einkauf/Erwerb Erwerb vom Inland ins Inland: Verkauf/Lieferung Lieferung vom Inland ins Inland Erwerb ist prinzipiell Umsatzsteuerpflichtig Ggf. gelten Ausnahmeregelungen nach 4 UStG Erwerb ist prinzipiell Umsatzsteuerpflichtig Ggf. gelten Ausnahmeregelungen nach 4 UStG Erwerb im innergemeinschaftlichen Verkehr Beide Vertragspartner sind Unternehmen Erwerb ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Im Ausfuhrland ist keine Umsatzsteuer zu zahlen. Privatperson führt Ware nach Deutschland ein: Besteuerung im Ursprungsland! Wurde die Ware im Ursprungsland versteuert (Rechnung!) dann braucht sie in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Erwerb im Verkehr mit Drittländern Beide Vertragspartner sind Unternehmen: Ware, die eingeführt wird, ist prinzipiell zu versteuern Wenn eine Privatperson Ware aus Drittländern einführt: Die Ware ist im Zweifel beim Zoll zu deklarieren, ggf. Umsatzsteuer zu bezahlen. Lieferung im Innergemeinschaftlichen Verkehr Beide Vertragspartner sind Unternehmen Lieferung/Verkauf ist in Deutschland umsatzsteuerfrei; die Ware muss aber im Zielland versteuert werden. Privatperson führt Ware von Deutschland in ein EU-Land aus: Die Umsatzsteuer wird mit der Bezahlung der Deutschen Umsatzsteuer als abgegolten betrachtet. Im Zielland braucht keine Steuer bezahlt werden. Lieferung im Verkehr mit Drittländern Beide Vertragspartner sind Unternehmen Die Lieferung/Ware ist in Deutschland nicht zu versteuern, ggf. ist aber die Umsatzsteuer des Ziellandes zu bezahlen. Wenn eine Privatperson Ware ausführt: Die Ware kann beim Zoll angemeldet werden, die bezahlte Umsatzsteuer kann zurückgefordert werden.
12 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 12 Prüfung der USt-Pflicht, Schritt 1:... wenn... es sich um Lieferungen und Leistungen handelt die ein Unternehmer... ins Inland gegen Entgelt... leistet. oder: Es sich um Waren/Dienste handelt die von einem EU-Land im Inland bezogen werden Beide Vertragspartner sind Unternehmer oder: es sich um Einfuhrgüter handelt die von nicht EU-Ländern stammen In diesen Fällen besteht zunächst prinzipiell deutsche Umsatzsteuerpflicht. Beachte sog. unentgeltliche Wertabgaben: Warenentnahmen des Unternehmers für private Zwecke Nutzungsentnahmen für private Zwecke Leistungsentnahmen für private Zwecke sind selbstverständlich auch USt-pflichtig.
13 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 13 Prüfung der USt-Pflicht, Schritt 2: Wenn es sich... um den Verkauf eines ganzen Unternehmens handelt ( 1, Abs. 1a UStG) um eine Ausfuhrleistung in ein Drittland um eine innergemeinschaftliche Lieferung, bei der beide Vertragspartner Unternehmer sind. Es besteht keine USt-Pflicht um einen Grundstücksverkauf um eine Miete/Pacht um die Leistung eines Freiberuflers um die Leistung eines Heilberufs...oder eine andere Leistung nach 4 UStG... handelt
14 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 14 Berechnung der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer Es gilt! Bezugsgröße (=100%) ist immer der Nettoverkaufspreis. a) Die Ermittlung des Bruttoverkaufspreises Prozentwert Betrag Nettoverkaufspreis 100% 1000,00 (+) USt. (MWSt) 19% 190,00 (=) Bruttoverkaufspreis 119% 1190,00 b) Rückrechnung: vom Bruttoverkaufspreis zum Nettoverkaufspreis Prozentwert Betrag Bruttoverkaufspreis 119% 1190,00 (-) MWSt (Regelsatz) 19% 190,00 Nettoverkaufspreis 100% 1000,00 Beispiel: Eine Ware wird mit Brutto 1670 verkauft. Berechnen Sie a) Die darin enthaltene MWSt. b) Den Nettoverkaufspreis Bitte die Steuersätze beachten! Regelsteuersatz = 19% MWSt. Lösung a) 119% = % = x Lösung b) 19% * 1670 x = = 266,64 119% Für einzelne Leistungen (Lebensmittel, Zeitschriften, Taxifahrten u.a.) gilt der gemäßigte Steuersatz von 7% MWSt. Nettoverkaufspreis = ,64 = 1403,36
15 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 15 Abzugsfähige Vorsteuer Vorsteuerabzug Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Lieferungen und Leistungen, die von einem anderen Unternehmen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen Entrichtete Einführumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind Vorsteuerabzug, Berechnung der zu zahlenden Umsatzsteuer: (+) Einbehaltene Umsatzsteuer für Verkauf/Leistungen an Kunden (-) Umsatzsteuer, die beim Erwerb/Kauf von Leistungen/Waren an den Lieferer gezahlt wurde (Vorsteuer) (-) Umsatzsteuer, die bei innergemeinschaftlichen Erwerb von Leistungen angefallen sind (Vorsteuer) (-) Entrichtete Umsatzsteuer für Gegenstände, die aus dem Ausland eingeführt worden sind. (Vorsteuer) (=) Abzuführende Umsatzsteuer Achtung! Es können nur bezogene Leistungen berücksichtigt werden, für die auch tatsächlich Vorsteuer entrichtet wurde. Für empfange Leistungen nach 4 UStG, in denen keine Umsatzsteuer enthalten ist, kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.... und... Es können nur Betriebe, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen an Kunden verkaufen, Vorsteuerabzüge vornehmen. Ärzte oder Freiberufler, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, können die gezahlte Umsatzsteuer für bezogene Leistungen nicht als Vorsteuer abziehen.
