Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos

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1 Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.)

2 Ablauf der Veranstaltung Die Veranstaltung wird als eine Mischung aus Frontalunterricht und gelenktes Unterrichtsgespräch abgehalten, daher ist die Beteiligung der Studierenden ausdrücklich erwünscht bzw. verpflichtend. Innerhalb der Vorlesungsinhalte werden Übungsaufgaben bearbeitet, die den Veranstaltungsstoff vertiefen sollen. Veranstaltungsunterlagen Die Vorlesungsunterlagen sind als PDF-Dokument zum Download auf meiner Homepage bereitgestellt. Die Übungsaufgaben in den Vorlesungsunterlagen dienen der Vor- und Nachbereitung. Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 2

3 Kontakt Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Dienstzimmer: U1.62 im Gebäude Telefon: (0211) Sprechstunde: nach Vereinbarung Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 3

4 Verkehrssteuern allgemeine Verkehrssteuern besondere Verkehrssteuern Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Kfz-Steuer Versicherungssteuer Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 4

5 Charakter der Umsatzsteuer: allgemeine Verkehrssteuer Jahressteuer mit monatlicher Voranmeldung Umsatzsteuer vs. Voranmeldungen Umsatzsteuer-Zahllast Steuerschuldner vs. Steuerträger direkte vs. indirekte Steuer Allphasen-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 5

6 U 1 U 2 U 3 Privatkunde Umsatz 1.000, , ,- USt (19%) 190,- 380,- 570,- Vorsteuer ,- 380,- Zahllast 190,- 190,- 190,- = 570,- Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 6

7 U 1 U 2 U 3 Privatkunde Umsatz 1.000, ,- 0,- USt (19%) 190,- 380,- 0,- Vorsteuer ,- 380,- Zahllast 190,- 190, ,- = 0,- Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 7

8 Rechtsgrundlagen der Umsatzsteuer: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Umsatzsteuer Anwendungserlass (UStAE) ehem. Umsatzsteuer Richtlinien (UStR) BMF Schreiben, Urteile etc. Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 8

9 Umsätze 1 UStG Entgeltlicher LAT 1 (1) Nr.1 UStG Einfuhr 1 (1) Nr.4 UStG innergemeinschaftlicher Erwerb (i.g.e.) 1 (1) Nr.5 UStG Umsatzbesteuerung im Inland Grenzüberschreitende Umsatzbesteuerung Drittlandsgebiet Umsatzsteuer Binnenmarkt Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 9

10 Entgeltlicher LAT ( 1 (1) Nr.1 UStG) 1. Leistung i. Lieferung 3 (1) UStG Leistungsaustausch i.e.s. ii. sonstige Leistung 3 (9) UStG 2. gegen Entgelt 3. durch einen Unternehmer 2 UStG 4. im Rahmen seines Unternehmens 5. im Inland i. Ort der Lieferung 3 (6) S.1 UStG ii. Ort der sonstigen Leistung 3a UStG => Wenn alle 5 Tatbestandsmerkmale erfüllt werden, ist der Vorgang steuerbar Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 10

11 => Nicht jeder steuerbare Vorgang ist steuerpflichtig Steuerbar, aber steuerbefreit 4 UStG Prüfungsreihenfolge Steuerbar und steuerpflichtig Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 11

12 Bsp.: Fall 1 Unternehmensberater U verkauft ein altes Macbook an Steuerberater S aus seiner Gesellschaft in Düsseldorf für 1.000,00. Alle Tatbestandsmerkmale des 1 (1) Nr.1 UStG prüfen => alle erfüllt, steuerbare Leistung Steuerfreiheit prüfen =>keine Steuerfreiheit steuerbare und steuerpflichtige Leistung Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 12

