Das KFZ im Steuerrecht. Informationsveranstaltung
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- Norbert Adenauer
- vor 8 Jahren
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1 Das KFZ im Steuerrecht Informationsveranstaltung
2 Übersicht Normverbrauchsabgabe Differenzbesteuerung Ausfuhrlieferungen Vorsteuerabzug Reparaturen für ausländische Abnehmer Leistungskalkulation Werkstätten 2
3 Normverbrauchsabgabe Gegenstand der Abgabe ist die gewerbliche Veräußerung von KFZ welche bisher in Österreich noch nie zum Verkehr zugelassen waren und entgeltlich an einen Letztverbraucher veräußert werden. Bzw. 3
4 Normverbrauchsabgabe Erstmalige Zulassung eines aus dem Ausland importierten KFZ KFZ wird im Rahmen einer Übersiedlung nach Österreich verbracht und erstmalig angemeldet KFZ mit ausländischem Kennzeichen wird überwiegend in Österreich verwendet KFZ wird umtypisiert wobei bisher keine NOVA-Pflicht bestanden hat KFZ-Händler übernimmt ein KFZ vom Umlaufin das Anlagevermögen 4
5 Normverbrauchsabgabe Aufgrund eines Urteils des EuGH (C- 433/09, vom ) wird festgelegt, dass es sich bei der Normverbrauchsabgabe um eine Zulassungssteuer und um keine Verbrauchssteuer handelt. Daher war ab auch eine Änderung bei der Fakturierung notwendig! 5
6 Normverbrauchsabgabe Bemessungsgrundlage für die NOVA ist das Nettoentgelt im Sinne des UStG. In all jenen Fällen wo es kein Entgelt im Sinne des UStG gibt, ist der gemeine Wert heranzuziehen. (=Eurotax- Mittelwert, oder ev. Notierung im Internet z. B. Car4you) 6
7 Normverbrauchsabgabe (alt) Bonus-Malus-System bis : CO² unter 120 g = Bonus 300,-- CO² 120 g 160 g = 0,-- CO² über 160 g = Malus 25,-- je g/km CO² über 180 g = Malus weitere 25,-- CO ² über 225 g = Malus weitere 25,-- Bei Gebrauchtfahrzeugen werden Bonus/Malus immer vom Zeitwert berechnet! 7
8 Normverbrauchsabgabe (alt) Bonus-Malus-System ab : CO² unter 120 g = Bonus 300,-- CO² 120 g 150 g = 0,-- CO² über 150 g = Malus 25,-- je g/km CO² über 170 g = Malus weitere 25,-- CO ² über 210 g = Malus weitere 25,-- 8
9 Normverbrauchsabgabe (neu) (Gramm CO² - 90) : 5 = NoVA in % Kaufmännisch runden Höchststeuersatz 32 % 350,-- Abzug bei Diesel (bis Ende 2014) 450,-- Abzug bei Benzin (bis Ende 2014) 600,-- Bonus bei umweltfreundlichen Antrieb Ab 250 Gramm CO² erhöht sich die Steuer um 20,-- je Gramm 9
10 Normverbrauchsabgabe (neu) Übergangsregelung: Bei Fahrzeugen, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag bis abgeschlossen wurde und deren Lieferung bis erfolgt, kann die alte Rechtslage noch angewendet werden! 10
11 Normverbrauchsabgabe (neu) Berechnungsbeispiel (retrograd): Bruttoverkaufspreis ,--, NoVA 8 %, Diesel Bruttoverkaufspreis ,-- + Kürzungsbetrag (Diesel) 350,-- Berechnungsbasis ,-- x 100 :128* = Nettoverkaufspreis ,19 20 % Ust von NVKP 2.398,44 8 % NoVA von NVKP 959,38 350,-- = 609,38 *Anmerkung: 128 = % Ust + 8 % NoVA 11
12 Normverbrauchsabgabe (neu) Import von Gebrauchtfahrzeugen: Bei aus der EU importierten Gebrauchtfahrzeugen ist jene NoVA-Regelung anzuwenden, wie sie zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in der EU in Österreich Geltung hatte! Bei aus dem Drittland importierten Fahrzeugen ist immer die aktuelle Rechtslage anzuwenden. 12