16 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 16 Buchhaltungstechnische Handhabung der MWSt Allgemein: Bereits gezahlte Umsatzsteuer (=Vorsteuer) wird mit der über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen eingenommene Umsatzsteuer über Buchhaltungskoten verrechnet. Der Saldo aus Vorsteuer und Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss. Wichtige Konten sind: a) Vorsteuerkonto b) Umsatzsteuer- oder Mehrwertsteuerkonto c) Abzuführende MWST
17 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite Schritt: Ermittlung der Vorsteuer Vorsteuer entsteht beim Einkauf von Rohstoffen, Hilfs- oder Betriebsstoffen, Waren, usf. Eingangsrechnung Rechnung Nr. 250 Packungen Kopierpapier Nettobetrag: 500 MWST: 95 Brutto: 595 Bitte um Überweisung bis Nach Einkauf von Waren sind in jeder Eingangsrechnung - Der Warenwert (Nettopreis) - Und die MWSt getrennt ausgewiesen. Soll 95 Vorsteuer Haben Die über die Eingangsrechnung gezahlte Steuer ist als Vorsteuer im Vorsteuerkonto im Soll, also links zu buchen.
18 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite Schritt: Ermittlung der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer hingegen entsteht dann, wenn ein Betrieb Waren oder Dienstleistungen verkauft, also Umsätze erwirtschaftet. In der Ausgangsrechnung ist der Warenwert (netto) der verkauften Ware und die entsprechende Umsatzsteuer/MWST anzuführen. Ausgangsrechnung Jeder Betrieb hat beim Verkauf von Waren Warenwert und MWST getrennt auszuweisen: - Der Warenwert (Nettopreis) - Und die MWST Rechnung Nr. EDV-Kabel und Drucker Nettobetrag: 1000 MWST: 190 Brutto: 1190 Bitte um Überweisung bis Die Umsatzsteuer, die der Kunde bezahlt, ist im Umsatzsteuerkonto auf der rechten Seiten (Habenseite) zu verbuchen. Soll Umsatzsteuer Haben 190
19 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite Schritt: Verrechnung der abzuführenden Mehrwertsteuer Soll 95 Vorsteuer Haben Soll Umsatzsteuer Haben 190 Mehrwertsteuer Vorsteuer Umsatzsteuer Saldo 95 Vorsteuer und Umsatzsteuer wird im Mehrwertsteuerkonto verrechnet. Der Saldo (Betrag, um den die Umsatzsteuer die Vorsteuer übersteigt), ist später an das Finanzamt als Mehrwertsteuer abzuführen. Aktiva Anlagevermögen... Umlaufvermögen... Die zu zahlende USt wird in die Bilanz in den Posten Verbindlichkeiten eingebucht. Bilanz Passiva Eigenkapital... Fremdkapital Verbindlichkeiten ans Finanzamt
20 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 20 Umsatzsteuer Voranmeldung Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung durchzuführen, aus der die zu erwartenden Umsätze sowie die abzugsfähige Vorsteuer hervorgeht;
21 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 21
22 IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 22 Sonderregelungen Kleinunternehmer: Als Kleinunternehmer gelten Betriebe... Deren Bruttoumsatz im Vorjahr max beträgt... und voraussichtlich nicht übersteigen wird. Von Kleinunternehmern wird keine Umsatzsteuer erhoben. Kleinunternehmer dürfen im Gegenzug aber auch keine Rechnungen ausstellen, in denen Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Besteuerung nach Durchschnittssätzen Zur Entbürokratisierung des Steuerverfahrens können im Vorfeld bestimmte Durchschnittssätze festgelegt werden. Voraussetzung ist... Der Umsatz war im Vorjahr nicht höher als Unternehmen sind nicht buchführungspflichtig. Besteuerung nach Durchschnittssätzen für Landwirte Für Land- und Forstwirte sind besondere Umsatzsteuersätze festgelegt., i.d.r. 10,7% (Landwirtschaft) bzw. 5,5% (Forstwirtschaft) Als Vorsteuerbetrag kann pauschal der Umsatzsteuerbetrag herangezogen werden, so dass sich Umsatzsteuer und Vorsteuer ausgleichen. Land- und Forstwirte habe somit keine Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Umsatzsteuervergütungsverfahren Andere EU-Staaten erstatten Deutschen Unternehmen, die im EU-Ausland Waren eingekauft haben, die bezahlte Umsatzsteuer. Drittstaaten, mit denen ein Umsatzsteuervergütungsverfahren ausgehandelt ist, erstatten ebenfalls Deutschen Unternehmen, die in diesen Drittstaaten Waren eingekauft haben, die gezahlte Umsatzsteuer.
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