13 Bsp.: Fall 1a Steuerberater hat seine Kanzlei in Italien Alle Tatbestandsmerkmale des 1 (1) Nr.1 UStG prüfen => 4 problemlos erfüllt, aber Inland erfüllt? z.b. Reihen- i.d.r. 3 (6) S.1 UStG für Lieferungen prüfen geschäfte Beginn der Lieferung maßgebend d.h. Düsseldorf => Inland (+) => Leistung ist steuerbar Steuerfreiheit prüfen => steuerfrei nach 4 Nr. 1b UStG (innergemeinschaftliche Lieferung) steuerbare, aber steuerbefreite Leistung Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 13

14 Bsp.: Fall 1b Steuerberater hat seine Kanzlei in New York => wie 1a, aber steuerbefreit nach 4 Nr. 1a UStG (Ausfuhrlieferung) Fall 2: Unternehmensberater verkauft altes Apple-Zubehör auf dem Flohmarkt in Düsseldorf Alle Tatbestandsmerkmale des 1 (1) Nr. 1 UStG prüfen => Unternehmereigenschaft liegt nicht vor, da es an der Nachhaltigkeit fehlt. nicht steuerbare Leistung Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 14

15 Leistungsausgangsseite ( Verkauf ) I. Steuerbarkeit ( 1 UStG) => Leistungsaustausch gem. 1 I Nr. 1 UStG (5 Tatbestandsmerkmale) JA = steuerbar NEIN = nicht steuerbar II. Steuerpflicht ( 4 UStG) => Steuerbefreiung nach 4 UStG NEIN JA ENDE der Prüfung JA Option nach 9 UStG NEIN Abgesehen von Angabe in USt-VA steuerpflichtig steuerfrei Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 15

16 III. Bemessungsgrundlage ( 10, 11 UStG) IV. Steuersatz und Steuerberechnung ( 12 UStG) => ermäßigter Steuersatz? JA = 7% NEIN = 19% V. Steuerschuldner ( 13a, 13b), Entstehung ( 13 I) und Fälligkeit ( 13ff.) VI. USt-VA Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 16

17 Leistungseingangsseite ( Einkauf ) I. Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs ( 15 I UStG) => Unternehmer als Vorsteuerabzugsberechtigter ( 2 UStG) JA NEIN = kein Vorsteuerabzug Rechnung vorhanden ( 14 UStG) Von einem anderen Unternehmer ( 2 UStG) Für eine Leistung im Rahmen des Unternehmens Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 17

18 kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug ( 15 II, III UStG) 15 III UStG voller 15 IV UStG teilweiser Vorsteuerausschluss voller oder teilweiser Vorsteuerabzug möglich Berichtigung des Vorsteuerabzugs in Folgejahren = 15 a UStG Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 18

19 Lieferorte von BRD aus ( 1 II, 1 II a) Inland = BRD inkl. Ausnahmen Ausland übriges Gemeinschaftsgebiet Drittland ( alles was nicht Gemeinschaftsgebiet ist ) Gemeinschaftsgebiet Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 19

20 Inland = BRD inkl. Ausnahmen Ausland übriges Gemeinschaftsgebiet Drittland (alles was nicht Gemeinschaftsgebiet ist) steuerbar und steuerpflichtig Inlandslieferung steuerbar aber steuerbefreit 4 Nr. 13 UStG Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftlicher Erwerb steuerbar aber steuerbefreit 4 Nr. 1a UStG Ausfuhrlieferung Einfuhr Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 20

21 Unternehmerbegriff ( 2 I UStG) gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit Selbständigkeit vs. nichtselbständige Tätigkeit (z.b. Angestelltenverhältnis) Einnahmeerzielungsabsicht, aber keine Gewinnerzielungsabsicht Nachhaltigkeit (nicht nur einmalig) Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 21

22 Organschaft ( 2 II Nr.2 UStG) Kunden GmbH Mutter AG 100% 100% 100% Tochter GmbH 1 Tochter GmbH 2 Tochter KG finanzielle Eingliederung (z.b. Anteile > 50%) wirtschaftliche Eingliederung (z.b. Zulieferer) organisatorische Eingliederung (z.b. Personalunion) Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 22