13 Normverbrauchsabgabe (neu) Leasingfahrzeuge: Um eine Doppelbesteuerung von Leasingfahrzeugen zu vermeiden, hat die Leasinggesellschaft einen NoVA- Vergütungsanspruch in Höhe von 16,67 % der in Rechnung gestellten NoVA. Die Fakturierung durch den Händler erfolgt mit dem vollen NoVA-Betrag! 13
14 Normverbrauchsabgabe (neu) Tageszulassung: Die Bestimmung betreffende Tageszulassungen bleiben unverändert. NoVA-Pflicht ist gegeben. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist jedoch bei Tageszulassungen eine Vergütung von 16,67 % der NoVA in Abzug zu bringen. (Formular NoVA 1) 14
15 Normverbrauchsabgabe (neu) Vorführfahrzeuge: Die Bestimmungen betreffend Vorführfahrzeuge bleiben unverändert; NoVA-Pflicht bei gleichzeitiger NoVA-Vergütung. Bei Verkauf eines Vorführfahrzeuges an einen anderen Händler ist die NoVA-Pflich gegeben. Verwendet dieser Händler das Fahrzeug ebenfalls als Vorführfahrzeug so hat er einen Vergütungsanspruch. 15
16 Differenzbesteuerung 24 des UStG besagt, dass die Differenzbesteuerung bei beweglichen, körperlichen Gegenständen anzuwenden ist, die ein Unternehmer von einem Nichtunternehmer zu gewerblichen Weiterveräußerung erwirbt. 16
17 Differenzbesteuerung - Der erzielte Mehrerlös ist immer als Bruttobetrag zu sehen. - Jeder Geschäftsfall ist für sich zu betrachten. - Differenzbesteuerung auch bei Fahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet möglich. (NOVA-Pflicht!) - Verbesserung eines Fahrzeuges ist für die Differenzbesteuerung nicht schädlich. - Umsatzsteuer darf in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden. 17
18 NoVA und Differenzbest. (neu) Berechnungsbeispiel (retrograd): Bruttoverkaufspreis ,--, NoVA 8 %, Diesel Einkaufspreis differenzbest ,-- Bruttoverkaufspreis ,-- + Kürzungsbetrag (Diesel) 350,-- Berechnungsbasis ,-- x 100 :128* = Nettoverkaufspreis ,19 8 % NoVA von NVKP 959,38 350,-- = 609,38 NVKP ,19 x 1,2 = VKP inkl. UST ,62 VKP ,62 EKP ,-- = 4.390,62 Mehrerlös (btto) 18
19 Fahrzeuglieferung in das Ausland i. g. Lieferung von Neufahrzeugen an Unternehmer i. g. Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen an Unternehmer i. g. Lieferung von Neufahrzeugen an Privatpersonen i. g. Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen an Privatpersonen Ausfuhr von Fahrzeugen in das Drittland Sperre in der Genehmigungsdatenbank! 19
20 Vorsteuerabzug Ein Unternehmer kann jene Vorsteuerbeträge abziehen, die von anderen Unternehmen für Lieferungen u. son. Leistungen im Inland für sein Unternehmen in Rechnung gestellt wurden. Wurde die Lieferung oder sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz i. Z. mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder son., die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. ( 12 UStG) 20
21 Reparaturleistungen für ausländische Kunden Kunde ist EU-Unternehmer = Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) Kunde ist EU-Privatperson = Reparaturleistung ist am Tätigkeitsort steuerpflichtig (Ö-UST) Kunde aus Drittland: a) Fahrzeug wird eigens für die Reparatur nach Ö eingeführt = aktive Lohnveredelung (bei vorliegen einer zollrechtlichen Bewilligung Rechnung ohne Ö-UST b) Fahrzeug wird während der Fahrt in Ö reparaturbedürftig = Rechnung ist mit Ö-UST auszustellen 21
22 Leistungskalkulation Stundenaufzeichnungen der Werkstättenmitarbeiter Grundaufzeichnungen i. Z. mit der Erstellung der Ausgangsrechnungen 131 BAO Barbewegungsverordnung 22
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