23 Organschaft ( 2 II Nr.2 UStG) BRD Mutter AG Kunden GmbH E 100% 100% 100% Tochter S.A 1 Tochter GmbH 2 Tochter KG finanzielle Eingliederung (z.b. Anteile > 50%) wirtschaftliche Eingliederung (z.b. Zulieferer) organisatorische Eingliederung (z.b. Personalunion) Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 23

24 Ergebnis: 1. Tochter KG (OHG,GbR) kann nicht Organgesellschaft sein, da Personen(handels-)gesellschaft und keine juristische Person (vgl. 2 II Nr.2 UStG) 2. Zwischen Mutter AG, Tochter GmbH 1, Tochter GmbH 2 besteht ein Organkreis 3. Sämtliche Leistungen innerhalb des Organkreises sind nicht steuerbare Innenumsätze 4. Steuererklärungspflichten sind für gesamten Organkreis von Mutter AG zu erfüllen Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 24

25 Leistung Lieferung 3 (1) UStG Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand Sonstige Leistung 3 (9) UStG Leistungen, die keine Lieferungen sind Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 25

26 Ortsbestimmung ( 3 (6), (7)) Fall 1: Unternehmer A verkauft das betriebliche Grundstück Universitätsstr. 1, Düsseldorf für 1 Mio an Unternehmer B. Ergebnis: Ort ist Deutschland (Düsseldorf) gem. 3 (7) S.1, weil das Grundstück auf der Universitätsstraße liegt. Es handelt sich um eine sog. Ruhende Lieferung. Variante: Das Grundstück liegt in Mailand Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 26

27 Ortsbestimmung ( 3 (6), (7)) Fall 1: Unternehmer A verkauft das betriebliche Grundstück Universitätsstr. 1, Düsseldorf für 1 Mio an Unternehmer B. Ergebnis: Ort ist Deutschland (Düsseldorf) gem. 3 (7) S.1, weil das Grundstück auf der Universitätsstraße liegt. Es handelt sich um eine sog. Ruhende Lieferung. Variante: Das Grundstück liegt in Mailand Ergebnis: 4 Tatbestandsmerkmale des 1 (1) Nr.1 UStG liegen vor, aber Lieferung wird nicht im Inland ausgeführt, da Ort der Lieferung gem. 3 (7) S.1 UStG Mailand, d.h. Italien nicht steuerbar Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 27

28 Fall 2: Belgischer Unternehmer B mit Sitz in Brüssel verkauft Maschine an dt. Unternehmer U für Tatbestandmerkmale sind erfüllt. Es handelt sich um eine bewegte Lieferung, die dort ausgeführt wird, wo die Beförderung oder Versendung beginnt ( 3 (6) S.1 UStG), d.h. in Belgien, somit nicht im Inland und nicht steuerbar Variante: Maschine steht in Köln Ergebnis: wie oben, aber Beförderung beginnt in Köln ( 3 (6) S.1 UStG) steuerbare Lieferung in BRD Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 28

29 Fall 3: Dt. Unternhemer U verkauft Maschine für nach Frankreich an frz. Unternehmer F. 4 Tatbestandmerkmale sind erfüllt. Beförderung beginnt in Deutschland ( 3 (6) S.1 UStG), also im Inland, so dass eine steuerbare Lieferung vorliegt (somit 5 Tatbestandmerkmale erfüllt) Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 29

30 Steuerbefreiung 4 UStG Nr. 1a: Ausfuhrlieferung Nr. 1b: innergemeinschaftliche Lieferung Nr. 8 : Bankgeschäfte Nr. 9a: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen Nr. 11: Versicherungskaufleute Nr. 12a: Vermietung und Verpachtung Nr. 14: Heilberufe Nr. 21a: Leistungen, die dem Schul- und Bildungszweck dienen Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 30

31 Fragen? Anregungen? Kritik? Prof. Dr. Christoph Voos, WP/StB Folie 31

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